Gemischeinstufung mit dem GHS - Gemischrechner Karlsruhe, 24. Februar 2015
|
|
- Gretel Wagner
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Gemischeinstufung mit dem GHS - Gemischrechner Karlsruhe, 24. Februar 2015 Dr. Thomas Martin Leiter Gefahrstoffinformationssystem Chemikalien KC Gefahrstoffe und biologische Arbeitsstoffe BG RCI, Heidelberg thomas.martin@bgrci.de
2 Was ist der Gemischrechner? Software-Modul im Gefahrstoffinformationssystem Chemikalien der BG RCI (GisChem) komfortable Benutzerführung durch die Regelungen der CLP-Verordnung kein 1-Klick-Ergebnis -Rechner, aber einfach zu bedienen und für Einsteiger und Experten geeignet Berechnung mit der konventionellen Methode verschiedene Ausgabedokumente z. B. für innerbetriebliche Kennzeichnung Kostenfrei, für jedermann nutzbar Deutsch und Englisch verfügbar Dr. Thomas Martin Seite 2
3 Einstufung von Gemischen nach CLP WER? - Hersteller / Inverkehrbringer - innerbetrieblich: Anwendungslösungen, Verdünnungen, eigene Rezepturen - Anwender: Plausibilitätsprüfung SDB WARUM? Wichtigste Grundlage Gefährdungsbeurteilung Gefahrstoffe Dr. Thomas Martin Seite 3
4 Konventionelle Methode Beurteilung des Gemischs aufgrund der Einstufung der Komponenten unterschiedliche Verfahren je nach Gefahrenklasse, z.b. Addition von Konzentrationen gewichtete Additionen separate Betrachtung einzelner Stoffe (Nicht-Additivität) Allgemeine Grenzwerte und Berücksichtigungsgrenzen Stoffspezifische Grenzwerte möglich Nur möglich für Gesundheits- und Umweltgefahren Dr. Thomas Martin Seite 4
5 Physikalische Gefahren Physikalische Gefahren, z. B. Explosive Stoffe und Gemische Testserien, wenn Verdacht besteht bzw. Eingangstest positiv Entzündbare Flüssigkeiten Messung von Flammpunkt und Siedepunkt Oxidierende Flüssigkeiten Testdurchführung Testverfahren: Transportrecht Keine Rechenverfahren für Gemische Aber: Identifikation der potenziellen Gefahrenklassen Dr. Thomas Martin Seite 5
6 In 4 Schritten zum Ergebnis 1. Anmeldung durchführen 2. Stoffe anlegen 3. Gemisch berechnen 4. Ausgabedokumente herunterladen Dr. Thomas Martin Seite 6
7 Seite 7
8 Seite 8
9 Seite 9
10 Registrierung kostenfrei und automatisch Dr. Thomas Martin Seite 10
11 Seite 11
12 Seite 12
13 Seite 13
14 Seite 14
15 1. Beispiel: Flusssäure (Stofferfassung) Dr. Thomas Martin Seite 15
16 Seite 16
17 Seite 17
18 Seite 18
19 Warum Abfrage Einstufung auch bei Anhang VI Stoffen? Status der harmonisierte Einstufung / Legaleinstufung von Stoffen im Anhang VI CLP-Verordnung *-Stoffe mit Mindesteinstufung (Lieferant ist zur Anpassung verpflichtet, sofern er über entsprechende Daten verfügt) keine vollständige Einstufung in Anhang VI weitere Gefahrenklassen müssen geprüft und ggf. ergänzt werden Dr. Thomas Martin Seite 19
20 Anhang VI (Stoffliste) CLP-VO Methylacrylat (CAS: ) Index-No International Chemical Identification EC-No. CAS-No. Classification Suppl. hazard inform. Code(s) Labelling Codes Specific Conc. Limits, M- factors Notes Classification Annex I Dir 67/548/EEC methyl acrylate, methyl propenoate Hazard Code(s) Flam Liq. Acute Tox. Acute Tox Acute Tox. Eye Irrit. STOT Single Skin Irrit. Skin Sens. Class Hazard statement Code(s) Flam Liq. 2 H226 Acute Tox. 4* H302 2 H225 Acute Tox. 4 * 4* H332 H312 4 * H312 Acute Tox. 4 * 4* H302 H332 H319 Eye Irrit. 32 H335 H319 2 H315 STOT Single 3 H335 1 H317 Skin Irrit. 2 H315 Skin Sens. 1 H317 D F, R11 Xn, R20/21/22 Xi; R 36/37/38 R43 Dr. Thomas Martin Seite 20
21 Akute inhalative Toxizität GHS EU (bisher) LC 50 (inhalativ) mg/l/4 h LC 50 (inhalativ) mg/l/ 4 h GHS (Dämpfe) Kategorie 4 Gesundheitsschädlich bei Einatmen (H 332) Kategorie 3 Giftig bei Einatmen (H 331) Achtung EU (Gase und Dämpfe) Gesundheitsschädlich 20 2 Kategorie 2 Lebensgefahr bei Verschlucken (H 330) Gefahr Giftig 2 0,5 Kategorie 1 Lebensgefahr bei Verschlucken (H 330) Gefahr Sehr giftig 0,5 Gefahr Dr. Thomas Martin Seite 21
22 Anhang VI (Stoffliste) CLP-VO Methylacrylat (CAS: ) Index-No International Chemical Identification EC-No. CAS-No. Classification Suppl. hazard inform. Code(s) Labelling Codes Specific Conc. Limits, M- factors Notes Classification Annex I Dir 67/548/EEC methyl acrylate, methyl propenoate Hazard Code(s) Flam Liq. Acute Tox. Acute Tox Acute Tox. Eye Irrit. STOT Single Skin Irrit. Skin Sens. Class Flam Liq. 2 Acute Tox. 4* Acute Tox. 4* 2 4 * 4 * 4 * Hazard statement Code(s) H226 H302 H312 H225 H332 H312 H302 H319 H335 H315 H317 3 Acute Tox. 4* H331 H332 Eye Irrit. 2 H319 STOT Single 3 H335 Skin Irrit. 2 H315 Skin Sens. 1 H317 D F, R11 Xn, R20/21/22 Xi; R 36/37/38 R43 Dr. Thomas Martin Seite 22
