Die neue CLP-Verordnung was ändert sich?

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1 Landesarbeitskreis für Arbeitssicherheit Lüneburg Die neue CLP-Verordnung was ändert sich? 11. Mai 2010 Referentin: Heike Lüskow, Ökopol GmbH Hamburg Übersicht Warum GHS-System, Geschichte? Was ändert sich im Vergleich zum alten System? Hilfestellung 2 1

2 Warum GHS-System und CLP-Verordnung Global: Unterschiedliche Einstufung bei gleicher Eigenschaft Stoff akute orale Toxizität (LD50 = 257 mg/kg) GHS/CLP: Gefahr (Totenkopf, < 300 mg/kg) Transport Flüssigkeit: leicht giftig; fest: nicht eingestuft EU: gesundheitsschädlich (Andreaskreuz, > 200 mg/kg) US und CAN und Japan: giftig Australia, Malaysia, Thailand : gesundheitsschädlich New Zealand: gefährlich India: nicht giftig China: nicht gefährlich 3 Warum GHS-System und CLP-Verordnung (2) Unterschiedliche Symbole z. B. für entzündlicher Flüssigkeiten GHS Quelle: Merck K. Merkl: Auswirkungen der CLP-VO 4 2

3 Geschichte UN-Konferenz 1992 in Rio: Weltweite Harmonisierung der Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien Basis: UN-GHS = UN Purple book GHS: Globally Harmonised System of Classification and Labelling Ziele: einheitliche Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen Handelserleichterungen im globalen Warenverkehr Verbesserung von Arbeitssicherheit, Gesundheits-, Umweltund Verbraucherschutz sowie Transportsicherheit Harmonisierung mit dem Transportrecht für gefährliche Güter 5 Umsetzung in Europa: CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen Engl: Regulation on classification, labelling and packaging of substances and mixtures Am 20. Januar 2009 in Kraft getreten! Mit Übergangsfristen 6 3

4 Formeller Aufbau der CLP-VO 7 Quelle: REACH-CLP Helpdesk der BAUA, Übergangsfristen 8 Quelle: UBA Broschüre GHS Kurz erklärt 4

5 Kenzeichnung von Stoffen und Gemischen Bisher: Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen - Richtlinie 67/548/EEC (Stoffrichtlinie) Bisher: Einstufung und Kennzeichnung von Zubereitungen 1999/45/EEC (Zubereitungsrichtlinie) Neu: Sicherheitsdatenblätter REACH Anhang II 9 Was ändert sich? Übersicht 10 5

6 Übersicht: Was ändert sich unter der CLP-VO? Piktogramme Was Alt NEU Neues Symbol für u.a. CMR-Stoffe und atemwegssensibilisierende Stoffe Ganz neue Piktogramme - Altes Piktogramm Andreaskreuz wird ersetzt Totenkopf nur für akut giftige Stoffe Kriterien zur Einstufung 11 Begriffe Zubereitung Gemisch Neue Kriterien führen zur Umstufung (Verschärfung z. B. Reizwirkung von gemischen) Übersicht: Was ändert sich unter der CLP-VO? Einstufung von Gemischen Was Alt NEU Neues Konzept mit mehr Spielraum bei Bewertung durch Experten Sätze R-Sätze H-Sätze Sätze S-Sätze P-Sätze Gefährlichkeitskategorien bzw. -merkmale bisher 15 - Signalwörter Piktogramme werden ergänzt mit: Gefahr ODER Achtung zukünftig 28 Gefahrenklassen mit Gefahrenkategorien 12 6

7 Piktogramme und Gefahrenklassen Alt und neu 13 CLP-Verodnung Änderungen Kennzeichnung gefährlicher Stoffe neue Piktogramme 14 7

8 Neu: Gefahrenpiktogramme Physikalische Gefahren Exemplarische Gefahrenklassen explosive Stoffe entzündbare Flüssigkeiten entzündend (oxidierend) wirkende Flüssigkeiten komprimierte Gase gegenüber Metallen korrosiv wirkend Gesundheitsgefahren Umweltgefahren akute Toxizität hautätzend Reizung der Haut, STOT (Kat. 3) CMR, STOT (Kat. 1, 2), Aspirationsgefahr gewässergefährdend 15 CLP-Verordnung Änderungen Gefahrenklasse Art der physikalischen Gefahr, der Gefahr für die menschliche Gesundheit oder der Gefahr für die Umwelt. Gefahrenkategorie Untergliederung nach Kriterien innerhalb der einzelnen Gefahrenklassen Gibt die Schwere der Gefahr an z. B. in Kategorien, Typen, Unterklassen Beispiel Akute Toxizität Kategorie 1 Kategorie 2 Kategorie 3 Kategorie

