CLP/ADR Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien und Gefahrgütern

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1 CLP/ADR Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien und Gefahrgütern Christian Gründling AOT Herbstsymposium 205,, Wien UN Harmonisierung für Gefahrguttransport - TDG Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien - GHS

2 Anwendung der Vorschriften CLP - Verordnung VERORDNUNG (EG) Nr. 272/2008 zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zur Änderung und Aufhebung der Richtlinien 67/548/EWG und 999/45/EG und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 907/2006 Übergangsregelungen:» Stoffe:. Dezember 200 (+ 2 Jahre Abverkauf)» Gemische:. Juni 205 (+ 2 Jahre Abverkauf) Regelmäßige Überarbeitung und Anpassung an die Vorgaben des UN GHS bzw. aufgrund von Änderungen der harmonisierten Einstufung 2

3 Physikalische Gefahren Gefahrenklasse Explosive Stoffe/Gemische (2.) Entzündbare Gase (2.2) (Entzündbare) Aerosole (2.3) Entzündend (Oxidierend) wirkende Gase Unter Druck stehende Gase (2.5) Verdichtetes Gas Verflüssigtes Gas Tiefgekühlt verflüssigtes Gas Gelöstes Gas Entzündbare Flüssigkeiten (2.6) Entzündbare Feststoffe (2.7) Selbstzersetzliche Stoffe/Gemische (2.8) Selbstentzündl. (pyrophore) Flüssigk. (2.9) Selbstentzündl. (pyrophore) Feststoffe (2.0) Selbsterhitzungsfähige Stoffe/Gemische Berührung Wasser entzündb. Gase (2.2) Entzündend (Oxidierend) wirkende Flüssigk. Entzündend (Oxidierend) wirkende Festst. Organische Peroxide (2.5) Auf Metalle korrosiv wirkend (2.6) Gefahrenkategorie Div. Div.2 Div.3 Div.4 Div.5 Div Unstable Explosives Type A Type BType B CType C D Type E Type F Type G Type A Type B Type C Type D Type E Type F Type G Gesundheitsgefahren Gefahrenklasse Gefahrenkategorie Akute orale Toxizität (3.) Aktue dermale Toxizität (3.) Akute inhalative Toxizität (3.) Ätzung/Reizung der Haut (3.2) A/B/C 2 3 Schwere Augenschädigung/-reizung (3.3) 2A/B Sensibiliserung von Atemwegen (3.4) Sensibilisierung von Haut (3.4) Keimzell-Mutagenität (3.5) A/B 2 Karzinogenität (3.6) A/B 2 Reproduktionstoxizität (3.7) A/B 2 Lactation Spezifische Zielorgan-Toxizität (Einm. Exp.) 2 3 Spezifische Zielorgan-Toxizität (Wiederh. Exp.) 2 Aspirationsgefahr (3.0) 2 3

4 Umweltgefahren Gefahrenklasse Gefahrenkategorie Akut gewässergefährdend (4.) 2 3 Chronisch gewässergefährdend (4.) Zusätzlich seit 2009 im UN-GHS Schädigt die Ozonschicht (4.2) Einstufung - TDG Substances (including mixtures and solutions) and articles subject to these Regulations are assigned to one of nine classes according to the hazard or the most prominent hazard they present Stoffe, Gemische und Erzeugnisse unterliegen Gefahrgutvorschriften Zuordnung nach überwiegender Gefahr (ev. Nebenklassen) Differenzierung innerhalb einer Klasse durch Kategorien oder Verpackungsgruppen Verzeichnis der gefährlichen Güter Namentlich genannte Stoffe n.a.g - Einträge 4

5 Einstufung GHS/CLP-V Einstufung GHS/CLP-V Einstufung von Stoffen und Gemischen auf Basis der intrinsischen Eigenschaften für alle Gefahren (Verfügbare) Informationen Analogieschlüsse Rechenmodelle Selbsteinstufung als Grundprinzip Harmonisierte Einstufung für CMR-Stoffe, atemwegssensibilisierenden Stoffe und andere 5

