Dieselmotoremissionen bei Feuerwehren
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- Harry Abel
- vor 7 Jahren
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1 Dieselmotoremissionen bei Feuerwehren Torsten Wolf, Bochum Anwendung Gefahrstoffverordnung Ehrenamtliche, wie Freiwillige Feuerwehrleute fallen in den Geltungsbereich der Gefahrstoffverordnung. LASI-Leitlinien zur Gefahrstoffverordnung DME_FW.ppt, Seite 2 Seite 1
2 Gefährdung Dieselmotoremissionen Krebs erzeugend (Kat. 1 bzw. 2) nach TRGS 906 (Verzeichnis krebserzeugender Tätigkeiten und Verfahren) Zusätzliche weitere chemische Gefährdungen möglich, z. B. durch Kohlenmonoxid, Stickoxide, usw.) alt neu DME_FW.ppt, Seite 3 Vorrang TRGS ( 8 GefStoffV) Es müssen die notwendigen Maßnahmen getroffen werden Vorrangig sind die in den Technischen Regeln genannten Erkenntnisse zu berücksichtigen Abweichungen sind möglich, wenn vergleichbarer Schutz der Gesundheit und Sicherheit gewährleistet ist DME_FW.ppt, Seite 4 Seite 2
3 TRGS 554 TRGS 554 Abgase von Dieselmotoremissionen Ausgabe: Oktober 2008 (GMBl Nr S ( ) berichtigt: GMBl Nr. 28 S (v ) Beschreibt Stand der Technik DME_FW.ppt, Seite 5 Maßnahmen TRGS Verwendung schadstoffarmer Dieselmotoren Verwendung von Dieselpartikelfiltern regelmäßige Wartung Erfassung der Abgase durch Absaugung an der Austrittsstelle aus dem Auspuff und Ableitung ins Freie lüftungstechnische Maßnahmen räumliche Trennung unterschiedlich belasteter Bereiche DME_FW.ppt, Seite 6 Seite 3
4 Maßnahmen TRGS Ergänzungen Abstellbereiche Explizite Nennung von Feuerwehrfahrzeugen Grundsätzlich: Erfassung von Dieselmotoremissionen am Abgasaustritt Erleichterung: Fahrzeuge, die direkt nach dem Starten ausfahren, wenn sich keine weiteren Personen in der Halle befinden Beispiel: Einzelgarage für Sonderfahrzeug Aber: Lüftungsanlage mit Nachlauf DME_FW.ppt, Seite 7 Ergänzende organisatorische Maßnahmen TRGS Aufnahme in das Gefahrstoffverzeichnis Erstellen einer Betriebsanweisung Unterweisungen Abgrenzung der Gefahrenbereiche Zutritt auf unterwiesene Beschäftige begrenzen Reinigung Arbeitsmedizinische Untersuchung anbieten DME_FW.ppt, Seite 8 Seite 4
5 Schutzleitfaden Praxisgerechte Beschreibung möglicher Maßnahmen Selbst nicht verbindlich, spiegelt aber die Forderungen der TRGS 554 wieder Verfasser: BAuA/Unfallkasse NRW Gleichlautendes DGUV-Rundschreiben 0411/2009 vom Gefahrstoffe/Arbeiten-mit-Gefahrstoffen/pdf/S002.pdf DME_FW.ppt, Seite 9 Alternativer Nachweis Möglich durch Gefährdungsbeurteilung Nachweis des gleichwertigen Schutz Maßstab unter Anderen: Bekanntmachung zu Gefahrstoffen 910 Risikowerte und Exposition-Risiko-Beziehungen für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen Wirksamkeitskontrolle durch Messungen DME_FW.ppt, Seite 10 Seite 5
6 Ampelkonzept Niedriges Risiko Mittleres Risiko Hohes Risiko/Gefahrbereich Administrativ Behörde - Anzeige Maßnahmenplan Maßnahmenplan Verbot Genehmigung mit Auflagen Technische Maßnahmen Organisatorische Maßnahmen Arbeitsmedizinische Untersuchung (Räumliche Abtrennung) (Expositionsminimierung) Allgemeine Hygienemaßnahmen Technische Maßnahmen Räumliche Abtrennung Expositionsminimierung Angebot Pflicht Pflicht Technische Maßnahmen Räumliche Abtrennung Expositionsminimierung ( Schutzausrüstung ) Minimierung der Dauer Betriebsanweisung, Schulung + Minimierung der Exponierten+Risikokommunikation Substitution Wenn verhältnismäßig Im Rahmen der Verhältnismäßigkeit verpflichtend Zwingend, wenn möglich DME_FW.ppt, Seite 11 Ampel bei DME anhand der Beurteilungsmaßstäbe aus der TRGS 554 Toleranzgrenze 0,1 mg/m³ EC (Elementarer Kohlenstoff) Akzeptanzgrenze 0,02 mg/m³ EC (Elementarer Kohlenstoff) DME_FW.ppt, Seite 12 Seite 6
7 Messwerte Bj. Absaugung mg/m³ Wache A 1955 nein 0,032 Wache B 1952/1997 nein 0,023 Wache C 1992 ja 0,016 Wache D 1883 ja 0,011 Hintergrundbelastung in städtischen Bereichen: 0,003 mg/m³ EC Im Gelbbereich: - Maßnahmenkonzept (technische Minderungsmaßnahmen) - Expositionsspitzenbegrenzung (Absaugung?!) - Atemschutz anbieten (i. d. R. Partikelfilter P2) - Pflichtuntersuchungen Quelle: brandschutz 7/ DME_FW.ppt, Seite 13 Umkleideräume Erforderlich, wenn besondere Arbeitskleidung getragen werden muss Bei Gefahrstoffen in der Regel Schwarz-Weiß-Trennung Einsicht darf nicht möglich sein Für Männer und Frauen getrennt 6 ArbStättV und ASR 34/1-5 Anwendbar wegen Verweis in Anlage 1 der Unfallverhütungsvorschrift Grundsätze der Prävention DME_FW.ppt, Seite 14 Seite 7
8 Jugendliche Keine Beschäftigung von Jugendlichen, wenn sie schädlichen Wirkungen von Gefahrstoffen ausgesetzt sind 22 Jugendarbeitsschutzgesetz Anwendbar wegen Verweis in Anlage 1 der Unfallverhütungsvorschrift Grundsätze der Prävention aber auch z. B. Erlass des IM S-H vom DME_FW.ppt, Seite 15 Seite 8
Dieselmotoremissionen bei Feuerwehren. Torsten Wolf, Bochum
Dieselmotoremissionen bei Feuerwehren Torsten Wolf, Bochum Anwendung Gefahrstoffverordnung Ehrenamtliche, wie Freiwillige Feuerwehrleute fallen in den Geltungsbereich der Gefahrstoffverordnung. LASI-Leitlinien
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