Synthese von 1-Brompropan
|
|
|
- Lieselotte Simen
- vor 9 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Name: Dirk Meineke Assistent: Sebastian Barfüÿer Datum: 13. Mai 2008 Synthese von 1-Brompropan 1 Gefahrensymbole, R- und S-Sätze 1-Propanol (F) R S Brompropan (Xn) R /37/38 S konz. Schwefelsäure (C) R 35 S % Bromwasserstosäure (C) R S 7/ /37/ Entsorgung 1-Propanol organische Lösungsmittelabfälle 1-Brompropan organische, halogenhaltige Lösungsmittelabfälle konz. Schwefelsäure verdünnen, neutralisieren, kommunale Entsorgung 48% Bromwasserstosäure neutralisieren, kommunale Entsorgung 1
2 3 Arbeitsvorschrift In einem 250 ml-dreihalskolben mit Tropftrichter und aufgesetzter Destillations-Apparatur mit Vigreux- Kolonne wurde 1-Propanol (12.0 g, 200 mmol, 1.00 Äq.) unter Kühlung zunächst mit konz. Schwefelsäure (9.80 g, 100 mmol, 0.50 Äq.) und anschlieÿend mit 48 proz. wässriger Bromwasserstosäure (50.6 g, 300 mmol, 35.0 ml, 1.50 Äq.) versetzt. Es wurde zum Sieden erhitzt und das gebildete Alkylbromid langsam abdestilliert (ca. 1 Tropfen pro Sekunde). Das Rohprodukt wurde im Scheidetrichter zweimal mit 1/5 seines Volumens konz. Schwefelsäure ausgeschüttelt, um den als Nebenprodukt gebildeten Ether herauszulösen. Anschlieÿend wurde die organische Phase mit Wasser (10 ml) gewaschen. Da sich in der organischen Phase eine Emulsion bildete und sich die Phasen auch nach etwa einer Stunde nicht trennten, wurde die organische Phase (Emulsion) abgetrennt und mit gesättigter Natriumchlorid-Lösung gewaschen um eine Phasentrennung zu erreichen. Da sich die beiden Phasen nicht trennten wurde die organische Phase mit Pentan (32 ml) extrahiert und über Nacht gewartet bis sich die Phasen vollständig entmischt hatten. Dann wurde die organische Phase abgetrennt und in einer Destillations-Apparatur mit Vigreux-Kolonne fraktioniert. Dabei wurde zunächst das Pentan abdestilliert. Dazu musste darauf geachtet werden, dass die Temperatur des Heizbades nicht die Siedetemperatur des 1-Brompropans überstieg. Als die Lösung im Kolben nicht mehr siedete bzw. das Pentan vollständig entfernt war, wurde auf Grund der geringen Substanzmenge statt der Destillations-Apparatur eine Mikro-Destillations-Apparatur ohne Vigreux-Kolonne verwendet. 3.1 Destillationsprotokoll Fraktion t [h:min] T Heizbad [ C] T Sdp. [ C] m [g] n 20 D 1 00:00-00: :15-01: Kein Sieden mehr beobachtet, Verwendung der Mikro-Dest.-Apparatur und Erhöhung der Temp. d. Heizbades 3 01:44-02: Der Brechungsindex zeigt, dass es sich bei der 1. und 2. Fraktion im Wesentlichen um Pentan handelt [Lit.: n 20 D (P entan)=1.358][1]. Bei der 3. Fraktion handelt es sich um das gewünschte Produkt. Es konnten g (86.0 mmol, 43% [Lit.: 80%])[4] einer farblosen Flüssigkeit isoliert werden. 4 Analytik n 20 D =1.437 [Lit.: n20 D =1.434][4] 5 Mechanismus 2
3 6 Liste der R- und S-Sätze 6.1 R-Sätze: Liste der Hinweise auf die besonderen Gefahren R 1 In trockenem Zustand explosionsgefährlich R 2 Durch Schlag, Reibung, Feuer oder andere Zündquellen explosionsgefährlich R 3 Durch Schlag, Reibung, Feuer oder andere Zündquellen besonders explosionsgefährlich R 4 Bildet hochempndliche explosionsgefährliche Metallverbindungen R 5 Beim Erwärmen explosionsfähig R 6 Mit und ohne Luft explosionsfähig R 7 Kann Brand verursachen R 8 Feuergefahr bei Berührung mit brennbaren Stoen R 9 Explosionsgefahr bei Mischung mit brennbaren Stoen R 10 Entzündlich R 11 Leichtentzündlich R 12 Hochentzündlich R 14 Reagiert heftig mit Wasser R 15 Reagiert mit Wasser unter Bildung hochentzündlicher Gase R 16 Explosionsgefährlich in Mischung mit brandfördernden Stoen R 17 Selbstentzündlich an der Luft R 18 Bei Gebrauch Bildung explosionsfähiger/leichtentzündlicher Dampf/Luft-Gemische möglich R 19 Kann explosionsfähige Peroxide bilden R 20 Gesundheitsschädlich beim Einatmen R 21 Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut R 22 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken R 23 Giftig beim Einatmen R 24 Giftig bei Berührung mit der Haut R 25 Giftig beim Verschlucken R 26 Sehr giftig beim Einatmen R 27 Sehr giftig bei Berührung mit der Haut R 28 Sehr giftig beim Verschlucken R 29 Entwickelt bei Berührung mit Wasser giftige Gase R 30 Kann bei Gebrauch leichtentzündlich werden R 31 Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase R 32 Entwickelt bei Berührung mit Säure sehr giftige Gase R 33 Gefahr kumulativer Wirkungen R 34 Verursacht Verätzungen R 35 Verursacht schwere Verätzungen R 36 Reizt die Augen R 37 Reizt die Atmungsorgane R 38 Reizt die Haut R 39 Ernste Gefahr irreversiblen Schadens R 40 Verdacht auf krebserzeugende Wirkung R 41 Gefahr ernster Augenschäden R 42 Sensibilisierung durch Einatmen möglich R 43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich R 44 Explosionsgefahr bei Erhitzen unter Einschluss R 45 Kann Krebs erzeugen R 46 Kann vererbbare Schäden verursachen R 48 Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition R 49 Kann Krebs erzeugen beim Einatmen R 50 Sehr giftig für Wasserorganismen R 51 Giftig für Wasserorganismen R 52 Schädlich für Wasserorganismen R 53 Kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben R 54 Giftig für Panzen R 55 Giftig für Tiere R 56 Giftig für Bodenorganismen R 57 Giftig für Bienen R 58 Kann längerfristig schädliche Wirkungen auf die Umwelt haben R 59 Gefährlich für die Ozonschicht R 60 Kann die Fortpanzungsfähigkeit beeinträchtigen R 61 Kann das Kind im Mutterleib schädigen R 62 Kann möglicherweise die Fortpanzungsfähigkeit beeinträchtigen R 63 Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen R 64 Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen R 65 Gesundheitsschädlich: Kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen R 66 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen R 67 Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen R 68 Irreversibler Schaden möglich 3