23 Kennzeichnung von Styrol nach Anhang VI bis ACHTUNG Entzündlich. (R10) Gesundheitsschädlich beim Einatmen. (R20) Reizt die Augen und die Haut. (R36/38) Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen. (S23) Flüssigkeit und Dampf entzündbar. (H226) Gesundheitsschädlich bei Einatmen. (H332) Verursacht Hautreizungen. (H315) Verursacht schwere Augenreizung. (H319) Dampf/Aerosol/Nebel nicht einatmen. (P260) Schutzhandschuhe/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. (P280) BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. (P305 + P351 + P338) Dr. Thomas Martin Seite 23
24 Anhang VI REACH ACHTUNG Flüssigkeit und Dampf entzündbar. (H226) Gesundheitsschädlich bei Einatmen. (H332) Verursacht Hautreizungen. (H315) Verursacht schwere Augenreizung. (H319) Dampf/Aerosol/Nebel nicht einatmen. (P260) Schutzhandschuhe/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. (P280) BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. (P305 + P351 + P338) GEFAHR Flüssigkeit und Dampf entzündbar. (H226) Gesundheitsschädlich bei Einatmen. (H332) Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. (H304) Verursacht Hautreizungen. (H315) Verursacht schwere Augenreizung. (H319) Kann die Atemwege reizen. (H335) Schädigt das Hörvermögen bei längerer oder wiederholter Exposition. (H372) Dampf/Aerosol/Nebel nicht einatmen. (P260) Schutzhandschuhe/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. (P280) BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. (P305 + P351 + P338) Behälter dicht verschlossen an einem gut belüfteten Ort aufbewahren.. (P403 + P233) Dr. Thomas Martin Seite Seite 24
25 Anhang VI (6. ATP) Weitere Erkenntnisse GEFAHR Flüssigkeit und Dampf entzündbar. (H226) Gesundheitsschädlich bei Einatmen. (H332) Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. (H361d) Verursacht Hautreizungen. (H315) Verursacht schwere Augenreizung. (H319) Schädigt das Hörvermögen bei längerer oder wiederholter Exposition. (H372) Dampf/Aerosol/Nebel nicht einatmen. (P260) Schutzhandschuhe/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. (P280) BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. (P305 + P351 + P338) Behälter dicht verschlossen an einem gut belüfteten Ort aufbewahren.. (P403 + P233) GEFAHR Flüssigkeit und Dampf entzündbar. (H226) Gesundheitsschädlich bei Einatmen. (H332) Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. (H304) Verursacht Hautreizungen. (H315) Verursacht schwere Augenreizung. (H319) Kann die Atemwege reizen. (H335) Schädigt das Hörvermögen bei längerer oder wiederholter Exposition. (H372) Dampf/Aerosol/Nebel nicht einatmen. (P260) Schutzhandschuhe/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. (P280) BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. (P305 + P351 + P338) Behälter dicht verschlossen an einem gut belüfteten Ort aufbewahren.. (P403 + P233) Dr. Thomas Martin Seite Seite 25
26 Seite 26
27 Seite 27
28 Seite 28
29 Seite 29
30 Seite 30
31 Seite 31
32 Stoffeingabe von Stoffen, die nicht im Anhang VI stehen Prinzipiell gleiches Vorgehen Unterschied: keine vorgewählten Einstufungen SCLs (Spezifische Konzentrationsgrenzwerte) sind ebenfalls nicht vorgegeben aber werden normalerweise bislang auch nicht von Herstellern vergeben Dr. Thomas Martin Seite 32
33 Seite 33
34 Seite 34
35 Beispiel: Lack XYZ Dr. Thomas Martin Seite 35
36 Seite 36
37 z.b.: - Studienergebnisse / Ätz-/Reiztest / Expertenbeurteilung - Bridging Principles Rückschluss aufgrund ähnlicher Gemische, für die Ergebnisse aus Messungen vorliegen Dr. Thomas Martin Seite 37
38 Nicht alles kann berechnet werden Eingabe Flammpunkt Dr. Thomas Martin Seite 38
39 Seite 39
40 Seite 40
41 Ätz-/Reizwirkung (analog: Schwere Augenschädigung/Augenreizung) Zwei Prinzipien (Additiv / Nicht additiv) Unterschied: sehr geringe allgemeine Grenzwerte bei Nicht Additiv Unterscheidung: Gleichartige Stoffe (starke Säuren, starke Laugen, ionische Tenside): additiv ist oft sinnvoller! Dr. Thomas Martin Seite 41
42 Seite 42
43 Seite 43
44 Seite 44
45 Seite 45
46 Seite 46
47 Seite 47
48 Download Auszug SDB Angaben zu ATE-Werten Dr. Thomas Martin Seite 48
49 Vollständiges Etikett: Zusatzangaben notwendig Dr. Thomas Martin Seite 49
50 Vollständiges Etikett Beispiel Dr. Thomas Martin Seite 50
51 Innerbetriebliche Kennzeichnung TRGS 201 vollständige Kennzeichnung Stoff-/ZubereitungsRL oder CLP neue GefStoffV vorzugsweise nach CLP Gefährdungsbeurteilung Informationsdefizite bzw. Abfall (Gemische) Anlage 1, vereinf. Verfahren zur E&K basierend auf den Inhaltsstoffen Gefahr Vorschläge zur Rangfolge bei der Einschränkung auf Hauptgefahren vereinfachte Kennzeichnung mit Betriebsanweisung und zugehöriger Unterweisung Dr. Thomas Martin / Antje Ermer Seite 51
