Arbeitsschutztag des Landes Sachsen-Anhalt 2016
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- Heinz Bäcker
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1 Halle, d. 22. September 2016 Arbeitsschutztag des Landes Sachsen-Anhalt 2016 TRGS 561 Tätigkeiten mit krebserzeugenden Metallen und ihren Verbindungen - Umsetzung des risikobezogenen Maßnahmekonzeptes Silvia Lucas Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Referat Arbeitsschutz
2 Problem/Anlass - Änderung der GefStoffV 2005 Technischen Richt- Konzentrationen (TRK) wurden außer Kraft gesetzt - dafür neues risikobezogene Konzept für c-stoffe - Anbindung an GefStoffV ist erfolgt ( 10) - Konkretisierung/Hilfestellung in der TRGS 910 (maßgebend für alle c-stoffe ohne eigene TRGS) TRGS 910 ist Grundlage für die Erarbeitung der TRGS 561
3 TRGS 910: beschreibt das risikobezogenes Maßnahmekonzept für c- Stoffe (ERB-Konzept) ROT: Stopp! GELB: Achtung! GRÜN: Gehen!
4 Risikobezogenes Maßnahmekonzept gem. TRGS 910: Belastung/Exposition mit c-stoff Risiko zu erkranken Minimierungsdruck Dringlichkeit zusätzlicher Schutzmaßnahmen Problem: Rotbereich - Exposition > Toleranzkonzentration (TK) - Nicht tolerierbares hohes Risiko an Krebs zu erkranken - Mitteilungspflicht an die Behörde - Erstellung eines Maßnahmeplanes Exposition mind. < TK (Gelbbereich) Praxis braucht Umsetzungsunterstützung
5 Lösung: - Tätigkeit im Rahmen einer Schutzmaßnahmen-TRGS beschreiben AGS beschließt im Nov neue TRGS + Rahmen bildet das Kombinationsmodell, d.h. die TRGS wird ergänzt/untersetzt durch Branchenregeln der UVT + Bildung eines AK TRGS 561 für Tätigkeiten mit c-metallen + Me-Verbindungen
6 Vorrangiges Ziel der TRGS 561: - Hilfestellung für die Praxis bei der Umsetzung des risikobezogenen Maßnahmekonzeptes und des Minimierungsgebotes gemäß 7 GefStoffV - Schutzmaßnahmen im Rot-Bereich konkretisieren, um mind. Expositionen unterhalb der Toleranzkonzentration (Gelbbereich) zu erreichen, (End-Ziel: Grünbereich!)
7 Betroffenheit Knapp 60% der Elemente mit metallischem Charakter
8 Welche Branchen sind betroffen? Welche Me wurden betrachtet? - NE-Metallerzeugung - Arsenverbindungen - Katalysatorenherstellung - Beryllium + Be-Verbindungen - Roheisen- und Stahlerzeugung - Cadmium + anorg. Cd-Verb. - Galvanik - Chrom(VI)-Verbindungen - Batterieherstellung - Cobalt + Co-Verbindungen - Pulvermetallurgie/ - Nickelverbindungen Hartmetallproduktion - Recycling
9 Ausgangssituation Stoff Arsenverbindungen, als C1A, C1B eingestuft Beryllium und Berylliumverbindungen Cadmium und anorganische Cadmiumverbindungen als C1A, C1B eingestuft Beurteilungsmaßstab, Gewichts-Konzentration TK 8,3 µg/m 3 (E) AK 0,8 µg/m 3 (E) AGW 0,14 µg/m 3 (E) AGW 0,06 µg/m 3 (A) TK 1,0 µg/m 3 (E) AK 0,16 µg/m 3 (A) Überschreitungsfaktor Quelle 8 TRGS TRGS TRGS 910 Chrom (VI)-Verbindungen BM 1,0 µg/m 3 (E) 8 TRGS 561 Cobalt und Cobaltverbindungen Nickelverbindungen als C1A, C1B eingestuft TK 5,0 µg/m 3 (A) AK 0,5 µg/m 3 (A) TK 6,0 µg/m 3 (A)* AK 6,0 µg/m 3 (A) 8 TRGS TRGS 910
10 Aufbau/ Inhalt der TRGS Anwendungsbereich 2 Begriffsbestimmungen 3 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung 4 Allgemeine Schutzmaßnahmen 5 Besondere Schutzmaßnahmen für spezielle Bereiche 6 Arbeitsmedizinische Prävention 7 Literatur TRGS beschreibt die Gefährdungen, den Stand der Technik und konkretisiert die Schutzmaßnahmen