4 6.2 Kombination der R-Sätze R 14/15 R 15/29 R 20/21 R 20/22 R 20/21/22 R 21/22 R 23/24 R 23/25 R 23/24/25 R 24/25 R 26/27 R 26/28 R 26/27/28 R 27/28 R 36/37 R 36/38 R 36/37/38 R 37/38 R 39/23 R 39/24 R 39/25 R 39/23/24 R 39/23/25 R 39/24/25 R 39/23/24/25 R 39/26 R 39/27 R 39/28 R 39/26/27 R 39/26/28 R 39/27/28 R 39/26/27/28 R 42/43 R 48/20 R 48/21 R 48/22 R 48/20/21 R 48/20/22 R 48/21/22 R 48/20/21/22 R 48/23 R 48/24 R 48/25 R 48/23/24 R 48/23/25 R 48/24/25 R 48/23/24/25 R 50/53 R 51/53 R 52/53 R 68/20 R 68/21 R 68/22 R 68/20/21 R 68/20/22 R 68/21/22 R 68/20/21/22 Reagiert heftig mit Wasser unter Bildung hochentzündlicher Gase Reagiert mit Wasser unter Bildung giftiger und hochentzündlicher Gase Gesundheitsschädlich beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken Gesundheitsschädlich beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken Giftig beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut Giftig beim Einatmen und Verschlucken Giftig beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut Giftig bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken Sehr giftig beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut Sehr giftig beim Einatmen und Verschlucken Sehr giftig beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut Sehr giftig bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken Reizt die Augen und die Atmungsorgane Reizt die Augen und die Haut Reizt die Augen, Atmungsorgane und die Haut Reizt die Atmungsorgane und die Haut Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Verschlucken Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei Berührung mit der Haut Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und durch Verschlucken Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut und durch Verschlucken Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Verschlucken Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei Berührung mit der Haut Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und durch Verschlucken Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut und durch Verschlucken Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken Sensibilisierung durch Einatmen und Hautkontakt möglich Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Berührung mit der Haut Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Verschlucken Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Berührung mit der Haut Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Verschlucken Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut und durch Verschlucken Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Verschlucken Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Berührung mit der Haut Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Verschlucken Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut und durch Verschlucken Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Verschlucken Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei Berührung mit der Haut Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen und durch Verschlucken Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut und durch Verschlucken Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken 4
5 6.3 S-Sätze: Liste der Sicherheitsratschläge S 1 Unter Verschluss aufbewahren S 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen S 3 Kühl aufbewahren S 4 Von Wohnplätzen fernhalten S 5 Unter... aufbewahren (geeignete Flüssigkeit vom Hersteller anzugeben) S 6 Unter... aufbewahren (inertes Gas vom Hersteller anzugeben) S 7 Behälter dicht geschlossen halten S 8 Behälter trocken halten S 9 Behälter an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren S 12 Behälter nicht gasdicht verschlieÿen S 13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten S 14 Von... fernhalten (inkompatible Substanzen sind vom Hersteller anzugeben) S 15 Vor Hitze schützen S 16 Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen S 17 Von brennbaren Stoen fernhalten S 18 Behälter mit Vorsicht önen und handhaben S 20 Bei der Arbeit nicht essen und trinken S 21 Bei der Arbeit nicht rauchen S 22 Staub nicht einatmen S 23 Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen (geeignete Bezeichnung(en) vom Hersteller anzugeben) S 24 Berührung mit der Haut vermeiden S 25 Berührung mit den Augen vermeiden S 26 Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren S 27 Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen S 28 Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel... (vom Hersteller anzugeben) S 29 Nicht