GHS-Einstufung und Kennzeichnung der verwendeten Gefahrstoffe
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- Barbara Hoch
- vor 7 Jahren
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1 Lernen durch Lehren im Fachgebiet Chemie GHS-Einstufung und Kennzeichnung der verwendeten Gefahrstoffe (Quellen: BG/GUV-SR 2004 (2010); ROTH- Katalog) Aluminiumchlorid Ätzwirkung auf die Haut, Kategorie 1B; H314 "Gefahr" H314: Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. P280: Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P301+P330+P331: BEI VERSCHLUCKEN: Mund aus KEIN Erbrechen herbeiführen. P309+P310: BEI Exposition oder Unwohlsein: Sofort GIFTINFORMATIONS-ZENTRUM oder Arzt anrufen. Arbeit mit Aluminiumchlorid nur durch Lehrende!
2 Bariumhydroxid Akute Toxizität, Kategorie 4, Einatmen; H332 Akute Toxizität, Kategorie 4, Verschlucken; H302 Ätzwirkung auf die Haut, Kategorie 1B; H314 "Gefahr" H332: Gesundheitsschädlich bei Einatmen. H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H314: Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. P280: Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P301+P330+P331: BEI VERSCHLUCKEN: Mund aus KEIN Erbrechen herbeiführen. P309+P310: BEI Exposition oder Unwohlsein: Sofort GIFTINFORMATIONS-ZENTRUM oder Arzt anrufen. Nur in Lösung vorhanden siehe Bariumhydroxidlösung!
3 Bariumhydroxidlösung (4%ig) - Barytwasser Nach (BGR/GUV-SR 2003) kein Gefahrstoff. Wegen besonderer Vorsichtsmaßnahme für Grundschüler Kennzeichung mit: "Achtung" H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H315: Verursacht Hautreizungen. P280: Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P301+P330+P331: BEI VERSCHLUCKEN: Mund aus KEIN Erbrechen herbeiführen. P309+P310: BEI Exposition oder Unwohlsein: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
4 Benzin Entzündbare Flüssigkeiten, Kategorie 2; H225 Aspirationsgefahr, Kategorie 1; H304 Reizwirkung auf die Haut, Kategorie 2; H315 Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition), Kategorie 3; H336 Gewässergefährdend, Chronisch Kategorie 2; H411 "Gefahr" H225: Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. H304: Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. H315: Verursacht Hautreizungen. H336: Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. H411: Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. P201: Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. P210: Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen. P280: Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P301+P310: BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P403+P233: An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossen halten. P501: Inhalt/Behälter... zuführen. Arbeit mit Benzin nur durch Lehrende! Abfälle sammeln und als Sondermüll entsorgen!
5 Citronensäure Augenreizung, Kategorie 2; H319 "Achtung" H319: Verursacht schwere Augenreizung. Wasser Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter Nur Geruchsprobe durch Grundschüler durchführen lassen (Schutzbrille) weitere Untersuchungen nur durch Lehrende! Citronensäurelösung (ca. 10%ig) kein Gefahrstoff!
6 Eisen(III)-chlorid Akute Toxizität, Kategorie 4, Verschlucken; H302 Reizwirkung auf die Haut, Kategorie 2; H315 Schwere Augenschädigung, Kategorie 1; H318 Sensibilisierung der Haut, Kategorie 1; H317 "Gefahr" H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H315: Verursacht Hautreizungen. H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H318: Verursacht schwere Augenschäden. P280: Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P301+P312: BEI VERSCHLUCKEN: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P302+P352: BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen. P310: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P501: Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen / regionalen / nationalen / internationalen Vorschriften. Bemerkung: Met. Korr.1 (H290) nur in wässrigen Lösungen. Arbeit mit Eisen(III)-chlorid (fest) nur durch Lehrende!
7 Eisen(III)-chlorid-Lösung (ca. 5%ig) Nach (BGR/GUV-SR 2003) kein Gefahrstoff. Wegen besonderer Vorsichtsmaßnahme für Grundschüler Kennzeichung mit: "Achtung" H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H315: Verursacht Hautreizungen. P280: Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P301+P330+P331: BEI VERSCHLUCKEN: Mund aus KEIN Erbrechen herbeiführen. P309+P310: BEI Exposition oder Unwohlsein: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
8 Eisen(II)-sulfat Akute Toxizität, Kategorie 4, Verschlucken; H302 Augenreizung, Kategorie 2; H319 Reizwirkung auf die Haut, Kategorie 2; H315 "Achtung" H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H315: Verursacht Hautreizungen. H319: Verursacht schwere Augenreizung. P302+P352: BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen. Arbeit mit Eisen(II)-sulfat (fest) nur durch Lehrende!
9 Essigsäure (25%ig) Ätzwirkung auf die Haut, Kategorie 1A; H314 "Achtung" H290: Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. H314: Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. P280: Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P301+P330+P331: BEI VERSCHLUCKEN: Mund aus KEIN Erbrechen herbeiführen. Spezifische Konzentrationsgrenzen Hautätz. 1A; H314: C>= 90 % Hautätz. 1B; H314: 25 % <= C < 90 % Hautreiz. 2; H315: 10% <= C < 25 % Augenreiz. 2; H319: 10% <= C < 25 % 25%ige Essigsäure (Essigessenz) ist zwar exakter Weise dem Gefahrenbereich Hautätz. 1B zuzuordnen, besitzt aber den untersten Grenzwert der Gefahrenkategorie. Unter Beachtung der entsprechenden Schutzmaßnahmen (Schutzbrille/ Handschuhe) ) und bei Arbeit in der Kleingruppe (1 Betreuer für 4 Kinder) ist die Gefährdung als gering einzustufen.
