Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien
|
|
- Frida Simen
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien - Die CLP-Verordnung - Referat 35 Abfallwirtschaft, Chemikaliensicherheit Karlsruhe, 24. Februar 2015
2 Wesentliche Bestandteile des GHS Quelle: Wikimedia Commons ein weltweit einheitliches System zur Einstufung chemischer Substanzen ein weltweit einheitliches System zur Einstufung von Gemischen ein weltweit einheitliches System für die Kommunikation von Gefahren für Arbeitnehmer, Verbraucher und den Transport, das Kennzeichnung und Sicherheitsdatenblätter einschließt Folie 2, 24. Feb. 2015
3 Prinzipien des GHS - Übersicht Gefährdung: intrinsische Eigenschaften (PC-Daten, humantoxikologische und Umweltdaten) als Grundlage für die Einstufung Nutzung der vorhandenen Information zur Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen Modulares System nach dem Baukastenprinzip für Sektoren (Verbraucher, Arbeitsplatz, Transport, Notfall) Informationsübermittlung durch Kennzeichnung und Sicherheitsdatenblatt Folie 3, 24. Feb intrinsisch = zum Gegenstand gehörend und zu dem machend, was er ist
4 Einführung des GHS in der Europäischen Union Veröffentlichung am 31. Dez im Amtsblatt der EU: Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 vom 16. Dez CLP-Verordnung; in Kraft getreten am 20. Jan ATP: VO (EU) Nr. 487/2013 (für Stoffe ab 1. Dez. 2014, für Gemische ab 1. Jun. 2015) - 5. ATP: VO (EU) Nr. 944/2013 (für Stoffe ab 1. Dez. 2014, für Gemische ab 1. Jun. 2015) - 6. ATP: VO (EU) Nr. 605/2014 (für Stoffe ab 1. Dez. 2014, für Gemische ab 1. Jun. 2015) - 7. ATP: VO (EU) Nr. 1272/2014 (für Stoffe und Gemische ab 1. Jun. 2015) Folie 4, 24. Feb CLP = Classification, Labelling and Packaging ATP = Adaptation to Technical Progress
5 Abgrenzungsfrage Quelle: Essig als Reinigungsmittel im Regelungsbereich der CLP-Verordnung Essig als Lebensmittel außerhalb des Regelungsbereichs der CLP-Verordnung Quelle: (Heiner Otterstedt) Folie 5, 24. Feb. 2015
6 Gefahrenklassen I Physikalische Gefahren 1. Explosive Stoffe / Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff 2. Entzündbare Gase 3. Entzündbare Aerosole (neu aus dem Transportrecht) 4. Oxidierende Gase 5. Gase unter Druck (neu aus dem Transportrecht) 6. Entzündbare Flüssigkeiten 7. Entzündbare Feststoffe 8. Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (neu aus dem Transportrecht) 9. Pyrophore Flüssigkeiten 10. Pyrophore Feststoffe 11. Selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische (neu aus dem Transportrecht) 12. Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln 13. Oxidierende Flüssigkeiten 14. Oxidierende Feststoffe 15. Organische Peroxide 16. Korrosiv gegenüber Metallen (neu aus dem Transportrecht) Folie 6, 24. Feb. 2015
7 Gefahrenklassen II Gesundheitsgefahren 1. Akute Toxizität 2. Ätz- / Reizwirkung auf die Haut 3. Schwere Augenschädigung / Augenreizung 4. Sensibilisierung der Atemwege oder der Haut 5. Keimzellmutagenität 6. Karzinogenität 7. Reproduktionstoxizität 8. Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition) 9. Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition) 10. Aspirationsgefahr (neu als eigene Gefahrenklasse) Folie 7, 24. Feb. 2015
8 Gefahrenklassen III Umweltgefahren 1. Gewässergefährdend (neu ist die Unterteilung akut - chronisch) Weitere Gefahren 1. Die Ozonschicht schädigend Folie 8, 24. Feb. 2015
9 Gefahrenklassen zur Einstufung und Elemente der Kennzeichnung Gefahrenklasse Gefahrenkategorie Art der Gefahr (physikalisch, Gesundheit, Umwelt) - z.b. akute Toxizität Kategorie 1 bis 4 bei der akuten Toxizität Kennzeichnung Einstufung GHS-Piktogramm Signalwort Gefahrenhinweis: H-Satz Sicherheitshinweis: P-Satz bisher: Gefahrensymbol bisher: R-Satz bisher: S-Satz Folie 9, 24. Feb. 2015
10 Beispiel: Gefahrenklasse akute Toxizität Einstufung Kategorie 1 GHS-Piktogramm Signalwort Gefahrenhinweis: - oral - dermal - inhalativ Sicherheitshinweis Gefahr H300 (Lebensgefahr bei Verschlucken) H310 (Lebensgefahr bei Hautkontakt) H330 (Lebensgefahr bei Einatmen) z.b. P270 (Bei Verwendung dieses Produkts nicht essen, trinken oder rauchen) Folie 10, 24. Feb. 2015
11 neue GHS-Piktogramme RL 67/548/EWG: CLP-VO: hier nur eine Auswahl neu z.b. für CMR-Stoffe kein Symbol Folie 11, 24. Feb. 2015
12 Unterschied Einstufung und Kennzeichnung Beispiel 1,1,2,2-Tetrabromethan Einstufung, Kennzeichnung Vereinfachung Kennzeichnung akut toxisch Kat. 2: Kennzeichnungselement Zusammenfassung Augenreizung Kat. 2 Kennzeichnungselement Folie 12, 24. Feb. 2015
