Neufassung der Betriebssicherheitsverordnung - aktueller Stand

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Neufassung der Betriebssicherheitsverordnung - aktueller Stand"

Transkript

1 39. Jahresfachtagung der VDSI-Fachgruppe Hochschulen und wissenschaftliche Institutionen in der HAW Hamburg, 26. bis 28. Mai 2014 Neufassung der Betriebssicherheitsverordnung - aktueller Stand Marlies Kittelmann, BAuA Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 1

2 Neuer Titel der Verordnung alt: Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, der Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und der Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes (Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV) neu: Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Anlagen (Arbeitsmittelsicherheitsverordnung ArbmittSichV) 2

3 - Ziele (1) Rechts- und Strukturreform: strukturelle Angleichung an andere neuere Arbeitsschutzverordnungen einheitliche Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen rechtliche Gleichstellung des Betreibers überwachungsbedürftiger Anlagen mit dem Arbeitgeber Schutzmaßnahmen in Form von Schutzzielen stärkere Betonung der Ergonomie und Vermeidung psychischer Fehlbeanspruchungen Beseitigung von Doppelregelungen, insbesondere beim Explosionsschutz und bei der Prüfung von Arbeitsmitteln 3

4 - Ziele (2) bessere Berücksichtigung der Schnittstellen zum Produktsicherheitsrecht bessere Ausrichtung auf das tatsächliche Unfallgeschehen bessere Verständlichkeit Umsetzung von EU-Recht: Arbeitsmittel-RL 2009/104/EG vollständig wie bisher Explosionsschutz-RL 1999/92/EG in Bezug auf Prüfungen zum Explosionsschutz 4

5 - Artikelverordnung Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen und zur Änderung der Gefahrstoffverordnung Artikel 1 Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Anlagen (Arbeitsmittelsicherheitsverordnung ArbmittSichV) Artikel 2 Änderung der Gefahrstoffverordnung Artikel 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten 5

6 Inhaltsverzeichnis 1. Abschnitt: Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen 2. Abschnitt: Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen 3. Abschnitt: Zusätzliche Vorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen 4. Abschnitt: Vollzugsregelungen und Ausschuss für Betriebssicherheit 5. Abschnitt: Ordnungswidrigkeiten und Straftaten, Schlussvorschriften Anhang 1: Besondere Vorschriften für bestimmte Arbeitsmittel Anhang 2: Prüfvorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen Anhang 3: Prüfvorschriften für bestimmte Arbeitsmittel 6

7 1 Anwendungsbereich und Zielsetzung Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln Werkzeuge Geräte Maschinen Anlagen, einschl. durch Beschäftigte überwachungsbedürftige Anlagen gem. 2 Nr. 30 ProdSG bzgl. Maßnahmen zum Schutz anderer Personen ( Dritter ) im Gefahrenbereich Klarstellungen, keine inhaltlichen Änderungen des Anwendungsbereiches 7

8 2 Begriffsbestimmungen (3) Dem Arbeitgeber steht gleich 1. wer, ohne Arbeitgeber zu sein, zu gewerblichen oder wirtschaftlichen Zwecken eine überwachungsbedürftige Anlage verwendet Rechtliche Gleichstellung des Betreibers überwachungsbedürftiger Anlagen mit dem Arbeitgeber. (4) Beschäftigte sind Personen nach 2 Absatz 2 des Arbeitsschutzgesetzes. Den Beschäftigten stehen folgende Personen gleich, sofern sie Arbeitsmittel verwenden: 1. Schülerinnen und Schüler sowie Studierende, 2. in Heimarbeit Beschäftigte, 3. sonstige Personen, insbesondere Personen, die in wissenschaftlichen Einrichtungen tätig sind. Angleichung an andere neuere Arbeitsschutzverordnungen, z. B. GefStoffV 8

9 2. Abschnitt: Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen 3 Gefährdungsbeurteilung 4 Grundpflichten des Arbeitgebers 5 Anforderungen an die zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel 6 Grundlegende Anforderungen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln 7 Maßnahmen bei einfachen Arbeitsmitteln 8 Gefährdungen durch Energien, Ingangsetzen und Stillsetzen 9 Weitere Schutzmaßnahmen 10 Instandhaltung und Änderung von Arbeitsmitteln 11 Besondere Betriebszustände, Betriebsstörungen und Unfälle 12 Unterweisung und besondere Beauftragung von Beschäftigten 13 Zusammenarbeit verschiedener Firmen 14 Prüfung von Arbeitsmitteln Anhang 1: Besondere Vorschriften für bestimmte Arbeitsmittel Anhang 3: Prüfvorschriften für bestimmte Arbeitsmittel 9

10 2. Abschnitt: Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen Wesentliche Änderungen: Die Gefährdungsbeurteilung ist für Arbeitsmittel und für überwachungsbedürftige Anlagen, bei denen ausschließlich andere Personen, die keine Beschäftigten sind ( Dritte ), gefährdet werden, durchzuführen. (Die sicherheitstechnische Bewertung von überwachungsbedürftigen Anlagen entfällt.) Die materiellen Anforderungen der geltenden BetrSichV werden beibehalten, jedoch als Schutzziele formuliert, die für Arbeitsmittel und überwachungsbedürftigen Anlagen gleichermaßen anzuwenden sind. Die Gefährdungsbeurteilung und die Festlegung von Schutzmaßnahmen zum Explosionsschutz erfolgt ausschließlich nach der Gefahrstoffverordnung. In der BetrSichV werden nur noch erforderliche Exschutz-Prüfungen geregelt. (Beseitigung von Doppelregelungen) Die Gefährdungsbeurteilung ist alle zwei Jahre zu überprüfen und bei bestimmten Anlässen umgehend zu aktualisieren. 10

11 3 Gefährdungsbeurteilung 3 (2) Berücksichtigung aller Gefährdungen, die bei der Verwendung von Arbeitsmitteln ausgehen, und zwar von 1. den Arbeitsmitteln selbst, 2. der Arbeitsumgebung und 3. den Arbeitsgegenständen, an denen Tätigkeiten mit Arbeitsmitteln durchgeführt werden. Klarstellung Bei der Gefährdungsbeurteilung sind zu berücksichtigen: 1. die Gebrauchstauglichkeit von Arbeitsmitteln einschließlich der ergonomischen, altersund alternsgerechten Gestaltung, 2. die sicherheitsrelevanten einschließlich der ergonomischen Zusammenhänge zwischen Arbeitsplatz, Arbeitsmittel, Arbeitsverfahren, Arbeitsorganisation, Arbeitsablauf und Arbeitsaufgabe, 3. die physischen und psychischen Belastungen der Beschäftigten, die bei der Verwendung von Arbeitsmitteln auftreten, 4. vorhersehbare Betriebsstörungen und die Gefährdung bei Maßnahmen zu deren Beseitigung. Klarstellung 11

