Vortrag anlässlich der Kreisstellenversammlung am 20. September 2010 Monika Paul

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1 Der im Focus gefahrstoffrechtlicher Änderungen Vortrag anlässlich der Kreisstellenversammlung am 20. September 2010 Monika Paul

2 EG-Richtlinien über Gefahrstoffe Zu Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe und gefährlicher Zubereitungen GHS/CLP Zu Beschränkungen des Inverkehrbringens und der Verwendung gewisser gefährlicher Stoffe und Zubereitungen Zum Schutz der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch chemische, physikalische und biologische Arbeitsstoffe bei der Arbeit Chemikaliengesetz Arbeitsschutzgesetz Chemikalienverbotsverordnung Gefahrstoffverordnung Biostoffverordnung Rechtliche Zusammhänge Monika Paul 2

3 EG-CLP-Verordnung Verbindliche Kennzeichnung der Stoffe bis Verbindliche Kennzeichnung von Gemischen bis Stoff-und Zubereitungsrichtlinien Das bisherige Einstufungs- und Kennzeich- nungssystem wird zum zurückgezogen Sicherheitsdatenblatt Bis zum sind beide Kennzeichnungen (alte und neue) aufzuführen Übergangsfristen Monika Paul 3

4 Abverkaufsfristen Stoffe mit alter Kennzeichnung, die vor dem in den Verkehr gebracht wurden bis Gemische mit alter Kennzeichnung, die vor dem in den Verkehr gebracht wurden bis Übergangsfristen Monika Paul 4

5 Alt Gesundheitsschädlich Xn CMR-Stoffe Kategorie 3 Neu Je nach Einstufung Akute Toxizität: Kategorie 4 Hautsensibilisierung Hautreizung Augenreizung Atemwegreizung Schwere Augenschäden Reizend Xi Das Andreaskreuz fällt zukünftig ganz weg! Einmalige oder wiederholte Exposition Aspirationsgefahr: Kategorie 1 Atemwegsensibilisierung cmr-stoffe Kategorie 2 Betäubende Wirkung Die neuen Piktogramme Monika Paul 5

6 Alt Umweltgefährlich N Neu Umweltgefährlich Brandfördernd O Brandfördernd _ Komprimierte Gase Ätzend C Ätzend Die neuen Piktogramme Monika Paul 6

7 Alt Sehr giftig T + Giftig T cmr-stoffe Kategorie 1 und 2 - Explosionsgefährlich Neu Giftig (nur für akut wirkende Gifte) cmr-stoffe Kategorie 1 A und 1 B Explosionsgefahr Hochentzündlich F + Leichtentzündlich F Entzündlich Entzündlich - Die neuen Piktogramme Monika Paul 7

8 Es gibt zukünftig 3 Gefahrenklassen: Physikalische Gefahr Entzündbare Flüssigkeit, Gase unter Druck, organische Peroxide.. Gesundheitsgefahr Akute Toxizität, Aspirationsgefahr, hautreizende / hautätzende Wirkung Umweltgefahr Wassergefährdend.. weiter unterteilt in Kategorien (einfache Zahl) und eventuell Typen (Großbuchstabe) Signalworte Warnung Gefahr Gefahrenklassen und -kategorien Monika Paul 8

9 Gefahrenhinweis (ehemals R-Satz) Buchstabe H dreiteilige Zahl die erste Zahl gibt die Gefahrenklasse an 2 = physikalische Gefahr 3 = Gesundheitsgefahr 4 = Umweltgefahr Sicherheitshinweis ( ehemals S-Satz) Buchstabe P dreiteilige Zahl die erste Zahl hat folgende Bedeutung 1 = Allgemeines 2 = Prävention 3 = Reaktion 4 = Lagerung 5 = Entsorgung H 319 (Augenreizung) P 233 (Behälter dicht verschlossen halten) Gefahren- und Sicherheitshinweis Monika Paul 9

10 Monika Paul 10

11 Stoffe mit physikalischen Gefahren wenig Änderungen Ausnahme: Gefahrenklasse explosiv Neue Gefahrenklassen Gase unter Druck Pyrophore Flüssigkeiten/Feststoffe Größere Unterschiede und strengere Einstufung bei den Gefahrenklassen Akute Toxizität Aspirationsgefahr Bei Umweltgefahren Unterscheidung Akute Wirkung auf Gewässer Chronische Wirkung auf Gewässer Wesentliche Änderungen Monika Paul 11

