Liste der Gefahrenhinweise, ergänzenden Gefahrenmerkmale und ergänzenden Kennzeichnungselemente
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- Moritz Messner
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1 Liste der Gefahrenhinweise, ergänzenden Gefahrenmerkmale und ergänzenden Kennzeichnungselemente Wortlaut und, (Stand 8. ATP) Übersicht über die aktuellen Textfassungen der Gefahrenhinweise (H-Sätze) und ergänzenden Gefahrenmerkmale und Kennzeichnungselemente (EUH-Sätze) der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung). Die H- und EUH-Sätze wurden entsprechend ihren en der Reihe nach aufgelistet. Die Gefahrenhinweise werden gemäß Anhang I Teile 2, 3, 4 und 5 der CLP-Verordnung angewendet. Bei der Wahl der Gefahrenhinweise nach Artikel 21 und Artikel 27 können Lieferanten die kombinierten Gefahrenhinweise entsprechend dem Anhang III der CLP-Verordnung verwenden. Gemäß Artikel 27 darf bei der Kennzeichnung die folgende Rangfolgeregelung für Gefahrenhinweise angewendet werden: a) Wird der Gefahrenhinweis H410 Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung zugeordnet, kann bei gleichzeitiger Vergabe des Gefahrenhinweises H400 Sehr giftig für Wasserorganismen dieser entfallen. b) Wird der Gefahrenhinweis H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden zugeordnet, kann bei gleichzeitiger Vergabe des Gefahrenhinweises H318 Verursacht schwere Augenschäden dieser entfallen. Um den Verabreichungs- oder Expositionsweg anzugeben, können die kombinierten Gefahrenhinweise aus der H300-Reihe verwendet werden. Bestimmten Gefahrenhinweisen sind der dreistelligen Buchstaben zur weiteren Differenzierung angefügt: - H350: Der Expositionsweg (inhalativ) ist anzugeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht; H350i Kann bei Einatmen Krebs erzeugen. - H360: Sofern bekannt, konkrete Wirkung angeben, z. B. mit den Buchstaben F, f (Fruchtbarkeit) und D, d (Entwicklung). Die Kleinschreibung steht für eine vermutliche Wirkung, den Kombinationen Fd und Df ist Kategorie 1 mit H360 zugeordnet, siehe Anhang VI, Nr der CLP-Verordnung. Die ergänzenden Gefahrenmerkmale und ergänzenden Kennzeichnungselemente werden im Abschnitt für ergänzende Informationen auf dem Kennzeichnungsetikett aufgenommen. 1
2 Die Wortlaute in Anhang III sind geforderte Kennzeichnungselemente auf einem Etikett. en sind keine Kennzeichnungselemente. Gefahrenhinweise Wortlaut nach Anhang III Teil 1 H200 H201 H202 H203 H204 H205 H220 H221 H222 H223 H224 H225 H226 H228 H229 H230 H231 H240 H241 H242 H250 H251 H252 H260 H261 H200-Reihe: Gefahrenhinweise für physikalische Gefahren Instabil, explosiv. Explosiv, Gefahr der Massenexplosion. Explosiv; große Gefahr durch Splitter, Spreng- und Wurfstücke. Explosiv; Gefahr durch Feuer, Luftdruck oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. Gefahr durch Feuer oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. Gefahr der Massenexplosion bei Feuer. Extrem entzündbares Gas. Entzündbares Gas. Extrem entzündbares Aerosol. Entzündbares Aerosol. Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar. Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. Flüssigkeit und Dampf entzündbar. Entzündbarer Feststoff. Behälter steht unter Druck: kann bei Erwärmung bersten. Kann auch in Abwesenheit von Luft explosionsartig reagieren. Kann auch in Abwesenheit von Luft bei erhöhtem Druck und/oder erhöhter Temperatur explosionsartig reagieren. Erwärmung kann Explosion verursachen. Erwärmung kann Brand oder Explosion verursachen. Erwärmung kann Brand verursachen. Entzündet sich in Berührung mit Luft von selbst. Selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. In großen Mengen selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase, die sich spontan entzünden können. In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase. 2
3 H270 H271 H272 H280 H281 H290 Kann Brand verursachen oder verstärken; Oxidationsmittel. Kann Brand oder Explosion verursachen; starkes Oxidationsmittel. Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel. Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren. Enthält tiefgekühltes Gas; kann Kälteverbrennungen oder -verletzungen verursachen. Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. H300 H301 H302 H304 H310 H311 H312 H314 H315 H317 H318 H319 H334 H335 H336 H340 H341 H350 H300-Reihe: Gefahrenhinweise für Gesundheitsgefahren Lebensgefahr bei Verschlucken. Giftig bei Verschlucken. Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. Lebensgefahr bei Hautkontakt. Giftig bei Hautkontakt. Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. Verursacht Hautreizungen. Kann allergische Hautreaktionen verursachen. Verursacht schwere Augenschäden. Verursacht schwere Augenreizung. Lebensgefahr bei Einatmen. Giftig bei Einatmen. Gesundheitsschädlich bei Einatmen. Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. Kann die Atemwege reizen. Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Kann genetische Defekte verursachen <Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht>. Kann vermutlich genetische Defekte verursachen <Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht>. Kann Krebs erzeugen <Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht>. 3
