Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien. Gründe der Entstehung
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- Heiko Kalb
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1 G H S Neu: verabschiedet seit September 2008 lobally armonized ystem of Classification and Labelling of Chemicals Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien 1 Gründe der Entstehung 1. Wachsender internationaler Handel 2. Bedürfnis nach einem einheitlichen weltweiten Sicherheitsstandard 3. gegenwärtig bestehen unterschiedliche Systeme für Kennzeichnung 4. ebenso unterschiedliche Einstufungen und damit auch unterschiedliche Behandlung gleicher Stoffe und Zubereitungen in den verschiedenen Ländern 2
2 Beispiel: Ein Stoff mit einer oralen Toxizität von LD50 = 257 mg/kg GHS: Transport liquid: solid: Danger (Skull & Cross Bones) slightly toxic not classified EU: Harmful (St Andrew s Cross) US: Toxic CAN: Toxic Australia: Harmful India: Non-toxic Japan: Toxic Malaysia: Harmful Thailand: Harmful New Zealand: Hazardous China: Not Dangerous Korea: Toxic 3 Kernelemente von GHS: einheitliche Kennzeichnungselemente, einheitliche Einstufungskriterien, einheitliches Sicherheitsdatenblatt. 4
3 Neue Piktogramme von GHS: Piktogramme (rotumrandete Raute mit schwarzem Symbol auf weißem Grund) warnen in Zukunft bildhaft vor den Gefahren. Die jetzt gültigen Symbole sollen ab dem Zeitpunkt der Einführung des neuen Systems in der EU durch diese neuen Symbole ersetzt werden. Es sind Übergangszeiten von ca. 3 bis 8 Jahren eingesetzt in denen die Einstufung nach dem alten und neuen System vorgenommen werden soll. Das gilt auch für das Umschreiben der Sicherheitsdartenblätter 5 Nach derzeitigem Chemikalienrecht gibt es sieben Piktogramme zum Umgang und mindestens 15 zum Transport, die durch 67 Gefahrenhinweise (R-Sätze) und 64 Sicherheitsratschläge (S-Sätze) ergänzt werden. Ohne radioaktive Stoffe 6
4 mit GHS wird gibt es neun Piktogramme; und es wird 71 Gefahrenhinweise und 135 Sicherheitsratschläge geben. 7 Vereinfachter Vergleich der Kennzeichnungen Achtung: Die Korrelation mit den bestehenden Klassierungssystemen kann in Details von dieser Tabelle abweichen! 8
5 Die bisherigen Gefahrenbezeichnungen wie beispielsweise gesundheitsschädlich oder giftig werden durch neue Gefahrenklassen ersetzt. Die Gefahrenklassen werden zusätzlich je nach dem Gefährdungspotential in Gefahrenkategorien unterteilt. Neue Gefahrenhinweise, sogenannte Hazard Statements, ersetzen die bisherigen R-Sätze. Neue Sicherheitshinweise in Form von Vorsichtsmaßnahmen, sogenannte Precautionary Statements, ersetzen die bekannten S-Sätze. Neu hinzu kommen sogenannte Signalwörter, die den potentiellen Gefährdungsgrad beschreiben und zusätzlich zu den Gefahrenpiktogrammen verwendet werden. Das Signalwort Danger (Gefahr) dient zur Kennzeichnung der gefährlicheren Gefahrenkategorien. Das Signalwort Warning (Warnung) wird für die weniger gefährlichen Gefahrenkategorien eingesetzt. 9 10
6 Umgang Transport GHS 11 Schema der Klassifizierung: 12
7 13 Geänderte Einstufungskriterien von GHS! Die bisher in der EU gültigen Kriterien für die Einstufung werden sich zum Teil verschieben. z. B. die LD50-Grenzen zur Einstufung von Giftig. Als Konsequenz wird es bei GHS mehr giftige Stoffe und Zubereitungen geben. 14
8 Neue und bestehende Einstufung am Beispiel akute orale Toxizität GHS kein Symbol LD50 5 mg/kg EU 25 mg/kg T+ T Xn 15 Auswirkungen des GHS auf die betriebliche Praxis von Einstufung, Kennzeichnung und Umgang: Aufgrund der neuen Einstufungsgrenzen (z. B. Flammpunkt) müssen alle Stoffe/Rezepturen auf der Basis einer neuen Datendefinition der Gefahrstoffe neu eingestuft werden. Für die Erstellung von Sicherheitsdatenblättern werden künftig wesentlich mehr Informationen in den Bereichen Gesundheitsgefahren und Toxizität benötigt. Durch die neuen Klassifizierungen wird die Anzahl der zu klassifizierenden Stoffe um bis zu 82 % steigen. (Quelle VCI) 16
9 Zusammenfassung der Änderungen durch GHS: Ersatz der Gefahrensymbole durch neun zum Teil neue Piktogramme neue Einstufungskriterien Ersatz der 67 R-Sätze durch 71 Hazard Statements Ersatz der 64 S-Sätze durch 135 Precautionary Statements Keine Liste mehr mit Legaleinstufungen wie im Anhang I der Stoffrichtlinie, allenfalls für cmr- und atemwegssensibilisierende Stoffe Verschärfte Einstufung von Zubereitungen: Sehr viel mehr Zubereitungen als bisher müssen als gefährlich eingestuft werden. Auswirkungen auf das untergesetzliche Regelwerk: Änderung vieler Vorschriften, die auf die Einstufung und Kennzeichnung Bezug nehmen, wie beispielsweise die ChemVerbotsV, die Betriebssicherheitsverordnung und die Störfallverordnung. Bei den internationalen Vorschriften für den Gefahrguttransport gibt es sehr viel weniger Änderungen als im Gefahrstoffbereich. 17 Fazit: Die weltweite Angleichung der Einstufung und Kennzeichnung im Transport und Umgang mit gefährlichen Stoffen ist aufgrund des internationalen Warenaustausches längst überfällig. Positiv ist anzumerken, dass die Symbolvielfalt reduziert wird und die Angaben in den Sicherheitsdatenblättern auf die zentralen sicherheits- und umweltrelevanten Daten konzentriert werden sollen. Sie führt innerhalb Europas nach den jetzigem Stand der Planung zu einem erheblichen Umstellungsaufwand. Dieses lässt sich jedoch aufgrund der Regelungsdichte innerhalb der EU kaum vermeiden. 18
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