Seminarprogramm Technik 1/2011

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2 Vorwort Sehr geehrter Leser, wir freuen uns, Ihnen auf den folgenden Seiten mehrere Seminare zur Weiterbildungen anbieten zu können. Unser Ziel ist eine umfangreiche Information und Qualifikation der Sachkundigen und der in Verkauf und Beratung tätigen Personen. Wie gewohnt bietet FEUCOM Ihnen fachgerechte, praxisbezogene und didaktisch hochwertige Seminare mit einem hervorragenden Preis-/ Leistungsverhältnis. Die genauen Termine & Preise entnehmen Sie bitte der separaten Termin- & Preisübersicht. Die Seminare finden in den modernen und hellen Räumen des in 2008 eingeweihten FEUCOM-Schulungszentrums statt. Wenn Sie Fragen haben, sprechen Sie uns einfach an. Wir freuen uns auf Sie! Ihr FEUCOM Team Seminarbuchung und Information: / [email protected] Seminarräume der Firma FEUCOM: Kupferstr Rheda-Wiedenbrück 2152 Seite 2 / 15 2

3 Inhalt Seminar 1: Grundseminar tragbare Feuerlöschgeräte DIN und befähigte Person BetrSichV......S. 4 Seminar 2: Aktualisierung Sachkunde tragbare Feuerlöschgeräte DIN und befähigte Person BetrSichV....S. 7 Seminar 3: Erweiterung der Sachkunde um den Bereich fahrbare Feuerlöschgeräte bis 60 kg Inhalt (u. a. DIN EN 1866) und Ergänzungen bzgl. der befähigten Person für diesen Bereich...S. 10 Seminar 4 (neu): Ausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (u. a. gemäß BGV A3 2, vorher VBG4)...S. 13 Seminar-Anmeldung....S Seite 3 / 15 3

4 Seminar 1: Grundseminar tragbare Feuerlöschgeräte DIN und befähigte Person BetrSichV Argumente, warum Sie sich zu diesem Seminar anmelden sollten: Sie wollen tragbare Feuerlöschgeräte instand halten und benötigen die Qualifikation als Sachkundiger Sie benötigen außerdem die speziellen Kenntnisse als befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung, aber bezogen nur auf tragbare Feuerlöschgeräte Sie erwarten ein Seminar, basierend auf den aktuellen Normen, wie DIN , DIN EN 3-7 bis 9 Sie suchen ein Seminar, das Ihnen Referenten mit langjähriger Seminartätigkeit, den direkten Kontakt zum Hersteller, sowie die Praxiserfahrung der Instandhaltung bietet Sie bevorzugen die gezielte Ausbildung in kleinen Gruppen Sie wünschen Kontakt zu einen deutschen Hersteller, der Ihnen auch nach dem Seminar Informationen, Beratung und Hilfestellung bietet 4154 Seite 4 / 15 4

