Prüfen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel BGI/GUV-I 5190 BGI 5090
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- Ilse Wolf
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1 Prüfen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel BGI/GUV-I 5190 BGI 5090 Wiederkehrende Prüfungen
2 Rechtsgrundlagen / Regeln der Technik Betriebssicherheitsverordnung 10 Prüfungen durchführen 3 Fristen festlegen 11 Dokumentieren Wiederkehrende Prüfungen Seite 2
3 Rechtsgrundlagen / Regeln der Technik Wiederkehrende Prüfungen Seite 3
4 Rechtsgrundlagen / Regeln der Technik 10 Gefährdungsbeurteilung 3 11 Gefährdungsbeurteilung + befähigte Person (TRBS 1203) Dokumentation (Messwerte?) Wiederkehrende Prüfungen Seite 4
5 Rechtsgrundlagen / Regeln der Technik 10 (1) Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass Arbeitsmittel, deren Sicherheit von den Montagebedingungen abhängt, nach der Montage und vor der ersten Inbetriebnahme sowie nach jeder Montage auf einer neuen Baustelle oder an einem neuen Standort geprüft werden. 10 (2) Unterliegen Arbeitsmittel Schäden verursachenden Einflüssen, die zu Gefährlichen Situationen führen können, hat der Arbeitgeber die Arbeitsmittel entsprechend den nach 3 Abs. 3 ermittelten Fristen durch hierzu befähigte Personen überprüfen und erforderlichenfalls erproben zu lassen. Wiederkehrende Prüfungen Seite 5
6 Rechtsgrundlagen / Regeln der Technik Wiederkehrende Prüfungen Seite 6
7 Prüfung von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen (TRBS 1201) Wiederkehrende Prüfungen Seite 7
8 Prüfung von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen (TRBS ) Abs Bei diesen Prüfungen ist i. d. R. davon auszugehen, dass - Gefährdungen, die vom Prüfgegenstand ausgehen, ohne oder mit einfachen Hilfsmitteln offensichtlich feststellbar sind und - der Sollzustand jedem nach 9 BetrSichV unterwiesenen Beschäftigten einfach vermittelbar ist und - der Istzustand von jedem nach 9 BetrSichV unterwiesenen Beschäftigten leicht erkennbar ist und - der Prüfumfang nur wenige Prüfschritte umfasst und - die Abweichung zwischen Ist- und Sollzustand durch nach 9 BetrSichV unterwiesene Personen einfach bewertbar ist. Wiederkehrende Prüfungen Seite 8
9 Prüfung von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen (TRBS 1201) Wiederkehrende Prüfungen Seite 9
10 Rechtsgrundlagen / Regeln der Technik Wiederkehrende Prüfungen Seite 10
11 Rechtsgrundlagen / Regeln der Technik (Stand: ) Link zur BAuA: Betriebssicherheit/TRBS/TRBS-Bekanntmachungen_content.html Wiederkehrende Prüfungen Seite 11
12 Rechtsgrundlagen / Regeln der Technik BG-liches Regelwerk (im speziellen u. a.) BGV A3 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel BGI 594 Einsatz elektrischer Betriebsmittel bei erhöhter elektrischer Gefährdung BGI 608 Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Bau- und Montagestellen BGI 5090 Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel - Handlungshilfe BGI/GUV-I 5190 Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel - Organisation durch den Unternehmer Wiederkehrende Prüfungen Seite 12
13 Rechtsgrundlagen / Regeln der Technik Diese Information gibt praxisbezogene Hinweise für die Organisation der nach 10 Abs. 2 in Verbindung mit 3 Abs. 3 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) geforderten wiederkehrenden Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel. Wiederkehrende Prüfungen Seite 13
14 Rechtsgrundlagen / Regeln der Technik BGI/GUV-I 5190 (Ausgabe ): Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel Organisation durch den Unternehmer Vorgaben zu Prüfungen (BetrSichV, TRBS, BGV A3) Anforderungen an das Prüfpersonal (Berufsausbildung und Berufserfahrung, zeitnahe Tätigkeit, Weisungsfreiheit und Verantwortung ) Durchführung der Prüfungen (Prüfumfang, Prüfung vor Erstinbetriebnahme ) Auswertung von Prüffristen Abgrenzung zur Durchführung von Prüfungen durch die befähigte Person in der Praxis ( BGI 5090) Wiederkehrende Prüfungen Seite 14