52 Innerbetriebliches Etikett - Variante Dr. Thomas Martin Seite 52
53 Vereinfachte Kennzeichnung in Laboratorien TRGS 201 Es kann erforderlich sein, den Gefahrenhinweis in verkürzter Form oder andere Kurzinformationen zu ergänzen. System der DGUV des AK "Laboratorien" (Leitung Dr. T. H. Brock) System der vereinfachten Kennzeichnung für Laboratorien mit Piktogramm-Phrasen- Kombinationen, Gefahr auf GHS09 kann dabei verzichtet werden { } Dr. Thomas Martin / Antje Ermer Seite 53
54 Laboretikett 2 Varianten, Kantenlänge Piktogramm 1 cm oder 2 cm Dr. Thomas Martin Seite 54
55 Seite 55
Neues rund um GHS und GisChem Damp,
Neues rund um GHS und GisChem Damp, 24.09.2014 Dr. Thomas Martin Leiter Geschäftsstelle Gefahrstoffinformation thomas.martin@bgrci.de Zeitachse CLP-V Start 20.1.2009 Stoffe Einstufung (SDB) für Stoffe
MehrDer neue GHS-Gemischrechner für Stoffgemische nach der CLP- Verordnung eine Einführung Königswinter, November 2012
Der neue GHS-Gemischrechner für Stoffgemische nach der CLP- Verordnung eine Einführung Königswinter, November 2012 Dr. Thomas Martin Kompetenz-Center Wissenschaftliche Fachreferate thomas.martin@bgrci.de
MehrDer GHS Gemischrechner: Einstufung und Kennzeichnung von Gemischen
Der GHS Gemischrechner: Einstufung und Kennzeichnung von Gemischen Sonthofen, 10. Oktober 2013 Dr. Thomas Martin Kompetenz-Center Wissenschaftliche Fachreferate thomas.martin@bgrci.demartin@bgrci Zeitachse
MehrGHS und GisChem ein Update Oberhof,
GHS und GisChem ein Update Oberhof, 22.05.2014 Dr. Thomas Martin Leiter Geschäftsstelle Gefahrstoffinformation thomas.martin@bgrci.de Agenda 1. Einstufung von Stoffen alles klar? 2. Einstufung von Gemischen
MehrGHS - Gemischrechner. Wie sind Gemische in GHS einzustufen?
GHS - Gemischrechner Wie sind Gemische in GHS einzustufen? Bad Kissingen, 17.04.2012 Dr. Thomas Martin Kompetenz-Center Wissenschaftliche Fachreferate thomas.martin@bgrci.de Agenda 1. CLP allgemeine Hinweise
MehrInnerbetriebliche Kennzeichnung das kann doch nicht so schwer sein?
Innerbetriebliche Kennzeichnung das kann doch nicht so schwer sein? Leiter GisChem KC Gefahrstoffe und biologische Arbeitsstoffe, Heidelberg Forderung der GefStoffV - 8 Der Arbeitgeber hat sicherzustellen,
MehrKennzeichnung von Stoffen und Gemischen sowie das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der ECHA
Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen sowie das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der ECHA Dr. Andreas Fleischer 24.02.2015 in Karlsruhe Gehalten in Vertretung von Dr. Thomas Martin, BG RCI
MehrNeues aus dem Gefahrstoffrecht. Dr. Thomas Martin Leiter GisChem KC Gefahrstoffe und biologische Arbeitsstoffe, Heidelberg
Neues aus dem Gefahrstoffrecht Leiter GisChem KC Gefahrstoffe und biologische Arbeitsstoffe, Heidelberg Gefahrstoffverordnung 20156 Seite 2 Einstufung und Kennzeichnung Start 20.1.2009 01.12.2010 01.06.2015
MehrDas GHS Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien
Das GHS Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien Das GHS Basis: UN Purple book = UN-GHS Umsetzung in Europa: CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung,
MehrGlobal Harmonisiertes System zur. Chemikalien
Das GHS Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien Das GHS Basis: UN Purple book = UN-GHS Umsetzung in Europa: CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung,
MehrUmstellung der Einstufung und Kennzeichnung GHS/CLP kurz gefasst
Umstellung der Einstufung und Kennzeichnung GHS/CLP kurz gefasst Was bedeutet GHS bzw. CLP, Fristen Wie ändert sich die Kennzeichnung Symbole Piktogramme R- und S- Sätze H und P- Sätze Was bedeutet Einstufung
MehrDas GHS-System Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien. Seite 1
Das GHS-System Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien Seite 1 Das GHS-System Basis: UN Purple book = UN-GHS Umsetzung in Europa: GHS-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
MehrDie CLP-Verordnung. Neuerungen bei Einstufung und Kennzeichnung
Die CLP-Verordnung Neuerungen bei Einstufung und Kennzeichnung Wichtigste Änderungen durch die CLP-VO Einstufungselemente, -kriterien und Grenzwerte H-Sätze, LD 50 /LC 50 -Werte, geänderte Tests Kennzeichnungselemente
MehrSicherheitsunterweisung März 2015