12 7 Maßnahmen bei einfachen Arbeitsmitteln (1) Der Arbeitgeber kann von einer eingeschränkten Gefährdung ausgehen, wenn sich aus der Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass 1. die Arbeitsmittel zum Zeitpunkt der Verwendung den geltenden Rechtsvorschriften zum Bereitstellen von Arbeitsmitteln auf dem Markt entsprechen, 2. die Arbeitsmittel ausschließlich bestimmungsgemäß entsprechend den Vorgaben des Herstellers verwendet werden, 3. keine zusätzlichen Gefährdungen der Beschäftigten unter Berücksichtigung der Arbeitsumgebung, der Arbeitsgegenstände und der Arbeitsabläufe auftreten und 4. Instandhaltungsmaßnahmen getroffen und Prüfungen. durchgeführt werden. In diesem Fall sind keine weiteren Maßnahmen nach den 8 und 9 erforderlich. (2) Die Voraussetzungen für eine eingeschränkte Gefährdung sind zu dokumentieren. Auf eine detaillierte Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung kann verzichtet werden. (3) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht für die überwachungsbedürftigen Anlagen und die in Anhang 3 genannten Arbeitsmittel. 12

13 10 Instandhaltung oder Änderung von Arbeitsmitteln Die Vorschriften zur Instandhaltung werden sowohl im Hinblick auf den sicheren Zustand der Arbeitsmittel als auch im Hinblick auf die Instandhaltungstätigkeit selbst verbessert bzw. erweitert. Damit wird dieser Schwerpunkt des Unfallgeschehens stärker berücksichtigt. 13

14 Anhang 1: Besondere Vorschriften für bestimmte Arbeitsmittel Abschnitt 1: Mobile Arbeitsmittel Abschnitt 2: Arbeitsmittel zum Heben von Lasten Abschnitt 3: Arbeitsmittel für zeitweilige Arbeiten an hoch gelegenen Arbeitsplätzen Abschnitt 4: Aufzugsanlagen Abschnitt 5: Druckanlagen 14

15 Anhang 3: Prüfvorschriften für bestimmte Arbeitsmittel Abschnitt 1: Krane Abschnitt 2: Flüssiggasanlagen Abschnitt 3: Maschinentechnische Arbeitsmittel der Veranstaltungstechnik 15

16 3. Abschnitt : Zusätzliche Vorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen 15 Prüfung vor Inbetriebnahme und vor Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtigen Änderungen 16 Wiederkehrende Prüfung 17 Prüfaufzeichnungen und bescheinigungen 18 Erlaubnis- und Anzeigepflicht Anhang 2: Prüfvorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen Abschnitt 1: Zugelassene Überwachungsstellen Abschnitt 2: Aufzugsanlagen Abschnitt 3: Explosionsgefährdungen Abschnitt 4: Druckanlagen 16

17 3. Abschnitt : Zusätzliche Vorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen Wesentliche Änderungen: - Zusammenfassung anlagenbezogener Prüfvorschriften und Anforderungen an Prüfpersonal in Anhang 2. - Zusammenfassung von Anforderungen zur Zulassung von Überwachungsstellen und von Prüfstellen von Unternehmen und Unternehmensgruppen in Anhang 2. - Einheitliche Prüffrist von zwei Jahren für Aufzugsanlagen zur Personenbeförderung einschl. Aufzugsanlagen nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, für die bisher eine Prüffrist von vier Jahren galt. Die ZÜS kann eine kürzere Prüffrist verlangen, wenn sie die Sicherheit einer Aufzugsanlage nicht für einen Zeitraum von zwei Jahren prognostizieren kann. Die bisher vorgeschriebene Zwischenprüfung entfällt. - Prüfplakette für Prüfung von Aufzugsanlagen. 17

18 4. Abschnitt - Vollzugsregelungen und Ausschuss für Betriebssicherheit 19 Mitteilungspflichten, Behördliche Ausnahmen 20 Sonderbestimmungen für Prüfungen überwachungsbedürftiger Anlagen des Bundes 21 Ausschuss für Betriebssicherheit (ABS) Erarbeitung von Technischen Regeln (TRBS, TRLV, TROS) Geschäftsführung durch BAuA 18

19 5. Abschnitt: Ordnungswidrigkeiten und Straftaten, Schlussvorschriften 22 Ordnungswidrigkeiten Konkretisierung 23 Straftaten 24 Übergangsvorschriften 19

20 Weitere Informationen Betriebssicherheitsverordnung und Technisches Regelwerk: Veranstaltungen: : Dresdner Treffpunkt Sicherheit und Gesundheitsschutz zum Thema Die neue Arbeitsmittel- und Anlagensicherheitsverordnung (ArbmittSichV) : Veranstaltung des Ausschusses für Betriebssicherheit im Bundespresseamt in Berlin 20

21 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 21

DIE NEUE BETRIEBSSICHERHEITSVERORDNUNG

DIE NEUE BETRIEBSSICHERHEITSVERORDNUNG DIE NEUE BETRIEBSSICHERHEITSVERORDNUNG Ausgangslage und Forderungen Modernisierung von 2002 wird beibehalten Zentrales Anliegen: Verbesserung des Arbeitsschutzes (Instandhaltung, besondere Betriebszustände,

Mehr

BetrSichV 2002-2015 (Fassung vom 06.02.2015): Eine Gegenüberstellung Stand: 14.04.2015

BetrSichV 2002-2015 (Fassung vom 06.02.2015): Eine Gegenüberstellung Stand: 14.04.2015 BetrSichV 2002-2015 (Fassung vom 06.02.2015): Eine Gegenüberstellung Stand: 14.04.2015 Abschnitte BetrSichV 2015 BetrSichV 2002 Kommentar Titel Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der

Mehr

Die geänderten Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung nach der Änderung der BetrSichV

Die geänderten Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung nach der Änderung der BetrSichV Die geänderten Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung nach der Änderung der BetrSichV Dip.-Ing.(FH) Dipl.-Inform.(FH) Mario Tryba Sicherheitsingenieur Vorbemerkungen: Die Gefährdungsbeurteilung ist

Mehr

Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV. Neufassung der Betriebssicherheitsverordnung. Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord

Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV. Neufassung der Betriebssicherheitsverordnung. Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord Die Neufassung der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln vom 03.02.2015 (BGBl. I S. 49) in Kraft seit dem 01.06.2015 - Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV

Mehr

Ingenieur- Dienstleistungen für die Energieversorgung Dipl.-Ing. Gerrit Brunken. nplan engineering GmbH Celler Straße Celle

Ingenieur- Dienstleistungen für die Energieversorgung Dipl.-Ing. Gerrit Brunken. nplan engineering GmbH Celler Straße Celle Ingenieur- Dienstleistungen für die Energieversorgung Dipl.-Ing. Gerrit Brunken nplan engineering GmbH Celler Straße 5 29229 Celle www.ceh4.de BetrSichV Betriebssicherheitsverordnung Neufassung Juni 2015

Mehr

Sichere Arbeitsmittel für alle!

