Arbeitsmedizinische Beiträge zur Gefährdungsbeurteilung. Münchner Gefahrstofftage 2011 Dr. med. Peter Kujath
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1 Arbeitsmedizinische Beiträge zur Gefährdungsbeurteilung Münchner Gefahrstofftage 2011 Dr. med. Peter Kujath
2 Überblick Individuumsbezogener Ansatz und arbeitsplatzbezogener Ansatz in der arbeitsmedizinischen Vorsorge Beiträge aus der arbeitsmedizinischen Vorsorge zur Gefährdungsbeurteilung Arbeitsmedizinische Methoden der Gefährdungsbeurteilung und allgemeine Beratung
3 Individuumsbezogener Ansatz und arbeitsplatzbezogener Ansatz in der arbeitsmedizinischen Vorsorge
4 Gesundheitsüberwachung (EU)... [ist] die Beurteilung (assessment) eines einzelnen Arbeitnehmers, mit der sein Gesundheitszustand in Bezug auf die Exposition gegenüber spezifischen chemischen Arbeitsstoffen bei der Arbeit festgestellt werden soll. Artikel 2f 98/24/EG
5 Gesundheitsüberwachung in Deutschland: Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung (ArbMedVV 2(1)) Arbeitsmedizinische Vorsorge ist Teil der arbeitsmedizinischen Präventionsmaßnahmen im Betrieb. Sie umfasst die Beurteilung der individuellen Wechselwirkungen von Arbeit und Gesundheit, die individuelle arbeitsmedizinische Aufklärung und Beratung der Beschäftigten, arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen sowie die Nutzung von Erkenntnissen aus diesen Untersuchungen für die Gefährdungsbeurteilung und für sonstige Maßnahmen des Arbeitsschutzes.
6 Vorsorgeuntersuchung (Legaldefinition) [ArbMedVV 2 (2)]... Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen dienen der Früherkennung arbeitsbedingter Gesundheitsstörungen sowie der Feststellung, ob bei Ausübung einer bestimmten Tätigkeit eine erhöhte [individuelle] gesundheitliche Gefährdung besteht.
7 Vorsorgeuntersuchung (Gestaltung) Spezielle Gefährdung Vorsorgeuntersuchungen 6 (3) Anamnese und Untersuchung Individuelle Beratung Ergebnis Bescheinigung Dokumentation
8 Bescheinigung 6 (3) ArbMedVV... [Die Bescheinigung]... enthält Angaben über den Untersuchungsanlass und den Tag der Untersuchung sowie die ärztliche Beurteilung, ob und inwieweit bei Ausübung einer bestimmten Tätigkeit gesundheitliche Bedenken bestehen....
9 Gesundheitliche Bedenken ob inwieweit ja/nein bisher nicht konkretisiert! Üblich: dauernd befristet nein unter Voraussetzungen = zusätzliche (personenbezogene) Maßnahmen
10 Gesundheitsüberwachung in Deutschland: Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung (ArbMedVV 2(1)) Arbeitsmedizinische Vorsorge ist Teil der arbeitsmedizinischen Präventionsmaßnahmen im Betrieb. Sie umfasst die Beurteilung der individuellen Wechselwirkungen von Arbeit und Gesundheit, die individuelle arbeitsmedizinische Aufklärung und Beratung der Beschäftigten, arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen sowie die Nutzung von Erkenntnissen aus diesen Untersuchungen für die Gefährdungsbeurteilung und für sonstige Maßnahmen des Arbeitsschutzes.
11 Ziel-Hierarchie der Arbeitsmed. Vorsorgeuntersuchung Primäres Ziel: Aussagen über den individualisierten Beschäftigten (= Ergebnisse, Diagnosen) für den Beschäftigten selbst. Sekundäres Ziel: Aussagen über die Arbeitsbedingungen (= Erkenntnisse) für den Arbeitgeber.
