Schutz vor Nadelstichverletzungen und dadurch bedingten Infektionserkrankungen

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1 Schutz vor Nadelstichverletzungen und dadurch bedingten Infektionserkrankungen Regionaler Arbeitsschutztag, Ingolstadt Oktober 2010 Regierung von Oberbayern, Gewerbeaufsichtsamt, Gewerbeärztlicher Dienst

2 NSV

3 Definition Nadelstichverletzung (NSV) Stich-, Schnitt- oder Kratzverletzung der Haut durch Nadeln, Messer etc., die mit Patientenmaterial verunreinigt waren, unabhängig davon, ob die Wunde geblutet hat oder nicht. Gefährdend können auch Kontaminationen der Schleimhaut oder nicht intakter Haut mit potenziell infektiösem Material sein.

4 Epidemiologie Prävalenz in Deutschland Hepatitis B 7 % Hepatitis C 0,4 % HIV/AIDS 0,05 % Serokonversionsrate nach NSV Hepatitis B 30 % Hepatitis C 3 % HIV/AIDS 0,3 %

5 Unfallgeschehen NSV Geschätzt ca NSV pro Jahr in Deutschland Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) (2008) ca NSV als Arbeitsunfall gemeldet

6 Berufskrankheitengeschehen NSV können zu Berufskrankheiten der Ziffer 3101 der Berufkrankheitenverordnung führen. Anzeige-Formular bei begründetem Verdacht auf eine Berufskrankheit können im Internet heruntergeladen werden und dem zuständigen Unfallversicherungsträger gemeldet werden.

7 Präventionsstrategie TOP TOPAS Technische Schutzmaßnahmen Organisatorische Schutzmaßnahmen Persönliche Schutzausrüstung (PSA) Arbeitsmedizinische Vorsorge Schr. Plan für Vorgehen nach NSV

8 TOPAS Technische Schutzmaßnahmen verletzungsarme Instrumente ( Liste sicherer Produkte) geeignete Kanülenabwurfbehälter gute Beleuchtung und Ergonomie des Arbeitsplatzes

9 Verletzungsarme Venenverweilkanüle - Beispiel-

10 Verletzungsarme Butterflies -Beispiele-

11 Abdrehhilfe -Beispiele-

12 Abwurfbehälter für gebrauchte Nadeln

13 Überfüllter Abwurfbehälter

14 Abwurfbehälter auf Blutentnahmetablett

15 TOPAS Organisatorische Schutzmaßnahmen Gefährdungsbeurteilung u. Betriebsanweisung n. BioStoffV Unterweisung nach BioStoffV - Besonders auch Berufsanfänger z.b. Lernschwestern und Medizinstudenten - Geordneter Arbeitsablauf - Entsorgung unmittelbar nach Gebrauch - Beidhändiges Recapping verboten - Abwurfbehälter rechtzeitig wechseln

16 TOPAS Persönliche Schutzausrüstung (PSA) Handschuhe ggf. Schutzbrille etc.

17 TOPAS Arbeitsmedizinische Vorsorge Pflichtuntersuchung (meist i.r. des G 42 ) Hepatitis B-Impfangebot, Impferfolgskontrolle Hepatitis C-Kontrolle Ggf. HIV-Test Aufklärung und Beratung Angebotsuntersuchung nach NSV

18 TOPAS Schriftlicher Plan für Vorgehen nach NSV Sofortmaßnahmen Ärztliche Beratung Ggf. Blutuntersuchungen Zeitnahe Postexpositionsprophylaxe (PEP) - Ansprechpartner, Maßnahmen Dokumentation der NSV

19 Gesetzliche Grundlagen -Beispiele- Biostoffverordnung (BioStoffV) 5-8 Gefährdungsbeurteilung 12 Unterrichtung der Beschäftigten Verordnung zur arbeitsmed. Vorsorge (ArbmedVV) 4 Pflichtuntersuchungen 5 Angebotsuntersuchungen Teil 2 (1) und (2) Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen Technische Regel für biologische Arbeitsstoffe (TRBA 250) Geeignete Abwurfbehälter unmittelbarer Abwurf Sichere Arbeitsgeräte (inkl. Ziffer 1-7)