in die Kanalisation gelangen lassen S 30 Niemals Wasser hinzugieÿen S 33 Maÿnahmen gegen elektrostatische Auadungen treen S 35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden S 36 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen S 37 Geeignete Schutzhandschuhe tragen S 38 Bei unzureichender Belüftung Atemschutzgerät anlegen S 39 Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen S 40 Fuÿboden und verunreinigte Gegenstände mit... reinigen (Material vom Hersteller anzugeben) S 41 Explosions- und Brandgase nicht einatmen S 42 Beim Räuchern/Versprühen geeignetes Atemschutzgerät anlegen (geeignete Bezeichnung(en) vom Hersteller anzugeben) S 43 Zum Löschen... (vom Hersteller anzugeben) verwenden (wenn Wasser die Gefahr erhöht, anfügen: Kein Wasser verwenden) S 45 Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen) S 46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen S 47 Nicht bei Temperaturen über... C aufbewahren (vom Hersteller anzugeben) S 48 Feucht halten mit... (geeignetes Mittel vom Hersteller anzugeben) S 49 Nur im Originalbehälter aufbewahren S 50 Nicht mischen mit... (vom Hersteller anzugeben) S 51 Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden S 52 Nicht groÿächig für Wohn- und Aufenthaltsräume zu verwenden S 53 Exposition vermeiden... vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen S 56 Dieses Produkt und seinen Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen S 57 Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden S 59 Informationen zur Wiederverwendung/Wiederverwertung beim Hersteller/Lieferanten erfragen S 60 Dieses Produkt und sein Behälter sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen S 61 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einholen / Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen S 62 Bei Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder dieses Etikett vorzeigen S 63 Bei Unfall durch Einatmen: Verunfallten an die frische Luft bringen und ruhigstellen S 64 Bei Verschlucken Mund mit Wasser ausspülen (nur wenn Verunfallter bei Bewusstsein ist) 5
6 6.4 Kombination der S-Sätze S 1/2 S 3/7 S 3/9/14 S 3/9/14/49 S 3/9/49 S 3/14 S 7/8 S 7/9 S 7/47 S 20/21 S 24/25 S 27/28 S 29/35 S 29/56 S 36/37 S 36/37/39 S 36/39 S 37/39 S 47/49 Literatur Unter Verschluss und für Kinder unzugänglich aufbewahren Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen Ort aufbewahren An einem kühlen, gut gelüfteten Ort, entfernt von... aufbewahren (die Stoe, mit denen Kontakt vermieden werden muss, sind vom Hersteller anzugeben) Nur im Originalbehälter an einem kühlen, gut gelüfteten Ort, entfernt von... aufbewahren (die Stoe, mit denen Kontakt vermieden werden muss, sind vom Hersteller anzugeben) Nur im Originalbehälter an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren An einem kühlen, von... entfernten Ort aufbewahren (die Stoe, mit denen Kontakt vermieden werden muss sind vom Hersteller anzugeben) Behälter trocken und dicht geschlossen halten Behälter dicht geschlossen an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren Behälter dicht geschlossen und nicht bei Temperaturen über... C aufbewahren (vom Hersteller anzugeben) Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden Bei Berührung mit der Haut beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen und Haut sofort abwaschen mit viel... (vom Hersteller anzugeben) Nicht in die Kanalisation gelangen lassen; Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden Nicht in die Kanalisation gelangen lassen; dieses Produkt und seinen Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen Nur im Originalbehälter bei einer Temperatur von nicht über... C (vom Hersteller anzugeben) aufbewahren [1] Handbuch Feinchemikalien. SIGMA-ALDRICH Chemie GmbH, Taufenkirchen, [2] Merck Chemicals, Mai URL: [3] al., H. G. Becker et: Organikum. Wiley-VCH, Weinheim, 21. Auflage, [4] Tietze, T. Eicher; L. F.: Organisch-Chemisches Grundpraktikum. Thieme Verlag, Stuttgart, 2. Auflage,
Liste der R- und S-Sätze
Liste der R- und S-Sätze R-Sätze: Liste der Hinweise auf die besonderen Gefahren (R-Sätze): R 1 R 2 R 3 R 4 R 5 R 6 R 7 R 8 R 9 R 10 R 11 R 12 R 14 R 15 R 16 R 17 R 18 R 19 R 20 R 21 R 22 R 23 R 24 R 25
Bezeichnungen der besonderen Gefahren bei gefährlichen Stoffen und Zubereitungen (R-Sätze) Jeden Tag mit ins Labor bringen!
Bezeichnungen der besonderen Gefahren bei gefährlichen Stoffen und Zubereitungen (R-Sätze) Jeden Tag mit ins Labor bringen! R 1 R 2 R 3 R 4 R 5 R 6 R 7 R 8 R 9 R 10 R 11 R 12 R 14 R 15 R 16 R 17 R 18 R
R- und S-Sa tze in deutscher Sprache
R- und S-Sa tze in deutscher Sprache R-Sätze R 1 R 2 R 3 R 4 R 5 R 6 R 7 R 8 R 9 R 10 R 11 R 12 R 14 R 15 R 16 R 17 R 18 R 19 R 20 R 21 R 22 R 23 R 24 R 25 R 26 R 27 R 28 In trockenem Zustand explosionsgefährlich.
Kennzeichnung von Gefahrstoffen nach Chemikalienrecht (Stand: Januar 2005)
Kennzeichnung von Gefahrstoffen nach Chemikalienrecht (Stand: Januar 2005) 1. Gefahrensymbole und bezeichnungen für gefährliche Stoffe und Zubereitungen (Richtlinie 67/548/EWG Anhang II) 2. Hinweise auf
Quelle: Verordnung vom 18. Mai 2005 über den Schutz vor gefährlichen Stoffen und Zubereitungen (Chemikalienverordnung, ChemV, SR 813.
