Gemischeinstufung mit dem GHS - Gemischrechner Karlsruhe, 24. Februar 2015

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1 Gemischeinstufung mit dem GHS - Gemischrechner Karlsruhe, 24. Februar 2015 Dr. Thomas Martin Leiter Gefahrstoffinformationssystem Chemikalien KC Gefahrstoffe und biologische Arbeitsstoffe BG RCI, Heidelberg thomas.martin@bgrci.de

2 Was ist der Gemischrechner? Software-Modul im Gefahrstoffinformationssystem Chemikalien der BG RCI (GisChem) komfortable Benutzerführung durch die Regelungen der CLP-Verordnung kein 1-Klick-Ergebnis -Rechner, aber einfach zu bedienen und für Einsteiger und Experten geeignet Berechnung mit der konventionellen Methode verschiedene Ausgabedokumente z. B. für innerbetriebliche Kennzeichnung Kostenfrei, für jedermann nutzbar Deutsch und Englisch verfügbar Dr. Thomas Martin Seite 2

3 Einstufung von Gemischen nach CLP WER? - Hersteller / Inverkehrbringer - innerbetrieblich: Anwendungslösungen, Verdünnungen, eigene Rezepturen - Anwender: Plausibilitätsprüfung SDB WARUM? Wichtigste Grundlage Gefährdungsbeurteilung Gefahrstoffe Dr. Thomas Martin Seite 3

4 Konventionelle Methode Beurteilung des Gemischs aufgrund der Einstufung der Komponenten unterschiedliche Verfahren je nach Gefahrenklasse, z.b. Addition von Konzentrationen gewichtete Additionen separate Betrachtung einzelner Stoffe (Nicht-Additivität) Allgemeine Grenzwerte und Berücksichtigungsgrenzen Stoffspezifische Grenzwerte möglich Nur möglich für Gesundheits- und Umweltgefahren Dr. Thomas Martin Seite 4

5 Physikalische Gefahren Physikalische Gefahren, z. B. Explosive Stoffe und Gemische Testserien, wenn Verdacht besteht bzw. Eingangstest positiv Entzündbare Flüssigkeiten Messung von Flammpunkt und Siedepunkt Oxidierende Flüssigkeiten Testdurchführung Testverfahren: Transportrecht Keine Rechenverfahren für Gemische Aber: Identifikation der potenziellen Gefahrenklassen Dr. Thomas Martin Seite 5

6 In 4 Schritten zum Ergebnis 1. Anmeldung durchführen 2. Stoffe anlegen 3. Gemisch berechnen 4. Ausgabedokumente herunterladen Dr. Thomas Martin Seite 6

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10 Registrierung kostenfrei und automatisch Dr. Thomas Martin Seite 10

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15 1. Beispiel: Flusssäure (Stofferfassung) Dr. Thomas Martin Seite 15

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19 Warum Abfrage Einstufung auch bei Anhang VI Stoffen? Status der harmonisierte Einstufung / Legaleinstufung von Stoffen im Anhang VI CLP-Verordnung *-Stoffe mit Mindesteinstufung (Lieferant ist zur Anpassung verpflichtet, sofern er über entsprechende Daten verfügt) keine vollständige Einstufung in Anhang VI weitere Gefahrenklassen müssen geprüft und ggf. ergänzt werden Dr. Thomas Martin Seite 19

20 Anhang VI (Stoffliste) CLP-VO Methylacrylat (CAS: ) Index-No International Chemical Identification EC-No. CAS-No. Classification Suppl. hazard inform. Code(s) Labelling Codes Specific Conc. Limits, M- factors Notes Classification Annex I Dir 67/548/EEC methyl acrylate, methyl propenoate Hazard Code(s) Flam Liq. Acute Tox. Acute Tox Acute Tox. Eye Irrit. STOT Single Skin Irrit. Skin Sens. Class Hazard statement Code(s) Flam Liq. 2 H226 Acute Tox. 4* H302 2 H225 Acute Tox. 4 * 4* H332 H312 4 * H312 Acute Tox. 4 * 4* H302 H332 H319 Eye Irrit. 32 H335 H319 2 H315 STOT Single 3 H335 1 H317 Skin Irrit. 2 H315 Skin Sens. 1 H317 D F, R11 Xn, R20/21/22 Xi; R 36/37/38 R43 Dr. Thomas Martin Seite 20

