Arbeitsschutz in Einrichtungen der stationären und ambulanten Pflege - Umgang mit Infektionsgefahren -

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1 Arbeitsschutz in Einrichtungen der stationären und ambulanten Pflege - Umgang mit Infektionsgefahren - Hannelore Hafemann Gewerbeärztlicher Dienst Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover

2 Arbeitsschutz in Einrichtungen der stationären und ambulanten Pflege - Umgang mit Infektionsgefahren - Teil einer Schwerpunktaktion der Gewerbeaufsicht in Niedersachsen in 2005 mit standardisierter Erhebung in 44 Pflegediensten und 116 Pflegeheimen 2

3 Grundlage sind Gefährdungsbeurteilung nach Biostoffverordnung und Unterweisungen - wie häufig sind sie aktuell und vollständig? 100 Anteil in Prozent Gefährdungsbeurteilung Betriebsanweisung Unterweisung Pflegedienst Heim 3

4 Arbeitsmedizinische Vorsorge nach 15 Biostoffverordnung so sieht die Praxis aus: 100 Anteil in Prozent vor Aufnahme der Tätigkeit regelmäßig fristgerecht Impfangebot Hep A Impfangebot Hep B Pflegedienst Heim 4

5 Schutzmaßnahmen beim Umgang mit gebrauchten Kanülen / Pen-Nadeln Was gibt es schon? 100 Anteil in Prozent kein beidhändiges Recapping sicherer Nadelwechsel beim Pen geeigneter Abwurfbehälter Vorgehen nach Stichverletzung festgelegt Pflegedienst Heim 5

6 Vorsicht Infektion!! Nadelstichverletzungen wurden in 61 % der Einrichtungen bestätigt: Dunkelziffer! 30 % der Einrichtungen ohne Nadelstichverletzungen führten kein Verbandbuch! 6

7 Welche Instrumente sind gefährlich? Anteil der Einrichtungen in Prozent Pen Kanüle Lanzette * Frage: Mit welchen Instrumenten ist es in Ihrer Einrichtung mindestens einmal zu einer Nadelstichverletzung gekommen? Mehrfachnennungen möglich 7

8 Umgang mit Infektionsgefahren in der Altenpflege Verbesserung der organisatorischen Einbindung des Arbeitsschutzes in der Altenpflege Gefährdungsbeurteilung (Biostoffverordnung) Unterweisungen (über Infektionsgefahren und daraus ableitbaren Verhaltens- und Schutzmaßnahmen) Standards (Vorgehen nach Nadelstichverletzungen) arbeitsmedizinische Vorsorge 8

9 Arbeitsschutzgesetz Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten Ganzheitlicher Präventions - auftrag Organisation, Planung, Integration in betriebliche Führungsstrukturen, Dokumentation von Verantwortlichkeiten Beurteilung der Arbeitsbedingungen: Ermitteln, Bewerten, Maßnahmenfestlegung und -umsetzung, Wirksamkeitskontrolle (als kontinuierlicher Prozeß), Dokumentation Beteiligung und Unterweisung der Beschäftigten 9

10 Arbeitsschutzgesetz [ArbSchG] Beurteilung der Arbeitsbedingungen als Grundlage des Arbeits- und Gesundheitsschutzes nach 5 ArbSchG Eine Gefährdung kann sich insbesondere ergeben durch: unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten, Physikalische, chemische und biologische Einwirkungen Biostoffverordnung 10

11 Biostoffverordnung Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen Biologische Arbeitsstoffe sind Mikroorganismen, [ ], die beim Menschen Infektionen,[ ] hervorrufen können Gefährdungsbeurteilung Unterweisung Arbeitsmedizinische Vorsorge 11

12 Hannelore Hafemann Tel.: 0511 / Fax: 0511 / hannelore.hafemann@gaa-h.niedersachsen.de 12

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