Anhang IV. Teil 2 der
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- Arthur Flater
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1 Anhang IV Teil 2 der VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zur Änderung und Aufhebung der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Verbindlich ist ausschließlich das in den gedruckten Ausgaben des Amtsblattes der Europäischen Union veröffentlichte Gemeinschaftsrecht Europäische Gemeinschaften,
2 Hinweis der Redaktion: Aufgeführt wird ein Auszug des Anhangs IV Teil 2 mit ausschließlich deutschem Wortlaut der Sicherheitshinweise. Der vollständige Anhang IV Teil 2 mit den Sicherheitshinweisen in allen EU-Sprachen ist der Verordnung Nr. 1272/2008 zu entnehmen ANHANG IV 2. Teil 2: Sicherheitshinweise Die Sicherheitshinweise sind diesem Teil des Anhangs IV zu entnehmen und gemäß Teil 1 auszuwählen. Tabelle 1.1 Sicherheitshinweise Allgemeines P101 P102 P103 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen Tabelle 1.2 Sicherheitshinweise Prävention P201 P202 P210 P211 P220 P221 P222 P223 P230 P231 P232 P233 P234 P235 P240 P241 P242 P243 P244 P250 P251 P260 P261 Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen Vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen Von Hitze/Funken/offener Flamme/heißen Oberflächen fernhalten. Nicht rauchen. Nicht gegen offene Flamme oder andere Zündquelle sprühen. Von Kleidung/ /brennbaren Materialien fernhalten/entfernt aufbewahren. Mischen mit brennbaren Stoffen/ unbedingt verhindern. Kontakt mit Luft nicht zulassen. Kontakt mit Wasser wegen heftiger Reaktion und möglichem Aufflammen unbedingt verhindern. Feucht halten mit Unter inertem Gas handhaben. Vor Feuchtigkeit schützen. Behälter dicht verschlossen halten. Nur im Originalbehälter aufbewahren. Kühl halten. Behälter und zu befüllende Anlage erden. Explosionsgeschützte elektrische Betriebsmittel/Lüftungsanlagen/Beleuchtung/ verwenden. Nur funkenfreies Werkzeug verwenden. Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen. Druckminderer frei von Fett und Öl halten. Nicht schleifen/stoßen/ /reiben. Behälter steht unter Druck: Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach der Verwendung. Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen. Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden.
3 P262 P263 P264 P270 P271 P272 P273 P280 P281 P282 P283 P284 P285 Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen. Kontakt während der Schwangerschaft/und der Stillzeit vermeiden. Nach Gebrauch gründlich waschen. Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden. Kontaminierte Arbeitskleidung nicht außerhalb des Arbeitsplatzes tragen. Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. Vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung verwenden. Schutzhandschuhe/Gesichtsschild/Augenschutz mit Kälteisolierung tragen. Schwer entflammbare/flammhemmende Kleidung tragen. Atemschutz tragen. Bei unzureichender Belüftung Atemschutz tragen. P231 + P232 P235 + P410 Unter inertem Gas handhaben. Vor Feuchtigkeit schützen. Kühl halten. Vor Sonnenbestrahlung schützen. Tabelle 1.3 Sicherheitshinweise Reaktion P301 P302 P303 P304 P305 P306 P307 P308 P309 P310 P312 P314 P315 P320 P321 P322 P330 P331 P332 BEI VERSCHLUCKEN: BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): BEI EINATMEN: BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: BEI KONTAMINIERTER KLEIDUNG: BEI Exposition: BEI Exposition oder falls betroffen BEI Exposition oder Unwohlsein: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. Sofort ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. Besondere Behandlung dringend erforderlich (siehe auf diesem Kennzeichnungsetikett). Besondere Behandlung (siehe auf diesem Kennzeichnungsetikett). Gezielte Maßnahmen (siehe auf diesem Kennzeichnungsetikett). Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. Bei Hautreizung:
