R- und S-Sätze. Einleitung.
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- Bärbel Becker
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1 R- und S-Sätze Einleitung Die sogenannten R-Sätze beschreiben die Hinweise auf besondere Gefahren, die von gefährlichen Stoffen oder Zubereitungen ausgehen können. Der Buchstabe R steht für Risiko (englisch: risk phrases). Nach der Gefahrstoff-Verordnung sind die R-Sätze entsprechend der Einstufung des Stoffes auszuwählen und bei der Kennzeichnung des Stoffes zu verwenden. Analog zur Zuordnung von Gefahrensymbolen und Gefahrenbezeichnungen erfolgt die Auswahl der R-Sätze nach den Kriterien des Leitfadens zur Einstufung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe und Zubereitungen. Die R-Sätze und die Kombinationen von R- Sätzen werden in der Gefahrstoff-Verordnung aufgeführt. (Siehe auch die Texte "Gesetzliche Rahmenbedingungen für den Umgang mit Gefahrstoffen" und "Technische Richtlinien zur Sicherheit chemischer Praktika".) Die R-Sätze bestehen aus einer oder mehreren Zahlen und dem zugehörigen Text (z.b. R41: Gefahr ernster Augenschäden). Eine Besonderheit liegt beim R-Satz 10 vor, welcher für das Gefährlichkeitsmerkmal entzündlich steht, weil dieser Kategorie weder ein Gefahrensymbol noch ein Kennbuchstabe zugeordnet wurde. Die sogenannten S-Sätze beschreiben die Sicherheitsratschläge für den Gefahrstoff, diese sollen dem Verwender praktische Hinweise zur Vermeidung von Gefahren beim Umgang mit gefährlichen Stoffen und Zubereitungen geben sowie Maßnahmen beim Freiwerden der Substanz, zur Bekämpfung von Unfallfolgen und zur Durchführung der Ersten Hilfe vorschlagen. Der Buchstabe S steht für Sicherheit (englisch: safety phrases). Nach der Gefahrstoff-Verordnung sind die S-Sätze entsprechend der Einstufung des Stoffes auszuwählen und bei der Kennzeichnung des Stoffes zu verwenden. Die S-Sätze und die Kombinationen von S-Sätzen werden in der Gefahrstoff-Verordnung aufgeführt. Sie bestehen analog zu den R-Sätzen aus einer oder mehreren Zahlen und dem zugehörigen Text (z.b. S22: Staub nicht einatmen). Bei der Angabe von mehreren R- und S-Sätzen auf dem Etikett einer Chemikalie können diese durch Bindestriche (-, einzelne Sätze) oder durch Schrägstriche (/, Kombination von Sätzen) voneinander getrennt werden. Bestimmte R-Sätze sind stets mit bestimmten S-Sätzen 1
2 verknüpft, z.b. R45 mit S53. Die R- und S-Sätze sind wichtige Bestandteile einer Betriebsanweisung und müssen immer beachtet werden! In der Praxis wird der Chemiker häufiger mit dem Problem konfrontiert, dass für bestimmte Stoffe abhängig von ihrer Herkunft (Hersteller) unterschiedliche R- und S-Sätze angegeben werden. Der Grund dafür ist, dass zwar für eine Reihe von Stoffen von der EU eine verbindliche Einstufung und Kennzeichnung - d.h. sowohl Gefahrensymbole als auch R- und S-Sätze- in ihren Richtlinien angegeben wird [EWG-Richtlinie zur Angleichung der Rechtsund Verwaltungsvorschriften für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe, 67/548/EWG], für alle übrigen Gefahrstoffe, die nicht in der Liste der EU aufgenommen worden sind, ist aber im Bereich der EU der jeweilige Hersteller verpflichtet, dem Stoff Gefahrensymbole sowie R- und S-Sätze zuzuordnen. Die Zuordnung erfolgt anhand der von der EU veröffentlichten Einstufungsrichtlinien auf Grund der physikochemischen und toxikologischen Stoffdaten. In diesen Fällen liegt keine Normierung vor, so dass unterschiedlichen Herstellern verschiedene Angaben (aus der Literatur oder aus eigenen Tests) zu den Daten vorliegen, die dann zu uneinheitlichen Einstufungen führen. Die zugrunde gelegten Daten sind in der Regel nicht öffentlich zugänglich und damit ist die Einstufung nicht nachvollziehbar. Es ist daher im allgemeinen empfehlenswert, bei unterschiedlichen Einstufungen von verschiedenen Herstellern die für den Umgang mit diesen Stoffen jeweils strengsten R- bzw. S-Sätze zu beachten. R-Sätze: Hinweise auf die besonderen Gefahren Die Trennung von zwei R-Sätzen durch einen Bindestrich (-), z.b. R:12-20 bedeutet, dass die R-Sätze 12 UND 20 berücksichtigt werden müssen (und nicht 12 bis 20). Werden R-Sätze durch einen Schrägstrich (/) getrennt, z.b. R:26/27/28, so bedeutet dieses, dass die R-Sätze 26 UND 27 UND 28 gelten (Kombination von R-Sätzen). Bedeutung der einzelnen R-Sätze im Volltext R1 R2 R3 In trockenem Zustand explosionsgefährlich. Durch Schlag, Reibung, Feuer oder andere Zündquellen explosionsgefährlich. Durch Schlag, Reibung, Feuer oder andere Zündquellen besonders explosionsgefährlich. 2
3 R4 R5 R6 R7 R8 R9 R10 R11 R12 R13 R14 R15 R16 R17 R18 R19 R20 R21 R22 R23 R24 R25 R26 R27 R28 R29 R30 R31 R32 R33 R34 Bildet hochempfindliche explosionsgefährliche Metallverbindungen. Beim Erwärmen explosionsfähig. Mit und ohne Luft explosionsfähig. Kann Brand verursachen. Feuergefahr bei Berührung mit brennbaren Stoffen. Explosionsgefahr bei Mischung mit brennbaren Stoffen. Entzündlich. Leichtentzündlich. Hochentzündlich. Hochentzündliches Flüssiggas. Reagiert heftig mit Wasser. Reagiert mit Wasser unter Bildung leicht entzündlicher Gase. Explosionsgefährlich in Mischung mit brandfördernden Stoffen. Selbstentzündlich an der Luft. Bei Gebrauch Bildung explosionsfähiger/leichtentzündlicher Dampf-Luftgemische möglich. Kann explosionsfähige Peroxide bilden. Gesundheitsschädlich beim Einatmen. Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut. Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. Giftig beim Einatmen. Giftig bei Berührung mit der Haut. Giftig beim Verschlucken. Sehr giftig beim Einatmen. Sehr giftig bei Berührung mit der Haut. Sehr giftig beim Verschlucken. Entwickelt bei Berührung mit Wasser giftige Gase. Kann bei Gebrauch leicht entzündlich werden. Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase. Entwickelt bei Berührung mit Säure sehr giftige Gase. Gefahr kumulativer Wirkungen. Verursacht Verätzungen. 3
