Sicherheitshinweise für gefährliche Stoffe und Gemische

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1 Sicherheitshinweise für gefährliche Stoffe und Gemische Wortlaut und Kodierung, (Stand ) Übersicht über die aktuellen Textfassungen der Sicherheitshinweise (P-Sätze) in Teil 2 des Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung). Die P-Sätze wurden entsprechend ihren Kodierungen der Reihe nach aufgelistet. Bei der Wahl der Sicherheitshinweise gemäß Artikel 22 und Artikel 28 Absatz 3 können Lieferanten die Sicherheitshinweise in der Tabelle nach Anhang IV Teil 1 der CLP-Verordnung unter Berücksichtigung der Deutlichkeit und Verständlichkeit der Warnhinweise miteinander kombinieren. Mit der 4. ATP (Verordnung (EU) Nr. 487/2013) wurden folgende P-Sätze gestrichen: P281, P285, P307, P309, P322, P341, P350, P302+P350, P304+P311, P309+P311 Mit der (Verordnung (EU) Nr. 2016/918) wurden folgende P-Sätze gestrichen: P221, P235 + P410, P374, P335 + P334, P380, P422, P411 + P235 Erstellt: August

2 Sicherheitshinweise Wortlaut nach Anhang IV Teil 2 CLP, Stand Kodierung Sicherheitshinweise Allgemeines geändert mit P101 P102 P103 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen. Kodierung Sicherheitshinweise Prävention geändert mit P201 P202 P210 1) P210 P211 Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. Vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen. Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen. Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen. Nicht gegen offene Flamme oder andere Zündquelle sprühen. P220 Von Kleidung und anderen brennbaren Materialien fernhalten. P222 P223 Keinen Kontakt mit Luft zulassen. Keinen Kontakt mit Wasser zulassen. P230 Feucht halten mit... P231 Inhalt unter inertem Gas/ handhaben und aufbewahren. P232 P233 Vor Feuchtigkeit schützen. Behälter dicht verschlossen halten. P234 Nur in Originalverpackung aufbewahren. P235 Kühl halten. P240 Behälter und zu befüllende Anlage erden. P241 Explosionsgeschützte [elektrische/lüftungs-/beleuchtungs-/ ] Geräte verwenden. P242 Funkenarmes Werkzeug verwenden. P243 Maßnahmen gegen elektrostatische Entladungen treffen. P244 Ventile und Ausrüstungsteile öl- und fettfrei halten. P250 Nicht schleifen/stoßen/reiben/... 2

3 P251 P260 P261 P262 Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach Gebrauch. Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen. Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden. Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen. P263 Berührung während Schwangerschaft und Stillzeit vermeiden. P264 P270 P271 P272 P273 P280 P282 Nach Gebrauch... gründlich waschen. Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden. Kontaminierte Arbeitskleidung nicht außerhalb des Arbeitsplatzes tragen. Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. Schutzhandschuhe mit Kälteisolierung und zusätzlich Gesichtsschild oder Augenschutz tragen. P283 Schwer entflammbare oder flammhemmende Kleidung tragen. P284 P231 + P232 [Bei unzureichender Belüftung] Atemschutz tragen. Inhalt unter inertem Gas/ handhaben und aufbewahren. Vor Feuchtigkeit schützen. Kodierung Sicherheitshinweise Reaktion geändert mit P301 P302 P303 P304 P305 P306 P308 P310 P311 BEI VERSCHLUCKEN: BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): BEI EINATMEN: BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: BEI KONTAKT MIT DER KLEIDUNG: BEI Exposition oder falls betroffen: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt/... anrufen. GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt/... anrufen. P312 Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt/... anrufen. P314 P315 Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. Sofort ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. 3

4 P320 P321 P330 P331 P332 P333 Besondere Behandlung dringend erforderlich (siehe... auf diesem Kennzeichnungsetikett). Besondere Behandlung (siehe... auf diesem Kennzeichnungsetikett). Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. Bei Hautreizung: Bei Hautreizung oder -ausschlag: P334 In kaltes Wasser tauchen [oder nassen Verband anlegen]. P335 P336 P337 P338 P340 P342 P351 P352 Lose Partikel von der Haut abbürsten. Vereiste Bereiche mit lauwarmem Wasser auftauen. Betroffenen Bereich nicht reiben. Bei anhaltender Augenreizung: Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. Bei Symptomen der Atemwege: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Mit viel Wasser/...waschen. P353 Haut mit Wasser abwaschen [oder duschen]. P360 P361 P362 P363 P364 P370 P371 Kontaminierte Kleidung und Haut sofort mit viel Wasser abwaschen und danach Kleidung ausziehen. Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Kontaminierte Kleidung ausziehen. Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen. Und vor erneutem Tragen waschen. Bei Brand: Bei Großbrand und großen Mengen: P372 Explosionsgefahr. P373 P376 P377 KEINE Brandbekämpfung, wenn das Feuer explosive Stoffe/Gemische/ Erzeugnisse erreicht. Wegen Explosionsgefahr Brand aus der Entfernung bekämpfen. Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich. Brand von ausströmendem Gas: Nicht löschen, bis Undichtigkeit gefahrlos beseitigt werden kann. 4