Quelle: Verordnung vom 18. Mai 2005 über den Schutz vor gefährlichen Stoffen und Zubereitungen (Chemikalienverordnung, ChemV, SR 813.11) Anhang 1 1 (Art. 39 Abs. 1, 40, 46, 47 Abs. 2, 100 Abs. 2 Bst. c)
A.6 Auflistung der R- und S-Sätze
A.6 Auflistung der R- und S-Sätze Auflistung der R- und S-Sätze nach der EG-Richtlinie 67/548/EWG, Anhang III bzw. IV, zuletzt geändert durch die 28. Anpassungsrichtlinie 2001/59/EG. R-Sätze R 1: In trockenem
Synthese von N -(4-Ethoxyphenyl)harnsto (Dulcin)
Name: Dirk Meineke Assistent: Sebastian Barfüÿer Datum: 23. Juni 2008 Synthese von N -(4-Ethoxyphenyl)harnsto (Dulcin) 1 Gefahrensymbole, R- und S-Sätze Isopropanol (F, Xi) R 11-36-67 S 7-16-24/25-26 p-phenetidin
Synthese von n-butylacetat
Name: Dirk Meineke Assistent: Sebastian Barfüÿer Datum: 23. Juni 2008 Synthese von n-butylacetat 1 Gefahrensymbole, R- und S-Sätze Schwefelsäure konz. (C) R 35 S 26-30-45 1-Butanol (Xn) R 10-22-37/38-41-67
Gefahren (R-Sätze) - Sicherheitsratschläge (S-Sätze)
Gefahren (R-Sätze) - Sicherheitsratschläge (S-Sätze) R-Satz Hinweise auf besondere Gefahren R 1 R 2 R 3 R 4 R 5 R 6 R 7 R 8 R 9 R 10 R 11 R 12 R 14 R 15 R 16 R 17 R 18 R 19 R 20 R 21 R 22 R 23 R 24 R 25
Synthese von 5-Nonanol
Name: Dirk Meineke Assistent: Sebastian Barfüÿer Datum: 1. Juli 2008 Synthese von 5-Nonanol 1 Gefahrensymbole, R- und S-Sätze Natriumborhydrid (F, T) R 15-24/25-35 S 14.2-26-36/37/39-43.6-45 Diethylether
Synthese von Triethylcarbinol I
Name: Dirk Meineke Assistent: Sebastian Barfüÿer Datum: 10. Juni 2008 Synthese von Triethylcarbinol I 1 Gefahrensymbole, R- und S-Sätze Diethylether (Xn, F) R 12-19-22-66-67 S 9-16-29-33 3-Pentanon (F,
Synthese von p-methoxy-zimtsäure
Name: Dirk Meineke Assistent: Sebastian Barfüÿer Datum: 24. Juni 2008 Synthese von p-methoxy-zimtsäure 1 Gefahrensymbole, R- und S-Sätze Salzsäure rauchend 37% (C) R 34-37 S 26-36/37/39-45 Piperidin (T,
Synthese von Phenylacetylen
Name: Dirk Meineke Assistent: Sebastian Barfüÿer Datum: 6. Juni 2008 Synthese von Phenylacetylen 1 Gefahrensymbole, R- und S-Sätze Phenylacetylen (Xn) R 10-45-46-20/21/22-36/37/38 S 16-45-26-36/37/39 1,2-Dibrom-ethylbenzen
Synthese von Brommaleinsäure
Name: Dirk Meineke Assistent: Sebastian Barfüÿer Datum: 25. Mai 2008 Synthese von Brommaleinsäure 1 Gefahrensymbole, R- und S-Sätze Diethylether (Xn, F) R 12-19-22-66-67 S 9-16-29-33 Toluol (Xn, F) R 11-38-48/20-63-65-67
Synthese von m-dinitrobenzol
Name: Dirk Meineke Assistent: Sebastian Barfüÿer Datum: 9. Juni 2008 Synthese von m-dinitrobenzol 1 Gefahrensymbole, R- und S-Sätze Schwefelsäure konz. (C) R 35 S 26-30-45 Salpetersäure rauchend 100% (O,
Anhang III. Bezeichnungen der besonderen Gefahren bei gefährlichen Stoffen und Zubereitungen
Anhang III Bezeichnungen der besonderen Gefahren bei gefährlichen Stoffen und Zubereitungen R1 R2 R3 R4 R5 R6 R7 R8 R9 R10 R11 R12 R14 R15 R16 R17 R18 R19 R20 R21 R22 R23 R24 R25 R26 R27 R28 R29 In trockenem
Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen, Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und
R1 R2 R3 R4 R5 R6 R7 R8 R9 R10 R11 R12 R14 In trockenem Zustand explosionsgefährlich Durch Schlag, Reibung, Feuer oder andere Zündquellen explosionsgefährlich Durch Schlag, Reibung, Feuer oder andere Zündquellen
Synthese von Methylrot Natriumsalz
Name: Dirk Meineke Assistent: Sebastian Barfüÿer Datum: 9. Juni 2008 Synthese von Methylrot Natriumsalz 1 Gefahrensymbole, R- und S-Sätze Salzsäure rauchend 37% (C) R 34-37 S 26-36/37/39-45 Dichlormethan
R- und S-Sätze. Einleitung.
