Weltweit einheitliche Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien

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1 GHS Weltweit einheitliche Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien April

2 GHS ist ein Arbeitspapier der UN, das bedeutet Globally Harmonised System on Classification, Labelling and Packaging of Substances and Mixtures Global Harmonisiertes System zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen 1

3 Kernelemente von GHS Weltweit einheitliche Einstufungskriterien Weltweit einheitliche Kennzeichnung Weltweit einheitliches Sicherheitsdatenblatt für chemische Stoffe und Gemische, die bislang als Zubereitungen bezeichnet wurden 2

4 Kernauswirkungen von GHS Vereinfachung des internationalen Chemikalienhandels durch: weltweite einheitliche Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen Harmonisierung mit dem internationalen Transportrecht für gefährliche Güter Erhöhung des Schutzniveaus für Mensch und Umwelt durch: international verständliche und einheitliche Gefahreneinstufung Reduzierung der benötigten Tierversuche 3

5 Historie erarbeitete die ILO (International Labour Organization) einen Vorschlag für ein harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien wurde auf der UN-Konferenz für Umwelt und Entwicklung (UN CED) ein weltweit einheitliches Einstufungs- und Kennzeichnungssystem als Ziel definiert wurde das Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals (GHS) mit dem sogenannten purple book erstmals vorgelegt. Seitdem wird es kontinuierlich erweitert und verbessert und erscheint alle 2 Jahre in aktualisierter Fassung. 4

6 2007 Veröffentlichung der GHS - Revision 2 - durch die UN Implementierung von GHS in der EU durch Bekanntgabe der EG-GHS oder CLP-Verordnung am im Amtsblatt der Europäischen Union. 5

7 Beweggründe für die Entstehung von GHS Unterschiedliche Systeme zur Kennzeichnung von Chemikalien in verschiedenen Ländern Unterschiedliche Behandlung gleicher Chemikalien in verschiedenen Ländern Bedürfnis nach einem weltweit einheitlichen Sicherheitsstandard Wachsender internationaler Handel erfordern weltweit Harmonisierung der nationalen Rechtssysteme 6

8 Beispiel für globale Unterschiede in der Kennzeichnung Entzündliche Flüssigkeit 7

9 Beispiel für globale Unterschiede in der Einstufung Coffein (LD 50 oral 279 mg/kg) Quelle: TK Steel AG, Duisburg, GHS-Präsentation, Dr. Ursula Gerigk, 2009 Verordnung Gefahrgutverordnung Gefahrstoffverordnung Ort bzw. Zeitschiene bis 2006 ab 2007 EU USA, Kanada, Japan, Korea Australien, Malaysia, Thailand Einstufung Gesundheitsschädlich Giftig Gesundheitsgefährdend Neuseeland China, Indien Gefährlich GHS weltweit 8

10 GHS - Prinzipien und Grundsätze Building Blocks Interessen diverser Zielgruppen (z. B. Gefahrstoffe im Arbeits- und Umweltschutz oder Gefahrgut im Transportwesen) werden durch modularen Aufbau berücksichtigt, Die jeweils relevanten Module können nach Baukastenprinzip ("Building Blocks ) zusammengestellt werden. Gefährliche Stoffe und Gemische GHS umfasst prinzipiell alle gefährlichen Stoffe und Gemische (früher Zubereitungen genannt) über deren gesamten Lebenszyklus hinweg Informationsaustausch Die gesamte Kommunikation für Eigenschaften von Stoffen und Gemischen erfolgt über das Sicherheitsdatenblatt und die Kennzeichnung Nutzung aller vorhandenen Informationen zur Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen Gefährdungspotential Die intrinsischen Eigenschaften (physikalische, Gesundheits- und Umweltgefährdungen) sind Basis für alle nachgeordneten Regelungen Schutzniveau Keine Reduzierung des Schutzniveaus in bestehenden rechtlichen Vorschriften 9

11 GHS - Prinzipien und Grundsätze Transport gefährlicher Güter Transport gefährlicher Güter (Transport of Dangerous Goods, TDG) ist ein Bereich, der bereits ein international anerkanntes System von Kriterien und Prüfmethoden hat Die "UN Recommendations for the Transport of Dangerous Goods" (und das "UN Test Manual") dienen als Basis für die Einstufung physikalischer Gefahren im GHS Quelle: BAM, Cordula Wilrch, GHS Physikalische Gefahren,

