VDRI Veranstaltung - Aktuelle Entwicklungen im Gefahrstoffrecht Wichtige Beschlüsse und Infos aus der AGS-Sitzung 11/2016
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- Cathrin Kohl
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1 VDRI Veranstaltung - Aktuelle Entwicklungen im Gefahrstoffrecht Wichtige Beschlüsse und Infos aus der AGS-Sitzung 11/2016 Dipl.-Ing. Martin Worbis, Trostberg,
2 Infos des BMAS GefStoffV 2016: Anpassungen an die CLP-VO Veröffentlichung im BGBl Näheres siehe Vortrag Nationaler Asbestdialog (BMAS + Umweltministerium) 3 Foren von März bis Juli 2017 geplant Fragebogen zum jeweiligen Sachstand der Teilnehmer (Bauherren, Mieter + Vermieterverbände, Architekten und weitere Baubeteiligte) Aktuelle Entwicklungen im Gefahrstoffrecht, M. Worbis, VDRI Trostberg,
3 Möglicher Inhalt des Dialoges / Diskussion Anpassung an neue Fragestellungen bei Asbestarbeiten Fest gebundene Asbestprodukte in Innenräumen bei Renovierungen im Bestand (Putze, Estriche, Kleber) Anpassung an ERB ( / F/m³) Neujustierung der Verfahren geringer Exposition (DGUV Information Anpassung?) Einführung eines Befähigungsscheines (für Tätigkeiten > Fasern, 6 Jahre gültig) Erlaubnis durch Behörde bei Tätigkeiten > TK (max. für 6 Jahre) Überarbeitung der ASI-Begrifflichkeiten (was ist wann, wie erlaubt? Z.B. Bohren in eine asbesthaltige Wand, wenn dort etwas befestigt werden muss ) Aktuelle Entwicklungen im Gefahrstoffrecht, M. Worbis, VDRI Trostberg,
4 Infos der BauA - Liste der Luftgrenzwerte nach GefStoffV" Die AGS-Geschäftsführung hat eine Liste erstellt, die alle Werte aus verschiedenen TRGS zusammenführt, die von der GefStoffV adressiert werden. Aktuelle Entwicklungen im Gefahrstoffrecht, M. Worbis, VDRI Trostberg,
5 Klarstellung des AGS zur Fachkunde für die Gefährdungsbeurteilung nach GefStoffV 6: ( ) Ist der AG nicht selbst fachkundig, muss er sich fachkundig beraten lassen. Die Fachkunde umfasst dabei im Wesentlichen folgende Komponenten: eine geeignete Berufsausbildung oder eine einschlägige Berufserfahrung oder eine zeitnah ausgeübte entsprechende berufliche Tätigkeit und Kompetenz im Arbeitsschutz, die Kenntnisse und Fähigkeiten umfasst Die Anforderungen an Umfang und Tiefe der notwendigen Kenntnisse ( ) müssen nicht in einer Person vereinigt sein. Aktuelle Entwicklungen im Gefahrstoffrecht, M. Worbis, VDRI Trostberg,
6 Durchführung der GB - Kenntnisse Die Durchführung der GB verlangt mindestens Kenntnisse: zu den für die Beurteilung notwendigen Informationsquellen nach TRGS 400, zu den verwendeten Gefahrstoffen und ihren gefährlichen Eigenschaften, zu den mit den Gefahrstoffen im Betrieb durchgeführten Tätigkeiten, zum Vorgehen bei der Beurteilung gesundheitlicher (inhalativ, dermal, oral anhand TRGS 402, 401) und physikalisch-chemischer Gefährdungen, zur Substitution gemäß TRGS 600, zu technischen, organisatorischen und personenbezogenen Schutzmaßnahmen, zur Kontrolle der Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen und zur Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung. Aktuelle Entwicklungen im Gefahrstoffrecht, M. Worbis, VDRI Trostberg,
7 TRGS Aufnahme der ERB für Ni-Verbindungen (3) Die TK (6 µg/m³) wird aufgrund der nicht krebserzeugenden Wirkung festgelegt. Dieser Wert stimmt in diesem Fall mit der Höhe der AK überein, der Bereich des mittleren Risikos entfällt damit. (4) Die Konzentrationen beziehen sich auf den Elementgehalt des entsprechenden Metalls. Publikation der ERB in TRGS 910 erfolgt erst nach Veröffentlichung der TRGS 561 Metalle Erst nach Veröffentlichung rechtskräftig!!! Aktuelle Entwicklungen im Gefahrstoffrecht, M. Worbis, VDRI Trostberg,
8 TRGS Tätigkeiten mit krebserzeugenden Metallen Statusbericht z. B. Forderung nach S/W-Trennung im Gelbbereich obwohl Verschleppung hier i. G. zu Blei kein Problem darstellt? wie weit soll minimiert werden AGS-Empfehlung einer stoffbezogenen Betrachtung Änderungs- und Kompromissvorschläge werden im Arbeitskreis im Januar besprochen und dem UA II neu vorgelegt AGS-Beschlussvorlage für Mai 2017 geplant Aktuelle Entwicklungen im Gefahrstoffrecht, M. Worbis, VDRI Trostberg,
9 TRGS 617 Ersatzstoffe für stark lösemittelhaltige Oberflächenbehandlungsmittel überarbeitete Fassung verabschiedet kompletter Verzicht auf stark lm-haltige Oberflächenbehandlungsmittel für Parkett u.a. Holzfußböden Verzicht auf N-Methylpyrrolidon und N-Ethylpyrrolidon (fruchtschädigend) Verzicht auf K1A und K1B eingestufte LM und Verzicht auf Butanonoxim Hinweise auf über 20 Jahre alte Messungen werden gelöscht (unterstellte VSK) Aktuelle Entwicklungen im Gefahrstoffrecht, M. Worbis, VDRI Trostberg,
10 TRGS 460 Stand der Technik neue Praxisbeispiele aufgenommen: Hartverchromung von Metallen (Lohngalvanik) Desinfektion von Schwimm- und Badebeckenwasser Absackung von feinstaubigen Gütern in Planung: Entschichtung von bleihaltigen Anstrichen auf Holz (Vergleich von Schleifen - Flämmen/Brennen - Abbeizen) Aktuelle Entwicklungen im Gefahrstoffrecht, M. Worbis, VDRI Trostberg,
11 Weitere Beschlüsse TRGS Einstufung und Kennzeichnung - Beschlussvorlage angenommen Einzelheiten im Vortrag TRGS BA und Info - Beschlussvorlage angenommen TRGS SDB - Beschlussvorlage Neufassung (ehemals BekGS 220) mit Änderungen angenommen AGS veröffentlicht Regeln und Erkenntnisse mit Vermutungswirkung zukünftig keine BeKGS mehr Hinweis: AfaMed macht Regeln (mit Vermutungswirkung) und Empfehlungen (ohne Vermutungswirkung) Aktuelle Entwicklungen im Gefahrstoffrecht, M. Worbis, VDRI Trostberg,
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