Inhaltsverzeichnis Der Erste Gefahrstoffcheck Toxische Wirkungen Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH)
|
|
- Nelly Beltz
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 1 Der Erste Gefahrstoffcheck Einführung Übersicht zu Rechtsvorschriften Gefahrstoffe Gefahrgut Aufgaben für die Praxis Literatur Toxische Wirkungen Einflussfaktoren Von der Aufnahme bis zur Ausscheidung toxischer Stoffe Schutzmaßnahmen und Erste Hilfe Aufgaben für die Praxis Literatur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) Einführung Ziele und Begriffsbestimmungen Registrierung von Stoffen Informationen in der Lieferkette Nachgeschalteter Anwender Zulassung Beschränkungen für die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, Gemische und Erzeugnisse Stoffsicherheitsbeurteilung und die Erstellung von Stoffsicherheitsberichten Einführung Ermittlung schädlicher Wirkungen auf die Gesundheit des Menschen IX
2 X Inhaltsverzeichnis Ermittlung schädlicher Wirkungen durch physikalisch-chemische Eigenschaften Ermittlung schädlicher Wirkungen auf die Umwelt Ermittlung der PBT- und vpvb-eigenschaften Ermittlung der Exposition Risikobeschreibung Allgemeine Bestimmungen für nachgeschaltete Anwender zur Bewertung von Stoffen und zur Erstellung von Stoffsicherheitsberichten Kriterien für die Identifizierung persistenter, bioakkumulierbarer und toxischer Stoffe und sehr persistenter und sehr bioakkumulierbarer Stoffe Stoffe mit PBT-Eigenschaften Stoffe mit vpvb-eigenschaften Sozioökonomische Analyse Aufgaben für die Praxis Literatur Gefahrstoffkennzeichnung nach CLP/GHS Einführung Gefahreneinstufung Bewertung der Gefahreneigenschaften und Entscheidung über die Einstufung Gefahrenkommunikation durch Kennzeichnung Grundsätze für die Einstufung und Kennzeichnung Physikalische Gefahren Gesundheitsgefahren Umweltgefahren Gefahrenhinweise Struktur der Gefahrenhinweise (H-Sätze) Gefahrenhinweise im Überblick Ergänzende Gefahrenhinweise für die Europäische Union (EU) Sicherheitshinweise Struktur der Sicherheitshinweise (P-Sätze) Sicherheitshinweise im Überblick Gefahrenpiktogramme Einführung Gefahreneinstufung und -kennzeichnung im Überblick Aufgaben für die Praxis Literatur Nationales Recht Chemikaliengesetz (ChemG) Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
3 XI 5.3 Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) Mutterschutzrichtlinienverordnung (MuSchRiV) Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) Aufgaben für die Praxis Literatur Gefährdungsbeurteilung und Substitution Rahmenbedingungen für die Gefährdungsbeurteilung Freigabeverfahren bei Gefahrstoffen Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen (TRGS 400) Einführung Grundsätze zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung Informationsermittlung Gefährdungsbeurteilung ohne vorgegebene Maßnahmen Überprüfung der Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen Dokumentation Gefährdung durch Hautkontakt (TRGS 401) Anwendungsbereich Informationsermittlung Gefährdungsbeurteilung Festlegung der Schutzmaßnahmen Schutzmaßnahmen Information der Beschäftigten Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen: Inhalative Exposition (TRGS 402) Einführung Hinweise zur Gefährdungsbeurteilung Vorgehensweise zur Ermittlung der inhalativen Exposition Beurteilung der Exposition und der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen Befundsicherung Gefährdungsbeurteilung Inhalative Exposition Sensibilisierende Stoffe für die Atemwege (TRBA/TRGS 406) Einführung Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung Schutzmaßnahmen Überprüfung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen Beratung und Unterweisung Arbeitsmedizinische Vorsorge Dokumentation Tätigkeiten mit Gasen Gefährdungsbeurteilung nach TRGS
