Warum GHS? Kennzeichnung entzündbarer Flüssigkeiten
|
|
- Julian Baumgartner
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 (CLP-VO) praktische Umsetzung K. Merkl; EQ EHS Product Information (Auswirkungen der CLP-VO.ppt) Warum? Kennzeichnung entzündbarer Flüssigkeiten Unterschiedliche Symboliken Merck K. Merkl: Auswirkungen der CLP-VO 2 Merck Editor: K. Merkl 1
2 Ziele Weltweit einheitliches System für die Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien Harmonisierte Kriterien für die Einstufung von Gesundheitsgefährdungen, ökologischen und physikalischen Eigenschaften Harmonisierte Gefahrenkommunikation Gefahrstoffeinstufung, Gefahrstoffetiketten Transporteinstufung Arbeitsplatzsicherheit Sicherheitsdatenblätter Verbraucherschutz Merck K. Merkl: Auswirkungen der CLP-VO 3 Einfluss Arbeitssicherheit Vorschriften Nachgeschaltete Regelwerke SDB/ E/K-Verzeichnis Einstufung/ Kennzeichnung Kunden- Kommunikation/ Schulung REACH Anpassung IT Systeme Etikett/ Packmittel Merck K. Merkl: Auswirkungen der CLP-VO 4 Merck Editor: K. Merkl 2
3 die zeitliche Dimension in Kraft Stoffe* Gemische* *Zuzüglich je 2 Jahre für Abverkauf möglich *Spätestens 1 Monat nach In Verkehr bringen REACH Registrierphase III ( 1 t/a) * Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis Registrierung Start Vorregistrierung Registrierphase I ( 1,000 t/a, Registrierphase II ( 100 t/a) R50/ t/a, CMR 1, 2 1 t/a) Kommunikation REACH-SDB Merck K. Merkl: Auswirkungen der CLP-VO 5 praktische Umsetzung Organisatorische Empfehlungen Ermitteln Sie die Auswirkungen des Systemwechsels Sind die verantwortlichen Mitarbeiter mit dem neuen und alten System vertraut (Übergangsfristen!) Optimieren Sie die Zusammenarbeit Transportbereich / Produktsicherheit Schulungsaufwand intern / extern Anpassung / Umstellung des IT-Systems Anzahl der Produkte (Stoffe und Gemische) Zusammenwirken mit REACH Ressourcenplanung Merck K. Merkl: Auswirkungen der CLP-VO 6 Merck Editor: K. Merkl 3
4 praktische Umsetzung Produktbezogenen Empfehlungen, z.b.: Überprüfung des Produktsortimentes Stoffe / Gemische mit einem Flp. zwischen 55 C und 60 C Welche Stoffe / Gemische wirken gegenüber Metallen korrosiv Verschiebung der Einstufungsgrenzen bei akuter Toxizität Kinematische Viskosität von flüssigen Kohlenwasserstoffen / Gemischen Verschiebung der Grenzwertkonzentration von 5 auf 3% bei reproduktionstoxischen Eigenschaften Geänderte Berechnungsverfahren für ätzend / reizend Stoffliste alt / neu mit Minimaleinstufungen / Übersetzungstabelle Merck K. Merkl: Auswirkungen der CLP-VO 7 Umsetzung in KMU Kundenkommunikation, Schulung Kundenanschreiben. Die Qualität und das Gefahrenpotential der Produkte ist unverändert.. geändertes Etikettenlayout / geändertes SDB aufgrund einer neuen Verordnung / z. T. geänderte Kriterien / Etiketten / SDB nach alt und neu möglich Flyer.. für Einsteiger E-learning tool intern- extern Zielgruppen & Lernziele Merck K. Merkl: Auswirkungen der CLP-VO 8 Merck Editor: K. Merkl 4
5 Umsetzung in KMU Anpassung IT systeme Neue Kennzeichnungselemente Gefahrenklassen Gefahrenkategorien Gefahrenpiktogramme Signalwörter Gefahren- Sicherheitshinweise neue Berechnungsmethoden Merck K. Merkl: Auswirkungen der CLP-VO 9 neue Kennzeichnungselemente Gefahrenklasse Art der physikalischen Gefahr, der Gefahr für die menschliche Gesundheit oder der Gefahr für die Umwelt. Gefahrenkategorie Untergliederung nach Kriterien innerhalb der einzelnen Gefahrenklassen zur Angabe der schwere der Gefahr Merck K. Merkl: Auswirkungen der CLP-VO 10 Merck Editor: K. Merkl 5
6 Gefahrenpiktogramme Physikalische Gefahren Exemplarische Gefahrenklassen explosive Stoffe entzündbare Flüssigkeiten entzündend (oxidierend) wirkende Flüssigkeiten komprimierte Gase gegenüber Metallen korrosiv wirkend Gesundheitsgefahren Umweltgefahren akute Toxizität hautätzend Reizung der Haut, STOT (Kat. 3) CMR, STOT (Kat. 1, 2), Aspirationsgefahr gewässergefährdend Merck K. Merkl: Auswirkungen der CLP-VO 11 neue Kennzeichnungselemente Signalwort Ein Signalwort gibt Auskunft über den relativen Gefährdungsgrad und signalisiert dem Nutzer die potentielle Gefahr, die dem Produkt innewohnt. Gefahr Signalwort für schwerwiegende Gefahrenkategorien Achtung Signalwort für weniger schwerwiegende Gefahrenkategorien Merck K. Merkl: Auswirkungen der CLP-VO 12 Merck Editor: K. Merkl 6
7 Gefahrenhinweise Ein Gefahrenhinweis ist eine Phrase, die einer Gefahrenklasse und Kategorie zugeordnet ist, die die Natur/intrinsische Eigenschaft eines gefährlichen Produktes beschreibt, soweit angebracht, zusätzlich den Grad der Gefährdung. Gefahrenhinweis Gruppe des Gefahrenhinweises 2 Physikalische Gefahren 3 Gesundheitsgefahren 4 Umweltgefahren H300 Lebensgefahr bei Verschlucken Reihenfolge in der Gruppe Merck K. Merkl: Auswirkungen der CLP-VO 13 Bisher Neu explosionsgefährlich R2, R3 explosiv H200 H201 H202 H203 (H204) H240 H241 Gefahr R12, R11, R15, R17 H220 H222,H223 H224,H225,H226 H241,H242 H250,H251,H252 H260,H261 hoch-, leichtentzündlich extrem/leicht entzündbar Gefahr, Achtung Merck K. Merkl: Auswirkungen der CLP-VO 14 Merck Editor: K. Merkl 7
