Vorgehensweise zur Festlegung der Lagerklassen (Zuordnungsleitfaden)
|
|
- Simon Scholz
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Anlage 5 zu TRGS 510: Vorgehensweise zur Festlegung der Lagerklassen (Zuordnungsleitfaden) 1. Die Zuordnung eines Gefahrstoffs in eine Lagerklasse erfolgt anhand verfügbarer Angaben. Quellen hierzu sind insbesondere Angaben im Sicherheitsdatenblatt die gefahrstoff- bzw. gefahrgutrechtlichen Kennzeichnungen. Bei nicht als gefährlich zu kennzeichnenden n können Informationen des Lieferanten Erkenntnisse aufgrund praktischer Erfahrungen herangezogen werden. 2. Im Zuordnungsleitfaden sind nur die Gefahrenmerkmale aus der Kennzeichnung aufgeführt, die für die Einstufung der Lagerklasse bestimmend sind. 3. In einer Lagerklasse werden mit solchen Gefahrenmerkmalen zusammengefasst, die als gleichartig angesehen werden und folglich auch gleichartige Schutzmaßnahmen erfordern. 4. Jeder Gefahrstoff wird nur in eine Lagerklasse eingestuft. 5. Die Lagerklasse ergibt sich aus dem Gefahrenmerkmal, das im Ablaufschema als erstes zutreffend ist. 6. Während der Übergangsfristen der CLP-Verordnung ist es dem Lagerhalter überlassen, ob die bisherige Kennzeichnung (Gefahrensymbol und R-Sätze) die GHS-Kennzeichnung (Piktogramm und H-Sätze) bei der Zuordnung der Lagerklasse berücksichtigt wird. 7. Bei der Kennzeichnung nach den Gefahrgutbeförderungsvorschriften sind sowohl die Hauptgefahr als auch die Nebengefahren zu berücksichtigen. 8. Im Sinne der Zusammenlagerung sind brennbare Stoffe, denen keine physikalische Gefahr nach CLP-Verordnung zugeordnet ist, die aber erfahrungsgemäß brennbar sind. 9. Sofern bei der Getrenntlagerung Barrieren aus nicht brennbaren Produkten der Lagerklasse gebildeten werden, ist eine Einstufung in die Lagerklassen 10, 11, erforderlich. TRGS 510, Anlage 5 Seite 1 von 5
2 Start Gefahrzettel der Klasse 1 H205 mit H200 bis H 204 Explosiv? LGK 1 Explosive Gefahrzettel der Klasse 6.2 Ansteckungsgefährlich? LGK 6.2 Ansteckungsge fährliche Stoffe Gefahrzettel der Klasse 7, * Radioaktiv? LGK 7 Radioaktive Stoffe UN 1950 und UN 1057 mit H222 H223 Aerosol? LGK 2 B Aerosole Gefahrzettel der Klasse 2, Gas? LGK 2 A Gase mit H280 H281 mit H220 H221 2 UN 1051 UN 1052 * Beispielhafte Darstellung: Die LGK 1 und 7 haben auch noch andere hier nicht dargestellte Gefahrzettel TRGS 510, Anlage 5 Seite 2 von 5
3 1 Gefahrzettel der Klasse 4.2 mit R17 Pyrophor selbsterhitzungsfähig? LGK 4.2 Pyrophore selbsterhitzung sfähige mit H250, H251 H252 Gefahrzettel der Klasse 4.3 mit R15 mit H260 H261 Mit Wasser entzündbare Gase bildend? LGK 4.3, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln 2. SprengV: Lagergruppen I bis III mit R2 R3 Sonstig explosionsgefährlich? LGK 4.1 A Sonstige explosionsgefährlcihe mit H240 H241 Gefahrzettel der Klasse 5.2 Organisches Peroxid selbstzersetzlich? LGK 5.2 mit H242 3 TRGS 510, Anlage 5 Seite 3 von 5
4 3 Gefahrzettel der Klasse 4.1 und Feststoffe mit mit R11 Entzündbar fest desensibilisierter explosiver Stoff? LGK 4.1 B Entzündbare feste mit H228 TRGS 511 Gruppen A-C UN 1942, UN 2067, UN 3375 und UN 2071 Ammoniumnitrat ode -haltige Zubereitung? LGK 5.1 C Ammoniumnitrat und Ammoniumnitrat haltige Zubereitungen In der Anlage 8 aufgelistet Stark oxidierend? LGK 5.1 A Stark oxidierende Gefahrzettel der Klasse 5.1 Oxidierend? LGK 5.1 B Oxidierende mit H271 H272 und nicht Anlage 8 Gefahrzettel der Klasse 3 mit R12 R11 Entzündbar flüssig? LGK 3 Entzündbare Flüssigkeiten R10 mit H224, H225 H226 4 TRGS 510, Anlage 5 Seite 4 von 5
