GHS (CLP) Etikettierung: Was ist neu? o die Gefahren der Substanzen sind in Klassen eingeteilt. o 16 Physikalische Gefahrenklassen:

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1 GHS (CLP) Etikettierung: Was ist neu? o die Gefahren der Substanzen sind in Klassen eingeteilt o 16 Physikalische n: 01. Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff 02. Entzündbare Gase 03. Entzündbare Aerosole 04. Entzündend (oxidierend) wirkende Gase 05. unter Druck stehende Gase 06. Entzündbare Flüssigkeiten 07. Entzündbare Feststoffe 08. Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische 09. Selbstentzündliche (pyrophore) Flüssigkeiten 10. Selbstentzündliche (pyrophore) Feststoffe 11. Selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische 12. Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln 13. Entzündend (oxidierend) wirkende Flüssigkeiten 14. Entzündend (oxidierend) wirkende Feststoffe 15. Organische Peroxide 16. Auf Metalle korrosiv wirken o 10 Gesundheitsgefahrenklassen: 01. Akute Toxizität 02. Ätzung/Reizung der Haut 03. Schwere Augenschädigung/-reizung 04. Sensibilisierung von Atemwegen oder Haut 05. Keimzell-Mutagenität 06. Karzinogenität 07. Reproduktionstoxizität 08. Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition) 09. Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition) 10. Aspirationsgefahr o 1 Umweltgefahrenklasse: 01. Gewässer gefährdend o in der EU zusätzlich: 01. Gefährdung der Ozonschicht o die Klassen sind meist in Kategorien eingeteilt (Kat 1 am gefährlichsten ) AGMueller, ARGE Chemie Tirol 2011

2 GHS (CLP) Etikettierung: o statt R-Sätze gibt es H-Sätze (Gefahrenhinweise; VO EG-Anhang-III) H2xx: physikalische Gefahren H3xx: Gesundheitsgefahren H4xx: Umweltgefahren o statt S-Sätze gibt es P-Sätze (Vorsichtsmaßnahmen; VO EG-Anhang-IV) P1xx: Allgemein P2xx: Vorsorge P3xx: Empfehlungen P4xx: Lagerhinweise P5xx: Entsorgung o zu jedem H-Satz gibt es eine Reihe an P-Sätzen; bei der Erstellung der Etiketten werden maximal 6 P-Sätze ausgewählt! o neue Piktogramme GHS 01 GHS 02 GHS 03 GHS 04 GHS 05 Explosion GHS 06 Flamme GHS 07 Oxidativ GHS 08 Gasflasche GHS 09 Ätzend Totenkopf Rufzeichen Körper Umwelt AGMueller, ARGE Chemie Tirol 2011

3 GHS (CLP) Etikettierung: Woher bekomme ich die konkrete Etikettierung eines Stoffes? Etikettiersoftware: o freeware online A : o Gefahrstoffetiketten der Firma Ecomed über den VCÖ zu beziehen aus aktuellen Chemikalienkatalogen oder ähnlichem aus der Stoffliste der CLP-Verordnung B : CLP-Verordnung EG-Anhang-VI zum Beispiel: Kopfzeile der Stoffliste: Index Nr Internationale chemische Bezeichnung EC Nr CAS Nr, Gefahren-kategorie und Gefahrenkodierung Kodierung der Gefahrenhinweise Piktogramm, Kodierung der Signalworte Kennzeichnung Kodierung Kodierung der der ergänzenden Gefahrenhinweise Gefahrenmerkmale Zeile einer Substanz : bromine Acute Tox. 2 * Skin Corr. 1A Aquatic Acute 1 H330 H314 H400 GHS06 GHS05 GHS09 Dgr H330 H314 H400 Substanzname Indexnummer Gefahrenhinweise Piktogramme Signalwort Auf dem Etikett für Brom ist demzufolge: Name C : Brom Indexnummer: Die Piktogramme D (GHS06, GHS05, GHS09): Totenkopf, Ätzend Umweltgefährdend Signalwort E : Gefahr AGMueller, ARGE Chemie Tirol 2011