11 1 Anwendungsbereich Tätigkeiten mit c-metallen + Me-Verbindungen der Kat. 1A und 1B, bei denen eine Expositionen oberhalb der TK, des AGW und des BM auftreten können. (gilt auch für c-metalle mit AGW oder Beurteilungsmaßstab und für nicht abgebildete vergleichbare Tätigkeiten mit c-metallen + Verb.) 2 Begriffsbestimmungen - Verweis auf das allg. Begriffaglossar zu den Techn. Regeln - c-metalle und Me-Verbindungen: die gem. CLP-VO und TRGS 905 in 1A und 1B eingestuft sind (auch Legierungen und Gemische)
12 3 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung (GFB) 3.1 Allgemeine Hinweise zur GFB - Beschreibung der Vorgehensweise bei der Erstellung - wie ist eine Gefährdung zu ermitteln, zu bewerten und zu dokumentieren - was ist zu beachten (Aufnahmewege best. c-metalle)
13 3.2 Messtechnische Hinweise Konkrete Aussagen zu den Messmethoden: auf BAuA Homepage als Zusatzinformation zur TRGS (schnellere Aktualisierungsmöglichkeit) - A- und E-Staub Problematik - Wie Exposition bei Arbeitsplätze mit gleichbleibenden Bedingungen oder mit nur gelegentlicher Exposition ermitteln? - Expositionsermittlung bei gleichzeitigem Auftreten von mehreren c-metallen
14 3.3 Stoffspezifischen Informationen und Hinweise - Tabelle mit allen BM der relevanten c-metalle + Verbindung - Konkrete Informationen zu diesen einzelnen c-metallen, wenn sie hilfreich oder notwendig für GB und Maßnahmenauswahl sind (Pkt Arsenverbindungen Nickelverbindungen) + Geltungsbereich (AK/TK; AGW; BM), Aufnahmewege (oral, dermal) + Messstrategie (A/E Staub) + Verwendungsgebiete + Expositionsdaten und REACH-Informationen
15 4 Allgemeine Schutzmaßnahmen 4.1.Branchenübergfreifende Schutzmaßnahmen Gelten für alle Tätigkeiten, sind generell zu treffen z.b.: - Substitution und Minimierungsgebot - Maßnahmen nach dem STOP-Prinzip - Festlegen von Maßnahmen bei Betriebstörungen
16 4.2 Staubvermeidung allg. Hinweise zur Staubvermeidung und Verweis auf neue TRGS 504 Tätigkeiten mit Expositionen gegenüber A- und E-Staub z.b.: - in Arbeitsräumen - bei Lagerung und Transport - bei Instandhaltung und Wartung - Auswahl von Maschinen und Geräten - Stauberfassung
17 5 Besonderen Schutzmaßnahmen für spezielle Bereiche Abbildung alle relevanten Branchen (Hartmetallprod., Galvanik ) z.b.: 5.1 Nichteisenmetallerzeugung und -verarbeitung Verfahren und Tätigkeiten mit relevanten Expositionen Expositionssituation (tätigkeitsbezogen, Staubfraktion?) Substitutionsmöglichkeiten Schutzmaßnahmen (tätigkeitsbezogen)
18 6 Arbeitsmedizinische Prävention (erstellt durch den Ausschuss für Arbeitsmedizin) 6.1 Beteiligung des Betriebsarztes (BA) an der GFB (soll/ist?) - dabei sind zu berücksichtigen: + krebserzeugende und sonstige schädigende Wirkung + Belastungen durch PSA + Erkenntnisse aus der arbeitsmedizinischen Vorsorge (einschließlich Biomonitoring) + allgemein zugängliche Informationen
19 6.2 Allgemeine arbeitsmedizinisch-toxikologische Beratung - Beratung im Rahmen der Unterweisung unter Beteiligung des BA z.b. durch + Schulung der Führungskräfte, der SIFA oder + Mitwirkung bei der Erstellung der Unterweisungsunterlagen
20 6.3 Individuelle arbeitsmedizinische Vorsorge - Überwiegend Passagen aus der ArbMedVV und den AMR, die Tätigkeiten mit c-stoffen betreffen - Tabelle mit Ergebnissen aus dem Biomonitoring bezgl. Tätigkeiten mit c-metallen
21 Branchenregel/- information: Bilden die tätigkeits-, arbeitsplatz- oder verfahrensbezogene Anforderungen der betroffenen Branchen ab. - z.b.: Galvanik, Batterieherstellung, Metallhütten, Roheisenund Stahlerzeugung - Pilotprojekt in der AGS-Arbeit, breite Branchenbetroffenheit - Neuland für alle Beteiligten
22 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
23
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