10 Essigsäure (10%ig) Ätzwirkung auf die Haut, Kategorie 2; H315 Augenreizung Kategorie 2; H319 "Achtung" H290: Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. H315: Verursacht Hautreizungen. H319: Verursacht (schwere) Augenreizung. P280: Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P301+P330+P331: BEI VERSCHLUCKEN: Mund aus KEIN Erbrechen herbeiführen. Spezifische Konzentrationsgrenzen Hautätz. 1A; H314: C>= 90 % Hautätz. 1B; H314: 25 % <= C < 90 % Hautreiz. 2; H315: 10% <= C < 25 % Augenreiz. 2; H319: 10% <= C < 25 %
11 Ethanol Entzündbare Flüssigkeiten, Kategorie 2; H225 "Gefahr" H225: Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. P210: Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen. Arbeit mit Ethanol nur durch Lehrende!
12 Kaliumpermanganat Oxidierende Feststoffe, Kategorie 2; H272 Akute Toxizität, Kategorie 4, Verschlucken; H302 Ätzwirkung auf die Haut, Kategorie 1B; H314 Gewässergefährdend, Akut Kategorie 1; H400 Gewässergefährdend, Chronisch Kategorie 1; H410 "Gefahr" H272: Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel. H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H314: Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H410: Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. P220: Von Kleidung/brennbaren Materialien fernhalten/entfernt aufbewahren. P273: Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P280: Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P310: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P501: Inhalt/ Behälter einer anerkannten Abfallentsorgungsanlage zuführen. Arbeit mit Kaliumpermanganat (fest) nur durch Lehrende! Kaliumpermanganatlösung (ca. 0,01 %ig) kein Gefahrstoff
13 Kupfer(II)-chlorid Akute Toxizität, Kategorie 4, Verschlucken; H302 Reizwirkung auf die Haut, Kategorie 2; H315 Augenreizung, Kategorie 2; H319 Gewässergefährdend, Akut Kategorie 1; H400 Gewässergefährdend, Chronisch Kategorie 1; H410 "Achtung" H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H315: Verursacht Hautreizungen. H319: Verursacht schwere Augenreizung. H410: Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. P260: Staub nicht einatmen. P273: Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P302+P352: BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen. Arbeit mit Kupfer(II)-chlorid (fest) nur durch Lehrende! Abfälle nicht über das Abwassernetz entsorgen als Sondermüll sammeln!
14 Natriumcarbonat Augenreizung, Kategorie 2; H319 "Achtung" H319: Verursacht schwere Augenreizung. P260: Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen. Arbeit mit Natriumcarbonat (fest) nur durch Lehrende! Natriumcarbonatlösung (10%ig) Nach (BGR/GUV-SR 2003) kein Gefahrstoff. Wegen besonderer Vorsichtsmaßnahme für Grundschüler Kennzeichung mit: Achtung Lösungen von Natriumcarbonat unter 20 % sind nicht als Gefahrstoffe eingetragen. Sicherheitshalber im Projekt die Kennzeichnung und Belehrung entsprechend Natriumcarbonat vornehmen! Zusätzlich Schutzbrille und Schutzhandschuhe tragen.
15 Natronwasserglas Augenreizung, Kategorie 2; H319 Reizwirkung auf die Haut, Kategorie 2; H315 Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition), Kategorie 3; H335 "Achtung" H315: Verursacht Hautreizungen. H319: Verursacht schwere Augenreizung. H335: Kann die Atemwege reizen. H335 gilt nur für das Pulver Es wurden keine P-Sätze angegeben. Geltungsbereich: Wasserglas mit Molverhältnis > 2,6 Arbeit mit Natronwasserglas nur durch Lehrende!
16 Phenolphthalein Karzinogenität, Kategorie 1B; H350 Keimzellmutagenität, Kategorie 2; H341 Reproduktionstoxizität, Kategorie 2; H361f "Gefahr" H350: Kann Krebs erzeugen. H341: Kann vermutlich genetische Defekte verursachen. H361f: Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. WGK 3 - stark wassergefährdend P201: Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. P281: Vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung verwenden. P308+P313: BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. Tätigkeitsverbot für Schüler. Tätigkeitsverbot für gebärfähige Frauen, werdende oder stillende Mütter. Tätigkeitsbeschränkungen (besondere Ersatzstoffprüfung) für Lehrer. Nur in Lösung vorhanden siehe Phenolphthalein-Indikatorlösung!
17 Phenolphthalein-Indikatorlösung (0,1 % in Ethanol 90 %) Gefahr H225: Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. H341: Kann vermutlich genetische Defekte verursachen. WGK 3 - stark wassergefährdend P201: Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. P281: Vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung verwenden. P308+P313: BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. Arbeit mit Phenolphthalein-Indikator nur durch ausgebildete Fachlehrer! Abfälle sammeln und als Sondermüll entsorgen! Einsatz von Phenolphthalein-Indikator im Experiment V5/E3 Zauberschriften entfällt!
18 Weinsäure Schwere Augenschädigung, Kategorie 1; H318 "Gefahr" H318: Verursacht schwere Augenschäden. P280: Schutzhandschuhe/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. Wasser Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter Arbeit mit Weinsäure (fest) nur durch Lehrende!
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