Sichere Arbeitsmittel für alle! Gefährdungsbeurteilung entsprechend der neuen Betriebssicherheitsverordnung Am 1. Juni 2015 ist die novellierte Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in Kraft getreten. Wie bisher auch, ist ihr Ziel

Mehr

Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung

Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung Betreuungsgesellschaft für Umweltfragen Dr. Poppe AG Teichstr. 14-16, 34130 Kassel 0561/96 996-0 0561/96 996-60 info@bfu-ag.de http://www.bfu-ag.de Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung 2015 Allgemeines

Mehr

Die Einbindung der Betriebssicherheitsverordnung in den Betriebsablauf aus Sicht der Fachkraft für Arbeitssicherheit

Die Einbindung der Betriebssicherheitsverordnung in den Betriebsablauf aus Sicht der Fachkraft für Arbeitssicherheit Die Einbindung der Betriebssicherheitsverordnung in den Betriebsablauf aus Sicht der Fachkraft für Arbeitssicherheit Fachtagung München 21.11.2002 Dateiname 1 Anwendungen in der Praxis: Beratung durch

Mehr

Novellierung der BetrSichV was hat sich zum Explosionsschutz für Gasanlagenbetreiber

Novellierung der BetrSichV was hat sich zum Explosionsschutz für Gasanlagenbetreiber Novellierung der BetrSichV was hat sich zum Explosionsschutz für Gasanlagenbetreiber geändert? Dr. Albert Seemann Rheinsberg, 29. bis 30. September 2015 Gliederung des Vortrages Rechtliche Grundlagen Anforderungen

Mehr

Landesamt für Arbeitsschutz

Landesamt für Arbeitsschutz Landesamt für Arbeitsschutz Liane Rabe Landesamt für Arbeitsschutz URL: http://bb.osha.de E-Mail: liane.rabe@las.brandenburg.de Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der

Mehr

DIE NEUE BETRIEBSSICHERHEITSVERORDNUNG 2015

DIE NEUE BETRIEBSSICHERHEITSVERORDNUNG 2015 DIE NEUE BETRIEBSSICHERHEITSVERORDNUNG 2015 Die neue Betriebssicherheitsverordnung 2015 Beschlussfassung der Bundesregierung am 27. August Bundesratsbeschluss am 28. November mit Änderungen BMAS u. BMWi:

Mehr

3 BetrSichV: Konkretisierungen der Pflicht aus 5 ArbSchG

3 BetrSichV: Konkretisierungen der Pflicht aus 5 ArbSchG Anlage 9 3 BetrSichV: Konkretisierungen der Pflicht aus 5 ArbSchG Vorgabe von Beurteilungsmaßstäben: 1. Anhänge 1-5 BetrSichV 2. 16 GefStoffV (Ermittlungspflicht des Arbeitgebers bzgl. Umgang mit Gefahrstoffen)

Mehr

Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie - GDA

Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie - GDA Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie - GDA In der aktuellen Periode 3 Themen: - GDA ORGA (Arbeitsschutzorganisation) - GDA MSE (Schutz vor Muskel-Skeletterkrankungen) - GDA PSYCHE (Psychische Belastungen

Mehr

Mehr Informationen zum Titel!

Mehr Informationen zum Titel! Mehr Informationen zum Titel! Inhaltsverzeichnis Geleitwort....................................................... 5 1 Allgemeines zur Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).... 21 1.1 Grundlegendes...........................................

Mehr

Prüfungen nach Betriebssicherheitsverordnung

Prüfungen nach Betriebssicherheitsverordnung DRGS Consulting wirtschaftliche und rechtssichere Umsetzung gesetzlicher Anforderungen beim Anlagenbetrieb Prüfungen nach Betriebssicherheitsverordnung Fachveranstaltung zur neuen Betriebssicherheitsverordnung

Mehr

Arbeitsschutz im Betrieb nach der aktuellen BetrSichV

Arbeitsschutz im Betrieb nach der aktuellen BetrSichV Arbeitsschutz im Betrieb nach der aktuellen BetrSichV nach der aktuellen BetrSichV 1. Auflage 2016. CD. ISBN 978 3 8111 3433 1 Wirtschaft > Spezielle Betriebswirtschaft > Arbeitsplatz, Arbeitsschutz, Gefahrstoffschutz

Mehr

Explosionsschutz Handlungsbedarf aufgrund der neuen Betriebssicherheitsverordnung

Explosionsschutz Handlungsbedarf aufgrund der neuen Betriebssicherheitsverordnung Explosionsschutz Handlungsbedarf aufgrund der neuen Betriebssicherheitsverordnung 06-2015 1. Zusammenfassung Die Betriebssicherheitsverordnung regelt die Bereitstellung und die Prüfung von Arbeitsmitteln.

Mehr

Neuerungen der Betriebssicherheitsverordnung im Überblick

Neuerungen der Betriebssicherheitsverordnung im Überblick Neuerungen der Betriebssicherheitsverordnung im Überblick Änderungen für Betreiber und verantwortliche Akteure Dipl.-Ing. Thoralf Lorenz Neuerungen der Betriebssicherheitsverordnung Gegenüberstellung alt

Mehr

Die neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Die neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Die neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Kabinettsentwurf vom August 2014 Tagung Sicher und gesund in die Zukunft Am 24./25. September 2014 in Damp BetrSichV, Gtl, 09-2014 Novellierung der BetrSichV

Mehr

Gefährdungsbeurteilung, sicherheitstechnische Bewertung, Explosionsschutzdokument

Gefährdungsbeurteilung, sicherheitstechnische Bewertung, Explosionsschutzdokument Gefährdungsbeurteilung, sicherheitstechnische Bewertung, Explosionsschutzdokument Angelika Notthoff, Mönchengladbach. Zusammenfassung Die Gefährdungsbeurteilung ist seit 996 das zentrale Element im Arbeitsschutzrecht.

Mehr

Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung

Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung Vom 5. September 2006 (BAnz. Nr. 232a, Seite 7) BetrSich 5.1111 Vorbemerkung Diese Technische

Mehr

Neue Betriebssicherheitsverordnung. Änderungen im Bereich Explosionsschutz.

