Arbeitsschutzanforderungen beim Umgang mit Nanomaterialien
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- Robert Brandt
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1 Arbeitsschutzanforderungen beim Umgang mit Nanomaterialien Salzkristall mit Rußpartikeln 2µm Quelle: S.Plitzko, BAuA
2 Ein wichtiges neues Arbeitsschutzthema! Erwartung: Zunahme der Bedeutung der Nanotechnologie Zunahme exponierter Arbeitnehmer, Verbraucher und Umwelt Fakt ist heute: keine Beurteilung möglich 1. von tatsächlicher Exposition 2. von toxikologischen Eigenschaften 3. von Risiken
3 Situation in Deutschland BAuA/VCI-Befragung von 217 befragten Unternehmen verwenden mehr als 10 kg/jahr (davon 3 mit > 1000 kg/jahr) Schutzmaßnahmen Technisch 54 von 70 (geschlossenes System, gelöste Verwendung) Belüftung 63 von 70 Persönliche Schutzausrüstung 55 von 70
4 100 nm 1 nm Nanometer DNA Doppelhelix Virus
5 Vier Gruppen toxikologischer Charakterisierung 1. Nanopartikel, die Substanzen bekannter spezifischer Toxizität enthalten ( z.b. Cadmium,Nickel,Quarz) 2. Nanopartikel mit einer biobeständigen faserförmigen Gestalt (z.b. Carbontubes / CBT ) 3. GBS - granuläre, biobeständige Nanopartikel (z.b. Aluminiumoxid,Zinkoxid,Titandioxid,Industrieruß) 4. Lösliche Nanopartikel ohne Anzeichen einer signifikanten Toxizität
6 Rechtliche Rahmenbedingungen Inverkehrbringen Tätigkeiten REACH-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006) Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
7 Prinzipien der Gefahrstoffverordnung Gefährdungsbeurteilung vor Tätigkeitsaufnahme Risiken beseitigen Risiken minimieren In Zweifelsfällen: Vorsorgeprinzip: Der Bedarf an Arbeitsschutzmaßnahmen wächst sowohl mit der möglichen Gefährdung als auch mit der Unwissenheit
8 Vorsorgeprinzip - 6 Abs.12 Gefahrstoffverordnung Wenn für Stoffe oder Zubereitungen keine Prüfdaten oder entsprechende aussagekräftigen Informationen zur akut toxischen, reizenden, hautsensibilisierenden oder erbgutverändernden Wirkungen oder zur Wirkung bei wiederholter Exposition vorliegen, sind die Stoffe oder Zubereitungen bei der Gefährdungsbeurteilung wie Gefahrstoffe mit entsprechender Wirkung zu behandeln
9 Gefährdungsbeurteilung Standardschritte nach Gefahrstoffverordnung 1. Informationsermittlung 2. Gefährdungsbeurteilung 3. Festlegung von Schutzmaßnahmen 4. Überprüfung der Wirksamkeit der Maßnahmen 5. Dokumentation (einschließlich Messungen)
10 Sicherheitsdatenblatt Informationsquelle für Eigenschaften und Maßnahmen Problem: Nanoeigenschaften sind oft nicht explizit genannt Übliche Formulierung: Kein gefährliches Produkt im Sinne der GefStoffV. Die Standardtests sind nur beschränkt nanospezifisch Hohe Schutzmaßnahmen passen nicht zu den ausgewiesenen Gefährdungen Besserung durch Änderungen unter REACH Berufliche Verwender haben Anspruch auf Ausgabe
11 Grenzwertansätze Bindender Grenzwert für amorphe Kieselsäure (TRGS 900) (inkl. Nanofraktion): 4 mg/m³ Entwurf für einen Grenz wert (NIOSH, USA, 2005) Nanoskaliges Titandioxid: 0.1 mg/m³ Mikroskaliges Titandioxid: 1.5 mg/m³ Benchmark-Level-Vorschlag (BSI, UK, 2007) Faserige Nanomaterialien: Fasern/m³ Ansonsten als Vielfaches des normal-skaligen Grenzwertes Nicht lösliche Nanomaterialien Krebserzeugende Nanomaterialien 0.1 Lösliche Nanomaterialien 0.5
12 Festlegung von Schutzmaßnahmen STOP-Prinzip 1.Substitution 2.Technische Maßnahmen 3.Organisatorische Maßnahmen 4.Persönliche Schutzausrüstung
13 Substitution Ersatz durch weniger gefährlichen Stoff oft nicht möglich, da Verwendung von Nanomaterial bewusst gewünscht Aber ungefährlichere Verwendungsform: Bindung in flüssigen oder festen Medien Verwendung von Dispersionen, Pasten oder Compounds
14 Technische Schutzmaßnahmen Vorzugsweise Verwendung geschlossener Apparaturen Entstehende Aerosole und Stäube direkt absaugen Abgesaugte Luft nicht ohne Abluftreinigung zurückführen
15 Organisatorische Schutzmaßnahmen Betriebsanweisung und Unterweisung der Beschäftigten, einschließlich arbeitsmedizinisch-toxikologischer Beratung Begrenzung der betroffener Personen/ kein Zutritt für unbefugte Personen Getrennte Arbeitskleidung vorsehen Regelmäßige Reinigung (saugend/feucht)
16 Persönliche Schutzmaßnahmen Nur dort, wo technische Schutzmaßnahmen nicht ausreichend oder anwendbar sind In Abhängigkeit von den Stoffeigenschaften Atemschutz (übliche Partikelfilter) Schutzhandschuhe Schutzbrille mit Seitenschutz Weitere Körperschutzkleidung
17 Weitere Schutzmaßnahmen Explosionsschutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit oxidierbaren Nanomaterialien Spezifische Maßnahmen bei Tätigkeiten mit reaktiven oder katalytisch wirksamen Nanomaterialien Konventionelle Arbeitsschutzmaßnahmen entsprechend der Gefährdungsbeurteilung
18 BAuA-Forschung Forschungsschwerpunkt Nanomaterialien Arbeitsplatzbelastungen Tragbares Messsystem Verstaubungsverhalten Agglomerationsverhalten Toxikologische Risikocharakterisierung Ableitung von Wirkprinzipien In vitro Methoden
19 Bericht und Empfehlungen der NanoKommission 2008 Prinzipien 1. Verantwortung und Management definieren und offenlegen (Good Governance) 2. Transparenz hinsichtlich Nanotechnologie relevanter Informationen, Daten und Prozesse 3. Bereitschaft zum Dialog mit Interessengruppen 4. Risikomanagement etablieren 5. Verantwortung in der Wertschöpfungskette übernehmen
20 Umsetzungsstand Wird nicht als Selbstverpflichtung gesehen Einarbeitung in Leitfäden (als Zwischenstufe) Nur wenige Organisationen haben sich öffentlich bekannt Häufiger indirekte Umsetzung, aber Akzeptanz ist bei Stakeholdern (NGO s) umstritten Ein Problemfeld: Transparenz Nanokommission prüft Intensivierung der Umsetzung
21 Danksagung Unterstützung durch meine Kollegen, Kollegen der BAUA; Frau Dr. Baron, Frau Plitzko, Herr Dr. Wolf, der Landesanstalt für Umwelt, Messungen, und Naturschutz Baden Würtemberg; Herr Wurster
22 Weitere Fragen : Regina Zimmermann Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit (LAGetSi) Referat IIIB Schutz vor chemischen Einwirkungen Chemikaliensicherheit Turmstraße Berlin regina.zimmermann@lagetsi.berlin.de
23 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
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