12 Downloads und Hinweise Verordnungstexte und weitere Links e/reach/index_de.htm Hinweise zu GHS und REACH Broschüre zur Einstufung und Kennzeichnung ublikationen/fpdf-l/3332.pdf Monika Paul 12

13 Inverkehrbringer müssen ihre Einstufungen und Kennzeichnungen der europäischen Chemikalienagentur (ECHA) melden. Die Informationen werden gesammelt. Bei Abweichungen müssen sich die Hersteller einigen. EU-Legaleinstufungen werden zukünftig nur noch für die Eigenschaften krebserzeugend, erbgutverändernd, fortpflanzungsgefährdend atemwegssensibilisierend herbeigeführt. Der Anhang I der EG-Stoffrichtlinie (~3 500 Stoffe) ist mit rechtlich verbindlicher Wirkung in den Anhang VI der EG-CLP- Richtlinie aufgenommen worden. Einstufung durch den Hersteller Monika Paul 13

14 Beispiel* Isopropanol Gefahrensymbol und Gefahrenbezeichnung R-Sätze R 11 R 26 R 67 S-Sätze S 2 S 7 S 16 S 24/25 S 26 Leichtentzündlich Reizt die Augen Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen bisher Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen Behälter dicht verschlossen halten Von Zündquellen fernhalten nicht rauchen Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren * Quelle: P. Ahl, PZ, 154.Jg, 2009, S Monika Paul 14

15 Beispiel* Isopropanol neu Gefahrenklasse Entzündbare Flüssigkeiten Schwere Augenschädigung/ Augenreizung Spezifische Zielorgantoxizität bei einmaliger Exposition Einstufung Kategorie 2 Kategorie 2 Kategorie 3 GHS Piktogramm Signalwörter Gefahr Warnung Warnung Gefahrenhinweise Sicherheitshinweise H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar P P P H319 Verursacht schwere Augenreizungen P P H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen P P * Quelle: P. Ahl, PZ, 154.Jg, 2009, S Monika Paul 15

16 Beispiel* Isopropanol Sicherheitshinweise neu Prävention Reaktion Entzündbare Flüssigkeiten P210, P233, P240 P241, P242, P243 P280 P303+P361+P353 P370-P378 Schwere Augenschädigung/ Augenreizung P264, P280 P261, P271 P305+P351+P338 P337+P313 Spezifische Zielorgantoxizität bei einmaliger Exposition P304+P340 P312 Lagerung P403+P235 P403+P235 P405 Entsorgung P501 P501 Es kann eine Auswahl getroffen werden, wobei die beabsichtigte Verwendung des Stoffes berücksichtigt werden soll. Eindeutig überflüssige Sicherheitshinweise können entfallen Bei Abgabe an Privatpersonen ist in jedem Fall ein Sicherheitshinweis zur Entsorgung anzugeben. * Quelle: P. Ahl, PZ, 154.Jg, 2009, S Monika Paul 16

17 Produkt Isopropanol Gefahrenpiktogramme Signalwort Gefahrenhinweise Gefahr Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. Verursacht schwere Augenreizungen. Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Sicherheits- hinweise Adresse Lieferant Nennmenge Vor Hitze, Funken, offener Flamme, heißen Oberflächen fernhalten. Nicht rauchen. An einem gut belüftete Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossen halten. Einatmen von Aerosol vermeiden. Nur in gut belüfteten Räumen verwenden. Schutzhandschuhe, Schutzkleidung und Augenschutz tragen. BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen. BEI BERÜHRUNG MIT DEN AUGEN: Einige Minuten behutsam mit wasser ausspülen. Eventuell vorhanden Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. Bei anhaltender Augenreizung ärztlichen Rat einholen. BEIM EINATMEN: Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhig stellen, in der sie leicht atmet. Bei Unwohlsein Giftinformationszentrum oder Arzt anrufen. Inhalt/Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen. Musterfirma - Musterstr Musterstadt - Tel: Inhalt: 5 Liter Monika Paul 17