5 Seminarinhalt Das Seminar beinhaltet die theoretische und praktische Ausbildung zum Sachkundigen nach DIN sowie die Vermittlung der erforderlichen Kenntnisse zur Erlangung der befähigten Person gemäß TRBS Das Seminar schließt mit einer theoretischen und praktischen Abschlussprüfung ab. Der Seminarteilnehmer ist anschließend befähigt und in der Lage, tragbare Feuerlöschgeräte instand zuhalten sowie diese in sicherheitstechnischer Hinsicht zu beurteilen. Seminarabschluss: Der Teilnehmer erhält nach bestandener Abschlussprüfung eine Urkunde über die erfolgreiche Teilnahme. Anforderungen an den Teilnehmer: Der Teilnehmer muss folgende Anforderungen erfüllen und in der Anmeldung durch den Arbeitgeber bestätigen lassen: Anforderungen gemäß TRBS 1203 Abschnitt 2 und Allgemeine Anforderungen an befähigte Personen (Siehe ) 3.2 Gefährdung durch Druck Berufsausbildung: Ergänzend zu Abschnitt 2.1 muss die befähigte Person für die Prüfung zum Schutz vor Druckgefährdung eine technische Berufsausbildung (z. B. als Facharbeiter mit einschlägiger handwerklicher oder industrieller Ausbildung, als Meister oder Techniker oder als Ingenieur) abgeschlossen haben oder eine andere Berufsausbildung (z. B. Naturwissenschaftler) und zusätzlich eine andere für die vorhergesehenen Prüfungsaufgaben ausreichende technische Qualifikation besitzen. Berufserfahrung: Bezogen auf ihre Berufserfahrung muss ergänzende zu Abschnitt 2.2 die befähigte Person für die Prüfung zum Schutz vor Druckgefährdung eine mindestens einjährige Erfahrung mit der Herstellung, dem Zusammenbau, dem Betrieb oder der Instandhaltung der zu prüfenden Anlagen oder Anlagekomponenten im Sinne von 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BetrSichV besitzen. Zeitnahe berufliche Tätigkeit Die befähigte Person zum Schutz vor Druckgefährdungen muss ihre Kenntnisse über die Druckgefährdung regelmäßig aktualisieren, z. B. durch Teilnahme an Schulungen und Unterweisungen. Neben der Kenntnis der rechtlichen Vorschriften sind Kenntnisse erforderlich zu - Konstruktions- und Herstellungsverfahren, - Ausrüstung und Absicherungskonzepten, - Montage, Installation (Aufstellung) und Betrieb/Verwendung, - bestimmungsgemäßem Betrieb, - Gefährdungsbeurteilung, - Prüfungen, Prüffristen, Prüfverfahren einschließlich der Bewertung der Ergebnisse, - den in der Praxis vorkommenden, relevanten Einflüssen und Schadensbildern Aufgaben der befähigten Personen für Prüfungen zum Schutz vor Druckgefährdungen können auch von zugelassenen Überwachungsstellen wahrgenommen werden, welche die Zulassung für Anlagen nach 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BetrSichV besitzen Seite 5 / 15 5

6 Anforderungen an den Sachkundigen entsprechend DIN Pkt.4 Ausgabe 1/07 Der Sachkundige im Sinne dieser Norm - übernimmt die Gewähr in brandschutztechnischer Hinsicht für die ordnungsgemäße Instandhaltung der ihm anvertrauten Feuerlöscher, (zusätzlich sind die wiederkehrenden Prüfungen nach BetrSichV durch eine befähigte Person erforderlich), - muss die erforderlich persönliche Zuverlässigkeit besitzen - muss die Rechtsvorschriften sowie die einschlägigen allgemein anerkannten Regeln der Technik soweit beherrschen, wie es seine Tätigkeit erfordert - muss eine mindestens 3 Monate dauernde Ausbildung (durch betriebliche Ausbildung einschließlich Fachlehrgänge) und seine durch prakt. Tätigkeit gewonnene Erfahrung auf Verlangen nachweisen - muss seinen Kenntnisstand regelmäßig aktualisieren Anmerkung: Als regelmäßige Aktualisierung des Kenntnisstandes wird ein Zeitraum von längsten fünf Jahren empfohlen. Dem Sachkundigen dürfen keine Weisungen erteilt werden, die den Instandhaltungsumfang und seinen Beurteilungsmaßstab bei der Ausübung seiner Tätigkeit einschränken. Er ist frei in seinen diesbezüglichen Entscheidungen. Alle für die Instandhaltung erforderlichen Arbeiten dürfen nur durch Sachkundige oder unter deren Aufsicht vorgenommen werden. Eintreffen der Teilnehmer: am 1. Tag, ab 12:00 Uhr im Schulungsraum Seminarablauf: 1.Tag ab 12:00 2. bis 4. Tag jeweils ab 8:30 bis 17:00 5. Tag 08:30 bis 12:00 (Anschließend besteht noch die Möglichkeit am gemeinsamen Mittagessen teilzunehmen) Das Seminar wird mit einer Erfolgskontrolle abgeschlossen und mit einer Urkunde dokumentiert. Ein individueller FEUCOM-Prüferausweis wird erstellt. Jeder Seminarteilnehmer stellt im Vorfeld, oder zu Seminarbeginn ein Lichtbild für die Anfertigung des Prüferausweises zur Verfügung. Zimmerreservierung: durch den Seminarteilnehmer, Hotelhinweise mit der Anmeldebestätigung Verpflegung / Getränke: während des Seminarzeitraumes tagsüber, inklusive gemeinsame Mittagessen Seminarunterlagen: Jeder Teilnehmer erhält je eine Seminarmappe. (Änderungen vorbehalten. Achten Sie bitte auf die jeweils aktuellen Anmelde- und Bestätigungsschreiben) 6156 Seite 6 / 15 6