8 Bisher Neu R23, R24, R25, R26, R27, R28 H300 H310 H330 H301 H311 H331 Sehr giftig, giftig akute Tox. Kat.1,2,3 Gefahr Sehr giftig, giftig R45, R46, R49, R60, R61 R39/.., R48/.. cmr Kat.1A,1B; STOT Kat.1 H340 H350 H360 H370 H372 H304 H334 Gefahr Merck K. Merkl: Auswirkungen der CLP-VO 15 Bisher Neu R40, R62, R63, R68 R48/.., R68/.. H341 H351 H361 H371 H373 Gesundheitsschädlich Gesundheitsschädlich cmr Kat.2; STOT Kat.2 Achtung R42, R65 H334 H304 Sensibilisierung der Atemwege Kat.1; Aspiration Kat.1 Gefahr Merck K. Merkl: Auswirkungen der CLP-VO 16 Merck Editor: K. Merkl 8
9 Bisher Neu R34, R35 H314 Ätzend Ätzwirkung auf die Haut Kat.1A,1B,1C Gefahr R41 H318 reizend Schwere Augenschädigung Kat.1 Gefahr Merck K. Merkl: Auswirkungen der CLP-VO 17 Umsetzung in KMU Etikett/ Packmittel Merck K. Merkl: Auswirkungen der CLP-VO 18 Merck Editor: K. Merkl 9
10 Etikett basierend auf den aktuellen RL s Symbole R- und S-Sätze Gefahrenbezeichnungen Ident. Nummer Merck K. Merkl: Auswirkungen der CLP-VO 19 Etikett nach -VO Piktogramme Signalwort Ident. Nummer Gefahren- und Sicherheitshinweise Merck K. Merkl: Auswirkungen der CLP-VO 20 Merck Editor: K. Merkl 10
11 Umsetzung in KMU Arbeitssicherheit Vorschriften Unterweisungen Schutzmaßnahmen Betriebsanweisungen Merck K. Merkl: Auswirkungen der CLP-VO 21 Unterweisung EU: Neues / zusätzliches Piktogramm : Gesundheitsgefahr Merck K. Merkl: Auswirkungen der CLP-VO 22 Merck Editor: K. Merkl 11
12 Auswirkungen auf den Arbeitsschutz Neu ist NUR: Die irreversible Schädigung des Sehnervs bzw. die Erblindung wird jetzt dargestellt durch EU - R-Satz bzw. - Gefahrenhinweis R39/23/24/25: Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. H370: Schädigt die Organe. EU-Symbol bzw. -Piktogramm Auswirkungen auf Arbeitsschutz? Unterweisung durchführen, was das neue Piktogramm bedeutet ( die gleiche Gefahr wird anders dargestellt ). Schutzmaßnahmen bleiben unverändert, da sich nur die Darstellungsweise geändert hat, aber keine neuen Gefahren dazugekommen sind Merck K. Merkl: Auswirkungen der CLP-VO 23 Umsetzung in KMU repräsentiert 7 der insgesamt 10 Gefahrenklassen bei Gesundheitsgefahren aber keine akuten Gefahren: 1: Sensibilisierung (d. h. allergische Reaktion) Atemwege Kategorie 1 2: Canzerogenität 3: Mutagenität CMR-Eigenschaften 4: Reproduktionstoxizität 5: einmalige Exposition 6: wiederholte Exposition spezifische Zielorgan-Toxizität 7: Aspirationsgefahr (d. h. Eindringen flüssiger oder fester Stoffe in die Atemwege) Merck K. Merkl: Auswirkungen der CLP-VO 24 Merck Editor: K. Merkl 12
13 Umsetzung in KMU EU: Wegfall: : neue Piktogramme: Merck K. Merkl: Auswirkungen der CLP-VO 25 Auswirkungen auf den Arbeitsschutz Neu ist nur: 3 Gesundheitsgefahren werden jetzt mit 2 Piktogrammen dargestellt EU - R-Satz bzw. - Gefahrenhinweis 1. R22: Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. 2. R40: Verdacht auf krebserzeugende Wirkung. 3. R48/20/22: Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Verschlucken. 1. H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. 2. H351: Kann vermutlich Krebs verursachen. 3. H373: Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition. EU-Symbol bzw. - Piktogramm Auswirkungen auf Arbeitsschutz? Unterweisung durchführen, was die neuen Piktogramme bedeuten ( gleiche Gefahren werden anders dargestellt ). Schutzmaßnahmen bleiben unverändert, da sich nur die Darstellungsweise geändert hat, aber keine neuen Gefahren dazugekommen sind Merck K. Merkl: Auswirkungen der CLP-VO 26 Merck Editor: K. Merkl 13
14 Betriebsanweisungen Betriebsanweisung nach GefStoffV Arbeitsbereiche, Arbeitsplatz, Tätigkeit: Gefahrstoffbezeichnung Gefahren für Mensch und Umwelt Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln Verhalten im Gefahrfall Erste Hilfe Sachgerechte Entsorgung unverändert Änderungen: Symbole Piktogramme R-Sätze Gefahrenhinweise Änderungen: S-Sätze Sicherheitshinweise aber ohne inhaltliche Änderungen/Ergänzungen z. B. kein anderer Handschuh unverändert Merck K. Merkl: Auswirkungen der CLP-VO 27 Umsetzung in KMU Sicherheitsdatenblatt Merck K. Merkl: Auswirkungen der CLP-VO 28 Merck Editor: K. Merkl 14
15 / REACH Sicherheitsdatenblatt Das Sicherheitsdatenblatt wird nicht über das EU- reguliert, sondern über REACH Artikel 31: Anforderungen an ein Sicherheitsdatenblatt: Der Lieferant eines Stoffes oder einer Zubereitung stellt dem Abnehmer des Stoffes oder der Zubereitung ein SDB nach Anhang II zur Verfügung: a) wenn der Stoff oder die Zubereitung die Kriterien für die Einstufung als gefährlich gemäß der RL 67/548/EWG oder RL 1999/45/EG, bzw. EU--VO erfüllt, b) wenn der Stoff persistent, bioakkumulierend und toxisch oder sehr persistent und sehr bioakkumulierend gemäß den Kriterien des Anhangs XIII ist. Anhang II: Leitfaden für die Erstellung des SDB Merck K. Merkl: Auswirkungen der CLP-VO 29 / REACH Sicherheitsdatenblatt Das Format ist gleich dem UN- Sicherheitsdatenblatt 16 Kapitel / Abschnitte Die Anforderungen an die Kapitel sind zum Teil unterschiedlich z.b.: In Kapitel 1 ist u. A. die Adresse der sachkundigen Person, die für das SDB zuständig ist, anzugeben. Gesundheits-, sicherheits- und umweltbezogene Informationen, die die Kennzeichnung umfasst, sollen in Kapitel 15 angegeben werden. Beachte: UN--SDB in Kapitel 2! Merck K. Merkl: Auswirkungen der CLP-VO 30 Merck Editor: K. Merkl 15