12 Stand 2009 der weltweiten Implementierung von GHS Die weltweite Umsetzung von GHS wurde 1992 auf UN-Ebene vereinbart Die Inhalte von GHS werden erst mit der Implementierung durch die einzelnen Staaten oder Staatengemeinschaften verbindlich Bei der nationalen GHS-Implementierung müssen nicht alle Elemente des "Purple Book" (= GHS-Version der UN) übernommen werden. Die Elemente, die übernommen werden, können nur unverändert übernommen werden. 11

13 Weltweite Implementierung von GHS Stand: April 2009 In Diskussion, Implementierung offen Quelle: European Commission, April 2009 In Vorbereitung, Implementierung steht fest GHS implementiert 12

14 GHS - Implementierung in der EU: EG-GHS-Verordnung EG-GHS (= Bezeichnung der europäischen Umsetzung der UN-GHS-Verordnung) Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 vom über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen on Classification, Labelling and Packaging of Substances and Mixtures Die EG-GHS oder CLP-Verordnung ist am 20. Januar 2009 in Kraft getreten. 13

15 Rechtliche Auswirkungen von GHS in der EU Neu: Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen ("EG-GHS-Verordnung") Änderung: Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe ("REACH-Verordnung") Aufhebung (am ): Richtlinie 67/548/EWG für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe ("Stoffrichtlinie") Richtlinie 1999/45/EG zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedsstaaten für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Zubereitungen ("Zubereitungsrichtlinie") 14

16 Rechtliche Auswirkungen von GHS in Deutschland Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) Übergangsweise bleiben die Bezüge zur Einstufung nach den Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG bestehen. Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) Die Bezüge zur Einstufung nach den Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG bleiben in der Übergangsphase bestehen. Unabhängig von kurzfristig erforderlichen formalen Anpassungen finden die TRGS zunächst unverändert Anwendung. 15

17 EG-GHS - Zeitschiene: Fixpunkte EG-GHS ist in Kraft getreten Alle Stoffe müssen nach EG-GHS - Kriterien eingestuft und gekennzeichnet werden Alle Gemische müssen nach EG-GHS - Kriterien eingestuft und gekennzeichnet werden 16

18 EG-GHS - Zeitschiene: Übergangsfristen Ab 20.Januar 2009 dürfen gefährliche Stoffe und Gemische nach GHS eingestuft werden. Es können die neuen GHS-Symbole auf dem Kennzeichnungsetikett angebracht werden, wenn Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung gemäß EG-GHS erfolgt sind. Gleichzeitige Kennzeichnung nach altem (RL 67/548/EWG) und neuen (EG-GHS) System ist nicht gestattet! Zwischen 1. Dez und 31. Mai 2015 müssen chemische Stoffe sowohl nach dem "alten" als auch nach dem "neuen" System eingestuft werden. Beides muss im Sicherheitsdatenblatt vermerkt sein. Kennzeichnung und Verpackung müssen dann ausschließlich gemäß EG-GHS ausgeführt sein. 1. Juni 2015 werden die Stoff- und die Zubereitungsrichtlinie außer Kraft gesetzt und es darf ausschließlich nach EG-GHS eingestuft, gekennzeichnet und verpackt werden. Lagerbestände mit alter Kennzeichnung dürfen noch bis zum 1. Dez (Stoffe) bzw. bis zum 1. Juni 2017 (Gemische) in Verkehr gebracht werden. 17

19 EG-GHS - Zeitschiene: Übergangsfristen Stoffe Gemische Quelle: April

20 Inkrafttreten GHS / REACH - Zeitschiene Vorregistrierung Phase-In-Stoffe 1 t/a > 1000 t/a CMR > 1 t/a > 100 t/a > 100 t/a > 1 t/a REACH EG-GHS Registrierung Inkrafttreten GHS in Europa Quelle: Volkswagen AG, Wolfsburg, Dr. Anita Hillmer, 2009 Ende der Umsetzungsfrist für Stoffe, Einstufung und Kennzeichnung Ende der Umsetzungsfrist für Gemische, Einstufung und Kennzeichnung 19