5 4 Gefahrzettel der Klasse 6.1 der Verpackungsgruppe I II Akut sehr giftig? (T+) mit R 28, 27, 26 bzw. mit H300, H 310 H330 Gefahrzettel der Klasse 6.1 LGK 6.1 A Brennbare, akut toxische Kat. 1 und 2 der Verpackungsgruppe III (T) mit R23,24,25,45, 46,49,60,61 Akut giftig chronisch? LGK 6.1 B Nicht brennbare, akut toxische Kat mit H301, H311, H331 mit H340, H 350, H360, H370 H372 LGK 6.1 C Brennbare, akut toxische Kat. 3 Gefahrzettel der Klasse 8 Ätzend? LGK 6.1 D Nicht brennbare, akut toxische Kat. 3 mit R34 R35 mit H314 LGK 8 A Brennbare ätzende Gefahstoffe LGK 8 B Nicht Brennbare ätzende Gefahstoffe LGK10 brennbare Flüssigkeiten LGK11 brennbare Feststoffe LGK12 nicht brennbare Flüssigkeiten LGK13 nicht brennbare Feststoffe TRGS 510, Anlage 5 Seite 5 von 5
Lagerklassen gemäß TGRS510
Lagerklassen gemäß TGRS510 http://www.msds-europe.com ToxInfo Consultancy and Service Limited Partnership www.msds -europe. com Tel.: +36 70 335 8480 Fax: +36 1 290 4136 H - 1 14 3 Budapest, Eleonór a
MehrDiese Verordnung gilt nicht für... Abfall im Sinne der Richtlinie 2006/12/EG des Europäischen Parlaments...
CLP/GHS Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen Folie 1 CLP/GHS Diese Verordnung gilt nicht für... Abfall im Sinne der Richtlinie 2006/12/EG des Europäischen Parlaments... Aber:
MehrGlobal Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien
Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien Regionaler Infoanlass SG 18. März 2014 Inhalt GHS, das System der UN / CLP in Europa Umsetzung in der Schweiz Überblick: Einstufen
MehrGefahrstoffkennzeichnung GHS
Gefahrstoffkennzeichnung GHS Rita Pfattheicher / Klaus Wünsche SG Arbeitssicherheit www.as.zuv.uni-erlangen.de Februar 2011 Bisher 7 Gefahrensymbole 68 Gefahrenhinweise (R-Sätze) 64 Sicherheitsratschläge
MehrKapitel 2.1. Allgemeine Vorschriften. 2.1.1 Einleitung
Kapitel 2.1 2.1.1 Einleitung Allgemeine Vorschriften 2.1.1.1 Im RID gibt es folgende Klassen gefährlicher Güter: Klasse 1 Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff Klasse 2 Gase Klasse 3 Entzündbare
MehrArbeits- und Gesundheitsschutz
Arbeits- und Gesundheitsschutz GHS (= Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals ) Weltweite Harmonisierung der Gefahrenkommunikation von chemischen Produkten Erstellt von
MehrProf. Dr. Herbert. F. Bender BASF SE Ludwigshafen
Lagerung von Gefahrstoffen Prof. Dr. Herbert. F. Bender BASF SE Ludwigshafen TRGS 510: für alle Gefahrstoffe! Erstmalig für alle Gefahrstoffe! einschließlich ätzende reizende gesundheitsgefährliche sensibilisierende
MehrLeitfaden. für die. Zusammenlagerung von Chemikalien
VERBAND DER CHEMISCHEN INDUSTRIE e.v. Leitfaden für die Zusammenlagerung von Chemikalien Mit Veröffentlichung der TRGS 510 im Oktober 2010 fand eine Konsolidierung der speziellen Regelungen zur Lagerung
MehrGlobal Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien. Die wichtigsten Änderungen durch GHS
Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien Neues Einstufungssystem Gefahrenklasse: Art der physikalischen Gefahr, der Gefahr für die menschliche Gesundheit oder der Gefahr
MehrNeue Kennzeichnung für Gefahrstoffe
Neue Kennzeichnung für Gefahrstoffe Global harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien () Die CLP-Verordnung Chemische Stoffe und Gemische werden künftig weltweit nach identischen
MehrDie Verpackungsgruppe(n), der (denen) ein Stoff zugeordnet ist, ist (sind) in Kapitel 3.2 Tabelle A angegeben.
