FAQs zum Thema Gefahrstoffe

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1 Wir machen Arbeit sicher FAQs zum Thema Gefahrstoffe Arbeitskreis Gefahrstoffe Woran sind Gefahrstoffe zu erkennen? Im Handel erhältliche Gefahrstoffe sind durch Symbole gekennzeichnet. Die Symbole sind quadratisch, orangefarben und weisen ein markantes Piktogramm auf. Für die Gefahrstoff-Eigenschaft ENTZÜNDLICH gibt es allerdings kein Symbol, sondern nur die Kennzeichnung R 10. Manchmal steht auch der Hinweis "ENTZÜNDLICH" auf dem Etikett. Außerdem muss man wissen, dass Gefahrstoffe auch bei Tätigkeiten freigesetzt werden oder entstehen können (z. B. Schleifstaub, Schweißrauch) Woher erhalte ich Informationen zu einem gefährlichen chemischen Stoffe oder einer gefährlichen Zubereitung? Für chemische Stoffe oder gefährliche Zubereitungen gibt es ein EG-Sicherheitsdatenblatt, in dem vom Hersteller Informationen über Gefährdungen und geeignete Schutzmaßnahmen enthalten sind. Sicherheitsdatenblätter sind beim Lieferanten einzufordern. Weitere Informationen enthält auch die Gebrauchsanweisung des Lieferanten, insbesondere wenn es sich um ein nicht kennzeichnungspflichtiges Produkt handelt. Zudem können die Berufsgenossenschaften aber auch Suchmaschinen im Internet behilflich sein. Wo ist die Vorgehensweise bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen beschrieben? Die Vorgehensweise ist in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) beschrieben. Die Gefahrstoffverordnung sieht vor, dass vor der Tätigkeit mit Gefahrstoffen eine Gefährdungsbeurteilung vom Arbeitgeber durchgeführt und dokumentiert werden muss. Basierend auf der Gefährdungsbeurteilung muss eine Betriebsanweisung erstellt werden, die als Unterweisungsgrundlage für Mitarbeiter dient. Die Unterweisung ist vor Aufnahme der Tätigkeit durchzuführen. Wo finde ich Informationen für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen? Ihre Berufsgenossenschaften stellen Ihnen zahlreiche Informationen zur Verfügung. Unterstützung finden Sie bei Ihrem Betriebsarzt, Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit aber auch im Internet z. B. bei Verbänden (VDSI), den Herstellern chemischer Produkte, aber auch Herstellern für sicherheitstechnische Produkte.

2 Wann ist eine Betriebsanweisung zu erstellen? Für alle Tätigkeiten, bei denen Gefahrstoffe eingesetzt werden, oder bei denen Gefahrstoffe freigesetzt werden können, sofern diese Tätigkeiten im Ergebnis der GB nicht in die Schutzstufe 1 der Gefahrstoffverordnung fallen. Die Betriebsanweisung ist arbeitsplatz- und produktspezifisch auszuführen. Wo erhalte ich die Vorlagen für eine Betriebsanweisung? Bei Ihrer Berufsgenossenschaft und für Mitglieder des VDSI im Mitgliederbereich des VDSI Arbeitskreises Gefahrstoffe. Können auch chemische Erzeugnisse eingesetzt werden, die im freien Handel, z. B. einem Baumarkt erworben wurden? Ja, allerdings muss dafür vor dem Einsatz ein Sicherheitsdatenblatt beim Lieferanten angefordert und eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden. Grund: Der gewerbliche Einsatz von chemischen Produkten aus dem freien Handel unterliegt genauso der Gefahrstoffverordnung. Wie muss eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden? Die Gefahrstoffverordnung fordert eine Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen. Hierfür sind u.a. die Arbeitsplatzbedingungen zu berücksichtigen. Anhand dieser Angaben muss der Arbeitgeber die Gefahren für seine MA ermitteln und Schutzmaßnahmen festlegen sowie diese natürlich auf Wirksamkeit prüfen. Der Arbeitgeber kann mit Unterstützung des Betriebsarztes, der Fachkraft für Arbeitssicherheit die Gefahren ermitteln sowie Schutzmaßnahmen festlegen. Muss der Hersteller / Lieferant in seinem Sicherheitsdatenblatt auch die Schutzstufe mit angeben? Nein. Die Schutzstufe wird durch die Einstufung (Gefahrensymbol und R-Sätze) bestimmt. Ist die Schutzstufe gleichzusetzen mit der Schutzmaßnahme? Nein, denn die erforderlichen Schutzmaßnahmen ergeben sich aus der Schutzstufe und der Tätigkeit im Ergebnis der GB. Seite 2 / 7 Ausgabe: Oktober 2005

