Schutz vor Nadelstichverletzungen und dadurch bedingten Infektionserkrankungen
|
|
- Melanie Heinrich
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Schutz vor Nadelstichverletzungen und dadurch bedingten Infektionserkrankungen Regionaler Arbeitsschutztag, Ingolstadt Oktober 2010 Regierung von Oberbayern, Gewerbeaufsichtsamt, Gewerbeärztlicher Dienst
2 NSV
3 Definition Nadelstichverletzung (NSV) Stich-, Schnitt- oder Kratzverletzung der Haut durch Nadeln, Messer etc., die mit Patientenmaterial verunreinigt waren, unabhängig davon, ob die Wunde geblutet hat oder nicht. Gefährdend können auch Kontaminationen der Schleimhaut oder nicht intakter Haut mit potenziell infektiösem Material sein.
4 Epidemiologie Prävalenz in Deutschland Hepatitis B 7 % Hepatitis C 0,4 % HIV/AIDS 0,05 % Serokonversionsrate nach NSV Hepatitis B 30 % Hepatitis C 3 % HIV/AIDS 0,3 %
5 Unfallgeschehen NSV Geschätzt ca NSV pro Jahr in Deutschland Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) (2008) ca NSV als Arbeitsunfall gemeldet
6 Berufskrankheitengeschehen NSV können zu Berufskrankheiten der Ziffer 3101 der Berufkrankheitenverordnung führen. Anzeige-Formular bei begründetem Verdacht auf eine Berufskrankheit können im Internet heruntergeladen werden und dem zuständigen Unfallversicherungsträger gemeldet werden.
7 Präventionsstrategie TOP TOPAS Technische Schutzmaßnahmen Organisatorische Schutzmaßnahmen Persönliche Schutzausrüstung (PSA) Arbeitsmedizinische Vorsorge Schr. Plan für Vorgehen nach NSV
8 TOPAS Technische Schutzmaßnahmen verletzungsarme Instrumente ( Liste sicherer Produkte) geeignete Kanülenabwurfbehälter gute Beleuchtung und Ergonomie des Arbeitsplatzes
9 Verletzungsarme Venenverweilkanüle - Beispiel-
10 Verletzungsarme Butterflies -Beispiele-
11 Abdrehhilfe -Beispiele-
12 Abwurfbehälter für gebrauchte Nadeln
13 Überfüllter Abwurfbehälter
14 Abwurfbehälter auf Blutentnahmetablett
15 TOPAS Organisatorische Schutzmaßnahmen Gefährdungsbeurteilung u. Betriebsanweisung n. BioStoffV Unterweisung nach BioStoffV - Besonders auch Berufsanfänger z.b. Lernschwestern und Medizinstudenten - Geordneter Arbeitsablauf - Entsorgung unmittelbar nach Gebrauch - Beidhändiges Recapping verboten - Abwurfbehälter rechtzeitig wechseln
16 TOPAS Persönliche Schutzausrüstung (PSA) Handschuhe ggf. Schutzbrille etc.
17 TOPAS Arbeitsmedizinische Vorsorge Pflichtuntersuchung (meist i.r. des G 42 ) Hepatitis B-Impfangebot, Impferfolgskontrolle Hepatitis C-Kontrolle Ggf. HIV-Test Aufklärung und Beratung Angebotsuntersuchung nach NSV
18 TOPAS Schriftlicher Plan für Vorgehen nach NSV Sofortmaßnahmen Ärztliche Beratung Ggf. Blutuntersuchungen Zeitnahe Postexpositionsprophylaxe (PEP) - Ansprechpartner, Maßnahmen Dokumentation der NSV
19 Gesetzliche Grundlagen -Beispiele- Biostoffverordnung (BioStoffV) 5-8 Gefährdungsbeurteilung 12 Unterrichtung der Beschäftigten Verordnung zur arbeitsmed. Vorsorge (ArbmedVV) 4 Pflichtuntersuchungen 5 Angebotsuntersuchungen Teil 2 (1) und (2) Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen Technische Regel für biologische Arbeitsstoffe (TRBA 250) Geeignete Abwurfbehälter unmittelbarer Abwurf Sichere Arbeitsgeräte (inkl. Ziffer 1-7)
20 Weitere Informationen BioStoffV, TRBA ArbmedVV Liste sicherer Produkte M Anzeige-Formular bei begründetem Verdacht auf eine Berufskrankheit Infektionskrankheiten von A bis Z Arbeitsbedingte Infektionen bei Mitarbeitern des Gesundheitswesens: Blutübertragbare Erkrankungen. S. Wicker u.a.. 59 (2009)
21 Kanülenabwurfbehälter im Notfallrucksack
22 Vielen Dank! Haben Sie Fragen? Regierung von Oberbayern Gewerbeärztlicher Dienst Gewerbeaufsichtsamt Dienstgebäude: Heßstr München Tel.:
23 TRBA 250 Okt.2003 / Februar Um Beschäftigte vor Verletzungen bei Tätigkeiten mit spitzen oder scharfen Instrumenten zu schützen, sind diese Instrumente unter Maßgabe der folgenden Ziffern 1 bis 7 -soweit technisch möglichdurch geeignete Arbeitsgeräte zu ersetzen, bei denen keine oder eine geringere Gefahr von Stich- oder Schnittverletzungen besteht.