13 Verfahren zur Einstufung von Stoffen harmonisierte Einstufung (insbes. CMR- und Sensibilisierung der Atemwege) in Anhang VI Teil 3 Selbsteinstufung der anderen Gefahren Stoffe mit harmonisierter Einstufung sind nicht abschließend eingestuft (Unterschied zur alten Gesetzgebung) Verpflichtung zur vollständigen Einstufung physikalischer Gefahren (ggf. experimentelle Ermittlung) Einstufung der Gesundheits- und Umweltgefahren mit vorhandenen Daten Tierversuche minimieren, keine Versuche an nichtmenschlichen Primaten! Allg. Verpflichtung zur Einstufung nach Art. 4: Folie 13, 24. Feb Hersteller, Importeure und nachgeschaltete Anwender
14 Ablauf der Einstufung Identifizieren Sie alle verfügbaren Informationen Berücksichtigen Sie die tatsächlich verfügbaren Informationen. Prüfen Sie die Informationen/Gegenprobe Sind Ihre Informationen relevant und zuverlässig? Bewerten Sie die Informationen im Vergleich zu den Einstufungskriterien Prüfen Sie eine Gefahr nach der anderen. Entscheiden Sie über die Einstufung und Kennzeichnung Überprüfen Sie die Einstufung Verwenden Sie zur Einstufung und Kennzeichnung die entsprechenden Kennzeichnungselemente. Es werden ständig neue Informationen bekannt halten Sie sich auf dem Laufenden! Quelle: ECHA Folie 14, 24. Feb. 2015
15 Einstufung von Gemischen im Prinzip analoge Vorgehensweise wie bei Stoffen aber: vorrangige Berücksichtigung der Gefahren des Gemischs Besonderheiten: - bei Inhaltsstoffen ohne explosive, oxidierende oder entzündbare Eigenschaften ist keine Einstufung des Gemischs in diese Gefahren erforderlich - CMR-Eigenschaften nur für die Inhaltsstoffe (Tierschutz!) - Abbaubarkeit und Bioakkumulation nur über die Inhaltsstoffe Folie 15, 24. Feb. 2015
16 Verfahren der Einstufung von Gemischen physikalische Gefahren durch Prüfergebnisse des Gemischs Gesundheits- und Umweltgefahren: (ggf. Gewichtung der Informationen und Beweiskraftermittlung durch Experten-Beurteilung) - zunächst Prüfdaten des Gemischs, - dann Anwendung der Übertragungsgrundsätze, - dann Einstufung über die Einzelinhaltsstoffe Folie 16, 24. Feb. 2015
17 Übertragungsgrundsätze Bedingung: ausreichende Daten über ähnliche geprüfte Gemische oder einzelne Bestandteile sind vorhanden Verdünnung mit einem weniger gefährlichen Stoff Chargenvergleich Konzentrierung hochgefährlicher Gemische Interpolation innerhalb einer Toxizitätskategorie im Wesentlichen ähnliche Gemische Überprüfung der Einstufung bei veränderter Zusammensetzung Aerosole Folie 17, 24. Feb. 2015
18 Einstufung über die Inhaltsstoffe (I) Berücksichtigungsgrenzwert - niedrigste Konzentration, ab der ein Stoff bei der Einstufung zu berücksichtigen ist Konzentrationsgrenzwert - Konzentration, die zur Einstufung in eine Gefahrenklasse führt - spezifischer Konzentrationsgrenzwert (Festlegung eines abweichenden Konzentrationsgrenzwerts für einen bestimmten Stoff) M(ultiplikations)-Faktor: - Faktor, der auf die Konzentration eines als wassergefährdend, Kategorie 1 eingestuften Stoffs angewandt wird Folie 18, 24. Feb. 2015
19 Einstufung über die Inhaltsstoffe (II) Addititätsprinzip - wenn Daten zum Gemisch fehlen und Übertragungsgrundsätze nicht greifen - Verfahren: Addition der Anteile der ATE-Werte der Inhaltsstoffe - nicht anwendbar z.b. bei CMR-Eigenschaften ATE-Werte - Gewinnung aus Daten zur akuten Toxizität oder - aus Dosisbereichen oder - aus den Gefahrenkategorien Folie 19, 24. Feb ATE = Acute Toxicity Estimate (Schätzwert akuter Toxizität)
20 Beispiel: akute Toxizität nein Prüfdaten für das gesamte Gemisch vorhanden ja Aufnahmewege (oral, dermal, inhalativ) einzeln betrachten Vorhandene Daten zu ähnlichen Gemischen genügen zur Einschätzung der Gefahren ja Übertragungsgrundsätze (Bridging) anwenden (Abschnitt 1.1.3)* Einstufung nein Einstufung über die Bestandteile Daten für alle Bestandteile verfügbar ja Mischungsformel anwenden (Abschnitt )* nein Andere Daten verfügbar für Schätzung der Umrechnungswerte für Einstufung ja Mischungsformel anwenden (Abschnitt )* nein Gefahren der bekannten Bestandteile heranziehen Unbekannte Bestandteile höchstens 10 %: Mischungsformel anwenden (Abschnitt )* Unbekannte Bestandteile mehr als 10 %: korrigierte Mischungsformel anwenden (Abschnitt )* Folie 20, 24. Feb ( )* = im Anhang I der CLP-Verordnung
21 Beispiel: Ethanol-Wasser-Gemische altes Recht: 70% Ethanol oder weniger (Flammpunkt 21 C) Kennz.: R10 mehr als 70% Ethanol Kennz.: R11; R10 entzündlich R11 leicht entzündlich H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar Folie 21, 24. Feb neues Recht: 50% Ethanol oder weniger (Flammpunkt 23 C) Kennz.: H226; Achtung; mehr als 50% Ethanol Kennz.: H225; Gefahr;