R- und S-Sätze Einleitung Die sogenannten R-Sätze beschreiben die Hinweise auf besondere Gefahren, die von gefährlichen Stoffen oder Zubereitungen ausgehen können. Der Buchstabe R steht für Risiko (englisch:
Synthese von 1-Morpholino-1-cyclohexen
Name: Dirk Meineke Assistent: Sebastian Barfüÿer Datum: 11. Juni 2008 Synthese von 1-Morpholino-1-cyclohexen 1 Gefahrensymbole, R- und S-Sätze Toluol (Xn, F) R 11-38-48/20-63-65-67 S 36/37-46-62 Cyclohexanon
Die Liste der S-Sätze mit entsprechenden P-Sätzen erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Übersetzungstabelle* zwischen Sicherheitsratschlägen (S-Sätze gemäß RL 67/548/EWG) und Sicherheitshinweisen (P-Sätze gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008) Die Liste der S-Sätze mit entsprechenden P-Sätzen
Gefahrenkennzeichnung von Chemikalien
Gefahrenkennzeichnung von Chemikalien Symbole; Gefahrenhinweise (R-Sätze) und Sicherheitsratschläge (S-Sätze) (nach Anhang II, III und IV der Richtlinie 67/548/EWG; Stand: 28. Technische Anpassung 2001/59/EG)
Vergleich der Kennzeichnungen: RL 67/548/EWG VO EG/1272/2008 geordnet nach R-Sätzen
Vergleich der Kennzeichnungen: RL 67/548/EWG VO EG/1272/2008 geordnet nach R-Sätzen brauner Text: blauer Text: grauer Text: violetter Text: H-Satz: EUnnn: RL 67/548/EWG VO EG/1272/2008 noch nicht in VO
Die Liste der S-Sätze mit entsprechenden P-Sätzen erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Übersetzungstabelle* zwischen Sicherheitsratschlägen (S-Sätze gemäß RL 67/548/EWG) und Sicherheitshinweisen (P-Sätze gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008) Die Liste der S-Sätze mit entsprechenden P-Sätzen
(±)-4-Methyl-3- heptanon
Synthese von (±)-4-Methyl-3- heptanon rganische Chemie Praktikum 1 Zürich, 14.12.2006 WS 2006 / 07 Maresa Afthinos Assistenz: Michael Schär Versuchsdurchführung: 12. Dezember 2006-1 - CP1 Synthese 5 Maresa
Gefahrenkennzeichnung von Chemikalien
Information zur Chemikaliengesetzgebung AVS, Chemiesicherheit Obere Vorstadt 14 5000 Aarau Merkblatt A11 Seite 1 von 9 Version 2.0 / Januar 2008 Gefahrenkennzeichnung von Chemikalien Gefahrenhinweise (R-Sätze)
Die Liste der S-Sätze mit entsprechenden P-Sätzen erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Übersetzungstabelle* zwischen Sicherheitsratschlägen (S-Sätze gemäß RL 67/548/EWG) und Sicherheitshinweisen (P-Sätze gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008) Die Liste der S-Sätze mit entsprechenden P-Sätzen
Die Liste der S-Sätze mit entsprechenden P-Sätzen erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Übersetzungstabelle* zwischen Sicherheitsratschlägen (S-Sätze gemäß RL 67/548/EWG) und Sicherheitshinweisen (P-Sätze gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008) Die Liste der S-Sätze mit entsprechenden P-Sätzen
Anhang Standardsatztext Deutsch (DE) Annex Code DE
Anhang Standardsatztext Deutsch (DE) Code Annex Code DE R-Sätze: R1 In trockenem Zustand explosionsgefährlich. R2 Durch Schlag, Reibung, Feuer oder andere Zündquellen explosionsgefährlich. R3 Durch Schlag,
Bis(bis(trimethylsilyl)amido)zinn(II) [Sn(HMDS) 2 ]
Bis(bis(trimethylsilyl)amido)zinn(II) [Sn(HMDS) 2 ] Sn Simon Weidmann D-CHAB; ETH Zürich H 196/175 26. Januar 2005 1. Synthese [1] 1.1. Methode Lithium-bis(trimethylsilyl)amid und wasserfreies Zinn(II)chlorid
S 36/37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe, Schutzkleidung und Schutzbrille/Gesichtsschutz
Blue-Bottle-Experiment keine! Natriumhydroxid (Ätznatron) R-Sätze: 35 S-Sätze: 26-36/37/39-45 Methylenblau R-Sätze: 22 S-Sätze: keine 0,2 Gramm Methylenblau werden in 100 Milliliter Wasser gelöst. In einem
I. Sicherheitshinweise zum praktischen Arbeiten im Labor
I. Sicherheitshinweise zum praktischen Arbeiten im Labor Diese Einführung soll eine Hilfe für sicheres Arbeiten im biophysikalischen Praktikum darstellen und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Ergänzende Hinweise Hautkontakt vermeiden! Indikator: Ninhydrinlösung (0,5 Gramm in 100 Milliliter Aceton)
Aminosäure-Reaktion mit Ninhydrin Brandgefahr! Propan-2-ol R-Sätze: 11-36-67 S-Sätze: 7-16-24/25-26 Butan-1-ol R-Sätze: 10-22-37/38-41-67 S-Sätze: 7/9-13-26-37/39-46 Essigsäure R-Sätze: 10-35 S-Sätze:
Präparat 10: Essigsäureisopentylester (Veresterung)
Institut für Organische Chemie Grundpraktikum Organische Chemie (OC1P) WS 2017/18 Präparat 10: (Veresterung) Literatur: D. R. Palleros, Experimental Organic Chemistry, John Wiley & Sons, Weinheim 2000,
Präparat 7: 7,7 Dichlorbicyclo[4.1.0]heptan (Carbenaddition an Olefine)
Institut für Organische Chemie Grundpraktikum Organische Chemie (OC1P) WS 2018/19 Präparat 7: 7,7 Dichlorbicyclo[4.1.0]heptan (Carbenaddition an Olefine) Allgemeine Arbeitsvorschrift zur Addition von Dichlorcarbenen
Versuchsprotokoll. Versuch 2.5 B: Brom-Addition an Cholesterol und Brom-Eliminierung N - NaI
Matrikelnr.: 242232 Organischchemisches Grundpraktikum Versuchsprotokoll Versuch 2.5 B: omaddition an Cholesterol und omeliminierung Reaktionsgleichung: 2 3 3 O ai O 386,7 g/mol 606,6 g/mol C 3 COO Literatur:
Sicherheitshinweise (P)
Sicherheitshinweise (P) P101 P102 P103 P201 P202 P210 P211 P220 P221 P222 P223 P230 P231 P232 P233 P234 P235 P240 P241 P242 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
Hochentzündliche und leichtentzündliche Gefahrstoffe
Gruppe A Hochentzündliche und leichtentzündliche Gefahrstoffe F+/F hochentzündlich leichtentzündlich Die Gefahrstoffe der Gruppe A enthalten organische Lösemittel, die mit Luft explosionsfähige Gemische
Präparat 11: Dibenzylidenaceton (Aldolkondensation)
Institut für Organische Chemie Grundpraktikum Organische Chemie (OC1P) WS 2016/17 Präparat 11: (Aldolkondensation) Darstellung von Literatur: H. G. O. Becker et al., Organikum, Wiley-VCH, Weinheim, 23.