5 P378 P zum Löschen verwenden. Umgebung räumen. P381 Bei Undichtigkeit alle Zündquellen entfernen. P390 P391 P301 + P310 P301 + P312 P302 + P334 P302 + P352 P304 + P340 P306 + P360 P308 + P311 P308 + P332 + P333 + P336 + P315 P337 + P342 + P311 P361 + P364 P362 + P364 P376 P378 Verschüttete Mengen aufnehmen, um Materialschäden zu vermeiden. Verschüttete Mengen aufnehmen. BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt/.../ anrufen. BEI VERSCHLUCKEN: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt/... anrufen. BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: In kaltes Wasser tauchen [oder nassen Verband anlegen]. BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser/...waschen. BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. BEI KONTAKT MIT DER KLEIDUNG: Kontaminierte Kleidung und Haut sofort mit viel Wasser abwaschen und danach Kleidung ausziehen. BEI Exposition oder falls betroffen: GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt/... anrufen. BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. Bei Hautreizung oder-ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. Vereiste Bereiche mit lauwarmem Wasser auftauen. Betroffenen Bereich nicht reiben. Sofort ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. Bei Symptomen der Atemwege: GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt/... anrufen. Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. Bei Brand: Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich. Bei Brand:... zum Löschen verwenden. 5

6 P301 + P330 + P331 P302 + P335 + P334 P303 + P361 + P353 P305 2 ) + P351 + P338 P305 + P351 + P338 P371 + P372 + P373 [+ P378] BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Lose Partikel von der Haut abbürsten. In kaltes Wasser tauchen [oder nassen Verband anlegen]. BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen [oder duschen]. BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. Bei Brand: Umgebung räumen. Wegen Explosionsgefahr Brand aus der Entfernung bekämpfen. Bei Großbrand und großen Mengen: Umgebung räumen. Wegen Explosionsgefahr Brand aus der Entfernung bekämpfen. Bei Brand: Explosionsgefahr. Umgebung räumen. KEINE Brandbekämpfung, wenn das Feuer explosive Stoffe/Gemische/ Erzeugnisse erreicht. Bei Brand: Umgebung räumen. Wegen Explosionsgefahr Brand aus der Entfernung bekämpfen. [ zum Löschen verwenden.] Kodierung Sicherheitshinweise Aufbewahrung geändert mit P401 Aufbewahren gemäß P402 P403 P404 P405 An einem trockenen Ort aufbewahren. An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. In einem geschlossenen Behälter aufbewahren. Unter Verschluss aufbewahren. P406 In korrosionsbeständigem/... Behälter mit korrosionsbeständiger Innenauskleidung aufbewahren. P407 Luftspalt zwischen Stapeln oder Paletten lassen. P410 Vor Sonnenbestrahlung schützen. P411 Bei Temperaturen nicht über... C/... F aufbewahren. 6

7 P412 Nicht Temperaturen über 50 C/122 F aussetzen. P413 Schüttgut in Mengen von mehr als... kg/... lbs bei Temperaturen nicht über... C/... F aufbewahren. P420 Getrennt aufbewahren. P402 + P404 P403 + P233 P403 + P235 P410 + P403 P410 3) + P412 P410 + P412 An einem trockenen Ort aufbewahren. In einem geschlossenen Behälter aufbewahren. An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossen halten. An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Kühl halten. Vor Sonnenbestrahlung schützen. An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Vor Sonnenbestrahlung schützen. Nicht Temperaturen über 50 C/122 F aussetzen. Vor Sonnenbestrahlung schützen und nicht Temperaturen über 50 C/122 F aussetzen. Kodierung Sicherheitshinweise Entsorgung geändert mit P501 P502 Inhalt/Behälter... zuführen. Informationen zur Wiederverwendung oder Wiederverwertung beim Hersteller oder Lieferanten erfragen. Erläuterung: 1) Der Wortlaut dieses grau markierten Sicherheitshinweises (P210) entspricht dem Eintrag in Anhang IV Teil 1 Tabelle 6.2 der CLP-Verordnung. Dieser Eintrag weicht von dem Eintrag in Anhang IV Teil 2 Tabelle 1.2 ab. Die graue Variante aus Anhang IV Teil 1 Tabelle 6.2 wird von der BAuA zur Verwendung vorgeschlagen. 2) Der Wortlaut dieses grau markierten kombinierten Sicherheitshinweises (P305 + P351 + P338) entspricht den jeweiligen drei einzelnen Sicherheitshinweisen. Der nicht grau markierte kombinierte Sicherheitshinweis entspricht dem Eintrag in der Änderungsverordnung (EU) 2016/918. Die graue Variante des kombinierten Sicherheitshinweises wird von der BAuA zur Verwendung vorgeschlagen. 3) Der Wortlaut dieses grau markierten kombinierten Sicherheitshinweises (P410 + P412) entspricht dem Eintrag in Anhang IV Teil 1 Tabelle 6.4 der CLP-Verordnung und damit den jeweiligen einzelnen Hinweisen. Dieser Eintrag weicht von dem Eintrag in Anhang IV Teil 2 Tabelle 1.4 ab, der die beiden einzelnen Hinweise in nicht korrekter Weise als einzelnen Hinweis ausführt. Die graue Variante aus Anhang IV Teil 1 Tabelle 6.4 wird von der BAuA zur Verwendung vorgeschlagen. : Verordnung (EU) 2016/918 7 Stand: August 2017 Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) Friedrich-Henkel-Weg Dortmund Tel.: info-zentrum@baua.bund.de

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