22 Umwandlungstabelle in Anhang VII Umwandlung von alter in neue Einstufung Einschränkungen: nur zur Einstufung von Stoffen (vor 1. Dez. 2010) und Gemischen (vor 1. Jun. 2015) nur, wenn für die entsprechende Gefahrenklasse keine Daten und keine harmonisierte Einstufung (Anhang VI) vorhanden sind nicht anwendbar auf verschiedene physikalische Gefahren (z.b. Gase unter Druck) Folie 22, 24. Feb. 2015
23 Was ändert sich für Betriebe? Etiketten und Sicherheitsdatenblätter ggf. Verpackungen Gefährdungsbeurteilungen Gefahrstoffverzeichnisse Betriebsanweisungen Anforderungen an den Umgang (z.b. Lagerung) Meldung gefährlicher Stoffe in das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (ohne Mengenschwelle) (seit 1. Dezember 2010 innerhalb eines Monats) Auswirkungen auf andere Rechtsbereiche (z.b. Störfall-Verordnung) Folie 23, 24. Feb. 2015
24 Übergangsregelungen Sicherheitsdatenblatt in VO Nr. 453/2010 Fristen nach der CLP-Verordnung Sicherheitsdatenblatt alte Einstufung neue Einstufung (*) Stoffe zwingend bis 1. Jun zwingend seit 1. Dez Gemische zwingend bis 1. Jun erlaubt seit 20. Jan zwingend ab 1. Jun Kennzeichnungsschild alte Kennzeichnung neue Kennzeichnung (*) Stoffe erlaubt bis 1. Dez (+ 2 Jahre Abverkaufsfrist) Gemische erlaubt bis 1. Jun (+ 2 Jahre Abverkaufsfrist) zwingend seit 1. Dez erlaubt seit 20. Jan zwingend ab 1. Jun Meldung (*) von Stoffen und Gemischen in das Stoffregister innerhalb eines Monats nach Inverkehrbringen (seit 1. Dez. 2010) Folie 24, 24. Feb (*) = Hersteller und Importeure
25 Die CLP-VO als Teil des Europäischen Chemikalienrechts CLP-Verordnung: Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen (harmonisiertes) Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis REACH-Verordnung: Anmeldung von Stoffen und Gemischen Pflichten zur Lieferung von Stoffdaten Bewertung der Stoffdaten Zulassung und Beschränkung der Verwendung von Stoffen Leitfaden für das Sicherheitsdatenblatt Folie 26, 24. Feb. 2015
26 Informationen im Internet GHS auf UNO-Ebene UNECE: GHS / CLP auf europäischer Ebene: Daten der ECHA (*) zur Einstufung und Kennzeichnung: Informationen der BAuA: GHS-Konverter des BIA: Folie 28, 24. Feb (*) = Europäische Chemikalienagentur Informationen Stand: Februar 2015
27 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg Tel: 0721 / georg.herb@lubw.bwl.de
Kennzeichnung von Gefahrstoffen
Kennzeichnung von Gefahrstoffen Welche Neuerungen bringt uns das GHS? Referat 35 Abfallwirtschaft, Chemikaliensicherheit Stuttgart, 28. Januar 2015 Vorbemerkung C H H C H C C C C C C C 5 Isomere 366 319
MehrGHS Vorgeschichte. Ziele des GHS. Vortrag GHS am 6. Oktober 2010 in Tübingen. Dr. Georg Herb, gh15022, Seite 2
Kennzeichnung von Gefahrstoffen Welche Änderungen kommen durch das GHS?, Referat 35 Abfallwirtschaft, Chemikaliensicherheit Tübingen, 6. Oktober 2010 Vorbemerkung C H H C H C C C C C C C 5 Isomere 366
MehrKennzeichnung von Gefahrstoffen
Kennzeichnung von Gefahrstoffen Welche Änderungen kommen durch das GHS?, Referat 35 Abfallwirtschaft, Chemikaliensicherheit Karlsruhe, 1. März 2010 Vorbemerkung C H H C H C C C C C C C 5 Isomere 366 319
MehrKennzeichnung von Gefahrstoffen
Kennzeichnung von Gefahrstoffen Welche Änderungen kommen durch das GHS?, Referat 34 - Chemikaliensicherheit, Technischer Arbeitsschutz Karlsruhe, GHS Vorgeschichte GHS heißt Globally Harmonised System
MehrAnhang V. der. Verbindlich ist ausschließlich das in den gedruckten Ausgaben des Amtsblattes der Europäischen Union veröffentlichte Gemeinschaftsrecht
Anhang V der VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zur Änderung und
MehrNeue Entzündlichkeitsgrenzen bei Flüssigkeiten nach folgender Tabelle: 1 Hochentzündlich 35 C < 0 C < 23 C. 2 Leichtentzündlich > 35 C < 21 C < 23 C
Was für ein Piktogramm für welchen Stoff? GHS01 Piktogramm: explodierende Bombe Instabile explosive Stoffe und Gemische Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff der Unterklassen 1.1,
MehrKennzeichnung von Gefahrstoffen
Kennzeichnung von Gefahrstoffen Welche Änderungen kommen durch das GHS?, Referat 34 - Chemikaliensicherheit, Technischer Arbeitsschutz Karlsruhe, GHS Vorgeschichte GHS heißt Globally Harmonised System
MehrKennzeichnungstabellen aus der UBA GHS-Broschüre Das neue Einstufungsund Kennzeichnungssystem für Chemikalien nach GHS- kurz erklärt-
Kennzeichnungstabellen aus der UBA GHS-Broschüre Das neue sund Kennzeichnungssystem für Chemikalien nach GHS- kurz erklärt- Die Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 286/2011 wurden bereits eingearbeitet.