4 R35 R36 R37 R38 R39 R40 R41 R42 R43 R44 R45 R46 R48 R49 R50 R51 R52 R53 R54 R55 R56 R57 R58 R59 R60 R61 R62 R63 R64 R65 R66 R67 Verursacht schwere Verätzungen. Reizt die Augen. Reizt die Atmungsorgane. Reizt die Haut. Ernste Gefahr irreversiblen Schadens. Verdacht auf krebserzeugende Wirkung. Gefahr ernster Augenschäden. Sensibilisierung durch Einatmen möglich. Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. Explosionsgefährlich bei Erhitzen unter Einschluss. Kann Krebs erzeugen. Kann vererbbare Schäden verursachen. Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition. Kann Krebs erzeugen beim Einatmen. Sehr giftig für Wasserorganismen. Giftig für Wasserorganismen. Schädlich für Wasserorganismen. Kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Giftig für Pflanzen. Giftig für Tiere. Giftig für Bodenorganismen. Giftig für Bienen. Kann längerfristig schädliche Wirkungen auf die Umwelt haben. Gefährlich für die Ozonschicht. Kann die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen. Kann das Kind im Mutterleib schädigen. Kann möglicherweise die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen. Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen. Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen. Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. 4
5 R68 Irreversibler Schaden möglich. Bedeutung der Kombination von R-Sätzen im Volltext R14/15 Reagiert heftig mit Wasser unter Bildung leicht entzündlicher Gase. R15/29 Reagiert mit Wasser unter Bildung giftiger und leichtentzündlicher Gase. R20/21 Gesundheitsschädlich beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut. R20/22 Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken. R21/22 Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken. R20/21/22 Gesundheitsschädlich beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut. R23/24 Giftig beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut. R23/25 Giftig beim Einatmen und Verschlucken. R24/25 Giftig bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken. R23/24/25 Giftig beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut. R26/27 Sehr giftig beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut. R26/28 Sehr giftig beim Einatmen und Verschlucken. R27/28 Sehr giftig bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken. R26/27/28 Sehr giftig beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut. R36/37 Reizt die Augen und die Atmungsorgane. R36/38 Reizt die Augen und die Haut. R37/38 Reizt die Atmungsorgane und die Haut. R36/37/38 Reizt die Augen, Atmungsorgane und die Haut. R42/43 Sensibilisierung durch Einatmen und Hautkontakt möglich. R39/23 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen. R39/24 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut. R39/25 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Verschlucken. R39/23/24 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei Berührung mit der Haut. R39/23/25 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und Verschlucken. R39/24/25 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. 5
6 R39/23/24/25 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. R39/26 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen. R39/27 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut. R39/28 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Verschlucken. R39/26/27 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei Berührung mit der Haut. R39/26/28 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und durch Verschlucken. R39/27/28 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. R39/26/27/28 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. R42/43 Sensibilisierung durch Einatmen und Hautkontakt möglich. R48/20 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen. R48/21 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut. R48/22 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Verschlucken. R48/20/21 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Berührung mit der Haut. R48/20/22 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Verschlucken. R48/21/22 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. R48/20/21/22 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. R48/23 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen. R48/24 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut. 6
7 R48/25 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Verschlucken. R48/23/24 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Berührung mit der Haut. R48/23/25 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Verschlucken. R48/24/25 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. R48/23/24/25 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. R50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. R51/53 Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. R52/53 Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. R68/20 Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen. R68/21 Möglichkeit irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut. R68/22 Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Verschlucken. R68/20/21 Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei Berührung mit der Haut. R68/20/22 Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen und durch Verschlucken. R68/21/22 Möglichkeit irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. R68/20/21/22 Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. S-Sätze: Sicherheitsratschläge Die Trennung von zwei S-Sätzen durch einen Bindestrich (-), z.b. S:10-23 bedeutet, dass die R-Sätze 10 UND 23 berücksichtigt werden müssen (und nicht 10 bis 23). Werden S-Sätze durch einen Schrägstrich (/) getrennt, z.b. S:36/37/39, so bedeutet dieses, dass die S-Sätze 36 UND 37 UND 39 gelten (Kombination von S-Sätzen). 7