Sicherheitsunterweisung März 2015 Kennzeichnung von Gefahrstoffen nach Gefahrstoffverordnung und GHS Einheitliche Kennzeichnung ab 01.06.2015 Was ist mit den vorhandenen Kennzeichnungen der Chemikalien
MehrKennzeichnung von Gefahrstoffen
Kennzeichnung von Gefahrstoffen Welche Änderungen kommen durch das GHS?, Referat 34 - Chemikaliensicherheit, Technischer Arbeitsschutz Karlsruhe, GHS Vorgeschichte GHS heißt Globally Harmonised System
MehrEinstufung und Kennzeichnung von Chemikalien
Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien - Die CLP-Verordnung - Referat 35 Abfallwirtschaft, Chemikaliensicherheit Karlsruhe, 24. Februar 2015 Wesentliche Bestandteile des GHS Quelle: Wikimedia Commons
MehrGlobal Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien. Einstufung von Gemischen
Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien Allg. Regeln für die Einstufung von Gemischen Testdaten für das Gemisch verwenden, wenn vorhanden. Testdaten für das Gemisch
MehrFOX Endspurt bei der Umstellung auf die CLP-Verordnung: (I) Gemische berechnen. Matthias Plog, BAuA
FOX Endspurt bei der Umstellung auf die CLP-Verordnung: (I) Gemische berechnen, BAuA Seminar: Aktuelles zum Gefahrstoffrecht 17. September 2015 Auch für Gemische 01. Juni 2015 UN - Globally harmonised
MehrEinstufung von Gesundheitsgefahren Eva Kessler
Einstufung von Gesundheitsgefahren Eva Kessler Informationsveranstaltung REACH-CLP Helpdesk Einstufung von Gemischen nach CLP am 29./30. September 2014 in Dortmund 4 grundlegende Schritte für die Selbsteinstufung
MehrFOX Endspurt bei der Umstellung auf die CLP-Verordnung: (I) Gemische berechnen. Dr. Sabine Darschnik, BAuA
FOX Endspurt bei der Umstellung auf die CLP-Verordnung: (I) Gemische berechnen Dr. Sabine Darschnik, BAuA Seminar: Aktuelles zum Gefahrstoffrecht 04. Mai 2015 Auch für Gemische 01. Juni 2015 UN - Globally
MehrDie CLP-Verordnung - Konsequenzen und Handlungsempfehlungen
REACH - Status Die CLP-Verordnung - Konsequenzen und Handlungsempfehlungen Ch. Gründling GHS Roadshow CLP-VO: Neue Begriffe Gemisch (vs. Zubereitung) Gefahren (vs. Gefährliche Eigenschaften) Signalwort
MehrCLP/ADR Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien und Gefahrgütern
CLP/ADR Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien und Gefahrgütern Christian Gründling AOT Herbstsymposium 205,, Wien UN Harmonisierung für Gefahrguttransport - TDG Einstufung und Kennzeichnung von
MehrFOX Endspurt bei der Umstellung auf die CLP-Verordnung: (II) Aufgaben. John, Darschnik, Plog BAuA
FOX Endspurt bei der Umstellung auf die CLP-Verordnung: (II) Aufgaben John, Darschnik, Plog BAuA Seminar: Aktuelles zum Gefahrstoffrecht 04. Mai 2015 A: Neue Legaleinstufung Bedeutung der Legaleinstufung
MehrAnhang III. Teil 1 der
1 Anhang III Teil 1 der VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zur Änderung
MehrGHS - Global harmonisiertes System für die Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien
7.2.19/TM GHS - Global harmonisiertes System für die Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien Das GHS ist ein internationales Regelwerk zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien.
MehrGlobal Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien
Freie Universität Berlin GHS Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien Königin-Luise-Str. 27 14195 Berlin Tel. 54495/96, Fax 54498 E-mail: das@zedat.fu-berlin.de www.fu-berlin.de/sites/baas
MehrKlassifizierung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien Unterschiede zum alten Recht
Klassifizierung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien Unterschiede zum alten Recht AOT, ; Wien GHS Implementierung in der EU VERORDNUNG (EG) Nr. 272/2008 zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung
MehrZuordnung der GHS-Piktogrammen zu den Gefahrenklassen, Gefahrenkategorien und den H-Sätzen
Zuordnung der GHS-en zu den enklassen, enkategorien und den n GHS- GHS01 enklasse Explosive Stoffe/ Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff Selbstzersetzliche Unterklasse 1.1 Unterklasse 1.2 Unterklasse
MehrZuordnung der GHS-Piktogrammen zu den Gefahrenklassen, Gefahrenkategorien und den H-Sätzen
Zuordnung der GHS-en zu den enklassen, enkategorien und den n GHS- GHS01 enklasse Explosive Stoffe/ Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff Selbstzersetzliche Unterklasse 1.1 Unterklasse 1.2 Unterklasse
MehrEinstufung und Kennzeichnung von Gemischen
1 Einstufung und Kennzeichnung von Gemischen Christian Gründling Workshop, Einstufung von Gemischen Grundprinzip: Abklärung aller Gefahrenklassen! Physikalische Gefahren:» Einstufung nur anhand von Testergebnissen!