4 GHS (CLP) Etikettierung: Die H-Sätze (Gefahrenhinweise) F (H330, H314, H400) nur den Text angeben, nicht die Nummer: Lebensgefahr bei Einatmen Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden Sehr giftig für Wasserorganismen Die P-Sätze (Sicherheitshinweise) G : zu jedem H-Satz gibt es bestimmte P-Sätze H : aus H330 folgt: P260, P271, P284, P304+P340, P310, P320, P403+P233, P405, P501 aus H314 folgt: P260, P264, P280, P301+P330+P331, P303+P361+P353, P363, P304+P340, P310, P321, P305+P351+P338, P405, P501 aus H400 folgt: P273, P391, P501 aus diesen P-Sätzen werden maximal 6 ausgewählt nur den Text angeben, nicht die Nummer Nennmenge Schulanschrift A Siehe diese Webside unter: Kustodiat wichtige links und downloads: GHS-Konverter B Siehe diese Webside unter: Kustodiat wichtige links und downloads: Stoffliste der CLP-Verordnung EG: Anhang-VI C Die Listen sind leider noch in Englisch. Die Substanz sucht man am besten mit Strg+F über den englischen Namen oder die CAS-Nr D Siehe diese Webside unter: Kustodiat wichtige links und downloads: GHS-Piktogramme E Dgr (Danger): Gefahr; Wng (Warning): Achtung F Siehe diese Webside unter: Kustodiat wichtige links und downloads: H-Sätze G Siehe diese Webside unter: Kustodiat wichtige links und downloads: P-Sätze H Siehe diese Webside unter: Kustodiat wichtige links und downloads: Zusammenstellung H-Sätze und P-Sätze AGMueller, ARGE Chemie Tirol 2011

5 H-Sätze (Gefahrenhinweise) H200-Reihe: Physikalische Gefahren H200 Instabil, explosiv. H201 Explosiv, Gefahr der Massenexplosion. H202 Explosiv; große Gefahr durch Splitter, Spreng- und Wurfstücke. H203 Explosiv; Gefahr durch Feuer, Luftdruck oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. H204 Gefahr durch Feuer oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. H205 Gefahr der Massenexplosion bei Feuer. H220 Extrem entzündbares Gas. H221 Entzündbares Gas. H222 Extrem entzündbares Aerosol. H223 Entzündbares Aerosol. H224 Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar. H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar. H228 Entzündbarer Feststoff. H240 Erwärmung kann Explosion verursachen. H241 Erwärmung kann Brand oder Explosion verursachen. H242 Erwärmung kann Brand verursachen. H250 Entzündet sich in Berührung mit Luft von selbst. H251 Selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. H252 In großen Mengen selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. H260 In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase, die sich spontan entzünden können. H261 In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase. H270 Kann Brand verursachen oder verstärken; Oxidationsmittel. H271 Kann Brand oder Explosion verursachen; starkes Oxidationsmittel. H272 Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel. H280 Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren. H281 Enthält tiefgekühltes Gas; kann Kälteverbrennungen oder Verletzungen verursachen. H290 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein.

6 H300-Reihe: Gesundheitsgefahren H300 Lebensgefahr bei Verschlucken. H301 Giftig bei Verschlucken. H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. H310 Lebensgefahr bei Hautkontakt. H311 Giftig bei Hautkontakt. H312 Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H315 Verursacht Hautreizungen. H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H318 Verursacht schwere Augenschäden. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H330 Lebensgefahr bei Einatmen. H331 Giftig bei Einatmen. H332 Gesundheitsschädlich bei Einatmen. H334 Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. H335 Kann die Atemwege reizen. H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. H340 Kann genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). H341 Kann vermutlich genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). H350 Kann Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). H350i Kann bei Einatmen Krebs erzeugen. H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). H360 Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen (konkrete Wirkung angeben, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass die Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). H360 F Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. H360 D Kann das Kind im Mutterleib schädigen. H360 FD Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann das Kind im Mutterleib schädigen.

7 H360 Fd Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. H360 Df Kann das Kind im Mutterleib schädigen. Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. H361 Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen (konkrete Wirkung angeben, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass die Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). H361 f Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. H361 d Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. H361 fd Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. H362 Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen. H370 Schädigt die Organe (oder alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). H371 Kann die Organe schädigen (oder alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). H372 Schädigt die Organe (alle betroffenen Organe nennen) bei längerer oder wiederholter Exposition (Expositionsweg angeben, wenn schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionswegbesteht). H373 Kann die Organe schädigen (alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt) bei längerer oder wiederholter Exposition (Expositionsweg angeben, wenn schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). H400-Reihe: Umweltgefahren H400 Sehr giftig für Wasserorganismen. H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. H413 Kann für Wasserorganismen schädlich sein, mit langfristiger Wirkung.

