Hygiene aktuell. Inhalt. CLP-Verordnung Was ändert sich? CLP-Verordnung Alte/ neue Kennzeichnung reizend bei alkoholischen Händedesinfektionsmitteln
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- Inken Hafner
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1 Hygiene aktuell Inhalt CLP-Verordnung Was ändert sich? CLP-Verordnung Alte/ neue Kennzeichnung reizend bei alkoholischen Händedesinfektionsmitteln
2 AKTUELL CLP-Verordnung: Was ändert sich? Mit der neuen CLP 1 -Verordnung sollen mögliche Risiken beim Umgang mit Chemikalien reduziert und die Sicherheit erhöht werden. Am Beispiel des Flächen-Desinfektionsmittels Kohrsolin extra von HARTMANN erklärt DESINFACTS die neuen Kennzeichnungen. Neue Signalworte: Gefahr und Achtung. Während Gefahr bei höheren Gefahrenkategorien verwendet wird, kennzeichnet Achtung weniger schwerwiegende Gefahrenkategorien. Alte Version am Beispiel von Kohrsolin extra Neue Version am Beispiel von Kohrsolin extra 10 Wir forschen für den Infektionsschutz
3 AKTUELL Neue Kennzeichnung am Beispiel von Kohrsolin extra Vereinheitlichung, Transparenz und Sicherheit das sind die Schlagworte rund um die neue CLP-Verordnung (CLP-VO), die den meisten Anwendern bereits bekannt sind. Doch was sich konkret dahinter verbirgt und wie die Neuerungen aussehen, darüber herrscht vielfach noch Unsicherheit. Am anschaulichsten lassen sich die Änderungen direkt an einem Produkt, wie z. B. an dem Etikett des Flächen-Desinfektionsmittels Kohrsolin extra erklären. Neue Gefahrenpiktogramme: Die grafische Darstellung ist eindeutiger als die der alten Gefahrensymbole und für die Anwender daher besser zu erfassen. Neue Gefahrenhinweise (H-Sätze 2 ) beschreiben die Gefährdungen, die von den chemischen Stoffen oder Zubereitungen ausgehen. Mögliche Gefahren sind detaillierter aufgeführt als im alten Gefahrstoffrecht. Neue Sicherheitshinweise (P-Sätze 3 ): Sie geben Anweisungen zum Umgang mit chemischen Stoffen oder Zubereitungen. Enthalten sind zusätzlich wichtige Informationen wie Schutz- und Erste- Hilfe-Maßnahmen. Einfach mehr Klarheit Das Produkt Kohrsolin extra wird aufgrund des Gefährdungspotenzials seiner Inhaltsstoffe gemäß der CLP-VO eingestuft. Daraus ergibt sich wiederum die Kennzeichnung mit verschiedenen Piktogrammen, dem Signalwort Gefahr sowie den verschiedenen H- und P-Sätzen. Dokumentiert werden diese Daten im Sicherheitsdatenblatt und auf dem Etikett. Nach der neuen Verordnung weist Kohrsolin extra nun mehr Piktogramme auf als bisher. Damit wird das Produkt jedoch nicht "gefährlicher", sondern die potenziellen Gefahren sind lediglich detaillierter aufgeschlüsselt. Schutz- und Erste-Hilfe-Maßnahmen Auch die neuen H- und P-Sätze liefern weitaus genauere und umfassendere Informationen als die bislang verwendeten R- und S-Sätze. So weist beispielsweise der bisher gültige Risikosatz R10 auf die von Kohrsolin extra ausgehende Gefahr "Entzündlich" hin. Der neue Sicherheitssatz H226 beschreibt die potenzielle Gefährdung Flüssigkeit und Dampf entzündbar jedoch konkreter, sodass Anwender die Gefahr schneller erfassen und sich besser schützen können. Besonders hilfreich sind die neuen H-Sätze mit ihren ausführlichen Schutz- und Erste-Hilfe-Maßnahmen, die bei der Nutzung des Produktes bzw. bei Fehlanwendungen zu ergreifen sind. Fazit: Die neue Einstufung und deutlichere Kennzeichnung führt für die Anwender zu einem schnelleren Erkennen potenzieller Gefahren und damit zu mehr Sicherheit (siehe auch Seite 12). 1 CLP=Classification, Labelling and Packaging 2 H=Hazard statements (Gefahrenhinweise) 3 P=Precautionary statements (Sicherheitshinweise) 11