Neue Betriebssicherheitsverordnung. Änderungen im Bereich Explosionsschutz. . Änderungen im Bereich Explosionsschutz. Agenda. 1 2 3 Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung Neuregelungen zu Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen Neuregelungen zu Anlagen in explosionsgefährdeten

Mehr

DIE NEUE BETRIEBSSICHERHEITSVERORDNUNG 2015

DIE NEUE BETRIEBSSICHERHEITSVERORDNUNG 2015 DIE NEUE BETRIEBSSICHERHEITSVERORDNUNG 2015 Die neue Betriebssicherheitsverordnung 2015 2009 - Beginn der Diskussion, erste Thesenpapiere 6. Februar 2015 - Verkündung im BGBl im (BGBL I S. 49) 1. Juni

Mehr

Kurzdarstellung der Anforderungen aus der Betriebssicherheitsverordnung und der BGV A 3

Kurzdarstellung der Anforderungen aus der Betriebssicherheitsverordnung und der BGV A 3 HARTMUT HARDT Rechtsanwalt Kurzdarstellung der Anforderungen aus der Betriebssicherheitsverordnung und der BGV A 3 Mai 2010 Annenstraße 137 58453 Witten an der Ruhr Tel.: 02302-956133 Fax: 02302-956136

Mehr

Die Novelle der Betriebssicherheitsverordnung

Die Novelle der Betriebssicherheitsverordnung RAK - Veranstaltung Die Novelle der Betriebssicherheitsverordnung Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Göttingen Lothar Schinkel lothar.schinkel@gaa-goe.niedersachsen.de goe.niedersachsen.de Allgemeines Zweck

Mehr

DIE NEUE BETRSICHV HARRY PAPILION, ARBEITS UND GESUNDHEITSSCHUTZ MOBIL

DIE NEUE BETRSICHV HARRY PAPILION, ARBEITS UND GESUNDHEITSSCHUTZ MOBIL DIE NEUE BETRSICHV HARRY PAPILION, ARBEITS UND GESUNDHEITSSCHUTZ HARRY.PAPILION@INFRASERV.COM MOBIL 01736590162 1 BETRIEBSSICHERHEITSVERORDNUNG 2.0 Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei

Mehr

Informationsblatt E zur Betriebssicherheitsverordnung

Informationsblatt E zur Betriebssicherheitsverordnung E1 Informationsblatt E zur Betriebssicherheitsverordnung Überwachungsbedürftige Aufzugsanlagen - Aufzüge, Maschinen zum Heben von Personen, Bauaufzüge mit Personenbeförderung, Personen-Umlaufaufzüge, Mühlen-Bremsfahrstühle

Mehr

Sicherer Betrieb von Tankstellen. wie sehen die Anforderungen nach dem Stand der Technik derzeit aus?

Sicherer Betrieb von Tankstellen. wie sehen die Anforderungen nach dem Stand der Technik derzeit aus? Sicherer Betrieb von Tankstellen wie sehen die Anforderungen nach dem Stand der Technik derzeit aus? Dr.-Ing. Dirk-Hans Frobese Physikalisch-Technische Bundesanstalt - PTB Braunschweig Betriebssicherheitsverordnung

Mehr

Handout. Herzlich Willkommen zu unserem Vortrag. Neuerungen bei der Betriebssicherheitsverordnung für Aufzüge

Handout. Herzlich Willkommen zu unserem Vortrag. Neuerungen bei der Betriebssicherheitsverordnung für Aufzüge Handout Herzlich Willkommen zu unserem Vortrag Neuerungen bei der Betriebssicherheitsverordnung für Aufzüge 22.05.2014 1 Agenda I. Betriebssicherheitsverordnung II. Techn. Richtlinien 22.05.2014 2 22.05.2014

Mehr

Deregulierung im Arbeitsschutz und der Anlagensicherheit. Folgen für die tägliche Arbeit

Deregulierung im Arbeitsschutz und der Anlagensicherheit. Folgen für die tägliche Arbeit Deregulierung im Arbeitsschutz und der Anlagensicherheit Entwicklung der Gesetzgebung Vater unser 56 Worte 10 Gebote 297 Worte Amerikanische Unabhängigkeitserklärung EG-Norm für den Import von Caramelerzeugnissen

Mehr

Arbeitssicherheit in Verbindung mit der Betriebssicherheitsverordnung

Arbeitssicherheit in Verbindung mit der Betriebssicherheitsverordnung Arbeitssicherheit in Verbindung mit der Betriebssicherheitsverordnung TÜV NORD GmbH & Co. KG Historie zur Sicherheit von Arbeitsmitteln 19XX Verordnungen zu überwachungsbedürftigen Anlagen Druckbehälterverordnung,

Mehr

DIE NEUE BETRIEBSSICHERHEITSVERORDNUNG 2015

DIE NEUE BETRIEBSSICHERHEITSVERORDNUNG 2015 DIE NEUE BETRIEBSSICHERHEITSVERORDNUNG 2015 Quelle: Präsentation aus dem BMWS Januar 2015 Beschlussfassung der Bundesregierung am 27. August Bundesratsbeschluss am 28. November mit Änderungen BMAS u. BMWi:

Mehr

Explosionsschutz-europäisch

Explosionsschutz-europäisch Rechtliche Anforderungen im Explosionsschutz Novelle der BetrSichV und der GefStoffV Änderung der Richtlinie 2014/34/EU Auswirkungen der Rechtsänderungen auf den Betrieb Technische Regeln für Gefahrstoffe

Mehr

Gesetzliche Grundlagen neue BetrSichV (Ausgegeben zu Bonn am 06. Februar 2015)

Gesetzliche Grundlagen neue BetrSichV (Ausgegeben zu Bonn am 06. Februar 2015) Am 01.Juni 2015 tritt die neue BetrSichV vom 06.02.2015 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Betriebssicherheitsverordnung vom 27. September 2002, die zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 08. November

Mehr

Betriebssicherheitsverordnung. EU Zielsetzungen. EG-Vertrag Harmonisierung

Betriebssicherheitsverordnung. EU Zielsetzungen. EG-Vertrag Harmonisierung Europa EU Zielsetzungen Schaffung einer politischen und wirtschaftlichen Union der Mitgliedstaaten Freier Warenverkehr Freier Kapitalverkehr Freier Dienstl.- verkehr Freier Personenverkehr EG-Vertrag Harmonisierung

Mehr

Auswahl und Beschaffung sicherer Maschinen. Dipl.-Ing. Thomas Mössner Gruppe 2.4 Arbeitsstätten, Maschinen- und Betriebssicherheit BAuA Dresden

Auswahl und Beschaffung sicherer Maschinen. Dipl.-Ing. Thomas Mössner Gruppe 2.4 Arbeitsstätten, Maschinen- und Betriebssicherheit BAuA Dresden Auswahl und Beschaffung sicherer Maschinen Dipl.-Ing. Thomas Mössner Gruppe 2.4 Arbeitsstätten, Maschinen- und Betriebssicherheit BAuA Dresden Übersicht 1. Rechtsgrundlagen 2. Beschaffungsprozess und Gefährdungsbeurteilung