3 Was ist der Unterschied zwischen einem chemischen Arbeitsstoff und einem Gefahrstoff im eigentlichen Sinne? Gefahrstoffe sind durch Symbole gekennzeichnet. Die Symbole sind quadratisch, orangefarben und weisen ein markantes Piktogramm auf. Chemische Arbeitsstoffe müssen nicht gekennzeichnet sein, können aber durch das Arbeitsverfahren durchaus auch eine schädigende Wirkung auf Personen haben. Ein Beispiel für einen chemischen Arbeitsstoff sind z. B. Öle, die nicht kennzeichnungspflichtig sind, aber deren Ölnebel zu einer Gesundheitsgefährdung führen können. Schweißelektroden z. B. sind keine Gefahrstoffe, die beim Schweißen entstehenden Rauche / Stäube schon. Hierfür gelten auch Arbeitsplatzgrenzwerte. Wie werden brennbare Flüssigkeiten nach dem Wegfall der VbF gekennzeichnet? Die Kennzeichnung erfolgt gemäß Gefahrstoffverordnung. Folgende Einteilung gilt: Flammpunkt < 0 C, F+ und R12, hochentzündlich Flammpunkt 0-21 C, F und R11, leichtentzündlich Flammpunkt C, ohne Symbol, mit R 10, entzündlich Welches neue Regelwerk tritt an die Stelle der VbF - mit welchen Folgen zur Beachtung im Arbeits- und Umweltschutz? In der Betriebssicherheitsverordnung werden die Vorgaben zu Tätigkeiten mit brennbaren Flüssigkeiten gegeben. Ergänzt wird die BetrSichV durch einige noch gültige TRbF und die neue Gefahrstoffverordnung. Die Betriebssicherheitsverordnung übergibt dem Unternehmer die Aufgabe, Gefährdungen im Umgang mit brennbaren Flüssigkeiten zu ermitteln, Risiken zu bewerten und geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen und umzusetzen. Das Schutzziel ist vorgegeben, aber die Art und Weise das Schutzziel zu erreichen, ist dem Unternehmer freigestellt. Hinzugekommen ist die Forderung nach einem Explosionsschutzdokument, in dem alle Gefahren, Risiken und Maßnahmen durch den Arbeitgeber beschrieben und die Wirksamkeit der Maßnahmen durch wiederkehrende Prüfungen dokumentiert werden muss. Seite 3 / 7 Ausgabe: Oktober 2005