MehrFOX Endspurt bei der Umstellung auf die CLP-Verordnung: (III) Lösungen. John, Darschnik, Plog BAuA
FOX Endspurt bei der Umstellung auf die CLP-Verordnung: (III) Lösungen John, Darschnik, Plog BAuA Seminar: Aktuelles zum Gefahrstoffrecht 04. Mai 2015 A: Neue Legaleinstufung Sensibilisierung Kanzerogenität
MehrGefahrstoffe am Arbeitsplatz Genau hinsehen lohnt sich!
Gefahrstoffe am Arbeitsplatz Genau hinsehen lohnt sich! Gefahrstoffe am Arbeitsplatz 06/2016 www.dguv.de/lug Foto: Dominik Buschardt Folie 2 Aufnahmewege von Gefahrstoffen Nasenraum Speiseröhre Luftröhre
MehrAlles im grünen Bereich? CLP und Konzentrationsgrenzen
Alles im grünen Bereich? CLP und Konzentrationsgrenzen Ralf John, BAuA 29.09.2014 CLP und Konzentrationsgrenzen Konzentrationsgrenzwerte für Gemische Konzentrationsgrenzwerte - allgemein für die Einstufung
MehrFOX. Gefährliche Eigenschaften harmonisiert einstufen
FOX Gefährliche Eigenschaften harmonisiert einstufen Fachdialog Nano-In-Vivo Berlin 23./24.04.2018 Intrinsisch bedeutet Intrinsische Eigenschaften gehören zum Gegenstand selbst und machen ihn zu dem, was
MehrLISTE DER GEFAHRENHINWEISE, ERGÄNZENDEN GEFAHRENMERKMALE UND ERGÄNZENDEN KENNZEICHNUNGSELEMENTE. Gefahrenhinweise
LISTE DER GEFAHRENHINWEISE, ERGÄNZENDEN GEFAHRENMERKMALE UND ERGÄNZENDEN KENNZEICHNUNGSELEMENTE Gefahrenhinweise Die Gefahrenhinweise werden gemäß Anhang I Teile 2, 3, 4 und 5 angewendet. Bei der Wahl
MehrGHS-Kennzeichnung. Dipl.-Chem. Uta Köhler Januar 2009
GHS- Dipl.-Chem. Uta Köhler Januar 2009 Das bisher gültige nationale System für die wird durch ein weltweites gültiges System abgelöst (EG-GHS-Verordnung am 03.09.2008 1 und der Entscheidung des Ministerrates
MehrGHS - CLP Das neue Kennzeichnungs- und Einstufungssystem für Gefahrstoffe
GHS - CLP Das neue Kennzeichnungs- und Einstufungssystem für Gefahrstoffe Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien - (Classification, Labelling and Packaging) Quellen:
MehrFOX Einführung in die Kennzeichnung nach CLP. Ralf John
FOX Einführung in die Kennzeichnung nach CLP Nun auch für Gemische 01. Juni 2015 Verordnung (EG) No 1272/2008 (CLP-Verordnung) UN - Globally harmonised system (GHS purple book ) Richtlinie 1999/45/EG (Zubereitungs-Richtlinie)
MehrGefahrstoffe oft unterschätzt
Gefahrstoffe oft unterschätzt Kennen Gefahren einschätzen Handeln Was sind Gefahrstoffe Michaela Volz, Aufsichtsperson BG RCI, Sparte Handwerk 2 Lebensgefährliche Stoffe Giftige Stoffe Gesundheitsschädliche
MehrWie (un)berechenbar ist die Giftwirkung? Die Einstufung toxischer Gemische nach der CLP-VO
CLP in der Praxis Was kommt auf Ihr Unternehmen zu? Dienstag, 24.02.2015, Karlsruhe Wie (un)berechenbar ist die Giftwirkung? Die Einstufung toxischer Gemische nach der CLP-VO JOACHIM BRAND KIT KARLSRUHER
MehrEG-Sicherheitsdatenblatt
Seite 1 von 5 ABSCHNITT 1: des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1. Produktidentifikator 1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten
MehrListe der Gefahrenhinweise, ergänzenden Gefahrenmerkmale und ergänzenden Kennzeichnungselemente
Liste der Gefahrenhinweise, ergänzenden Gefahrenmerkmale und ergänzenden Kennzeichnungselemente Wortlaut und, (Stand 8. ATP) Übersicht über die aktuellen Textfassungen der Gefahrenhinweise (H-Sätze) und
MehrVergleich der Kennzeichnungen: RL 67/548/EWG VO EG/1272/2008 geordnet nach R-Sätzen
Vergleich der Kennzeichnungen: RL 67/548/EWG VO EG/1272/2008 geordnet nach R-Sätzen brauner Text: blauer Text: grauer Text: violetter Text: H-Satz: EUnnn: RL 67/548/EWG VO EG/1272/2008 noch nicht in VO
MehrGefahrstoffbeauftragter der Universität
der Universität (Diplom-Chemiker) Zentralverwaltung der Universität Stabsstelle für Arbeitssicherheit, Tier- und Umweltschutz Tel.: 0931/31 2082, Fax: 0931/31 2615 e-mail: michael.tuerk@uni-wuerzburg.de
MehrGefahrstoffsymbole. GHS (Global harmonisiertes System) (Schwarze Symbole in rot umrandeter Raute) EU-Recht (orange Piktogramme)
Gefahrstoffsymbole GHS (Global harmonisiertes System) (Schwarze Symbole in rot umrandeter Raute) EU-Recht (orange Piktogramme) Piktogramme mit GHS-Symbole und Warnhinweise n T + reizend Gemische bis 06/2015:
MehrKennzeichnung von Gefahrstoffen