Teil 2 Klassifizierung Kapitel 2.1 2.1.1 Einleitung Allgemeine Vorschriften 2.1.1.1 Im ADR gibt es folgende Klassen gefährlicher Güter: Klasse 1 Klasse 2 Klasse 3 Klasse 4.1 Klasse 4.2 Klasse 4.3 Klasse
MehrKennzeichnung von Gefahrstoffen nach CLP-VO
.1. Umweltgefahren und Kategorien CLP-Verordnung Gefahrenhinweis (H-) Piktogramm Signalwort Stoffe mit akut gewässergefährdender Wirkung H400 Sehr giftig für Wasserorganismen (Kategorie ACHTUNG Label bei
MehrIHK-Forum Arbeitsschutz 2014
IHK-Forum Arbeitsschutz 2014 Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen Welche Änderungen kommen durch GHS/CLP? Einstufung und Kennzeichnung Der Hersteller oder Einführer hat Stoffe und Zubereitungen
MehrGHS. Ein weltweit harmonisiertes Einstufungs- und Kennzeichnungssystem für das Inverkehrbringen und den Transport
GHS Ein weltweit harmonisiertes Einstufungs- und Kennzeichnungssystem für das Inverkehrbringen und den Transport UN - GHS GHS Globally Harmonized System of Classification an Labeling of Chemicals Erstellt
MehrGloballyHarmonisedSystem
GloballyHarmonisedSystem Auswirkungen auf den Arbeitsalltag Allgemeine Infoveranstaltung für Mitarbeiter (Unterweisung) GHS Auswirkungen auf den Arbeitsalltag Allgemeine Infoveranstaltung für Mitarbeiter
MehrDie neue Einstufung und Kennzeichnung nach GHS
Die neue Einstufung und Kennzeichnung nach GHS Informationstagung «neue GHS-Kennzeichnung neue Pflichten» Kantone BS / BL, 31. Oktober 2014 Dr. M. Hofmann, Bundesamt für Gesundheit,, Abteilung Chemikalien
MehrSicherheitsdatenblätter unter REACH und CLP
Sicherheitsdatenblätter unter REACH und CLP REACH-Sicherheitsdatenblatt Anwendungsbereich TITEL IV INFORMATIONEN IN DER LIEFERKETTE Leitfaden im Anhang II Wird überarbeitet! Artikel 31 Anforderungen an
MehrEidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Gesundheit BAG Direktionsbereich Verbraucherschutz. 254 Tage 12 Stunden 20 Minuten
254 Tage 12 Stunden 20 Minuten Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien Gefahrguttag Luzern 19.9.2014 H. Bürgy Inhalt GHS, das System der UN CLP in Europa Umsetzung
MehrDie neue CLP-Verordnung was ändert sich?
Landesarbeitskreis für Arbeitssicherheit Lüneburg Die neue CLP-Verordnung was ändert sich? 11. Mai 2010 Referentin: Heike Lüskow, Ökopol GmbH Hamburg Übersicht Warum GHS-System, Geschichte? Was ändert
MehrSchulung der Beauftragten Personen. Gem. 6 Gefahrgutbeauftragtenverordnung
Schulung der Beauftragten Personen Gem. 6 Gefahrgutbeauftragtenverordnung Verantwortlichkeiten 9 (5) Verpacker Der Verpacker muss die Vorschriften über das Verpacken der Gefahrgüter einhalten. Dazu
MehrDas GHS-System in der EU. Neue Regelung für die Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien
Das GHS-System in der EU Neue Regelung für die Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien Das GHS-System in der EU 1. WAS IST GHS? GHS ist die Abkürzung für Globally Harmonised System of Classification
MehrGHS Global Harmonisiertes System (Globally Harmonised System) zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien
GHS Global Harmonisiertes System (Globally Harmonised System) zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien Ein erster Überblick Seite 1 GHS BAuA-Info: Zukünftige EU-Verordnung auf Basis des GHS (Global
MehrKlassifizierung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien Unterschiede zum alten Recht
Klassifizierung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien Unterschiede zum alten Recht AOT, ; Wien GHS Implementierung in der EU VERORDNUNG (EG) Nr. 272/2008 zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung
MehrGHS. Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals. Abt. Sicherheitswesen Dr. Markus Hoffmann
GHS Abt. Sicherheitswesen Dr. Markus Hoffmann Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals GHS VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16.
MehrGHS. Ein weltweit harmonisiertes Einstufungs- und Kennzeichnungssystem für das Inverkehrbringen und den Transport
GHS Ein weltweit harmonisiertes Einstufungs- und Kennzeichnungssystem für das Inverkehrbringen und den Transport UN - GHS GHS Globally Harmonized System of Classification an Labeling of Chemicals Erstellt
MehrGliederung. Hintergründe und Ziele von GHS Vergleich alte / neue Kennzeichnung Fristen für die Umsetzung Konsequenzen für die betriebliche Praxis
Das GHS-System das neue Kennzeichnungssystem für Gefahrstoffe Vortrag bei der Handwerkskammer Reutlingen am 28. November 2012 Heiko Herbrand Regierungspräsidium Tübingen Referat 57 Chemikalien- und Produktsicherheit,
MehrRegelungen für die Postbeförderung von gefährlichen Stoffen und Gegenständen ( gültig ab 01.01.2003)
Regelungen für die Postbeförderung von gefährlichen Stoffen und Gegenständen ( gültig ab 01.01.2003) 1 Allgemeines Diese Regelungen gelten für den nationalen Paketversand. Sie sind nicht anwendbar für
MehrGefahrstoffverordnung 2010 Was hat sich geändert?
