Warum GHS? Kennzeichnung entzündbarer Flüssigkeiten

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1 (CLP-VO) praktische Umsetzung K. Merkl; EQ EHS Product Information (Auswirkungen der CLP-VO.ppt) Warum? Kennzeichnung entzündbarer Flüssigkeiten Unterschiedliche Symboliken Merck K. Merkl: Auswirkungen der CLP-VO 2 Merck Editor: K. Merkl 1

2 Ziele Weltweit einheitliches System für die Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien Harmonisierte Kriterien für die Einstufung von Gesundheitsgefährdungen, ökologischen und physikalischen Eigenschaften Harmonisierte Gefahrenkommunikation Gefahrstoffeinstufung, Gefahrstoffetiketten Transporteinstufung Arbeitsplatzsicherheit Sicherheitsdatenblätter Verbraucherschutz Merck K. Merkl: Auswirkungen der CLP-VO 3 Einfluss Arbeitssicherheit Vorschriften Nachgeschaltete Regelwerke SDB/ E/K-Verzeichnis Einstufung/ Kennzeichnung Kunden- Kommunikation/ Schulung REACH Anpassung IT Systeme Etikett/ Packmittel Merck K. Merkl: Auswirkungen der CLP-VO 4 Merck Editor: K. Merkl 2

3 die zeitliche Dimension in Kraft Stoffe* Gemische* *Zuzüglich je 2 Jahre für Abverkauf möglich *Spätestens 1 Monat nach In Verkehr bringen REACH Registrierphase III ( 1 t/a) * Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis Registrierung Start Vorregistrierung Registrierphase I ( 1,000 t/a, Registrierphase II ( 100 t/a) R50/ t/a, CMR 1, 2 1 t/a) Kommunikation REACH-SDB Merck K. Merkl: Auswirkungen der CLP-VO 5 praktische Umsetzung Organisatorische Empfehlungen Ermitteln Sie die Auswirkungen des Systemwechsels Sind die verantwortlichen Mitarbeiter mit dem neuen und alten System vertraut (Übergangsfristen!) Optimieren Sie die Zusammenarbeit Transportbereich / Produktsicherheit Schulungsaufwand intern / extern Anpassung / Umstellung des IT-Systems Anzahl der Produkte (Stoffe und Gemische) Zusammenwirken mit REACH Ressourcenplanung Merck K. Merkl: Auswirkungen der CLP-VO 6 Merck Editor: K. Merkl 3

4 praktische Umsetzung Produktbezogenen Empfehlungen, z.b.: Überprüfung des Produktsortimentes Stoffe / Gemische mit einem Flp. zwischen 55 C und 60 C Welche Stoffe / Gemische wirken gegenüber Metallen korrosiv Verschiebung der Einstufungsgrenzen bei akuter Toxizität Kinematische Viskosität von flüssigen Kohlenwasserstoffen / Gemischen Verschiebung der Grenzwertkonzentration von 5 auf 3% bei reproduktionstoxischen Eigenschaften Geänderte Berechnungsverfahren für ätzend / reizend Stoffliste alt / neu mit Minimaleinstufungen / Übersetzungstabelle Merck K. Merkl: Auswirkungen der CLP-VO 7 Umsetzung in KMU Kundenkommunikation, Schulung Kundenanschreiben. Die Qualität und das Gefahrenpotential der Produkte ist unverändert.. geändertes Etikettenlayout / geändertes SDB aufgrund einer neuen Verordnung / z. T. geänderte Kriterien / Etiketten / SDB nach alt und neu möglich Flyer.. für Einsteiger E-learning tool intern- extern Zielgruppen & Lernziele Merck K. Merkl: Auswirkungen der CLP-VO 8 Merck Editor: K. Merkl 4