8 EUH-Sätze EUH 001 In trockenem Zustand explosiv. EUH 006 Mit und ohne Luft explosionsfähig. EUH 014 Reagiert heftig mit Wasser. EUH 018 Kann bei Verwendung explosionsfähige / entzündbare Dampf /Luft-Gemische bilden. EUH 019 Kann explosionsfähige Peroxide bilden. EUH 044 Explosionsgefahr bei Erhitzen unter Einschluss. EUH 029 Entwickelt bei Berührung mit Wasser giftige Gase. EUH 031 Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase. EUH 032 Entwickelt bei Berührung mit Säure sehr giftige Gase. EUH 066 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. EUH 070 Giftig bei Berührung mit den Augen. EUH 071 Wirkt ätzend auf die Atemwege. EUH 059 Die Ozonschicht schädigend. EUH 201 Enthält Blei. Nicht für den Anstrich von Gegenständen verwenden,die von Kindern gekaut oder gelutscht werden könnten. EUH 201 A Achtung! Enthält Blei. EUH 202 Cyanacrylat. Gefahr. Klebt innerhalb von Sekunden Haut und Augenlider zusammen. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. EUH 203 Enthält Chrom(VI). Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH 204 Enthält Isocyanate. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH 205 Enthält epoxidhaltige Verbindungen. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH 206 Achtung! Nicht zusammen mit anderen Produkten verwenden, da gefährliche Gase (Chlor) freigesetzt werden können. EUH 207 Achtung! Enthält Cadmium. Bei der Verwendung entstehen gefährliche Dämpfe. Hinweise des Herstellers beachten. Sicherheitsanweisungen einhalten. EUH 208 Enthält (Name des sensibilisierenden Stoffes). Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH 209 Kann bei Verwendung leicht entzündbar werden. EUH 209 A Kann bei Verwendung entzündbar werden. EUH 210 Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich. EUH 401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.

9 P-Sätze P 100-Reihe: Allgemeines (Sicherheitshinweise) P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P103 Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen. P 200-Reihe: Prävention P201 Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. P202 Vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen. P210 Von Hitze / Funken / offener Flamme / heißen Oberflächen fernhalten. Nicht rauchen. P211 Nicht gegen offene Flamme oder andere Zündquelle sprühen. P220 Von Kleidung / / brennbaren Materialien fernhalten/entfernt aufbewahren. P221 Mischen mit brennbaren Stoffen / unbedingt verhindern. P222 Kontakt mit Luft nicht zulassen. P223 Kontakt mit Wasser wegen heftiger Reaktion und möglichem Aufflammen unbedingt verhindern. P230 Feucht halten mit. P231 Unter inertem Gas handhaben. P232 Vor Feuchtigkeit schützen. P233 Behälter dicht verschlossen halten. P234 Nur im Originalbehälter aufbewahren. P235 Kühl halten. P240 Behälter und zu befüllende Anlage erden. P241 Explosionsgeschützte elektrische Betriebsmittel / Lüftungsanlagen / Beleuchtung / verwenden. P242 Nur funkenfreies Werkzeug verwenden. P243 Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen. P244 Druckminderer frei von Fett und Öl halten. P250 Nicht schleifen / stoßen / / reiben. P251 Behälter steht unter Druck: Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach der Verwendung. P260 Staub / Rauch / Gas / Nebel / Dampf / Aerosol nicht einatmen. P261 Einatmen von Staub / Rauch / Gas / Nebel / Dampf / Aerosol vermeiden. P262 Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen. P263 Kontakt während der Schwangerschaft / und der Stillzeit vermeiden. P264 Nach Gebrauch gründlich waschen. P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. P271 Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden. P272 Kontaminierte Arbeitskleidung nicht außerhalb des Arbeitsplatzes tragen.