20 Weitere Informationen BioStoffV, TRBA ArbmedVV Liste sicherer Produkte M Anzeige-Formular bei begründetem Verdacht auf eine Berufskrankheit Infektionskrankheiten von A bis Z Arbeitsbedingte Infektionen bei Mitarbeitern des Gesundheitswesens: Blutübertragbare Erkrankungen. S. Wicker u.a.. 59 (2009)

21 Kanülenabwurfbehälter im Notfallrucksack

22 Vielen Dank! Haben Sie Fragen? Regierung von Oberbayern Gewerbeärztlicher Dienst Gewerbeaufsichtsamt Dienstgebäude: Heßstr München Tel.:

23 TRBA 250 Okt.2003 / Februar Um Beschäftigte vor Verletzungen bei Tätigkeiten mit spitzen oder scharfen Instrumenten zu schützen, sind diese Instrumente unter Maßgabe der folgenden Ziffern 1 bis 7 -soweit technisch möglichdurch geeignete Arbeitsgeräte zu ersetzen, bei denen keine oder eine geringere Gefahr von Stich- oder Schnittverletzungen besteht.

24 TRBA , Ziffer 1 Sichere Arbeitsgeräte sind einzusetzen bei höherer Infektionsgefährdung oder Unfallgefahr : -Behandlung und Versorgung von Patienten, die durch Erreger der Risikogruppe 3 (einschl. 3**) oder höher infiziert sind -Behandlung fremdgefährdender Patienten -Tätigkeiten in Rettungsdienst / Notfallaufnahme -Tätigkeiten in Gefängniskrankenhäusern

25 TRBA , Ziffer 2 Grundsätzlich sind sichere Arbeitsgeräte ergänzend zu Nr.1 bei Tätigkeiten einzusetzen, bei denen Körperflüssigkeiten in infektionsrelevanter Menge übertragen werden können. Zu diesen Tätigkeiten gehören insbesondere - Blutentnahmen - sonstige Punktionen zur Entnahme von Körperflüssigkeiten

26 TRBA , Ziffer 3 Abweichend von Nr. 2 dürfen herkömmliche Arbeitsgeräte weiter eingesetzt werden, wenn nach der Gefährdungsbeurteilung unter Beteiligung des Betriebsarztes ermittelt wird, dass das Infektionsrisiko vernachlässigt werden kann. Ein vernachlässigbares Infektionsrisiko besteht z.b., wenn der Infektionsstatus des Patienten bekannt und insbesondere für HIV und HBV und HCV negativ ist. Das Ergebnis dieses Teils der Gefährdungsbeurteilung ist gesondert zu dokumentieren.

27 TRBA , Ziffer 4 Die Auswahl der sicheren Arbeitsgeräte hat anwendungsbezogen zu erfolgen, auch unter dem Gesichtspunkt der Handhabbarkeit und Akzeptanz durch die Beschäftigten. Arbeitsabläufe sind im Hinblick auf die Verwendung sicherer Systeme anzupassen

28 TRBA , Ziffer 5 Es ist sicherzustellen, dass die Beschäftigten in der Lage sind, sichere Arbeitsgeräte richtig anzuwenden. Dazu ist es notwendig über sichere Arbeitsgeräte zu informieren und die Handhabung sicherer Arbeitsgeräte zu vermitteln.

29 TRBA , Ziffer 6 Die Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen ist zu überprüfen.

30 TRBA , Ziffer 7 I Sichere Arbeitsgeräte zur Verhütung von Stich- und Schnittverletzungen dürfen Patienten nicht gefährden. Darüberhinaus müssen sie folgende Eigenschaften haben: -

31 TRBA , Ziffer 7 II Darüberhinaus müssen sie folgende Eigenschaften haben: - Sicherheitsmechanismus ist Bestandteil des Systems und kompatibel mit Zubehör - Aktivierung mit einer Hand möglich - Aktivierung sofort nach Gebrauch möglich - Erneuter Gebrauch ausgeschlossen - Keine Änderung der Anwendungstechnik - Sicherheitsmechanismus durch deutliches Signal (fühlbar oder hörbar) gekennzeichnet

32 TRBA , Ziffer 7 III Dem Einsatz sicherer Arbeitsgeräte stehen auch Verfahren gleich, bei dem das sichere Zurückstecken der Kanüle in die Schutzhülle mit einer Hand erfolgen kann, z. B. Lokalanästhesie in der Zahnmedizin oder bei der Injektion von Medikamenten (Pen).

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