16 / REACH Sicherheitsdatenblatt UN- / REACH 1. Stoff- / Zubereitungs- und Firmenbezeichnung (Identifikation) 2. Mögliche Gefahren Änderung der Rangfolge der vorherigen 3. Zusammensetzung / Angabe zu Bestandteilen Kapitel 2 und 3 4. Erste-Hilfe-Maßnahmen 5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung UN-: Die komplette Information über die 6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung Einstufung und Kennzeichnung (analog 7. Handhabung und Lagerung Etikett) muss in Kapitel 2 stehen 8. Expositionsbegrenzung / pers. Schutzausrüstung 9. Physikalische und chemische Eigenschaften 10. Stabilität und Reaktivität 11. Angaben zur Toxikologie 12. Angaben zur Ökologie 13. Hinweise zur Entsorgung 14. Angaben zum Transport 15. Vorschriften (regularische Informationen) UN-: Kapitel 15 soll für weitere relevante 16. Sonstige Angaben Informationen über den Stoff / Mischung genutzt werden Merck K. Merkl: Auswirkungen der CLP-VO 31 / REACH Sicherheitsdatenblatt Die Anforderungen an die Kapitel sind zum Teil unterschiedlich z.b.: Sicherheitsdatenblätter müssen als Anhang Expositionsszenarien bzw. Verwendungs- und Expositionskategorien enthalten, wenn der Hersteller in der Lieferkette diese für einen Stoffsicherheitsbericht erarbeitet hat. Falls ein Stoffsicherheitsbericht erforderlich ist, müssen in Kapitel 8 die für den Stoff entsprechenden DNEL- und PNEC-Werte für die Expositionsszenarien vermerkt werden, außerdem sind die Risikomanagementmaßnahmen für die identifizierten Verwendungen anzugeben. *DNEL = Derived No Effect Level = Gesundheit *PNEC = Predicted No Effect Concentration = Umwelt Merck K. Merkl: Auswirkungen der CLP-VO 32 Merck Editor: K. Merkl 16
17 / REACH Sicherheitsdatenblatt Die Verordnung kann seit Inkrafttreten angewendet werden. Wird die Verordnung angewendet, erfolgt die Kennzeichnung ausschließlich nach den Vorgaben der EU- -Verordnung. Nur diese erscheint auf dem Kennzeichnungsetikett. Im Sicherheitsdatenblatt ist die Einstufung nach Stoff- / Zubereitungsrichtlinie sowie EU--Verordnung anzugeben (Art. 57 (Änderung der REACH-VO 1907/2006 ab Inkrafttreten der -VO 1272/2008) und Artikel 61) Merck K. Merkl: Auswirkungen der CLP-VO Seite 33 / REACH Sicherheitsdatenblatt Empfehlung Kapitel 2: Mögliche Gefahren Einstufung nach für den Stoff oder das Gemische / ggf. zusätzliche EUH-Hinweise nach den z. Z. noch gültigen RL s (DSD / DPD) / ggf. Info aus zusätzlichen R-Sätzen Kapitel 3: Zusammensetzung / Angabe zu Bestandteilen -Einstufung der gef. Bestandteile plus Konzentrationsbereiche Angaben zur Zusammensetzung / Einstufung der Bestandteile nach der noch gültigen ZuRL bis Kapitel 11: Toxikologische Angaben Änderungen des Wortlautes: z. B.: STOT (gezielte Organtoxizität) Kapitel 15: Rechtsvorschriften Kennzeichnung nach Kapitel 16: Sonstige Angaben Kennzeichnung nach den noch gültigen RL s bis zum (oder Kapitel 15) Merck K. Merkl: Auswirkungen der CLP-VO 34 Merck Editor: K. Merkl 17
18 Umsetzung in KMU Nachgeschaltete Regelwerke Merck K. Merkl: Auswirkungen der CLP-VO 35 nachgeschaltete Regelwerke Anpassung anderer Rechtsvorschriften Als Folge der EG--Verordnung sind eine Reihe europäischer (und auch nationaler, deutscher) Regelungen an die neuen Einstufungs- und Kennzeichnungsbestimmungen anzupassen.. National ist zum Beispiel die ChemikalienverbotsV zu ändern, ebenso die GefahrstoffV. Alle Anpassungen sollen nach Möglichkeit unter Wahrung des bestehenden Schutzniveaus erfolgen. Literatur: Bundesministerium für Arbeit und Soziales, : EG--Verordnung Neue Kennzeichnungen für Chemieprodukte: gefahrstoffe infos zur ghs vo.pdf Merck K. Merkl: Auswirkungen der CLP-VO 36 Merck Editor: K. Merkl 18
19 Fazit / Handlungsbedarf Veränderungen durch hauptsächlich durch Geänderte Gefahrendarstellung Geänderte Gefahrenkommunikation (neue Kennzeichnungselemente / z.t. Verschiebung der Grenzwerte / Kriterien) Schulung / Unterweisung Überarbeitung / Anpassung des Produktportofolios Etiketten Sicherheitsdatenblätter Betriebsanweisungen / Herstellvorschriften Anpassung der IT-Systeme Merck K. Merkl: Auswirkungen der CLP-VO 37 Warum? Coffein LD 50 oral Ratte = 261 mg/kg Kanada: giftig USA: giftig EU: gesundheitsschädlich China: nicht gefährlich Thailand: gesundheitsschädlich Indien: nicht giftig Unterschiedliche Einstufungen Japan: giftig Korea: giftig Malaysia: gesundheitsschädlich Australien: gesundheitsschädlich Neuseeland: gefährlich Merck K. Merkl: Auswirkungen der CLP-VO 38 Merck Editor: K. Merkl 19
20 Darum! Coffein Gefahr akut toxisch Kat.3 Giftig bei Verschlucken Merck K. Merkl: Auswirkungen der CLP-VO Merck K. Merkl: Auswirkungen der CLP-VO 40 Merck Editor: K. Merkl 20
21 Merck K. Merkl: Auswirkungen der CLP-VO 41 Merck Editor: K. Merkl 21
Diese Verordnung gilt nicht für... Abfall im Sinne der Richtlinie 2006/12/EG des Europäischen Parlaments...