24 TRBA , Ziffer 1 Sichere Arbeitsgeräte sind einzusetzen bei höherer Infektionsgefährdung oder Unfallgefahr : -Behandlung und Versorgung von Patienten, die durch Erreger der Risikogruppe 3 (einschl. 3**) oder höher infiziert sind -Behandlung fremdgefährdender Patienten -Tätigkeiten in Rettungsdienst / Notfallaufnahme -Tätigkeiten in Gefängniskrankenhäusern
25 TRBA , Ziffer 2 Grundsätzlich sind sichere Arbeitsgeräte ergänzend zu Nr.1 bei Tätigkeiten einzusetzen, bei denen Körperflüssigkeiten in infektionsrelevanter Menge übertragen werden können. Zu diesen Tätigkeiten gehören insbesondere - Blutentnahmen - sonstige Punktionen zur Entnahme von Körperflüssigkeiten
26 TRBA , Ziffer 3 Abweichend von Nr. 2 dürfen herkömmliche Arbeitsgeräte weiter eingesetzt werden, wenn nach der Gefährdungsbeurteilung unter Beteiligung des Betriebsarztes ermittelt wird, dass das Infektionsrisiko vernachlässigt werden kann. Ein vernachlässigbares Infektionsrisiko besteht z.b., wenn der Infektionsstatus des Patienten bekannt und insbesondere für HIV und HBV und HCV negativ ist. Das Ergebnis dieses Teils der Gefährdungsbeurteilung ist gesondert zu dokumentieren.
27 TRBA , Ziffer 4 Die Auswahl der sicheren Arbeitsgeräte hat anwendungsbezogen zu erfolgen, auch unter dem Gesichtspunkt der Handhabbarkeit und Akzeptanz durch die Beschäftigten. Arbeitsabläufe sind im Hinblick auf die Verwendung sicherer Systeme anzupassen
28 TRBA , Ziffer 5 Es ist sicherzustellen, dass die Beschäftigten in der Lage sind, sichere Arbeitsgeräte richtig anzuwenden. Dazu ist es notwendig über sichere Arbeitsgeräte zu informieren und die Handhabung sicherer Arbeitsgeräte zu vermitteln.
29 TRBA , Ziffer 6 Die Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen ist zu überprüfen.
30 TRBA , Ziffer 7 I Sichere Arbeitsgeräte zur Verhütung von Stich- und Schnittverletzungen dürfen Patienten nicht gefährden. Darüberhinaus müssen sie folgende Eigenschaften haben: -
31 TRBA , Ziffer 7 II Darüberhinaus müssen sie folgende Eigenschaften haben: - Sicherheitsmechanismus ist Bestandteil des Systems und kompatibel mit Zubehör - Aktivierung mit einer Hand möglich - Aktivierung sofort nach Gebrauch möglich - Erneuter Gebrauch ausgeschlossen - Keine Änderung der Anwendungstechnik - Sicherheitsmechanismus durch deutliches Signal (fühlbar oder hörbar) gekennzeichnet
32 TRBA , Ziffer 7 III Dem Einsatz sicherer Arbeitsgeräte stehen auch Verfahren gleich, bei dem das sichere Zurückstecken der Kanüle in die Schutzhülle mit einer Hand erfolgen kann, z. B. Lokalanästhesie in der Zahnmedizin oder bei der Injektion von Medikamenten (Pen).
Schutzmaßnahmen Der rechtliche Hintergrund und die Umsetzung der TRBA 250
Schutzmaßnahmen Der rechtliche Hintergrund und die Umsetzung der TRBA 250 Safety first! Schutz vor Nadelstichverletzungen Worauf der Praxisbetreiber achten muss München, März 2011 Regierung von Oberbayern,
MehrSichere Arbeitsgeräte die Neuregelung der TRBA 250 und Erfahrungen für die Umsetzung
Sichere Arbeitsgeräte die Neuregelung der TRBA 250 und Erfahrungen für die Umsetzung Dr. med. Uwe Werfel Arzt für Innere Medizin, Hämatologie/Onkologie, Arbeitsmedizin, Infektiologie Kliniken Essen-Mitte
MehrRegina Jäckel. - Prävention von Nadelstichverletzungen -
Regina Jäckel - Prävention von Nadelstichverletzungen - Definition Nadelstichverletzungen Nadelstichverletzungen sind Stich- Schnitt- oder Kratzverletzungen durch stechende und schneidende Instrumente
MehrArbeitsschutz in Einrichtungen der stationären und ambulanten Pflege - Umgang mit Infektionsgefahren -
Arbeitsschutz in Einrichtungen der stationären und ambulanten Pflege - Umgang mit Infektionsgefahren - Hannelore Hafemann Gewerbeärztlicher Dienst Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover Arbeitsschutz
MehrDie Neufassung von Biostoffverordnung und TRBA 250. Sabine Wicker, 2. Dezember 2014
Die Neufassung von Biostoffverordnung und TRBA 250 Sabine Wicker, 2. Dezember 2014 Was kommt jetzt? Neufassung Biostoffverordnung Neue TRBA 250 EU Richtlinie 2010/32 Verhalten bei Unfällen Unterrichtung
MehrDie neue TRBA deutsche Regelungen und Konsequenzen
Die neue TRBA 250 - deutsche Regelungen und Konsequenzen Teil 1. der Normtext - Was müssen Arbeitgeber tun? Dr. med. Andreas Dittmann Landesunfallkasse Hamburg Teil 2. Gefährdungsbeurteilung - Was gehört
MehrLokale Projektarbeit Prävention von Nadelstichverletzungen und dadurch übertragener Infektionserkrankungen