Mehr

Betriebssicherheitsverordnung 2015 Wesentliche Änderungen auch der GefStoffV. 123rf.com Alexander Raths, auremar, kzenon

Betriebssicherheitsverordnung 2015 Wesentliche Änderungen auch der GefStoffV. 123rf.com Alexander Raths, auremar, kzenon Betriebssicherheitsverordnung 2015 Wesentliche Änderungen auch der GefStoffV 123rf.com Alexander Raths, auremar, kzenon Neufassung der BetrSichV Artikelverordnung Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen

Mehr

Verband der TÜV e.v. Neue BetrSichV. Dr. Hermann Dinkler VdTÜV, Berlin

Verband der TÜV e.v. Neue BetrSichV. Dr. Hermann Dinkler VdTÜV, Berlin Verband der TÜV e.v. Neue Dr. VdTÜV, Berlin Formales > Beschluss Kabinett am 07.01.2015 > Veröffentlichung im BGBl. am 6. Februar 2015 > Inkrafttreten am 1. Juni 2015 > Änderung und GefStoffV - GefStoffV

Mehr

ARBEITS- UND An der Hasenquelle 6. Seit dem ist die neue Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV in Kraft.

ARBEITS- UND An der Hasenquelle 6. Seit dem ist die neue Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV in Kraft. Die neue Betriebssicherheitsverordnung Seit dem 01.06.2015 ist die neue Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV in Kraft. Diese Verordnung heißt in der Langversion eigentlich Verordnung über Sicherheit

Mehr

Arbeitsstättenverordnung

Arbeitsstättenverordnung Arbeitsstättenverordnung - Novellierung und aktueller Stand der Regelsetzung 09. Dezember 2014 1 Arbeitsstättenverordnung U m s e t z u n g Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz in Arbeitsstätten

Mehr

TRBS Betrieb von Aufzugsanlagen Betreiberpflichten. TÜV SÜD Industrie Service GmbH

TRBS Betrieb von Aufzugsanlagen Betreiberpflichten. TÜV SÜD Industrie Service GmbH TRBS 3121 - Betrieb von Aufzugsanlagen Betreiberpflichten Bernd Schimanek Abteilung Fördertechnik Niederlassung Stuttgart Filderstadt, den 17.11.2011 Aufzüge Sicherheit muss sein! Sichere Aufzüge brauchen

Mehr

Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen

Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen Bundesrat Drucksache 400/14 28.08.14 Verordnung der Bundesregierung AS - G - U - Wi Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen

Mehr

Explosionsschutz im Inneren von verfahrenstechnischen Apparaten

Explosionsschutz im Inneren von verfahrenstechnischen Apparaten Explosionsschutz im Inneren von verfahrenstechnischen Apparaten Verfahrenstechnische Einrichtungen unter nichtatmosphärischem Druck Betriebssicherheitsverordnung Explosionsfähige Atmosphäre (i.s.d.v) ist

Mehr

Informationsveranstaltung der TÜV SÜD Chemie Service GmbH

Informationsveranstaltung der TÜV SÜD Chemie Service GmbH Informationsveranstaltung der TÜV SÜD Chemie Service GmbH Die neue BetrSichV 2015 Änderung der GefStoffV - wesentliche Änderungen für Anlagen mit Explosionsgefahren BetrSichV 2015 Explosionsgefährdungen

Mehr

Gefährdungsbeurteilung in Arbeitsstätten was ist zu tun?

Gefährdungsbeurteilung in Arbeitsstätten was ist zu tun? Gefährdungsbeurteilung in Arbeitsstätten was ist zu tun? Dipl.-Ing. Werner Allescher Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bonn Gefährdungsbeurteilung nach ArbStättV - 1 5 Arbeitsschutzgesetz 5 Beurteilung

Mehr

Anlagen- und Betriebssicherheit

Anlagen- und Betriebssicherheit Anlagen- und Betriebssicherheit Kommentar zur Betriebssicherheitsverordnung mit Technischen Regeln und Textsammlung von Hatto Mattes Ministerialrat im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Ralph

Mehr

Die neue BetrSichV Die Zeit rennt!

Die neue BetrSichV Die Zeit rennt! Die neue BetrSichV Die Zeit rennt! Essen, 26.02.2015 Dieter Roas TÜV SÜD Industrie Service GmbH Folie 1 Inhalt 1 Entwicklung - Aufzüge 2 Änderungen -Teil 3 Änderungen für den Betrieb von Aufzügen 4 Auswirkungen

Mehr

Prüfung von Arbeitsmitteln nach Betriebssicherheitsverordnung

Prüfung von Arbeitsmitteln nach Betriebssicherheitsverordnung Prüfung von Arbeitsmitteln nach Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV, P. Dürdoth 26.11.2012 Rechtsgrundlagen Ursprung der BetrSichV: EU-Richtlinie 89/655/EG und 95/63/EG Inhalte gelten europaweit Umsetzung

Mehr

Edmund P.A. Brück Obmann in der Gütegemeinschaft Tankschutz e.v., Freiburg Tokheim Service-Gruppe Brühlweg Hösbach

Edmund P.A. Brück Obmann in der Gütegemeinschaft Tankschutz e.v., Freiburg Tokheim Service-Gruppe Brühlweg Hösbach Edmund P.A. Brück Obmann in der Gütegemeinschaft Tankschutz e.v., Freiburg Tokheim Service-Gruppe Brühlweg 63768 Hösbach Tel.: 06021/505-163 Fax: 06021/505-102 Handy: 0178/5805020 E-Mail: edmund.brueck@tokheim-service.de

Mehr

Befähigte Personen. Technische Regeln. für Betriebssicherheit 1203. Februar 2012

Befähigte Personen. Technische Regeln. für Betriebssicherheit 1203. Februar 2012 Befähigte Personen Bekanntmachung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 17. Februar 2012; Gemeinsames Ministerialblatt Nr. 21 vom 26. April 2012 Technische Regeln 1203 für Betriebssicherheit

Mehr

Prüfung von Arbeitsmitteln Ermitteln von Prüffristen

Prüfung von Arbeitsmitteln Ermitteln von Prüffristen Prüfung von Arbeitsmitteln Ermitteln von Prüffristen Warum Wer Was Wie Wie oft Warum oder: wo steht denn das? gesunder Menschenverstand Ökonomie Anlässe: neu, verändert, Nichtben., Unfall,... Folie 2 Festlegung

Mehr

Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen vom 03.02.

Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen vom 03.02. Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen vom 03.02.2015 Artikel 1 Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der

Mehr

allgemeine Betrachtungen

allgemeine Betrachtungen Referent: Günter Greh Homeoffice: Cämmerswalder Str. 9 01189 Dresden Tel.: 0351 4015861 Fax.: 0351 4015862 mobil: 0170 5654072 email: guenter.greh@gossenmetrawatt.com allgemeine Betrachtungen Stand 26.05.2015

Mehr

DIE NEUE BETRIEBSSICHERHEITSVERORDNUNG 2015

DIE NEUE BETRIEBSSICHERHEITSVERORDNUNG 2015 DIE NEUE BETRIEBSSICHERHEITSVERORDNUNG 2015 Die neue Betriebssicherheitsverordnung 2015 Beschlussfassung der Bundesregierung am 27. August Bundesratsbeschluss am 28. November mit Änderungen BMAS u. BMWi:

Mehr

Betriebssicherheitsverordnung - Auswirkung auf den Brand- und Explosionsschutz - Jahresfachtagung

Betriebssicherheitsverordnung - Auswirkung auf den Brand- und Explosionsschutz - Jahresfachtagung Betriebssicherheitsverordnung - Auswirkung auf den Brand- und Explosionsschutz - Brände und Explosionen sind oft die unmittelbaren Auslöser von Unfällen. Unfälle sind oft die unmittelbaren Auslöser von

Mehr

Wichtigste Unternehmerpflicht im Arbeits- und Brandschutz: Die Gefährdungsbeurteilung

Wichtigste Unternehmerpflicht im Arbeits- und Brandschutz: Die Gefährdungsbeurteilung Wichtigste Unternehmerpflicht im Arbeits- und Brandschutz: Die Gefährdungsbeurteilung Referenten: BSc. Marius Quitmann Dipl.-Ing. Robert Texter Dipl.-Ing. (FH) Jörn Neumann Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Mehr

Rückwärts fahrende Baumaschinen

Rückwärts fahrende Baumaschinen Bekanntmachungen zur Betriebssicherheit Rückwärts fahrende Baumaschinen Ausgabe: Februar 2012 GMBl 2012 S. 394 [Nr. 21] BekBS 2111 Die Bekanntmachungen zur Betriebssicherheit (BekBS) geben den Stand der

Mehr

Betriebssicherheitsverordnung TRIPLAN AG

Betriebssicherheitsverordnung TRIPLAN AG Betriebssicherheitsverordnung TRIPLAN AG BetrSichV 2 Teil A: Teil B: Teil C: Einführung Die Verordnung Was ist zu tun? Einführung 3 Kern: Vorgaben für die Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln.

Mehr

Einsatz vom Fremdfirmen

Einsatz vom Fremdfirmen Information Einsatz vom Fremdfirmen Welche Verantwortung tragen Führungskräfte? - rechtlicher Rahmen - Steffen Röddecke Referat: Arbeitsschutz, Technische Sicherheit Bremen, den 15.05.2007 Röddecke Fremdfirmen

Mehr

Betriebssicherheit AwSV Was ist konkret zu tun?

Betriebssicherheit AwSV Was ist konkret zu tun? Betriebssicherheit 2015 AwSV 2016 Was ist konkret zu tun? Christof Thoss OmniCert Umweltgutachter GmbH Vorstellung Dezentrale Energiewende OmniCert begutachtet über 1.000 Biogasanlagen pro Jahr. Vorstellung

Mehr

am Beispiel der Gefährdungsbeurteilung

am Beispiel der Gefährdungsbeurteilung Arbeits- und Gesundheitsschutz in Bibliotheken am Beispiel der Gefährdungsbeurteilung Inken Feldsien-Sudhaus Stand 11.04.2011 Arbeitsschutzgesetz ArbSchG Prävention als Ziel > s.a. "Grundsätze der Prävention

Mehr

Betriebliche Gesundheitsförderung - Sozialer Arbeitsschutz

Betriebliche Gesundheitsförderung - Sozialer Arbeitsschutz Betriebliche Gesundheitsförderung - Sozialer Arbeitsschutz 1 DEFINITION Abhängig Beschäftigte sollen vor Belastungen und Gesundheitsschädigungen durch eine nicht menschengerechte Organisation geschützt

Mehr

Herzlich Willkommen. zum Seminar am (3- stündig) Gefährdungsbeurteilung Warum kompliziert, wenn s auch einfach geht?

Herzlich Willkommen. zum Seminar am (3- stündig) Gefährdungsbeurteilung Warum kompliziert, wenn s auch einfach geht? Herzlich Willkommen zum Seminar am 20.03.2012 (3- stündig) Gefährdungsbeurteilung Warum kompliziert, wenn s auch einfach geht? 1 Inhalt des Seminars Grundlagen der Gefährdungsbeurteilung Vorgehensweisen

Mehr

Änderung der Arbeitsstättenverordnungaktueller

Änderung der Arbeitsstättenverordnungaktueller IAG Wissensbörse Prävention 10./11. November 2014 Arbeit gesund und menschengerecht gestalten Änderung der Arbeitsstättenverordnungaktueller Stand 1 Änderung der Arbeitsstättenverordnung Änderungen Arbeitsstättenverordnung

Mehr

Die novellierte Betriebssicherheitsverordnung

Die novellierte Betriebssicherheitsverordnung Die novellierte Betriebssicherheitsverordnung Die wichtigsten Fragen und ihre Antworten BetrSichV 2015 TÜV SÜD Industrie Service GmbH Inhalt Was ist, was regelt und wen betrifft die neue BetrSichV? E Was

Mehr

Die Neue BetrSichV

Die Neue BetrSichV FASI Fortbildung Unfallkasse Baden-Württemberg Karlsruhe 15.10.2015 Die Neue BetrSichV - 2015 MR Dipl.-Ing. Ralf Rutscher Gliederung Die neue Betriebssicherheitsverordnung Synopse Strukturelle Änderungen

Mehr

Aufzüge und Fahrtreppen. Aufzüge sicher betreiben

Aufzüge und Fahrtreppen. Aufzüge sicher betreiben Aufzüge und Fahrtreppen Aufzüge sicher betreiben Aufzüge im Fokus Täglich nutzen mehrere Millionen Menschen in Deutschland ca. 600.000 überwachungsbedürftige Aufzugsanlagen, Tendenz steigend. Aufzugsanlagen

Mehr

A+A Forum. Qualitätsoffensive Befähigte Personen. Thema: Befähigte Person in der Metallindustrie. Vortrag , A+A Düsseldorf, Messegelände

A+A Forum. Qualitätsoffensive Befähigte Personen. Thema: Befähigte Person in der Metallindustrie. Vortrag , A+A Düsseldorf, Messegelände A+A Forum Qualitätsoffensive en Thema: in der Metallindustrie Vortrag 06.11.2009, A+A Düsseldorf, Messegelände Dr. Ing. Klaus Büdicker Schaeffler KG, Schweinfurt Schutzkonzept im Arbeitsschutz Auf der