MehrGlobal Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien. Einstufung von Gemischen
Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien Allg. Regeln für die Einstufung von Gemischen Testdaten für das Gemisch verwenden, wenn vorhanden. Testdaten für das Gemisch
MehrEinstufung von Gesundheitsgefahren Eva Kessler
Einstufung von Gesundheitsgefahren Eva Kessler Informationsveranstaltung REACH-CLP Helpdesk Einstufung von Gemischen nach CLP am 29./30. September 2014 in Dortmund 4 grundlegende Schritte für die Selbsteinstufung
MehrDie CLP-Verordnung. Neuerungen bei Einstufung und Kennzeichnung
Die CLP-Verordnung Neuerungen bei Einstufung und Kennzeichnung Wichtigste Änderungen durch die CLP-VO Einstufungselemente, -kriterien und Grenzwerte H-Sätze, LD 50 /LC 50 -Werte, geänderte Tests Kennzeichnungselemente
MehrDas GHS-System Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien. Seite 1
Das GHS-System Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien Seite 1 Das GHS-System Basis: UN Purple book = UN-GHS Umsetzung in Europa: GHS-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
MehrGlobal Harmonisiertes System zur. Chemikalien
Das GHS Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien Das GHS Basis: UN Purple book = UN-GHS Umsetzung in Europa: CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung,
MehrAnhang III. Teil 1 der
1 Anhang III Teil 1 der VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zur Änderung
MehrDiese Verordnung gilt nicht für... Abfall im Sinne der Richtlinie 2006/12/EG des Europäischen Parlaments...
CLP/GHS Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen Folie 1 CLP/GHS Diese Verordnung gilt nicht für... Abfall im Sinne der Richtlinie 2006/12/EG des Europäischen Parlaments... Aber:
MehrAnhang IV. der (2. ATP)
Anhang IV der VERORDNUNG (EU) Nr. 86/009 DER KOMMISSION vom 0. März 0 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 7/008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung
MehrNeue Piktogramme und Signalwörter. Geänderte Einstufungskriterien, Etiketten und Sicherheitsdatenblätter
GHS Globally Harmonised System * Weltweite Harmonisierung der enkommunikation von chemischen Produkten Neue Piktogramme und Signalwörter Geänderte Einstufungskriterien, Etiketten und Sicherheitsdatenblätter
MehrGHS - CLP Das neue Kennzeichnungs- und Einstufungssystem für Gefahrstoffe
GHS - CLP Das neue Kennzeichnungs- und Einstufungssystem für Gefahrstoffe Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien - (Classification, Labelling and Packaging) Quellen:
MehrSicherheitsunterweisung März 2015
Sicherheitsunterweisung März 2015 Kennzeichnung von Gefahrstoffen nach Gefahrstoffverordnung und GHS Einheitliche Kennzeichnung ab 01.06.2015 Was ist mit den vorhandenen Kennzeichnungen der Chemikalien
MehrGHS Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien
GHS Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien BG BAU - GISBAU Oldenburg, den 02.09.2010 Globalisierung Entwicklung eines global einheitlichen Systems zur Einstufung und Kennzeichnung mit dem Ziel weltweit
MehrGHS-Kennzeichnung. Dipl.-Chem. Uta Köhler Januar 2009
GHS- Dipl.-Chem. Uta Köhler Januar 2009 Das bisher gültige nationale System für die wird durch ein weltweites gültiges System abgelöst (EG-GHS-Verordnung am 03.09.2008 1 und der Entscheidung des Ministerrates
MehrDas GHS Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien
Das GHS Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien Das GHS Basis: UN Purple book = UN-GHS Umsetzung in Europa: CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung,
MehrAlles im grünen Bereich? CLP und Konzentrationsgrenzen
Alles im grünen Bereich? CLP und Konzentrationsgrenzen Ralf John, BAuA 29.09.2014 CLP und Konzentrationsgrenzen Konzentrationsgrenzwerte für Gemische Konzentrationsgrenzwerte - allgemein für die Einstufung
MehrImplementierung des UN GHS in der EU Allgemeine Prinzipien
Implementierung des UN GHS in der EU Allgemeine Prinzipien Prof. Dr. Tom Gebel Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin FB 4 "Sicherheit und Gesundheit bei chemischen und biologischen Arbeitsstoffen"
MehrZuordnung der GHS-Piktogrammen zu den Gefahrenklassen, Gefahrenkategorien und den H-Sätzen
Zuordnung der GHS-en zu den enklassen, enkategorien und den n GHS- GHS01 enklasse Explosive Stoffe/ Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff Selbstzersetzliche Unterklasse 1.1 Unterklasse 1.2 Unterklasse
MehrGHS eine Übersicht Dr. S. Baumgärtel
GHS eine Übersicht Dr. S. Baumgärtel Dr. Baumgärtel 10.05.2010 Was ist GHS? Die weltweit unterschiedlichen Einstufungen / Kennzeichnungen von Gefahrstoffen führen zu Mangelnder Transparenz Unterschiede
MehrGlobal Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien
Freie Universität Berlin GHS Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien Königin-Luise-Str. 27 14195 Berlin Tel. 54495/96, Fax 54498 E-mail: das@zedat.fu-berlin.de www.fu-berlin.de/sites/baas
MehrCLP/ADR Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien und Gefahrgütern
CLP/ADR Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien und Gefahrgütern Christian Gründling AOT Herbstsymposium 205,, Wien UN Harmonisierung für Gefahrguttransport - TDG Einstufung und Kennzeichnung von
MehrCLP Vertiefung. Schwerpunkt: Gemische. UN GHS Rev. 4. UN GHS Rev. 5. Dez June Gemische
CLP Vertiefung Schwerpunkt: Gemische Christian Gründling CLP Workshop, WKÖ,, Wien CLP - Übergangsregelungen UN GHS Rev. 3 UN GHS Rev. 3 UN GHS Rev. 4 UN GHS Rev. 5 UN GHS Rev. 6 Dez. 2010 June 2015 CLP