8 Bedeutung der einzelnen S-Sätze im Volltext S1 Unter Verschluss aufbewahren. S2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. S3 Kühl aufbewahren. S4 Von Wohnplätzen fernhalten. S5 Unter...aufbewahren (geeignete Flüssigkeit vom Hersteller anzugeben). S5.1 Unter Wasser aufbewahren. S5.2 Unter Petroleum aufbewahren. S5.3 Unter Paraffinöl aufbewahren. S6 Unter...aufbewahren (inertes Gas vom Hersteller anzugeben). S6.1 Unter Stickstoff aufbewahren. S6.2 Unter Argon aufbewahren. S6.3 Unter Kohlendioxid aufbewahren. S7 Behälter dicht geschlossen halten. S8 Behälter trocken halten. S9 Behälter an einem gut gelüftetem Ort aufbewahren. S12 Behälter nicht gasdicht verschließen. S13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. S14 Von...fernhalten (inkompatible Substanzen vom Hersteller anzugeben). S14.1 Von Reduktionsmitteln, Schwermetallverbindungen, Säuren und Alkalien fernhalten. S14.2 Von oxidierenden und sauren Stoffen sowie Schwermetallverbindungen fernhalten. S14.3 Von Eisen fernhalten. S14.4 Von Wasser und Laugen fernhalten. S14.5 Von Säuren fernhalten. S14.6 Von Laugen fernhalten. S14.7 Von Metallen fernhalten. S14.8 Von oxidierenden und sauren Stoffen fernhalten. S14.9 Von brennbaren organischen Substanzen fernhalten. S14.10 Von Säuren, Reduktionsmitteln und brennbaren Materialien fernhalten. S14.11 Von brennbaren Stoffen fernhalten. S15 Vor Hitze schützen. S16 Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen. 8
9 S17 Von brennbaren Stoffen fernhalten. S18 Behälter mit Vorsicht öffnen und handhaben. S20 Bei der Arbeit nicht essen und trinken. S21 Bei der Arbeit nicht rauchen. S22 Staub nicht einatmen. S23 Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen (geeignete Bezeichnung(en) vom Hersteller anzugeben). S23.1 Gas nicht einatmen. S23.2 Dampf nicht einatmen. S23.3 Aerosol nicht einatmen. S23.4 Rauch nicht einatmen. S23.5 Dampf/Aerosol nicht einatmen. S24 Berührung mit der Haut vermeiden. S25 Berührung mit den Augen vermeiden. S26 Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. S27 Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. S28 Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel...(vom Hersteller anzugeben). S28.1 Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser. S28.2 Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser und Seife. S28.3 Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser und Seife, möglichst auch mit Polyethylenglykol 400. S28.4 Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Polyethylenglykol 300 und Ethanol (2:1), anschließend mit viel Wasser und Seife. S28.5 Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Polyethylenglykol 400. S28.6 Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Polyethylenglykol 400, anschließend Reinigung mit viel Wasser. S28.7 Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser und saurer Seife. S29 Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. S30 Niemals Wasser hinzugießen. S33 Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen. S34 Schlag und Reibung vermeiden. S35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. 9
10 S35.1 Abfälle und Behälter müssen durch Behandeln mit 2%iger Natronlauge beseitigt werden. S36 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen. S37 Geeignete Schutzhandschuhe tragen. S38 Bei unzureichender Belüftung Atemschutzgerät anlegen. S39 Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. S40 Fußboden und verunreinigte Gegenstände mit...reinigen (vom Hersteller anzugeben). S40.1 Fußboden und verunreinigte Gegenstände mit viel Wasser reinigen. S41 Explosions- und Brandgase nicht einatmen. S42 Beim Räuchern/Versprühen geeignetes Atemschutzgerät anlegen (geeignete Bezeichnung(en) vom Hersteller anzugeben). S43 Zum Löschen...(vom Hersteller anzugeben) verwenden (wenn Wasser die Gefahr erhöht, anfügen: Kein Wasser verwenden). S43.1 Zum Löschen Wasser verwenden. S43.2 Zum Löschen Wasser oder Pulverlöschmittel verwenden. S43.3 Zum Löschen Pulverlöschmittel, kein Wasser verwenden. S43.4 Zum Löschen Kohlendioxid, kein Wasser verwenden. S43.6 Zum Löschen Sand, kein Wasser verwenden. S43.7 Zum Löschen Metallbrandpulver, kein Wasser verwenden. S43.8 Zum Löschen Sand, Kohlendioxid oder Pulverlöschmittel, kein Wasser verwenden. S45 Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen). S46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. S47 Nicht bei Temperaturen über... C aufbewahren (vom Hersteller anzugeben). S48 Feucht halten mit...(geeignetes Mittel vom Hersteller anzugeben). S48.1 Feucht halten mit Wasser. S49 Nur im Originalbehälter aufbewahren. S50 Nicht mischen mit...(vom Hersteller anzugeben). S50.1 Nicht mischen mit Säuren. S50.2 Nicht mischen mit Laugen. S50.3 Nicht mischen mit starken Säuren, starken Basen, Buntmetallen und deren Salzen. 10