7 Seminar 2: Aktualisierung Sachkunde tragbare Feuerlöschgeräte DIN und Weiterbildung befähigte Person BetrSichV Argumente, warum Sie sich zu diesem Seminar anmelden sollten: Sie sind bereits in der Instandhaltung tragbarer Feuerlöschgeräte tätig und wollen Ihren Kenntnisstand gemäß den Forderungen der DIN aktualisieren Sie benötigen außerdem die speziellen Kenntnisse als befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung, aber bezogen auf tragbare Feuerlöschgeräte Sie erwarten Informationen zu den aktuellen Normen, wie DIN , DIN EN 3-7 bis 9 Sie suchen ein Seminar, das Ihnen Referenten mit langjähriger Seminartätigkeit, den direkten Kontakt zum Hersteller, sowie die Praxiserfahrung der Instandhaltung bietet Sie bevorzugen die gezielte Ausbildung in kleinen Gruppen Sie wünschen Kontakt zu einen deutschen Hersteller, der Ihnen auch nach dem Seminar Informationen, Beratung und Hilfestellung bietet 7157 Seite 7 / 15 7

8 Seminarinhalt: Das Seminar beinhaltet die theoretische und praktische Weiterbildung der Sachkundigen entsprechend DIN sowie die Vermittlung der erforderlichen Kenntnisse zur Erlangung der befähigten Person gem. TRBS Das Seminar schließt mit einer theoretischen Abschlussprüfung ab. Der Seminarteilnehmer ist anschließend weiterhin in der Lage, tragbare Feuerlöschgeräte instand zuhalten, sowie diese in sicherheitstechnischer Hinsicht zu beurteilen. Seminarabschluss: Der Teilnehmer erhält nach bestandener Abschlussprüfung eine Urkunde über die erfolgreiche Teilnahme. Anforderungen an den Teilnehmer: Der Teilnehmer muss folgende Anforderungen erfüllen und in der Anmeldung durch den Arbeitgeber bestätigen lassen: Anforderungen gemäß TRBS 1203 Abschnitt 2 und Allgemeine Anforderungen an befähigte Personen (Siehe ) 3.2 Gefährdung durch Druck Berufsausbildung: Ergänzend zu Abschnitt 2.1 muss die befähigte Person für die Prüfung zum Schutz vor Druckgefährdung eine technische Berufsausbildung (z. B. als Facharbeiter mit einschlägiger handwerklicher oder industrieller Ausbildung, als Meister oder Techniker oder als Ingenieur) abgeschlossen haben oder eine andere Berufsausbildung (z. B. Naturwissenschaftler) und zusätzlich eine andere für die vorhergesehenen Prüfungsaufgaben ausreichende technische Qualifikation besitzen. Berufserfahrung: Bezogen auf ihre Berufserfahrung muss ergänzende zu Abschnitt 2.2 die befähigte Person für die Prüfung zum Schutz vor Druckgefährdung eine mindestens einjährige Erfahrung mit der Herstellung, dem Zusammenbau, dem Betrieb oder der Instandhaltung der zu prüfenden Anlagen oder Anlagekomponenten im Sinne von 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BetrSichV besitzen. Zeitnahe berufliche Tätigkeit Die befähigte Person zum Schutz vor Druckgefährdungen muss ihre Kenntnisse über die Druckgefährdung regelmäßig aktualisieren, z. B. durch Teilnahme an Schulungen und Unterweisungen. Neben der Kenntnis der rechtlichen Vorschriften sind Kenntnisse erforderlich zu - Konstruktions- und Herstellungsverfahren, - Ausrüstung und Absicherungskonzepten, - Montage, Installation (Aufstellung) und Betrieb/Verwendung, - bestimmungsgemäßem Betrieb, - Gefährdungsbeurteilung, - Prüfungen, Prüffristen, Prüfverfahren einschließlich der Bewertung der Ergebnisse, - den in der Praxis vorkommenden, relevanten Einflüssen und Schadensbildern Aufgaben der befähigten Personen für Prüfungen zum Schutz vor Druckgefährdungen können auch von zugelassenen Überwachungsstellen wahrgenommen werden, welche die Zulassung für Anlagen nach 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BetrSichV besitzen Seite 8 / 15 8

