Vortrag über die neue Gefahrstoffverordnung. Herausgeber: Staatliches Amt für Arbeitsschutz Coesfeld Verfasser: Peter Bischof Stand: September 2005

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1 Vortrag über die neue Gefahrstoffverordnung Herausgeber: Staatliches Amt für Arbeitsschutz Coesfeld Verfasser: Peter Bischof Stand: September 2005

2 Schwerpunkte Informationsbeschaffung und Gefährdungsbeurteilung Schutzstufenkonzept Gefährdungsbezogene Arbeitsplatzgrenzwerte Arbeitsmedizinische Beratung Vorsorgeuntersuchungen Angebotsuntersuchungen Brand- und Explosionsschutz

3 Ablauf der Gefährdungsbeurteilung (Gefahr-)Stoff Tätigkeit (Arbeitsmittel, Verfahren) Gefährdungsbeurteilung Dokumentation Schutzmaßnahmen Wirksamkeitsprüfung

4 Ziel der Gefährdungsbeurteilung begründete, dokumentierte Entscheidung über Maßnahmen entsprechend dem Gefährdungspotential bei einer Tätigkeit mit Gefahrstoffen richtiges Maß finden

5 Def. Tätigkeit Herstellung, Verwendung aber auch Bedien- Überwachungstätigkeiten Wartungsarbeiten Lagerung Entsorgung =Normalgefährdung zudem Unfälle Notfälle Betriebsstörungen

6 GefahrstoffV Rahmenregelung irritierend kaum unmittelbar verwendbare Aussagen zu Maßnahmen für bestimmte Tätigkeiten mit Gefahrstoffen sie bietet Auslegungs- und Handlungsspielräume, die gerade kleinen und mittleren Unternehmen zugute kommen sollen Handlungshilfen sind erforderlich

7 Gefahrstoffe Gefährlichkeitsmerkmale sind im 4 GefahrstoffV definiert, denen sich folgende Gefahrensymbole und bezeichnungen zuordnen lassen (nichts neues) Gesundheitsgefährdungen physikalisch-chemische Gefährdungen Umweltgefährdung

8 Gefahrstoffe nicht immer mit Kennzeichnung im Betrieb hergestellte Stoffe und Zubereitungen bei Tätigkeiten freigesetzte Stäube, Gase, Dämpfe, Nebel nicht gekennzeichnete chemische Arbeitsstoffe die bei Tätigkeiten zu Gefährdungen führen (Wasser) explosionsfähige Arbeitsstoffe erstickende Gase (Kohlendioxid) tiefkalte Flüssigkeiten (Flüssigstickstoff)

9 Gefahrenpotential = Kombination von Gefahrstoff und Tätigkeit zum Gefahrenpotential zählen gesundheitsgefährliche Belastungen durch Einatmen von Gefahrstoffen (inhalative Gefährdung) gesundheitsgefährliche Belastungen durch Hautkontakt von Gefahrstoffen (dermale Gefährdung) gefahrstoffbedingte Gefährdung durch Brand, Explosion, Hitze, Kälte, Erstickung etc. (physikalisch- chemische Gefährdung) Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz nicht verwechseln mit Risikobewertung für Chemikalien

10 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung 7 gefährliche Stoffeigenschaften physikalische Einwirkungen Herstellerinformation Substitutionsmöglichkeiten Ausmaß, Art, Dauer der Arbeitsbedingungen Exposition Expositionswege biologische Grenzwerte Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen Arbeitsplatzgrenzwerte Schlussfolgerungen aus Vorsorgeuntersuchungen

11 Gefährdungsbeurteilung vor Aufnahme der Tätigkeit Informationsbeschaffung beim Inverkehrbringer oder anderen ohne weiteres zugänglichen Quellen Brand und Explosionsschutz inhalativen, dermalen und physikalischen- chemischen Eigenschaften unabhängig voneinander beurteilen Gefährdungsbeurteilung ist unabhängig von der Zahl der Beschäftigten zu dokumentieren (Ausn. geringe Gefährdung) Gefährdungsbeurteilung durch fachkundige Personen Gefahrstoffverzeichnis Schutzstufenkonzept