CLP/GHS Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen Folie 1 CLP/GHS Diese Verordnung gilt nicht für... Abfall im Sinne der Richtlinie 2006/12/EG des Europäischen Parlaments... Aber:
MehrInformationen zur GHS Verordnung
Informationen zur GHS Verordnung Sehr geehrte Kunden, bitte kennzeichnen Sie Ihre UN Kanister unter Berücksichtigung der neuen GHS Verordnung. 2.1. GHS-Verordnung die neue Gefahrstoffkennzeichnung Ziel
MehrNeue Kennzeichnung für Gefahrstoffe
Neue Kennzeichnung für Gefahrstoffe Global harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien () Die CLP-Verordnung Chemische Stoffe und Gemische werden künftig weltweit nach identischen
MehrGlobal Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien. Die wichtigsten Änderungen durch GHS
Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien Neues Einstufungssystem Gefahrenklasse: Art der physikalischen Gefahr, der Gefahr für die menschliche Gesundheit oder der Gefahr
MehrGHS Globales Harmonisiertes System
Wasserfachmann 11. Januar 2012 Zürich GHS Globales Harmonisiertes System Ergänzung zum Chemikaliengesetz Otto Wyss 1 Gefahr erkennen Die Gefahr, die von einer Substanz oder einem Substanzgemisch ausgeht,
Mehr- GHS - Das neue Kennzeichnungs- und Einstufungssystem für Gefahrstoffe
- GHS - Das neue Kennzeichnungs- und Einstufungssystem für stoffe Gefährlichkeitsmerkmale und Kennzeichnung nach GHS im Vergleich zum bisherigen System GHS Globally Harmonised System of Classification
MehrDie neue CLP-Verordnung was ändert sich?
Landesarbeitskreis für Arbeitssicherheit Lüneburg Die neue CLP-Verordnung was ändert sich? 11. Mai 2010 Referentin: Heike Lüskow, Ökopol GmbH Hamburg Übersicht Warum GHS-System, Geschichte? Was ändert
MehrGloballyHarmonisedSystem
GloballyHarmonisedSystem Auswirkungen auf den Arbeitsalltag Allgemeine Infoveranstaltung für Mitarbeiter (Unterweisung) GHS Auswirkungen auf den Arbeitsalltag Allgemeine Infoveranstaltung für Mitarbeiter
MehrREACH, CLP und GHS Wichtige Informationen zu den neuen Regelungen im Überblick
REACH, CLP und GHS Wichtige Informationen zu den neuen Regelungen im Überblick Mit dieser Kundeninformation möchten wir Sie auf die neue weltweit einheitliche Verordnung, Globally Harmonized System (GHS)
MehrIHK-Forum Arbeitsschutz 2014
IHK-Forum Arbeitsschutz 2014 Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen Welche Änderungen kommen durch GHS/CLP? Einstufung und Kennzeichnung Der Hersteller oder Einführer hat Stoffe und Zubereitungen
MehrGlobal Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien
Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien Regionaler Infoanlass SG 18. März 2014 Inhalt GHS, das System der UN / CLP in Europa Umsetzung in der Schweiz Überblick: Einstufen
MehrArbeits- und Gesundheitsschutz
Arbeits- und Gesundheitsschutz GHS (= Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals ) Weltweite Harmonisierung der Gefahrenkommunikation von chemischen Produkten Erstellt von
MehrGHS-Verordnung. Erich Schmidt Verlag. Praxisleitfaden zur Einführung des neuen Einstufungs- und Kennzeichnungssystems gefährlicher Stoffe
GHS-Verordnung Praxisleitfaden zur Einführung des neuen Einstufungs- und Kennzeichnungssystems gefährlicher Stoffe von Dr. Ulrich Welzbacher Erich Schmidt Verlag Bibliografische Information der Deutschen
MehrGHS. Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals. Abt. Sicherheitswesen Dr. Markus Hoffmann
GHS Abt. Sicherheitswesen Dr. Markus Hoffmann Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals GHS VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16.
Mehr: Sikafloor -3 QuartzTop
1. Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1 Produktidentifikator Handelsname : 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten
Mehr: Disbopox 971 ESD-Rollschicht Härter
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1 Produktidentifikator Handelsname Stoffname : : ALT Rn. 2901a 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs
MehrGefahrstoffkennzeichnung GHS
Gefahrstoffkennzeichnung GHS Rita Pfattheicher / Klaus Wünsche SG Arbeitssicherheit www.as.zuv.uni-erlangen.de Februar 2011 Bisher 7 Gefahrensymbole 68 Gefahrenhinweise (R-Sätze) 64 Sicherheitsratschläge
MehrGHS Ein System für die Welt!?
GHS Ein System für die Welt!? Umsetzung in Europa (CLP) und im Rest der Welt siemens.com/answers Einführung 2 Europa - CLP 8 USA - 17 Vergleich CLP - 21 China 24 Resümee 26 Seite 2 Einführung GHS Globally
MehrAlte Gefahren neue Zeichen
Alte Gefahren neue Zeichen Partieführerschulung 2011 1 GHS System GHS Globally Harmonized System Angleichung von Einstufungskriterien Global einheitliches System zur Gefahrenkennzeichnung Partieführerschulung
MehrGlobal harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien Marc Stiefer
Global Harmonized System Global harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien Marc Stiefer Bekannte Kennzeichnungssysteme ADR für Gefahrgut im Strassenverkehr RID für Gefahrgut
MehrSicherheitsdatenblatt
1. Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1 Produktidentifikator Stoffname / Handelsname: Lecksuchfarbe Gelb Artikel-Nr.: 1800505 EG-Nr.: 217-669-5 CAS-Nr.: C.I. 19140 1.2 Relevante
MehrEidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Gesundheit BAG Direktionsbereich Verbraucherschutz. 254 Tage 12 Stunden 20 Minuten
254 Tage 12 Stunden 20 Minuten Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien Gefahrguttag Luzern 19.9.2014 H. Bürgy Inhalt GHS, das System der UN CLP in Europa Umsetzung
MehrKlassifizierung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien Unterschiede zum alten Recht
Klassifizierung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien Unterschiede zum alten Recht AOT, ; Wien GHS Implementierung in der EU VERORDNUNG (EG) Nr. 272/2008 zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung
MehrDas neue Chemikalienrecht
Das neue Chemikalienrecht Was ändert sich und wie lange gilt es? Folie Nr. 1 von 29 Chemikalienrecht eine kleine Einführung Europa Deutschland REACH (1907/2006) ChemG CLP (1272/2008) GefStoffV Folie Nr.