5 Umsetzung in KMU Anpassung IT systeme Neue Kennzeichnungselemente Gefahrenklassen Gefahrenkategorien Gefahrenpiktogramme Signalwörter Gefahren- Sicherheitshinweise neue Berechnungsmethoden Merck K. Merkl: Auswirkungen der CLP-VO 9 neue Kennzeichnungselemente Gefahrenklasse Art der physikalischen Gefahr, der Gefahr für die menschliche Gesundheit oder der Gefahr für die Umwelt. Gefahrenkategorie Untergliederung nach Kriterien innerhalb der einzelnen Gefahrenklassen zur Angabe der schwere der Gefahr Merck K. Merkl: Auswirkungen der CLP-VO 10 Merck Editor: K. Merkl 5

6 Gefahrenpiktogramme Physikalische Gefahren Exemplarische Gefahrenklassen explosive Stoffe entzündbare Flüssigkeiten entzündend (oxidierend) wirkende Flüssigkeiten komprimierte Gase gegenüber Metallen korrosiv wirkend Gesundheitsgefahren Umweltgefahren akute Toxizität hautätzend Reizung der Haut, STOT (Kat. 3) CMR, STOT (Kat. 1, 2), Aspirationsgefahr gewässergefährdend Merck K. Merkl: Auswirkungen der CLP-VO 11 neue Kennzeichnungselemente Signalwort Ein Signalwort gibt Auskunft über den relativen Gefährdungsgrad und signalisiert dem Nutzer die potentielle Gefahr, die dem Produkt innewohnt. Gefahr Signalwort für schwerwiegende Gefahrenkategorien Achtung Signalwort für weniger schwerwiegende Gefahrenkategorien Merck K. Merkl: Auswirkungen der CLP-VO 12 Merck Editor: K. Merkl 6

7 Gefahrenhinweise Ein Gefahrenhinweis ist eine Phrase, die einer Gefahrenklasse und Kategorie zugeordnet ist, die die Natur/intrinsische Eigenschaft eines gefährlichen Produktes beschreibt, soweit angebracht, zusätzlich den Grad der Gefährdung. Gefahrenhinweis Gruppe des Gefahrenhinweises 2 Physikalische Gefahren 3 Gesundheitsgefahren 4 Umweltgefahren H300 Lebensgefahr bei Verschlucken Reihenfolge in der Gruppe Merck K. Merkl: Auswirkungen der CLP-VO 13 Bisher Neu explosionsgefährlich R2, R3 explosiv H200 H201 H202 H203 (H204) H240 H241 Gefahr R12, R11, R15, R17 H220 H222,H223 H224,H225,H226 H241,H242 H250,H251,H252 H260,H261 hoch-, leichtentzündlich extrem/leicht entzündbar Gefahr, Achtung Merck K. Merkl: Auswirkungen der CLP-VO 14 Merck Editor: K. Merkl 7

8 Bisher Neu R23, R24, R25, R26, R27, R28 H300 H310 H330 H301 H311 H331 Sehr giftig, giftig akute Tox. Kat.1,2,3 Gefahr Sehr giftig, giftig R45, R46, R49, R60, R61 R39/.., R48/.. cmr Kat.1A,1B; STOT Kat.1 H340 H350 H360 H370 H372 H304 H334 Gefahr Merck K. Merkl: Auswirkungen der CLP-VO 15 Bisher Neu R40, R62, R63, R68 R48/.., R68/.. H341 H351 H361 H371 H373 Gesundheitsschädlich Gesundheitsschädlich cmr Kat.2; STOT Kat.2 Achtung R42, R65 H334 H304 Sensibilisierung der Atemwege Kat.1; Aspiration Kat.1 Gefahr Merck K. Merkl: Auswirkungen der CLP-VO 16 Merck Editor: K. Merkl 8

9 Bisher Neu R34, R35 H314 Ätzend Ätzwirkung auf die Haut Kat.1A,1B,1C Gefahr R41 H318 reizend Schwere Augenschädigung Kat.1 Gefahr Merck K. Merkl: Auswirkungen der CLP-VO 17 Umsetzung in KMU Etikett/ Packmittel Merck K. Merkl: Auswirkungen der CLP-VO 18 Merck Editor: K. Merkl 9