9 Anforderungen an den Sachkundigen entsprechend DIN Pkt.4 Ausgabe 1/07 Der Sachkundige im Sinne dieser Norm - übernimmt die Gewähr in brandschutztechnischer Hinsicht für die ordnungsgemäße Instandhaltung der ihm anvertrauten Feuerlöscher, (zusätzlich sind die wiederkehrenden Prüfungen nach BetrSichV durch eine befähigte Person erforderlich) - muss die erforderlich persönliche Zuverlässigkeit besitzen - muss die Rechtsvorschriften sowie die einschlägigen allgemein anerkannten Regeln der Technik so weit beherrschen, wie es seine Tätigkeit erfordert - muss seinen Kenntnisstand regelmäßig aktualisieren Anmerkung: Als regelmäßige Aktualisierung des Kenntnisstandes wird ein Zeitraum von längsten fünf Jahren empfohlen. Dem Sachkundigen dürfen keine Weisungen erteilt werden, die den Instandhaltungsumfang und seinen Beurteilungsmaßstab bei der Ausübung seiner Tätigkeit einschränken. Er ist frei in seinen diesbezüglichen Entscheidungen. Alle für die Instandhaltung erforderlichen Arbeiten dürfen nur durch Sachkundige oder unter deren Aufsicht vorgenommen werden Der Teilnehmer hat eine Qualifikation zum Sachkundigen nach DIN und verfügt bereits über Berufserfahrung im Bereich Instandhaltung tragbarer Feuerlöschgeräte Tagesseminar: ab 08:30 bis 17:00 Die erfolgreiche Teilnahme wird durch eine Urkunde dokumentiert. Zimmerreservierung: durch den Seminarteilnehmer, Hotelhinweise mit der Anmeldebestätigung Verpflegung / Getränke: während des Seminarzeitraumes tagsüber, inklusive gemeinsames Mittagessen Seminarunterlagen: Jeder Teilnehmer erhält je eine Seminarmappe. (Änderungen vorbehalten. Achten Sie bitte auf die jeweils aktuellen Anmelde- und Bestätigungsschreiben) 9159 Seite 9 / 15 9

10 Seminar 3: Erweiterung der Sachkunde um den Bereich fahrbare Feuerlöschgeräte bis 60 kg Inhalt (u. a. DIN EN 1866) und Ergänzungen bzgl. der befähigten Person für diesen Bereich Argumente, warum Sie sich zu diesem Seminar anmelden sollten: Sie sind bereits in der Instandhaltung tragbarer Feuerlöschgeräte tätig und wollen Ihren Kenntnisstand um den Bereich Instandhaltung fahrbare Löschgeräte erweitern Sie benötigen außerdem die speziellen Kenntnisse als befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung, bezogen auf tragbare und fahrbare Feuerlöschgeräte Sie erwarten Informationen zu den aktuellen Normen, wie DIN , DIN EN 1866 Sie suchen ein Seminar, das Ihnen Referenten mit langjähriger Seminartätigkeit, den direkten Kontakt zum Hersteller sowie die Praxiserfahrung der Instandhaltung bietet Sie bevorzugen die gezielte Ausbildung in kleinen Gruppen Sie wünschen Kontakt zu einen deutschen Hersteller, der Ihnen auch nach dem Seminar Informationen, Beratung und Hilfestellung bietet Seite 10 / 15 10

