Arbeitsmedizinische Vorsorge

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1 Nachgehende Vorsorge Expositionsverzeichnis nach 14 GefStoffV Zentrale Expositionsdatenbank (ZED) Arbeitsmedizinische Vorsorge Gesundheitsschäden frühzeitiges Erkennen und Verhüten arbeitsbedingter Erkrankungen Beitrag zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit Feststellung, ob bei Ausübung einer bestimmten Tätigkeit eine erhöhte gesundheitliche Gefährdung besteht Früherkennung arbeitsbedingter Gesundheitsstörungen ArbMedVV 1

2 Organisationsdienst für nachgehende Untersuchungen Arbeitsmedizinische Vorsorge Der Arbeitgeber hat Beschäftigten sowie ehemals Beschäftigten nach Beendigung bestimmter Tätigkeiten nachgehende Vorsorge anzubieten. Am Ende des Beschäftigungsverhältnisses überträgt der Arbeitgeber diese Verpflichtung auf den zuständigen gesetzlichen Unfallversicherungsträger und überlässt ihm die erforderlichen Unterlagen in Kopie, sofern der oder die Beschäftigte eingewilligt hat. 5 Abs.3 ArbMedVV Nachgehende Vorsorge Wann? 2

3 Organisationsdienst für nachgehende Untersuchungen Was? Anlässe? Wichtig: ausschließlich der Begriff der Exposition ist formuliert => jede über das ubiquitär vorhandene Ausmaß hinausgehende Exposition erfüllt den Begriff der Exposition Art, tatsächliches Ausmaß oder Dauer spielen keine Rolle => keine Grenzwerte Anhang Arbeitsmedizinische Pflicht- und Angebotsvorsorge, ArbMedVV Organisationsdienst für nachgehende Untersuchungen Was? Anlässe? Tätigkeiten mit Exposition gegenüber einem Gefahrstoff, sofern a) der Gefahrstoff ein krebserzeugender oder keimzellmutagener Stoff oder Gemisch der Kategorie 1A oder 1B im Sinne der Gefahrstoffverordnung ist oder b) die Tätigkeiten mit dem Gefahrstoff als krebserzeugende Tätigkeiten oder Verfahren Kategorie 1A oder 1B im Sinne der Gefahrstoffverordnung bezeichnet werden; Anhang Arbeitsmedizinische Pflicht- und Angebotsvorsorge, ArbMedVV 3

4 Organisationsdienst für nachgehende Untersuchungen Was? Anlässe? 2. Tätigkeiten mit Exposition gegenüber Blei oder anorganischen Bleiverbindungen; 3. Tätigkeiten mit Hochtemperaturwollen nach Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe i der ArbMedVV Organisationsdienst für nachgehende Untersuchungen Arbeitsmedizinische Vorsorge Beginn der gefährdenden Exposition => Veranlassung Pflichtvorsorge bzw. Angebotsvorsorge Ende der gefährdenden Exposition bei weiter bestehendem Beschäftigungsverhältnis => Angebot nachgehender Vorsorge Ende der Beschäftigung => Übernahme der nachgehenden Vorsorge durch Organisationsdienst der gesetzlichen Unfallversicherung => Meldung an den Organisationsdienst durch den Arbeitgeber bei Einverständnis- zu jedem Zeitpunkt 4

5 Wann ist die Dokumentation der Exposition in einem personenbezogenen Verzeichnis erforderlich? Wann? bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden oder fruchtbarkeitsgefährdenden Gefahrstoffen der Kategorie 1 oder 2 GefStoffV 2016 krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Gefahrstoffen der Kategorie 1A oder 1B bei denen die Gefährdungsbeurteilung ein Gefährdung der Gesundheit und der Sicherheit der Beschäftigten ergibt 14 Abs.3 GefStoffV 5

6 Wann? Bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP- Verordnung) als Carc. 1A oder 1B; H 350, Carc. 1A oder 1B; H350i oder als Muta. 1A oder 1B; H 340 eingestuft wurden. die in der TRGS 905 Verzeichnis krebserzeugender, erbgutverändernder oder fortpflanzungsgefährdender Stoffe als Carc. 1A oder 1B bzw. Muta. 1A und 1B eingestuft wurden. die in der TRGS 906 Verzeichnis krebserzeugender Tätigkeiten oder Verfahren nach 3 Absatz 2 Nr. 3 aufgeführt sind. Seite 11 Kriterien für die Aufnahme der Beschäftigten nach TRGS 410 Kriterium Von Gefährdung ist insbesondere auszugehen Stoffe mit Akzeptanzkonzentration gem. TRGS 910 Schichtmittelwert überschreitet Akzeptanzkonzentration Stoffe mit AGW gem. TRGS 900 Schichtmittelwert > AGW oder > Kurzzeitwert Stoffe ohne AGW oder ohne Akzeptanzkonzentration Exposition liegt vor oder Atemschutz muss getragen werden spezielle Tätigkeiten Tätigkeiten nach TRGS 906 z. B. mit Expositionen gegenüber Dieselmotoremissionen (Gefährdung anhand stoffspezifischer TRGS vor beurteilen) Seite 12 6