10 Etikett basierend auf den aktuellen RL s Symbole R- und S-Sätze Gefahrenbezeichnungen Ident. Nummer Merck K. Merkl: Auswirkungen der CLP-VO 19 Etikett nach -VO Piktogramme Signalwort Ident. Nummer Gefahren- und Sicherheitshinweise Merck K. Merkl: Auswirkungen der CLP-VO 20 Merck Editor: K. Merkl 10

11 Umsetzung in KMU Arbeitssicherheit Vorschriften Unterweisungen Schutzmaßnahmen Betriebsanweisungen Merck K. Merkl: Auswirkungen der CLP-VO 21 Unterweisung EU: Neues / zusätzliches Piktogramm : Gesundheitsgefahr Merck K. Merkl: Auswirkungen der CLP-VO 22 Merck Editor: K. Merkl 11

12 Auswirkungen auf den Arbeitsschutz Neu ist NUR: Die irreversible Schädigung des Sehnervs bzw. die Erblindung wird jetzt dargestellt durch EU - R-Satz bzw. - Gefahrenhinweis R39/23/24/25: Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. H370: Schädigt die Organe. EU-Symbol bzw. -Piktogramm Auswirkungen auf Arbeitsschutz? Unterweisung durchführen, was das neue Piktogramm bedeutet ( die gleiche Gefahr wird anders dargestellt ). Schutzmaßnahmen bleiben unverändert, da sich nur die Darstellungsweise geändert hat, aber keine neuen Gefahren dazugekommen sind Merck K. Merkl: Auswirkungen der CLP-VO 23 Umsetzung in KMU repräsentiert 7 der insgesamt 10 Gefahrenklassen bei Gesundheitsgefahren aber keine akuten Gefahren: 1: Sensibilisierung (d. h. allergische Reaktion) Atemwege Kategorie 1 2: Canzerogenität 3: Mutagenität CMR-Eigenschaften 4: Reproduktionstoxizität 5: einmalige Exposition 6: wiederholte Exposition spezifische Zielorgan-Toxizität 7: Aspirationsgefahr (d. h. Eindringen flüssiger oder fester Stoffe in die Atemwege) Merck K. Merkl: Auswirkungen der CLP-VO 24 Merck Editor: K. Merkl 12

13 Umsetzung in KMU EU: Wegfall: : neue Piktogramme: Merck K. Merkl: Auswirkungen der CLP-VO 25 Auswirkungen auf den Arbeitsschutz Neu ist nur: 3 Gesundheitsgefahren werden jetzt mit 2 Piktogrammen dargestellt EU - R-Satz bzw. - Gefahrenhinweis 1. R22: Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. 2. R40: Verdacht auf krebserzeugende Wirkung. 3. R48/20/22: Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Verschlucken. 1. H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. 2. H351: Kann vermutlich Krebs verursachen. 3. H373: Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition. EU-Symbol bzw. - Piktogramm Auswirkungen auf Arbeitsschutz? Unterweisung durchführen, was die neuen Piktogramme bedeuten ( gleiche Gefahren werden anders dargestellt ). Schutzmaßnahmen bleiben unverändert, da sich nur die Darstellungsweise geändert hat, aber keine neuen Gefahren dazugekommen sind Merck K. Merkl: Auswirkungen der CLP-VO 26 Merck Editor: K. Merkl 13

14 Betriebsanweisungen Betriebsanweisung nach GefStoffV Arbeitsbereiche, Arbeitsplatz, Tätigkeit: Gefahrstoffbezeichnung Gefahren für Mensch und Umwelt Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln Verhalten im Gefahrfall Erste Hilfe Sachgerechte Entsorgung unverändert Änderungen: Symbole Piktogramme R-Sätze Gefahrenhinweise Änderungen: S-Sätze Sicherheitshinweise aber ohne inhaltliche Änderungen/Ergänzungen z. B. kein anderer Handschuh unverändert Merck K. Merkl: Auswirkungen der CLP-VO 27 Umsetzung in KMU Sicherheitsdatenblatt Merck K. Merkl: Auswirkungen der CLP-VO 28 Merck Editor: K. Merkl 14