Novellierung, Anlass, Ziele Gefahrstoffverordnung 2010 Was hat sich geändert? Fachtagung der LUBW Baden-Württemberg und der IHK Karlsruhe am 29. Juni 2011 GD Ralf Rutscher Anlass für die Neufassung Anpassung
MehrNeue Einstufungs- und Kennzeichnungsregeln durch das Global Harmonisierte System (GHS)
Neue Einstufungs- und Kennzeichnungsregeln durch das Global Harmonisierte System (GHS) Ralf John Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin FB 4 "Sicherheit und Gesundheit bei chemischen und biologischen
MehrVortrag anlässlich der Kreisstellenversammlung am 20. September 2010 Monika Paul
Der 01.12.2010 im Focus gefahrstoffrechtlicher Änderungen Vortrag anlässlich der Kreisstellenversammlung am 20. September 2010 Monika Paul EG-Richtlinien über Gefahrstoffe Zu Einstufung, Verpackung und
MehrAus Alt mach Neu Möglichkeiten und Grenzen der Umwandlung Dr. Sabine Darschnik, BAuA
FOX Aus Alt mach Neu Möglichkeiten und Grenzen der Umwandlung Dr. Sabine Darschnik, BAuA Einstufung von Gemischen nach CLP Stichdatum UN - Globally harmonised system (GHS purple book ) Directive 1999/45/EC
MehrGHS-Verordnung. Erich Schmidt Verlag. Praxisleitfaden zur Einführung des neuen Einstufungs- und Kennzeichnungssystems gefährlicher Stoffe
GHS-Verordnung Praxisleitfaden zur Einführung des neuen Einstufungs- und Kennzeichnungssystems gefährlicher Stoffe von Dr. Ulrich Welzbacher Erich Schmidt Verlag Bibliografische Information der Deutschen
MehrSchulung nach Kapitel 1.3 ADR 2013
Schulung nach Kapitel 1.3 ADR 2013 Änderungen mit 1. Jänner. Die allgemeinen Übergangsfristen gestatten bis zum 30. Juni 2013 die Anwendung des noch bis zum 31. Dezember 2011 geltenden Rechts (ADR 2011).
MehrWeltweit einheitliche Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien
GHS Weltweit einheitliche Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien April 2009 0 GHS ist ein Arbeitspapier der UN, das bedeutet Globally Harmonised System on Classification, Labelling and Packaging
MehrDas neue Chemikalienrecht Information, Pflichten und Prävention in der Praxis
Das neue Chemikalienrecht Information, Pflichten und Prävention in der Praxis Matthias Mettke Swiss TS Technical Services AG Richtistrasse 15 8304 Wallisellen Gefahrstoff- und Gefahrgutexperte 4. Teilrevision
MehrInstitut für Biologie und ihre Didaktik. Einführung in die Labor- und Arbeitssicherheit
Einführung in die Labor- und Arbeitssicherheit Version 2013 Mitverantwortung Arbeiten Sie so, dass Sie weder sich noch andere gefährden! Allgemeines zum Arbeitsund Gesundheits schutz Brandschutz Umgang
MehrDie Europäische GHS-Verordnung
Themengebiet: Mitgliederinformationen Die Europäische GHS-Verordnung Zur Umsetzung des weltweiten Systems für die Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS) Inhalt 1. 2. 3. 4. 5. Vorwort 4 Johannesburg
MehrGHS Globales Harmonisiertes System
Wasserfachmann 11. Januar 2012 Zürich GHS Globales Harmonisiertes System Ergänzung zum Chemikaliengesetz Otto Wyss 1 Gefahr erkennen Die Gefahr, die von einer Substanz oder einem Substanzgemisch ausgeht,
MehrDas geänderte Gefahrstoffrecht
Das geänderte Gefahrstoffrecht 10. Oberfränkischer Arbeitsschutztag 29.06.2011 Die neue Gefahrstoffverordnung von 2010 In Kraft getreten am 01. Dezember 2010 Gründe für die Neufassung: Anpassungserfordernis
Mehr2.8 GHS. 2.8.1 Gefahrenbeschreibung nach GHS
2 Gefahrstoffe 2.8 GHS Das Globally Harmonized System of Classifikation and Labelling of Chemicals (Globales harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien, GHS) ist ein weltweit
MehrInformationen zur GHS Verordnung
Informationen zur GHS Verordnung Sehr geehrte Kunden, bitte kennzeichnen Sie Ihre UN Kanister unter Berücksichtigung der neuen GHS Verordnung. 2.1. GHS-Verordnung die neue Gefahrstoffkennzeichnung Ziel
MehrGefahrstoffe in der pharmazeutischen Praxis
EG-Richtlinien über Gefahrstoffe Gefahrstoffe in der pharmazeutischen Praxis Zu Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe und gefährlicher Zubereitungen GHS/CLP Chemikaliengesetz Zu
MehrNeufassung der Gefahrstoffverordnung - ein Überblick
Neufassung der Gefahrstoffverordnung - ein Überblick Veranstaltung Gefahrstoffe 2010 Dortmund 04.10.2010 Dr. Astrid Smola, BMAS Bonn Inhalte der Neufassung Anlass Anpassungserfordernis an neues EU-Chemikalienrecht
Mehr10.Oberfränkischer Arbeitsschutztag Bamberg
Experimental Vortrag Brände und Explosionen im Industrie- Werkstatt- und Laborbereich 10.Oberfränkischer Arbeitsschutztag Bamberg Mittwoch, 29.Juni 2011 Thomas Pietschmann Fachbereichsleiter Katalogfachhandel
MehrSICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Ratron Gift-Linsen Version 2 (Österreich) Ausgabedatum: 2014/06/25
ABSCHNITT 1: BEZEICHNUNG DES STOFFS BZW. DES GEMISCHS UND DES UNTERNEHMENS 1.1. Produktidentifikator Handelsname : 1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen,
MehrSicherungsmaßnahmen in der Wirtschaft
Sicherungsmaßnahmen in der Wirtschaft Die Ereignisse des 11. September 21 veranlassten die nationale und internationale Gesetzgebung, Maßnahmen zur Sicherung gegen mögliche terroristische Gefahren zu entwickeln.
