Hamburger Arbeitsschutzmodell ABS
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- Monica Winkler
- vor 10 Jahren
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1 Amt für Arbeitsschutz Hamburg - Abt. Arbeitnehmerschutz - Hamburger Arbeitsschutzmodell ABS - Aufsicht, Beratung, Systemüberwachung - Checkliste für Klein- und Mittelbetriebe
2 Erläuterungen zur Anwendung der Checkliste Diese Checkliste ist in erster Linie für den Einsatz in Kleinbetrieben (< 50 Beschäftigte) entwickelt. Um sie auch in mittelgroßen Betrieben (i. d. R. bis zu 250 Beschäftigten) einsetzen zu können, enthält sie einige weitergehende Fragen zur betrieblichen Arbeitsschutzorganisation (z. B. Arbeitsschutzausschuss, Sicherheitsbeauftragte. Die Checkliste ist ein Hilfsmittel für die Aufsichtsbeamten zur Überprüfung der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation. Sie kann aber auch als betriebsinterne Checkliste zur Optimierung der eigenen organisatorischen Vorkehrungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz verwendet werden. Sie orientiert sich an der LASI-Veröffentlichung LV 54 Grundsätze der behördlichen Systemkontrolle und beinhaltet in Abschnitt 2-4 Fragen zu den Kernelementen der LV 54. Die Abschnitte 5 und 6 behandeln weitere Elemente der LV 54 und im Abschnitt 7 werden die Stichproben dokumentiert. Dem schließt sich die Gesamtbewertung an. In der Gesamtbewertung erfolgt die Zuordnung zu einer der drei Gruppen Grün/Gelb/Rot unter Einbeziehung der Ergebnisse der Stichproben und der Besichtigung vor Ort. Wird mindestens einer der Abschnitte 2 bis 4 mit Gelb oder Rot bewertet und dies durch das Ergebnis der Besichtigung bestätigt, so wird der Betrieb in die Gruppe Gelb oder Rot eingestuft. Eine nicht angemessen durchgeführte Gefährdungsbeurteilung hat die Einstufung Gelb oder Rot zur Folge. Die Gesamtbewertung kann nicht besser sein als die Bewertung der Gefährdungsbeurteilung. Werden die Abschnitte 2 bis 4 mit Grün bewertet und wird diese Aussage durch die Stichprobe sowie die Besichtigung vor Ort bestätigt, erfolgt die Eingruppierung in Grün. Sind bei der Eingruppierung in Grün insbesondere folgende Fragen positiv beantwortet worden: - Klare Regelungen und aktive Wahrnehmung der Verantwortung (Fragen 2.1 und 2.2) - Regelmäßige dokumentierte Betriebsbegehungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz (2.5 und 2.6) - Aktive Einbeziehung der Beschäftigten in den Arbeitsschutz (3.7 und 4.1) - Vorbildliche Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz und zur Gesundheitsförderung (5.8) verfügt der Betrieb über vorbildliche Arbeitsschutzregelungen. Der Betrieb kann dann auf Wunsch die Arbeitsschutz-Anerkennung erhalten. Diese hat eine Gültigkeit von 6 Jahren. Das Gesamtergebnis zur Einstufung des Betriebes wird in folgenden Gruppen wieder gespiegelt: Der Betrieb verfügt über vorbildliche Arbeitsschutzregelungen (Grün *) Der Betrieb verfügt über eine geeignete Arbeitsschutzorganisation (Grün) Der Betrieb verfügt über eine teilweise geeignete Arbeitsschutzorganisation (Gelb) Der Betrieb verfügt über keine geeignete Arbeitsschutzorganisation (Rot) Das Amt für Arbeitsschutz steht Betrieben für Fragen zu dieser Checkliste gerne zur Verfügung. QM-VA F4 (03/14) 2