10 P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P280 Schutzhandschuhe / Schutzkleidung / Augenschutz / Gesichtsschutz tragen. P281 Vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung verwenden. P282 Schutzhandschuhe / Gesichtsschild / Augenschutz mit Kälteisolierung tragen. P283 Schwer entflammbare / flammhemmende Kleidung tragen. P284 Atemschutz tragen. P285 Bei unzureichender Belüftung Atemschutz tragen. P231 + P232 Unter inertem Gas handhaben. Vor Feuchtigkeit schützen. P235 + P410 Kühl halten. Vor Sonnenbestrahlung schützen. P 300-Reihe: Reaktion P301 Bei Verschlucken: P302 Bei Berührung mit der Haut: P303 Bei Berührung mit der Haut (oder dem Haar): P304 Bei Einatmen: P305 Bei Kontakt mit den Augen: P306 Bei kontaminierter Kleidung: P307 Bei Exposition: P308 Bei Exposition oder falls betroffen: P309 Bei Exposition oder Unwohlsein: P310 Sofort Giftinformationszentrum oder Arzt anrufen. P311 Giftinformationszentrum oder Arzt anrufen. P312 Bei Unwohlsein Giftinformationszentrum oder Arzt anrufen. P313 Ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen. P314 Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen. P315 Sofort ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen. P320 Besondere Behandlung dringend erforderlich (siehe auf diesem Kennzeichnungsetikett). P321 Besondere Behandlung (siehe auf diesem Kennzeichnungsetikett). P322 Gezielte Maßnahmen (siehe auf diesem Kennzeichnungsetikett). P330 Mund ausspülen. P331 Kein Erbrechen herbeiführen. P332 Bei Hautreizung: P333 Bei Hautreizung oder -ausschlag: P334 In kaltes Wasser tauchen / nassen Verband anlegen. P335 Lose Partikel von der Haut abbürsten. P336 Vereiste Bereiche mit lauwarmem Wasser auftauen. Betroffenen Bereich nicht reiben. P337 Bei anhaltender Augenreizung: P338 Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. P340 Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. P341 Bei Atembeschwerden an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. P342 Bei Symptomen der Atemwege: P350 Behutsam mit viel Wasser und Seife waschen. P351 Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen.

11 P352 Mit viel Wasser und Seife waschen. P353 Haut mit Wasser abwaschen / duschen. P360 Kontaminierte Kleidung und Haut sofort mit viel Wasser abwaschen und danach Kleidung ausziehen. P361 Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. P362 Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. P363 Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen. P370 Bei Brand: P371 Bei Großbrand und großen Mengen: P372 Explosionsgefahr bei Brand. P373 Keine Brandbekämpfung, wenn das Feuer explosive Stoffe / Gemische / Erzeugnisse erreicht. P374 Brandbekämpfung mit üblichen Vorsichtsmaßnahmen aus angemessener Entfernung. P375 Wegen Explosionsgefahr Brand aus der Entfernung bekämpfen. P376 Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich. P377 Brand von ausströmendem Gas: Nicht löschen, bis Undichtigkeit gefahrlos beseitigt werden kann. P378 zum Löschen verwenden. P380 Umgebung räumen. P381 Alle Zündquellen entfernen, wenn gefahrlos möglich. P390 Verschüttete Mengen aufnehmen, um Materialschäden zu vermeiden. P391 Verschüttete Mengen aufnehmen. P301 + P310 Bei Verschlucken: Sofort Giftinformationszentrum oder Arzt anrufen. P301 + P312 Bei Verschlucken: Bei Unwohlsein Giftinformationszentrum oder Arzt anrufen. P301 + P330 + P331 Bei Verschlucken: Mund ausspülen. Kein Erbrechen herbeiführen. P302 + P334 Bei Kontakt mit der Haut: In kaltes Wasser tauchen / nassen Verband anlegen. P302 + P350 Bei Kontakt mit der Haut: Behutsam mit viel Wasser und Seife waschen. P302 + P352 Bei Kontakt mit der Haut: Mit viel Wasser und Seife waschen. P303 + P361 + P353 Bei Kontakt mit der Haut (oder dem Haar): Alle beschmutzten, getränkten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen. P304 + P340 Bei Einatmen: An die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. P304 + P341 Bei Einatmen: Bei Atembeschwerden an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. P305 + P351 + P338 Bei Kontakt mit den Augen: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P306 + P360 Bei Kontakt mit der Kleidung: Kontaminierte Kleidung und Haut sofort mit viel Wasser abwaschen und danach Kleidung ausziehen. P307 + P311 Bei Exposition: Giftinformationszentrum oder Arzt anrufen. P308 + P313 Bei Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat Einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen. P309 + P311 Bei Exposition oder Unwohlsein: Giftinformationszentrum oder Arzt anrufen.