Kennzeichnung von Gefahrstoffen Welche Neuerungen bringt uns das GHS? Referat 35 Abfallwirtschaft, Chemikaliensicherheit Stuttgart, 28. Januar 2015 Vorbemerkung C H H C H C C C C C C C 5 Isomere 366 319
MehrKennzeichnung von Gefahrstoffen
Kennzeichnung von Gefahrstoffen Welche Änderungen kommen durch das GHS?, Referat 35 Abfallwirtschaft, Chemikaliensicherheit Karlsruhe, 1. März 2010 Vorbemerkung C H H C H C C C C C C C 5 Isomere 366 319
MehrKennzeichnung von Gefahrstoffen
Kennzeichnung von Gefahrstoffen Welche Änderungen kommen durch das GHS?, Referat 34 - Chemikaliensicherheit, Technischer Arbeitsschutz Karlsruhe, GHS Vorgeschichte GHS heißt Globally Harmonised System
MehrGefahren von Chemikalien für die menschliche Gesundheit und Umwelt
Gefahren von Chemikalien für die menschliche Gesundheit und Umwelt INHALT Einleitung REACH und CLP und Geltungsbereich Laboratorien Gesundheitsgefahren Chemisch-physikalische Gefahren und Umweltgefahren
MehrCLP Vertiefung. Schwerpunkt: Gemische. UN GHS Rev. 4. UN GHS Rev. 5. Dez June Gemische
CLP Vertiefung Schwerpunkt: Gemische Christian Gründling CLP Workshop, WKÖ,, Wien CLP - Übergangsregelungen UN GHS Rev. 3 UN GHS Rev. 3 UN GHS Rev. 4 UN GHS Rev. 5 UN GHS Rev. 6 Dez. 2010 June 2015 CLP
MehrGHS Vorgeschichte. Ziele des GHS. Vortrag GHS am 6. Oktober 2010 in Tübingen. Dr. Georg Herb, gh15022, Seite 2
Kennzeichnung von Gefahrstoffen Welche Änderungen kommen durch das GHS?, Referat 35 Abfallwirtschaft, Chemikaliensicherheit Tübingen, 6. Oktober 2010 Vorbemerkung C H H C H C C C C C C C 5 Isomere 366
MehrSICHERHEITSDATENBLATT
SICHERHEITSDATENBLATT SECTION 1 Stoff/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung 1.1 Produktidentifikator - Produktname: 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder des Gemischs und Verwendungen,
MehrAnhang VII. - in berichtigter Fassung* - der
Anhang VII - in berichtigter Fassung* - der VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und
MehrNeue Entzündlichkeitsgrenzen bei Flüssigkeiten nach folgender Tabelle: 1 Hochentzündlich 35 C < 0 C < 23 C. 2 Leichtentzündlich > 35 C < 21 C < 23 C
Was für ein Piktogramm für welchen Stoff? GHS01 Piktogramm: explodierende Bombe Instabile explosive Stoffe und Gemische Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff der Unterklassen 1.1,
MehrOffenabgabe von Chemikalien in Apotheken und Drogerien
Information zur Chemikaliengesetzgebung Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit Graubünden Planaterrastrasse 11 7001 Chur Merkblatt GR D01 Seite 1 von 10 Ver. 1.0 / 2012 Hinweis: Offenabgabe
MehrKennzeichnungstabellen aus der UBA GHS-Broschüre Das neue Einstufungsund Kennzeichnungssystem für Chemikalien nach GHS- kurz erklärt-
Kennzeichnungstabellen aus der UBA GHS-Broschüre Das neue sund Kennzeichnungssystem für Chemikalien nach GHS- kurz erklärt- Die Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 286/2011 wurden bereits eingearbeitet.
MehrGrundlagen aus dem Gefahrstoffrecht. Bernd Simmchen
Grundlagen aus dem Gefahrstoffrecht Bernd Simmchen Themen Einstufung (und Kennzeichnung) im Chemikalienrecht Methoden der Einstufung Übergang zum neuen Recht Einstufung und Kennzeichnung Einstufung» einem
MehrGHS Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien
GHS Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien BG BAU - GISBAU Oldenburg, den 02.09.2010 Globalisierung Entwicklung eines global einheitlichen Systems zur Einstufung und Kennzeichnung mit dem Ziel weltweit
MehrEG-Sicherheitsdatenblatt
Seite 1 von 5 ABSCHNITT 1: des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1. Produktidentifikator 1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten
Mehr1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird Allzweckreiniger
Version: September 15 CP GABA GmbH, Hamburg Colgate-Palmolive GmbH, Wien GABA Schweiz AG, Therwil 1. Bezeichnung des Stoffes / der Zusammensetzung und des Unternehmens 1.1. Produktidentifikator Handelsname:
MehrGHS / CLP. Was ist GHS. Was ist CLP
Was ist GHS Das Globally Harmonised System for Classification and Labelling (GHS) regelt die Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen aller Art. Aufgrund weltweiter uneinheitlicher Einstufungsregeln
MehrBDI - The Voice of German Industry. Umsetzung der CLP-VO: Neuerungen, Konsequenzen. Bundesverband der Deutschen Industrie e.v.
