Beurteilung psychischer Gefährdungen am Arbeitsplatz
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- Alwin Schräder
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1 Beurteilung psychischer Gefährdungen am Arbeitsplatz Worum geht es? Welche Aufgaben haben BR und PR? Anna Wirth M. A. Martin-Luther-Str Mainz Seite 1
2 Ein Modewort und (fast) alle trifft es Seite 2
3 Stress & Co? Stress Zeitdruck häufige Unterbrechungen tobende Kunden permanent hohe Aufmerksamkeit etc. Hektik Arbeitsverdichtung unklare Vorgaben Seite 3
4 Was ist daran? Psychische Belastung: Gesamtheit aller erfassbaren Einflüsse, die von außen auf den Menschen zukommen und psychisch (seelisch) auf ihn einwirken. Sinnesorgane Denken Lernen Gedächtnis Konzentration Empfindungen DIN EN ISO Seite 4
5 Gefährdung Belastung - Beanspruchung Gefährdung bezeichnet die Möglichkeit eines Schadens oder einer gesundheitlichen Beeinträchtigung ohne bestimmte Anforderungen an deren Ausmaß oder Eintrittswahrscheinlichkeit. (Eine Gefährdung ist noch keine Gefahr!) Belastung ist in den Arbeitswissenschaften ein neutraler Begriff. Was wir umgangssprachlich Belastung nennen, heißt fachsprachlich Fehlbeanspruchung. Seite 5
6 Was ist daran? Psychische Belastungen sind NICHT = psychische Erkrankungen! Belastungen wirken oft mehrfach, lassen sich nicht aufteilen : Beispielsweise Lärm Seite 6
7 Bei allen Arbeits- Tätigkeiten gibt es physisch (körperlich) und psychisch wirkende Copyright Fotos: Wikipedia: Wasserwirtschaft (Bundesarchiv, Martina Nolte) und BiBB: BWP 2/2001. Belastungen! Seite 7
8 Sensibilisierung Das Thema Psyche ist heikel. Der betriebliche Prozess hin zur Gefährdungsbeurteilung und zu Arbeitsschutz-Maßnahmen gegen psychische Fehlbeanspruchungen sollte deshalb mit einer Sensibilisierung beginnen! Auf Betriebs- bzw. Personalversammlungen: Abgrenzen von psychischen Erkrankungen, Thema zum Thema machen, Möglichkeit für Nachfragen, Beschäftigte beteiligen! Seite 8
9 Und was dagegen tun? Seite 9
10 Grundgesetz und... und... und... Arbeitsschutzgesetz Betriebssicherheits- Verordnung Seite 10
11 Was sagt das Arbeitsschutzgesetz? 4 Allgemeine Grundsätze [...] 1. Die Arbeit ist so zu gestalten, daß eine Gefährdung für das Leben sowie die physische und die psychische Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird [...] Seite 11
12 Belastungsschutz per Gesetz Das zentrale Instrument dafür ist die Gefährdungsbeurteilung (Arbeitsschutzgesetz 5) Seite 12
13 Gefährdungsbeurteilung Beurteilt werden dabei nicht die Beschäftigten oder wie sie arbeiten: Beurteilt werden die Arbeitstätigkeiten! Gefährdung bezeichnet die Möglichkeit eines Schadens oder einer gesundheitlichen Beeinträchtigung ohne bestimmte Anforderungen an deren Ausmaß oder Eintrittswahrscheinlichkeit. Seite 13
14 Was sagt das Arbeitsschutzgesetz? 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen [...] (3) Eine Gefährdung kann sich insbesondere ergeben durch 1. die Gestaltung und die Einrichtung der Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes, 2. physikalische, chemische und biologische Einwirkungen, 3. die Gestaltung, die Auswahl und den Einsatz von Arbeitsmitteln, insbesondere von Arbeitsstoffen, Maschinen, Geräten und Anlagen sowie den Umgang damit, 4. die Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken, 5. unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten [...] Seite 14
15 Was sagt das Arbeitsschutzgesetz? 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen Verdeutlichung durch Hinzufügung Novellierung des ArbSchG im Oktober 2013: [...] (3) Eine Gefährdung kann sich insbesondere ergeben durch [...] 6. psychische Belastungen bei der Arbeit. Seite 15
16 (ArbSchG, 5: mit der Arbeit verbunden) Kommunikation Qualifikation Arbeitsplatz Zusammenarbeit Gefährdungsbeurteilung Arbeitsumgebung Arbeitstechniken Arbeitsorganisation Arbeitsmittel Erfasst werden also unterschiedliche Gefährdungsfaktoren: Gruppen von Gefährdungen nach Ursachen oder Wirkungen Arbeitszeitgestaltung sowie ggf. weitere Seite 16
17 Seite 17
18 Gegen psychische Fehlbeanspruchungen Seite 18
19 Maßnahmen des Arbeitsschutzes sind Maßnahmen der Arbeitsgestaltung! Seite 19
20 ! Gesetzliche Verpflichtungen können nicht durch freiwillige Maßnahmen ausgeglichen werden. betriebliche Gesundheitsförderung Beispiel: Rückentrainings oder Entspannungskurse sind kein Ersatz oder Ausgleich für eine unzureichende Gestaltung der Arbeitsplätze, Arbeitsabläufe etc. Seite 20
21 Arbeitsschutzgesetz 2 Maßnahmen des Arbeitsschutzes im Sinne dieses Gesetzes sind Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren einschließlich Maßnahmen der menschengerechten Gestaltung der Arbeit Seite 21
22 Maßnahmen-Hierarchie im Arbeitsschutz Dies gilt auch bei psychisch wirkenden Arbeitsbelastungen! Und wie findet man die? Seite 22
23 Wie sich Arbeit gut gestalten lässt Durch die gezielte Beteiligung der Beschäftigten wird aus (schlecht gestalteter) Arbeit Gute Arbeit! Seite 23
24 Bei der Gefährdungsbeurteilung psychischer Fehlbeanspruchungen (Erfassung) und der Findung geeigneter Arbeitsschutzmaßnahmen ist die Beteiligung der Beschäftigten unumgänglich! Sie kennen die Fehlbeanspruchungen aus ihrer täglichen Arbeit (Erfassung durch Befragung) und können praxisgerechte Lösungsvorschläge machen! Seite 24
25 Erfassung durch Befragung ver.di Wandzeitung zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Fehlbeanspruchungen Seite 25
26 Eine betriebliche Beschäftigten- Befragung mit dem DGB-Index Gute-Arbeit: Auch zur Messung psychischer Belastungen! Seite 26
27 ver.di Online-Handlungshilfe Beteiligungsorientierte Gefährdungsbeurteilung Praxishilfen und Materialien: Seite 27
28 Für Betriebs- und Personalversammlungen Seite 28
29 Aufgaben von BR und PR Wächteramt Mitbestimmungsrechte Anstoßen und Vorantreiben des Prozesses (Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsschutz-Maßnahmen) Beteiligung der Beschäftigten Thema zum Thema machen, Sensibilisierung Damit dies aufhört: Seite 29
30 Die größte aller Torheiten ist, seine Gesundheit aufzuopfern, für was es auch sei. Arthur Schopenhauer ( ) Seite 30
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