Mehr

Inhaltsübersicht. ABSCHNITT 1 Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen. ABSCHNITT 2 Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen

Inhaltsübersicht. ABSCHNITT 1 Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen. ABSCHNITT 2 Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV) Vom 3. Februar 2015 (BGBl. I Nr. 4, S. 49) zuletzt geändert durch Artikel

Mehr

Staatliche. Arbeitsschutzvorschriften

Staatliche. Arbeitsschutzvorschriften Arbeitsschutzgesetz Staatliche Arbeitssicherheitsgesetz Arbeitszeitgesetz Arbeitsschutzvorschriften Fahrpersonalrecht Jugendarbeitsschutzgesetz Mutterschutzgesetz Mutterschutzrichtlinienverordnung Arbeitsstättenverordnung

Mehr

Wie viel Sicherheit muss sein? Verantwortlichkeit der Tankstellenbetreiber für Arbeiten eigener und fremder Mitarbeiter

Wie viel Sicherheit muss sein? Verantwortlichkeit der Tankstellenbetreiber für Arbeiten eigener und fremder Mitarbeiter Edmund P.A. Brück Obmann in der Gütegemeinschaft Tankschutz e.v., Freiburg Tokheim Service-Gruppe Brühlweg 63768 Hösbach Tel.: 06021/505-163 Fax: 06021/505-102 Handy: 0178/5805020 E-Mail: edmund.brueck@tokheim-service.de

Mehr

Explosionsschutz-Regeln (EX-RL) DGUV Regel

Explosionsschutz-Regeln (EX-RL) DGUV Regel 113-001 DGUV Regel 113-001 Explosionsschutz-Regeln (EX-RL) Sammlung technischer Regeln für das Vermeiden der Gefahren durch explosionsfähige Atmosphäre mit Beispielsammlung zur Einteilung explosionsgefährdeter

Mehr

Die Betriebssicherheitsverordnung und ihre Bedeutung für den Dampfkesselbetrieb

Die Betriebssicherheitsverordnung und ihre Bedeutung für den Dampfkesselbetrieb Verband der Technischen Überwachungs-Vereine e.v. Kesselbetriebstechnik 2004 TÜV Süd Gruppe, München, 25./26.11.2004 Jochem Graßmuck Die Betriebssicherheitsverordnung und ihre Bedeutung für den Dampfkesselbetrieb

Mehr

Wirtschaftsverband Erdöl- und Erdgasgewinnung e.v.

Wirtschaftsverband Erdöl- und Erdgasgewinnung e.v. Seite 1 von 6 Vorbemerkung Die Druckbehälterverordnung (DruckbehälterV) wurde mit In-Kraft-Treten der Druckgeräteverordnung (14. GSGV) und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zurückgezogen. Während

Mehr

Die Schankanlage: Neue gesetzliche Grundlagen Fragen und Antworten

Die Schankanlage: Neue gesetzliche Grundlagen Fragen und Antworten Im Jahr 2005 ist der Rest der Schankanlagenverordnung außer Kraft gesetzt worden. Seit dem sind für den Betrieb von Schankanlagen vorrangig die europäische Lebensmittelhygieneverordnung (852/2004) und

Mehr

Explosionsschutz aktuell und umfassend

Explosionsschutz aktuell und umfassend TÜV NORD Akademie Technische Sicherheit Explosionsschutz aktuell und umfassend Save the date! (s. Innenteil) Explosionsschutz Fachtagung 25. April 2017 www.tuev-nord.de/tk-ex TÜV NORD GROUP Technische

Mehr

Gefährdungsbeurteilung

Gefährdungsbeurteilung Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Abteilung II, Ref II/5 Sifa-Support Gefährdungsbeurteilung Arbeitsschutzgesetz UVV Richtlinien des Freistaates Vorlagen zu Gefährdungsbeurteilungen

Mehr

VDMA Betriebliche Anforderungen an Kälteanlagen Teil 3: Kälteanlagen mit brennbaren Kältemitteln der Sicherheitsgruppe A3 gemäß DIN EN 378

VDMA Betriebliche Anforderungen an Kälteanlagen Teil 3: Kälteanlagen mit brennbaren Kältemitteln der Sicherheitsgruppe A3 gemäß DIN EN 378 VDMA-Einheitsblatt April 2013 VDMA 24020-3 ICS 27.200 Betriebliche Anforderungen an Kälteanlagen Teil 3: Kälteanlagen mit brennbaren Kältemitteln der Sicherheitsgruppe A3 gemäß DIN EN 378 Operational Requirements

Mehr

Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung

Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung (Bekanntmachung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 15. September 2006; BAnz.

Mehr

1. Sächsisches Arbeitsschutzforum Dresden, 13. Oktober Aus der Praxis einer Fachkraft für Arbeitssicherheit

1. Sächsisches Arbeitsschutzforum Dresden, 13. Oktober Aus der Praxis einer Fachkraft für Arbeitssicherheit 1. Sächsisches Arbeitsschutzforum Aus der Praxis einer Fachkraft für Arbeitssicherheit Inhalt 1. Zur Person 2. Ziele des Arbeitsschutzes 3. Gesetze und Verordnungen 4. Bewertungsinstrumente - Gefährdungsbeurteilungen

Mehr

Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV)

Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV) 1 Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV) Vom 3. Februar 2015 (BGBl. I S. 49) Inhaltsübersicht Abschnitt 1 Anwendungsbereich

Mehr

Die neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV 2015)

Die neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV 2015) Die neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV 2015) Stephan Schreiber Handelskammer Bremen, 09.09.2015 Rechtsanwalt (Partner) Fachanwalt für Arbeitsrecht Fachreferent TÜV Nord Akademie Zertifizierter

Mehr

Genehmigung und Überwachung von Biogas- und Tierhaltungsanlagen

Genehmigung und Überwachung von Biogas- und Tierhaltungsanlagen Dezernat Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik des Regierungspräsidiums Kassel Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) Genehmigung und Überwachung von Biogas- und Tierhaltungsanlagen

Mehr

Aktuelle Entwicklungen im Bereich der Betriebssicherheitsverordnung und der Technischen Regeln zur Betriebssicherheitsverordnung

Aktuelle Entwicklungen im Bereich der Betriebssicherheitsverordnung und der Technischen Regeln zur Betriebssicherheitsverordnung Arbeitsmarkt und Arbeitsrecht Aktuelle Entwicklungen im Bereich der Betriebssicherheitsverordnung und der Technischen Regeln zur Betriebssicherheitsverordnung Herbert Heinken Bundesministerium für Wirtschaft

Mehr

Fortbildung zum alternativen Betreuungsmodell Gefährdungsbeurteilung,

Fortbildung zum alternativen Betreuungsmodell Gefährdungsbeurteilung, Fortbildung zum alternativen Betreuungsmodell Gefährdungsbeurteilung, UNA-F Stand: 20.11.2014 Umsetzung der alternativen Betreuung (1) UNA2P (2-Tagesseminar) Information und Motivation Ausbildung Fortbildung