Lokale Projektarbeit Prävention von Nadelstichverletzungen und dadurch übertragener Infektionserkrankungen Dr. med. B. Heese, Dr. med. A. zur Mühlen, Dr. med. S. Haupt Die in München durchgeführte lokale
MehrArbeitsunfälle mit Infektionsrisiko: Betriebsanweisung B 01- Handlungsanleitung- Checkliste
Arbeitsunfälle mit Infektionsrisiko: Betriebsanweisung B 01- Handlungsanleitung- Checkliste Betriebsärztliche Untersuchungsstelle der Friedrich-Schiller- Universität Jena, Botzstr. 3, 07740 Jena, Tel 03641-(9)
MehrArbeitsmedizinischer Dienst. Vorgehen bei Arbeitsunfällen mit Infektionsrisiko
Vorgehen bei Arbeitsunfällen mit Infektionsrisiko Beispiel für Stichverletzung 17-jähriger Auszubildender aus dem Pflegebereich Nadelstichverletzung in den Finger bei Entsorgung der benutzten Kanüle nach
MehrBiologische Arbeitsstoffe. Matthias Schillo, Fachkraft für Arbeitssicherheit
Biologische Arbeitsstoffe Biostoffverordnung (BioStoffV) von 1999 Grundlage ist das ArbSchG aus dem Jahre 1996 Regelungen: Einstufung der Biostoffe in Risikogruppen (1-4) Unterscheidung in gezielte und
MehrHygiene und Personalschutz in der ärztlichen Praxis - BGR 250/TRBA 250 -
Hygiene und Personalschutz in der ärztlichen Praxis - BGR 250/TRBA 250 - Prof. Dr. med. B. Wille / Dr. Tilkes Institut für Krankenhaushygiene und Infektionskontrolle GbR Gießen Tel.:0641-97905-0; Fax.:0641-97905-34
MehrNadelstichverletzungen in der Pflege - Risiken und Präventionsmaßnahmen -
Nadelstichverletzungen in der Pflege - Risiken und Präventionsmaßnahmen - 11.11.2008 Dr. med. Stefan Baars 1 Nadelstichverletzungen in der Pflege -ein Thema? Gesundheitswesen: 500.000 NSV pro Jahr jährlich
MehrSichere Instrumente Hamburger Krankenhäuser stellen um. Dr. Ulrike Swida Amt für Arbeitsschutz, Hamburg
Sichere Instrumente Hamburger Krankenhäuser stellen um Dr. Ulrike Swida Amt für Arbeitsschutz, Hamburg Nadelstichverletzungen Inhalt Sichere Instrumente: Die Regelungen der TRBA 250 Umsetzung im Arbeitsschutz
MehrUmsetzung der Biostoffverordnung und der TRBA 250 in der betriebsärztlichen Praxis Christian Frosch BGW Bezirksverwaltung München
Umsetzung der Biostoffverordnung und der TRBA 250 in der betriebsärztlichen Praxis Christian Frosch BGW Bezirksverwaltung München Ausgeführte Tätigkeit bei Stichverletzung Basis: Unfallmeldungen (n=334)
MehrLeseprobe zum Download
Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen
MehrWas bedeutet die geänderte Biostoffverordnung für Kinderbetreuungseinrichtungen?
Was bedeutet die geänderte Biostoffverordnung für Kinderbetreuungseinrichtungen? Frank Gerschke (Landesamt für Arbeitsschutz) Wofür steht der Begriff Biostoffverordnung? Zweck der Biostoffverordnung 1
MehrNadelstichverletzungen im Gesundheitsdienst
BIOSTOFFTAG 2018 - der ABAS im Dialog Berlin 24.4.2018 Nadelstichverletzungen im Gesundheitsdienst Nienhaus A mit Unterstützung Roter Faden 2 Vorstellung Trends bei den Infektionen als Berufskrankheit
MehrStandard für die Durchführung der Blutuntersuchungen in der Apotheke
Informationen Standards Formulare Empfehlungen der Bundesapothekerkammer zu Arbeitsschutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Biostoffen Standard für die Durchführung der Blutuntersuchungen in der Apotheke Stand
MehrInfektionsschutz für Patienten und Mitarbeiter bei Rettung, im Schockraum, auf Intensivstation
Infektionsschutz für Patienten und Mitarbeiter bei Rettung, im Schockraum, auf Intensivstation 4. Juli 2014 / Sabine Wicker Was kommt jetzt? S3 Leitlinie Polytrauma / Schwerverletzten-Behandlung 445 Seiten..nichts
MehrAspekte der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) bei Tätigkeiten mit Biostoffen
Aspekte der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) bei Tätigkeiten mit Biostoffen LASI-Fortbildungsveranstaltung Umsetzung der neuen Biostoffverordnung Kassel 18. November 2014 18.11.2104
MehrSicherheit bei Injektionen
2. VDBW-Tagung, 21. März 2015 Sicherheit bei Injektionen Neue Vorschriften der BiostoffV und der TRBA 250 Prof. Dr.-Ing. Andreas Wittmann Bergische Universität Wuppertal Sicherheitstechnik Technischer
MehrGUV-I 8541. Unterweisungsbuch. Unternehmen/Betrieb: Bereich: Verantwortliche. Januar 2006
8541 GUV-I 8541 Unterweisungsbuch Unternehmen/Betrieb: Bereich: Verantwortliche Führungskraft: Angefangen: Funktion: Abgeschlossen: Januar 2006 Herausgeber: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.v.