12 P332 + P313 Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen. P333 + P313 Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen. P335 + P334 Lose Partikel von der Haut abbürsten. In kaltes Wasser tauchen /nassen Verband anlegen. P337 + P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen. P342 + P311 Bei Symptomen der Atemwege: Giftinformationszentrum oder Arzt anrufen. P370 + P376 Bei Brand: Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich. P370 + P378 Bei Brand: zum Löschen verwenden. P370 + P380 Bei Brand: Umgebung räumen. P370 + P380 + P375 Bei Brand: Umgebung räumen. Wegen Explosionsgefahr Brand aus der Entfernung bekämpfen. P371 + P380 + P375 Bei Großbrand und großen Mengen: Umgebung räumen. Wegen Explosionsgefahr Brand aus der Entfernung bekämpfen. P 400-Reihe: Aufbewahrung P401 aufbewahren. P402 An einem trockenen Ort aufbewahren. P403 An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. P404 In einem geschlossenen Behälter aufbewahren. P405 Unter Verschluss aufbewahren. P406 In korrosionsbeständigem / Behälter mit korrosionsbeständiger Auskleidung aufbewahren. P407 Luftspalt zwischen Stapeln / Paletten lassen. P410 Vor Sonnenbestrahlung schützen. P411 Bei Temperaturen von nicht mehr als C / aufbewahren. P412 Nicht Temperaturen von mehr als 50 C aussetzen. P413 Schüttgut in Mengen von mehr als kg bei Temperaturen von nicht mehr als C aufbewahren. P420 Von anderen Materialien entfernt aufbewahren. P422 Inhalt in / unter aufbewahren P402 + P404 In einem geschlossenen Behälter an einem trockenen Ort aufbewahren. P403 + P233 Behälter dicht verschlossen an einem gut belüfteten Ort aufbewahren. P403 + P235 Kühl an einem gut belüfteten Ort aufbewahren. P410 + P403 Vor Sonnenbestrahlung geschützt an einem gut belüfteten Ort aufbewahren. P410 + P412 Vor Sonnenbestrahlung schützen und nicht Temperaturen von mehr als 50 C aussetzen. P411 + P235 Kühl und bei Temperaturen von nicht mehr als C aufbewahren. P 500-Reihe: Entsorgung P501 Inhalt / Behälter zuführen.

13 GHS (CLP) Etikettierung: Zusammenhang von H-Sätzen und P-Sätzen (CLP-VO EG-Anhang-I) H-Satz mögliche P-Sätze H , 377, 381, 403 H , 377, 381, 403 H , 220, 244, , 403 H H , 233, 240, 241, 242, 243, 280, , , , 501 H , 233, 240, 241, 242, 243, 280, , , , 501 H , 233, 240, 241, 242, 243, 280, , , , 501 H , 240, 241, 280, H , 240, 241, 280, H , , 280, , , , 501 H , , 280, , , , 501 H , 280, , , 501 H , 220, 221, 280, 283, , , , 501 H , 220, 221, 280, , 501 H , 220, 221, 280, , 501 H , 220, 221, 280, 283, , , , 501 H , 220, 221, 280, , 501 H , 220, 221, 280, , 501 H , 220, 234, 280, , 410, 420, 501 H , 220, 234, 280, , 410, 420, 501 H , 220, 234, 280, , 410, 420, 501 H , 220, 234, 280, , 410, 420, 501 H , 390, 406 H , 270, , 321, 330, 405, 501 H , 264, 270, 280, , 310, 322, 361, 363, 405, 501 H , 271, 284, , 310, 320, , 405, 501 H , 270, , 321, 330, 405, 501 H , 264, 270, 280, , 310, 322, 361, 363, 405, 501 H , 271, 284, , 310, 320, , 405, 501 H , 270, , 321, 330, 405, 501 H , , 310, 322, 361, 363, 405, 501 H , 271, , 311, 321, , 405, 501 H , 270, , 330, 501 H , , 310, 322, 363, 501 H , 271, , 312 AGMueller, ARGE Chemie Tirol 2011

14 GHS (CLP) Etikettierung: H-Satz mögliche P-Sätze 260, 264, 280, , , 363, , 310, 321, , 405, 501 H314 H , 280, , 321, , 362 H , , 310 H , 280, , H , 285, , , 501 H , 272, 280, , , 321, 363, 501 H , 202, 281, , 405, 501 H , 202, 281, , 405, 501 H , 202, 281, , 405, 501 H , 202, 281, , 405, 501 H , 202, 281, , 405, 501 H , 202, 281, , 405, 501 H , 260, 263, 264, 270, H , 264, 270, , 321, 405, 501 H , 264, 270, , 405, 501 H , 271, , 312, , 405, 501 H , 264, 270, 314, 501 H , 314, 501 H , 331, 405, 501 H , 391, 501 H , 391, 501 H , 391, 501 H , 501 H , 501 EUH , 501 AGMueller, ARGE Chemie Tirol 2011