3 V3-AS2 Firmenname: Straße: Postleitzahl: Branche: Berufsgenossenschaft: Hamburg, den AZ-Nr.: Hausnummer: Ort: Hamburg WZ-Nr.: Mitarbeitervertretung: ja Besichtigungsdatum: Anlass: Prüfung im Betrieb Wiederholungsprüfung im Betrieb Prüfung von Unterlagen Anzahl der für diese Überprüfung erforderlichen Termine im Betrieb: Letzte Durchführung der Systemkontrolle am Gesprächsteilnehmer: (GF, BL, SiFa,...) damalige Eingruppierung: 1 Arbeitnehmer Beschäftigte männlich weiblich Summe Anzahl davon Jugendliche Zeitarbeitnehmer (ohne Werkvertrag) Arbeitsschutzverantwortung, Arbeitsschutzexperten Wie ist die Verantwortung für den Arbeitsschutz geregelt? Arbeitgeber selbst schriftliche Übertragung an: 2.2 Wie überzeugt sich der Unternehmer davon, dass die übertragene Verantwortung wahrgenommen und die Aufgaben erfüllt werden? 2.3 Gibt es eine sicherheitstechnische Betreuung? intern extern keine ( 2 und 5 ArbSichG) a.) Regelbetreuung bis zu 10 Beschäftigte? (Grund- und anlassbezogenen Betreuung ohne feste Einsatzzeiten) b.) Regelbetreuung mit mehr als 10 Beschäftigten? (Gesamtbetreuung = Grundbetreuung + betriebsspezifische Betreuung) c.) Alternative Betreuung für Betriebe mit 1-50 Beschäftigten? Wenn 2. 3 a.) und b.) zutreffen: QM-VA F4 (03/14) 3
4 Name und Anschrift des überbetrieblichen Dienstes und der Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa): Wie wird die Fortbildung der internen SiFa sichergestellt? 2.4 Gibt es eine arbeitsmedizinische Betreuung? intern extern keine a.) Regelbetreuung bis zu 10 Beschäftigte? b.) Regelbetreuung mit mehr als 10 Beschäftigten? c.) Alternative Betreuung für Betriebe mit 1-50 Beschäftigten? Name und Anschrift des überbetrieblichen Dienstes und des Betriebsarztes: 2.5 Gibt es eine Vereinbarung nach DGUV Vorschrift 2, Anlage 2? 2.6 Werden regelmäßige Betriebsbegehungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz durchgeführt, wer nimmt daran teil? 2.7 Wie wird mit den Besichtigungsergebnissen umgegangen? 2.8 Existiert ein Arbeitsschutzausschuss? vorhanden nicht vorhanden nicht erforderlich (< 20 Beschäftigte) 2.9 Wann fand die letzten Arbeitsschutzausschusssitzung statt und wer nahm daran teil? 2.10 Wie viele Sicherheitsbeauftragte gibt es? Gefährdungsbeurteilung Ist die Gefährdungsbeurteilung aktuell? nicht durchgeführt 3.2 Wurde die Gefährdungsbeurteilung angemessen dokumentiert? 3 4
5 3.3 Sind die wesentlichen Tätigkeiten, Arbeitsplätze und Gefährdungen erfasst und zutreffend bewertet? (auch die branchenspezifischen Gefährdungen) 3.4 Werden die branchen-/betriebstypischen psychischen Belastungen betrachtet? angemessen nicht angemessen nicht betrachtet 3.5 Sind die festgelegten Maßnahmen ausreichend und geeignet? 3.6 Wird die Wirksamkeit der durchgeführten Maßnahmen überprüft? 3.7 Die Gefährdungsbeurteilung wurde angemessen nicht angemessen durchgeführt. (Angemessen: Die wesentlichen Gefährdungen wurden zutreffend beurteilt; Maßnahmen sind ausreichend und geeignet; Wirksamkeitskontrolle; Beurteilung ist aktuell und die Dokumentation nachvollziehbar) 3.8 Wurden die Beschäftigten beteiligt? Wenn ja, wie? 4 Information der Beschäftigten 4.1 Gibt es zum Thema Arbeits- und Gesundheitsschutz einen systematischen Informationsaustausch zwischen Beschäftigten und den Verantwortlichen? Wie erfolgt dieser Informationsaustausch? Wie erfolgen die Unterweisungen? Wie erfolgt die Dokumentation? 4.2 Gibt es Betriebsanweisungen? QM-VA F4 (03/14) 5
