Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung aus Sicht der Gewerbeaufsicht

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1 Gefährdungsbeurteilung aus Sicht der Gewerbeaufsicht Elke Bindl Landratsamt Heilbronn Lerchenstraße Heilbronn Tel.: 07131/

2 Folie 2 New York, Empire State Building, 1930 von Lewis Wickes Hine

3 Gesetzliche Grundlagen Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Zielsetzung und Anwendungsbereich ( 1) Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern Allgemeine Grundsätze ( 4) die Arbeit ist so zu gestalten, dass eine Gefährdung für das Leben sowie die physische und die psychische Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird Folie 3

4 Gesetzliche Grundlagen Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Beurteilung der Arbeitsbedingungen ( 5) Eine Gefährdung kann sich insbesondere ergeben durch die Gestaltung und die Einrichtung der Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes die Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeiten und deren Zusammenwirken... unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten, psychische Belastung bei der Arbeit Folie 4

5 Betriebsüberprüfung kann angemeldet als auch unangemeldet erfolgen Betriebliche Organisation wird geprüft, u. a. wer ist verantwortliche Führungskraft, Mitarbeitervertretung, Sicherheitsfachkraft, Betriebsarzt, gibt es eine schriftliche Verantwortungs- und Aufgabenübertragung auf Mitarbeiter mit Weisung- und evtl. Entscheidungsbefugnis Überprüfung Gefährdungsbeurteilung Stichprobenartige Überprüfung der Arbeitsplätze Information, Sensibilisierung und Beratung der Firma (sowohl zur Prävention als auch zur Abstellung eines Mangels) Vereinbarungen über die weitere Vorgehensweise mit dem Betrieb treffen bzw. Revisionsschreiben Nachkontrolle Keine Umsetzung Sanktionierung Folie 5

6 Beispiel: Büroarbeitsplatz Folie 6

7 Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung 1) Wie wurden die Tätigkeiten/Bereichen festgelegt? bei gleicher Art der Tätigkeit als auch in einem gleichen Arbeits- oder Organisationsbereich können Einheiten gebildet werden Bildung der Einheiten muss nachvollziehbar begründet sein!!! Folie 7

8 Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung 2) Wie wurde die psychische Belastung bei der Arbeit ermittelt? Beispiele belastungsrelevanter Tätigkeitsmerkmale: Folie 8

9 Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung Bestandsaufnahme, d. h. Informationsermittlung z. B. über Qualitätsmangel, Fluktuation, Beschwerden, Krankheitsstände, Gesundheitsbeschwerden Welches Ermittlungsverfahren wurde ausgewählt? standardisierte schriftliche Mitarbeiterbefragungen, Beobachtungen, Beobachtungsinterviews, moderierte Analyseworkshops Wurden Instrumente, abhängig von den betrieblichen Rahmenbedingungen eingesetzt (z. B. Folie 9

10 Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung Folie 10

11 Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung 3) Wie wurde die psychische Belastung bei der Arbeit beurteilt? z. B. beim Einsatz von Mitarbeiterbefragungen durch Vergleiche mit empirischen Werten Beurteilung im Workshop durch Beschäftigte, Führungskräfte, betriebliche Interessenvertretung gemeinsam mit internen oder externen Experten mit Hilfe der ausgewählten Instrumente Folie 11

12 Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung 4) Wie wurden evtl. erforderliche Maßnahmen ermittelt und umgesetzt? Maßnahmen müssen aus den Ergebnissen der Beurteilung abgeleitet und begründet sein! Mögliche Gefahren sind an der Quelle zu bekämpfen; individuelle Schutzmaßnahmen sind nachrangig! Wer ist für die Umsetzung verantwortlich? Umsetzung zeitnah begonnen? Sofern mehrere Problemfelder betroffen sind, Prioritäten setzen (z. B. nach Dringlichkeit, Anzahl der Beschäftigten, Umsetzbarkeit) Folie 12

13 Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung 5) Wurde die Wirksamkeitskontrolle durchgeführt? d. h. Überprüfung, ob sich die psychische Belastungssituation nach Umsetzung der Maßnahmen positiv verändert hat Ist die Vorgehensweise nachvollziehbar? Workshops? Begehung? Kurzbefragungen der Beschäftigten/Führungskräfte? Sind bei weiterhin negativer ssituation andere Maßnahmen entwickelt oder umgesetzt worden? Folie 13

14 Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung 6) Ist die Gefährdungsbeurteilung aktuell? Wurden Veränderung der Arbeitsbedingungen berücksichtigt? z. B. Restrukturierung, andere Arbeitsabläufe, Umbau oder neue Maschinen Auffällige Häufungen von Beschwerden, Fluktuation, Gesundheitsbeeinträchtigungen u.a. Neue arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse bzw. Arbeitsschutzvorschriften Folie 14

15 Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung 7) Liegt die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung vor? Beurteilung der Gefährdungen Festlegung konkreter Arbeitsschutzmaßnahmen einschließlich Terminen und Verantwortlichen Durchführung der Maßnahmen Überprüfung der Wirksamkeit Datum der Erstellung Unterschrift Folie 15

16 Vorteile und Chancen für das Unternehmen reduzierte Ausfall- u. Fehlzeiten dadurch weniger Entschädigungsleistungen erhöhte Produktivität und bessere Qualität von Produkten und Dienstleistungen weniger Fehler, Störungen und Unregelmäßigkeiten in Betriebsabläufen gesündere, zufriedenere und leistungsbereitere Beschäftigte verbesserte Kommunikation und gutes Betriebsklima gutes Firmenimage Bindung qualifizierter Beschäftigter an das Unternehmen Erfüllung gesetzlicher Pflichten Folie 16

17 Was passiert bei Verstößen Ordnungswidrigkeit (Bußgeldtatbestand) nach 25 ArbSchG i. V. mit den erlassenen Rechtsverordnungen u. a. Arbeitsstättenverordnung Betriebssicherheitsverordnung Gefahrstoffverordnung Biostoffverordnung Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutz-Verordnung Geldbuße bis zu 5.000,- bei Zuwiderhandlung einer Anordnung: bis zu ,- Folie 17

18 Weiterführende Informationen: Folie 18

19 Folie 19

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