12 Gefährdungsbeurteilung nur durch Arbeitgeber? abschließend Ja Gefährdungsbeurteilung wird vom Inverkehrbringer mitgeliefert = zentrale Idee der neuen GefahrstoffV Branchenlösungen Gisbau Herstellerunterstützung Anerkannte Arbeitsverfahren Beispiele Asi- Arbeiten TRGS 519 u. Anhang III Nr. 2.4 Faserstäube TRGS 521 Holzstaub TRGS 420 Checkliste

13 Informationsermittlung (Stoff/Arbeitsplatz/Tätigkeit) Beurteilung der Tätigkeit nein Brand-/Ex-Gefahr vorhanden? ja STOP nein Sonst. gefährl. Eigenschaften vorhanden? nein Toxische Eigenschaften vorhanden? Maßnahmen nach 12 und Anhang III Nr. 1 ja Geeignete Maßnahmen nach 8 18 treffen ja Zuordnung zu den Schutzstufen bei toxischen Eigenschaften

14 Schutzstufe 4 CMR Stoffe Kat.1,2 Schutzstufe 3 Ergänzende Schutzmaßnahmen bei (potentiell) hoher Gefährdung Schutzstufe 2 Grundmaßnahmen zum Schutz der Beschäftigten Schutzstufe 1 Grundsätze für die Verhütung von Gefährdungen

15 Schutzstufenkonzept + geringe Mengen, + niedrige Exposition + S 1 ausreichend Schutzstufe 1 S 2 S ausreichend 2 Schutzstufe 2 Schutzstufe 3 + krebserzeugend, + fruchtbarkeitsgefährdend + erbgutverändernd (Kat. 1,2) oder AGW nicht eingehalten Schutzstufe 4

16 Schutzstufenkonzept Informationsermittlung (Stoff/Arbeitsplatz/Tätigkeit) Beurteilung der Tätigkeit ja Nur geringe Gefährdung? nein Mit T oder T+ gekennz.? nein KMR F - Eigenschaften Kat. 1 o. 2? nein Schutzstufe 1 Schutzstufe 2 Schutzstufe 3 Schutzstufe 4 ja ja Reichen die Maßnahmen aus? nein Reichen die Maßnahmen aus? nein ja AGW eingehalten oder Arbeit nach VSK? ja 7(9) 11(1) nein ja 7(10) Maßn. der Schutzst. 4 Maßnahmen der Schutzstufe 3 Maßnahmen der Schutzstufe 2 Maßnahmen der Schutzstufe 1

17 Maßnahmen der Schutzstufe 1 Minimierungsgebot allgemein gültige Hygienemaßnahmen eindeutige Kennzeichnung, sichere Aufbewahrung und Entsorgung TRGS 500 Mindeststandards

18 Maßnahmen der Schutzstufe 2 Substitution technische Lüftung PSA Einhaltung der Luftgrenzwerte Berechnung, VSK, Messung

19 Maßnahmen der Schutzstufe 3 Substitution nicht möglich- geschlossenes System Verringerung der Exposition nach Stand der Technik AGW durch Messung überwachen oder VSK, - Dauerüberwachung Zugangsbeschränkung sichere Lagerung

20 Maßnahmen der Schutzstufe 4 Messung ohne die v.g. Alternativmöglichkeiten Minimierung der Expositionsdauer Abgrenzung des Gefahrenbereiches keine Raumluftrückführung Ausnahme- Anwendung anerkannter Verfahren

21 Für Stoffe und Zubereitungen, die nicht vom Inverkehrbringer eingestuft und gekennzeichnet worden sind, muss der Arbeitgeber selbst einstufen zumindest die Gefährdungen ermitteln ( 7 Abs.2) Diese Selbsteinstufung dürfte in der Praxis zu vielen Fragen führen AGS soll hierzu technische Regel erarbeiten

22 Arbeitsplatzgrenzwert neu eingeführt er gibt an, bei welcher Konzentration eines Stoffes akute oder chronische Auswirkungen auf die Gesundheit im Allgemeinen nicht zu erwarten sind er löst MAK- und TRK- Werte ab

23 Arbeitsmedizinische Vorsorge Beurteilung gefahrstoffbedingter Gesundheitsgefahren Aufklärung und Beratung Pflichtuntersuchung bei Überschreitung des AGW Angebotsuntersuchung Pflicht- Angebotsuntersuchung siehe Anhang V Pflicht- und Angebotuntersuchung in vielen Fällen abhängig von der Tätigkeitsdauer z.b. Feuchtarbeit Pflichtuntersuchung 4 Std., Angebotsuntersuchung 2 Std.