4 XII Inhaltsverzeichnis Einführung Gefahrstoffeigenschaften von Gasen Gefährdungsermittlung und -beurteilung Substitution (TRGS 600) Anwendungsbereich Ermittlung von Substitutionsmöglichkeiten Leitkriterien für die Vorauswahl aussichtsreicher Substitutionsmöglichkeiten Entscheidung über die Substitution Das IFA-Spaltenmodell Dokumentation Aufgaben für die Praxis Literatur Schutzmaßnahmen Umsetzung von Schutzmaßnahmen (TRGS 500) Gefährdungsbeurteilung zur Festlegung der Schutzmaßnahmen Grundsätze für die Verhütung von Gefährdungen Grundmaßnahmen zum Schutz der Beschäftigten Ergänzende Maßnahmen bei hoher Gefährdung Luftrückführung bei Tätigkeiten mit CMR-Stoffen (TRGS 560) Umsetzung von Brandschutzmaßnahmen (TRGS 800) Anwendungsbereich Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung Beurteilung der Brandgefährdung Festlegen von Maßnahmen Überprüfung der Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen Aufgaben für die Praxis Literatur Unterweisung der Mitarbeiter Sicherheitsdatenblatt Bezeichnung des Stoffes bzw. des Gemisches und des Unternehmens Mögliche Gefahren Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen Erste-Hilfe-Maßnahmen Maßnahmen zur Brandbekämpfung Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung Handhabung und Lagerung Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
5 XIII Physikalische und chemische Eigenschaften Stabilität und Reaktivität Toxikologische Angaben Umweltbezogene Angaben Hinweise zur Entsorgung Angaben zum Transport Rechtsvorschriften Sonstige Angaben Erstellung eines Sicherheitsdatenblatts Qualifikation für Ersteller von Sicherheitsdatenblätter Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten (TRGS 555) Anwendungsbereich Betriebsanweisung Inhalte der Betriebsanweisung Schnittstelle zum Sicherheitsdatenblatt Unterweisung Zusätzliche Informationspflichten bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden oder fruchtbarkeitsgefährdenden Gefahrstoffen Expositionsverzeichnis bei Gefährdung gegenüber CMR-Stoffen der Kategorien 1A oder 1B (TRGS 410) Aufgaben für die Praxis Literatur Umgang mit Gefahrstoffen Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern (TRGS 510) Anwendungsbereich Gefährdungsbeurteilung Schutzmaßnahmen für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz Zusätzliche Maßnahmen für spezielle Gefahrstoffe Zusammenlagerung Lagerung von bestimmten Gefahrstoffen in Verkaufsräumen und bewohnten Gebäuden Lagerung entzündbarer Flüssigkeiten in Sicherheitsschränken Arbeiten in Laboratorien (TRGS 526) Gefährdungsbeurteilung und Substitutionsprüfung Expositionsermittlung Besonderheiten für Laboratorien Berücksichtigung von Reaktionsverlauf und neuen Stoffen Substitution von Gefahrstoffen Dokumentation Übergreifende Begriffsbestimmungen
6 XIV Inhaltsverzeichnis Persönliche Schutzausrüstungen Hygiene Erste Hilfe und Arbeitsmedizin Brandschutz Umgang mit Gefahrstoffen Umgang mit Abfällen Reinigung Sicherheitseinrichtungen Herstellungs- und Verwendungsverbote Ergonomie Tätigkeiten fremder Personen im Labor Unterrichtung der Behörde Spezielle Betriebsbestimmungen Betrieb von Apparaturen und Geräten Vermeiden von Gefährdungen durch technische Schutzmaßnahmen Prüfungen Aufgaben für die Praxis Literatur Überwachung Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) nach TRGS Begriffsbestimmungen und Erläuterungen Anwendung von Arbeitsplatzgrenzwerten Biologische Grenzwerte (BGW) nach TRGS Verzeichnis sensibilisierender Stoffe nach TRGS Aufgaben für die Praxis Literatur Entsorgung als Abfälle Europäische Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG Gefährliche Abfälle Gefahrenrelevante Eigenschaften gefährlicher Abfälle Einstufung und Kennzeichnung von Abfällen Gefahrstoffe Abfälle Nachweisverordnung (NachwV) Nachweisführung über die Entsorgung von Abfällen Nachweisführung über die durchgeführte Entsorgung Aufgaben für die Praxis Literatur Umgang mit Gefahrgütern
7 XV 12.1 Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG) Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) und für die Eisenbahn (RID) Unterweisung von Personen Klassifizierung Kennzeichnung von Versandstücken Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) Verordnung über die Kontrollen von Gefahrguttransporten (GGKontrollV) Aufgaben für die Praxis Literatur Sachverzeichnis
Auf dem Weg zu sicheren Chemikalien Die Entwicklung des Chemikalien-/ Gefahrstoffrechts von 2000-2015
Auf dem Weg zu sicheren Chemikalien Die Entwicklung des Chemikalien-/ Gefahrstoffrechts von 2000-2015 Sächsischer Betriebsärztetag 2011 Dr. Erhard Schmidt 22.06.2011 Die Gefahrstoffverordnung zwischen
Mehr6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung
Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen TK Lexikon Arbeitsrecht 6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung HI2516431 (1) 1 Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung als Bestandteil der Beurteilung
MehrSICHERHEITSDATENBLATT Gemäß REACH (1907/2006/EG in der Fassung 453/2010/EG)
SICHERHEITSDATENBLATT Gemäß REACH (1907/2006/EG in der Fassung 453/2010/EG) Überarbeitet am: 4. Dezember 2012 Erste Ausstellung am: 24. September 2007 SDB Nr. 287 6 ABSCHNITT 1: BEZEICHNUNG DES STOFFS
Mehrwww.bad-gmbh.de www.teamprevent.com
Gefahrstoffe 2010 Anpassung bei der Gefährdungsbeurteilung Erleichterungen für KMU? BAuA Veranstaltung in Dortmund, 04. Oktober 2010 B A D GmbH www.bad-gmbh.de www.teamprevent.com Erfolgsstory Gefährdungsbeurteilung
MehrGefahrstoffe wieder einmal neu. Dr. Norbert Graf; BG RCI, Branchenprävention Chemie
Gefahrstoffe wieder einmal neu Dr. Norbert Graf; BG RCI, Branchenprävention Chemie GefStoffV 2005 Nachbesserungen zur Umsetzung von EU-RL notwendig gewesen - Erweitertes Sicherheitsdatenblatt - Schwerpunkt
Mehr: Sikafloor -302 W ESD Komp. A
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1 identifikator Handelsname : 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen
MehrAuswirkungen von REACH auf den Arbeitsschutz
Auswirkungen von REACH auf den Arbeitsschutz Schnittstellen zwischen Chemikalienrecht und Arbeitsschutzrecht Inhalt Rechtliche Vorgaben im Chemikalienrecht / Arbeitsschutz EG-Verordnungen / -Richtlinien
MehrGefahrstoffverordnung 2010
GHS [1] BGBl.1 Nr. 59 v. 30.11.2010 S. 1643 CLP Gefahrstoffverordnung 2010 TRGS DGUV Information 213-850 1 Europäische Union weltweit Hersteller/Lieferanten/Importeure Internationales Gefahrstoffrecht
MehrGHS-Verordnung. Erich Schmidt Verlag. Praxisleitfaden zur Einführung des neuen Einstufungs- und Kennzeichnungssystems gefährlicher Stoffe
GHS-Verordnung Praxisleitfaden zur Einführung des neuen Einstufungs- und Kennzeichnungssystems gefährlicher Stoffe von Dr. Ulrich Welzbacher Erich Schmidt Verlag Bibliografische Information der Deutschen
MehrEidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Gesundheit BAG Direktionsbereich Verbraucherschutz. 254 Tage 12 Stunden 20 Minuten
254 Tage 12 Stunden 20 Minuten Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien Gefahrguttag Luzern 19.9.2014 H. Bürgy Inhalt GHS, das System der UN CLP in Europa Umsetzung
Mehr: Sikafloor -3 QuartzTop
1. Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1 Produktidentifikator Handelsname : 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten
Mehr: Sika Luftporenbildner LPS V
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1 identifikator Handelsname : 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen
MehrErmitteln Baustein 110 zur Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstoffe (Stand 05/12)
Einleitung Wenn festgestellt wird, dass im Betrieb Tätigkeiten mit Gefahrstoffen durchgeführt werden, müssen stoffund tätigkeitsbezogene Informationen für die Gefährdungsbeurteilung beschafft werden. Die
MehrWarum GHS? Kennzeichnung entzündbarer Flüssigkeiten
(CLP-VO) praktische Umsetzung K. Merkl; EQ EHS Product Information 06.10.2009 (Auswirkungen der CLP-VO.ppt) Warum? Kennzeichnung entzündbarer Flüssigkeiten Unterschiedliche Symboliken 23.09.2009 Merck
MehrS I C H E R H E I T S D A T E N B L A T T. Holzfurnier
S I C H E R H E I T S D A T E N B L A T T gemäss Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 1. Bezeichnung des Stoffes/der Zubereitung und des Unternehmens Verwendung des Stoffes/der Zubereitung Bezeichnung des Unternehmens
MehrSymposium Gefahrstoffe 2009 Schlema VI - TRGS 400 Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
Fachzentrum für Produktsicherheit und Gefahrstoffe Dr. Ursula Vater Symposium Gefahrstoffe 2009 Schlema VI - TRGS 400 Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen 26. -28. Januar 2009 Situation
MehrNeue Kennzeichnung für Gefahrstoffe
Neue Kennzeichnung für Gefahrstoffe Global harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien () Die CLP-Verordnung Chemische Stoffe und Gemische werden künftig weltweit nach identischen
MehrGefahrstoffverordnung 2010 Was hat sich geändert?
