Das Konzept der neuen Gefahrstoffverordnung

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1 Annette Krüger Folie 1

2 Themenübersicht Grundkonzept Begriffsbestimmungen Schutzmaßnahmen: Gefährdungsbeurteilung Schutzstufen Annette Krüger Folie 2

3 Grundkonzept Neufassung in Kraft seit weitgehende 1:1-Umsetzung verschiedener EU-Richtlinien Anpassung an das Konzept des Arbeitsschutzgesetzes (einheitliches Konzept mit anderen VO en) individuellere Festlegung der Schutzmaßnahmen mehr Eigenverantwortung der Betriebe Annette Krüger Folie 3

4 Begriffsbestimmungen Gefahrstoffe: gefährliche Stoffe und Zubereitungen (gekennzeichnet mit einer orangefarbenen Kennzeichnung, R- und S-Sätzen) Stoffe und Zubereitungen mit sonstigen chronisch schädigenden Eigenschaften (z.b. Wasser für Frisöre) Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse, aus denen bei der Herstellung oder Verwendung gefährliche Stoffe oder Zubereitungen entstehen (z.b. Holzstaub, Dieselmotoremissionen) Annette Krüger Folie 4

5 Begriffsbestimmungen sonstige gefährliche chemische Arbeitsstoffe z.b. narkotisch wirkende Stoffe (Narkosegase) erstickend wirkende Stoffe (CO 2 Löschgase) tiefkalte Stoffe (Flüssiggase, Trockeneis) Stoffe unter erhöhtem Druck Stäube Annette Krüger Folie 5

6 Tätigkeit: Jede Arbeit, bei der Stoffe, Zubereitungen oder Erzeugnisse verwendet werden, auftreten oder entstehen Arbeitsplatzgrenzwert: Die Konzentration eines Stoffes in der Luft am Arbeitsplatz, bei der schädliche Auswirkungen aus die Gesundheit im Allgemeinen nicht zu erwarten sind. Biologischer Grenzwert Toxikologisch-arbeitsmedizinischer Wert, ebenfalls gesundheitsbasiert Stand der Technik Fortschrittliche Verfahren, Einrichtungen und Betriebsweisen, die erfahrungsgemäß einen gewissen Schutzstandard gewährleisten. Annette Krüger Folie 6

7 Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind 5 (1) Arbeitsschutzgesetz das heißt festzustellen, ob Handlungsbedarf für Arbeitsschutzmaßnahmen besteht. Dabei ist jede einzelne Gefährdung, die ermittelt wurde zu betrachten und in der Dokumentation zu vermerken! Annette Krüger Folie 7

8 Eine Gefährdung kann sich insbesondere ergeben durch Gestaltung oder Einrichtung der Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes physikalische, chemische und biologische Einwirkungen Gestaltung, Auswahl und Einsatz von Arbeitsmitteln Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufe, Arbeitszeit und deren Zusammenwirken unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten 5 (3) Arbeitsschutzgesetz Annette Krüger Folie 8

9 Vorbereiten Fortschreiben Ermitteln Kontrollieren Beurteilen Durchführen Festlegen Dokumentation Annette Krüger Folie 9

10 Gefahrstoff(eigenschaften) + Tätigkeit(smerkmale) Gefährdungspotenzial Maßnahmenbedarf zum Schutz der Beschäftigten Annette Krüger Folie 10

11 Gefährdungsbeurteilung Informationsermittlung: gefährliche Eigenschaften Art, Ausmaß, Dauer der Exposition Substitutionsmöglichkeiten Arbeitsbedingungen Arbeitsverfahren sonstige Gefahren Herstellerinformationen phys.-chem. Wirkungen Grenzwerte toxische Wirkungen Wirksamkeit der Maßnahmen Ergebnisse der Vorsorgeuntersuchungen Annette Krüger Folie 11

12 Was ist noch zu berücksichtigen? mögliche Brand- und Explosionsgefahren besondere Betriebszustände, z.b. Wartung, Instandhaltung inhalative, dermale Eigenschaften (separate Betrachtung) Zusammenfassung in der GB Annette Krüger Folie 12

13 Gefährdungsbeurteilung Dokumentation unabhängig von der Beschäftigtenzahl Erstellung durch eine fachkundige Person, z.b. Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Hersteller oder Inverkehrbringer Aktualisierung, wenn - maßgebliche Veränderungen erfolgen - Ergebnisse der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen es erforderlich machen Annette Krüger Folie 13

14 Start Gefährdungsbeurteilung Brand-/ Explosionsgefahr vorhanden? ja Geeignete Maßnahmen nach den 8 bis 18 ja nein Besondere Gefahren vorhanden? nein Maßnahmen nach den 8,12 und Anhang III Nr. 1 Toxische Gefahren siehe Schutzstufenkonzept Annette Krüger Folie 14

15 Schutzstufenkonzept der Begriff Schutzstufe ist nicht definiert hierarchischer Aufbau gilt nur für toxische Gefährdungen eine Schutzstufe ist nicht einem Gefahrstoff zugeordnet, sondern einer Tätigkeit mit einem Gefahrstoff Annette Krüger Folie 15