MehrBetriebsanweisung gem. 14 GefStoffV Stand: 02/2013. Umgang mit Gefahrstoffen
Schule: Städtisches Labenwolf- Gymnasium Nürnberg Betriebsanweisung gem. 14 GefStoffV Stand: 02/2013 Ansprechpartner: Fr.Riege/Hr.Wawra (Sammlungsleitung) Arbeitsbereich: Chemie- / Biologie-Unterrichts-
MehrStandard für Tätigkeiten mit brand- und explosionsgefährlichen
Informationen Standards Formulare Empfehlungen der Bundesapothekerkammer zu Arbeitsschutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen Standard für Tätigkeiten mit brand- und explosionsgefährlichen Stoffen
MehrGHS. Global Harmonisiertes System Zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen GHS, EG-Verordnung Nr.
GHS Global Harmonisiertes System Zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen GHS, EG-Verordnung Nr. 1272/2008 Seite 1 von 31 Inhalt Inhalt Seite 2 Einführung in die GHS-Verordnung
MehrREACH / GHS. Registration, Evaluation and Authorisation of CHemicals Globally Harmonized System. 25.09.2009 Dr. Peter Bützer
REACH / GHS Registration, Evaluation and Authorisation of CHemicals Globally Harmonized System REACH 1. Juni 2007 trat in Europa ein neues Chemikalienrecht in Kraft Viele Chemikalien gelten derzeit nur
MehrArbeitsgruppe: Gefahrstoffe bei der Bezirksregierung Düsseldorf - Dezernat 46 -
Arbeitsgruppe: Gefahrstoffe bei der Bezirksregierung Düsseldorf - Dezernat 46 - * * bzw. CLP-Verordnung: Regulation of Classification, Labelling and Packaging of Substances and Mixtures I. Allgemeine Einführung
MehrEmpfehlungen für das Sicherheitsdatenblatt unter REACH und GHS
Empfehlungen für das Sicherheitsdatenblatt unter REACH und GHS 10 Tipps für gute Sicherheitsdatenblätter 1 Die genaue chemische Produktzusammensetzung im Anlieferungszustand und 2 die Einstufung der Rohstoffe
MehrAuswirkungen von GHS im Betrieb im Rahmen des Gefahrstoffmanagements. Matthias Mundt WESSLING Beratende Ingenieure GmbH
Auswirkungen von GHS im Betrieb im Rahmen des Gefahrstoffmanagements Matthias Mundt WESSLING Beratende Ingenieure GmbH Agenda betriebliche Konsequenzen durch GHS Werkzeuge praktische Beispiele Informationsquellen
MehrWarum GHS? Kennzeichnung entzündbarer Flüssigkeiten
(CLP-VO) praktische Umsetzung K. Merkl; EQ EHS Product Information 06.10.2009 (Auswirkungen der CLP-VO.ppt) Warum? Kennzeichnung entzündbarer Flüssigkeiten Unterschiedliche Symboliken 23.09.2009 Merck
MehrNeufassung der Gefahrstoffverordnung - Überblick und Ausblick
Neufassung der Gefahrstoffverordnung - Überblick und Ausblick Im Auftrag und basierend auf einer Vorlage des BMAS gehalten von Torsten Wolf, BAuA Dortmund Verfahrensstand Verordnung zur Neufassung der
MehrSeminar BGW I. Das neue System zur Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen: Auswirkungen der CLP-Verordnung auf den Arbeitsschutz in Kliniken
24. Freiburger Symposium 15.-17. September 2010 Seminar BGW I Das neue System zur Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen: Auswirkungen der CLP-Verordnung auf den Arbeitsschutz in Kliniken Dr. Gabriele
MehrGHS Ein System für die Welt!?