11 S51 Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden. S52 Nicht großflächig für Wohn- und Aufenthaltsräume zu verwenden. S53 Exposition vermeiden - vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. S56 Diesen Stoff und seinen Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen. S57 Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden. S59 Information zur Wiederverwendung/Wiederverwertung beim Hersteller/Lieferanten erfragen. S60 Dieser Stoff und sein Behälter sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen. S61 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einholen / Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen. S62 Bei Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder dieses Etikett vorzeigen. S63 Bei Unfall durch Einatmen: Verunfallten an die frische Luft bringen und ruhigstellen. S64 Bei Verschlucken Mund mit Wasser ausspülen (nur wenn Verunfallter bei Bewusst sein ist). Bedeutung der Kombination der S-Sätze im Volltext: S1/2 Unter Verschluss und für Kinder unzugänglich aufbewahren. S3/7 Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen Ort aufbewahren. S3/9 Behälter an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren. S3/14 An einem kühlen Ort entfernt von...aufbewahren (die Stoffe, mit denen Kontakt vermieden werden muss, sind vom Hersteller anzugeben). S3/14.1 An einem kühlen, von Reduktionsmitteln, Schwermetallverbindungen, Säuren und Alkalien entfernten Ort aufbewahren. S3/14.2 An einem kühlen, von oxidierenden und sauren Stoffen sowie Schwermetalloxidverbindungen entfernten Ort aufbewahren. S3/14.3 An einem kühlen, von Eisen entfernten Ort aufbewahren. S3/14.4 An einem kühlen, von Wasser und Laugen entfernten Ort aufbewahren. S3/14.5 An einem kühlen, von Säuren entfernten Ort aufbewahren. S3/14.6 An einem kühlen, von Laugen entfernten Ort aufbewahren. S3/14.7 An einem kühlen, von Metallen entfernten Ort aufbewahren. 11
12 S3/14.8 An einem kühlen, von oxidierenden und sauren Stoffen entfernten Ort aufbewahren. S3/9/14 An einem kühlen, gut gelüfteten Ort, entfernt von... aufbewahren (die Stoffe, mit denen Kontakt vermieden werden muss, sind vom Hersteller anzugeben). S3/9/14.1 An einem kühlen, gut gelüfteten Ort, entfernt von Reduktionsmitteln, Schwermetallverbindungen, Säuren und Alkalien aufbewahren. S3/9/14.2 An einem kühlen, gut gelüfteten Ort, entfernt von oxidierenden und sauren Stoffen sowie Schwermetalloxidverbindungen aufbewahren. S3/9/14.3 An einem kühlen, gut gelüfteten Ort, entfernt von Eisen aufbewahren. S3/9/14.4 An einem kühlen, gut gelüfteten Ort, entfernt von Wasser und Laugen aufbewahren. S3/9/14.5 An einem kühlen, gut gelüfteten Ort, entfernt von Säuren aufbewahren. S3/9/14.6 An einem kühlen, gut gelüfteten Ort, entfernt von Laugen aufbewahren. S3/9/14.7 An einem kühlen, gut gelüfteten Ort, entfernt von Metallen aufbewahren. S3/9/14.8 An einem kühlen, gut gelüfteten Ort, entfernt von oxidierenden und sauren Stoffen aufbewahren. S3/9/49 Nur im Originalbehälter an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren. S3/9/14/49 Nur im Originalbehälter an einem kühlen, gut gelüfteten Ort, entfernt von... aufbewahren (die Stoffe, mit denen Kontakt vermieden werden muss, sind vom Hersteller anzugeben). S3/9/14.1/49 Nur im Originalbehälter an einem kühlen, gut gelüfteten Ort, entfernt von Reduktionsmitteln, Schwermetallverbindungen, Säuren und Alkalien aufbewahren. S3/9/14.2/49 Nur im Originalbehälter an einem kühlen, gut gelüfteten Ort, entfernt von oxidierenden und sauren Stoffen sowie Schwermetallverbindungen aufbewahren. S3/9/14.3/49 Nur im Originalbehälter an einem kühlen, gut gelüfteten Ort, entfernt von Eisen aufbewahren. S3/9/14.4/49 Nur im Originalbehälter an einem kühlen, gut gelüfteten Ort, entfernt von Wasser und Laugen aufbewahren. 12
13 S3/9/14.5/49 Nur im Originalbehälter an einem kühlen, gut gelüfteten Ort, entfernt von Säuren aufbewahren. S3/9/14.6/49 Nur im Originalbehälter an einem kühlen, gut gelüfteten Ort, entfernt von Laugen aufbewahren. S3/9/14.7/49 Nur im Originalbehälter an einem kühlen, gut gelüfteten Ort, entfernt von Metallen aufbewahren. S3/9/14.8/49 Nur im Originalbehälter an einem kühlen, gut gelüfteten Ort, entfernt von oxidierenden und sauren Stoffen aufbewahren. S7/8 Behälter trocken und dicht geschlossen halten. S7/9 Behälter dicht geschlossen an einen gut gelüfteten Ort aufbewahren. S7/47 Behälter dicht geschlossen und nicht bei Temperaturen über... C aufbewahren (vom Hersteller anzugeben). S20/21 Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen. S24/25 Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. S29/35 Nicht in die Kanalisation gelangen lassen; Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. S29/56 Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. S36/37 Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen. S36/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. S37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. S36/37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille /Gesichtsschutz tragen. S47/49 Nur im Originalbehälter bei einer Temperatur von nicht über... C (vom Hersteller anzugeben) aufbewahren. 13
Kennzeichnung von Gefahrstoffen nach Chemikalienrecht (Stand: Januar 2005)
Kennzeichnung von Gefahrstoffen nach Chemikalienrecht (Stand: Januar 2005) 1. Gefahrensymbole und bezeichnungen für gefährliche Stoffe und Zubereitungen (Richtlinie 67/548/EWG Anhang II) 2. Hinweise auf
Liste der R- und S-Sätze
Liste der R- und S-Sätze R-Sätze: Liste der Hinweise auf die besonderen Gefahren (R-Sätze): R 1 R 2 R 3 R 4 R 5 R 6 R 7 R 8 R 9 R 10 R 11 R 12 R 14 R 15 R 16 R 17 R 18 R 19 R 20 R 21 R 22 R 23 R 24 R 25
Bezeichnungen der besonderen Gefahren bei gefährlichen Stoffen und Zubereitungen (R-Sätze) Jeden Tag mit ins Labor bringen!
Bezeichnungen der besonderen Gefahren bei gefährlichen Stoffen und Zubereitungen (R-Sätze) Jeden Tag mit ins Labor bringen! R 1 R 2 R 3 R 4 R 5 R 6 R 7 R 8 R 9 R 10 R 11 R 12 R 14 R 15 R 16 R 17 R 18 R
R- und S-Sa tze in deutscher Sprache
R- und S-Sa tze in deutscher Sprache R-Sätze R 1 R 2 R 3 R 4 R 5 R 6 R 7 R 8 R 9 R 10 R 11 R 12 R 14 R 15 R 16 R 17 R 18 R 19 R 20 R 21 R 22 R 23 R 24 R 25 R 26 R 27 R 28 In trockenem Zustand explosionsgefährlich.
Quelle: Verordnung vom 18. Mai 2005 über den Schutz vor gefährlichen Stoffen und Zubereitungen (Chemikalienverordnung, ChemV, SR 813.