Präparat 9: 1 Morpholinocyclopent 1 en (Enamindarstellung)
Institut für Organische Chemie Grundpraktikum Organische Chemie (OC1P) WS 2017/18 Präparat 9: 1 ocyclopent 1 en (Enamindarstellung) Literatur: H. G. O. Becker et al., Organikum, Wiley-VCH, Weinheim, 23.
Synthese von Triphenylmethanol
Synthese von Triphenylmethanol Name des/der Assistenten/in: Geyer Karolin Datum der Versuchsdurchführung: 9.1.2006 Rémy Denzler, D-Biol 1 1. Methode C-C Bindungsknüpfung von ombenzol und Benzophenon durch
Chromatographie von Acetylsalicylsäure. Gefährdungsbeurteilung. Schülerexperiment. Lehrerexperiment
Chromatographie von Acetylsalicylsäure Brandgefahr! Cyclohexan R-Sätze: 11-38-65-67-50/53 S-Sätze: 9-16-25-33-60-61-62 Acetylsalicylsäure R-Sätze: 22 S-Sätze: 26-37/39-45 Aceton R-Sätze: 11-36-66-67 S-Sätze:
Liste der H-Statements (H = Hazard)
Liste der H-Statements (H = Hazard) H-Statements sind weltweit gültig, EUH-Statements sind nur in der EU vorgeschrieben H200 Instabil, explosiv. H201 Explosiv, Gefahr der Massenexplosion. H202 Explosiv;
Präparat 2: 3 Dimethylaminomethylindol (Gramin) (Mannich Reaktion)
Institut für Organische Chemie Grundpraktikum Organische Chemie (OC1P) WS 2017/18 Präparat 2: 3 Dimethylaminomethylindol (Gramin) (Mannich Reaktion) Darstellung von Gramin Literatur: H. G. O. Becker et
LISTE DER SICHERHEITSHINWEISE
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP-Verordnung) ANHANG IV LISTE DER SICHERHEITSHINWEISE P-Sätze (Precautionary statements) Sicherheitshinweise
Sicherheitshinweise P-Sätze (früher S-Sätze)
Sicherheitshinweise P-Sätze (früher S-Sätze) Kodierung der S-Sätze: 1. Sicherheitshinweise Allgemein P101: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102: Darf
1. Gefahrensymbole und -Bezeichnungen nach Anhang 1 der Chemikalienverordnung (und EG-Richtlinie 67/548/EWG) Information zum Chemikalienrecht
Information zum Chemikalienrecht Kantonale Fachstellen für Chemikalien Merkblatt A12 Seite 1 von 10 Ver. 5.0-07/2013 EU-Gefahrenkennzeichnung von Chemikalien Dieses Merkblatt richtet sich an Verwenderinnen
Ergänzende Hinweise Im Abzug arbeiten! Mit einem angefeuchteten Indikatorpapier überprüfen.
Reaktion von Brom mit Alkanen ** Brom R-Sätze: 26-35-50 S-Sätze: 7/9-26-45-61 Heptan Pentan R-Sätze: 12-51/53-65-66-67 S-Sätze: 9-16-29-33-61-62 Mehrere Milliliter Bromlösung (wenige Tropfen Brom in Heptan
Explosiv; Gefahr durch Feuer, Luftdruck oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke.