9 Gefahrenklassen Physikalische Gefahren (16 Klassen) explosiv brennbare Gase brennbare Aerosole oxidierende Gase Druckgase (allgem. Druckgas, Flüssiggas, gekühltes Flüssiggas, gelöste Gase) brennbare Flüssigkeiten brennbare Feststoffe selbstentzündliche Substanzen pyrophore Flüssigkeiten pyrophore Feststoffe selbsterhitzende Substanzen mit Wasser reagierende Stoffe oxidierende Flüssigkeiten organische Peroxide korrosive Stoffe für Metalle. 17 Neu: Gase unter Druck Druck-Gas: kann bei Hitze explodieren, (Kritische Temperatur: < -50 C) Flüssig-Gas: kann bei Hitze explodieren, (kritische Temperatur: -50 to +65 C) Warnung Gelöstes Gas: kann bei Hitze explodieren, Gekühltes Flüssig-Gas: Kälte-Verletzungen 18 9

10 Gefahrenklassen (2) Gesundheitsgefahren (10 Klassen) 1. akute Toxizität 2. Hautreizung/-ätzung 3. Augenreizung /-schädigung 4. Sensibilisierung der Atemwege, Haut 5. Mutagenität 6. Reproduktionstoxizität 7. Karzinogenität 8. Zielorgantoxizität, einmalige Exposition 9. Zielorgantoxizität, wiederholte Exposition 10. Aspiration 19 NEU: STOT STOT = spezifische Zielorgan.Toxizität Einmalige oder wiederholte Exposition Reizung der Atemwege, narkotisierende Wirkung Schädigung der Organe (längere oder wiederholte Exposition) 20 10

11 Gesundheitsgefahren CMR + Sensibilisierung Steht für 7 von 10 Gefahrenklassen bei Gesundheitsgefahren aber nicht die akuten Gefahren! 1: Sensibilisierung (d. h. allergische Reaktion) Atemwege Kategorie 1 2: Canzerogenität 3: Mutagenität 4: Reproduktionstoxizität 5: einmalige Exposition 6: wiederholte Exposition CMR-Eigenschaften spezifische Zielorgan-Toxizität 7: Aspirationsgefahr (d. h. Eindringen flüssiger oder fester Stoffe in die Atemwege) 21 Gefahrenklassen (3) Umweltgefahren Aquatische Toxizität akut und chronisch für Fische, Schalentiere und Algen Bioakkumulation (organische Substanzen, anorganische Verbindungen und Metalle) Die Ozonschicht schädigend (kein Piktogramm, Signalwort: Gefahr) 22 11

12 Nicht übernommen aus UN-GHS Schwächste Kategorien wurden nicht übernommen Brennbare Gase Kategorie 2 Brennbare Flüssigkeiten Kategorie 4 Ätz-/Reizwirkung an der Haut Kategorie 3 Schwere Augenschäden / Reizung der Augen Kategorie 2B Aspirationsgefahr Kategorie 2 Akute Toxizität (alle Aufnahmewege) Kategorie 5 Akute aquatische Toxizität Kategorie 2 und 3 23 Neu in der CLP-Verordnung Signalwort Aussage über den relativen Gefährdungsgrad signalisiert dem Nutzer die potentielle Gefahr des Produktes Signalwörter Gefahr schwerwiegende Gefahrenkategorien Achtung weniger schwerwiegende Gefahrenkategorien 24 12

13 Kennzeichnung 25 Kenzeichnung R/S Sätze Altes System Risiko-Sätze: bezeichnen die von einem Stoff/Zubereitung ausgehenden Gefahren (Anhang III Stoffrichtlinie) Sicherheits-Sätze: geben Hinweise zum sicheren Umgang (Anhang IV Stoffrichtlinie) CLP-VO Hazard Statements H 01 laufende Nummer Gruppierung 2 = Physikalische Gefahren 3 = Gesundheitsgefahren 4 = Umweltgefahren steht für Gefahrenhinweis (Hazard Statement) Precautionary Statement P 02 laufende Nummer Gruppierung 1 = Allgemein 2 = Vorsorgemaßnahmen 3 = Empfehlungen 4 = Lagerhinweise 5 = Entsorgung steht für Sicherheitshinweis (Precautionary Statement) 26 13

