Arbeitsschutz in der Filmbranche

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1 Arbeitsschutz in der Filmbranche Sicherheit am Set, Struktur und Organisation Film, - Gemeinsame Präventionsstrategie - (in Abstimmung mit der Gewerbeaufsicht) Dipl.-Ing. Joachim Bayersdörfer / BG ETEM München,

2 Ansprechpartner der Berufsgenossenschaft für die Filmbranche Raum Hamburg Thoralf Lorenz Tel.: 0163 / lorenz.thoralf@bgetem.de Raum Berlin Karl-Heinz Richter Tel.: 0163 / richter.karl-heinz@bgetem.de Raum Köln Dr. Werner Schunck Tel.: 0163 / schunck.werner@bgetem.de Raum München Joachim Bayersdörfer Tel.: 0163 / bayersdoerfer.joachim@bgetem.de Hauptverwaltung Köln Kathrin Kraft Tel.: 0221 / kraft.kathrin@bgetem.de Stand: Seite 2

3 Rahmenbedingungen 1. Gefährdungsbeurteilung [ 5 ArbSchG, 3 BetrSichV, 3 BGV A1] 2. Unterweisung [ 12 ArbSchG, 9 BetrSichV, 4 BGV A1] 3. Auswahl Personal [ 7 ArbSchG, 2 BetrSichV, 7 BGV A1] 4. Auswahl Arbeitsmittel [ 4 ArbSchG, 4,7, 10 BetrSichV, 11 BGV A1] 5. Erste Hilfe [ 10 ArbSchG, 22, 24, 25, 26 BGV A1] 5 Grundregeln im Arbeitsschutz Seite 3

4 Gefährdungsbeurteilung Film 1. Stufe 2. Stufe 3. Stufe Stufe Gefährdungsbeurteilung Bezeichnung Allgemeine GB GB Drehbuch GB Dispo Hinweis Je nach Produktionsfirma und Produktionsart Gemäß dem Drehbuch; spezifische Maßnahmen festlegen Gemäß dem Drehort; spezifische Belange berücksichtigen und als Anhang zur Dispo Seite 4

5 Qualifikationsbedarf Film Allgemein Ersthelfer Sicherheitsbeauftragter Sicherheitsfachkraft Koordinator - Zusammenarbeit mehrerer Unternehmer - Bauarbeiten - Explosionsgefahr Aufsichtsführender Bei gefährlichen Arbeiten Fachlich Elektrofachkraft (BGV A3) Beleuchter mit Elektroausbildung Qualifikation zum Bedienen von Hubarbeitsbühnen (DGUV G 966) Qualifikation zum Bedienen von Kamerakränen (BGI 814) (mögliche Maßnahme: Ausbildung nach DGUV G 966 mit spezieller Einweisung auf den Kamerakrantyp bis eine Ausbildung nach BGI 814 zur Verfügung steht) Qualifikation zum Bedienen von Motorsägen (GUV-I 8624) Qualifikation nach Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV) - Catering Seite 5

6 Allgemeine Maßnahmen am Set: 1. Gefährdungsbeurteilung erstellen und umsetzen! 2. Unterweisung aller Produktionsmitarbeiter (vor Produktionsbeginn) 3. Informationen über Notfallnummern, Erste Hilfe, Fluchtwege und zuständige Berufsgenossenschaft Unterweisung Aushang 4. Qualifikation Personal überprüfen 5. Nur geprüfte Geräte / Arbeitsmittel verwenden notwendige Einweisung ist schriftlich zu dokumentieren 6. Koordinator für alle Fremdfirmen und nicht bei der Produktionsfirma angestellten Personen bestellen Seite 6

7 Konkrete Maßnahmen am Set: 1. Gefährdungsbeurteilung-Drehbuch / Dispo erstellen 2. Spezielle Einweisung am Set (nach Bedarf) und bei besonderen Arbeitsverfahren 3. Ab 20 Personen einen Sicherheitsbeauftragten bestellen (Empfehlung: Set-AL) 4. Sicherheitsschuhe mindestens für die Abteilungen Licht, Kamerabühne und Szenenbau 5. Mindestens 1 Ersthelfer am Set (Regel: 10 % der Versicherten) 6. Sicherheitsdatenblätter für alle Gefahrstoffe vorhalten (am Set) 7. Elektrofachkraft für die gesamte Produktion bestimmen. Seite 7