15 Akute Toxizität gilt nur für wässrige Verdünnungen einer Substanz und sofern in Anhang 6 keine anderen Verdünnungsgrenzen angegeben sind Beim Verdünnen von akut toxischen Stoffen ist mit dem jeweiligen LD50 (oder LC50) Wert und der Konzentration c in % ein "ATE(verdünnt)" folgendermaßen zu berechnen: ATEv = LD50 x 100/c Der LD50 (oder LC50) Ist üblicherweise dem Sicherheitsdatenblatt (Punkt 11: Toxikologie) zu entnehmen Dabei ist zu unterscheiden, ob die LD50 Werte oral oder dermal sind, bzw die LC50 Werte inhalativ für Gase, Dämpfe oder Stäube/Nebel sind Sind mehrer Werte für eine Substanz angegeben, ist der Wert mit der strengsten Kategorisierung zu verwenden keine H und P Sätze wenn <125 ml (aber mit Piktogr. und Signalwort!) K1 K2 K3 K4 frei oral mg/kg ATEv 5 5 < ATEv < ATEv < ATEv 2000 ATEv > 2000 dermal mg/kg ATEv < ATEv < ATEv < ATEv 2000 ATEv > 2000 inhalativ Gase ppm V ATEv < ATEv < ATEv < ATEv ATEv > inhalativ mg/l Dämpfe ATEv 0,5 0,5 < ATEv 2 2 < ATEv < ATEv 20 ATEv > 20 inhalativ mg/l Stäube/Nebel ATEv 0,05 0,05 < ATEv 0,5 0,5 < ATEv 1 1 < ATEv 5 ATEv > 5 K1 oral H300 Totenk/Gefahr 264, 270, , 321, 330, 405, 501 K1 dermal H310 Totenk/Gefahr 262, 264, 270, 280, , 310, 322, 361, 363, 405, 501 K1 inhalativ H330 Totenk/Gefahr 260, 271, 284, , 310, 320, , 405, 501 K2 oral H300 Totenk/Gefahr 264, 270, , 321, 330, 405, 501 K2 dermal H310 Totenk/Gefahr 262, 264, 270, 280, , 310, 322, 361, 363, 405, 501 K2 inhalativ H330 Totenk/Gefahr 260, 271, 284, , 310, 320, , 405, 501 K3 oral H301 Totenk/Gefahr 264, 270, , 321, 330, 405, 501 K3 dermal H311 Totenk/Gefahr 280, , 310, 322, 361, 363, 405, 501 K3 inhalativ H331 Totenk/Gefahr 260, 271, , 311, 321, , 405, 501 K4 oral H302 Rufz/Achtung 264, 270, , 330, 501 K4 dermal H312 Rufz/Achtung 280, , 310, 322, 363, 501 K4 inhalativ H332 Rufz/Achtung 260, 271, , 312