4 CLP-Verordnung Alte/ neue Kennzeichnung reizend bei alkoholischen Händedesinfektionsmitteln Was sind GHS und CLP? GHS steht für "Globally Harmonized System". Dieses System wurde von der UNO für die weltweit einheitliche Gefahreneinstufung und Etikettierung chemischer Produkte vorgeschlagen. Es ist die Basis für die neue Verordnung der EU über die Einstufung, Etikettierung und Verpackung chemischer Produkte. Deshalb nennt man diese Verordnung oft GHS-Verordnung. Die gebräuchlichere Bezeichnung dafür ist aber heute CLP-Verordnung gemäss den Worten Classification, Labelling und Packaging im englischsprachigen Titel der Verordnung. Ein die Haut reizendes Händedesinfektionsmittel wie geht denn das? Alkoholische Händedesinfektionsmittel unterliegen in der Schweiz der Biozidverordnung. In Deutschland sind diese Produkte als Arzneimittel eingestuft. Seit Einführung der neuen Schweizer Biozidverordnung zum 1. August 2005 müssen alle Hersteller ihre Propanol enthaltenden alkoholischen Händedesinfektionsmittel mit dem Symbol reizend kennzeichnen. Produkte auf Ethanolbasis sind davon ausgenommen. Laut Biozidverordnung wird die Hautverträglichkeit der einzelnen Wirkstoffe eines Produktes geprüft. Das Produkt als Ganzes hingegen wird nicht bewertet. Reizend betrifft also nur den Wirkstoff Propanol. Dieser ist in hohen Konzentrationen als reizend für die Augen eingestuft und trocknet die Haut aus. Deshalb werden den von der IVF HARTMANN AG vertriebenen Händedesinfektionsmitteln weitere Stoffe zur Hautpflege zugesetzt. Die auf Propanolbasis hergestellten Händedesinfektionsmittel sind daher in keiner Art und Weise reizend für den tatsächlichen Einsatzort: Die Haut der Hände. An dieser Einstufung ändert sich auch durch die neue CLP-Verordnung nichts. Was sich ändert, sind die Darstellung der Gefahrensymbole und die Bezeichnung der Gefahren- und Sicherheitshinweise. Alt Neu Reizend GHS07 (gleichbedeutend wie reizend )
5 Schadet ein Mittel auf Propanolbasis meiner Haut und muss ich einen Produktewechsel in Betracht ziehen? Nein, denn allen alkoholischen Händedesinfektionsmitteln werden weitere Inhaltsstoffe zugesetzt, welche die Haut pflegen. Ist ein Mittel auf Ethanolbasis besser für meine Haut, weil es nicht als reizend gekennzeichnet ist? Nein, alkoholische Händedesinfektionsmittel werden mit unterschiedlichen Alkoholen hergestellt, da sich diese in ihrem Wirkspektrum, insbesondere der Virenwirksamkeit, unterscheiden. Die Hautverträglichkeit hängt in erster Linie von den Pflegekomponenten ab, die dem Produkt zugesetzt werden. Was ist, wenn Händedesinfektionsmittel getrunken werden? Wenn alkoholische Händedesinfektionsmittel getrunken werden, ist, unabhängig von der Kennzeichnung, sofort ärztlicher Rat einzuholen und die Verpackung oder die Etikette vorzuzeigen. Ist Alkohol wirklich noch das Mittel der Wahl zur Bekämpfung nosokomialer Infektionen? Ja, ohne Zweifel. Die Compliance in der Händedesinfektion und die verbesserte Händehygiene spielen eine zentrale Rolle bei der Reduzierung nosokomialer Infektionen. Die Weltgesundheitsorganisation WHO setzt bei ihrer weltweiten Kampagne World Alliance for Patient Safety weiterhin ausschliesslich auf die alkoholische Händedesinfektion. Wo kann ich weitere Erkundigungen einholen? Bei Ihrem Ansprechpartner in der IVF HARTMANN AG, beim BAG Abteilung Chemikalien, bei Ihrem Arbeitsmediziner oder Ihrer Spitalapotheke.
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