4 P333 P334 P335 P336 P337 P338 P340 P341 P342 P350 P351 P352 P353 P360 P361 P362 P363 P370 P371 P372 P373 P374 P375 P376 P377 P378 P380 P381 P390 P391 Bei Hautreizung oder -ausschlag: In kaltes Wasser tauchen/nassen Verband anlegen. Lose Partikel von der Haut abbürsten. Vereiste Bereiche mit lauwarmem Wasser auftauen. Betroffenen Bereich nicht reiben. Bei anhaltender Augenreizung: Eventuell Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. Bei Atembeschwerden an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. Bei Symptomen der Atemwege: Behutsam mit viel Wasser und Seife waschen. Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Mit viel Wasser und Seife waschen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen. Kontaminierte Kleidung und Haut sofort mit viel Wasser abwaschen und danach Kleidung ausziehen. Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen. Bei Brand: Bei Großbrand und großen Mengen: Explosionsgefahr bei Brand. KEINE Brandbekämpfung, wenn das Feuer explosive Stoffe/Gemische/Erzeugnisse erreicht. Brandbekämpfung mit üblichen Vorsichtsmaßnahmen aus angemessener Entfernung. Wegen Explosionsgefahr Brand aus der Entfernung bekämpfen. Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich. Brand von ausströmendem Gas: Nicht löschen, bis Undichtigkeit gefahrlos beseitigt werden kann. zum Löschen verwenden. Umgebung räumen. Alle Zündquellen entfernen, wenn gefahrlos möglich. Verschüttete Mengen aufnehmen, um Materialschäden zu vermeiden. Verschüttete Mengen aufnehmen. P301 + P310 P301 + P312 P301 + P330 + P331 P302 + P334 P302 + P350 BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. BEI VERSCHLUCKEN: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. BEI KONTAKT MIT DER HAUT: In kaltes Wasser tauchen/nassen Verband anlegen. BEI KONTAKT MIT DER HAUT: Behutsam mit viel Wasser und Seife waschen.
5 P302 + P352 P303 + P361 + P353 P304 + P340 P304 + P341 P305 + P351 + P338 P306 + P360 P307 + P308 + P309 + P332 + P333 + P335 + P334 P337 + P342 + P376 P378 P380 P380 + P375 P371 + P380 + P375 BEI KONTAKT MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen. BEI KONTAKT MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle beschmutzten, getränkten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen. BEI EINATMEN: An die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. BEI EINATMEN: Bei Atembeschwerden an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. BEI KONTAKT MIT DER KLEIDUNG: Kontaminierte Kleidung und Haut sofort mit viel Wasser abwaschen und danach Kleidung ausziehen. BEI Exposition: GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. BEI Exposition oder Unwohlsein: GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. Lose Partikel von der Haut abbürsten. In kaltes Wasser tauchen/ nassen Verband anlegen. Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. Bei Symptomen der Atemwege: GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. Bei Brand: Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich. Bei Brand: zum Löschen verwenden. Bei Brand: Umgebung räumen. Bei Brand: Umgebung räumen. Wegen Explosionsgefahr Brand aus der Entfernung bekämpfen. Bei Großbrand und großen Mengen: Umgebung räumen. Wegen Explosionsgefahr Brand aus der Entfernung bekämpfen. Tabelle 1.4 Sicherheitshinweise Aufbewahrung P401 P402 P403 P404 P405 aufbewahren. An einem trockenen Ort aufbewahren. An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. In einem geschlossenen Behälter aufbewahren. Unter Verschluss aufbewahren.
6 P406 P407 P410 P411 P412 P413 P420 P422 In korrosionsbeständigem/ Behälter mit korrosionsbeständiger Auskleidung aufbewahren. Luftspalt zwischen Stapeln/Paletten lassen. Vor Sonnenbestrahlung schützen. Bei Temperaturen von nicht mehr als C/ aufbewahren. Nicht Temperaturen von mehr als 50 C aussetzen. Schüttgut in Mengen von mehr als kg bei Temperaturen von nicht mehr als C Aufbewahren Von anderen Materialien entfernt aufbewahren. Inhalt in/unter aufbewahren P402 + P404 P403 + P233 P403 + P235 P410 + P403 P410 + P412 P411 + P235 In einem geschlossenen Behälter an einem trockenen Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossen an einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Kühl an einem gut belüfteten Ort aufgewahren. Vor Sonnenbestrahlung geschützt an einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Vor Sonnenbestrahlung schützen und nicht Temperaturen von mehr als 50 C aussetzen. Kühl und bei Temperaturen von nicht mehr als C aufbewahren. Tabelle 1.5 Sicherheitshinweise Entsorgung P501 Inhalt/Behälter zuführen.