MehrFOX Endspurt bei der Umstellung auf die CLP-Verordnung: (I) Gemische berechnen. Matthias Plog, BAuA
FOX Endspurt bei der Umstellung auf die CLP-Verordnung: (I) Gemische berechnen, BAuA Seminar: Aktuelles zum Gefahrstoffrecht 17. September 2015 Auch für Gemische 01. Juni 2015 UN - Globally harmonised
MehrGHS-Verordnung. Erich Schmidt Verlag. Praxisleitfaden zur Einführung des neuen Einstufungs- und Kennzeichnungssystems gefährlicher Stoffe
GHS-Verordnung Praxisleitfaden zur Einführung des neuen Einstufungs- und Kennzeichnungssystems gefährlicher Stoffe von Dr. Ulrich Welzbacher Erich Schmidt Verlag Bibliografische Information der Deutschen
MehrZuordnung der GHS-Piktogrammen zu den Gefahrenklassen, Gefahrenkategorien und den H-Sätzen
Zuordnung der GHS-en zu den enklassen, enkategorien und den n GHS- GHS01 enklasse Explosive Stoffe/ Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff Selbstzersetzliche Unterklasse 1.1 Unterklasse 1.2 Unterklasse
MehrFOX Endspurt bei der Umstellung auf die CLP-Verordnung: (I) Gemische berechnen. Dr. Sabine Darschnik, BAuA
FOX Endspurt bei der Umstellung auf die CLP-Verordnung: (I) Gemische berechnen Dr. Sabine Darschnik, BAuA Seminar: Aktuelles zum Gefahrstoffrecht 04. Mai 2015 Auch für Gemische 01. Juni 2015 UN - Globally
MehrGlobal Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien. Die wichtigsten Änderungen durch GHS
Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien Neues Einstufungssystem Gefahrenklasse: Art der physikalischen Gefahr, der Gefahr für die menschliche Gesundheit oder der Gefahr
MehrCLP-/GHS-Verordnung: neue Piktogramme für gefährliche Stoffe
IHK-INFO CLP-/GHS-Verordnung: neue Piktogramme für gefährliche Stoffe Mit dem so genannten Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals (GHS) wird weltweit ein einheitliches
MehrMerkblatt: Änderungen der 4. BImSchV für Gefahrstofflager
13.06.2017 Merkblatt: Änderungen der 4. BImSchV für Gefahrstofflager CLP-Anpassung in 4. BImSchV für Gefahrstofflager Anzeige genehmigungsbedürftiger Anlagen bis 18. April 2017 In der Verordnung über genehmigungsbedürftige
MehrKlassifizierung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien Unterschiede zum alten Recht
Klassifizierung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien Unterschiede zum alten Recht AOT, ; Wien GHS Implementierung in der EU VERORDNUNG (EG) Nr. 272/2008 zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung
MehrGefahrgut & Chemikalienrecht mögliche Auswirkungen für Einsatzkräfte
Gefahrgut & Chemikalienrecht mögliche Auswirkungen für Einsatzkräfte Christian Gründling TUIS Konferenz 203; Salzburg UN Harmonisierung für Gefahrguttransport - TDG Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien
MehrGHS: Die wichtigsten Inhalte
GHS: Die wichtigsten Inhalte Gefahrensymbole Piktogramme Gefahrenbezeichnungen giftig, leichtentzündlich, etc. Signalworte Gefahr, Achtung Risikohinweise R-Sätze Gefahrenhinweise H-Sätze (Hazard Statements)
MehrCLP-Anpassung in 4. BImSchV für Gefahrstofflager Anzeige genehmigungsbedürftiger Anlagen bis 18. April 2017
CLP-Anpassung in 4. BImSchV für Gefahrstofflager Anzeige genehmigungsbedürftiger Anlagen bis 18. April 2017 In der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) wurde der Anhang 2 an die
MehrGHS Globally Harmonised System: neue Piktogramme für gefährliche Stoffe
GHS Globally Harmonised System: neue Piktogramme für gefährliche Stoffe Mit der Einführung des so genannten Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals (GHS) soll die Einstufung
MehrGHS-Gefahrenklassen und deren Piktogramme
GHS-Gefahrenklassen und deren Piktogramme Übersicht I) Physikalische Gefahren: 16 Gefahrenklassen 1) Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff 2) Entzündbare Gase 3) Entzündbare Aerosole
MehrGHS-Gefahrenklassen und deren Piktogramme
GHS-Gefahrenklassen und deren Piktogramme Übersicht I) Physikalische Gefahren: 16 Gefahrenklassen 1) Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff 3) Entzündbare Aerosole 4) Entzündend (oxidierend)
MehrGlobal Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien. Die wichtigsten Änderungen durch GHS
Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien Neues Einstufungssystem Gefahrenklasse: Art der physikalischen Gefahr, der Gefahr für die menschliche Gesundheit oder der Gefahr
MehrEidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Gesundheit BAG Direktionsbereich Verbraucherschutz. 254 Tage 12 Stunden 20 Minuten
254 Tage 12 Stunden 20 Minuten Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien Gefahrguttag Luzern 19.9.2014 H. Bürgy Inhalt GHS, das System der UN CLP in Europa Umsetzung
MehrANHANG III 1 GEFAHRENRELEVANTE EIGENSCHAFTEN DER ABFÄLLE
ANHANG III 1 GEFAHRENRELEVANTE EIGENSCHAFTEN DER ABFÄLLE HP 1 explosiv : Abfall, der durch chemische Reaktion Gase solcher Temperatur, solchen Drucks und solcher Geschwindigkeit erzeugen kann, dass hierdurch
MehrIHK-Forum Arbeitsschutz 2014
IHK-Forum Arbeitsschutz 2014 Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen Welche Änderungen kommen durch GHS/CLP? Einstufung und Kennzeichnung Der Hersteller oder Einführer hat Stoffe und Zubereitungen
MehrNeue Einstufungs- und Kennzeichnungsregeln durch das Global Harmonisierte System (GHS)
Neue Einstufungs- und Kennzeichnungsregeln durch das Global Harmonisierte System (GHS) Ralf John Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin FB 4 "Sicherheit und Gesundheit bei chemischen und biologischen
MehrGHS / CLP. Neues Einstufungs- und Kennzeichnungssystem für Gefahrstoffe. Was ist neu? Was ändert sich?