15 / REACH Sicherheitsdatenblatt Das Sicherheitsdatenblatt wird nicht über das EU- reguliert, sondern über REACH Artikel 31: Anforderungen an ein Sicherheitsdatenblatt: Der Lieferant eines Stoffes oder einer Zubereitung stellt dem Abnehmer des Stoffes oder der Zubereitung ein SDB nach Anhang II zur Verfügung: a) wenn der Stoff oder die Zubereitung die Kriterien für die Einstufung als gefährlich gemäß der RL 67/548/EWG oder RL 1999/45/EG, bzw. EU--VO erfüllt, b) wenn der Stoff persistent, bioakkumulierend und toxisch oder sehr persistent und sehr bioakkumulierend gemäß den Kriterien des Anhangs XIII ist. Anhang II: Leitfaden für die Erstellung des SDB Merck K. Merkl: Auswirkungen der CLP-VO 29 / REACH Sicherheitsdatenblatt Das Format ist gleich dem UN- Sicherheitsdatenblatt 16 Kapitel / Abschnitte Die Anforderungen an die Kapitel sind zum Teil unterschiedlich z.b.: In Kapitel 1 ist u. A. die Adresse der sachkundigen Person, die für das SDB zuständig ist, anzugeben. Gesundheits-, sicherheits- und umweltbezogene Informationen, die die Kennzeichnung umfasst, sollen in Kapitel 15 angegeben werden. Beachte: UN--SDB in Kapitel 2! Merck K. Merkl: Auswirkungen der CLP-VO 30 Merck Editor: K. Merkl 15

16 / REACH Sicherheitsdatenblatt UN- / REACH 1. Stoff- / Zubereitungs- und Firmenbezeichnung (Identifikation) 2. Mögliche Gefahren Änderung der Rangfolge der vorherigen 3. Zusammensetzung / Angabe zu Bestandteilen Kapitel 2 und 3 4. Erste-Hilfe-Maßnahmen 5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung UN-: Die komplette Information über die 6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung Einstufung und Kennzeichnung (analog 7. Handhabung und Lagerung Etikett) muss in Kapitel 2 stehen 8. Expositionsbegrenzung / pers. Schutzausrüstung 9. Physikalische und chemische Eigenschaften 10. Stabilität und Reaktivität 11. Angaben zur Toxikologie 12. Angaben zur Ökologie 13. Hinweise zur Entsorgung 14. Angaben zum Transport 15. Vorschriften (regularische Informationen) UN-: Kapitel 15 soll für weitere relevante 16. Sonstige Angaben Informationen über den Stoff / Mischung genutzt werden Merck K. Merkl: Auswirkungen der CLP-VO 31 / REACH Sicherheitsdatenblatt Die Anforderungen an die Kapitel sind zum Teil unterschiedlich z.b.: Sicherheitsdatenblätter müssen als Anhang Expositionsszenarien bzw. Verwendungs- und Expositionskategorien enthalten, wenn der Hersteller in der Lieferkette diese für einen Stoffsicherheitsbericht erarbeitet hat. Falls ein Stoffsicherheitsbericht erforderlich ist, müssen in Kapitel 8 die für den Stoff entsprechenden DNEL- und PNEC-Werte für die Expositionsszenarien vermerkt werden, außerdem sind die Risikomanagementmaßnahmen für die identifizierten Verwendungen anzugeben. *DNEL = Derived No Effect Level = Gesundheit *PNEC = Predicted No Effect Concentration = Umwelt Merck K. Merkl: Auswirkungen der CLP-VO 32 Merck Editor: K. Merkl 16