MehrInformationen zum Arbeitsschutz bei der Durchführung der Blutuntersuchungen in der Apotheke
Informationen Standards Formulare Empfehlungen der Bundesapothekerkammer zu Arbeitsschutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Biostoffen Informationen zum Arbeitsschutz bei der Durchführung der Blutuntersuchungen
MehrUnterweisungsbuch. Unternehmen/Betrieb: Bereich: Verantwortliche. Gesetzliche Unfallversicherung
Unterweisungsbuch Unternehmen/Betrieb: Bereich: Verantwortliche Führungskraft: Funktion: Angefangen: Abgeschlossen: Gesetzliche Unfallversicherung Herausgeber Bundesverband der Unfallkassen Fockensteinstraße
MehrArbeitsmedizinische Vorsorge - Betriebsarzt
R echtliche R egelungen: Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) von 1973, Fachkraft für Arbeitssicherheit (FASi) und Betriebsarzt muss bestellt werden. BGV A 2: Betriebsärzte und FASi, nähere Ausführungen zu
MehrBerufskrankheiten im Gesundheitswesen verhüten
Berufskrankheiten im Gesundheitswesen verhüten Mitarbeitende in Spitälern, Arztpraxen, Labors und Pflegeeinrichtungen sind bei ihrer täglichen Arbeit verschiedenen Gefahren ausgesetzt. Dazu gehören biologische
MehrGefährdungsbeurteilung Nadelstichverletzung (NSV)
Gefährdungsbeurteilung Nadelstichverletzung (NSV) Arbeitsbereich erstellt durch: Datum: : Allgemeine zur Vermeidung von Infektionsgefahren durch NSV gemäß GUV-R/TRBA 250 Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen
MehrInfektionsschutz des Personals bei Rettung, im Schockraum und auf Intensivstation. 23. Juni 2017 / Sabine Wicker
Infektionsschutz des Personals bei Rettung, im Schockraum und auf Intensivstation 23. Juni 2017 / Sabine Wicker Interessenskonflikte Keine Mitglied der STIKO Was kommt jetzt? Häufigkeit von arbeitsbedingten
MehrNadelstichverletzungen ein unterschätztes Risiko in der Pflege - Prävention: So schützen Sie Ihre Mitarbeiter -
Nadelstichverletzungen ein unterschätztes Risiko in der Pflege - Prävention: So schützen Sie Ihre Mitarbeiter - Dr. med. Stefan Baars 1 Mögliche Folgen einer Nadelstichverletzung 1 Stich = 1μl Blut enthält
MehrWirtschaftliche Abwägungen Qualitative Faktoren einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der Einführung Sicherer Instrumente
1 Sichere Instrumente Hamburg stellt um Wirtschaftliche Abwägungen Qualitative Faktoren einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der Einführung Sicherer Instrumente Andreas Wittmann Bergische Universität Wuppertal
Mehr(Eigen-)Schutz der Mitarbeiter oder Ist Hygiene gefährlich? Kongress Pflege Januar 2016
(Eigen-)Schutz der Mitarbeiter oder Ist Hygiene gefährlich? Kongress Pflege 2016 23. Januar 2016 1 Zum Einstieg eine Quizfrage Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover Wann sollten die Hände gewaschen
MehrSchutz vor Nadelstichverletzungen und ihren Folgen Erfahrungen und Empfehlungen
Schutz vor Nadelstichverletzungen und ihren Folgen Erfahrungen und Empfehlungen Vergleichen Sie sich mit Arztpraxen in Niedersachsen (Benchmarking)! München, 02.03.2011 Dr. med. Stefan Baars 1 Erfahrungen
MehrNEU! BD Medical Diabetes Care. BD AutoShield Duo. Zuverlässig schützen gegen Nadelstichverletzungen. Sicherheitsprodukte.
BD Medical Diabetes Care Sicherheitsprodukte Zuverlässig schützen gegen Nadelstichverletzungen NEU! BD AutoShield Duo Automatische Doppelte Abschirmung BD AutoShield Duo Sicherheits-Pen-Nadel Die BD AutoShield
MehrAnzeige gemäß 16 Biostoffverordnung
Datum: Adressat: Absender: Bezirksregierung Münster Dezernat 56 - Arbeitsschutz Domplatz 1-3 48143 Münster Anzeige gemäß 16 Biostoffverordnung Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten
Mehr...und was heißt das jetzt: Kontakt mit. Sämtliche Körperflüssigkeiten (Blut, Urin, Speichel...)
Postexpositionsprophylaxe nach Kontakt mit infektiösem Material Wann erforderlich, wann überflüssig? Dr. med. Sabine Siemes Zentrum Innere Medizin Abteilung Hämatologie und Onkologie...und was heißt das
MehrFoto: fotolia. Gesundheitsamt und Mitarbeiter der Sozialstation sowie jede einzelne
Titel zum Inhalt: Infektionen Unterschätzte Gefahr: Nadelstiche Infektionskrankheiten durch Nadelstichverletzungen sind ein typisches Berufsrisiko im Gesundheitswesen. Besonders betroffen sind Ärzte und
MehrAnzeige für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen nach 16 Biostoffverordnung (BioStoffV)
Absender: (Name. Anschrift, Tel. Fax, ) Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz Don- Bosco Straße 1 66119 Saarbrücken Anzeige für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen nach 16 Biostoffverordnung
MehrVision null Infektionen Ist das zu schaffen? Ein Diskussionsbeitrag aus Sicht der BGW
14. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene e.v. 18.-21.3.2018 Vision null Infektionen Ist das zu schaffen? Ein Diskussionsbeitrag aus Sicht der BGW Nienhaus A mit Unterstützung Themen
MehrProphylaxe nach Stich- und Schnittverletzungen mit potentieller Infektionsgefahr (HBV, HCV, HIV) Was bezahlt die Unfallkasse Berlin?