LISTE DER SICHERHEITSHINWEISE
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP-Verordnung) ANHANG IV LISTE DER SICHERHEITSHINWEISE P-Sätze (Precautionary statements) Sicherheitshinweise
Sicherheitshinweise P-Sätze (früher S-Sätze)
Sicherheitshinweise P-Sätze (früher S-Sätze) Kodierung der S-Sätze: 1. Sicherheitshinweise Allgemein P101: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102: Darf
Sicherheitshinweise (P)
Sicherheitshinweise (P) P101 P102 P103 P201 P202 P210 P211 P220 P221 P222 P223 P230 P231 P232 P233 P234 P235 P240 P241 P242 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
Sicherheitshinweise für gefährliche Stoffe und Gemische
Sicherheitshinweise für gefährliche Stoffe und Gemische Wortlaut und Kodierung, (Stand ) Übersicht über die aktuellen Textfassungen der Sicherheitshinweise (P-Sätze) in Teil 2 des Anhang IV der Verordnung
Sicherheitshinweise für Gefahrstoffe entsprechend der Verordnung. (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung)
Sicherheitshinweise für Gefahrstoffe entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) Diese Datei enthält eine Übersicht über die aktuelle Textfassung der P-Sätze in der CLP-Verordnung,
P-Sätze (Precautionary Statements)
P-Sätze (Precautionary Statements) mit Hinweisen zur Sicherheit In der Regel werden maximal 6 P-Sätze ausgewählt. Diese können je nach Einsatzbereich variieren. Auf der vorliegenden Liste wurden die P-Sätze
Die Liste der S-Sätze mit entsprechenden P-Sätzen erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
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H- und P-Sa tze nach GHS
H- und P-Sa tze nach GHS Gefahrenhinweise / Hazard statements nach GHS Gefahrenhinweise / Hazard statements nach GHS H200 Instabil, explosiv. H201 Explosiv, Gefahr der Massenexplosion. H202 Explosiv; große
Sicherheitshinweise nach GHS
Sicherheitshinweise nach GHS Bei den Sicherheitshinweisen nach GHS (den P-Sätzen) sind im Gegensatz zu den H-Sätzen Kombinationen in dem Maß gestattet, wie sie in der Anhang IV der EG- GHS-Verordnung angegeben
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Liste der H-Statements (H = Hazard) H-Statements sind weltweit gültig, EUH-Statements sind nur in der EU vorgeschrieben H200 Instabil, explosiv. H201 Explosiv, Gefahr der Massenexplosion. H202 Explosiv;
Die Liste der S-Sätze mit entsprechenden P-Sätzen erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
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Die H-Sätze und des EU-GHS-Systems auf Deutsch H-Codes H200 H201 H202 H203 H204 H205 H220 H221 H222 H223 H224 H225 H226 H228 H240 H241 H242 H250 H251 H252 H260 H261 H270 H271 H272 H280 H281 H290 H300 H301
Laufende Nummer (01, 02, ) 2 = Physikalische Gefahren 3 = Gesundheitsgefahren 4 = Umweltgefahren
H-Sätze nach CLP-Verordnung Strukturierung der H-Sätze: H 3 01 Laufende Nummer (01, 02, ) Gruppierung 2 = Physikalische Gefahren 3 = Gesundheitsgefahren 4 = Umweltgefahren Steht für Gefahrenhinweis ( Hazard-Statement
Gefahrenklassen Gefahrenpiktogramme Signalwörter Gefahrenhinweise (H-Sätze) Sicherheitshinweise (P-Sätze)
Hinweise zur Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen Mit Inkrafttreten der CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 am 20.01.2009 wurden die Vorgaben der UN für ein Global Harmonisiertes System (GHS) für
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H- und P-Sätze Einleitung Seit dem Inkrafttreten der CLP- oder GHS-Verordnung (CLP bedeutet classification, labelling and packaging und GHS bedeutet Globally Harmonised System of Classification and Labelling
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Die H-Sätze des EU-GHS-Systems auf Deutsch (P-Sätze: siehe Seite 5)
REACH Compliance GmbH Route des Chevallets 7 CH-1658 Rossinière Schweiz Firmenunterstützung für Chemikaliensicherheit und Arbeitsschutz Tel. +41 (0)26 924 32 10 [email protected] www.reach-compliance.ch
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Quelle: Verordnung vom 18. Mai 2005 über den Schutz vor gefährlichen Stoffen und Zubereitungen (Chemikalienverordnung, ChemV, SR 813.11) Anhang 1 1 (Art. 39 Abs. 1, 40, 46, 47 Abs. 2, 100 Abs. 2 Bst. c)
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