11 Seminarinhalt: Das Seminar beinhaltet die theoretische und praktische Weiterbildung der Sachkundigen entsprechend DIN sowie die Vermittlung der erforderlichen Kenntnisse zur Erlangung der befähigten Person gem. TRBS Das Seminar schließt mit einer theoretischen Abschlussprüfung ab. Der Seminarteilnehmer ist anschließend weiterhin in der Lage, fahrbare Feuerlöschgeräte instand zuhalten sowie diese in sicherheitstechnischer Hinsicht zu beurteilen. Seminarabschluss: Der Teilnehmer erhält nach bestandener Abschlussprüfung eine Urkunde über die erfolgreiche Teilnahme. Anforderungen an den Teilnehmer: Der Teilnehmer muss folgende Anforderungen erfüllen und in der Anmeldung durch den Arbeitgeber bestätigen lassen: Anforderungen gemäß TRBS 1203 Abschnitt 2 und Allgemeine Anforderungen an befähigte Personen (Siehe ) 3.2 Gefährdung durch Druck Berufsausbildung: Ergänzend zu Abschnitt 2.1 muss die befähigte Person für die Prüfung zum Schutz vor Druckgefährdung eine technische Berufsausbildung (z. B. als Facharbeiter mit einschlägiger handwerklicher oder industrieller Ausbildung, als Meister oder Techniker oder als Ingenieur) abgeschlossen haben oder eine andere Berufsausbildung (z. B. Naturwissenschaftler) und zusätzlich eine andere für die vorhergesehenen Prüfungsaufgaben ausreichende technische Qualifikation besitzen. Berufserfahrung: Bezogen auf ihre Berufserfahrung muss ergänzende zu Abschnitt 2.2 die befähigte Person für die Prüfung zum Schutz vor Druckgefährdung eine mindestens einjährige Erfahrung mit der Herstellung, dem Zusammenbau, dem Betrieb oder der Instandhaltung der zu prüfenden Anlagen oder Anlagekomponenten im Sinne von 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BetrSichV besitzen. Zeitnahe berufliche Tätigkeit Die befähigte Person zum Schutz vor Druckgefährdungen muss ihre Kenntnisse über die Druckgefährdung regelmäßig aktualisieren, z. B. durch Teilnahme an Schulungen und Unterweisungen. Neben der Kenntnis der rechtlichen Vorschriften sind Kenntnisse erforderlich zu - Konstruktions- und Herstellungsverfahren, - Ausrüstung und Absicherungskonzepten, - Montage, Installation (Aufstellung) und Betrieb/Verwendung, - bestimmungsgemäßem Betrieb, - Gefährdungsbeurteilung, - Prüfungen, Prüffristen, Prüfverfahren einschließlich der Bewertung der Ergebnisse, - den in der Praxis vorkommenden, relevanten Einflüssen und Schadensbildern Aufgaben der befähigten Personen für Prüfungen zum Schutz vor Druckgefährdungen können auch von zugelassenen Überwachungsstellen wahrgenommen werden, welche die Zulassung für Anlagen nach 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BetrSichV besitzen Seite 11 / 15 11

12 Anforderungen an den Sachkundigen entsprechend DIN Pkt.4 Ausgabe 1/07 Der Sachkundige im Sinne dieser Norm - übernimmt die Gewähr in brandschutztechnischer Hinsicht für die ordnungsgemäße Instandhaltung der ihm anvertrauten Feuerlöscher, (zusätzlich sind die wiederkehrenden Prüfungen nach BetrSichV durch eine befähigte Person erforderlich), - muss die erforderlich persönliche Zuverlässigkeit besitzen - muss die Rechtsvorschriften sowie die einschlägigen allgemein anerkannten Regeln der Technik soweit beherrschen, wie es seine Tätigkeit erfordert - muss seinen Kenntnisstand regelmäßig aktualisieren Anmerkung: Als regelmäßige Aktualisierung des Kenntnisstandes wird ein Zeitraum von längsten fünf Jahren empfohlen. Dem Sachkundigen dürfen keine Weisungen erteilt werden, die den Instandhaltungsumfang und seinen Beurteilungsmaßstab bei der Ausübung seiner Tätigkeit einschränken. Er ist frei in seinen diesbezüglichen Entscheidungen. Alle für die Instandhaltung erforderlichen Arbeiten dürfen nur durch Sachkundige oder unter deren Aufsicht vorgenommen werden. Der Teilnehmer hat eine Qualifikation zum Sachkundigen nach DIN und verfügt über eine mehrmonatige Berufserfahrung im Bereich Instandhaltung tragbarer Feuerlöschgeräte Eintreffen der Teilnehmer: Tagesseminar, ab 08:30 Uhr im Schulungsraum Tagesseminar: ab 08:30 bis 17:00 Die erfolgreiche Teilnahme wird durch eine Urkunde dokumentiert. Zimmerreservierung: Durch den Seminarteilnehmer, Hotelhinweise mit der Anmeldebestätigung Verpflegung / Getränke: Während des Seminarzeitraumes tagsüber, inklusive gemeinsames Mittagessen Seminarunterlagen: Jeder Teilnehmer erhält je eine Seminarmappe. (Änderungen vorbehalten. Achten Sie bitte auf die jeweils aktuellen Anmelde- und Bestätigungsschreiben) Seite 12 / 15 12