BDI - The Voice of German Industry Bundesverband der Deutschen Industrie e.v. Umsetzung der CLP-VO: Neuerungen, Konsequenzen 22.12.2015 BDI-Vorlage.pptx 1 Agenda Inhalte Teil 1: Grundlagen Teil 2: Änderungen
MehrTreffen der Sicherheitsbeauftragten am
Treffen der Sicherheitsbeauftragten am 09.12.10 Ausgewählte Themen der Arbeitssicherheit Informationsportal auf der Homepage von SSI SSI bietet auf seiner Homepage Informationen zu verschiedenen Themen
MehrRechtsfolgen der Einstufung. CLP und seine Auswirkungen
Rechtsfolgen der Einstufung CLP und seine Auswirkungen CLP - Neue Regelung zur Einstufung und Kennzeichnung Richtlinie 67/548/EC (Stoff-Richtlinie - DSD) Richtlinie 1999/45/EC (Zubereitungs-Richtlinie
MehrGHS / CLP. Das neue Kennzeichnungs- und Einstufungssystem für Gefahrstoffe. (Vorlagen: ecomed und UK-NRW ) Wolfgang Hellstern
GHS / CLP Das neue Kennzeichnungs- und Einstufungssystem für Gefahrstoffe 3 GHS System zur weltweit einheitlichen Einstufung und Kennzeichnung von chemischen Stoffen und Produkten: Globally Harmonised
MehrGHS Was ändert sich bei der Gefahrstoffkennzeichnung im Betrieb? Die neue TRGS 201
GHS Was ändert sich bei der Gefahrstoffkennzeichnung im Betrieb? Die neue TRGS 201 Schlema VII Weimar, 2. 4. Mai 2012 Dipl.-Biochem. Antje Ermer Fachbereich Technische Ausschüsse Vortragstitel, Autor,
MehrEG-Sicherheitsdatenblatt
Seite 1 von 6 ABSCHNITT 1: des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1. Produktidentifikator 1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten
MehrNeue Piktogramme und Signalwörter. Geänderte Einstufungskriterien, Etiketten und Sicherheitsdatenblätter
GHS Globally Harmonised System * Weltweite Harmonisierung der enkommunikation von chemischen Produkten Neue Piktogramme und Signalwörter Geänderte Einstufungskriterien, Etiketten und Sicherheitsdatenblätter
MehrEinstufungen nach dem GISCODE für kaltverarbeitbare Bitumenprodukte in der Bauwerksabdichtung
. Einstufungen nach dem GISCODE für kaltverarbeitbare Bitumenprodukte in der Bauwerksabdichtung Allgemeines Stand März 2016 Der GISCODE für kaltverarbeitbare Bitumenprodukte in der Bauwerksabdichtung wurde
MehrGarantie- und Haftungsausschluss von
Garantie- und Haftungsausschluss von www.gischem.de Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Daten von GisChem zwar sorgfältig erstellt und gepflegt werden, jedoch keine Garantie für die Richtigkeit
MehrOctenidin(di)hydrochlorid, API
Seite 1 von 5 1 Stoff-/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung Angaben zum Produkt Nr. 5440 Handelsname: Hersteller/Lieferant sowie Auskunft gebender Bereich: Caesar & Loretz GmbH Herderstr. 31 40721 Hilden
MehrListe der H-Statements (H = Hazard)
Liste der H-Statements (H = Hazard) H-Statements sind weltweit gültig, EUH-Statements sind nur in der EU vorgeschrieben H200 Instabil, explosiv. H201 Explosiv, Gefahr der Massenexplosion. H202 Explosiv;
MehrGHS eine Übersicht Dr. S. Baumgärtel
GHS eine Übersicht Dr. S. Baumgärtel Dr. Baumgärtel 10.05.2010 Was ist GHS? Die weltweit unterschiedlichen Einstufungen / Kennzeichnungen von Gefahrstoffen führen zu Mangelnder Transparenz Unterschiede
MehrSicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) 1907/2006
1. Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1 Produktidentifikator 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird 1.3
MehrAus Alt mach Neu Möglichkeiten und Grenzen der Umwandlung Dr. Sabine Darschnik, BAuA
FOX Aus Alt mach Neu Möglichkeiten und Grenzen der Umwandlung Dr. Sabine Darschnik, BAuA Einstufung von Gemischen nach CLP Stichdatum UN - Globally harmonised system (GHS purple book ) Directive 1999/45/EC
MehrRichtlinie 67/548/EWG CLP Verordnung (EG) Nr. 1272/2008. Gefahrenklasse. Piktogramm Signalwort. kategorie (Kodierung) H-Satz H330 H310 H330
Das Global Harmonisierte System (GHS) in der EU die neue Einstufung Kennzeichnung nach CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 3) Umwandlungshilfe Gesheitsgefahren Aspirationsgefahr Gesheitsgefahr Akute Toxizität
MehrExplosiv; Gefahr durch Feuer, Luftdruck oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke.