21 Akute inhalative Toxizität GHS EU (bisher) LC 50 (inhalativ) mg/l/4 h LC 50 (inhalativ) mg/l/ 4 h GHS (Dämpfe) Kategorie 4 Gesundheitsschädlich bei Einatmen (H 332) Kategorie 3 Giftig bei Einatmen (H 331) Achtung EU (Gase und Dämpfe) Gesundheitsschädlich 20 2 Kategorie 2 Lebensgefahr bei Verschlucken (H 330) Gefahr Giftig 2 0,5 Kategorie 1 Lebensgefahr bei Verschlucken (H 330) Gefahr Sehr giftig 0,5 Gefahr Dr. Thomas Martin Seite 21

22 Anhang VI (Stoffliste) CLP-VO Methylacrylat (CAS: ) Index-No International Chemical Identification EC-No. CAS-No. Classification Suppl. hazard inform. Code(s) Labelling Codes Specific Conc. Limits, M- factors Notes Classification Annex I Dir 67/548/EEC methyl acrylate, methyl propenoate Hazard Code(s) Flam Liq. Acute Tox. Acute Tox Acute Tox. Eye Irrit. STOT Single Skin Irrit. Skin Sens. Class Flam Liq. 2 Acute Tox. 4* Acute Tox. 4* 2 4 * 4 * 4 * Hazard statement Code(s) H226 H302 H312 H225 H332 H312 H302 H319 H335 H315 H317 3 Acute Tox. 4* H331 H332 Eye Irrit. 2 H319 STOT Single 3 H335 Skin Irrit. 2 H315 Skin Sens. 1 H317 D F, R11 Xn, R20/21/22 Xi; R 36/37/38 R43 Dr. Thomas Martin Seite 22

23 Kennzeichnung von Styrol nach Anhang VI bis ACHTUNG Entzündlich. (R10) Gesundheitsschädlich beim Einatmen. (R20) Reizt die Augen und die Haut. (R36/38) Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen. (S23) Flüssigkeit und Dampf entzündbar. (H226) Gesundheitsschädlich bei Einatmen. (H332) Verursacht Hautreizungen. (H315) Verursacht schwere Augenreizung. (H319) Dampf/Aerosol/Nebel nicht einatmen. (P260) Schutzhandschuhe/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. (P280) BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. (P305 + P351 + P338) Dr. Thomas Martin Seite 23

24 Anhang VI REACH ACHTUNG Flüssigkeit und Dampf entzündbar. (H226) Gesundheitsschädlich bei Einatmen. (H332) Verursacht Hautreizungen. (H315) Verursacht schwere Augenreizung. (H319) Dampf/Aerosol/Nebel nicht einatmen. (P260) Schutzhandschuhe/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. (P280) BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. (P305 + P351 + P338) GEFAHR Flüssigkeit und Dampf entzündbar. (H226) Gesundheitsschädlich bei Einatmen. (H332) Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. (H304) Verursacht Hautreizungen. (H315) Verursacht schwere Augenreizung. (H319) Kann die Atemwege reizen. (H335) Schädigt das Hörvermögen bei längerer oder wiederholter Exposition. (H372) Dampf/Aerosol/Nebel nicht einatmen. (P260) Schutzhandschuhe/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. (P280) BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. (P305 + P351 + P338) Behälter dicht verschlossen an einem gut belüfteten Ort aufbewahren.. (P403 + P233) Dr. Thomas Martin Seite Seite 24