Quelle: Verordnung vom 18. Mai 2005 über den Schutz vor gefährlichen Stoffen und Zubereitungen (Chemikalienverordnung, ChemV, SR 813.11) Anhang 1 1 (Art. 39 Abs. 1, 40, 46, 47 Abs. 2, 100 Abs. 2 Bst. c)
A.6 Auflistung der R- und S-Sätze
A.6 Auflistung der R- und S-Sätze Auflistung der R- und S-Sätze nach der EG-Richtlinie 67/548/EWG, Anhang III bzw. IV, zuletzt geändert durch die 28. Anpassungsrichtlinie 2001/59/EG. R-Sätze R 1: In trockenem
Anhang III. Bezeichnungen der besonderen Gefahren bei gefährlichen Stoffen und Zubereitungen
Anhang III Bezeichnungen der besonderen Gefahren bei gefährlichen Stoffen und Zubereitungen R1 R2 R3 R4 R5 R6 R7 R8 R9 R10 R11 R12 R14 R15 R16 R17 R18 R19 R20 R21 R22 R23 R24 R25 R26 R27 R28 R29 In trockenem
Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen, Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und
R1 R2 R3 R4 R5 R6 R7 R8 R9 R10 R11 R12 R14 In trockenem Zustand explosionsgefährlich Durch Schlag, Reibung, Feuer oder andere Zündquellen explosionsgefährlich Durch Schlag, Reibung, Feuer oder andere Zündquellen
Synthese von N -(4-Ethoxyphenyl)harnsto (Dulcin)
Name: Dirk Meineke Assistent: Sebastian Barfüÿer Datum: 23. Juni 2008 Synthese von N -(4-Ethoxyphenyl)harnsto (Dulcin) 1 Gefahrensymbole, R- und S-Sätze Isopropanol (F, Xi) R 11-36-67 S 7-16-24/25-26 p-phenetidin
Die Liste der S-Sätze mit entsprechenden P-Sätzen erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Übersetzungstabelle* zwischen Sicherheitsratschlägen (S-Sätze gemäß RL 67/548/EWG) und Sicherheitshinweisen (P-Sätze gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008) Die Liste der S-Sätze mit entsprechenden P-Sätzen
Synthese von p-methoxy-zimtsäure
Name: Dirk Meineke Assistent: Sebastian Barfüÿer Datum: 24. Juni 2008 Synthese von p-methoxy-zimtsäure 1 Gefahrensymbole, R- und S-Sätze Salzsäure rauchend 37% (C) R 34-37 S 26-36/37/39-45 Piperidin (T,
Synthese von n-butylacetat
Name: Dirk Meineke Assistent: Sebastian Barfüÿer Datum: 23. Juni 2008 Synthese von n-butylacetat 1 Gefahrensymbole, R- und S-Sätze Schwefelsäure konz. (C) R 35 S 26-30-45 1-Butanol (Xn) R 10-22-37/38-41-67
Synthese von 5-Nonanol
Name: Dirk Meineke Assistent: Sebastian Barfüÿer Datum: 1. Juli 2008 Synthese von 5-Nonanol 1 Gefahrensymbole, R- und S-Sätze Natriumborhydrid (F, T) R 15-24/25-35 S 14.2-26-36/37/39-43.6-45 Diethylether
Die Liste der S-Sätze mit entsprechenden P-Sätzen erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Übersetzungstabelle* zwischen Sicherheitsratschlägen (S-Sätze gemäß RL 67/548/EWG) und Sicherheitshinweisen (P-Sätze gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008) Die Liste der S-Sätze mit entsprechenden P-Sätzen
Gefahrenkennzeichnung von Chemikalien
Gefahrenkennzeichnung von Chemikalien Symbole; Gefahrenhinweise (R-Sätze) und Sicherheitsratschläge (S-Sätze) (nach Anhang II, III und IV der Richtlinie 67/548/EWG; Stand: 28. Technische Anpassung 2001/59/EG)
Synthese von Triethylcarbinol I
Name: Dirk Meineke Assistent: Sebastian Barfüÿer Datum: 10. Juni 2008 Synthese von Triethylcarbinol I 1 Gefahrensymbole, R- und S-Sätze Diethylether (Xn, F) R 12-19-22-66-67 S 9-16-29-33 3-Pentanon (F,
Synthese von Phenylacetylen
Name: Dirk Meineke Assistent: Sebastian Barfüÿer Datum: 6. Juni 2008 Synthese von Phenylacetylen 1 Gefahrensymbole, R- und S-Sätze Phenylacetylen (Xn) R 10-45-46-20/21/22-36/37/38 S 16-45-26-36/37/39 1,2-Dibrom-ethylbenzen
Die Liste der S-Sätze mit entsprechenden P-Sätzen erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Übersetzungstabelle* zwischen Sicherheitsratschlägen (S-Sätze gemäß RL 67/548/EWG) und Sicherheitshinweisen (P-Sätze gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008) Die Liste der S-Sätze mit entsprechenden P-Sätzen
Synthese von 1-Brompropan
Name: Dirk Meineke Assistent: Sebastian Barfüÿer Datum: 13. Mai 2008 Synthese von 1-Brompropan 1 Gefahrensymbole, R- und S-Sätze 1-Propanol (F) R 11-41-67 S 7-16-24-26-39 1-Brompropan (Xn) R 60-11-36/37/38
Synthese von Brommaleinsäure
Name: Dirk Meineke Assistent: Sebastian Barfüÿer Datum: 25. Mai 2008 Synthese von Brommaleinsäure 1 Gefahrensymbole, R- und S-Sätze Diethylether (Xn, F) R 12-19-22-66-67 S 9-16-29-33 Toluol (Xn, F) R 11-38-48/20-63-65-67
Vergleich der Kennzeichnungen: RL 67/548/EWG VO EG/1272/2008 geordnet nach R-Sätzen
Vergleich der Kennzeichnungen: RL 67/548/EWG VO EG/1272/2008 geordnet nach R-Sätzen brauner Text: blauer Text: grauer Text: violetter Text: H-Satz: EUnnn: RL 67/548/EWG VO EG/1272/2008 noch nicht in VO
Die Liste der S-Sätze mit entsprechenden P-Sätzen erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Übersetzungstabelle* zwischen Sicherheitsratschlägen (S-Sätze gemäß RL 67/548/EWG) und Sicherheitshinweisen (P-Sätze gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008) Die Liste der S-Sätze mit entsprechenden P-Sätzen
Synthese von m-dinitrobenzol