4 H350i* H351 H360 H360F* H360D* H360FD* H360Fd* H360Df* H361 H361f* H361d* H361fd* H362 Kann bei Einatmen Krebs erzeugen. Kann vermutlich Krebs erzeugen <Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht>. Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen <konkrete Wirkung angeben, sofern bekannt> <Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht>. Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann das Kind im Mutterleib schädigen. Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann das Kind im Mutterleib schädigen. Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. Kann das Kind im Mutterleib schädigen. Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen <konkrete Wirkung angeben, sofern bekannt> <Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht>. Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen. * Anmerkung: Diese Gefahrenhinweise sind nicht Bestandteil in Anhang III aber in Anhang VI Teil 1 Nr der CLP-Verordnung H370 H371 H372 H373 H300 + H310 H300 + Schädigt die Organe <oder alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt> <Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht>. Kann die Organe schädigen <oder alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt> <Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht>. Schädigt die Organe <alle betroffenen Organe nennen> bei längerer oder wiederholter Exposition <Expositionsweg angeben, wenn schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht>. Kann die Organe schädigen <alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt> bei längerer oder wiederholter Exposition <Expositionsweg angeben, wenn schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht>. Lebensgefahr bei Verschlucken oder Hautkontakt. Lebensgefahr bei Verschlucken oder Einatmen. 4
5 H310 + H300 + H310 + H301 + H311 H301 + H311 + H301 + H311 + H302 + H312 H302 + H312 + H302 + H312 + Lebensgefahr bei Hautkontakt oder Einatmen. Lebensgefahr bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. Giftig bei Verschlucken oder Hautkontakt. Giftig bei Verschlucken oder Einatmen. Giftig bei Hautkontakt oder Einatmen. Giftig bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Hautkontakt. Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Einatmen. Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt oder Einatmen. Gesundheitsschädlich bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. H400 H410** H410 H411 H412 H413 H420 H400-Reihe: Gefahrenhinweise für Umweltgefahren Sehr giftig für Wasserorganismen. Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Kann für Wasserorganismen schädlich sein, mit langfristiger Wirkung. Schädigt die öffentliche Gesundheit und die Umwelt durch Ozonabbau in der äußeren Atmosphäre. ** Erläuterung: Eine Zeile in der Tabelle ist grau markiert. Der Wortlaut dieses grau markierten Gefahrenhinweises entspricht dem Eintrag in Anhang I Teil 4 Tabelle der CLP-Verordnung. Dieser Eintrag weicht von den Einträgen in Anhang III Teil 1 Tabelle 1.3 ab. Die graue Variante aus Anhang IV Teil 4 Tabelle wird von der BAuA zur Verwendung vorgeschlagen. 5
6 Ergänzende Gefahrenmerkmale Wortlaut nach Anhang III Teil 2 EUH001 EUH014 EUH018 EUH019 EUH044 Physikalische Eigenschaften In trockenem Zustand explosiv. Reagiert heftig mit Wasser. Kann bei Verwendung explosionsfähige/entzündbare Dampf/Luft-Gemische bilden. Kann explosionsfähige Peroxide bilden. Explosionsgefahr bei Erhitzen unter Einschluss. EUH029 EUH031 EUH032 EUH066 EUH070 EUH071 Gesundheitsgefährliche Eigenschaften Entwickelt bei Berührung mit Wasser giftige Gase. Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase. Entwickelt bei Berührung mit Säure sehr giftige Gase. Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. Giftig bei Berührung mit den Augen. Wirkt ätzend auf die Atemwege. Ergänzende Kennzeichnungselemente/Informationen über bestimmte Gemische Wortlaut nach Anhang III Teil 3 EUH201 EUH201A EUH202 EUH203 EUH204 EUH205 EUH206 EUH207 EUH208 Enthält Blei. Nicht für den Anstrich von Gegenständen verwenden, die von Kindern gekaut oder gelutscht werden könnten. Achtung! Enthält Blei. Cyanacrylat. Gefahr. Klebt innerhalb von Sekunden Haut und Augenlider zusammen. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Enthält Chrom (VI). Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Enthält Isocyanate. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Enthält epoxidhaltige Verbindungen. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Achtung! Nicht zusammen mit anderen Produkten verwenden, da gefährliche Gase (Chlor) freigesetzt werden können. Achtung! Enthält Cadmium. Bei der Verwendung entstehen gefährliche Dämpfe. Hinweise des Herstellers beachten. Sicherheitsanweisungen einhalten. Enthält <Name des sensibilisierenden Stoffes>. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. 6
7 EUH209 EUH209A EUH210 EUH401 Kann bei Verwendung leicht entzündbar werden. Kann bei Verwendung entzündbar werden. Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich. Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Stand: April 2017 Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) Friedrich-Henkel-Weg Dortmund Tel.:
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