Die nachfolgenden Ausführungen beinhalten orientierende Vorgaben für die Auswahl der Maßnahmen nach Stich- und Schnittverletzungen mit potentieller Infektionsgefahr (HBV, HCV, HIV) 1. Die Entscheidung
MehrGemeinsamkeiten von Hygiene und Arbeitsschutz bei der Beurteilung von Infektionsrisiken
Gemeinsamkeiten von Hygiene und Arbeitsschutz bei der Beurteilung von Infektionsrisiken Christian Frosch Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege VT: ABAS und KRINKO im Dialog, 27.
MehrAktenzeichen. Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen und bei nicht ausreichendem Platzangebot Anlage anfügen. Anzeige
Absender Anschrift der Arbeitsschutzbehörde Aktenzeichen Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen und bei nicht ausreichendem Platzangebot Anlage anfügen. Anzeige für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen
MehrGefährdungen durch biologische Arbeitsstoffe und weitere organische Stoffe sowie Schutzmaßnahmen und Musterbetriebsanweisungen
Krankheit (akute Leberentzündung mit Gelbsucht) Viren Hepatitis- A-Virus Risikogruppe 2 Reservoir, Aufnahmepfad, Übertragungsweg Eine Infektion kann über fäkalienverunreinigtes Wasser und Gegenstände (Tröpfchen-
MehrUnterweisungsbuch. .de. Bereich: Führungskraft: Angefangen: Abgeschlossen:
Unterweisungsbuch Bereich: Führungskraft: Angefangen: Abgeschlossen:.de Inhaltsverzeichnis Rechtsgrundlagen Seite 1 Mustervordruck zur Übertragung Seite 2 von Unternehmerpflichten Fachkraft für Arbeitssicherheit,
MehrErfahrungsaustausch AMS/UMS 2011. Arbeitsschutzmanagement: Schwerpunkte aus der Arbeitsmedizin
Erfahrungsaustausch AMS/UMS 2011 Arbeitsschutzmanagement: Schwerpunkte aus der Arbeitsmedizin Gliederung Themenübersicht Rechtsgrundlagen Focus arbeitsmedizinische Betreuung Umsetzung in die Praxis Die
MehrUMFRAGE: Nadelstichverletzungen in der Altenpflege
Berlin, 12. Mai 2014 Hintergrund der Umfrage Seit Inkrafttreten der neuen Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege (TRBA 250) im März 2014 sind nun
Mehr- herzlich Willkommen -
Fortbildungsveranstaltung Meine Praxis organisiert und sicher!? Der Arzt als Arbeitgeber was Sie alles -in Sachen Arbeitsschutzregeln müssen. - herzlich Willkommen - Dipl.-Ing. H. Jörg Damm Geschäftsführer
MehrDie (neue) Arbeitsstättenverordnung. Peter Bork Gewerbeaufsicht des Landes Bremen
Die (neue) Arbeitsstättenverordnung Peter Bork Gewerbeaufsicht des Landes Bremen Inhaltsübersicht (neu) 1 Ziel, Anwendungsbereich 2 Begriffsbestimmungen 3 Gefährdungsbeurteilung 3a Einrichten und Betreiben
MehrArbeitsschutz. Mitarbeiterunterweisung. Stefan Bernhard Diplom Informatiker (FH) Seite Arbeitsschutz. Arbeitsschutz in der Zahnmedizin
in der Zahnmedizin Referent : Dipl.Infom (FH). Der Arbeitsplatz Gefahren am Arbeitsplatz lauern überall!!! 2 Seite 1 Gesetze und Verordnungen Gesetzgeber durch Gesetze und Verordnungen Vorsorge getroffen
MehrArbeitsmedizinische Vorsorge - Neue Regeln und Empfehlungen der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)
Arbeitsmedizinische Vorsorge - Neue Regeln und Empfehlungen der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) Dr. med. Barbara Matschke WissD`in BAuA FB 1 Grundsatzfragen und Programme Stabsstelle
MehrManagement & Krankenhaus. Zeitung für Führungskräfte im Gesundheitswesen. GmbH & Co. KG, Darmstadt, Sonderdruck Mai 05/2007, S.
Management & Krankenhaus Zeitung für Führungskräfte im Gesundheitswesen GmbH & Co. KG, Darmstadt, www.gitverlag.com Sonderdruck Mai 05/2007, S. 1+13 Dr. Christoph Heidrich Neufassung der TRBA 250 Was müssen
MehrGefährdungen durch biologische Arbeitsstoffe und weitere organische Stoffe sowie Schutzmaßnahmen und Musterbetriebsanweisungen
Krankheit Borreliose Bakterien mit infektiöser Wirkung (Borrelia burgdorferi s. l.) Risikogruppe 2 Reservoir, Aufnahmepfad, Übertragungsweg Eine Infektion kann über einen Zeckenstich (Holzbock Ixodes ricinus)
MehrDas Konzept der neuen Gefahrstoffverordnung
Annette Krüger Folie 1 Themenübersicht Grundkonzept Begriffsbestimmungen Schutzmaßnahmen: Gefährdungsbeurteilung Schutzstufen Annette Krüger Folie 2 Grundkonzept Neufassung in Kraft seit 01.01.2005 weitgehende
MehrAESCULAP SICHERHEITSSKALPELL
GENERAL OPEN SURGERY AESCULAP SICHERHEITSSKALPELL SICHER SCHARF AESCULAP SICHERHEITSSKALPELL ZERTIFIZIERT NACH TRBA250 CE 0123 EINMAL IST EINMAL ZUVIEL! 2 Aufgrund von Stich- und Schnittverletzungen mit
MehrGefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisung entsprechend 4 bis 7 sowie 14 der Biostoffverordnung
Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisung entsprechend 4 bis 7 sowie 14 der Biostoffverordnung Förderschulen für Geistig Behinderte (GB), für Körperbehinderte (KB), für Hörgeschädigte, Blinde und Sehgeschädigte
MehrWann wird Berufskleidung zur Schutzkleidung?