GHS / CLP Neues Einstufungs- und Kennzeichnungssystem für Gefahrstoffe Was ist neu? Was ändert sich? 1 CLP Verordnung Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen
MehrNeue Kennzeichnung für Gefahrstoffe
Neue Kennzeichnung für Gefahrstoffe Global harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien () Die CLP-Verordnung Chemische Stoffe und Gemische werden künftig weltweit nach identischen
MehrInformationsblatt zur Gefahrstoffkennzeichnung. Alle Informationen zur neuen GHS/CLP-Verordnung
Informationsblatt zur Gefahrstoffkennzeichnung Alle Informationen zur neuen GHS/CLP-Verordnung Änderung der Norm am 01.06.2015 Gefahrstoffkennzeichnung gemäß der GHS/CLP-Verordnung Das Globally Harmonised
MehrBUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2015 Ausgegeben am 27. Mai 2015 Teil I
1 von 6 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2015 Ausgegeben am 27. Mai 2015 Teil I 60. Bundesgesetz: Änderung des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes und des Mutterschutzgesetzes 1979 (NR:
MehrGlobal Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien
Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien Regionaler Infoanlass SG 18. März 2014 Inhalt GHS, das System der UN / CLP in Europa Umsetzung in der Schweiz Überblick: Einstufen
MehrREACH- und CLP-Verordnung: Auswirkungen und Abgrenzungsfragen zu Pflanzenschutzmitteln und Biozid-Produkten
REACH- und CLP-Verordnung: Auswirkungen und Abgrenzungsfragen zu Pflanzenschutzmitteln und Biozid-Produkten Dr. Marko Sušnik Abteilung für Umwelt- und Energiepolitik E marko.susnik@wko.at T + 43 (0)590
Mehr16 pt/20 pt/24 pt, ZAB 18/22/26 pt
ernsthermann/fotolia Überschrift GHS Merkblatt DGUV für Meta Einsatzkräfte Bold 16 pt/20 pt/24 pt, ZAB 18/22/26 pt Unterüberschrift Meta Normal 10 pt/14 pt/16 pt, ZAB 12/16/18 pt BGI/GUV-I 8659 1 Allgemeines
MehrGHS Global harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung
Hilfsmittel für die Praxis Sicherheit hat Vorfahrt GHS Global harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen Kurzinfo zu Verordnung und Fristen GHS-Verordnung Gefährliche Stoffe
MehrGHS / CLP. Was ist GHS. Was ist CLP
Was ist GHS Das Globally Harmonised System for Classification and Labelling (GHS) regelt die Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen aller Art. Aufgrund weltweiter uneinheitlicher Einstufungsregeln
MehrEinstufung und Kennzeichnung. Rechtliche Anforderungen aus REACH und CLP Verordnung
Rechtliche Anforderungen aus REACH und CLP Verordnung Dr. Juliane Koch Umweltbundesamt Fachgebiet IV 1.1 Internationales Chemikalienmanagement Inhalt REACH und CLP : Was ist das? Was ist grundsätzlich
MehrGemischeinstufung mit dem GHS - Gemischrechner Karlsruhe, 24. Februar 2015
Gemischeinstufung mit dem GHS - Gemischrechner Karlsruhe, 24. Februar 2015 Dr. Thomas Martin Leiter Gefahrstoffinformationssystem Chemikalien KC Gefahrstoffe und biologische Arbeitsstoffe BG RCI, Heidelberg
Mehr77. VO: Verordnung Persönliche Schutzausrüstung - PSA-V
77. VO: Verordnung Persönliche Schutzausrüstung - PSA-V 77. VO: Verordnung Persönliche Schutzausrüstung - PSA-V BGBl. II Nr. 77/2014 gültig mit 1. Mai 2014 Die PSA-Verordnung ist in 3 Abschnitte aufgeteilt:
MehrANHANG III 1 GEFAHRENRELEVANTE EIGENSCHAFTEN DER ABFÄLLE
ANHANG III 1 GEFAHRENRELEVANTE EIGENSCHAFTEN DER ABFÄLLE HP 1 explosiv : Abfall, der durch chemische Reaktion Gase solcher Temperatur, solchen Drucks und solcher Geschwindigkeit erzeugen kann, dass hierdurch
MehrNeue Gefahreneinstufung. Klebstoffen. Umsetzung der CLP in der EU
Neue Gefahreneinstufung von Klebstoffen Umsetzung der CLP in der EU EU-CLP-Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung chemischer Produkte (CLP: Classification, Labeling and Packaging)
Mehr- GHS - Das neue Kennzeichnungs- und Einstufungssystem für Gefahrstoffe
- GHS - Das neue Kennzeichnungs- und Einstufungssystem für stoffe Gefährlichkeitsmerkmale und Kennzeichnung nach GHS im Vergleich zum bisherigen System GHS Globally Harmonised System of Classification
MehrStoffe zwingend bis zwingend seit
BG - INFOBLATT Stand: 03/2011 Best.-Nr. 509 GHS (Global Harmonisiertes System) Neue einheitliche Gefahrstoffsymbole nach GHS Was verbirgt sich hinter der GHS / CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Das neue
MehrDie neue Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU
Die neue Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU Winfried Schock Leiter der Benannten Stelle für Druckgeräte der TÜV SÜD Industrie Service GmbH Mitteldeutsche Druckgerätetage Merseburg, 10.11.2016 Folie 1 Neue
MehrGHS Ein System für die Welt!?
GHS Ein System für die Welt!? Umsetzung in Europa (CLP) und im Rest der Welt siemens.com/answers Einführung 2 Europa - CLP 8 USA - 17 Vergleich CLP - 21 China 24 Resümee 26 Seite 2 Einführung GHS Globally
MehrNeue Gefahrenkennzeichnung chemischer Produkte
Neue Gefahrenkennzeichnung chemischer Produkte Thomas Höfer BUNDESINSTITUT FÜR RISIKOBEWERTUNG Warnkennzeichnung: Europa Thomas Höfer, 26.3.2010, Fortbildung öffentl. Gesundheitsdienst Seite 2 Warnkennzeichnung:
MehrGefahrstoffsymbole. GHS (Global harmonisiertes System) (Schwarze Symbole in rot umrandeter Raute) EU-Recht (orange Piktogramme)
Gefahrstoffsymbole GHS (Global harmonisiertes System) (Schwarze Symbole in rot umrandeter Raute) EU-Recht (orange Piktogramme) Piktogramme mit GHS-Symbole und Warnhinweise n T + reizend Gemische bis 06/2015:
MehrNeue Kennzeichnung von Wasch- und Reinigungsmitteln Die Globalisierung lässt grüßen.