18 Achten Sie auf neu gekennzeichnete Stoffe und verlangen Sie dafür aktualisierte Sicherheitsdatenblätter. Kennzeichnen Sie für die neu eingestuften Stoffe Ihre Gefäße um; eine doppelte Kennzeichnung nach altem und neuem System ist nicht zulässig. Aber.kennzeichnen Sie nicht selbstständig Ihre Gefäße um. Ausnahme: Mutige können dies für die Stoffe der Legaleinstufungen in der EG-CLP bereits jetzt tun. Berücksichtigen Sie geänderte Kennzeichnungen bei der Gefährdungsbeurteilung. Berücksichtigen Sie geänderte Kennzeichnungen bei der Betriebsanweisung / Mitarbeiterunterweisung. Verwenden Sie die Kennzeichnung eines neu eingestuften Stoffes bei der Weitergabe an Ihre Kunden, wenn Sie den Stoff als Gefahrstoff abgeben. Umsetzung in der Apotheke Monika Paul 18

19 Abgabe Ab dem geben Sie bitte nur noch neu gekennzeichnete Stoffe ab Machen Sie sich vorher eine Liste der Stoffe, die Sie üblicherweise abgeben Legen Sie für diese Stoffe die Einstufung und Kennzeichnung fest Umsetzung in der Apotheke Monika Paul 19

20 Beste Informationen erhalten Sie über die GESTIS-Stoffdatenbank GESTIS ist das Gefahrstoffinformationssystem der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung Umsetzung in der Apotheke Monika Paul 20

21 in der Suchfunktion oder im Alphabet den Namen des Stoffes eingeben und auf der dann erscheinenden Stoffseite den Bereich Vorschriften anklicken Sie erhalten so alle notwendigen Informationen Umsetzung in der Apotheke Monika Paul 21

22 Beispiel Aceton Einstufung: Entzündbare Flüssigkeiten, Kategorie 2; H225 Augenreizung, Kategorie 2; H319 Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition), Kategorie 3; H336 Signalwort:"Gefahr" Gefahrenhinweise - H-Sätze: H225: Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. H319: Verursacht schwere Augenreizung. H336: Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Ergänzende Gefahrenhinweise - EUH-Sätze: EUH066: Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen Monika Paul 22

23 Beispiel Isopropanol Einstufung: Entzündbare Flüssigkeiten, Kategorie 2; H225 Augenreizung, Kategorie 2; H319 Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition), Kategorie 3; H336 Signalwort:"Gefahr" Gefahrenhinweise - H-Sätze: H225: Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. H319: Verursacht schwere Augenreizung. H336: Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen Monika Paul 23

24 Beispiel H 2 O 2 Einstufung: Oxidierende Flüssigkeiten, Kategorie 1; H271 Akute Toxizität, Kategorie 4, Einatmen *; H332 Akute Toxizität, Kategorie 4, Verschlucken *; H302 Ätzwirkung auf die Haut, Kategorie 1A; H314 * Mindesteinstufung Signalwort:"Gefahr" Gefahrenhinweise - H-Sätze: H271: Kann Brand oder Explosion verursachen; starkes Oxidationsmittel. H332: Gesundheitsschädlich bei Einatmen. H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H314: Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. Anmerkung B Bei Stoffen, die als wässrige Lösungen in unterschiedlichen Konzentrationen in Verkehr gebracht werden, ist die Konzentration in % auf dem Kennzeichnungsetikett anzugeben. Unter % ist ohne anderslautende Angabe stets Gewichts-% zu verstehen Monika Paul 24

25 Einzige Herausforderung... Ermittlung der P-Sätze Dazu im Internet auf das Reach-CLP-Helpdesk gehen helpdesk.de/cln_134/reach/de/clp/clp-inhalt.html und bei Downloads - unten auf der Seite - die beiden PDf- Dateien zum Anhang IV herunterladen, dort finden Sie die notwendigen Informationen und die P-Sätze für alle Bereiche Monika Paul 25

26 Etikettenbezug Nach Auskunft von WEPA (Anfang September) werden rechtzeitig zum Stichtag Etikettensätze mit Gefahrensymbole Komplette Etiketten für gängige Abgabe-Gefahrstoffe oder Etikettensätze mit H- und P-Sätzen zur Verfügung stehen Monika Paul 26

27 Was hat sich noch nicht geändert. Gefahrstoffverordnung Betriebsanweisung Mitarbeiterunterweisung Gefährdungsbe- urteilungen Schutzstufenkonzept Quelle: Joachim Powalowski aber es wird daran gearbeitet Chemikalienverbotsverordnung Abgabevorschriften Dokumentationspflichten Monika Paul 27

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