Wann wird Berufskleidung zur Schutzkleidung? Arbeitskleidung ist eine Kleidung, die bei der Arbeit getragen wird: Anstelle in Ergänzung oder zum Schutz der Privatkleidung keine spezifische Schutzfunktion
MehrPostexpositionsprophylaxe
Postexpositionsprophylaxe Umgang mit MRE im Rettungsdienst Fachtagung MRE-Netzwerk Südhessen 28.09.2017 Dr. Antje Siebel Gesundheitsamt Odenwaldkreis 1 Postexpositionsprophylaxe (PEP) Begriffe Exposition:
MehrXD\Arzt- Zahnarzt Praxen\Der BA informiert\info Quartal Der BA informiert Zahnarztpraxen - Deckblatt Arbeitsmed. Vorsorge 42 kurz - 08/17 gl
Arbeitsmedizinische Vorsorge WAS IST ZU TUN? Bei Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung (Berufsgenossenschaftlicher Grundsatz G 42) 1. Info I / 2015 : Der Betriebsarzt (BA) informiert Arzt- und Zahnarztpraxen
MehrVermeidung von Nadelstichverletzungen
Infektionsprävention bei Patienten und Beschäftigten Vermeidung von Nadelstichverletzungen PD Dr. med. Monika A. Rieger Kommissarische Leiterin Institut für Arbeits- und Sozialmedizin Tübingen ABAS und
MehrArbeitsschutz. Mitarbeiterunterweisung. Stefan Bernhard Diplom Informatiker (FH) Seite Arbeitsschutz. BioStoffV. ArbSchG.
in der Zahnmedizin Referent : Dipl.Infom (FH). Der Arbeitsplatz Gefahren am Arbeitsplatz lauern überall!!! 2 Gesetze und Verordnungen Gesetzgeber durch Gesetze und Verordnungen Vorsorge getroffen ArbSchG
MehrGefährdungsermittlung nach Biostoffverordnung 11.3
Seite 1 zur Beurteilung Dokumentation der Arbeitsbedingungen gemäß 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) Abschnitt 2 der (BioStoffV) bei nicht gezielten Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in der
MehrSchwäbischer Arbeitsschutztag 2010
Schwäbischer Arbeitsschutztag 2010 Arbeitsschutz und Hygiene Dipl.-Ing. (FH) Michael Kremmel Tel.:0821/327-01 gaa@reg-schw.bayern.de REGIERUNG VON SCHWABEN Gewerbeaufsichtsamt Themen Aufgaben der Gewerbeaufsicht
MehrGefährdungsbeurteilung entsprechend 4 bis 7 der Biostoffverordnung
Gefährdungsbeurteilung entsprechend 4 bis 7 der Biostoffverordnung Grundschule und Sprachheilschule Schule / Standort Die Gefährdungsermittlung erfolgt unter Hinzuziehung des 5 ArbSchG, der Auswahlkriterien
MehrUnterweisungsmodul. Biologische Arbeitsstoffe
Unterweisungsmodul Biologische Arbeitsstoffe Unterweisungsinhalte - Beispiele Rechtliche Grundlagen Definition Biologischer Arbeitsstoff Risikogruppe Tätigkeit - nicht gezielt versus gezielt Infektionspotenzial
MehrInfektionsgefährdung und Akzeptanz von Arbeitsschutzmaßnahmen bei Beschäftigten im Gesundheitswesen. Sabine Wicker 23. April 2013
Infektionsgefährdung und Akzeptanz von Arbeitsschutzmaßnahmen bei Beschäftigten im Gesundheitswesen Sabine Wicker 23. April 2013 Was kommt jetzt? Zahlen zum Berufskrankheitengeschehen Daten zur Epidemiologie
MehrProphylaxe nach Verletzungen mit Infektionsgefahr (NSV)
Was bezahlt die Unfallkasse Berlin? Die nachfolgenden Ausführungen sollen für die Nachsorge von Stich- und Schnittverletzungen mit Infektionsgefahr (HBV, HCV, HIV) 1 Orientierung geben. Die Entscheidung
MehrUniv.Prof. Mag.Dr. Franz F. Reinthaler Institut für Hygiene, Mikrobiologie und Umweltmedizin Universitätsplatz 4, 8010 Graz ++43 (316)
Univ.Prof. Mag.Dr. Franz F. Reinthaler Institut für Hygiene, Mikrobiologie und Umweltmedizin Universitätsplatz 4, 8010 Graz ++43 (316) 380 4386 Sozialministerium Arbeitsinspektion Sektion Arbeitsrecht
MehrGefährdungsbeurteilung als Dreh- und Angelpunkt: Handlungshilfe neue TRBA 400
BioStoffTag 2013 Der ABAS im Dialog mit den Beschäftigten am 23. April 2013 Gefährdungsbeurteilung als Dr. Gabriela Förster Fachärztin für Arbeits- und Umweltmedizin Volkswagen AG Dr. Stefan Mayer Diplom
MehrGefahren. Hygiene-Netzwerk Bern. Ansteckung. Ansteckung
Gefahren Hygiene-Netzwerk Bern Impfung / Prävention / Massnahmen bei blutübertragbaren Krankheiten Hepatitis B Leberzirrhose, Leberkrebs Impfstoff vorhanden Hepatitis C Leberzirrhose, Leberkrebs Kein Impfstoff
MehrErfüllt? ja/nein. Gem. DGUV V.2 ja nein Teilnahme Unternehmermodell-AP. Gem. DGUV V.2 ja nein Teilnahme. Gem. DGUV V.2 nein alle 5 Jahre Wiederholung*
Basischeck Arztpraxen: Grundlegende Anforderungen Arbeits-/ Gesundheitsschutz Arbeitshilfe für Teilnehmer der DGUV V.2 MIM-Schulung der Ärztekammer Nordrhein, ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.