Name: Dirk Meineke Assistent: Sebastian Barfüÿer Datum: 9. Juni 2008 Synthese von m-dinitrobenzol 1 Gefahrensymbole, R- und S-Sätze Schwefelsäure konz. (C) R 35 S 26-30-45 Salpetersäure rauchend 100% (O,
Synthese von 1-Morpholino-1-cyclohexen
Name: Dirk Meineke Assistent: Sebastian Barfüÿer Datum: 11. Juni 2008 Synthese von 1-Morpholino-1-cyclohexen 1 Gefahrensymbole, R- und S-Sätze Toluol (Xn, F) R 11-38-48/20-63-65-67 S 36/37-46-62 Cyclohexanon
Gefahrenkennzeichnung von Chemikalien
Information zur Chemikaliengesetzgebung AVS, Chemiesicherheit Obere Vorstadt 14 5000 Aarau Merkblatt A11 Seite 1 von 9 Version 2.0 / Januar 2008 Gefahrenkennzeichnung von Chemikalien Gefahrenhinweise (R-Sätze)
Anhang Standardsatztext Deutsch (DE) Annex Code DE
Anhang Standardsatztext Deutsch (DE) Code Annex Code DE R-Sätze: R1 In trockenem Zustand explosionsgefährlich. R2 Durch Schlag, Reibung, Feuer oder andere Zündquellen explosionsgefährlich. R3 Durch Schlag,
Synthese von Methylrot Natriumsalz
Name: Dirk Meineke Assistent: Sebastian Barfüÿer Datum: 9. Juni 2008 Synthese von Methylrot Natriumsalz 1 Gefahrensymbole, R- und S-Sätze Salzsäure rauchend 37% (C) R 34-37 S 26-36/37/39-45 Dichlormethan
I. Sicherheitshinweise zum praktischen Arbeiten im Labor
I. Sicherheitshinweise zum praktischen Arbeiten im Labor Diese Einführung soll eine Hilfe für sicheres Arbeiten im biophysikalischen Praktikum darstellen und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Hochentzündliche und leichtentzündliche Gefahrstoffe
Gruppe A Hochentzündliche und leichtentzündliche Gefahrstoffe F+/F hochentzündlich leichtentzündlich Die Gefahrstoffe der Gruppe A enthalten organische Lösemittel, die mit Luft explosionsfähige Gemische
Sicherheitshinweise (P)
Sicherheitshinweise (P) P101 P102 P103 P201 P202 P210 P211 P220 P221 P222 P223 P230 P231 P232 P233 P234 P235 P240 P241 P242 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
Ergänzende Hinweise Hautkontakt vermeiden! Indikator: Ninhydrinlösung (0,5 Gramm in 100 Milliliter Aceton)
Aminosäure-Reaktion mit Ninhydrin Brandgefahr! Propan-2-ol R-Sätze: 11-36-67 S-Sätze: 7-16-24/25-26 Butan-1-ol R-Sätze: 10-22-37/38-41-67 S-Sätze: 7/9-13-26-37/39-46 Essigsäure R-Sätze: 10-35 S-Sätze:
LISTE DER SICHERHEITSHINWEISE
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP-Verordnung) ANHANG IV LISTE DER SICHERHEITSHINWEISE P-Sätze (Precautionary statements) Sicherheitshinweise
Anhang IV. Teil 2 der
Anhang IV Teil 2 der VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zur Änderung
Sicherheitshinweise P-Sätze (früher S-Sätze)
Sicherheitshinweise P-Sätze (früher S-Sätze) Kodierung der S-Sätze: 1. Sicherheitshinweise Allgemein P101: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102: Darf
Liste der H-Statements (H = Hazard)
Liste der H-Statements (H = Hazard) H-Statements sind weltweit gültig, EUH-Statements sind nur in der EU vorgeschrieben H200 Instabil, explosiv. H201 Explosiv, Gefahr der Massenexplosion. H202 Explosiv;
1. Gefahrensymbole und -Bezeichnungen nach Anhang 1 der Chemikalienverordnung (und EG-Richtlinie 67/548/EWG, DSD) Information zum Chemikalienrecht
Information zum Chemikalienrecht Kantonale Fachstellen für Chemikalien Merkblatt A12 Seite 1 von 10 Ver. 6.0-04/2016 EU-Gefahrenkennzeichnung von Chemikalien (DSD) Dieses Merkblatt richtet sich an Verwenderinnen
Risiken der verwendeten Gefahrstoffe und Sicherheitsvorkehrungen. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar
Stand 4.04.2012 Krebserzeugende Substanzen Karz. 1A und 1B und erbgutverändernde Substanzen (Mutag. 1A und 1B) werden im Praktikum nicht eingesetzt. Abkürzungen: Mutag.= Mutagen; Karz.=Karzinogen Gesetzliche
Chromatographie von Acetylsalicylsäure. Gefährdungsbeurteilung. Schülerexperiment. Lehrerexperiment
Chromatographie von Acetylsalicylsäure Brandgefahr! Cyclohexan R-Sätze: 11-38-65-67-50/53 S-Sätze: 9-16-25-33-60-61-62 Acetylsalicylsäure R-Sätze: 22 S-Sätze: 26-37/39-45 Aceton R-Sätze: 11-36-66-67 S-Sätze:
Tabellen zur Kennzeichnung, Entsorgungsratschläge
86 Sicherheitsrichtlinien Unterricht III - 14 Tabellen zur Kennzeichnung, Entsorgungsratschläge III - 14.1 Gefahrensymbole Gefahrenbezeichnungen Gefährlichkeitsmerkmal 1 Gefahrensymbol Gefahrenbezeichnung
Gefahrensymbole, R- u. S-Sätze
Gefahrensymbole, R- u. S-Sätze Reizend (Xi) Einstufung: Ohne ätzend zu sein, können bei kurzzeitigem, länger andauerndem oder wiederholtem Kontakt mit Haut oder Schleimhaut Entzündungen hervorgerufen werden.
P-Sätze (Precautionary Statements)
P-Sätze (Precautionary Statements) mit Hinweisen zur Sicherheit In der Regel werden maximal 6 P-Sätze ausgewählt. Diese können je nach Einsatzbereich variieren. Auf der vorliegenden Liste wurden die P-Sätze
OTTOKRAFTSTOFF GEFAHR
Kennzeichnung Zapfsäule für Ottokraftstoff (Mischung) OTTOKRAFTSTOFF Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar. Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. Verursacht Hautreizungen.