GHS Ein System für die Welt!? Umsetzung in Europa (CLP) und im Rest der Welt siemens.com/answers Einführung 2 Europa - CLP 8 USA - 17 Vergleich CLP - 21 China 24 Resümee 26 Seite 2 Einführung GHS Globally
MehrGut informiert. Kurzzusammenfassung über die Kennzeichnung von Gasflaschen und die Verordnung über die Beförderung auf der Strasse
Gut informiert Kurzzusammenfassung über die Kennzeichnung von Gasflaschen und die Verordnung über die Beförderung auf der Strasse ADR: Gefahrenklassen / Klassifizierungscode Gefahrenklasse 2 (gilt für
Mehrfacts Gefahrgutbeauftragter Pflichten der Beteiligten Gefahrengut ADR/SDR
Beförderungsvorschriften für gefährliche Güter erhöhen die Sicherheit und liefern den Einsatzkräften bei einem Unfall wertvolle Hinweise zur Schadensbegrenzung. Die Regelwerke für den Transport gefährlicher
MehrArbeitsschutz Leben Mit Sicherheit Dipl.-Ing. (FH), MPA Dirk Füting
und Arbeitswissenschaft LE12+LE13 und Arbeitssicherheit Der rote Faden: Wiederholung Betrieblicher Brandschutz Gefahrstoffe... Modul M21 an der Beuth Hochschule für Technik Berlin M21 " und Arbeitssicherheit"
MehrLeitfaden zur Klassifizierung von Gefahrgut unter dem Aspekt der ätzenden Wirkung auf lebendes Gewebe
Leitfaden zur Klassifizierung von Gefahrgut unter dem Aspekt der ätzenden Wirkung auf lebendes Gewebe Aktualisierter Leitfaden des BfR vom 12. Juni 2012 Dieser Leitfaden ist eine Hilfestellung für die
MehrCLP/GHS - Die neuen Einstufungsund Kennzeichnungsvorschriften
CLP/GHS - Die neuen Einstufungsund Kennzeichnungsvorschriften Marko Sušnik Abteilung für Umwelt- und Energiepolitik E marko.susnik@wko.at T + 43 (0)590 900 4393 Chemie Roadshow 204 Was ist GHS? GHS - Globally
MehrArbeitssicherheit und Gesundheits- und Umweltschutz in der Fakultät für Chemie
Arbeitssicherheit und Gesundheits- und Umweltschutz in der Fakultät für Chemie Allgemeine Sicherheitsunterweisung für Auszubildende 1 Sicherheitsunterweisung 2010/2011 Themen Laborordnung & Betriebsanweisung
MehrGefahrgutfahrer - Infos
Für die Beförderungen von Gütern welche als Gefahrgut eingestuft sind gelten strenge Vorschriften. Diese Vorschriften sind in den ADR Bestimmungen zusammengefasst. (ADR = Europäisches Übereinkommen über
MehrWegleitung für den Transport von Sonderabfällen
Wegleitung für den Transport von Sonderabfällen Die nachfolgende Wegleitung ist als Arbeitshilfe für Abgeberbetriebe gedacht. Sie bezieht sich lediglich auf Aufgaben, die in den Verantwortungsbereich des
MehrFAQ-Liste. Gefahrstoffverzeichnis, Sicherheitsdatenblätter, Kennzeichnung
FAQ-Liste Allgemeines Gelten die Informationen des Infoportals auch für berufliche Schulen? Die Informationen des Infoportals gelten für allgemein bildende Schulen sowie für vergleichbare Fächer an beruflichen
MehrEinstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
TRGS 201 Seite - 1 - Technische Regeln für Gefahrstoffe Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen Ausgabe: Oktober 2011 TRGS 201 Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) geben
MehrGHS Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen. 213-034 DGUV Information 213-034
213-034 DGUV Information 213-034 GHS Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen Hilfe zur Umsetzung der CLP-Verordnung März 2015 Impressum Herausgeber: Deutsche Gesetzliche
MehrBeförderungsdokument (IMO-Erklärung) nach GGVSee und IMDG-Code (Amendment 33-06)
Checkliste Beförderungsdokument (IMO-Erklärung) nach GGVSee und IMDG-Code (Amendment 33-06) 1. Datum: 2. Verpacker: 3. Spedition: 4. Sonstige Hinweise: Hinweise: Alle Prüfpunkte sind zu prüfen. N/Z bedeutet
MehrAchtung. Gefahr. Das GHS-Spaltenmodell 2014. Eine Hilfestellung zur Substitutionsprüfung nach Gefahrstoffverordnung
Achtung Gefahr Das GHS-Spaltenmodell 2014 Eine Hilfestellung zur Substitutionsprüfung nach Gefahrstoffverordnung 1 Gefahr 2a Akute Gesundheitsgefahren (einmalige Einwirkung) Sehr hoch Akut toxische Kategorien