16 Konzept der neuen Schutzstufen Schutzstufe 1 geringe Gefährdung Grundsätze zur Verhütung von Gefährdungen Schutzstufe 2 Gefährdung Grundmaßnahmen zum Schutz der Beschäftigten Schutzstufe 3 hohe Gefährdung Ergänzende Schutzmaßnahmen Schutzstufe 4 besondere Gefährdung CMR Stoffe Annette Krüger Folie 16

17 Schutzstufe 1 nur wenn aufgrund - der Arbeitsbedingungen - einer nur geringen verwendeten Stoffmenge - einer niedrigen Exposition eine geringe Gefährdung vorliegt und die Maßnahmen nach 8 Abs.1 8 ausreichen nicht möglich für T+, T, CMR Kat. 1 oder 2, gilt für alle Tätigkeiten Grundsätze gelten immer bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen Annette Krüger Folie 17

18 Erleichterungen bei geringer Gefährdung kein Gefahrstoffverzeichnis keine Arbeitsplatzmessungen keine Betriebsanweisung keine Angebotsuntersuchungen keine detaillierte Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung Annette Krüger Folie 18

19 Maßnahmen der Schutzstufe 1 Gestaltung des Arbeitsplatzes, der Arbeitsorganisation Bereitstellung geeigneter Arbeitsmittel und Wartungsverfahren Begrenzung der Zahl der Beschäftigten Begrenzung von Ausmaß und Dauer der Exposition Begrenzung der Gefahrstoffmenge innerbetriebliche Kennzeichnung regelmäßige Reinigung des Arbeitsplatzes regelmäßige Prüfung der Funktion und Wirksamkeit technischer Schutzmaßnahmen (mind. 3 Jahre) Annette Krüger Folie 19

20 Schutzstufe 2 normale Gefährdung Gilt zusätzlich, wenn eine nicht nur geringe Gefährdung vorliegt für Xn, Xi, C, immer bei T+, T, CMR Kategorie 1 und 2 Standardfall Verzicht auf eine mögliche Substitution in der Gefährdungsbeurteilung begründen Reihenfolge von Schutzmaßnahmen: 1. technische Maßnahmen nach dem Stand der Technik 2. kollektive Schutzmaßnahmen an der Gefahrenquelle, organisatorisch Maßnahmen 3. individuelle Maßnahmen, z.b. PSA keine Nahrungs- und Genussmittel im Arbeitsbereich getrennte Aufbewahrung für Arbeits- und Straßenkleidung Annette Krüger Folie 20

21 Stoffe mit AGW ermitteln, ob AGW eingehalten ist (Messung oder gleichwertiges Verfahren) bei Überschreitung erneute GB, Einhaltung nicht möglich oder Hautkontakt: PSA Stoffe ohne AGW Wirksamkeit der Maßnahmen nachweisen durch Messung oder andere geeignete Methode Reichen Maßnahmen der Schutzstufe 2 nicht aus, dann müssen Maßnahmen der Schutzstufe 3 zusätzlich getroffen werden Annette Krüger Folie 21

22 Schutzstufe 3 Hohe Gefährdung zusätzlich für T +, T, CMR Kategorie 1 oder 2 oder wenn Maßnahmen der Schutzstufe 2 nicht ausreichen Substitution zwingend, wenn techn. möglich Exposition nach dem Stand der Technik verringern (Minimierungsgebot) dicht verschließbare Behälter geschlossenes System Zugangsbeschränkungen Gefahrstoffe unter Verschluss lagern Annette Krüger Folie 22

23 Stoffe mit AGW Einhaltung sicherstellen erforderliche Messungen oder andere gleichwertige Nachweismethoden oder VSK Stoffe ohne AGW oder Einhaltung nicht möglich Exposition nach dem Stand der Technik verringern ggfls zusätzliche Schutzmaßnahmen, insbesondere PSA Annette Krüger Folie 23

24 Schutzstufe 4 Besondere Gefährdung zusätzlich für CMR Kategorie 1 oder 2 Ausnahmen: - AGW festgelegt und eingehalten - Arbeiten nach VSK Gefahrstoffmessungen zur frühzeitigen Ermittlung erhöhter Exposition Abgrenzung der Gefahrenbereiche Warn- und Sicherheitszeichen spezielle Regelungen für Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten keine Luftrückführung Annette Krüger Folie 24

25 Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ohne AGW detaillierte Gefährdungsbeurteilung Substitutionsgebot beachten Minimierungsgebot beachten Einhaltung des Standes der Technik Regelungen evt. Ausnahmen zur Verwendung von PSA Schutzstufen entsprechend der toxischen Gefährdung Wirksamkeitskontrolle (Kriterien sollen vom AGS aufgestellt werden, z.b. Expositionsmessung, Filterleistung, Luftwechselrate) Annette Krüger Folie 25

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