15 BGI 5190 orientiert sich an: TRBS 1201 Prüfung von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftiger Anlagen TRBS 1203 Befähigte Personen Unter Beachtung der Schutzziele des 5 Prüfungen der Unfallverhütungsvorschrift BGV A3 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel und den zugehörigen Durchführungsanweisungen. Wiederkehrende Prüfungen Seite 15
16 Anforderung an das Prüfpersonal Die befähigte Person muss Erfahrungen im praktischen Umgang mit zu prüfenden Arbeitsmitteln während eines nachgewiesenen Zeitraumes gesammelt haben. Die TRBS 1203 legt fest, dass eine mindestens einjährige Erfahrung bei der Errichtung, dem Zusammenbau oder der Instandhaltung von elektrischen Arbeitsmitteln und/oder Anlagen notwendig ist, um die befähigte Person in die Problematik der Prüfung von elektrischen Arbeitsmitteln einzuarbeiten. Wiederkehrende Prüfungen Seite 16
17 Zusammenspiel Elektrofachkraft Befähigte Person BGV A3 2 Begriffe 3) Als Elektrofachkraft gilt, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann. Inhaltsgleiche Definition mit VDE , Abs BetrSichV fordert Befähigte Person TRBS 1203 Wiederkehrende Prüfungen Seite 17
18 Prüffristen In der Vergangenheit wurden Richtwerte für Prüffristen in Vorschriften und Regelwerken (z.b. BGV A3) genannt. Seit dem Inkrafttreten der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gibt es vielfach Unsicherheiten im Umgang mit Prüffristen, da diese Verordnung keine Prüffristen vorgibt. Das Fehlen dieser vorgegebenen Prüffristen heißt aber auf keinen Fall, dass diese willkürlich festgelegt werden können. Die Festlegung der Prüffristen ist in der Gefährdungsbeurteilung zu dokumentieren. Diese sind auf Grundlage der Ergebnisse der wiederkehrenden Prüfungen gegebenenfalls anzupassen. Wiederkehrende Prüfungen Seite 18
19 Zusatzinformationen in den Anhängen zur BGI 5190 Hinweise bezüglich angemessener Prüffristen, sachgerechter Dokumentation und Kennzeichnung der Arbeitsmittel. Ergänzend befinden sich Vorschläge zu Vertragsinhalten für die Vergabe von Prüfaufträgen im Anhang 4 Hinweise zur Auftragsvergabe. Wiederkehrende Prüfungen Seite 19
20 Beispiel einer Checkliste zum Besichtigen von Arbeitsmitteln 1/2 Wiederkehrende Prüfungen Seite 20
21 Beispiel einer Checkliste zum Besichtigen von Arbeitsmitteln 2/2 Wiederkehrende Prüfungen Seite 21
22 Handlungshilfen gemäß BGI 5090 Sacharbeiten sind abgeschlossen Neuauflage ca. 3. Quartal 2011 Wiederkehrende Prüfungen Seite 22
23 Rechtsgrundlagen / Regeln der Technik BGI 5090 (2006): Wiederholungsprüfungen ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel - Handlungshilfe Wird derzeit überarbeitet Neuauflage ca. 3. Quartal 2011 Neuer Titel Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel - Praxistipps für den Prüfer Anpassung an geänderte Bestimmungen und Regeln wie z.b. VDE Aktualisierungen, wie z.b. Prüfprotokolle Praxisbeispiele Abgrenzung zur Organisation von Prüfungen durch den Unternehmer ( BGI/GUV-I 5190) Wiederkehrende Prüfungen Seite 23
24 Handlungshilfen gemäß BGI 5090 Die Handlungshilfe soll der befähigten Person helfen die Prüfungen unter Beachtung aller einschlägigen Bestimmungen vorbereiten, durchführen und auswerten zu können. Dem Praktiker wird durch Erläuterungen und Hinweise Hilfestellung bei der Durchführung und Beurteilung dieser Prüfungen gegeben. Wiederkehrende Prüfungen Seite 24
25 Handlungshilfen gemäß BGI 5090 Hinweise auf geeignete Prüfgeräte Ergänzende Hinweise zu speziellen Arbeitsmitteln Ist das Arbeitsmittel für den vorgesehenen Einsatz geeignet? Hinweise zur Auswahl geeigneter Anschlussleitungen. (z. B. H05RN-F / H07RN-F) Wiederkehrende Prüfungen Seite 25
26 Sichtprüfung Die Sichtprüfung elektrischer Geräte ist ein wichtiger Bestandteil der Prüfung und immer als erster Prüfschritt durchzuführen. Hierbei sind äußerlich erkennbare Mängel und Schäden sowie die Eignung für den zu erwartenden Einsatzort festzustellen. Wiederkehrende Prüfungen Seite 26