Mehr16 pt/20 pt/24 pt, ZAB 18/22/26 pt
ernsthermann/fotolia Überschrift GHS Merkblatt DGUV für Meta Einsatzkräfte Bold 16 pt/20 pt/24 pt, ZAB 18/22/26 pt Unterüberschrift Meta Normal 10 pt/14 pt/16 pt, ZAB 12/16/18 pt BGI/GUV-I 8659 1 Allgemeines
MehrPerspektiven zur praxisnahen Gefährdungsbeurteilung mit dem EMKG. Dipl.-Ing. Annette Wilmes
Perspektiven zur praxisnahen Gefährdungsbeurteilung mit dem EMKG 1 Inhaltsverzeichnis Einleitung EMKG Version 3.0 Kommunikation Fachliche Weiterentwicklung Modul Brand und Explosionsgefährdungen Wirksamkeitsüberprüfung
MehrLithium-Batterien. Lagern und Transportieren
Lagern und Transportieren Welche Gefahren drohen durch Lithium-Batterien bei unsachgemäßem Umgang? Welche Gefahren drohen durch Lithium-Batterien bei sachgemäßem Umgang? Elektrisch Entladung KEINE Erwärmung
MehrLagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern
TRGS 510 Seite 1 von 57 (Fassung 22.1.2015) Ausgabe: Januar 2013 *) GMBl 2013 S. 446-475 [Nr. 22] (v. 15.5.2013) geändert und ergänzt: GMBl 2014 S.1346 [Nr. 66-67] (v. 19.11.2014) Technische Regeln für
MehrLagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern
PROF.DR. BERND SCHEEL Gefährdungsbeurteilung, SIFA-Tagung 2011 Bad Kissingen 30.10.2011 Stand der Gefährdungsbeurteilung in Betrieben (Umfrage DGUV 2010) Durchgeführt Dokumentiert 100% 90% 80% 70% 60%
MehrSicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 und (EU) Nr. 453/2010
1. Bezeichnung des Stoffes bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1 Produktidentifikator Handelsname: Weitere Namen: Stickstoff-Düngerlösung mit Spurennährstoffen 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen
MehrEidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Gesundheit BAG Direktionsbereich Verbraucherschutz. Heribert Bürgy Abteilung Chemikalien
Neues zum Chemikalienrecht in der Schweiz Abteilung Chemikalien 2 in der Schweiz 12 Todesfälle durch Vergiftungen pro Jahr 34 000 Anfragen beim STIZ (Schweizerisches Toxikologisches Informationszentrum)
MehrGlobal Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien GHS
Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien GHS GHS 06/2005 Neu Gefahrenklassen: bisher: 15 Gefahrenmerkmale (hochentzündlich, sehr giftig, brandfördernd ) jetzt: etwa
MehrGHS. Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals
GHS Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals Allgemeiner Überblick Allgemeiner Überblick Stoff orale Toxizität LD50 = 257 mg/kg GHS Transport EU USA Kanada Australien Indien
MehrSicherheitsdatenblatt
Teilenummer S2010025 Seite 1 von 7 ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens Stoffgruppe: Airbags/ Seat-Belt Pre-Tensioners Tendeurs de ceintures de sécurité 1.2. Relevante
MehrAuf dem Weg zu sicheren Chemikalien Die Entwicklung des Chemikalien-/ Gefahrstoffrechts von 2000-2015
Auf dem Weg zu sicheren Chemikalien Die Entwicklung des Chemikalien-/ Gefahrstoffrechts von 2000-2015 Sächsischer Betriebsärztetag 2011 Dr. Erhard Schmidt 22.06.2011 Die Gefahrstoffverordnung zwischen
MehrEG-Sicherheitsdatenblatt gem. 91/155/EWG
erstellt: überarbeitet am:07.01.2000 Seite 1 von 5 1. Stoff-/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung Angaben zum Produkt Handelsname: Angaben zum Hersteller/Lieferanten Hersteller/Lieferant: Kalkwerk Rygol
MehrKennzeichnung nach GGVS/ADR
Kennzeichnung nach GGVS/ADR Gefahrgutklassen und Gefahrenzettel Klasse 1 Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff Unterklasse 1.1 Massenexplosionsfähige Explosivstoffe (Explosion erfasst nahezu
MehrSICHERHEITSDATENBLATT PIG Grippy Absorptionsmittel
Überarbeitet am 04-2014 Überarbeitet 1 Ersetzt Datum 06-2013 SICHERHEITSDATENBLATT Gemäss Verordnung (EG) Nr. 453/2010 ABSCHNITT 1: BEZEICHNUNG DES STOFFS BZW. DES GEMISCHS UND DES UNTERNEHMENS 1.1. Produktidentifikator