Mehr

Gesunde Bildschirmarbeitsplätze. TL Tag Donaueschingen, Manfred Franz

Gesunde Bildschirmarbeitsplätze. TL Tag Donaueschingen, Manfred Franz Gesunde Bildschirmarbeitsplätze TL Tag Donaueschingen, Manfred Franz 2015-1 - Negativbeispiel TL Tag Donaueschingen, Manfred Franz 2015-2 - Gesetzliche Grundlagen TL Tag Donaueschingen, Manfred Franz 2015-3

Mehr

Novellierung des Arbeitsstättenrechts- Neuregelung aus der Sicht des Vollzugs

Novellierung des Arbeitsstättenrechts- Neuregelung aus der Sicht des Vollzugs Novellierung des Arbeitsstättenrechts- Neuregelung aus der Sicht des Vollzugs Dipl. Ing. U. Aich RP Darmstadt Abt. VII/Wi u.aich@afas-wi.hessen.de November 04 FASI Hannover 1 Neuordnung des Arbeitsschutzrechts

Mehr

BetrSichV 2015 GefStoffV

BetrSichV 2015 GefStoffV Seite 1 von 13 Stand: 08.2015 BetrSichV 2015 GefStoffV Änderungen in der betrieblichen ATEX-Umsetzung Seite 2 von 13 Stand: 08.2015 Inhalt Seite 1. Einleitung... 3 2. BetrSichV (2015)... 3 2.1. Allgemein...

Mehr

Ausschuss für Arbeitsstätten Bestandsschutz und Weiterentwicklung von technischen Regeln für Arbeitsstätten

Ausschuss für Arbeitsstätten Bestandsschutz und Weiterentwicklung von technischen Regeln für Arbeitsstätten Bestandsschutz und Weiterentwicklung von technischen Regeln für Arbeitsstätten Stefan Gryglewski ehem. Stellv. Vorsitzender des Ausschusses für Arbeitsstätten Leiter zentr. Personalwesen TRUMPF GmbH +

Mehr

Betriebssicherheitsverordnung 2015 (BetrSichV) BetrSichV, Gtl, 03-2016

Betriebssicherheitsverordnung 2015 (BetrSichV) BetrSichV, Gtl, 03-2016 Betriebssicherheitsverordnung 2015 (BetrSichV) BetrSichV, Gtl, 03-2016 Inhaltsübersicht BetrSichV, Gtl, 03-2016 Seite 2 Verwendung von Arbeitsmitteln Werkzeuge Arbeitsmittel Geräte Maschinen Anlagen Besondere

Mehr

TRBS 1203 Befähigte Personen - Besondere Anforderungen Elektrische Gefährdungen

TRBS 1203 Befähigte Personen - Besondere Anforderungen Elektrische Gefährdungen TRBS 1203 Befähigte Personen - Besondere Anforderungen Elektrische Gefährdungen Dieser Teil stellt zusätzliche Anforderungen, die alle befähigten Personen erfüllen müssen, denen Prüfungen zum Schutz vor

Mehr

Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1203 Befähigte Personen

Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1203 Befähigte Personen Neufassung Ausgabe: März 2010 GMBl. Nr. 29 vom 12. Mai 2010 S. 627 Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1203 Befähigte Personen Vorbemerkung Diese Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS)

Mehr

Regensburg. Die novellierte Betriebssicherheitsverordnung. 12. März 2015

Regensburg. Die novellierte Betriebssicherheitsverordnung. 12. März 2015 Regensburg Die novellierte Betriebssicherheitsverordnung 12. März 2015 Copyright: StMUV Ref. 33 Stand: März 2015 Dipl.-Ing.(Univ) Andreas Neubig Gewerbedirektor 089-9214-2281 andreas.neubig@stmuv.bayern.de

Mehr

Sicherheitstechnische Prüfungen bei Getränkeschankanlagen

Sicherheitstechnische Prüfungen bei Getränkeschankanlagen ASI Sicherheitstechnische Prüfungen bei Getränkeschankanlagen ASI 6.83 ASI - Arbeits-Sicherheits-Informationen - BGN Themenübersicht Vorwort 3 1. Was versteht man unter Prüfung einer Getränkeschankanlage

Mehr

Arbeitssicherheit Gefahrstoffmanagement. TIPP Schulungen

Arbeitssicherheit Gefahrstoffmanagement. TIPP Schulungen TIPP Schulungen Allgemeine rechtliche Grundlagen -Staatliches Recht -Berufsgenossenschaftliches Recht Aufbau des deutschen Rechtssystems Europa National Berufsgenossenschaften. Gesetzliches Regelwerk EU-

Mehr

Verwendung von Ventilatoren in explosionsgefährdeten Bereichen

Verwendung von Ventilatoren in explosionsgefährdeten Bereichen Verwendung von Ventilatoren in explosionsgefährdeten Bereichen Dr.-Ing. Dirk-Hans Frobese Physikalisch-Technische Bundesanstalt - PTB Braunschweig Dr. Frobese/PTB BBS-Jahreshauptversammlung 2016 Gruppe

Mehr

Allgemeine Informationen zu Tätigkeiten mit brand- und explosionsgefährlichen Stoffen in der Apotheke

Allgemeine Informationen zu Tätigkeiten mit brand- und explosionsgefährlichen Stoffen in der Apotheke Informationen Standards Formulare Empfehlungen der Bundesapothekerkammer zu Arbeitsschutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen Allgemeine Informationen zu Tätigkeiten mit brand- und explosionsgefährlichen

Mehr

1 Ziel, Anwendungsbereich

1 Ziel, Anwendungsbereich Verordnung über Arbeitsstätten Vom 12. August 2004 Die Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV wurde als Artikel 1 der Verordnung vom 12. August 2004 (BGBl. I 2179) von der Bundesregierung und dem Bundesministerium

Mehr

Praktische Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hinsichtlich des Explosionsschutzes

Praktische Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hinsichtlich des Explosionsschutzes Praktische Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hinsichtlich des Explosionsschutzes Endress+Hauser Messtechnik GmbH+Co.KG www.karlheinz.gutmann@de.endress.com Rechtsgrundlage des Explosionsschutzes

Mehr

Aufzüge. TLAtV. Hinweise für den Betrieb

Aufzüge. TLAtV. Hinweise für den Betrieb Aufzüge Hinweise für den Betrieb Vorbemerkung Dieses Merkblatt soll Betreiber von Aufzügen bei der Gewährleistung eines ordnungsgemäßen und sicheren Anlagenbetriebes unterstützen. Es bezieht sich vorrangig

Mehr