LISTE DER GEFAHRENHINWEISE, ERGÄNZENDEN GEFAHRENMERKMALE UND ERGÄNZENDEN KENNZEICHNUNGSELEMENTE. Gefahrenhinweise
LISTE DER GEFAHRENHINWEISE, ERGÄNZENDEN GEFAHRENMERKMALE UND ERGÄNZENDEN KENNZEICHNUNGSELEMENTE Gefahrenhinweise Die Gefahrenhinweise werden gemäß Anhang I Teile 2, 3, 4 und 5 angewendet. Bei der Wahl
S I C H E R H E I T S D A T E N B L A T T. Permabond 145S
S I C H E R H E I T S D A T E N B L A T T 1. Bezeichnung des Stoffes/der Zubereitung und des Unternehmens Verwendung des Stoffes/der Zubereitung Bezeichnung des Unternehmens Dichtmasse Tel. +41 71 844
Präparat 2: 3 Dimethylaminomethylindol (Gramin) (Mannich Reaktion)
Institut für Organische Chemie Grundpraktikum Organische Chemie (OC1P) WS 2017/18 Präparat 2: 3 Dimethylaminomethylindol (Gramin) (Mannich Reaktion) Darstellung von Gramin Literatur: H. G. O. Becker et
SICHERHEITSDATENBLATT gemäss 2001/58/EG
1. BEZEICHNUNG DES STOFFS BZW. DES GEMISCHS UND DES UNTERNEHMENS Produktinformation Handelsname : Empfohlener Anwendungsbereich : Farbmittel Firma : Omya (Schweiz) AG AGRO Baslerstrasse 42 4665 Oftringen
Graf-Landsberg-Str. 1h, Neuss Telefon: Fax:
1. Stoff-/ Zubereitungs- und Firmenbezeichnung Angaben zum Produkt Handelsname: Art des Präparates: Anschrift des Lieferanten: Giftnotruf Bonn: Tel: 0228-19 240 Insektizid zum Sprühen (Produktart 18 gemäß
Laufende Nummer (01, 02, ) 2 = Physikalische Gefahren 3 = Gesundheitsgefahren 4 = Umweltgefahren
H-Sätze nach CLP-Verordnung Strukturierung der H-Sätze: H 3 01 Laufende Nummer (01, 02, ) Gruppierung 2 = Physikalische Gefahren 3 = Gesundheitsgefahren 4 = Umweltgefahren Steht für Gefahrenhinweis ( Hazard-Statement
Fettgehalt einer Tafel Schokolade
Fettgehalt einer Tafel Schokolade Betriebsanweisung nach 20 Gefahrstoffverordnung Verwendete Chemikalien Bezeichnung RSätze SSätze Gefährlichkeitsmerkmale 100 ml R 1138 50/536567 S 9162933 606162 leicht
Präparat 10: Essigsäureisopentylester (Veresterung)
Institut für Organische Chemie Grundpraktikum Organische Chemie (OC1P) WS 2017/18 Präparat 10: (Veresterung) Literatur: D. R. Palleros, Experimental Organic Chemistry, John Wiley & Sons, Weinheim 2000,
Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) 1907/2006. Produkt: Silicagel E Blau
Version 01/2015 Teil 1 Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) 1907/2006 Dry & Safe GmbH Bahnhofstrasse 16 CH-4702 Oensingen Produkt: Silicagel E Blau Angaben zum Lieferanten/Händler Tel. 0041 62 396
SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 SSG4400B
1. BEZEICHNUNG DES STOFFES BZW. DES GEMISCHES UND DES UNTERNEHMENS Handelsname : Verwendung : Vernetzer für die Elastomerherstellung. Firma : Momentive Performance Materials GmbH Chempark Leverkusen Gebaeude
ALPRO chem.-techn. Produkte Balisberg CH-6318 Walchwil Schweiz Tel. +41 (0) Ansprechperson: Frau A. Lendi
S I C H E R H E I T S D A T E N B L A T T Spezial Schmierseife 1. STOFF-/ZUBEREITUNGS- UND FIRMENBEZEICHNUNG Verwendung des Stoffes/der Zubereitung Reinigungsmittel Produktnummer 1120 Lieferant ALPRO chem.-techn.
Liste der Gefahrenhinweise, ergänzenden Gefahrenmerkmale und ergänzenden Kennzeichnungselemente
Liste der Gefahrenhinweise, ergänzenden Gefahrenmerkmale und ergänzenden Kennzeichnungselemente Wortlaut und, (Stand 8. ATP) Übersicht über die aktuellen Textfassungen der Gefahrenhinweise (H-Sätze) und
Gefahren durch Haushaltschemikalien
Gefahren durch Haushaltschemikalien Versteckte Gefahren Ist Ihnen bewusst, dass Sie jeden Tag mit gefährlichen Chemikalien in Kontakt kommen? Aber nicht nur am Arbeitsplatz Bei jedem von uns steht mindestens
Anhang III. Teil 1 der
1 Anhang III Teil 1 der VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zur Änderung
Versuchsbezogene Betriebsanweisung nach 20 GefStoffV. für chemische Laboratorien der Universität Regensburg. Chemisches Praktikum für Physiker
Versuchsbezogene Betriebsanweisung nach 20 GefStoffV für chemische Laboratorien der Universität Regensburg Chemisches Praktikum für Physiker Name Vorname Platz Assistent/in Versuch I: Gemisch und Verbindung;
Präparat 11: Dibenzylidenaceton (Aldolkondensation)
Institut für Organische Chemie Grundpraktikum Organische Chemie (OC1P) WS 2016/17 Präparat 11: (Aldolkondensation) Darstellung von Literatur: H. G. O. Becker et al., Organikum, Wiley-VCH, Weinheim, 23.
Synthese von Triphenylmethanol
Synthese von Triphenylmethanol Name des/der Assistenten/in: Geyer Karolin Datum der Versuchsdurchführung: 9.1.2006 Rémy Denzler, D-Biol 1 1. Methode C-C Bindungsknüpfung von ombenzol und Benzophenon durch
HIS-Industrieberatung GmbH Großberghausen 6b Remscheid Telefon: +49 (0) Telefax: +49 (0)
1. Stoff-/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung Angaben zum Produkt: Angaben zum Hersteller/Lieferanten HIS-Industrieberatung GmbH Großberghausen 6b 42859 Remscheid Telefon: +49 (0) 21 91-4 61 90 57 Telefax:
Gefahrenklassen Gefahrenpiktogramme Signalwörter Gefahrenhinweise (H-Sätze) Sicherheitshinweise (P-Sätze)
Hinweise zur Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen Mit Inkrafttreten der CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 am 20.01.2009 wurden die Vorgaben der UN für ein Global Harmonisiertes System (GHS) für
Sicherheitsdatenblatt gemäß Richtlinie 91/155/EWG
1. Stoff/Zubereitungs und Firmenbezeichnung URL : www.ede.de Dieselstraße 33 45 TelefonNr. : +49 202 60960 42389 Wuppertal (Germany) Notruf D : verschiedene Giftnotrufzentralen u.a. 0301 92 40 Datenblatt
: SSG 4000 E. Version 1. Druckdatum Überarbeitet am
1. STOFF-/ZUBEREITUNGS- UND FIRMENBEZEICHNUNG Handelsname Verwendung : : Silicon Elastomer Firma : Momentive Performance Materials GmbH Chempark Leverkusen Gebaeude V7 DE - 51368 Leverkusen Telefon : +49
Sicherheitsdatenblatt gemäss 2001/58/EG
1. STOFF-/ZUBEREITUNGS- UND FIRMENBEZEICHNUNG Produktinformation Handelsname : Empfohlener Anwendungsbereich : Fungizid FIRMA : Omya (Schweiz) AG AGRO Baslerstrasse 42 4665 Oftringen Telefon : +41627892929
Ligandenaustausch am Chrom(III)-ion. Gefährdungsbeurteilung. Lehrerexperiment. Schülerexperiment
Ligandenaustausch am Chrom(III)-ion keine! Chrom(III)-chlorid-Lösung (0,1 mol/l) R-Sätze: 22 S-Sätze: 24-25 Ammoniak-Lösung (20%ig) Eine Chrom(III)-chloridlösung wird im Reagenzglas tropfenweise bis zur
Allgemeine Betriebsanweisung nach 14 der Gefahrstoffverordnung. Grundpraktikum Chemie
Allgemeine Betriebsanweisung 1 - Allgemeine Betriebsanweisung nach 14 der Gefahrstoffverordnung Grundpraktikum Chemie für Studierende der Dentaltechnik, Verfahrenstechnik und Werkstofftechnik 1 Allgemeiner
Sicherheitsdatenblatt
1. Bezeichnung des Stoffes bzw. der Zubereitung und Firmenbezeichnung Handelsname: M+W Whitening Star Office # 000 891 Hersteller/Lieferant: M+W Dental Müller & Weygandt GmbH Industriestr.25 63654 Büdingen
Sicherheitshinweise für gefährliche Stoffe und Gemische
Sicherheitshinweise für gefährliche Stoffe und Gemische Wortlaut und Kodierung, (Stand ) Übersicht über die aktuellen Textfassungen der Sicherheitshinweise (P-Sätze) in Teil 2 des Anhang IV der Verordnung
Ergänzende Hinweise Im Abzug arbeiten! Mit einem angefeuchteten Indikatorpapier überprüfen.