27 Sichtprüfung Die Erfahrung zeigt, dass mit der fachgerechten Besichtigung die meisten Mängel (über 80 %) bereits erkannt werden. Typische Feststellungen sind: Beschädigte oder ungeeignete Leitungen, fehlender Knickschutz, defekte Steckvorrichtungen und beschädigte Gehäuse, fehlende oder beschädigte Schutzeinrichtungen. Wiederkehrende Prüfungen Seite 27
28 Sichtprüfung Wiederkehrende Prüfungen Seite 28
29 Prüfablaufschema für Geräte ohne Schutzleiter DIN VDE Wiederkehrende Prüfungen Seite 29
30 Schutzklasse?! Die Bezeichnung der Schutzklasse lässt bei vielen modernen elektrischen Geräten keine eindeutige Zuordnung einer Schutzmaßnahme und der für sie erforderlichen Prüfgänge zu diesem Gerät zu. Geräte der Schutzklasse II haben in einigen Fällen auch einen Schutzleiter zumindest in der Anschlussleitung und Geräte der Schutzklasse I sind oftmals mit nicht an den Schutzleiter angeschlossenen berührbaren leitfähigen Teilen ausgestattet. Wiederkehrende Prüfungen Seite 30
31 Anwendung der Bezeichnung Schutzklasse Im Gegensatz zu den bisherigen Ausgaben der Normen der Reihe DIN VDE 0701 (VDE 0701) und DIN VDE 0702 (VDE 0702) wird beim Festlegen der Prüfgänge nicht mehr von der Schutzklasse des zu prüfenden Geräts, sondern von der Schutzmaßnahme ausgegangen, deren Wirksamkeit an dem jeweiligen berührbaren leitfähigen Teil nachzuweisen ist. Es wird dabei unterschieden zwischen den berührbaren leitfähigen Teilen, die an den Schutzleitern angeschlossen sind und in eine Schutzleiterschutzmaßnahme des Versorgungsnetzes einbezogen werden können (Prinzip der Schutzklasse I), Wiederkehrende Prüfungen Seite 31
32 Die neue DIN VDE (VDE ) und denen die nicht an den Schutzleitern angeschlossen sind und durch verstärkte oder doppelte Isolierung (Schutzisolierung) von den inneren aktiven Teilen des Gerätes getrennt sind. Wiederkehrende Prüfungen Seite 32
33 Messwerte (Erläuterungen) Bei den Messungen werden mitunter unerwartete Werte angezeigt, die - noch im zulässigen Bereich der Grenzwerte liegen oder - infolge eines geringfügigen Über-/Unterschreitens des Grenzwerts zu einem negativen Urteil über den Prüfling führen müssen. In beiden Fällen sollte der Prüfer die Ursache für diese Abweichung ermitteln, um ein Urteil über den Zustand des Prüflings abgeben zu können. Wiederkehrende Prüfungen Seite 33
34 Handlungshilfen gemäß BGI 5090; Fehlinterpretation Ist die SK I gewählt, wird der Isolationswiderstand üblicherweise zwischen L / N und dem PE-Kontakt der Prüfsteckdose gemessen. Gibt es "berührbare leitfähige Teile, die nicht mit dem PE verbunden sind", müssten diese zusätzlich mit der Sonde geprüft werden. Dies würde nur dann ein Ergebnis liefern, wenn die Sonde für die Messung aktiviert ist. Problematisch ist, dass dies dem Prüfer nicht immer bekannt ist, damit wird ggf. ein falsches Ergebnis dokumentiert. Wiederkehrende Prüfungen Seite 34
35 Beispiele für Prüfprotokolle Speziell für Schweißgeräte Für allgemeine Elektrogeräte Wiederkehrende Prüfungen Seite 35
36 Beispiele zur Dokumentation der Prüfungen Wiederkehrende Prüfungen Seite 36
37 Ausblick Die Überarbeitung der Betriebssicherheitsverordnung hat schon wieder begonnen Das betrifft auch die Festlegungen zur Prüfung der Arbeitsmittel und die überwachungsbedürftigen Anlagen Wahrscheinlich wird die Gruppe der für die Prüfungen befähigten Personen um eine dritte Befähigungsstufe erweitert. Aber: das dauert noch einige Jahre! Wiederkehrende Prüfungen Seite 37
38 Informieren bringt Sicherheit im Umgang mit elektrischen Arbeitsmitteln! Wolfgang Pechoc, Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse, Köln Wiederkehrende Prüfungen Seite 38
BGI 5190 Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel - Organisation durch den Unternehmer
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