7 Das Konzept der Bekanntmachung 910 Akzeptanzlinie Akzeptanzrisiko 4 : bis : ab 2018 Toleranzlinie Toleranzrisiko 4 : Risikobereich I Risikobereich II Risikobereich III Bereich akzeptierten Risikos Konzentration (Risiko) Hintergrundkonzentration Risikominderungsmaßnahmen notwendig Verhältnismäßigkeit Kosten / Nutzen der Reduktion Risiko nicht zu rechtfertigen unabhängig vom Nutzen Kriterien für die Aufnahme der Beschäftigten nach TRGS 410 Kriterium Tätigkeiten mit quarzhaltigem Material von einer Gefährdung ist insbesondere dann auszugehen Beurteilungsmaßstab der TRGS 559 Mineralischer Staub überschritten Tätigkeiten mit Holz Beurteilungsmaßstab der TRGS 553 Holzstaub überschritten ist Arbeitsmedizinische Vorsorge, z. B. Biomonitoring Tätigkeiten mit Stoffen, die zusätzlich hautresorptiv sind Hinweise auf eine Gefährdung festgestellt wurden wenn nach der Gefährdungsbeurteilung gem. TRGS 401 eine Gefährdung durch Hautkontakt besteht, z. B. beim Tragen von Chemikalienschutzhandschuhen Seite 14 7

8 Kriterien für die Aufnahme der Beschäftigten nach TRGS 410 Kriterium Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten, Wartungs-, Reinigungsarbeiten, Probenahme bei nicht geschlossenen Systemen, Abrissarbeiten, Arbeiten im kontaminierten Bereich Exposition Exposition bei unfallartigen Ereignissen mit erhöhter Exposition von einer Gefährdung ist insbesondere dann auszugehen bei wiederholter Ausführung und wenn nach Gefährdungsbeurteilung gem. TRGS 400, 401 und 402 eine Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann keine ausreichenden Informationen über die Höhe einer möglichen Exposition vorliegen fallbezogenen Bewertung Gefährdung festgestellt Seite 15 Wann ist die Aufnahme nicht notwendig? 1. bei Tätigkeiten gemäß VSK und TRGS 420, 2. bei Tätigkeiten an geschlossenen, technisch dichten Anlage gemäß TRGS bei Labortätigkeiten mit laborüblichen Mengen gemäß TRGS bei geringer Gefährdung nach GB: geringe Menge, kurze Expositionsdauer, günstige Eigenschaften der Stoffe 8

9 Geringe Gefährdung Geringe Gefährdung durch Hautkontakt - bei kurzzeitigem und kleinflächigem Hautkontakt mit verschmutzter Arbeitskleidung, Arbeitsmitteln oder Arbeitsflächen Müssen Schutzhandschuhe getragen werden, besteht eine Gefährdung Was ist in einem personenbezogenen Verzeichnis zu dokumentieren? 9

10 Was ist zu dokumentieren? Daten zum Betrieb Daten zur Person Tätigkeit und Zeitraum Gefahrstoff(e) Höhe der Exposition Dauer und Häufigkeit der Exposition Schätzung Messung Was ist die gesetzliche Grundlage des Expositionsverzeichnisses? 10

11 Was ist die gesetzliche Grundlage? GefStoffV 1. Gefahrstoffverordnung 14 Absatz 3, Nummer 3 bis 7 und Absatz 4 definiert Pflichten und Inhalte sowie die Übertragungsmöglichkeit der Archivierungs- und Aushändigungspflicht 2. Details in der TRGS 410 Expositionsverzeichnis bei Gefährdung gegenüber krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Gefahrstoffen der Kategorien 1A oder 1B 3. Pflichten ebenfalls verankert in der TRGS 555 Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten, Abschnitt 6 Was ist die gesetzliche Grundlage? Chemikaliengesetz GefStoffV 22 Chemikaliengesetz Tätigkeiten (1) Ordnungswidrig im Sinne des Chemikaliengesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 27. nicht sicherstellt, dass ein aktualisiertes Verzeichnis geführt wird, oder 28. nicht sicherstellt, dass ein aktualisiertes Verzeichnis 40 Jahre nach Ende der Exposition aufbewahrt wird. 11

12 KrebRL 90/394/EWG GefStoffV 1993 KrebRL 2004/37/EG GefStoffV 2004 GefStoffV bzw DGUV empfiehlt die Erfassung in der ZED rückwirkend ab Juli 2013 durchzuführen. Wie geht das? Welche Möglichkeiten gibt es? 12

13 1. Möglichkeit: Firmeninterne Umsetzung 1. Erfassung aller Daten in einer firmeneigenen Datenbank 2. Archivierung Aufbewahrung über 40 Jahre 3. Aushändigung bei Ausscheiden 2. Möglichkeit: zentrales freiwilliges Angebot Übertragung - mit Einwilligung des betroffenen Beschäftigten der Aufbewahrungspflicht und der Aushändigungspflicht auf die Unfallversicherungsträger ZED als kostenloses und freiwilliges Angebot Datenbank zur zentralen Erfassung gegenüber krebserzeugenden Stoffen exponierter Beschäftigter 13

14 Separate Container für jedes Unternehmen In der ZED speichert jedes Unternehmen seine Daten separat Eigentümer der Daten ist das Unternehmen Datenerfassung / -ablage in der ZED 3 Wege 2. Import 3. autom. Import 1. manuell ZED 14

15 Organisationsdienst für nachgehende Untersuchungen Wie geht das? Welche Möglichkeiten gibt es? 15

16 Organisationsdienst für nachgehende Untersuchungen Wie geht das? 1. Möglichkeit Am Anfang stand die Steintafel Wie geht das? 2. Möglichkeit ZED: Meldung an ODIN alle in der ZED eingegebenen Expositionen werden automatisch überprüft Basis: GESTIS-Stoffdatenbank falls 1A oder 1B => Meldung an ODIN (GVS) 16

17 Wie geht das? 3. Möglichkeit DGUV Vorsorge Gemeinsames Portal aller Organisationsdienste alle Organisationsdienste und Einrichtungenleicht über einen einheitlichen Internetzugang zu erreichen zentraler Meldezugang unabhängig vom Vorsorgeanlass 17

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