Novellierung, Anlass, Ziele Gefahrstoffverordnung 2010 Was hat sich geändert? Fachtagung der LUBW Baden-Württemberg und der IHK Karlsruhe am 29. Juni 2011 GD Ralf Rutscher Anlass für die Neufassung Anpassung
MehrNeufassung der Gefahrstoffverordnung - ein Überblick
Neufassung der Gefahrstoffverordnung - ein Überblick Veranstaltung Gefahrstoffe 2010 Dortmund 04.10.2010 Dr. Astrid Smola, BMAS Bonn Inhalte der Neufassung Anlass Anpassungserfordernis an neues EU-Chemikalienrecht
MehrSicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) Seite: 1 / 5 Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) ABSCHNITT 1: Bezeichnung s Stoffs bzw. s Gemischs und s
MehrSicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 453/2010 (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
Druckdatum: 29.10.2015 Seite 1 1. BEZEICHNUNG DES STOFFES BZW. DES GEMISCHES UND FIRMENBEZEICHNUNG 1.1 Produktidentifikator Produktname Hautpflegecreme Art.-Nr. 151628 Handelsname Hautpflegecreme Art.-Nr.
MehrDiese Verordnung gilt nicht für... Abfall im Sinne der Richtlinie 2006/12/EG des Europäischen Parlaments...
CLP/GHS Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen Folie 1 CLP/GHS Diese Verordnung gilt nicht für... Abfall im Sinne der Richtlinie 2006/12/EG des Europäischen Parlaments... Aber:
MehrABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens
Version: 1.0 de Datum der Erstellung: 18.06.2015 ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1 Produktidentifikator Bezeichnung des Stoffs Artikelnummer 8989 Registrierungsnummer
MehrEG-Sicherheitsdatenblatt
Seite 1 von 5 ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1. Produktidentifikator 1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen,
MehrSicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) Seite: 1 / 6 Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) ABSCHNITT 1: Bezeichnung s Stoffs bzw. s Gemischs und s
MehrSICHERHEITSDATENBLATT (EC 1907/2006) Degunorm supra
Seite 1 / 9 1. Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1. Produktidentifikator Handelsname REACH-Registrier-Nr.:: falls vorhanden im Kap. 3 aufgeführt 1.2. Relevante identifizierte
MehrDas Chemikalienrecht eine Übersicht
Das eine Übersicht Olivier Depallens Bundesamt für Gesundheit, Bern Olivier.depallens@bag.admin.ch, Olten, Zweck Das soll das Leben und die Gesundheit des Menschen sowie die Umwelt vor schädlichen Einwirkungen
MehrREACH&CLP Kaffee: Welchen Einfluss haben REACH und CLP auf den Arbeitsschutz in Luxemburg?
REACH&CLP Kaffee: Welchen Einfluss haben REACH und CLP auf den Arbeitsschutz in Luxemburg? REACH&CLP-Kaffee 20. Oktober 2011 Dr. Arno P. Biwer REACH&CLP Helpdesk Luxemburg www.reach.lu - www.clp.lu Copyright
MehrDie neue EU-Verordnung REACH
Die neue EU-Verordnung REACH Was bringt es für den Arbeitsschutz? FASI-Veranstaltung am 03.April 2008 in Chemnitz Dr. Bertram Wagner, Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit www.arbeitsschutz-sachsen.de
MehrSICHERHEITSDATENBLATT Revision - Ausgabenr. : 1. 2.2 : Nicht entzündbare, nicht giftige Gase.
Seite : 1 ón 2.2 : Nicht entzündbare, nicht giftige Gase. Achtung M«1 Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und Firmenbezeichnung Produktidentifikator Handelsname : ARKUF C2/C8/C10/C15/C18/C20/C25 Sicherheitsdatenblatt-Nr.
MehrGHS - GLOBAL HARMONISIERTES SYSTEM
GHS - GLOBAL HARMONISIERTES SYSTEM zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien GHS ist ein von den Vereinten Nationen (UN) vorgeschlagenes System für die weltweit einheitliche Einstufung und Kennzeichnung
MehrREACH-Verordnung. Erläuterungen der wichtigsten Vorschriften für die betriebliche Praxis
REACH-Verordnung Erläuterungen der wichtigsten Vorschriften für die betriebliche Praxis Mit Fakten und Hintergründen zur neuen europäischen Chemikalienpolitik Dr. Michael Au Referatsleiter im Hessischen
MehrEG-Sicherheitsdatenblatt
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1 Produktidentifikator Handelsname Gipsprodukte: GIPS ACHTEL MALERSPACHTEL 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs
Mehr: Disbopox 971 ESD-Rollschicht Härter
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1 Produktidentifikator Handelsname Stoffname : : ALT Rn. 2901a 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs
MehrIHK-Forum Arbeitsschutz 2014
IHK-Forum Arbeitsschutz 2014 Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen Welche Änderungen kommen durch GHS/CLP? Einstufung und Kennzeichnung Der Hersteller oder Einführer hat Stoffe und Zubereitungen
MehrSicherheitsdatenblatt
Sicherheitsdatenblatt (In Übereinstimmung mit KOMMISSIONSREGULATION (EU) Nr 453/2010) ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens Produktidentifikator Produktcode Produktbezeichnung
MehrREACH und Kunststoffrecycling der aktuelle Stand. aktuelle Stand. Lars Tietjen. 20. Seminar Kunststoffrecycling in Sachsen 1 10.05.