MehrÜberblick zur Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit chemischen Stoffen
Einleitung Die Unternehmensleitung ist nach dem Arbeitsschutzgesetz, der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift BGV A1 und der DGUV Vorschrift 2 verpflichtet, eine tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung
MehrBerufliche Infektionsgefahr durch biologische
Berufliche Infektionsgefahr durch biologische Arbeitsstoffe im OP, Beispiel Nadelstichverletzung Dr.in Eichinger Brigitte, 03.11.2016 KUK MC3 / Arbeitsmedizin 1 Arbeitsschutz Themen Rechtlicher Rahmen
MehrSICHER DURCH DEN PRAXISALLTAG!
SICHER DURCH DEN PRAXISALLTAG! Ein kleiner Ratgeber zu Nadelstichverletzungen INH ALT 3 E DITO R I A L EDITORIAL 4 5 PRÄVALENZ 6 9 RECHTSLAGE 10 11 12 IM PRAXISALLTAG INFORMATIONSMATERIAL un te r m it
MehrBetriebsärztlicher Dienst. Betriebsärztlicher Dienst. Betriebsärztlicher Dienst. Betriebsärztlicher Dienst. Gesetzliche Grundlagen
Prävention durch Impfungen aus arbeitsmedizinischer Sicht Apothekerkammer Nordrhein Bereich Köln Montag, den 13. Oktober 2008 Gesetzliche Grundlagen Ständige Impfkommission (STIKO) Die Impfempfehlungen
MehrFrage Ja Nein Maßnahme Verantwortlichkeiten und Ziele Sind die Arbeitsschutz Aufgaben eindeutig vergeben und schriftlich dokumentiert (Organigramm
Frage Ja Nein Maßnahme Verantwortlichkeiten und Ziele Sind die Arbeitsschutz Aufgaben eindeutig vergeben und schriftlich dokumentiert (Organigramm und schriftliche Bestellungen von Betriebsarzt, Sicherheitsfachkraft
Mehrhygnormdata Diversity Management by Medical Device Reprocessing Fulda Seite 1
Gesundheitsschutz, Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit hygnormdata Diversity Management by Medical Device Reprocessing Fulda 2009 - Seite 1 Zum Thema 6 Die Termini: Gesundheitsschutz, Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit,
MehrGefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisung entsprechend 4 bis 7 sowie 14 der Biostoffverordnung
Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisung entsprechend 4 bis 7 sowie 14 der Biostoffverordnung Förderschulen für Geistig Behinderte (GB) und Körperbehinderte (KB) in Sachsen-Anhalt Schule / Standort
MehrHepatitis. Zusammenfassung. Begriff. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung. 1 Hepatitis A HI2306586 LI1615481
TK Lexikon Gesundheit im Betrieb Hepatitis Hepatitis HI2306586 Zusammenfassung LI1615481 Begriff Mit Hepatitis wird eine Entzündung der Leber bezeichnet, die verschiedene Ursachen wie div. Erreger, Vergiftungen
Mehr22. Thüringer Arbeitsschutztag Die neue Biostoffverordnung
22. Thüringer Arbeitsschutztag Die neue Biostoffverordnung Dr. Astrid Smola, Bundesministerium für Arbeit und Soziales Bonn Verordnung zur Neufassung der Biostoffverordnung und zur Änderung der Gefahrstoffverordnung
MehrGefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisung entsprechend 4 bis 7 sowie 14 der Biostoffverordnung
Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisung entsprechend 4 bis 7 sowie 14 der Biostoffverordnung Grundschule und Sprachheilschule Schule / Standort Die Gefährdungsermittlung erfolgt unter Hinzuziehung
MehrGefährdungsbeurteilung Mutterschutz für Schulen / Küchen / Tagesheime MuSchEltZV i.v.m.der Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz
Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz für Schulen / Küchen / Tagesheime MuSchEltZV i.v.m.der Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz Name & Ort der Einrichtung (ggf. Einrichtungsstempel) Name,
MehrPsychische Belastungen vermindern Rechtliche Grundlagen der Mitbestimmung
Psychische Belastungen vermindern Rechtliche Grundlagen der Mitbestimmung Wolfgang Groß, Arbeitnehmerkammer Bremen Abteilung Mitbestimmung und Technologieberatung Betriebliche Interessenvertreter können
MehrGefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisung entsprechend 4 bis 7 sowie 14 der Bio- Stoffverordnung
Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisung entsprechend 4 bis 7 sowie 14 der Bio- Stoffverordnung Förderschule LB und mit Ausgleichsklassen Schule / Standort Die Gefährdungsermittlung erfolgt unter Hinzuziehung
MehrArbeitsmedizinische Vorsorge
Unternehmer SCHÄDLINGSBEKÄMPFUNG rbeitsmedizinische Vorsorge Welche Ziele sollten Sie erreichen? Die Beschäftigten werden individuell vom Betriebsarzt beraten, gegebenenfalls untersucht und über Schutzmaßnahmen
MehrGefährdungs- und Belastungskatalogeine Hilfe zur strukturierten. Gefährdungsbeurteilung
Gefährdungs- und Belastungskatalogeine Hilfe zur strukturierten Gefährdungsbeurteilung 1 5 ArbSchG - Beurteilung der Arbeitsbedingungen (1) Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten
MehrAnzeige. Arbeitsstoffen (Biostoffen) nach 16 Biostoffverordnung (BioStoffV)
Absender (Anschrift des Antragstellers) Aktenzeichen Anzeige für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen (Biostoffen) nach 16 Biostoffverordnung (BioStoffV) Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen
MehrPostexpositionsprophylaxe Was tun wenn s passiert ist?