4 Wir haben in unserer Werkstatt vor einiger Zeit ein Gefahrstoffverzeichnis nach den Regeln der bisherigen Gefahrstoffverordnung angelegt. Ist dieses Verzeichnis nach der neuen Verordnung noch gültig oder muss es geändert werden? Ein auf der alten Gefahrstoffverordnung basierendes Gefahrstoffverzeichnis ist nach wie vor gültig. Wichtig ist, dass es den Mitarbeitern und Mitarbeitervertretungen zugänglich ist und darin auch ein Hinweis auf die Sicherheitsdatenblätter der aufgeführten Stoffe enthalten ist. Kann ich die Gefährdungsbeurteilung von den Mitarbeitern machen lassen? Die kennen ihren Arbeitsplatz schließlich am besten. Nein, dies alleine reicht nicht aus. Die Gefahrstoffverordnung fordert, dass die Gefährdungsbeurteilung vom Arbeitgeber - und wenn dieser nicht fachkundig ist mit Unterstützung einer fachkundigen Person - erstellt werden muss. Hierzu werden ausdrücklich der Arbeitsmediziner und die Fachkraft für Arbeitssicherheit erwähnt. Der Mitarbeiter mit seinen Kenntnissen kann aber ein wertvolles Teammitglied bei der Gefährdungsbeurteilung sein. Wie kann das Schutzstufenkonzept in die Gefährdungsbeurteilung eingebunden werden - ohne den Bearbeitungsaufwand zu erhöhen? Es gibt keinen Zwang, das Schutzstufenkonzept in die Gefährdungsbeurteilung einzubinden, bestehende Gefährdungsbeurteilungen müssen zu diesem Zweck also nicht revidiert werden. Für neue Gefährdungsbeurteilungen empfiehlt es sich allerdings zur Vereinfachung und der Übersichtlichkeit wegen, die dem (den) verwendeten Gefahrstoff(en) aufgrund der Kennzeichnung mit einem Gefahrensymbol zugeordnete(n) Schutzstufe(n) auszuweisen und die Wirksamkeit der der jeweiligen Schutzstufe zugeordneten betrieblichen Maßnahmen zu evaluieren. Erweisen sich die in der Schutzstufe des Stoffes vorgesehenen Schutzmaßnahmen als nicht ausreichend, so sind die Schutzmaßnahmen der nächst höheren Schutzstufe umzusetzen. Maßnahmen höherer Schutzstufen basieren immer auf den Maßnahmen der niedrigeren Schutzstufe und schließen diese ein. Seite 4 / 7 Ausgabe: Oktober 2005

5 Für einige Arbeitsplätze konnte bisher über Berechnungen ermittelt werden, dass die MAK-Werte eingehalten werden. Ist dies nach der neuen Gefahrstoffverordnung noch zulässig? Mit der neuen Gefahrstoffverordnung wurde das Schutzstufenkonzept eingeführt. Danach ist es ab Schutzstufe 3 (d.h. für T und T+ gekennzeichnete Stoffe/Zubereitungen) nicht mehr zulässig Berechnungen über die Einhaltung von AGW durchzuführen. Für Stoffe, die mit Xi, XN, oder C gekennzeichnet sind, ist diese Form der Wirksamkeitsüberprüfung möglich. Muss bei einer Arbeitsbereichsanalyse immer eine Gefahrstoffmessung gemacht werden? Eine Arbeitsbereichsanalyse in der herkömmlichen Bedeutung ist in der neuen Gefahrstoffverordnung nicht erwähnt. An ihrer Stelle ist die Gefährdungsbeurteilung getreten, in deren Rahmen zu klären ist, ob Messungen erforderlich sind. Das Vorgehen der Arbeitsbereichsanalyse wird in der künftigen, neuen TRGS 402 an die neue GefStoffV angepasst und als eine Verfahren zur Wirksamkeitsüberprüfung weiter betrieblich anwendbar sein. Was muss ich als Arbeitgeber tun, wenn die Behälter nicht mit Gefahrensymbolen gekennzeichnet sind, der Hersteller kein Sicherheitsdatenblatt zur Verfügung stellt und nicht bereit ist, die Inhaltsstoffe anzugeben. Auf Nachfrage haben wir nur die Auskunft erhalten: Die Stoffe sind nicht gefährlich. 7 der neuen Gefahrstoffverordnung fordert, Informationen auch bei anderen ohne weiteres zugänglichen Quellen zu beschaffen. Reicht die Angabe des Herstellers "die Stoffe sind nicht gefährlich" aus, um die Anforderungen aus 7 GefStoffV zu erfüllen? Den Lieferanten wechseln!!! Die Aussage des Herstellers, der Stoff sei nicht gefährlich reicht nicht aus. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung muss der Arbeitgeber über die Informationen des Herstellers hinaus ermitteln welche Gefährdungen während der betrieblichen Tätigkeit mit dem Stoff auftreten können. Für diese Beurteilung kann sich der Arbeitgeber Unterstützung beim Betriebsarzt, der Fachkraft für Arbeitssicherheit und/oder seiner Berufsgenossenschaft einholen. Seite 5 / 7 Ausgabe: Oktober 2005