21 EG-GHS - Verordnung vom Artikelteil Seiten 1-35 Titel I Allgemeines (Zweck und Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen ) Artikel 1-4 Titel II Gefahreneinstufung Artikel 5-16 Titel III Gefahrenkommunikation durch Kennzeichnung Artikel Titel IV Verpackung Artikel 35 Titel V Harmonisierung der Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis Artikel Titel VI Zuständige Behörden und Durchsetzung Artikel Titel VII Allgemeine und Schlussvorschriften Artikel

22 EG-GHS - Verordnung vom Anhang Seiten Anhang I Anhang II Anhang III Vorschriften für die Einstufung und Kennzeichnung von gefährlichen Stoffen und Gemischen Teile 1-5, Seiten Besondere Vorschriften für die Kennzeichnung und Verpackung bestimmter Stoffe und Gemische Teile 1-5, Seiten Liste der Gefahrenhinweise, ergänzenden Gefahrenmerkmalen und ergänzenden Kennzeichnungselemente Teile 1-2, Seiten

23 EG-GHS - Verordnung vom Anhang Seiten Anhang IV Anhang V Anhang VI Anhang VII Liste der Sicherheitshinweise Teile 1-2, Seiten Gefahrenpiktrogramme Teile 1-3, Seiten Harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung für bestimmte gefährliche Stoffe Teile 1-3, Seiten Tabelle für die Umwandlung einer Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG in eine Einstufung gemäß dieser Verordnung Seiten

24 Änderungen durch GHS Einführung neuer Kennzeichnungselemente Gefahrenpiktogramme Gefahrstoffe und Gefahrgut Gefahrenklassen Gefahrenkategorien Signalwörter Gefahrenhinweise Sicherheitshinweise Physikalische Gefahren, Gesundheitsgefahren, Umweltgefahren weitere Unterteilung der Gefahrenklassen Achtung oder Gefahr H-Sätze P-Sätze 23

25 Änderungen durch GHS Neues einheitliches Einstufungssystem zur Beurteilung der Eigenschaften von Stoffen und Gemischen hinsichtlich der: Physikalischen Gefahren Gesundheitsgefahren Umweltgefahren Im Rahmen der Implementierung von GHS in einzelnen Staaten oder Staatengemeinschaften dürfen dürfen weitere eigene Gefahrenklassen definiert werden. Beispiel: zusätzliche Umwelt-Gefahrenklasse in der EU: Die Ozonschicht schädigend 24

26 Änderungen durch GHS Neue Gefahrenpiktogramme/Symbole: Gefahrstoffe GHS01 Explodierende Bombe GHS02 Flamme GHS03 Flamme über einem Kreis GHS04 Gasflasche GHS05 Ätzwirkung Beispiel: Explosive Stoffe Beispiel: Entzündbare Flüssigkeiten Beispiel: Oxidierende Feststoffe Gase unter Druck Beispiel: Hautätzend, Kat. 1A, 1B, 1C Korrosiv gegenüber Metallen, Kat. 1 25

27 Änderungen durch GHS Neue Gefahrenpiktogramme/Symbole: Gefahrstoffe GHS06 Totenkopf mit gekreuzten Knochen Beispiel: Akute Toxizität (oral, dermal, inhalativ) Kat. 1, 2, 3 GHS07 Ausrufezeichen Beispiel: Akute Toxizität Kat. 4 Reizung der Haut Kat. 2 Hautsensibilisierend GHS08 Gesundheitsgefahr Beispiel: CMR, Kat. 1A, 1B, 2 Atemwegssensibilisierend Spezifische Zielorgan- Toxizität, Kat. 1, 2 Aspirationsgefahr Kat. 1 GHS09 Umwelt Gewässergefährdend 26

28 Änderungen durch GHS Neue Gefahrenpiktogramme/Symbole: Gefahrgut Quelle: 27

29 Änderungen durch GHS Neue Gefahrenklassen Physikalische Gefahren 1) Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff 2) Entzündbare Gase 3) Entzündbare Aerosole 4) Oxidierende (entzündend wirkende) Gase 5) Gase unter Druck 6) Entzündbare Flüssigkeiten 7) Entzündbare Feststoffe 8) Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische 9) Pyrophore (selbstentzündliche) Flüssigkeiten 10) Pyrophore (selbstentzündliche) Feststoffe 11) Selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische 12) Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln 13) Oxidierende (entzündend wirkende) Flüssigkeiten 14) Oxidierende (entzündend wirkende) Feststoffe 15) Organische Peroxide 16) Korrosiv gegenüber Metallen 28