14 Zuordnung Kennzeichnung Gemäß der Nummerierung der Kapitel im GHS: H 2.. Physikalisch-chemísche Eigenschaften H 3.. Humantoxizität H 4.. Ökotoxizität H300 Lebensgefahr bei Verschlucken. H301 Giftig bei Verschlucken. H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. 27 Änderungen unter CLP-VO explosionsgefährlich R2, R3 explosiv H200 H201 H202 H203 (H204) H240 H241 Gefahr R12, R11, R15, R17 H220 H222,H223 H224,H225,H226 H241,H242 H250,H251,H252 H260,H261 hoch-, leichtentzündlich extrem/leicht entzündbar Gefahr, Achtung 28 14

15 Änderungen unter CLP-VO R23, R24, R25, R26, R27, R28 H300 H310 H330 H301 H311 H331 Sehr giftig, giftig akute Tox. Kat.1,2,3 Gefahr Sehr giftig, giftig R45, R46, R49, R60, R61 R39/.., R48/.. cmr Kat.1A,1B; STOT Kat.1 H340 H350 H360 H370 H372 H304 H334 Gefahr 29 Änderungen unter CLP-VO Altes System CLP-VO R23, R24, R25, R26, R27, R28 H300 H310 H330 H301 H311 H331 Sehr giftig, giftig akute Tox. Kat.1,2,3 Gefahr Sehr giftig, giftig R45, R46, R49, R60, R61 R39/.., R48/.. CMR Kat.1A,1B; STOT Kat.1 H340 H350 H360 H370 H372 H304 H334 Gefahr 30 15

16 Änderungen unter CLP-VO Altes System CLP-VO R34, R35 H314 Ätzend Ätzwirkung auf die Haut Kat.1A,1B,1C Gefahr R41 H318 reizend Schwere Augenschädigung Kat.1 Gefahr 31 Änderung der Kriterien zur Einstufung 32 16

17 Änderungen - Einstufungskriterien 33 Quelle: REACH-CLP Helpdesk der BAUA, 34 Quelle: REACH-CLP Helpdesk der BAUA, 17

18 35 Quelle: REACH-CLP Helpdesk der BAUA, 36 Quelle: REACH-CLP Helpdesk der BAUA, 18

19 Änderungen Einstufung Beispiel akute Toxizität Einstufung Kategorie 1 Kategorie 2 Kategorie 3 Kategorie 4 Piktogramm Signalwort Gefahr Gefahr Gefahr Achtung Gefahrenhinweis: z. B. oral Lebensgefahr bei Verschlucken Lebensgefahr bei Verschlucken Giftig bei Verschlucken Gesundheitsschädlich bei Verschlucken 37 Änderungen Einstufung Beispiel Karzinogenität Einstufung Kategorie 1A / 1B Kategorie 2 Piktogramm Signalwort Gefahr Achtung Gefahrenhinweis Kann Krebs erzeugen Kann vermutlich Krebs erzeugen 38 19

20 Beispiel Karzinogenität - Kategorien EU alt neu Kriterien Kategorie 1 Kategorie 1A Nachweis beim Menschen Kategorie 2 Kategorie 1B Klarer Nachweis im Tierexperiment Kategorie 3 Kategorie 2 Verdacht 39 Kennzeichnung - Label 40 20

21 Etikett 41 Quelle: UBA Broschüre GHS Kurz erklärt Hilfestellung 42 21

22 CLP Verordnung 1272/2008 Gesetzestext: 43 Europäische Chemiekalienagentur ECHA

23 ECHA: Guidance on the CLP Regulation Einführende Leitlinien Guidance on the Application of the CLP Criteria 45 REACH + CLP-Helpdesk der BAuA

24 REACH + CLP-Helpdesk der BAuA 47 REACH + CLP-Helpdesk der BAuA Das Global Harmonisierte System (GHS) in der EU Einstufung und Kennzeichnung Poster im DIN A1 Format Download und Online Bestellung 48 24

25 Umweltbundesamt Das Neue Einstufungsund Kennzeichnungssystem nach GHS kurz erklärt 49 BG RCI Plakate Umstufungshelfer Der GHS-Konverter der BG RCI unter Umwandlung der Einstufung von Stoffen und Gemischen aus dem alten System in CLP (Basis: Anhang VII) Editiermöglichkeiten für anzupassende H / P-Sätze Erzeugen von Musteretiketten 50 25

26 Verband der chemischen Industrie (VCI): Faltblatt mit Gefahrensymbolen; Vergleich Alt - NEU Download 51 Hilfen Zusammenstellung von: Grenzwerttabellen aus Anh. I Gefahrenkommunikation: Kennzeichnungselemente aus Anh.I 52 26

27 Noch Fragen? Heike Lüskow (Dipl.-Geologin) Ökopol GmbH Institut für Ökologie und Politik Nernstweg D Hamburg Tel: +49(0) Fax: +49(0)

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