Reaktion von Brom mit Alkanen ** Brom R-Sätze: 26-35-50 S-Sätze: 7/9-26-45-61 Heptan Pentan R-Sätze: 12-51/53-65-66-67 S-Sätze: 9-16-29-33-61-62 Mehrere Milliliter Bromlösung (wenige Tropfen Brom in Heptan
Die H-Sätze und P-Sätze des EU-GHS-Systems auf Deutsch
Die H-Sätze und des EU-GHS-Systems auf Deutsch H-Codes H200 H201 H202 H203 H204 H205 H220 H221 H222 H223 H224 H225 H226 H228 H240 H241 H242 H250 H251 H252 H260 H261 H270 H271 H272 H280 H281 H290 H300 H301
Gefahrstoffverzeichnis ÖKOPROFIT-Pflicht-Arbeitsblatt 6-1 Datum: FH München, Drucksaal G0.32 Bearbeiter: Berchtold Version: 1
Gefahrstoffverzeichnis ÖKOPROFIT-Pflicht-Arbeitsblatt 6-1 Datum: FH München, Version: 1 Nr. Stoffbezeichnung, Verwendung 1 Walzen- /Gummiwaschmittel Böttcherin Blau (AIII) 2 Walzen- / Gummiwaschmittel
S I C H E R H E I T S D A T E N B L A T T. Micropolish
S I C H E R H E I T S D A T E N B L A T T Micropolish 1. STOFF-/ZUBEREITUNGS- UND FIRMENBEZEICHNUNG Verwendung des Stoffes/derZubereitung Chemische Charakterisierung Produktnummer Lieferant Reinigungspaste
H- und P-Sätze. Einleitung.
H- und P-Sätze Einleitung Seit dem Inkrafttreten der CLP- oder GHS-Verordnung (CLP bedeutet classification, labelling and packaging und GHS bedeutet Globally Harmonised System of Classification and Labelling
1. BEZEICHNUNG DES STOFFES BZW. DER ZUBEREITUNG UND DES UNTERNEHMENS
1. BEZEICHNUNG DES STOFFES BZW. DER ZUBEREITUNG UND DES UNTERNEHMENS Handelsname Hersteller / Lieferant Auskunftgebender Bereich Notfallauskunft Luhns GmbH Schwarzbach 91 137, D 42277 Wuppertal Telefon
Zuordnung der GHS-Piktogrammen zu den Gefahrenklassen, Gefahrenkategorien und den H-Sätzen
Zuordnung der GHS-en zu den enklassen, enkategorien und den n GHS- GHS01 enklasse Explosive Stoffe/ Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff Selbstzersetzliche Unterklasse 1.1 Unterklasse 1.2 Unterklasse
GHS-Einstufung und Kennzeichnung der verwendeten Gefahrstoffe
Lernen durch Lehren im Fachgebiet Chemie GHS-Einstufung und Kennzeichnung der verwendeten Gefahrstoffe (Quellen: http://gestis.itrust.de/nxt/gateway.dll/gestis_de/000000.xml?f=templates$fn=default.htm$3.0,
Sicherheitshinweise nach GHS
Sicherheitshinweise nach GHS Bei den Sicherheitshinweisen nach GHS (den P-Sätzen) sind im Gegensatz zu den H-Sätzen Kombinationen in dem Maß gestattet, wie sie in der Anhang IV der EG- GHS-Verordnung angegeben
1. Stoff-/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung. 2. Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen. 3. Mögliche Gefahren. 4. Erste-Hilfe-Massnahmen
Ausgabedatum: Februar 2003 Druckdatum: 07.03.2003 Seite 1 von 3 1. Stoff-/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung 1.1 Angaben zum Produkt: Handelsname: Nelkenöl 1.2 Angaben zum Hersteller: Kettenbach GmbH
Sicherheitsdatenblatt ZM FlexFug gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31 Aktuelle Fassung vom Seite 1 von 5
Sicherheitsdatenblatt ZM FlexFug gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31 Seite 1 von 5 1 Stoff/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung Verwendung: saurer Reiniger Handelsname: ZM FlexFug (Zementschleierentferner FlexFug)
H- und P-Sa tze nach GHS
H- und P-Sa tze nach GHS Gefahrenhinweise / Hazard statements nach GHS Gefahrenhinweise / Hazard statements nach GHS H200 Instabil, explosiv. H201 Explosiv, Gefahr der Massenexplosion. H202 Explosiv; große
Zuordnung der GHS-Piktogrammen zu den Gefahrenklassen, Gefahrenkategorien und den H-Sätzen
Zuordnung der GHS-en zu den enklassen, enkategorien und den n GHS- GHS01 enklasse Explosive Stoffe/ Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff Selbstzersetzliche Unterklasse 1.1 Unterklasse 1.2 Unterklasse