8 Checkpunkte Verleiher: 1. Nur geprüfte Arbeitsmittel ausleihen; 2. Bedienungsanleitung zu den Arbeitsmittel muss vorhanden sein; 3. Montagehinweise (Auf- und Abbau); 4. Sicherheitshinweise; 5. Stichprobenprüfung der durchgeführten Prüfung; 6. Mangelhafte oder beschädigte Arbeitsmittel fachgerecht reparieren lassen! 7. Hinweise zur nächsten Wiederholungsprüfung! Seite 8

9 Checkpunkte Mietobjekte: 1. Eindeutige Darstellung der Mietfläche und der Nutzung; 2. Übergabe der Mietsache dokumentieren; 3. Gefahrenhinweise am Mietobjekt dokumentieren; 4. Technische Unterlagen einfordern; 5. Stromversorgung: sicherer Zustand der elektrischen Anlage! => Wenn nicht: sicherer Speisepunkt schaffen! 6. Rückgabe der Mietsache dokumentieren; Seite 9

10 Checkpunkte externe Dienstleister: 1. Beachtung der BGV A1: - 5 Vergabe von Aufträgen - 6 Zusammenarbeit mehrerer Unternehmer 2. Wenn Mitarbeiter der Produktionsfirma gefährdet werden können, ist vor Beginn der Arbeiten eine Gefährdungsbeurteilung einzufordern. (Beispiel: Stunts, Spezialeffekte, Tiere,..) 3. Es ist auf das Vorhandensein von Sicherheitsdatenblättern beim Umgang mit Gefahrstoffen zu achten. (Beispiel: Szenenbild, Maske, Kostüm, ) 4. Beim Catering sind die Bestimmungen der Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV) einzuhalten und Qualifikationsnachweise einzufordern. Seite 10

11 Sicherheit am Set Organisation gem. BGV A1 Gefährdungsbeurteilung Unterweisung Ersthelfer ( 5 // 10 % der Mitarbeiter) Erste Hilfe / Feuerlöscher Sicherheitsfachkraft (gem. DGUV V2) Sicherheitsbeauftragter (> 20 Personen) PSA zur Verfügung stellen (speziell: Licht, Kamerabühne, Szenenbau: Sicherheitsschuhe S3 empfohlen) Betriebsarzt (gem. DGUV V2) Durchgangsarzt ( Arbeitsmittel gem. BetrSichV. nur geprüfte Arbeitsmittel verwenden Defekte Arbeitsmittel dürfen nicht verwendet werden. Reparatur nur durch Fachpersonal Bedienungsanleitung muss vorhanden sein Bestimmungsgemäßer Gebrauch Gefährliche Arbeiten gem. BGR A1 Beispiele: - Arbeiten mit Absturzgefahr - Sprengarbeiten - Fällen von Bäumen - Arbeiten im Gleisbereich Gefahrstoffe gem. GefStoffV zu jedem Stoff muss ein Sicherheitsdatenblatt vorhanden sein Betriebsanweisung erstellen Festlegen welche PSA Ggf. Vorsorgeuntersuchung Gasflaschen: Ordnungsgemäßer Zustand und regelmäßige Prüfung Elektrotechnik gem. BGV A3, BetrSichV, TRBS und VDE nur geprüfte Geräte verwenden Reparatur nur durch Elektrofachkraft Wiederholungsprüfung organisieren (alle 3 // 6 Monate im Außenbereich) Speisepunkte in fremden Mietobjekten (BGI 608) Seite 11

12 Struktur Filmproduktion Filmgeschäftsführer Produzent Herstellungs-Leitung? Auftraggeber Produktions-Leiter Produktionsassistenz Produktionssekretär/in Drehort Vorort Büro Aufnahmeleiter 2. Aufnahmeleiter am Set Regie Szenenbild Kameramann Schauspieler Komparsen Produktionsfahrer Regie-Assistent Continuity Requisite, Bühnenbau Kostüm Technik (Licht, Kamerabühne, Kameratechnik) Seite 12

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