REACH und Kunststoffrecycling t der aktuelle Stand Lars Tietjen 10.05.2011 20. Seminar Kunststoffrecycling in Sachsen 1 REACH und Kunststoffrecycling Hinweise zu Einstufung und Kennzeichnung nach CLP-VO
MehrVersion: 2.2 Überarbeitet am: 12.01.2012. 1. Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens
1. Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1 Produktidentifikator Handelsname : 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten
MehrAllgemeine Informationen zu Tätigkeiten mit brand- und explosionsgefährlichen Stoffen in der Apotheke
Informationen Standards Formulare Empfehlungen der Bundesapothekerkammer zu Arbeitsschutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen Allgemeine Informationen zu Tätigkeiten mit brand- und explosionsgefährlichen
Mehr(Gesetzgebungsakte) RICHTLINIEN
5.3.2014 Amtsblatt der Europäischen Union L 65/1 I (Gesetzgebungsakte) RICHTLINIEN RICHTLINIE 2014/27/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 26. Februar 2014 zur Änderung der Richtlinien 92/58/EWG,
MehrNeufassung der Gefahrstoffverordnung - Überblick und Ausblick
Neufassung der Gefahrstoffverordnung - Überblick und Ausblick Im Auftrag und basierend auf einer Vorlage des BMAS gehalten von Torsten Wolf, BAuA Dortmund Verfahrensstand Verordnung zur Neufassung der
MehrArbeits- und Gesundheitsschutz
Arbeits- und Gesundheitsschutz GHS (= Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals ) Weltweite Harmonisierung der Gefahrenkommunikation von chemischen Produkten Erstellt von
MehrPflichten nach CLP-VO ECHA-Aktivitäten
Pflichten nach CLP-VO ECHA-Aktivitäten Lars Tietjen 1 Einstufung und Kennzeichnung für Kunststoffrecycler nach CLP-VO Stand der Aktivitäten ECHA zur Schaffung eines Leitfadens zu Abfall und zurückgewonnene
MehrREACh, die Chemikalienverordnung der EU und ihre Auswirkungen auf CNT?!
REACh, die Chemikalienverordnung der EU und ihre Auswirkungen auf CNT?! INNO.CNT Jahreskongress 2013 Fellbach, den 20.02.2013 Umgang mit Stoffverboten, 20.06.2012 1 Nanotechnologie und REACh Nanotechnologie
MehrDie EU-Verordnung REACH
Die EU-Verordnung REACH Was bringt es für den Arbeitsschutz? Prof. Dr. Bertram Wagner, Landesdirektion Sachsen Abteilung Arbeitsschutz Leipzig - www.arbeitsschutz.sachsen.de rechte Seite: A - Z Gefahrstoffe
MehrDas geänderte Gefahrstoffrecht
Das geänderte Gefahrstoffrecht 10. Oberfränkischer Arbeitsschutztag 29.06.2011 Die neue Gefahrstoffverordnung von 2010 In Kraft getreten am 01. Dezember 2010 Gründe für die Neufassung: Anpassungserfordernis
Mehr1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird
1. Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1. Produktidentifikator Handelsname R+M de Wit Enthärter-Flüssigkeit 1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs
MehrProduktgruppe Reinigungsmittel. Umweltkriterien, Nachweise, Hilfsmittel
Produktgruppe Reinigungsmittel Umweltkriterien, Nachweise, Hilfsmittel GemNova, Innsbruck 30. Juni 2014 Produktgruppe Reinigungsmittel Auf welchen Aspekten liegt der Fokus bei der umweltfreundlichen Beschaffung?
Mehr2 Begriffsbestimmungen
Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen TK Lexikon Arbeitsrecht 2 Begriffsbestimmungen HI2516425 (1) Gefahrstoffe im Sinne dieser Verordnung sind 1. gefährliche Stoffe und Zubereitungen nach 3, 2. Stoffe,
MehrSicherheitsunterweisung
Sicherheitsunterweisung Für die Arbeitsgruppen Gerhards, Niedner-Schatteburg und alle Vertiefungsstudierende, Praktikanten etc. TU Kaiserslautern, 15.07.2014 Sicherheitsunterweisung Warum? Zur Vermeidung
MehrPBTs und vpvbs als besonders besorgniserregende
PBTs und vpvbs als besonders besorgniserregende Stoffe 6. Fachworkshop REACH in der Praxis Anna Böhnhardt, Umweltbundesamt 09.07.2009 Dessau-Roßlau Umweltbundesamt Inhalt des Vortrags Was sind PBTs/vPvBs?
MehrSicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)Seite: 1 / 6 Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und
Mehr1 Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens
Seite: 1/5 1 Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens Produktidentifikator Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird
Mehr1. Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens
1. Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1 Produktidentifikator Stoffname : NP 22.9 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen
MehrSicherheitsdatenblatt
Sicherheitsdatenblatt (In Übereinstimmung mit KOMMISSIONSREGULATION (EU) Nr 453/2010) ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens Produktidentifikator Produktcode KHC0101COMPONENTI
MehrGHS Globally Harmonized System Neue Vorgaben zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien und Mischungen
GHS Globally Harmonized System Neue Vorgaben zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien und Mischungen CLP-Verordnung (Regulation on Classification, Labelling and Packaging of Substances and Mixtures)
MehrChemikaliengesetz ChemG Gesetz zum Schutz für gefährlichen Stoffen
Chemikaliengesetz ChemG Gesetz zum Schutz für gefährlichen Stoffen Basierend auf EG-Richtlinie 67/548/EWG, EG-Verordnung 1907/2006 (REACH) und 1272/2008 (CLP) Chemikaliengesetz 1 Zweck des Gesetzes Zweck
MehrGreenline Aktivkohle PRO
Druckdatum 07.05.2012, Überarbeitet am 07.05.2012 Seite 1 / 7 1 Bezeichnung des Stoffes bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1 Produktidentifikator 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs
MehrSICHERHEITSDATENBLATT
Seite: 1 Erstellungsdatum: 05.10.2015 Revisionsnummer: 1 Abschnitt 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1. Produktidentifikator Produktbezeichnung: 1.2. Relevante identifizierte
MehrSicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) Seite: 1 / 7 Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) ABSCHNITT 1: Bezeichnung s Stoffs bzw. s Gemischs und s
MehrAuswirkungen der neuen Gefahrstoffverordnung auf das betriebliche Gefahrstoffmanagement
Auswirkungen der neuen Gefahrstoffverordnung auf das betriebliche Gefahrstoffmanagement Tobias Stefaniak, IAS Stiftung ST/Karlsruhe Neufassung der Gefahrstoffverordnung Auswirkungen auf die Praxis LUBW
MehrKennzeichnung von Chemikalien beim Inverkehrbringen und bei Tätigkeiten im Betrieb
Kennzeichnung von Chemikalien beim Inverkehrbringen und bei Tätigkeiten im Betrieb Ein Vergleich für den Anwender TÄTIGKEITEN INVERKEHRBRINGEN TRANSPORTIEREN Sektion für Prävention in der chemischen Industrie
MehrREACH in zehn Minuten
REACH in zehn Minuten Die Europäische Union hat eine Chemikalienverordnung 1 erlassen. Sie tritt am 1. Juni 2007 in Kraft. Alle Chemikalien, auch diejenigen, die schon lange im Verkehr sind, werden einer
MehrEG-Sicherheitsdatenblatt
Seite 1 von 5 ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1. Produktidentifikator 1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen,
MehrSicherheitsdatenblatt gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31 (REACh-Verordnung)
Seite: 1/8 * ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens 1.1 Produktidentifikator 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen,
Mehr1. Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemisches und des Unternehmens
Sicherheitsdatenblatt Oligonukleotide (unmodifiziert und modifiziert) deutsch 1 / 7 1. Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemisches und des Unternehmens 1.1 Produktidentifikator Stoffname / Handelsname: Synthetische
MehrSICHERHEITSDATENBLATT LAPTOP-CLENE
SICHERHEITSDATENBLATT ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1. Produktidentifikator Produktname Produktnummer LTC,ALTC005,ALTC010,ZA 1.2. Relevante identifizierte
MehrSicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
01. Bezeichnung des Stoffes bzw. der Zubereitung und Firmenbezeichnung Bezeichnung des Stoffes oder der Zubereitung Fräselemente aus Andere Bezeichnungen REACH-Registrierungsnr. Verwendung des Stoffes
MehrGefahrstoffe in der pharmazeutischen Praxis
EG-Richtlinien über Gefahrstoffe Gefahrstoffe in der pharmazeutischen Praxis Zu Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe und gefährlicher Zubereitungen GHS/CLP Chemikaliengesetz Zu
MehrSICHERHEITSDATENBLATT HARMAN Toner Selen
Überarbeitet am 17/09/2014 Überarbeitet 13 Ersetzt Datum 22/05/2014 SICHERHEITSDATENBLATT ABSCHNITT 1: BEZEICHNUNG DES STOFFS BZW. DES GEMISCHS UND DES UNTERNEHMENS 1.1. Produktidentifikator Handelsname
MehrSICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
Version: 4 Bearbeitungsdatum: 08.05.2015 Druckdatum: 08.05.2015 Seite: 1 1. Bezeichnung des Stoffes bzw. des Gemischs und des Unternehmens Produktidentifikator Bezeichnung / Handelsname: REACH Registrierungsnr.:
MehrVersion: 1.0. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt (Hersteller/Importeur) Kremer Pigmente GmbH & Co.