30 Änderungen durch EG-GHS Neue Gefahrenklassen Gesundheitsgefahren 1) Akute Toxizität 2) Ätz-/Reizwirkung auf die Haut 3) Schwere Augenschädigung/ Augenreizung 4) Sensibilisierung der Atemwege oder der Haut 5) Keimzellmutagenität 6) Karzinogenität 7) Reproduktionstoxizität 8) Spezifische Zielorgan-Toxizität STOT (einmalige Exposition) 9) Spezifische Zielorgan-Toxizität STOT (wiederholte Exposition) 10) Aspirationsgefahr Umweltgefahren 1) Gewässergefährdend - akut gewässergefährdend - chronisch (langfristig) gewässergefährdend Zusätzliche EU-Gefahrenklasse 1) Die Ozonschicht schädigend 29

31 Änderungen durch GHS Gefahrenkategorien Untergliederung nach definierten Kriterien innerhalb der einzelnen Gefahrenklassen zur Angabe der Schwere der Gefahr. Die Kategorien werden einfach durchnummeriert. Die Schwere der Gefahr nimmt mit steigender Kategorie-Nr. ab. Signalwörter Ein Signalwort gibt Auskunft über den relativen Gefährdungsgrad und signalisiert dem Nutzer die potentielle Gefahr, die dem Produkt innewohnt. Gefahr Achtung für die schwerwiegenden Gefahrenkategorien für die weniger schwerwiegenden Gefahrenkategorien 30

32 Änderungen durch GHS Beispiel für Gefahrenkategorien und Signalwörter Entzündbare Flüssigkeiten Signalwörter Achtung Einstufung Kategorie 1: Flammpunkt < 23 C und Siedebeginn 35 C Kategorie 2: Flammpunkt < 23 C und Siedebeginn > 35 C Kategorie 3: 23 C Flammpunkt 60 C (Gasöle, Diesel und leichte Heizöle innerhalb eines Flammpunktbereichs von 55 C - 75 C können für die Beförderung als Kategorie 3 gelten.) Quelle: UBA, Dessau, GHS - kurz erklärt,

33 Änderungen durch GHS Akute orale Toxizität LD 50 [mg/kg] Beispiel für Änderung der Einstufungskriterien in der EU bisher: EU-Richtlinie 67/548/EWG Sehr giftig < 25 Giftig > Gesundheitsschädlich > nicht eingestuft > 2000 neu: GHS Kat. 1 < 5 Kategorie 2 > 5-50 Kategorie 3 > Kategorie 4 > Kategorie 5 - optional > Ohne Piktogramm 32

34 Änderungen durch GHS Gefahrenhinweise (Hazard Statements, H-Sätze) Gefahrenhinweise sind harmonisierte Textbaustein, die mit den bisherigen R-Sätzen nach der Stoff- und Zubereitungsrichtlinie vergleichbar sind, deren Wortlaut nicht verändert werden darf. Kodierung H 3 01 fortlaufende Nummer Gruppierung: Hazard Statement 2 = Physikalische Gefahren 3 = Gesundheitsgefahren 4 = Umweltgefahren 33

35 Änderungen durch GHS Sicherheitshinweise (Precautionary Statements, P-Sätze) Sicherheitshinweise sind harmonisierte Textbausteine, die den bisherigen S- Sätzen nach der Stoff- u. Zubereitungsrichtlinie vergleichbar sind Kodierung P 1 02 fortlaufende Nummer Gruppierung: 1 = Allgemein 2 = Vorsorgemaßnahmen 3 = Empfehlungen 4 = Lagerhinweise 5 = Entsorgung Precautionary Statement 34

36 Änderungen durch GHS Vergleich der neuen mit den alten Gefahrensymbolen 35

37 Änderungen durch GHS Vergleich der neuen mit den alten Gefahrensymbolen 36

38 Praxishilfe zur neuen Einstufung von Gefahrstoffen GHS-Konverter der BG Chemie unter: GHS- Konverter Quelle: BG Chemie, Vortrag: Das GHS-System,