http://www.msds-europe.com H200 Instabil, explosiv. H201 Explosiv, Gefahr der Massenexplosion. H202 Explosiv; große Gefahr durch Splitter, Spreng- und Wurfstücke. H203 Explosiv; Gefahr durch Feuer, Luftdruck
EU-Gefahrenkennzeichnung von Chemikalien (DSD)
Information zum Chemikalienrecht Kantonale Fachstellen für Chemikalien Merkblatt A12 Seite 1 von 10 Ver. 6.0-04/2016 EU-Gefahrenkennzeichnung von Chemikalien (DSD) Dieses Merkblatt richtet sich an Verwenderinnen
Präparat 5: D,L Dibrombernsteinsäure (Bromaddition an Olefine)
Institut für Organische Chemie Grundpraktikum Organische Chemie (OC1P) WS 2017/18 Präparat 5: D,L Dibrombernsteinsäure (addition an Olefine) Darstellung von Literatur: Th. Eicher, L. F. Tietze, Organisch-chemisches
1. Gefahrensymbole und -Bezeichnungen nach Anhang 1 der Chemikalienverordnung (und EG-Richtlinie 67/548/EWG, DSD) Information zum Chemikalienrecht
Information zum Chemikalienrecht Kantonale Fachstellen für Chemikalien Merkblatt A12 Seite 1 von 10 Ver. 6.0-04/2016 EU-Gefahrenkennzeichnung von Chemikalien (DSD) Dieses Merkblatt richtet sich an Verwenderinnen
Präparat 12: Diphenylmethanol (Grignard Reaktion)
Institut für Organische Chemie Grundpraktikum Organische Chemie (OC1P) WS 2016/17 Präparat 12: (Grignard Reaktion) Allgemeine Arbeitsvorschrift zur Darstellung von Alkoholen über Grignard-Verbindungen
Präparat 3: Chlorcyclohexan (Radikalische Chlorierung)
Institut für Organische Chemie Grundpraktikum Organische Chemie (OC1P) WS 2017/18 Präparat 3: (Radikalische Chlorierung) Allgemeine Arbeitsvorschrift für die Chlorierung von Kohlenwasserstoffen mit Sulfurylchlorid
Fettgehalt einer Tafel Schokolade
Fettgehalt einer Tafel Schokolade Betriebsanweisung nach 20 Gefahrstoffverordnung Verwendete Chemikalien Bezeichnung RSätze SSätze Gefährlichkeitsmerkmale 100 ml R 1138 50/536567 S 9162933 606162 leicht
Anhang IV. Teil 2 der
Anhang IV Teil 2 der VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zur Änderung
Synthese von Dibenzalaceton (DBA) (1,5-Bisphenylpenta-1E,4E-dien-3-on)
Praktikum rganische Chemie I Zürich, 08.01.2006 529-0229-00L (für Biol./arm.Wiss) Wintersemester 05/06 Sylke öhnel 04-921-664 3. Semester Assistent: Pascal Bindschädler Synthese von Dibenzalaceton (DBA)
Risiken der verwendeten Gefahrstoffe und Sicherheitsvorkehrungen. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar
Stand 4.04.2012 Krebserzeugende Substanzen Karz. 1A und 1B und erbgutverändernde Substanzen (Mutag. 1A und 1B) werden im Praktikum nicht eingesetzt. Abkürzungen: Mutag.= Mutagen; Karz.=Karzinogen Gesetzliche
1 Stoff- / Zubereitungs- und Firmenbezeichnung. 2 Zusammensetzung / Angaben zu den Bestandteilen
Ausgabestand: 24. 5. 2006 Seite 1 von 5 1 Stoff- / Zubereitungs- und Firmenbezeichnung Produktname: Hersteller / Lieferant: Sigron Umweltfreundliche Reinigungssysteme Handels GmbH Rautenweg 7 A-1220 Wien
OTTOKRAFTSTOFF GEFAHR
Kennzeichnung Zapfsäule für Ottokraftstoff (Mischung) OTTOKRAFTSTOFF Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar. Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. Verursacht Hautreizungen.
Synthese von Adipinsäure
Synthese von Adipinsäure Name des/der Assistenten/in: Geyer Karolin Datum der Versuchsdurchführung: 12/13.12.25 Rémy Denzler, D-Biol 1 1. Methode xidation von Cyclohexanon mit Kaliumpermanganat zu Adipinsäure
Synthese von tert Butylchlorid
Synthese von tert Butylchlorid Name des/der Assistenten/in: Geyer Karolin Datum der Versuchsdurchführung: 30.11.2005 Rémy Denzler, D-Biol 1 1. Methode tert-butanol wird in einer nucleophilen Substitution
P-Sätze (Precautionary Statements)
P-Sätze (Precautionary Statements) mit Hinweisen zur Sicherheit In der Regel werden maximal 6 P-Sätze ausgewählt. Diese können je nach Einsatzbereich variieren. Auf der vorliegenden Liste wurden die P-Sätze
LISTE DER GEFAHRENHINWEISE, ERGÄNZENDEN GEFAHRENMERKMALE UND ERGÄNZENDEN KENNZEICHNUNGSELEMENTE. Gefahrenhinweise
LISTE DER GEFAHRENHINWEISE, ERGÄNZENDEN GEFAHRENMERKMALE UND ERGÄNZENDEN KENNZEICHNUNGSELEMENTE Gefahrenhinweise Die Gefahrenhinweise werden gemäß Anhang I Teile 2, 3, 4 und 5 angewendet. Bei der Wahl
Laufende Nummer (01, 02, ) 2 = Physikalische Gefahren 3 = Gesundheitsgefahren 4 = Umweltgefahren
H-Sätze nach CLP-Verordnung Strukturierung der H-Sätze: H 3 01 Laufende Nummer (01, 02, ) Gruppierung 2 = Physikalische Gefahren 3 = Gesundheitsgefahren 4 = Umweltgefahren Steht für Gefahrenhinweis ( Hazard-Statement