MehrARBEIT UND GESUNDHEIT BASICS GEFAHR STOFFE
ARBEIT UND GESUNDHEIT BASICS GEFAHR STOFFE I N H A L T Inhaltsverzeichnis Giftig ätzend explosiv 3 Was sind Gefahrstoffe? 4 Die Kennzeichnung 12 Betriebsanweisung und Unterweisung 16 Schutzmaßnahmen 19
MehrUmgang mit gefährlichen Abfällen. Manfred Schönekerl 08.11.2011. Gefahrgutbeauftragter der Stadtreinigung Dresden GmbH
Manfred Schönekerl Gefahrgutbeauftragter der Stadtreinigung Dresden GmbH Pfotenhauerstraße 46 01307 Dresden Umgang mit gefährlichen Abfällen 1 Identifizierung und Klassifizierung der gefährlichen Abfälle
MehrABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1. Produktidentifikator MarabuFashion Liner 591 25 ml 1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und
MehrSicherheitsunterweisung
Sicherheitsunterweisung Für die Arbeitsgruppen Gerhards, Niedner-Schatteburg und alle Vertiefungsstudierende, Praktikanten etc. TU Kaiserslautern, 15.07.2014 Sicherheitsunterweisung Warum? Zur Vermeidung
MehrGefahrenermittlung und Gefahrenbeurteilung von chemischen Arbeitsstoffen
Gefahrenermittlung und Gefahrenbeurteilung von chemischen Arbeitsstoffen Robert Piringer Norbert Neuwirth Martina Seibert AUVA, Abt. HUB 1200 Wien, Adalbert Stifter-Straße 65 mögliche Ziele der Gefahrenermittlung
MehrVersion: 2.2 Überarbeitet am: 12.01.2012. 1. Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens
1. Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1 Produktidentifikator Handelsname : 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten
MehrGefährliche Stoffe Was man darüber wissen muss
Gefährliche Stoffe Was man darüber wissen muss Kennzeichnung Stoffe und Gemische 1 müssen entsprechend ihrer Gefährlichkeit gekennzeichnet und verpackt sein. 2 Piktogramme visualisieren die Hauptgefahren
MehrLagerung von Gefahrstoffen in der Apotheke
Lagerung von Gefahrstoffen in der Apotheke Dieses Merkblatt informiert über die Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern in Apotheken. Es werden Schutzmaßnahmen beschrieben, die abhängig
MehrLagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern
TRGS 510 Seite 1 von 57 (Fassung 30.11.2015) Ausgabe: Januar 2013 *) GMBl 2013 S. 446-475 [Nr. 22] (v. 15.5.2013) geändert und ergänzt: GMBl 2014 S.1346 [Nr. 66-67] (v. 19.11.2014) berichtigt: GMBl 2015
MehrGefahrstofflagerung Aufbewahrung und Lagerung in Laboratorien
Gefahrstofflagerung Aufbewahrung und Lagerung in Laboratorien 1. Allgemeines Nicht alle, aber viele Chemikalien sind Gefahrstoffe. Laboratorien sind Arbeitsräume, keine Lagerräume. Dennoch ist es möglich,
MehrSICHERHEITSDATENBLATT
METALLIC Seite 1 Überarbeitet am: 13.11.2007 Revisionsnummer: 1 1. BEZEICHNUNG DES STOFFES BZW. DER ZUBEREITUNG UND DES UNTERNEHMENS Produktbezeichnung: Produktcode: Verwendung des Produkts: Firmenname:
MehrDer HWK-Umweltberater
Der HWK-Umweltberater Einsatz von im Gefahrstoffen Betrieb 22 Abfallentsorgung im SHK-Handwerk Inhaltsverzeichnis Vowort.................................................... 3 Gefährliche Eigenschaften...................................
MehrAusgabe: Dezember 2009 GMBl 2010 Nr. 2-4 S. 65-77 v. 27.1.10 Bekanntmachung zu Gefahrstoffen
Anlage 2 zum DKG-Rundschreiben Nr. 418/2010 vom 15.12.2010 Ausgabe: Dezember 2009 GMBl 2010 Nr. 2-4 S. 65-77 v. 27.1.10 Bekanntmachung zu Gefahrstoffen Anwendung der GefStoffV und TRGS mit dem Inkrafttreten
MehrIdentifikation gefährlicher Abfälle
F A C H I N F O R M A T I O N Nr. 6/2009 Identifikation gefährlicher Abfälle Verknüpfung von Abfallrecht, Chemikalienrecht und Gefahrgutrecht Hier kann ein Foto eingefügt werden Foto: Dr. Manuela Klapperstück
Mehrenkennzeichnung auf den Etiketten der Biochrom AG
Neue en enkennzeichnung auf den Etiketten der Biochrom AG Information der Biochrom AG vom 17. Januar 2011 Seit Dezember 2010 müssen Feststoffe nach einem weltweit einheitlichen System mit neuen ensymbolen
Mehr