http://www.msds-europe.com H200 Instabil, explosiv. H201 Explosiv, Gefahr der Massenexplosion. H202 Explosiv; große Gefahr durch Splitter, Spreng- und Wurfstücke. H203 Explosiv; Gefahr durch Feuer, Luftdruck
MehrMerkblatt: Änderungen der 4. BImSchV für Gefahrstofflager
13.06.2017 Merkblatt: Änderungen der 4. BImSchV für Gefahrstofflager CLP-Anpassung in 4. BImSchV für Gefahrstofflager Anzeige genehmigungsbedürftiger Anlagen bis 18. April 2017 In der Verordnung über genehmigungsbedürftige
MehrEG-Sicherheitsdatenblatt
Seite 1 von 5 ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1. Produktidentifikator 1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen,
MehrGHS Global harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung
Hilfsmittel für die Praxis Sicherheit hat Vorfahrt GHS Global harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen Kurzinfo zu Verordnung und Fristen GHS-Verordnung Gefährliche Stoffe
MehrCLP/GHS - Die neuen Einstufungsund Kennzeichnungsvorschriften
CLP/GHS - Die neuen Einstufungsund Kennzeichnungsvorschriften Marko Sušnik Abteilung für Umwelt- und Energiepolitik E marko.susnik@wko.at T + 43 (0)590 900 4393 Chemie Roadshow 204 Was ist GHS? GHS - Globally
MehrGHS-Einstufung und Kennzeichnung der verwendeten Gefahrstoffe
Lernen durch Lehren im Fachgebiet Chemie GHS-Einstufung und Kennzeichnung der verwendeten Gefahrstoffe (Quellen: http://gestis.itrust.de/nxt/gateway.dll/gestis_de/000000.xml?f=templates$fn=default.htm$3.0,
MehrOTTOKRAFTSTOFF GEFAHR
Kennzeichnung Zapfsäule für Ottokraftstoff (Mischung) OTTOKRAFTSTOFF Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar. Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. Verursacht Hautreizungen.
MehrGESTIS-Stoffenmanager
GESTIS-Stoffenmanager Beispiel zur quantitativen Expositionsermittlung Laminieren von Kunstharzformen Stefan Gabriel 030 13001-3130 Dr. Dorothea Koppisch 030 13001-3134 Dr. Mario Arnone 030 13001-3132
MehrImplementierung des UN GHS in der EU Allgemeine Prinzipien
Implementierung des UN GHS in der EU Allgemeine Prinzipien Prof. Dr. Tom Gebel Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin FB 4 "Sicherheit und Gesundheit bei chemischen und biologischen Arbeitsstoffen"
MehrGefahrenkommunikation mit Kennzeichnungsetikett und Sicherheitsdatenblatt
Gefahrenkommunikation mit Kennzeichnungsetikett und Sicherheitsdatenblatt GEFAHRENKOMMUNIKATION ELEMENTE Gefahrenkommunikation Sicherheitsdatenblatt vom Lieferanten bereitgestellt Kennzeichnungsetikett
MehrColgate-Palmolive GmbH, Wien Version: März 15. Ajax Antibakteriell, Allzweckreiniger
CP GABA GmbH, Hamburg Colgate-Palmolive GmbH, Wien Version: März 15 1. Bezeichnung des Stoffes / der Zusammensetzung und des Unternehmens 1.1. Produktidentifikator Handelsname: Produkttyp: Mischung, flüssig
Mehr1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird Geschirrspülmittel
Version: November 14 GABA Schweiz AG, Therwil Colgate Palmolive GmbH, Wien 1. Bezeichnung des Stoffes / der Zusammensetzung und des Unternehmens 1.1. Produktidentifikator Handelsname: Produkttyp: Mischung,
MehrPlausibilitätsprüfung von Sicherheitsdatenblättern. Dr. Axel-Rüdiger Schulze IHK Südlicher Oberrhein
von Sicherheitsdatenblättern Dr. Axel-Rüdiger Schulze IHK Südlicher Oberrhein Sicherheitsdatenblätter Grundlage seit 2007: REACH-Verordnung Artikel 31 Anforderungen an Sicherheitsdatenblätter (1) Der Lieferant
MehrSicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) überarbeitet 09.04.2013 (D) Version 2.7 Pfeffer-Spray JET
! ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1. Produktidentifikator Handelsname 1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen,
MehrSICHERHEITSDATENBLATT
Seite: 1 Erstellungsdatum: 03.02.2012 Revisionsnummer: 1 Abschnitt 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1. Produktidentifikator Produktbezeichnung: Indexnummer: Produktcode:
MehrCLP-Anpassung in 4. BImSchV für Gefahrstofflager Anzeige genehmigungsbedürftiger Anlagen bis 18. April 2017
CLP-Anpassung in 4. BImSchV für Gefahrstofflager Anzeige genehmigungsbedürftiger Anlagen bis 18. April 2017 In der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) wurde der Anhang 2 an die
MehrSicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) Super Sauber I Druckdatum Bearbeitungsdatum Version 1.
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1 Produktidentifikator Handelsname/Bezeichnung 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen,
MehrNeuerungen im Gefahrstoffrecht
Fachliche und rechtliche Vorgaben Welche Konsequenzen haben REACH, GHS und die Neufassung der Gefahrstoffverordnung für Wasserversorger? Autor: Dirk Ruhland, BG ETEM, Branchenverwaltung Energie und Wasserwirtschaft
MehrAktuelle Kennzeichnung EU /GHS
Aktuelle Kennzeichnung EU /GHS Chemikalien Gesetzgebung 2005 Wichtig neue Kennzeichnung der Chemikalien Aktuelle Kennzeichnung EU Gefahrenkennzeichnung von Chemikalien z.b. Flusssäure Zyankali Blausäure
MehrEG-Sicherheitsdatenblatt
Seite 1 von 5 ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1. Produktidentifikator 1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen,
Mehr