Neue Kennzeichnung von Wasch- und Reinigungsmitteln Die Globalisierung lässt grüßen. Multiplikatorentagung Fulda, 5./6. März 2015 Dr. Bernd Glassl, IKW 1 Industrieverband Körperpflege- und Waschmittel
MehrWie (un)berechenbar ist die Giftwirkung? Die Einstufung toxischer Gemische nach der CLP-VO
CLP in der Praxis Was kommt auf Ihr Unternehmen zu? Dienstag, 24.02.2015, Karlsruhe Wie (un)berechenbar ist die Giftwirkung? Die Einstufung toxischer Gemische nach der CLP-VO JOACHIM BRAND KIT KARLSRUHER
MehrUmstellung der Einstufung und Kennzeichnung GHS/CLP kurz gefasst
Umstellung der Einstufung und Kennzeichnung GHS/CLP kurz gefasst Was bedeutet GHS bzw. CLP, Fristen Wie ändert sich die Kennzeichnung Symbole Piktogramme R- und S- Sätze H und P- Sätze Was bedeutet Einstufung
MehrCLP-Unterweisung. Auf der nächsten Abbildung ist ein Beispiel für ein neues CLP-Gebindeetikett abgebildet. Es handelt sich um Waschbenzin.
Chemische Bauprodukte können gefährliche Eigenschaften für Mensch und Umwelt besitzen. Zu diesen gefährlichen Eigenschaften zählen physikalische Gefahren, Gesundheits- und Umweltgefahren. Wird ein chemisches
MehrBDI - The Voice of German Industry. Umsetzung der CLP-VO: Neuerungen, Konsequenzen. Bundesverband der Deutschen Industrie e.v.
BDI - The Voice of German Industry Bundesverband der Deutschen Industrie e.v. Umsetzung der CLP-VO: Neuerungen, Konsequenzen 22.12.2015 BDI-Vorlage.pptx 1 Agenda Inhalte Teil 1: Grundlagen Teil 2: Änderungen
MehrTreffen der Sicherheitsbeauftragten am
Treffen der Sicherheitsbeauftragten am 09.12.10 Ausgewählte Themen der Arbeitssicherheit Informationsportal auf der Homepage von SSI SSI bietet auf seiner Homepage Informationen zu verschiedenen Themen
MehrGHS-Unterweisung. Auf der nächsten Abbildung ist ein Beispiel für ein neues GHS-Gebindeetikett abgebildet. Es handelt sich um Waschbenzin.
Chemische Bauprodukte können gefährliche Eigenschaften für Mensch und Umwelt besitzen. Zu diesen gefährlichen Eigenschaften zählen physikalische Gefahren, Gesundheits- und Umweltgefahren. Wird ein chemisches
MehrGefahrstoffkennzeichnung GHS
Gefahrstoffkennzeichnung GHS Rita Pfattheicher / Klaus Wünsche SG Arbeitssicherheit www.as.zuv.uni-erlangen.de Februar 2011 Bisher 7 Gefahrensymbole 68 Gefahrenhinweise (R-Sätze) 64 Sicherheitsratschläge
MehrGHS Globally Harmonized System Neue Vorgaben zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien und Mischungen
GHS Globally Harmonized System Neue Vorgaben zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien und Mischungen CLP-Verordnung (Regulation on Classification, Labelling and Packaging of Substances and Mixtures)
MehrGHS die neuen Gefahrenklassen in der EU
GHS die neuen n in der EU 2* Physikalische Gefahren Instabil, explosiv 1.1 1.2 1.3 1.4 Gefahr H200 Instabil, explosiv. Gefahr H201 Explosiv, Gefahr der Massenexplosion. Gefahr H202 Explosiv; große Gefahr
Mehr(Text von Bedeutung für den EWR)
1.6.2016 L 144/27 VERORDNUNG (EU) 2016/863 R KOMMISSION vom 31. Mai 2016 zur Änderung der Anhänge VII und VIII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung,
MehrInformationen zur GHS Verordnung
Informationen zur GHS Verordnung Sehr geehrte Kunden, bitte kennzeichnen Sie Ihre UN Kanister unter Berücksichtigung der neuen GHS Verordnung. 2.1. GHS-Verordnung die neue Gefahrstoffkennzeichnung Ziel
MehrVorgehensweise zur Festlegung der Lagerklassen (Zuordnungsleitfaden)
Anlage 5 zu TRGS 510: Vorgehensweise zur Festlegung der Lagerklassen (Zuordnungsleitfaden) 1. Die Zuordnung eines Gefahrstoffs in eine Lagerklasse erfolgt anhand verfügbarer Angaben. Quellen hierzu sind
MehrDie harmonisierte Einstufung - Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis
Die harmonisierte Einstufung - Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis DI Dr. Thomas Fischer Abteilung für Umwelt- und Energiepolitik E thomas.fischer@wko.at T + 43 (0)590 900 4393 17.10.2012 Übersicht
MehrGHS Das neue global harmonisierte Einstufungssystem für Gefahrstoffe -Anpassungen in der Abfallverzeichnisverordnung notwendig?-
Dr. Beate Kummer Juli 2009 Kummer:Umweltkommunikation GmbH GHS Das neue global harmonisierte Einstufungssystem für Gefahrstoffe -Anpassungen in der Abfallverzeichnisverordnung notwendig?- 1. Einführung
MehrGHS. Ein weltweit harmonisiertes Einstufungs- und Kennzeichnungssystem für das Inverkehrbringen und den Transport
GHS Ein weltweit harmonisiertes Einstufungs- und Kennzeichnungssystem für das Inverkehrbringen und den Transport UN - GHS GHS Globally Harmonized System of Classification an Labeling of Chemicals Erstellt
MehrGHS. Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals. Abt. Sicherheitswesen Dr. Markus Hoffmann
GHS Abt. Sicherheitswesen Dr. Markus Hoffmann Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals GHS VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16.