MehrPflichten nach CLP-VO ECHA-Aktivitäten
Pflichten nach CLP-VO ECHA-Aktivitäten Lars Tietjen 1 Einstufung und Kennzeichnung für Kunststoffrecycler nach CLP-VO Stand der Aktivitäten ECHA zur Schaffung eines Leitfadens zu Abfall und zurückgewonnene
MehrGHS die neuen Gefahrenklassen in der EU
GHS die neuen n in der EU 2* Physikalische Gefahren Instabil, explosiv 1.1 1.2 1.3 1.4 Gefahr H200 Instabil, explosiv. Gefahr H201 Explosiv, Gefahr der Massenexplosion. Gefahr H202 Explosiv; große Gefahr
MehrGHS Globally Harmonized System Neue Vorgaben zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien und Mischungen
GHS Globally Harmonized System Neue Vorgaben zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien und Mischungen CLP-Verordnung (Regulation on Classification, Labelling and Packaging of Substances and Mixtures)
MehrGlobal Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien GHS
Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien GHS GHS 06/2005 Neu Gefahrenklassen: bisher: 15 Gefahrenmerkmale (hochentzündlich, sehr giftig, brandfördernd ) jetzt: etwa
Mehr1. BEZEICHNUNG DES STOFFES BZW. DER ZUBEREITUNG UND DES UNTERNEHMENS
1. BEZEICHNUNG DES STOFFES BZW. DER ZUBEREITUNG UND DES UNTERNEHMENS Handelsname Prod-Nr. 816, 817, 615628 Hersteller / Lieferant Auskunftgebender Bereich Notfallauskunft W. Neudorff GmbH KG An der Mühle
MehrSicherheitsdatenblatt - Intrinsische Eigenschaften Dr. Sabine Darschnik, BAuA
FOX Sicherheitsdatenblatt - Intrinsische Eigenschaften Dr. Sabine Darschnik, BAuA Seminar 2014 Gute Praxis beim Sicherheitsdatenblatt Intrinsisch bedeutet Intrinsische Eigenschaften gehören zum Gegenstand
MehrEG-Sicherheitsdatenblatt
Seite 1 von 5 ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1. Produktidentifikator 1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen,
MehrGHS Global Harmonisiertes System (Globally Harmonised System) zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien
GHS Global Harmonisiertes System (Globally Harmonised System) zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien Ein erster Überblick Seite 1 GHS BAuA-Info: Zukünftige EU-Verordnung auf Basis des GHS (Global
MehrProduktgruppe Reinigungsmittel. Umweltkriterien, Nachweise, Hilfsmittel
Produktgruppe Reinigungsmittel Umweltkriterien, Nachweise, Hilfsmittel GemNova, Innsbruck 30. Juni 2014 Produktgruppe Reinigungsmittel Auf welchen Aspekten liegt der Fokus bei der umweltfreundlichen Beschaffung?
Mehrebsoft unterstützt GHS Globally Harmonised System
Neu von ebsoft: Kennzeichnungs-Modul für GHS Das webbasierende ebsoft-standard-kennzeichnungs-system wurde so erweitert, daß die erforderlichen Gefahrstoffetiketten wahlweise sowohl nach den zur Zeit gültigen
MehrEG-Sicherheitsdatenblatt
Seite 1 von 5 ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1. Produktidentifikator Weitere Handelsnamen : 914925; 505533; 791440; 791441 1.2. Relevante identifizierte Verwendungen
MehrArbeitsgruppe: Gefahrstoffe bei der Bezirksregierung Düsseldorf - Dezernat 46 -
Arbeitsgruppe: Gefahrstoffe bei der Bezirksregierung Düsseldorf - Dezernat 46 - * * bzw. CLP-Verordnung: Regulation of Classification, Labelling and Packaging of Substances and Mixtures I. Allgemeine Einführung
MehrBetriebsanweisung gem. 14 GefStoffV Stand: 02/2013. Umgang mit Gefahrstoffen
Schule: Städtisches Labenwolf- Gymnasium Nürnberg Betriebsanweisung gem. 14 GefStoffV Stand: 02/2013 Ansprechpartner: Fr.Riege/Hr.Wawra (Sammlungsleitung) Arbeitsbereich: Chemie- / Biologie-Unterrichts-
MehrGefahrenhinweise nach GHS
Gefahrenhinweise nach GHS Bei den Gefahrenhinweisen nach GHS (den H-Sätzen) sind im Gegensatz zu den bisherigen R-Sätzen keine Kombinationen gestattet. Da, wo Ergänzungen bzw. detailliertere Angaben möglich
MehrEG-Sicherheitsdatenblatt
Druckdatum : 11.06.2007 Seite 1 von 5 1. Stoff-/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung Bezeichnung des Stoffes / der Zubereitung Verwendung des Stoffes / der Zubereitung Mauelles Geschirrspülmittel Angaben
MehrEU-Verordnung Nr. 1907/2006 (REACH)
Was bedeutet REACH? REACH ist die EG-Verordnung Nr. 1907/2006 zur Registration, Evaluation, Authorization and Restriction of CHemicals (Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien). Mit dieser
MehrAus Alt mach Neu Möglichkeiten und Grenzen der Umwandlung Dr. Sabine Darschnik, BAuA
FOX Aus Alt mach Neu Möglichkeiten und Grenzen der Umwandlung Dr. Sabine Darschnik, BAuA Einstufung von Gemischen nach CLP Stichdatum UN - Globally harmonised system (GHS purple book ) Directive 1999/45/EC
MehrGefahrstoffverordnung 2010
GHS [1] BGBl.1 Nr. 59 v. 30.11.2010 S. 1643 CLP Gefahrstoffverordnung 2010 TRGS DGUV Information 213-850 1 Europäische Union weltweit Hersteller/Lieferanten/Importeure Internationales Gefahrstoffrecht
MehrDie neue internationale Kennzeichnung von Chemikalien nach GHS
Die neue internationale Kennzeichnung von Chemikalien nach GHS Um Unterschiede in den international existierenden Systemen der Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien aufzuheben und um den Standard