16 gilt nur für wässrige Verdünnungen einer Substanz und sofern in Anhang 6 keine anderen Verdünnungsgrenzen angegeben sind Sollte beim Verdünnen von akut toxischen Stoffen kein LD50 (oder LC50) Wert bekannt sein ist diese Verdünnungsregel anzuwenden: Der LD50 (oder LC50) Ist üblicherweise dem Sicherheitsdatenblatt (Punkt 11: Toxikologie) zu entnehmen Sind mehrer Werte für eine Substanz angegeben, ist der Wert mit der strengsten Kategorisierung zu verwenden keine H und P Sätze wenn <125 ml (aber mit Piktogr. und Signalwort!) K1 oral H300 Totenk/Gefahr K1 dermal H310 Totenk/Gefahr K1 inhalativ H330 Totenk/Gefahr K2 oral H300 Totenk/Gefahr K2 dermal H310 Totenk/Gefahr K2 inhalativ H330 Totenk/Gefahr K3 oral H301 Totenk/Gefahr K3 dermal H311 Totenk/Gefahr K3 inhalativ H331 Totenk/Gefahr K4 oral H302 Rufz/Achtung K4 dermal H312 Rufz/Achtung 280, , 310, 322, 363, 501 K4 inhalativ H332 Rufz/Achtung 260, 271, , 312 Akute Toxizität ohne LD/LC Kategorie K1 K2 K3 K4 frei K1 oral c 10% 10% > c 1% 1% > c 0,17% 0,17% > c 0,1% c < 0,1 % K1 dermal c 10% 10% > c 2,5% 2,5% > c 0,5% 0,5% > c 0,25% c < 0,25% K1 inhalativ* c 10% 10% > c 1% 1% > c 0,4% 0,4% > c 0,1% c < 0,1% K2 oral c 10% 10% > c 1,7% 1,7% > c 0,25% c < 0,25 % K2 dermal c 25% 25% > c 5% 5% > c 2,5% c < 2,5% K2 inhalativ* c 10% 10% > c 4% 4% > c 0,5% c < 0,51% K3 oral c 33% 33% > c 5% c < 5% K3 dermal c 30% 30% > c 15% c < 15% K3 inhalativ* c 28% 28% > c 3,5% c < 3,5% K4 oral c 55% c < 55% K4 dermal c 25% c < 25% K4 inhalativ* c 25% c < 25% *) der sicherste Wert aus den Verdünnungen Gas/Stäube/Dämpde/Nebel 264, 270, , 321, 330, 405, , 264, 270, 280, , 310, 322, 361, 363, 405, , 271, 284, , 310, 320, , 405, , 270, , 321, 330, 405, , 264, 270, 280, , 310, 322, 361, 363, 405, , 271, 284, , 310, 320, , 405, , 270, , 321, 330, 405, , , 310, 322, 361, 363, 405, , 271, , 311, 321, , 405, , 270, , 330, 501

17 Aspirationsgefahr gilt nur für wässrige Verdünnungen einer Substanz und sofern in Anhang 6 keine anderen Verdünnungsgrenzen angegeben sind Kategorie K1 K1 frei c 10% c < 10 % K1 H304 Körper/Gefahr , 331, 405, 501 Ozonschicht schädigend gilt nur für wässrige Verdünnungen einer Substanz und sofern in Anhang 6 keine anderen Verdünnungsgrenzen angegeben sind Eu-Kat EUH059 - / Gefahr Kategorie Eu-Kat 273, 501 Eu-Kat frei c 0,1% c < 0,1 %

18 Sensibilisierung von Atemwegen oder Haut gilt nur für wässrige Verdünnungen einer Substanz und sofern in Anhang 6 keine anderen Verdünnungsgrenzen angegeben sind K1 H334 Körper/Gefahr K2 H317 Rufz/Achtung Kategorie K1 bei fest/flüssig K1 bei gasförmig K2 261, 285, , , , 272, 280, , , 321, 363, 501 K1 K2 frei c 1% kein K2 c < 1 % c 0,2% kein K2 c < 0,2 % c 1% c < 1 % Keimzell-Mutagenität gilt nur für wässrige Verdünnungen einer Substanz und sofern in Anhang 6 keine anderen Verdünnungsgrenzen angegeben sind Kategorie K1 A B K2 K1 K2 frei c 0,1% kein K2 c < 0,1 % c 1% c < 1% K1 A B H340 Körper/Gefahr 201, 202, 281, , 405, 501 K2 H341 Körper/Achtung201, 202, 281, , 405, 501

19 Ätzung/Reizung der Haut gilt nur für wässrige Verdünnungen einer Substanz und sofern in Anhang 6 keine anderen Verdünnungsgrenzen angegeben sind keine H und P Sätze wenn <125 ml (aber mit Piktogr. und Signalwort!) Kategorie K1 A B C wenn 2<pH<11,5 K1 A B C für andere ph-werte K2 K1 K2 frei c 5% 5% > c 1% c < 1 % c 1% kein K2 c < 1% c 10% c < 10 % K1 A B C H314 Ätz/Gefahr K2 H315 Rufz/Achtung 260, 264, 280, , , 363, , 310, 321, , 405, , 280, , 321, , 362 Schwere Augenschädigung/Reizung gilt nur für wässrige Verdünnungen einer Substanz und sofern in Anhang 6 keine anderen Verdünnungsgrenzen angegeben sind keine H und P Sätze wenn <125 ml (aber mit Piktogr. und Signalwort!) K1 H318 Ätz/Gefahr K2 H319 Rufz/Achtung Kategorie K1 wenn 2<pH<11,5 K1 für andere ph-werte K2 280, , , 280, , K1 K2 frei c 3% 3% > c 1% c < 1 % c 1% kein K2 c < 1% c 10% c < 10 %