6 Wir setzen ein xyz-öl ein, das nicht kennzeichnungspflichtig ist. Ist das trotzdem ein Gefahrstoff? Im Sicherheitsdatenblatt ist R 10 und WGK 1 angegeben. Ja, siehe hierzu auch: "Woran ist ein Gefahrstoff zu erkennen?". Der R-Satz R 10 stuft das Produkt mit einem Flammpunkt zwischen 21 und 55 C als entzündlich ein. Der Arbeitgeber hat daher zu ermitteln (Gefährdungsbeurteilung) ob es im betrieblichen Einsatz z. B. durch Vernebelung oder Erwärmung zu einer Entzündung, Verpuffung kommen kann. Es ist daher zu prüfen ob ein Explosionsschutzdokument erstellt werden muss. Mit der Angabe Wassergefährdungsklasse 1 ist aufgrund der VAwS eine Umweltgefährdung zu ermitteln und geeignete Maßnahmen festzulegen. Die Mindeststandards der Schutzstufe 1 sind grundsätzlich betrieblich umzusetzen. Ist für das xyz-öl, mit der Kennzeichnung R 10, eine Betriebsanweisung zu erstellen? Ja, ab Schutzstufe 2 Wann genau muss ich arbeitsmedizinische Vorsorge durchführen? Die Frage von Pflicht- und Angebotsuntersuchungen ist in 15 und 16 sowie Anhang V GefStoffV geregelt. Welche Unterweisungen brauche ich für meine Mitarbeiter im Lager? Da lagern alle Stoffe in großen Mengen (z. B. mehrere m³ Lösemittel) Das Lagern gehört gem. Gefahrstoffverordnung zu Tätigkeiten mit Gefahrstoffen. Auf Basis der Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisung ist die Unterweisung durchzuführen. Dabei sollte auf die gelagerten Stoffklassen eingegangen werden (z. B. Säuren und Laugen, Öle und Fette, Lösemittel) sowie ggf. auch auf spezielle einzelne Stoffe (z. B. Gifte). Hierbei müssen Transportmittel, sicherheitstechnische Einrichtungen, persönliche Schutzausrüstungen aber auch Zusammenlagerungsverbote und - als worst case - auch der Störfall berücksichtigt werden. Seite 6 / 7 Ausgabe: Oktober 2005

7 Was ist beim Transport von Gefahrstoffen auf öffentlichen Straßen zu berücksichtigen? Der Transport auf öffentlichen Straßen fällt unter die Gefahrgutverordnung Straße/Eisenbahn und die Gefahrstoffverordnung, bis einschließlich 3. Abschnitt. Es ist daher vom Arbeitgeber zu prüfen, ob ein Gefahrgutbeauftragter bestellt werden muss und welche Auflagen für den Transport, abhängig von Mengen, Gebindegrößen sowie Gefahrstoff einzuhalten sind. Was ist beim innerbetrieblichen Transport von Gefahrstoffen zu beachten? Der innerbetriebliche Transport ist einer Gefährdungsbeurteilung zu unterziehen und die Mitarbeiter sind zu unterweisen. Zerbrechliche Gebinde sind in geeigneten Transportgefäßen (z. B Eimer) zu transportieren. Grundsätzlich müssen alle Gebinde gekennzeichnet sein. Fasstransporte mit Gabelstaplern dürfen nur mit geeigneten Lastaufnahmen durchgeführt werden. Seite 7 / 7 Ausgabe: Oktober 2005

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