MehrGefahrstoffe in der pharmazeutischen Praxis
EG-Richtlinien über Gefahrstoffe Gefahrstoffe in der pharmazeutischen Praxis Zu Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe und gefährlicher Zubereitungen GHS/CLP Chemikaliengesetz Zu
MehrDruckdatum: 14.09.2015 Sicherheitsdatenblatt Seite: 1/6 Stand: 13.09.2015 gemäß VO(EG) 1907/2006 (REACH) US-Nr: 271
Druckdatum: 14.09.2015 Sicherheitsdatenblatt Seite: 1/6 1 Stoff-/ Zubereitungs- und Firmenbezeichnung Angaben zum Produkt: Handelsname: THI-VEX Verwendungszweck: Zuschlagstoff zur Herstellung von Silikonkunststoffen
MehrEG-Sicherheitsdatenblatt
Seite 1 von 5 ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1. Produktidentifikator Abkürzung: Elektrolyt CDM 1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs
MehrEG-Sicherheitsdatenblatt
Druckdatum: 26.07.2013 Seite 1 von 5 ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1. Produktidentifikator 1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs
MehrNeue Angaben auf Packungen von Wasch-, Pflegeund Reinigungsmitteln
Neue Angaben auf Packungen von Wasch-, Pflegeund Reinigungsmitteln GHS Die Vereinten Nationen haben ein neues Kennzeichnungssystem für chemische Stoffe und Gemische festgelegt: das Global Harmonisierte
Mehr5., völlig neu bearbeitete und erweiterte Auflage
Kaufmann /Herold Gefahrstoffrecht für die Apotheke EU- und GHS-Regelungen Dieter Kaufmann, Augsburg Holger Herold, Leipzig 5., völlig neu bearbeitete und erweiterte Auflage Mit farbigen Piktogrammen und
MehrGefährliche Gemische sachgerecht einstufen und kennzeichnen
Gefährliche Gemische sachgerecht einstufen und kennzeichnen Dr. Bernd Glassl Jahrestagung der Gesellschaft für klinische Toxikologie Mainz, 13. November 2015 Global Harmonisiertes System (GHS) der Vereinten
MehrSicherheitsdatenblatt. 1. Bezeichnung des Stoffes / der Zubereitung und des Unternehmens
Seite 1 von 5 1. Bezeichnung des Stoffes / der Zubereitung und des Unternehmens Handelsname: Artikelnummer: Verwendungszweck: Vertrieb durch: HCCHC01026 (1 Liter) HCCHC10026 (10 Liter) Telefon: 01 / 603
Mehr24.06.2009 Sicherheitsdatenblatt gemäß Richtlinie 91/155/EWG Seite 1 von 5 Artikel: Spezial-Einschleifpaste diamant
24.06.2009 Sicherheitsdatenblatt gemäß Richtlinie 91/155/EWG Seite 1 von 5 Artikel: SpezialEinschleifpaste diamant 1. Stoff/Zubereitungs und Firmenbezeichnung Artikel Firma: Hommel Hercules SpezialEinschleifpaste
MehrVersion: 2.2 Überarbeitet am 09.12.2015 Druckdatum 10.12.2015. ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1 Produktidentifikator Handelsname : 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von
MehrSicherheitsdatenblatt Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
1. Stoff- / Zubereitungs- und Firmenbezeichnung Bezeichnung des Stoffes oder der Zubereitung Verwendung des Stoffes / der Zubereitung: Aktivkohle zur Getränkebehandlung Angaben zum Hersteller / Lieferanten
Mehr6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung
Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen TK Lexikon Arbeitsrecht 6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung HI2516431 (1) 1 Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung als Bestandteil der Beurteilung
MehrGHS. Ein weltweit harmonisiertes Einstufungs- und Kennzeichnungssystem für das Inverkehrbringen und den Transport
GHS Ein weltweit harmonisiertes Einstufungs- und Kennzeichnungssystem für das Inverkehrbringen und den Transport UN - GHS GHS Globally Harmonized System of Classification an Labeling of Chemicals Erstellt
MehrSicherheitsdatenblatt
Sicherheitsdatenblatt Stand vom: 11.12.2001 Ersetzt Ausgabe vom: 17.06.1997 1. Stoff- / Zubereitungs- und Firmenbezeichnung Bezeichnung des Stoffes oder der Zubereitung Firmenbezeichnung Firma: Merck KGaA
MehrSICHERHEITSDATENBLATT Gemäß 1907/2006/EG (REACH)
1. STOFF / ZUBEREITUNGS- UND FIRMENBEZEICHNUNG Produktidentifikator : Argon, verdichtet Handelsname : Argon S 4.6 Sicherheitsdatenblatt-Nummer Chemische Bezeichnung Chemische Formel Registrierungsnummer
Mehr1. BEZEICHNUNG DES STOFFS BZW. DES GEMISCHS UND DES UNTERNEHMENS
SICHERHEITSDATENBLATT Seite 1 / 5 1. BEZEICHNUNG DES STOFFS BZW. DES GEMISCHS UND DES UNTERNEHMENS 1.1 Produktidentifikator 1.1.1 Handelsname 1.2 Relevante identifizierte Verwendungszwecke des Stoffs oder
MehrBetroffenheitscheck: REACH. Neue Pflichten von Herstellern, Importeuren, Lieferanten, Verarbeitern & neue Anforderungen an Sicherheitsdatenblätter
REACH Betroffenheitscheck: Neue Pflichten von Herstellern, Importeuren, Lieferanten, Verarbeitern & neue Anforderungen an Sicherheitsdatenblätter IHK Hannover 2. September 2008 Vortrag: Dr. Hans-Bernhard
MehrUmsetzung der CLP Verordnung in der betrieblichen Praxis Arbeitshilfen, Leitfäden, Tools Betriebliche Umsetzungskonzepte. chemischen Industrie tätig
Umsetzung der CLP Verordnung in der betrieblichen Praxis Arbeitshilfen, Leitfäden, Tools Betriebliche Umsetzungskonzepte Oktober 2009 Zur Person: Hubert Oldenburg Qualifikation: Seit 1982: Seit 1997: Fachgebiete:
MehrGefahrstoffverordnung 2010 Was hat sich geändert?