MehrGefahrensymbole und ihre Bedeutung
ensymbole und ihre Bedeutung Kennzeichnung Signalwörter: ROT = BLAU = SCHWARZ = kein Signalwort ensymbole und ihre Bedeutung bei Gesundheitsgefahren Signalwort enklasse und enkategorie H-Nr. H-Satz Ätz-/Reizwirkung
MehrFOX Endspurt bei der Umstellung auf die CLP-Verordnung: (II) Aufgaben. John, Darschnik, Plog BAuA
FOX Endspurt bei der Umstellung auf die CLP-Verordnung: (II) Aufgaben John, Darschnik, Plog BAuA Seminar: Aktuelles zum Gefahrstoffrecht 04. Mai 2015 A: Neue Legaleinstufung Bedeutung der Legaleinstufung
MehrFachtagung zur CLP-Verordnung am in Karlsruhe
5. REACH@Baden-Württemberg Fachtagung zur CLP-Verordnung am 10.10.2013 in Karlsruhe Veranstaltung am 28.01.2015 Grundlagenwissen REACH und CLP (GHS) für Hersteller, Händler und Anwender Welche Auswirkung
MehrErfahrungen im Vollzug
Kanton Basel-Stadt Erfahrungen im Vollzug (Auf was ist besonders zu achten?) Yves Parrat, Kantonales Laboratorium BS Organisation Basel-Stadt (I) Bereich Gesundheitsschutz Kantonales Laboratorium Veterinäramt
MehrInformationen zur GHS Verordnung
Informationen zur GHS Verordnung Sehr geehrte Kunden, bitte kennzeichnen Sie Ihre UN Kanister unter Berücksichtigung der neuen GHS Verordnung. 2.1. GHS-Verordnung die neue Gefahrstoffkennzeichnung Ziel
MehrVERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION. vom XXX
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den XXX D041721/01 [ ](2015) XXX draft VERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION vom XXX zur Änderung der Anhänge VII und VIII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen
MehrGrundlagen aus dem Gefahrstoffrecht. Bernd Simmchen
Grundlagen aus dem Gefahrstoffrecht Bernd Simmchen Themen Einstufung (und Kennzeichnung) im Chemikalienrecht Methoden der Einstufung Übergang zum neuen Recht Einstufung und Kennzeichnung Einstufung» einem
MehrDurch eine EU - Verordnung haben sich die bekannten Symbole in Schwarz auf Orangem Hintergrund zu einer EU- Einheitlichen Symbolik geändert.
Neue Piktogramme Durch eine EU - Verordnung haben sich die bekannten Symbole in Schwarz auf Orangem Hintergrund zu einer EU- Einheitlichen Symbolik geändert. Gefahrenpiktogramme ab Januar 2014 (GHS) Notfallkontakte
MehrFortbildungskurs für Arbeitsschutzbeauftragte
AUTONOME PROVINZ BOZEN - SÜDTIROL Abteilung 4 - Personal Amt 4.0.1 Dienststelle für Arbeitsschutz PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO - ALTO ADIGE Ripartizione 4 - Personale Ufficio 4.0.1 Servizio di prevenzione
MehrGliederung. Hintergründe und Ziele von GHS Vergleich alte / neue Kennzeichnung Fristen für die Umsetzung Konsequenzen für die betriebliche Praxis
Das GHS-System das neue Kennzeichnungssystem für Gefahrstoffe Vortrag bei der Handwerkskammer Reutlingen am 28. November 2012 Heiko Herbrand Regierungspräsidium Tübingen Referat 57 Chemikalien- und Produktsicherheit,
MehrEinstufung und Kennzeichnung unter GHS
Einstufung und Kennzeichnung unter GHS Tom Gebel Prof. Dr. rer. nat., Fachtoxikologe DGPT Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin FB 4 "Sicherheit und Gesundheit bei chemischen und biologischen
MehrGHS - Gemischrechner. Wie sind Gemische in GHS einzustufen?
GHS - Gemischrechner Wie sind Gemische in GHS einzustufen? Bad Kissingen, 17.04.2012 Dr. Thomas Martin Kompetenz-Center Wissenschaftliche Fachreferate thomas.martin@bgrci.de Agenda 1. CLP allgemeine Hinweise
MehrDie CLP-Verordnung - Konsequenzen und Handlungsempfehlungen
REACH - Status Die CLP-Verordnung - Konsequenzen und Handlungsempfehlungen Ch. Gründling GHS Roadshow CLP-VO: Neue Begriffe Gemisch (vs. Zubereitung) Gefahren (vs. Gefährliche Eigenschaften) Signalwort
MehrNeue Kennzeichnung von Wasch- und Reinigungsmitteln
Neue Kennzeichnung von Wasch- und Reinigungsmitteln Dr. Bernd Glassl, Industrieverband Körperpflege- und Waschmittel e. V. Datum 1 Global Harmonisiertes System (GHS) Was ist anders? - Piktogramme - Allgemeines
MehrWelche Auswirkung hat die CLP- Verordnung auf nachgeschaltetes Recht?
REACH@Baden-Württemberg Grundlagenwissen REACH und CLP (GHS) am 21. Februar 2013 in Stuttgart Welche Auswirkung hat die CLP- Verordnung auf nachgeschaltetes Recht? Walter Adebahr Ministerium für Umwelt,
Mehr