Risikobezogene Beurteilungsmaßstäbe für krebserzeugende Gefahrstoffe

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1 Risikobezogene Beurteilungsmaßstäbe für krebserzeugende Gefahrstoffe Forum Chemie - Papier Zucker Tagung für Sicherheitsfachkräfte und Betriebsärzte Sicher und gesund in die Zukunft 21./22. September 2016, Damp Dipl.-Biochem. Referat Gefahrstoffe, Biostoffe, Analytik Stoffunabhängige Risikogrenzen Handlungsdruck Maßnahmen Risiko bei Hintergrundkonzentration Akzeptanzlinie Toleranzlinie Bereich niedrigen Bereich mittleren C=0 Risiko vernachlässigbar Notwendigkeit der Durchführung Zusätzlicher Maßnahmen gering Notwendigkeit zusätzlicher Maßnahmen steigt deutlich an unmittelbare Notwendigkeit zusätzlicher Maßnahmen Konzentration (Risiko) Abbildung in Anlehnung an Abbildung in TRGS 910 Seite 2 1

2 Stoffunabhängige Risikogrenzen Risiko bei Hintergrundkonzentration Handlungsdruck Akzeptanzrisiko 4 : bis : ab 2018 Toleranzrisiko 4 : Bereich niedrigen Bereich mittleren C (Risiko) NORMSZENARIO: arbeitstägliche Exposition (8 Std./Tag) bei einer Arbeitslebenszeit von 40 Jahren Seite 3 Das Konzept der TRGS 910 Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen dreistufiges stoffunabhängiges Maßnahmenkonzept zur Expositionsminderung Ableitung von stoffspezifischen Expositions-Risiko-Beziehungen Stoffübergreifendes Risikokonzept mit zwei stoffunabhängigen Risikogrenzen Akzeptanz- und Toleranzrisiko Seite 4 2

3 Akzeptanzrisiko ist eine stoffübergreifende Größe, die die statistische Wahrscheinlichkeit des Auftretens einer Krebserkrankung übergangsweise in Höhe von 4: bzw. spätestens ab 2018 in Höhe von 4: angibt. Akzeptanzrisiko = Risiko am Arbeitsplatz, bei dem aufgrund des verbleibenden niedrigen stofflich-assoziierten zusätzlichen Krebsrisikos keine weiteren zusätzlichen Schutzmaßnahmen von staatlicher Seite zu fordern sind. Seite 5 Andere Risiken im Vergleich (4 : ) Risiko, an Krebs zu erkranken: für die sieben wichtigsten Umweltkarzinogene (1992) 1 : für die Stadtbevölkerung 1 : für die Landbevölkerung eines beruflich unbelasteten Nichtrauchers, an Lungenkrebs zu erkranken 4 : 1000 (Lebenszeitrisiko) Arsen im Trinkwasser 5 : /LZ (Lebenszeit) Dieselruß 2 : /LZ natürliche Strahlung 1 : 1.000/LZ Seite 6 3

4 Andere Risiken im Vergleich (4 : ) Niederlande: Luftgrenzwerte für Kanzerogene Akzeptanzrisiko 4 : /40 Jahre Arbeitslebenszeit Toleranzrisiko 4 : 1000/ALZ Risiko eines tödlichen Unfalls in der Bauwirtschaft 2 : 1.000/ Arbeitslebenszeit (ALZ) im Einzelhandel 4 : / Arbeitslebenszeit (ALZ) Seite 7 Wie kommen wir von den stoffunabhängigen Risikowerten zu den stoffspezifischen Expositionsgrenzen bzw. -konzentrationen? mit Hilfe der ERB Expositions-Risiko-Beziehung Leitfaden zur Ableitung in der TRGS 910 TRGS 910 Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen Seite 8 4

5 Risikobezogene Beurteilungsmaßstäbe Akzeptanz- und Toleranzkonzentration für Aluminiumsilikatfasern [ehemalige TRK: F/m 3 für anorganische Faserstäube] Hintergrundkonzentration Handlungsdruck Akzeptanzrisiko 4 : Toleranzrisiko 4 : F/m³ F/m³ Konzentration / Risiko Seite 9 Akzeptanzkonzentration für Aluminiumsilikatfasern Hinweis d) Akzeptanzkonzentration wurde auf Basis der Bestimmungsgrenze Nummer 3.2 Absatz 5 (TRGS 910) festgelegt. TRGS 910: Bestimmungsgrenze Kann die Akzeptanzkonzentration messtechnisch nicht bestimmt werden, wird diese auf die Bestimmungsgrenze festgelegt. Weitere Informationen, siehe Veröffentlichung Hahn et. al. (2013). Seite 10 5