17 / REACH Sicherheitsdatenblatt Die Verordnung kann seit Inkrafttreten angewendet werden. Wird die Verordnung angewendet, erfolgt die Kennzeichnung ausschließlich nach den Vorgaben der EU- -Verordnung. Nur diese erscheint auf dem Kennzeichnungsetikett. Im Sicherheitsdatenblatt ist die Einstufung nach Stoff- / Zubereitungsrichtlinie sowie EU--Verordnung anzugeben (Art. 57 (Änderung der REACH-VO 1907/2006 ab Inkrafttreten der -VO 1272/2008) und Artikel 61) Merck K. Merkl: Auswirkungen der CLP-VO Seite 33 / REACH Sicherheitsdatenblatt Empfehlung Kapitel 2: Mögliche Gefahren Einstufung nach für den Stoff oder das Gemische / ggf. zusätzliche EUH-Hinweise nach den z. Z. noch gültigen RL s (DSD / DPD) / ggf. Info aus zusätzlichen R-Sätzen Kapitel 3: Zusammensetzung / Angabe zu Bestandteilen -Einstufung der gef. Bestandteile plus Konzentrationsbereiche Angaben zur Zusammensetzung / Einstufung der Bestandteile nach der noch gültigen ZuRL bis Kapitel 11: Toxikologische Angaben Änderungen des Wortlautes: z. B.: STOT (gezielte Organtoxizität) Kapitel 15: Rechtsvorschriften Kennzeichnung nach Kapitel 16: Sonstige Angaben Kennzeichnung nach den noch gültigen RL s bis zum (oder Kapitel 15) Merck K. Merkl: Auswirkungen der CLP-VO 34 Merck Editor: K. Merkl 17

18 Umsetzung in KMU Nachgeschaltete Regelwerke Merck K. Merkl: Auswirkungen der CLP-VO 35 nachgeschaltete Regelwerke Anpassung anderer Rechtsvorschriften Als Folge der EG--Verordnung sind eine Reihe europäischer (und auch nationaler, deutscher) Regelungen an die neuen Einstufungs- und Kennzeichnungsbestimmungen anzupassen.. National ist zum Beispiel die ChemikalienverbotsV zu ändern, ebenso die GefahrstoffV. Alle Anpassungen sollen nach Möglichkeit unter Wahrung des bestehenden Schutzniveaus erfolgen. Literatur: Bundesministerium für Arbeit und Soziales, : EG--Verordnung Neue Kennzeichnungen für Chemieprodukte: gefahrstoffe infos zur ghs vo.pdf Merck K. Merkl: Auswirkungen der CLP-VO 36 Merck Editor: K. Merkl 18

19 Fazit / Handlungsbedarf Veränderungen durch hauptsächlich durch Geänderte Gefahrendarstellung Geänderte Gefahrenkommunikation (neue Kennzeichnungselemente / z.t. Verschiebung der Grenzwerte / Kriterien) Schulung / Unterweisung Überarbeitung / Anpassung des Produktportofolios Etiketten Sicherheitsdatenblätter Betriebsanweisungen / Herstellvorschriften Anpassung der IT-Systeme Merck K. Merkl: Auswirkungen der CLP-VO 37 Warum? Coffein LD 50 oral Ratte = 261 mg/kg Kanada: giftig USA: giftig EU: gesundheitsschädlich China: nicht gefährlich Thailand: gesundheitsschädlich Indien: nicht giftig Unterschiedliche Einstufungen Japan: giftig Korea: giftig Malaysia: gesundheitsschädlich Australien: gesundheitsschädlich Neuseeland: gefährlich Merck K. Merkl: Auswirkungen der CLP-VO 38 Merck Editor: K. Merkl 19

20 Darum! Coffein Gefahr akut toxisch Kat.3 Giftig bei Verschlucken Merck K. Merkl: Auswirkungen der CLP-VO Merck K. Merkl: Auswirkungen der CLP-VO 40 Merck Editor: K. Merkl 20

21 Merck K. Merkl: Auswirkungen der CLP-VO 41 Merck Editor: K. Merkl 21

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