6 Bespiel: Mustermix CLP - Einstufung der Inhaltsstoffe Chemischer Name Chloressigsäure (4 Gew.%) Methanol (8 Gew. %) Zinkchlorid (5 Gew.%) Acute Tox. 4 * Skin Corr. B Aquatic Acute Aquatic Chron. H302 H34 H400 H40 Kennzeichnung Konzentrationsgrenzen Einstufung EG-Nr Gefahrenklasse H- Sätze Acute Tox. 3 * H33 Acute Tox. 3 * H Acute Tox. 3 * H30 Skin Corr. B H34 Aquatic Acute H400 Aquatic Chron. H40 Flam. Liq. 2 H225 Acute Tox. 3 * H Acute Tox. 3 * H3 Acute Tox. 3 * H30 STOT SE * H370 ** Piktogramm GHS06 GHS05 GHS09 Dgr GHS02 GHS06 GHS08 Dgr GHS05 GHS07 GHS09 Dgr H- Sätze Toxizität CLP Einstufung des Gemisches Physikalische Gefahren siehe alte Einstufung, aber keine Information zur Metallkorrosivität vorhanden: (gegebenenfalls) Prüfung notwendig H33 H3 H30 H34 H400 H225 H33 H3 H30 H370 ** H302 H34 H40 STOT SE 3; H335: C 5 % M = 0 M = * STOT SE ; H370: C 0 % STOT SE 2; H37: 3 % C < 0 % STOT SE 3; H335: C 5% M = M = LD 50, oral : 90,4 mg/kg bw LD 50,dermal : 305 mg/kg bw (bei 40% Conc.!) LC 50, inhal. : > 268 mg/l (Dampf) LD 50, oral : 2670 mg/kg bw (Ratte) LD 50, oral : 260 mg/kg bw (Maus) LD 50, oral : 00 mg/kg bw (Ratte) Bespiel: Mustermix CLP Einstufung Gesundheitsgefahren» Akute Toxizität: Oral Acute Tox. 4, H 302 6

7 Bespiel: Mustermix CLP Einstufung Gesundheitsgefahren» Hautätzung Skin Corr. B» STOT SE Spezifische Konz.-Grenze für MeOH STOT SE 2 Bespiel: Mustermix CLP Einstufung Umweltgefahren» Akute Gewässergefahr: Aqu. Acute, H400» Chron. Gewässergefahr: Nicht Aqu. Chron. Aqu. Chron. 2, H4 7

8 Bespiel: Mustermix Einstufung mittels Berechnungsmethode: Acute Tox 4, H302; STOT SE 2, H37; Skin Corr. B (Eye Dam. ), H34; STOT SE 3, H335 Aqu. Acute, H400, Aqu. Chron. 2, H4 Einstufung nach Zubereitungsrichtlinie: Xn R20/2/22; R68/20/2/22; Xi R36/37/38; N R5/53 Konsequenzen beachten: Gefahrgut: Klasse 8 (auch für Abfall relevant) Industrieunfallrecht: E: 00 bzw. 200 to Kennzeichnung 8

9 Weitere Kommunikationsmittel für berufsmäßige Verwender Beförderungspapier Schriftliche Weisung Sicherheitsdatenblatt Bedeutung der Unterschiede 9

10 CLP/Transport: Einstufung Offiziell eingestufte Stoffe CLP V: Anhang VI, Tabelle 3. TDG: Namentlich genannte Stoffe } Differenz CLP/Transport: Einstufung Stoff CLP-V TDG NaOH, KOH Skin Corr. A 5% 2% Skin Corr. 2 > 5% (Me. Corr.) Iod Skin Corr. 2 (Me. Corr. no data) Schwefelsäure Skin Corr. A 5% 5% Skin Corr. 2 > 5% (Me. Corr.???) Morpholin Skin Corr. B (studies results show A) Phosphorsäure Skin Corr. B 25% 0% Skin Corr. 2 > 25% Fest: 8 (II) Flüssig: 8 (II) oder (III) 8 (III) 8 (6.) (I) oder > 5% Säure: 8 (II) 8 (I) 8 (III) Zinkchlorid Skin Corr. B 8 (III) 0

11 CLP/Transport: Kennzeichnung Zusammenfassung GHS als Basis für Gefahrgutrecht und EU-Stoffrecht Unterschiede zwischen Transportrecht und Chemikalienrecht aufgrund von unterschiedlichem Anwendungsbereich unterschiedlichem Zielpublikum unterschiedlicher Erfahrungen CLP bringt andere Einstufungen im Vergleich zur Stoff-/Zubereitungsrichtlinie Transparente Stoffeinstufung durch REACH/CLP Konsequenzen der geänderten Einstufung beachten!

12 Zusammenfassung GHS als Basis für Gefahrgutrecht und EU-Stoffrecht Unterschiede zwischen Transportrecht und Chemikalienrecht aufgrund von unterschiedlichem Anwendungsbereich unterschiedlichem Zielpublikum unterschiedlicher Erfahrungen CLP bringt andere Einstufungen im Vergleich zur Stoff-/Zubereitungsrichtlinie Transparente Stoffeinstufung durch REACH/CLP Konsequenzen der geänderten Einstufung beachten! Danke T: E: 2

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