6 4.3 Gibt es Regelungen für Zeitarbeitnehmer u. Arbeitnehmer von Fremdfirmen? Wenn ja, welche? 4.4 Werden besondere Personengruppen bei der Durchführung von Unterweisungen besonders berücksichtigt? ja Prävention Wie ist die Arbeitszeit geregelt? 5.2 Welche Arbeitsunfälle hat es im Betrieb gegeben und welche Konsquenzen wurden daraus gezogen? 5.3 Gibt es Regelungen für Betriebsstörungen und Notfälle? (Notfallplan, Ersthelfer, Brandschutzbeauftragte, Flucht- und Rettungspläne, Evakuierungsübungen..) 5.4 Gibt es Regelungen zum Schutze der Nichtraucher? 5.5 Wird arbeitsmedizinische Vorsorge durchgeführt? Pflichtvorsorge: Angebotvorsorge: Wunschvorsorge: 5.6 Anzahl der Ersthelfer? (bis 20 anwesende Beschäftigte einer) Wann war die letzte Schulung? 5.7 Was läuft gut in Ihrem Unternehmen? (z. B. Betriebsklima, Informationsaustausch, Fort- und Weiterbildung, vielseitige Tätigkeit, Sicherheit der Arbeitsplätze ) Wo gibt es Verbesserungspotenziale? 3 6
7 5.8 Welche vorbildlichen Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie der Art der menschengerechten Gestaltung der Arbeit werden im Betrieb durchgeführt? Art der vorhandenen Gesundheitsförderung: Krankenstandsanalyse/ Mitarbeiterbefragung zum Gesundheitsschutz/ Innerbetriebliche Aktivitäten/ Gesundheitszirkel/ Zuschüsse zu außerbetrieblichen Sportaktivitäten/ Angebote zur Suchtprävention/ Angebot eines Gesundheitschecks/ andere BGF-Maßnahmen/ keine Weitere: und Gefahrstoffe Werden bei der Beschaffung und Aufstellung von Arbeitsmitteln Aspekte des Arbeitsschutzes wie Lärm, Platzbedarf, technische Sicherheit, Zusammenwirkung mit der Umgebung, Gefahrstoffe usw. berücksichtigt? 6.2 Wie wird mit prüfpflichtigen Anlagen und Arbeitsmitteln umgegangen? (Festlegung: Fristen, Prüfumfang, befähigte Personen, Prüfprotokolle, Mängelbeseitigung ) 6.3 Gibt es eine Liste der eingesetzten bzw. vorhandenen Gefahrstoffe? Wie erfolgt der Zugriff auf die aktuellen Sicherheitsdatenblätter? 6.4 Ist festgelegt, welche persönliche Schutzausrüstung für welche Tätigkeiten zu verwenden ist? 7 Stichproben und Überprüfungen vor Ort Eingesehene Unterlagen: (i. d. R. mindestens 3 relevante Unterlagen, z. B. ASA-Protokolle, Arbeitszeitnachweise, Begehungsprotokolle, Vereinbarungen nach DGUV Vorschrift 2, Bestellungsurkunden, Verträge SiFa/BA, Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisungen,Unterweisungsnachweise, Prüfbücher/- protokolle ; vorgefundene Mängel unten aufführen) QM-VA F4 (03/14) 7
8 Der Betrieb hat am GDA-Orgacheck teilgenommen? nicht bekannt Der Betrieb verfügt über ein Arbeitsschutzmanagement-System (AMS) Wenn ja, UVT-AMS Länder-AMS externes AMS ja 8 Bewertung der Arbeitsschutzorganisation Die Gesamtbewertung kann nicht besser sein, als die Bewertung der Gefährdungsbeurteilung. Der Betrieb hat vorbildliche Arbeitsschutzregelungen Der Betrieb verfügt über eine geeignete Arbeitsschutzorganisation (grün) Der Betrieb verfügt über eine teilweise geeignete Arbeitsschutzorganisation (gelb) Der Betrieb verfügt über keine geeignete Arbeitsschutzorganisation (rot) Der Betrieb wurde über die Einstufung informiert Es wurde die CD mit dem Arbeitsschutz-Handbuch überreicht Datum der Überprüfung ja ja Aufsichtsperson QM-VA F4 (03/14) 8
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