Synthese von Glutarsäure (1,5-Pentandicarbonsäure)
Praktikum rganische Chemie I Chemnitz, 07.01.2006 529-0229-00L (für Biol./Pharm.Wiss) Wintersemester 05/06 Sylke öhnel 04-921-664 3. Semester Assistent: Pascal Bindschädler Synthese von Glutarsäure (1,5-Pentandicarbonsäure)
Versuchsbezogene Betriebsanweisung nach 20 GefStoffV. für chemische Laboratorien der Universität Regensburg. Chemisches Praktikum für Physiker
Versuchsbezogene Betriebsanweisung nach 20 GefStoffV für chemische Laboratorien der Universität Regensburg Chemisches Praktikum für Physiker Name Vorname Platz Assistent/in Versuch I: Gemisch und Verbindung;
Präparat 4: n Butylethylether (Williamsonsche Ethersynthese)
Institut für Organische Chemie Grundpraktikum Organische Chemie (OC1P) WS 2017/18 Präparat 4: n Butylethylether (Williamsonsche Ethersynthese) Allgemeine Arbeitsvorschrift Arbeitsvorschrift zur Veretherung
Synthese von 4-tert-Butyl- 1,2-dimethylbenzol
Synthese von 4-tert-Butyl- 1,2-dimethylbenzol Name des/der Assistenten/in: Geyer Karolin Datum der Versuchsdurchführung: 5.12.2005 Rémy Denzler, D-Biol 1 1. Methode o-xylol wird in einer Friedel-Crafts
Ligandenaustausch am Chrom(III)-ion. Gefährdungsbeurteilung. Lehrerexperiment. Schülerexperiment
Ligandenaustausch am Chrom(III)-ion keine! Chrom(III)-chlorid-Lösung (0,1 mol/l) R-Sätze: 22 S-Sätze: 24-25 Ammoniak-Lösung (20%ig) Eine Chrom(III)-chloridlösung wird im Reagenzglas tropfenweise bis zur
1 Stoff- / Zubereitungs- und Firmenbezeichnung. 2 Zusammensetzung / Angaben zu den Bestandteilen
Ausgabestand: 31. 10. 2005 Seite 1 von 5 1 Stoff- / Zubereitungs- und Firmenbezeichnung Produktname: Hersteller / Lieferant Harema GmbH Philipp-Reis-Str. 3 D-63110 Rodgau Tel. 06106-8603-0 Fax 06106-8603-60
Darstellung von Furan-2-carbonsäure und Furfurylalkohol aus Furfural
rg. chemisches Laborpraktikum Versuchsnummer: 9 Darstellung von Furan-2-carbonsäure und Furfurylalkohol aus Furfural 1.0 eaktion und Umsatzgleichung Bezeichnung der eaktion: Cannizzaro-eaktion von Furfural
trans-(distickstoff)hydrido tris(triphenylphosphin)cobalt(i)
trans-(distickstoff)hydrido tris(triphenylphosphin)cobalt(i) H N 2 PPh 3 Zürich, 29.01.2005 Anna Evans, ACP II ACP II 1 SYNTHESE 1.1 Methode [1], [2] Die Synthese von [H(N 2 )(PPh 3 ) 3 ] verläuft über
Präparat 13: Bis(2 cyanoethyl)malonsäurediethylester (Michael Addition)
Institut für Organische Chemie Grundpraktikum Organische Chemie (OC1P) WS 2017/18 Präparat 13: Bis(2 cyanoethyl)malonsäurediethylester (Michael Addition) Allgemeine Vorschrift für die Michael-Addition
Gefahrensymbole, R- u. S-Sätze
Gefahrensymbole, R- u. S-Sätze Reizend (Xi) Einstufung: Ohne ätzend zu sein, können bei kurzzeitigem, länger andauerndem oder wiederholtem Kontakt mit Haut oder Schleimhaut Entzündungen hervorgerufen werden.
Sicherheitsdatenblatt gemäß 2001/58/EG
Ausgabestand: 31.7.2002 Seite 1 von 5 1 Stoff- / Zubereitungs- und Firmenbezeichnung Produktname: AMERAH TEP Scham Hersteller / Lieferant Harema GmbH Philipp-Reis-Str. 3 D-63110 Rodgau Tel. 06106-8603-0
Sicherheitshinweise für gefährliche Stoffe und Gemische
Sicherheitshinweise für gefährliche Stoffe und Gemische Wortlaut und Kodierung, (Stand ) Übersicht über die aktuellen Textfassungen der Sicherheitshinweise (P-Sätze) in Teil 2 des Anhang IV der Verordnung
Präparat 8: Caprolactam (Beckmann Umlagerung)
Institut für Organische Chemie Grundpraktikum Organische Chemie (OC1P) WS 2016/17 Präparat 8: Caprolactam (Beckmann Umlagerung) Darstellung von -Caprolactam Literatur: H. G. O. Becker et al., Organikum,
Versuchsbezogene Betriebsanweisung nach 14 GefStoffV & Versuchsauswertung
Versuchsbezogene Betriebsanweisung nach 14 GefStoffV & Versuchsauswertung für chemische Laboratorien der Universität Heidelberg - Organisches Praktikum (Modul OC_B2) - Name: Mustermann Vorname: Max Datum:
Graf-Landsberg-Str. 1h, Neuss Telefon: Fax:
1. Stoff-/ Zubereitungs- und Firmenbezeichnung Angaben zum Produkt Handelsname: Art des Präparates: Anschrift des Lieferanten: Giftnotruf Bonn: Tel: 0228-19 240 Insektizid zum Sprühen (Produktart 18 gemäß
SICHERHEITSDATENBLATT gemäss 2001/58/EG
1. BEZEICHNUNG DES STOFFS BZW. DES GEMISCHS UND DES UNTERNEHMENS Produktinformation Handelsname : Empfohlener Anwendungsbereich : Farbmittel Firma : Omya (Schweiz) AG AGRO Baslerstrasse 42 4665 Oftringen