Postexpositionsprophylaxe Was tun wenn s passiert ist? HIV IM DIALOG Abbott Symposium 2. September 2006 Anja Masuhr Immunologische Tagesklinik Abteilung für Infektiologie und Gastroenterologie Vivantes
MehrMerkblatt Mutterschutz
Merkblatt Mutterschutz Der Gesundheitsschutz werdender und stillender Mütter hat in der heutigen Arbeitswelt einen hohen Stellenwert. Er umfasst alle Maßnahmen, die dazu beitragen, Leben und Gesundheit
MehrSTOP-Nadelstich. Prävention von Schnitt- und Nadelstichverletzungen
STOP-Nadelstich Prävention von Schnitt- und Nadelstichverletzungen Inhalt 1 Gesund arbeiten in Gesundheitsbetrieben 3 Modellprogramm 3 Prävention von Schnitt- und Nadelstichverletzungen 3 2 Tödliche Gefahr
MehrArbeits - UNFALL mit Nadelstichverletzung (NSV *) ) und/oder Kontamination mit BioStoffen (infektiösem Material )
Arbeits - UNFALL mit Nadelstichverletzung (NSV *) ) und/oder Kontamination mit BioStoffen (infektiösem Material ) *) Definition Nadelstichverletzung (NSV) jegliche Stich-, Schnitt- und Kratzverletzung
MehrBetriebsärztliche Betreuung Licht- und Schattenseiten
Betriebsärztliche Betreuung Licht- und Schattenseiten Dr. med. Wiete Hirschmann, Landesgewerbeärztin Landesamt für Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt Geschichtliche Entwicklung Rechtliche Grundlage
MehrGefährdungsbeurteilung entsprechend 4 bis 7 der Biostoffverordnung
Gefährdungsbeurteilung entsprechend 4 bis 7 der Biostoffverordnung Förderschule für Geistig Behinderte (GB), Körperbehinderte (KB), Hörgeschädigte, Blinde und Sehgeschädigte Schule / Standort Die Gefährdungsermittlung
MehrArbMedVV - Die Novellierung. Zentrum für Arbeitsmedizin und Medizinische Dienste
ArbMedVV - Die Novellierung Zentrum für Arbeitsmedizin und Medizinische Dienste 2008 Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) 02/2013 Referentenentwurf 24.04.2013: Verabschiedung im Bundeskabinett
MehrBerufskrankheiten und medizinischer Arbeitsschutz im Krankenhaus Aktuelle Schwerpunkte und Entwicklungen
Berufskrankheiten und medizinischer Arbeitsschutz im Krankenhaus Aktuelle Schwerpunkte und Entwicklungen I. Berufskrankheiten II. Sicherer Umgang mit Zytostatika III. Betriebliches Gesundheitsmanagement
MehrArbeitsmedizinische Vorsorge Juli 2014 1
Der Arbeitgeber trägt die Verantwortung für den Arbeitsschutz, agiert auf der Basis der Gefährdungsbeurteilung, prüft Wirksamkeit. Gefahren immer direkt an der Quelle beseitigen Maßnahmen Technisch Organisatorisch
MehrProphylaxe nach Stich- und Schnittverletzungen mit potentieller Infektionsgefahr (HBV, HCV, HIV) Was bezahlt die Unfallkasse Berlin?
Die nachfolgenden Ausführungen beinhalten orientierende Vorgaben für die Auswahl der Maßnahmen nach Stich- und Schnittverletzungen mit potentieller Infektionsgefahr (HBV, HCV, HIV) 1. Die Entscheidung
Mehr5. Isolierungsmaßnahmen
5. Isolierungsmaßnahmen 5.8. Durch Blut- u. andere Körperflüssigkeiten übertragbare Erreger 5.8.1. HBV, HCV, HDV Hepatitis B Erreger: Hepatitis B-Virus (HBV) gehört zu der Gruppe der Hepadna-Viren Instrumente),
MehrPrävention von Hauterkrankungen im Gesundheitswesen
Prävention von Hauterkrankungen im Gesundheitswesen Ein Kooperationsprojekt des Landesinstituts für Gesundheit und Arbeit des Landes Nordrhein-Westfalen mit der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst
Mehr