13 Seminar 4: Ausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (u. a. gemäß BGV A3 2, vorher VBG4) Warum Sie sich zu diesem Seminar anmelden sollten: Die Handwerksordnung erlaubt Handwerksbetrieben Fremdgewerke auszuführen, wenn sie mit einem Gewerk zusammenhängen oder dieses wirtschaftlich ergänzen. Auch in anderen Bereichen, die nicht zum Handwerk gehören, z.b. Inbetriebnahme, Instandhaltung und im Kundendienst fallen elektrotechnische Tätigkeiten an. Diese sind grundsätzlich Elektrofachkräften vorbehalten (BGV A3). Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit werden diese Arbeiten zunehmend von Nichtelektrikern durchgeführt. Folglich ist eine ausreichende Ausbildung der Mitarbeiter notwendig, die solche Tätigkeiten eigenständig durchführen sollen. Um diesen Bedürfnissen Rechnung zu tragen, bieten wir für Sie diese Unterrichtung an. Seminarinhalt: In diesem anwendungsbezogenen Seminar werden die aufbauenden Fachkenntnisse vermittelt, die für Arbeiten innerhalb der Bestimmungen der Berufsgenossenschaft erforderlich sind. Isolierte Leitungen und Kabel, Bemessung und Schutz von Leitungen und Kabeln, Anschlüsse an elektrischen Geräten, Gefahren und Wirkungen des elektrischen Stromes auf den Menschen, Schutzarten elektrischer Betriebsmittel, Schutz gegen gefährliche Körperströme, Prüfung der Schutzmaßnahmen, Elektrische Messgeräte, Unfallverhütung bei Arbeiten an elektrischen Betriebsmitteln Seite 13 / 15 13

14 Seminarabschluss: Der Lehrgang endet mit einer Prüfung und wird durch ein Zertifikat Elektrotechnische Fachkraft für festgelegte Tätigkeiten bescheinigt. Anforderungen an den Teilnehmer: Die Teilnehmer müssen über eine abgeschlossene handwerkliche oder industrielle Berufsausbildung und grundlegende elektrotechnische Kenntnisse (Elektrischer Strom, Elektrische Spannung, Elektrischer Widerstand, Reihenschaltung, Parallelschaltung, Elektrische Leistung) verfügen. Eintreffen der Teilnehmer: Am 1. Tag, ab 9:30 Uhr im Schulungsraum Seminarablauf: 1. Tag ab 10:00 bis 18:00 Uhr 2. bis 4. Tag jeweils ab 9:00 bis 17:00 5. Tag 08:00 bis 12:00 Uhr (Anschließend besteht noch die Möglichkeit am gemeinsamen Mittagessen teilzunehmen) Zimmerreservierung: Durch den Seminarteilnehmer, Hotelhinweise mit der Anmeldebestätigung Verpflegung / Getränke: Während des Seminarzeitraumes tagsüber, inklusive gemeinsame Mittagessen Seminarunterlagen: Jeder Teilnehmer erhält je eine Seminarmappe. (Änderungen vorbehalten. Achten Sie bitte auf die jeweils aktuellen Anmelde- und Bestätigungsschreiben) Seite 14 / 15 14

15 Seminar-Anmeldung Bitte ausfüllen und faxen an: Fax-Nr.: / Ja, ich melde verbindlich den/die aufgeführten Teilnehmer zu dem folgenden Seminar an: Seminar Nr.: Preis pro Person*: EUR Teilnehmerdaten (Namen): Teilnehmer 1: Teilnehmer 2: Teilnehmer 3: Teilnehmer 4: Teilnehmer 5: Arbeitgeber / Firma des Teilnehmers / der Teilnehmer: Firma: Straße / Nr.: PLZ / Ort: Anmerkungen: Ort / Datum Stempel / Unterschrift Arbeitgeber * Laut aktueller Preisliste, Seminargebühren verstehen sich zzgl. gesetzl. MwSt., pro Person, inkl. Unterlagen, inkl. Tagesverpflegung, ohne Hotelkosten Seite 15 / 15 15

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