6 Stoffspezifische Akzeptanz- und Toleranzkonzentrationen, Auszug aus der Tabelle 1 in der TRGS 910 Stoff Acrylnitril 0,26 mg/m³ (oder 0,12 ppm) Asbest Fasern/m 3 (oder 6 ppm) Akzeptanzkonzentration Toleranzkonzentration 2,6 mg/m³ (oder 1,2 ppm) Fasern/m 3 (oder 11 ppm) Trichlorethen 33 mg/m 3 60 mg/m 3 H Benzo(a)pyren in best. PAK-Gemischen Ethylenoxid 0,2 mg/m 3 Bemerkung H siehe auch TRGS 57 und TRGS ng/m 3 (E) 700 ng/m 3 (E) Siehe TRGS 551, (0,1 ppm) 2 mg/m 3 (1ppm) H Siehe TRGS 513, H Hinweis e) bei Ethylenoxid: Die Akzeptanzkonzentration ist assoziiert mit der endogenen Bildungsrate, eine weitere Absenkung erfolgt nicht. Seite 11 Stoffspezifische Akzeptanz- und Toleranzkonzentrationen, Auszug aus der Tabelle 1 in der TRGS 910 Stoff Hydrazin Benzol Arsenverbindungen, als Carc. 1A, 1B eingestuft 2,2 µg/m³ (oder 1,7 ppb) derzeit messtechn. nicht überwachbar 0,2 mg/m³ (oder 0,06 ppm) 0,83 µg/m³ (E) (Bestimmungsgrenze 5 µg) Akzeptanzkonzentration Toleranzkonzentration 22 µg/m³ (oder 17 ppb) 1,9 mg/m³ (oder 0,6 ppm) Bemerkung 8,3 µg/m³ (E) TRGS Metalle in Vorbereitung H H Seite 12 6

7 Stoffspezifische Akzeptanz- und Toleranzkonzentrationen, Auszug aus der Tabelle 1 in der TRGS 910 Stoff Cadmium und Cd- Verbindungen, als Carc. 1A, 1B eingestuft Chrom VI Verbindungen (E-Staub) Akzeptanzkonzentration Toleranzkonzentration Bemerkung 0,16 μg/m³ (A) 1 μg/m³ (E) TRGS Metalle in Vorbereitung TRGS Metalle in Vorbereitung Seite 13 Spezialfälle Bsp.: Acrylamid TRGS 910 Bemerkungen (1), (2) (1) Nach dem Stand der Technik kann der Akzeptanzwert unterschritten werden, siehe hierzu auch Maßnahmenkonzept nach Nummer 5 Tabelle 1 Nr. 2. (2) Die Toleranzkonzentration wurde aufgrund der nicht krebserzeugenden Wirkung nach den Kriterien von Nummer festgelegt. Bei Überschreitung gelten die gleichen Maßnahmen wie bei Überschreitung des AGW. 0,07 mg/m 3 0,15 mg/m 3 [0,7 mg/m 3 ] Seite 14 7

8 Beurteilung von Kurzzeitexpositionen Kurzzeitwerte beschränken Konzentrationsschwankungen um den Schichtmittelwert Akzeptanzkonzentration: kein Überschreitungsfaktor (ÜF), ausschließlich als Schichtmittelwert Toleranzkonzentration: Kategorie II Resorptiv wirksame Stoffe standardmäßig ÜF = 8, stoffspezifische ÜF durch UA III festzulegen Seite 15 Abgestuftes Maßnahmenkonzept 5 Maßnahmengruppen: Substitution, Technisch, Organisatorisch, Atemschutz, Administrativ Beispiel Substitutionsprüfung Umsetzung der Substitution Organisatorische Maßnahmen: z. B. Risikotransparenz und Risikokommunikation Bereich niedrigen ja ja, wenn im Rahmen der Verhältnis mäßigkeit möglich Bereich mittleren ja ja, im Rahmen der Verhältnismäßigkeit verpflichtend (wenn technisch möglich), wissenschaftliche Erkenntnissen und Zumutbarkeit sind zu berücksichtigen. ja ja, prioritäre, verpflichtende Maßnahme gemäß Ergebnis der Substitutionsprüfung ja ja ja Der Arbeitgeber hat die Expositionshöhe und den zugeordneten Risikobereich zu ermitteln und die Beschäftigten hierüber im Rahmen der Unterweisung zusätzlich zu unterrichten. Seite 16 8