25 Anhang VI (6. ATP) Weitere Erkenntnisse GEFAHR Flüssigkeit und Dampf entzündbar. (H226) Gesundheitsschädlich bei Einatmen. (H332) Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. (H361d) Verursacht Hautreizungen. (H315) Verursacht schwere Augenreizung. (H319) Schädigt das Hörvermögen bei längerer oder wiederholter Exposition. (H372) Dampf/Aerosol/Nebel nicht einatmen. (P260) Schutzhandschuhe/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. (P280) BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. (P305 + P351 + P338) Behälter dicht verschlossen an einem gut belüfteten Ort aufbewahren.. (P403 + P233) GEFAHR Flüssigkeit und Dampf entzündbar. (H226) Gesundheitsschädlich bei Einatmen. (H332) Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. (H304) Verursacht Hautreizungen. (H315) Verursacht schwere Augenreizung. (H319) Kann die Atemwege reizen. (H335) Schädigt das Hörvermögen bei längerer oder wiederholter Exposition. (H372) Dampf/Aerosol/Nebel nicht einatmen. (P260) Schutzhandschuhe/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. (P280) BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. (P305 + P351 + P338) Behälter dicht verschlossen an einem gut belüfteten Ort aufbewahren.. (P403 + P233) Dr. Thomas Martin Seite Seite 25

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32 Stoffeingabe von Stoffen, die nicht im Anhang VI stehen Prinzipiell gleiches Vorgehen Unterschied: keine vorgewählten Einstufungen SCLs (Spezifische Konzentrationsgrenzwerte) sind ebenfalls nicht vorgegeben aber werden normalerweise bislang auch nicht von Herstellern vergeben Dr. Thomas Martin Seite 32

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35 Beispiel: Lack XYZ Dr. Thomas Martin Seite 35

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37 z.b.: - Studienergebnisse / Ätz-/Reiztest / Expertenbeurteilung - Bridging Principles Rückschluss aufgrund ähnlicher Gemische, für die Ergebnisse aus Messungen vorliegen Dr. Thomas Martin Seite 37

38 Nicht alles kann berechnet werden Eingabe Flammpunkt Dr. Thomas Martin Seite 38

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41 Ätz-/Reizwirkung (analog: Schwere Augenschädigung/Augenreizung) Zwei Prinzipien (Additiv / Nicht additiv) Unterschied: sehr geringe allgemeine Grenzwerte bei Nicht Additiv Unterscheidung: Gleichartige Stoffe (starke Säuren, starke Laugen, ionische Tenside): additiv ist oft sinnvoller! Dr. Thomas Martin Seite 41

42 Seite 42

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48 Download Auszug SDB Angaben zu ATE-Werten Dr. Thomas Martin Seite 48

49 Vollständiges Etikett: Zusatzangaben notwendig Dr. Thomas Martin Seite 49

50 Vollständiges Etikett Beispiel Dr. Thomas Martin Seite 50

51 Innerbetriebliche Kennzeichnung TRGS 201 vollständige Kennzeichnung Stoff-/ZubereitungsRL oder CLP neue GefStoffV vorzugsweise nach CLP Gefährdungsbeurteilung Informationsdefizite bzw. Abfall (Gemische) Anlage 1, vereinf. Verfahren zur E&K basierend auf den Inhaltsstoffen Gefahr Vorschläge zur Rangfolge bei der Einschränkung auf Hauptgefahren vereinfachte Kennzeichnung mit Betriebsanweisung und zugehöriger Unterweisung Dr. Thomas Martin / Antje Ermer Seite 51

52 Innerbetriebliches Etikett - Variante Dr. Thomas Martin Seite 52

53 Vereinfachte Kennzeichnung in Laboratorien TRGS 201 Es kann erforderlich sein, den Gefahrenhinweis in verkürzter Form oder andere Kurzinformationen zu ergänzen. System der DGUV des AK "Laboratorien" (Leitung Dr. T. H. Brock) System der vereinfachten Kennzeichnung für Laboratorien mit Piktogramm-Phrasen- Kombinationen, Gefahr auf GHS09 kann dabei verzichtet werden { } Dr. Thomas Martin / Antje Ermer Seite 53

54 Laboretikett 2 Varianten, Kantenlänge Piktogramm 1 cm oder 2 cm Dr. Thomas Martin Seite 54

55 Seite 55

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