Novellierung, Anlass, Ziele Gefahrstoffverordnung 2010 Was hat sich geändert? Fachtagung der LUBW Baden-Württemberg und der IHK Karlsruhe am 29. Juni 2011 GD Ralf Rutscher Anlass für die Neufassung Anpassung
MehrRichtlinie 67/548/EWG CLP Verordnung (EG) Nr. 1272/2008. Gefahrenklasse. Piktogramm Signalwort. kategorie (Kodierung) H-Satz H330 H310 H330
Das Global Harmonisierte System (GHS) in der EU die neue Einstufung Kennzeichnung nach CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 3) Umwandlungshilfe Gesheitsgefahren Aspirationsgefahr Gesheitsgefahr Akute Toxizität
MehrEG-Sicherheitsdatenblatt
Seite 1 von 5 ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1. Produktidentifikator Abkürzung: Elektrolyt CDM 1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs
MehrGHS - GLOBAL HARMONISIERTES SYSTEM
GHS - GLOBAL HARMONISIERTES SYSTEM zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien GHS ist ein von den Vereinten Nationen (UN) vorgeschlagenes System für die weltweit einheitliche Einstufung und Kennzeichnung
MehrGliederung. Hintergründe und Ziele von GHS Vergleich alte / neue Kennzeichnung Fristen für die Umsetzung Konsequenzen für die betriebliche Praxis
Das GHS-System das neue Kennzeichnungssystem für Gefahrstoffe Vortrag bei der Handwerkskammer Reutlingen am 28. November 2012 Heiko Herbrand Regierungspräsidium Tübingen Referat 57 Chemikalien- und Produktsicherheit,
MehrEG-Sicherheitsdatenblatt
Seite 1 von 5 ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1. Produktidentifikator 1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen,
MehrEinstufung und Registrierung
Einstufung und Registrierung Stoffmanagement auf europäischer Ebene Emrah Turudu Chemikalienmanagement (1) Chemikalienmanagement in der EU REACH - Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Einstufung und Kennzeichnung:
MehrMikro Glasfaservlies
Mikro Glasfaservlies ABSCHNITT 0. ALLGEMEINE ANGABEN Diese Produkte sind Erzeugnisse gemäß Artikel 3.3 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH). Sie enthalten keine Stoffe welche unter normalen oder vernünftigerweise
MehrEG-Sicherheitsdatenblatt
Seite 1 von 5 ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1. Produktidentifikator Weitere Handelsnamen Gilt auch für folgende Materialnummern: : 914925; 505533; 791440;
MehrNeufassung der Gefahrstoffverordnung - ein Überblick
Neufassung der Gefahrstoffverordnung - ein Überblick Veranstaltung Gefahrstoffe 2010 Dortmund 04.10.2010 Dr. Astrid Smola, BMAS Bonn Inhalte der Neufassung Anlass Anpassungserfordernis an neues EU-Chemikalienrecht
MehrDas Chemikalienrecht eine Übersicht
Das eine Übersicht Olivier Depallens Bundesamt für Gesundheit, Bern Olivier.depallens@bag.admin.ch, Olten, Zweck Das soll das Leben und die Gesundheit des Menschen sowie die Umwelt vor schädlichen Einwirkungen
MehrVortrag anlässlich der Kreisstellenversammlung am 20. September 2010 Monika Paul
Der 01.12.2010 im Focus gefahrstoffrechtlicher Änderungen Vortrag anlässlich der Kreisstellenversammlung am 20. September 2010 Monika Paul EG-Richtlinien über Gefahrstoffe Zu Einstufung, Verpackung und
MehrNotfallauskunft : Zentrale Telefon: 07141-29 29 9-0
überarbeitet am: 30.06.2003 Seite 1 von 5 1. Stoff-/ Zubereitungs- und Firmenbezeichnung Handelsname : AUTOSAUBER Glas- & Cockpit-Reiniger Artikel-Nr. : 4 02 16 62/4 Hersteller : Scholl Concepts GmbH Adresse
MehrEG-Sicherheitsdatenblatt Seite 1 von 5 Sicherheitsdatenblatt gemäß EG-Richtlinie 2001/58/EG
EG-Sicherheitsdatenblatt Seite 1 von 5 Sicherheitsdatenblatt gemäß EG-Richtlinie 2001/58/EG Überarbeitet am: 27.03.2011 Gedruckt am: 31.3.2011 1. Zubereitungs- und Firmenbezeichnung Handelsname: Hersteller
Mehr10.Oberfränkischer Arbeitsschutztag Bamberg
Experimental Vortrag Brände und Explosionen im Industrie- Werkstatt- und Laborbereich 10.Oberfränkischer Arbeitsschutztag Bamberg Mittwoch, 29.Juni 2011 Thomas Pietschmann Fachbereichsleiter Katalogfachhandel
MehrSicherheitsdatenblatt Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
1. Stoff- / Zubereitungs- und Firmenbezeichnung Bezeichnung des Stoffes oder der Zubereitung Artikelbezeichnung: KELLER-DAP Verwendung des Stoffes / der Zubereitung: Hefenährsalz zur Förderung der Hefebildung
Mehr1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird
1. Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1. Produktidentifikator Handelsname R+M de Wit Enthärter-Flüssigkeit 1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs
MehrEG-Sicherheitsdatenblatt gemäß (EG) 1907/2006
1 Stoff-/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung Angaben zum Produkt Handelsname : Bio-Lux-Fresh Verwendung : Geruchsneutralisator Hersteller/Lieferant : Lux Deutschland GmbH Petersberger Str. 21 36037 Fulda/Deutschland
MehrEG Sicherheitsdatenblatt
1. Produkt- und Firmenbezeichnung 1.1 Produkt 1.1.1 Handelsname: CaVap Eco 10 (DB green) 1.1.2 Aufmachung: Gitterverstärkter Papierverbund 1.2 Angaben zum Lieferanten Caplast Kunststoffverarbeitungs- GmbH
Mehrchemplus GHS/CLP - Systemetiketten
GHS/CLP - Systemetiketten Sehr geehrte Damen und Herren, nachfolgend erhalten Sie Informationen zu Mindestgrößen, Formaten und den Standardinhaltsangaben auf unseren Systemetiketten. Unser Etiketten bestehen