24 Brand- und Explosionsschutz die bisherigen Regelungen zum Brand- und Explosionsschutz gemäß Anhang V Nr. 8 sind im 12 in Verbindung mit Anhang III Nr. 1 übernommen worden Forderungen gefährliche Mengen und Konzentrationen vermeiden Zündquellen vermeiden Auswirkungen verringern Überleitung zur Betriebssicherheitsverordnung

25 Vorgehensweise im Betrieb erfassen aller Gefahrstoffe erstellen des Gefahrstoffverzeichnisses Beschaffung von Informationen (Sicherheitsdatenblatt) erstellen der Gefährdungsbeurteilung festlegen der einzelnen Schutzstufen erstellen von Betriebsanweisungen Durchführung von Schutzmaßnahmen veranlassen bzw. anbieten von arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen Durchführung von Unterweisungen einschließlich Dokumentation Beratung durch Fasi, Betriebsarzt

26 Beispiel: Dichlormethanhaltiger Abbeizer Aufgabenstellung 100 m² Beschichtung auf Außenfassade entfernen Verbrauch nach Praxismerkblatt 50L Auftrag mit Farbrolle beabsichtigt ist die Verwendung eines dichlormethanhaltigen Abbeizers Angaben im Sicherheitsdatenblatt Ziffer 3, mögliche Gefahren Xn; R68/20/21/22 Carc. Cat.3; R40 Xn; R 20/21/22 Besonderer Hinweis Nach Inhalation von Dichlormethan kann Bewusstlosigkeit oder Tod durch Ersticken eintreten

27 Beispiel: Dichlormethanhaltiger Abbeizer Ziffer 8 Atemschutz bei Arbeiten mit dichlormethanhaltigen Abbeizern ist in der Regel davon auszugehen, dass der Grenzwert für Dichlormethan auch bei Arbeiten im Freien überschritten wird. Es ist ein umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät zu verwenden, da Atemschutzfiltergeräte nicht geeignet sind (siehe TRGS 612)

28 Beispiel: Dichlormethanhaltiger Abbeizer Informationsblatt Notwendige Vorsichtsmaßnahmen zur Verwendung dichlormethanhaltiger Abbeizer In der TRGs 612 wird aufgeführt, dass Beschichtungen auf Außenfassaden aus Beton oder mineralischen Untergründen mit dichlormethanfreien Abbeizern zu entfernen sind. Substitutionsgebot Vor Einsatz von dichlormethanhaltigen Abbeizern ist anhand von mindestens drei Probeflächen zu Prüfen, ob nicht der Einsatz von dichlormethanfreien Produkten möglich ist.

29 Beispiel: Verwendung von Sprühlack Felgensilber Aufgabenstellung Es sind vier Felgen mit Sprühlack zu beschichten Verbrauch 200ml Vorgangsdauer 10 min., Wiederholung 1mal wöchentlich Angaben im Sicherheitsdatenblatt Ziffer 3 mögliche Gefahren F+; R 12, R 18, Xi; R36, R67, R66 Ziffer 8 Atemschutz Bei unzureichender Belüftung oder längerem Einwirken Atemschutz verwenden Lösemittelkonzentration > MAK-Wert => Atemschutz A1P2 heute AGW Schutzstufe 1?

30 Beispiel: Eichenholz-Buchenholzstaub Holzstäube entstehen erst bei der Bearbeitung und können zu einer Krebsgefährdung führen TRGS 420 VSK- Verfahrens- und stoffspezifische Kriterien für die dauerhafte Einhaltung von Luftgrenzwerten Abarbeitung mit Checkliste Alle spanabhebenden Maschinen sind an eine wirksame Absaugung angeschlossen Mindestluftgeschwindigkeit m/s Neumaschinen sind holzstaubgeprüft Altmaschinen sind nach BGI 739 optimiert Handgeführte Elektrowerkzeuge werden immer abgesaugt Anlagen zur Luftrückführung sind holzstaubgeprüft Zur Reinigung werden holzstaubgeprüfte Entstauber verwendet

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