9 Abgestuftes Maßnahmenkonzept 5 Maßnahmengruppen: hier Atemschutz Beispiel Bereich niedrigen Bereich mittleren Atemschutz./. ja - Atemschutz ist zur Verfügung zu stellen. bei Tätigkeiten mit Expositionsspitzen dringende Empfehlung zum Tragen während der Dauer der erhöhten Exposition ja - Atemschutz ist zur Verfügung zu stellen und muss getragen werden. dauerhaftes Tragen von belastendem Atemschutz nur mit Ausnahmegenehmigung * (siehe Kommunikation mit der Aufsichtsbehörde) Seite 17 Abgestuftes Maßnahmenkonzept 5 Maßnahmengruppen: hier Administrativ Maßnahmenplan Kommunikation mit der Aufsichtsbehörde Beispiel Maßnahmenplan im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung (GB) Bereich niedrigen Bereich mittleren./. ja, Maßnahmenplan zur weiteren Expositionsminderung ja, Maßnahmenplan zur weiteren Expositionsminderung beschreibt, wie diese erreicht werden soll, mit: - welchen Maßnahmen, - in welchen Zeiträumen, - in welchem Ausmaß Seite 18 9

10 Abgestuftes Maßnahmenkonzept Beispiel 5 Maßnahmengruppen: hier Administrativ Maßnahmenplan Kommunikation mit der Aufsichtsbehörde Kommunikation mit der zuständigen Aufsichtsbehörde Bereich niedrigen wenn für Tätigkeiten innerhalb eines Betriebes voraussichtlich innerhalb von drei Monaten die Summe länger als 120 Stunden ist Bereich mittleren./../. ja 1. wenn die Toleranzkonzentration vorhersehbar über einen Zeitraum von länger als drei Monaten überschritten wird dringende Empfehlung zur Information mit Übermittlung des Maßnahmenplans 2. bei Tätigkeiten, bei denen belastender Atemschutz dauerhaft getragen werden muss Beantragung einer Ausnahme: Teil des Antrages sind die Dokumentation der GB und der Maßnahmenplan mit Darlegung, wie innerhalb von 3 Jahren die Toleranzkonzentration unterschritten wird Seite 19 Arbeitsmedizinische Vorsorge Arbeitsmedizinische Vorsorge richtet sich nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) und den dazu veröffentlichten Arbeitsmedizinischen Regeln (AMR). Seite 20 10

11 Änderung der Gefahrstoffverordnung 2013 Integration in die GefStoffV erster Schritt: Absatz 8, Nr. 4 (sinngem.) bei der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung sind anzugeben die durchzuführenden Schutzmaßnahmen einschließlich derer, a) b) die unter Berücksichtigung eines Beurteilungsmaßstabs für krebserzeugende Gefahrstoffe, der nach 20 Absatz 4 bekannt gegeben worden ist, zusätzlich getroffen worden sind oder zukünftig getroffen werden sollen (Maßnahmenplan). AGW und Beurteilungsmaßstäbe Seite 21 Änderung der Gefahrstoffverordnung 2013 Integration in die GefStoffV erster Schritt: Besondere Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit CMR F -Stoffen Texteinschub (sinngem.) Bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen der Kategorie 1 oder 2, für die kein Arbeitsplatzgrenzwert nach 20 Absatz 4 bekannt gegeben worden ist, hat der Arbeitgeber ein geeignetes, risikobezogenes Maßnahmenkonzept anzuwenden, um das Minimierungsgebot nach 7 Absatz 4 umzusetzen. Hierbei sind die nach 20 Absatz 4 bekannt gegebenen Regeln, Erkenntnisse und Beurteilungsmaßstäbe zu berücksichtigen. Seite 22 11

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