MehrBerücksichtigung von Gefährlichkeitseigenschaften im Abfallrecht sichere Entsorgung von Nanoabfällen
28. Oktober 2014 Berücksichtigung von Gefährlichkeitseigenschaften im Abfallrecht sichere Entsorgung von Nanoabfällen Dr. Winfried Golla FachDialog Nanotechnologie und Abfall Was sind Abfälle aus rechtlicher
MehrWeltweit einheitliche Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien
GHS Weltweit einheitliche Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien April 2009 0 GHS ist ein Arbeitspapier der UN, das bedeutet Globally Harmonised System on Classification, Labelling and Packaging
Mehr(EG) 1907/2006 (REACH)
Seite 1 von 5 1. BEZEICHNUNG DES STOFFES BZW. DER ZUBEREITUNG UND FIRMENBEZEICHNUNG Handelsname Geruchs- X Bio-/ Abfalltonne Artikelnummer 20 20 00. Verwendung des Stoffes / der Geruchsneutralisierer Zubereitung
MehrREACH Vollzug durch die Chemikalieninspektion
REACH Vollzug durch die Chemikalieninspektion Dr Eugen Anwander Institut für Umwelt und Lebensmittelsicherheit Bregenz email: eugen.anwander@vorarlberg.at Telefon: 05574-511-42311 www.vorarlberg.at/umweltinstitut
MehrPerspektiven zur praxisnahen Gefährdungsbeurteilung mit dem EMKG. Dipl.-Ing. Annette Wilmes
Perspektiven zur praxisnahen Gefährdungsbeurteilung mit dem EMKG 1 Inhaltsverzeichnis Einleitung EMKG Version 3.0 Kommunikation Fachliche Weiterentwicklung Modul Brand und Explosionsgefährdungen Wirksamkeitsüberprüfung
Mehr1. Stoff / Zubereitungs- und Firmenbezeichnung. Fräsrohlinge zur Herstellung von Zahnersatz
Sicherheitsdatenblatt deutsch_2013-05-14.doc 1. Stoff / Zubereitungs- und Firmenbezeichnung Beschreibung: Handelsnamen: Hersteller: Verwendung: Fräsrohlinge zur Herstellung von Zahnersatz nt-trading GmbH
MehrEG-Sicherheitsdatenblatt
Seite 1 von 5 1. Bezeichnung des Stoffes/der Zubereitung und des Unternehmens Bezeichnung des Stoffes/der Zubereitung Handelsnamen DURA OKs 448 Fe, DURA OKs 448 ELK, DURA OKs 448 FD Verwendung des Stoffes/der
MehrSicherheitsdatenblatt Seite 1 von 5 gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31 Version 1 überarbeitet am: 10.03.09
Sicherheitsdatenblatt Seite 1 von 5 1. Bezeichnung des Stoffes/der Zubereitung und des Unternehmens Angaben zum Produkt Handelsname: KRONI Care Balsam Aktiv Verwendung des Stoffes/der Zubereitung: Hersteller/Lieferant:
MehrEG-Sicherheitsdatenblatt
Seite 1 von 4 1. Bezeichnung des Stoffes bzw. der Zubereitung und des Unternehmens Bezeichnung des Stoffes oder der Zubereitung Verwendung des Stoffes/der Zubereitung Flächenreiniger für alle wasserbeständigen
MehrSICHERHEITSDATENBLATT
gemäss Verordnung Nr. 1907/2006 Seite: 1 Erstellungsdatum: 16.08.2010 Revisionsdatum: 15.03.2013 Revisionsnummer: 3 Abschnitt 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1. Produktidentifikator
MehrNeue Kennzeichnung von Atemluftflaschen
Neue Kennzeichnung von Atemluftflaschen Die CLP-Verordnung und ihre Auswirkungen für die Feuerwehren 18. Fachtagung Atemschutz der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Sachsen am 19.02.2015 Zur
MehrS I C H E R H E I T S D A T E N B L A T T. Grundreiniger
S I C H E R H E I T S D A T E N B L A T T Grundreiniger 1. STOFF-/ZUBEREITUNGS- UND FIRMENBEZEICHNUNG Verwendung des Stoffes/der Zubereitung Reinigungsmittel. Lieferant Promag AG Dammweg 8 CH-5001 Aarau
MehrGlobally Harmonized System (GHS)
Globally Harmonized System (GHS) Internationale Harmonisierung von Gefahrgut- und Arbeitsschutzrecht sowie angrenzender Rechtsbereiche (Umweltschutz) Folie 1 LogiMAT 2004 Expertenkomitee über die Beförderung
MehrSicherheitsdatenblätter unter REACH und CLP
Sicherheitsdatenblätter unter REACH und CLP REACH-Sicherheitsdatenblatt Anwendungsbereich TITEL IV INFORMATIONEN IN DER LIEFERKETTE Leitfaden im Anhang II Wird überarbeitet! Artikel 31 Anforderungen an
MehrSeminar BGW I. Das neue System zur Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen: Auswirkungen der CLP-Verordnung auf den Arbeitsschutz in Kliniken
24. Freiburger Symposium 15.-17. September 2010 Seminar BGW I Das neue System zur Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen: Auswirkungen der CLP-Verordnung auf den Arbeitsschutz in Kliniken Dr. Gabriele
MehrSicherheitsdatenblatt nach EU Richtlinien
LIPCOAT 103 Oberflächenverkruster Seite 1 von 6 Sicherheitsdatenblatt nach EU Richtlinien Druckdatum:.16.03.2015 geändert am: 06.01.2015 1. Stoff-/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung Handelsname: LIPCOAT
MehrSICHERHEITSDATENBLATT PIG Grippy Absorptionsmittel
Überarbeitet am 04-2014 Überarbeitet 1 Ersetzt Datum 06-2013 SICHERHEITSDATENBLATT Gemäss Verordnung (EG) Nr. 453/2010 ABSCHNITT 1: BEZEICHNUNG DES STOFFS BZW. DES GEMISCHS UND DES UNTERNEHMENS 1.1. Produktidentifikator
MehrS I C H E R H E I T S D A T E N B L A T T. Holzfurnier
S I C H E R H E I T S D A T E N B L A T T gemäss Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 1. Bezeichnung des Stoffes/der Zubereitung und des Unternehmens Verwendung des Stoffes/der Zubereitung Bezeichnung des Unternehmens
MehrS I C H E R H E I T S D A T E N B L A T T. Bc-protect
S I C H E R H E I T S D A T E N B L A T T gemäss Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (geändert durch Verordnung (EU) 2015/830) 1. Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1. Produktidentifikator
Mehr