39 Praxishilfe - GHS-Konverter unter: Beispiel aus dem GHS-Konverter: Ausgabe der alten und neuen Einstufung als Word- oder PDF-Datei bisher: RL 67/548/EWG neu: EG-GHS 38

40 Etiketten Änderungen durch EG-GHS Produktname und Produktidentifikation Piktogramme Nennmenge, wenn Stoff oder Gemisch der breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird H-Sätze, (Anzahl durch EG-GHS vorgegeben) P-Sätze, (maximal 6) Name, Anschrift, Telefonnummer des Lieferanten Signalwort Quelle: BG Chemie, Vortrag: Das GHS-System,

41 Änderungen durch EG-GHS Sicherheitsdatenblatt 1. Produktidentifikation 2. Mögliche Gefahren 3. Zusammensetzung 4. Erste Hilfe-Maßnahmen 5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung 6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung 7. Handhabung und Lagerung 8. Expositionsüberwachung und PSA 9. Physikal. und chemische Eigenschaften 10. Stabilität und Reaktivität 11. Toxikologische Angaben 12. Umweltbezogene Angaben 13. Hinweise zur Entsorgung 14. Angaben zum Transport 15. Rechtsvorschriften 16. Sonstige Angaben Das mit Einführung von REACH am zuletzt geänderte Sicherheitsdatenblatt (SDB) bleibt vom Aufbau her unverändert Bis zum müssen im SDB die alte und neue Einstufung angegeben werden (d.h. nach GHS und nach Stoff- und Zubereitungsrichtlinie) Auf der Verpackung wird nur die Kennzeichnung nach GHS angegeben 40

42 EG-GHS - Zusammenfassung Neueinstufung für Stoffe und Gemische aufgrund geänderter Kriterien => bisherige Gesamtzahl der gefährlichen Stoffe und Gemische erhöht sich Kennzeichnung gemäß der Neueinstufung verbindlich ab: 2010 für Stoffe und 2015 für Gemische Reduktion der Symbolvielfalt auf globaler Ebene Weitweit einheitliche Kennzeichnung durch: Gefahrensymbole Gefahrenklasse und Kategorie Gefahrenhinweise Signalwort Ersatz der bisher 67 R-Sätze durch 71 Hazard Statements (H-Sätze) Ersatz der bisher 64 S-Sätze durch 135 Precautionary Statements (S-Sätze) 41

43 EG-GHS - Weitere Schritte Sicherstellung der Einhaltung der durch EG-GHS vorgegebenen Termine und Fristen durch Anpassung der innerbetrieblichen Regeln und Anweisungen (insbes. Hersteller und Inverkehrbringer) Anpassung von Betriebsanweisungen, Gefährdungsbeurteilungen, Gefahrstoffverzeichnis, Datenbanken, Etikettierungen,... usw. an EG-GHS Schulungen bzw. Unterweisungen der Mitarbeiter GHS 42

44 EG-GHS - Ausblick Innerhalb Europas führt dies aufgrund der hohen Regelungsdichte insgesamt zu einem erheblichen Umstellungsaufwand In Deutschland sind Veränderungen im gesetzlichen Regelwerk zu erwarten (z. B. Bundesimmissionsschutz, Betriebssicherheitsverordnung, Störfallverordnung, Gefahrstoffverordnung ) Bei den internationalen Vorschriften für den Gefahrguttransport gibt es sehr viel weniger Änderungen als im Gefahrstoffbereich GHS 43

45 GHS - Helpdesks EG-GHS Weitere Informationen Die EG-GHS-Verordnung verpflichtet alle EU-Mitgliedsstaaten zur Einrichtung nationaler Helpdesks Nationale GHS-Helpdesks müssen nicht eigenständig strukturiert aufgebaut werden; sie können auch mit einem bereits vorhandenen REACH-Helpdesk zusammen gelegt werden und über den folgenden Link bei der BAuA erreicht werden: 44

46 EG-GHS Weitere Informationen nnn=true& nnn=true Sechs hilfreiche Links für zusätzliche Informationen zu EG-GHS:

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