Überarbeitete Ausgabe: 15.12.2010 1. 1. 1. Version: 1.0 Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens Produktidentifikator Seite 1 Handelsname: Klucel E 1. 2. Artikelnummer: 63700 Relevante
MehrGHS Globales Harmonisiertes System
Wasserfachmann 11. Januar 2012 Zürich GHS Globales Harmonisiertes System Ergänzung zum Chemikaliengesetz Otto Wyss 1 Gefahr erkennen Die Gefahr, die von einer Substanz oder einem Substanzgemisch ausgeht,
MehrGlobal Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien. Die wichtigsten Änderungen durch GHS
Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien Neues Einstufungssystem Gefahrenklasse: Art der physikalischen Gefahr, der Gefahr für die menschliche Gesundheit oder der Gefahr
MehrARMAR Chemicals PO Box e-mail admin@armar.ch
ARMAR Chemicals PO Box e-mail admin@armar.ch ARMAR AG phone +41 (0)56 245 2600 Müligasse 7 fax +41 (0)56 245 4520 CH-5312 Döttingen web www.armar.ch S I C H E R H E I T S D A T E N B L A T T gemäss dem
MehrInformationsblatt zur Material- Sicherheit. Ausgabe 1 2014-07-29 Seite 1 / 5
Ausgabe 1 2014-07-29 Seite 1 / 5 für Erzeugnisse der SCHMELZMETALL- Gruppe. Halbfabrikate aus Kupfer und Kupferlegierungen sind Erzeugnisse im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH). Es besteht
MehrEG-Sicherheitsdatenblatt
Seite 1 von 5 ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1. Produktidentifikator Weitere Handelsnamen : 914925; 505533; 791440; 791441 1.2. Relevante identifizierte Verwendungen
MehrErstellung von Sicherheitsdatenblättern
L E I T L I N I E N I N K Ü R Z E Erstellung von Sicherheitsdatenblättern Ziel dieser Leitlinien ist es, in einfachen Worten die wichtigsten Prinzipien und Pflichten bei der Erstellung und Bereitstellung
MehrFAQs zum Thema Gefahrstoffe
Wir machen Arbeit sicher FAQs zum Thema Gefahrstoffe Arbeitskreis Gefahrstoffe Woran sind Gefahrstoffe zu erkennen? Im Handel erhältliche Gefahrstoffe sind durch Symbole gekennzeichnet. Die Symbole sind
MehrSicherheitsdatenblatt
1. Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1 Produktidentifikator Stoffname / Handelsname: Lecksuchfarbe Gelb Artikel-Nr.: 1800505 EG-Nr.: 217-669-5 CAS-Nr.: C.I. 19140 1.2 Relevante
MehrKennzeichnung von Gefahrstoffen nach CLP-VO
.1. Umweltgefahren und Kategorien CLP-Verordnung Gefahrenhinweis (H-) Piktogramm Signalwort Stoffe mit akut gewässergefährdender Wirkung H400 Sehr giftig für Wasserorganismen (Kategorie ACHTUNG Label bei
MehrREACH Das neue EG-Chemikalienrecht über Herstellung, Import und Verwendung von Chemikalien
Regierung von Niederbayern -Gewerbeaufsichtsamt- REACH Das neue EG-Chemikalienrecht über Herstellung, Import und Verwendung von Chemikalien Merkblatt für Betriebe Was ist REACH? REACH steht für Registration,
MehrSICHERHEITSDATENBLATT PIG Grippy Absorptionsmittel
Überarbeitet am 04-2014 Überarbeitet 1 Ersetzt Datum 06-2013 SICHERHEITSDATENBLATT Gemäss Verordnung (EG) Nr. 453/2010 ABSCHNITT 1: BEZEICHNUNG DES STOFFS BZW. DES GEMISCHS UND DES UNTERNEHMENS 1.1. Produktidentifikator
MehrSicherheitsdatenblatt
Seite: 1/6 ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens 1.1 Produktidentifikator REF 706201 Handelsname Glaswolle langfaserig DMCS-behandelt 1 x 1.2 Relevante identifizierte
MehrREACH EXCEL TOOL. 19. März 2013. Ruth MOELLER und Arno BIWER REACH&CLP Helpdesk Luxemburg www.reach.lu - www.clp.lu
Anwendertraining REACH EXCEL TOOL 19. März 2013 Ruth MOELLER und Arno BIWER www.reach.lu - www.clp.lu Inhalt 1. REACH in Kürze 2. Warum ein REACH Excel Tool? 3. Anwendung REACH Excel Tool 4. Wo finde ich