20

21 Karzinogenität gilt nur für wässrige Verdünnungen einer Substanz und sofern in Anhang 6 keine anderen Verdünnungsgrenzen angegeben sind Kategorie K1 A B K2 K1 K2 frei c 0,1% kein K2 c < 0,1 % c 1% c < 1% K1 A B H350 Körper/Gefahr 201, 202, 281, , 405, 501 K2 H351 Körper/Achtung201, 202, 281, , 405, 501 Reproduktions-Toxizität gilt nur für wässrige Verdünnungen einer Substanz und sofern in Anhang 6 keine anderen Verdünnungsgrenzen angegeben sind keine H Sätze wenn <125 ml (aber mit Piktogr. und Signalwort!) Kategorie K1 K2 frei K1 A B c 0,3% kein K2 c < 0,3 % K2 c 3% c < 3% Zusatzkategorie (Wirkung auf Laktation) c < 3% K1 A B H360 F/f/D/d Körper/Gefahr 201, 202, 281, , 405, 501 K2 H361 f/d Körper/Achtung201, 202, 281, , 405, 501 Zusatzkat. H362 - / - 201, 260, 263, 264, 270,

22 Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition) gilt nur für wässrige Verdünnungen einer Substanz und sofern in Anhang 6 keine anderen Verdünnungsgrenzen angegeben sind keine H und P Sätze wenn <125 ml (aber mit Piktogr. und Signalwort!) K1 H370 Körper/Gefahr K2 H371 Körper/Achtung K3 H Rufz/Achtung Kategorie K1 K2 K3 260, 264, 270, , 321, 405, , 264, 270, , 405, , 271, , 312, , 405, 501 K1 K2 frei c 10% 10% > c 1% c < 1 % c 10% c < 10 % Expertenbeurteilung Spezifische Zielorgan-Toxizität (mehrmalige Exposition) gilt nur für wässrige Verdünnungen einer Substanz und sofern in Anhang 6 keine anderen Verdünnungsgrenzen angegeben sind keine H und P Sätze wenn <125 ml (aber mit Piktogr. und Signalwort!) K1 H372 Körper/Gefahr K2 H373 Körper/Achtung Kategorie K1 K2 260, 264, 270, 314, , 314, 501 K1 K2 frei c 10% 10% > c 1% c < 1 % c 10% c < 10 %

23 Wassergefährdend (akut) keine H und P Sätze wenn <125 ml (aber mit Piktogr. und Signalwort!) Der M-Wert ergibt sich aus dem LC50 bzw EC50 Wert (siehe Sicherheitsdatenblatt unter Punkt 12 "Umweltspezifische Angaben") K1 H400 Umwelt/Achtung Kategorie K1 273, 391, 501 gilt nur für wässrige Verdünnungen einer Substanz und sofern in Anhang 6 keine anderen Verdünnungsgrenzen angegeben sind K1 frei c mal M 25% c mal M < 25% M = 1 für M=10 für M=100 für M=1000 0,1<L(E)C50 1 0,01<L(E)C50 0,1 0,001<L(E)C50 0,01 usw in 10-Faktoren Wassergefährdend (chronisch) keine H Sätze wenn <125 ml (aber mit Piktogr. und Signalwort!) keine H und P Sätze wenn <125 ml (aber mit Piktogr. und Signalwort!) K1 H410 Umwelt/Achtung K2 H411 Umwelt/- K3 H412 - / - K4 H413 - / - Kategorie K1 K2 K3 K4 frei K1 c mal M 25% Der M-Wert ergibt sich aus dem LC50 bzw EC50 Wert (siehe Sicherheitsdatenblatt unter Punkt 12 "Umweltspezifische Angaben") 25% > c mal M 2,5% 2,5% > c mal M 0,25% 0,25% > c mal M 0,1% K2 c 25% 25% > c 2,5% 2,5% > c 1% c < 1% K3 c 25% 25% > c 1% c < 1% K4 c 1% c < 1% 273, 391, , 391, , , 501 gilt nur für wässrige Verdünnungen einer Substanz und sofern in Anhang 6 keine anderen Verdünnungsgrenzen angegeben sind c mal M < 0,1 % M = 1 für M=10 für M=100 für M=1000 0,1<L(E)C50 1 0,01<L(E)C50 0,1 0,001<L(E)C50 0,01 usw in 10-Faktoren

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