MehrSicherheitsdatenblatt gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Seite: 1/5 1 Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1. Produktidentifikator Artikelnummer: 18580 CAS-Nummer: 100403-24-5 EG-Nummer: 309-566-6 1.2. Relevante identifizierte Verwendungen
MehrE056-B21 hebro cut PS 5000
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1 Produktidentifikator Handelsname : 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von
Mehr1. Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1 Produktidentifikator. Ashes (residues),coal
Master 24.01.2011 15.02.2011 1 / 8 1. Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1 Produktidentifikator EC nr 931-322-8 Ashes (residues),coal REACH Registrierungsnr. 01-2119491179-27-0099
MehrSicherheitsdatenblatt gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Seite: 1/5 Druckdatum: 21.04.2015 Versionsnummer 11 überarbeitet am: 21.04.2015 ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1 Produktidentifikator Handelsname: VOCO Ionofil
MehrSICHERHEITSDATENBLATT Gemäß 1907/2006/EG (REACH)
1. STOFF / ZUBEREITUNGS- UND FIRMENBEZEICHNUNG Produktidentifikator : Argon, verdichtet Handelsname : Argon S 4.6 Sicherheitsdatenblatt-Nummer Chemische Bezeichnung Chemische Formel Registrierungsnummer
MehrREACH in zehn Minuten
REACH in zehn Minuten Die Europäische Union hat eine Chemikalienverordnung 1 erlassen. Sie ist am 1. Juni 2007 in Kraft getreten. Alle Chemikalien, auch diejenigen, die schon lange im Verkehr sind, werden
MehrWelcome to PHOENIX CONTACT
Welcome to PHOENIX CONTACT REACh aus der Sicht eines Komponentenherstellers COG (Component Obsolescence Group) Deutschland e.v. 2. Quartalsmeeting 2011 in Zandt Jürgen Husemann / 27.06.2011 PHOENIX CONTACT
MehrSICHERHEITSDATENBLATT (REACH Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 - Nr. 453/2010)
EG-SICHERHEITSDATENBLATT (VERORDNUNG (EG) n 1907/2006 - REACH) Version 2.2 (16/12/2014) - Seite 1/6 SICHERHEITSDATENBLATT (REACH Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 - Nr. 453/2010) ABSCHNITT 1 : BEZEICHNUNG
MehrSicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) 1907/2006
1. Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1 Produktidentifikator 1.2 (15040040007038) Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen
MehrAuswirkungen von REACH- und CLP-Verordnung auf die Gefährdungsbeurteilung. Annette Wilmes
Auswirkungen von REACH- und CLP-Verordnung auf die Gefährdungsbeurteilung Annette Wilmes Einführung Gefährdungsbeurteilung zusätzliche Aufgabe bindet Kapazitäten geringer Nutzen ODER Egal wie weit der
MehrEG-Sicherheitsdatenblatt
Seite 1 von 5 ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1. Produktidentifikator Weitere Handelsnamen Gilt auch für folgende Materialnummern: : 914925; 505533; 791440;
MehrVersion: 2.2 Überarbeitet am 09.12.2015 Druckdatum 10.12.2015. ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1 Produktidentifikator Handelsname : 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von
Mehr10.Oberfränkischer Arbeitsschutztag Bamberg
Experimental Vortrag Brände und Explosionen im Industrie- Werkstatt- und Laborbereich 10.Oberfränkischer Arbeitsschutztag Bamberg Mittwoch, 29.Juni 2011 Thomas Pietschmann Fachbereichsleiter Katalogfachhandel
MehrSICHERHEITSDATENBLATT ESTELITE FLOW QUICK
Überarbeitet am 2102014 1 Überarbeitet 1 SICHERHEITSDATENBLATT ABSCHNITT 1: BEZEICHNUNG DES STOFFS BZW. DES GEMISCHS UND DES UNTERNEHMENS 1.1. Produktidentifikator Handelsname 1.2. Relevante identifizierte
Mehr