12 Vorsorgeuntersuchung Indikatoren für kollektiven Bezug (Gefährdungsbeurteilung) [ArbMedVV 6(4)] Der Arzt oder die Ärztin hat die Erkenntnisse arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen auszuwerten. Ergibt die Auswertung Anhaltspunkte für unzureichende Schutzmaßnahmen, so hat der Arzt oder die Ärztin dies dem Arbeitgeber mitzuteilen und Schutzmaßnahmen vorzuschlagen. [ArbMedVV 8(1)] Ist dem Arbeitgeber bekannt, dass bei einem oder einer Beschäftigten gesundheitliche Bedenken gegen die Ausübung einer Tätigkeit bestehen, so hat er im Falle von 6 Abs. 4 Satz 2 die Gefährdungsbeurteilung zu überprüfen und unverzüglich die erforderlichen zusätzlichen Schutzmaßnahmen zu treffen.
13 GB: Mit einem Gesundheitsschaden ist zu rechnen AMVU
14 GB: Mit einem Gesundheitsschaden ist zu rechnen AMVU 6 (2) ArbMedVV Biomonitoring ist Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen, soweit dafür arbeitsmedizinisch anerkannte Analyseverfahren und geeignete Werte zur Beurteilung zur Verfügung stehen.
15 GB: Mit einem Gesundheitsschaden ist zu rechnen AMVU BM
16 GB: Mit einem Gesundheitsschaden ist zu rechnen AMVU BM 2 (2) ArbMedVV (Legaldefinition AMVU) Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen dienen - der Früherkennung arbeitsbedingter Gesundheitsstörungen sowie - der Feststellung, ob bei Ausübung einer bestimmten Tätigkeit eine erhöhte gesundheitliche Gefährdung besteht.
17 GB: Mit einem Gesundheitsschaden ist zu rechnen AMVU BM Disposition Arbeitsbed. Gesundheitsstörung Arbeitsbed. Überschreitung v. Standards
18 GB: Mit einem Gesundheitsschaden ist zu rechnen AMVU BM Disposition Arbeitsbed. Gesundheitsstörung Arbeitsbed. Überschreitung v. Standards Ergebnis: Ges. Bedenken zusätzliche Schutzmaßn.
19 GB: Mit einem Gesundheitsschaden ist zu rechnen AMVU BM Disposition Arbeitsbed. Gesundheitsstörung Arbeitsbed. Überschreitung v. Standards Ergebnis: Ges. Bedenken zusätzliche Schutzmaßn. Personenbezogen Tradition K. Ges. Bed. unter bes. Vorauss.
20 GB: Mit einem Gesundheitsschaden ist zu rechnen AMVU BM Disposition Arbeitsbed. Gesundheitsstörung Arbeitsbed. Überschreitung v. Standards Ergebnis: Ges. Bedenken zusätzliche Schutzmaßn. Erkenntnis: Unzureichende Schutzmaßnahmen
21 GB: Mit einem Gesundheitsschaden ist zu rechnen AMVU BM Disposition Arbeitsbed. Gesundheitsstörung Arbeitsbed. Überschreitung v. Standards Ergebnis: Ges. Bedenken zusätzliche Schutzmaßn Erkenntnis: Unzureichende Schutzmaßnahmen
22 Unzureichende Schutzmaßnahmen ArbMedVV 6 (4) Der Arzt oder die Ärztin hat die Erkenntnisse arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen auszuwerten. Ergibt die Auswertung Anhaltspunkte für unzureichende Schutzmaßnahmen, so hat der Arzt oder die Ärztin dies dem Arbeitgeber mitzuteilen und Schutzmaßnahmen vorzuschlagen.
23 Ges. Bed. + Unzureichende Schutzmaßn. 8 (1) ArbMedVV Ist dem Arbeitgeber bekannt, dass bei einem oder einer Beschäftigten gesundheitliche Bedenken gegen die Ausübung einer Tätigkeit bestehen, so hat er im Falle von 6 Abs. 4 Satz 2 die Gefährdungsbeurteilung zu überprüfen und unverzüglich die erforderlichen zusätzlichen Schutzmaßnahmen zu treffen....
24 GB: Mit einem Gesundheitsschaden ist zu rechnen AMVU BM Disposition Arbeitsbed. Gesundheitsstörung Arbeitsbed. Überschreitung v. Standards Ergebnis: Ges. Bedenken zusätzliche Schutzmaßn Erkenntnis: Unzureichende Schutzmaßnahmen
25 Ges. Bed. + Unzureichende Schutzmaßn. 8 (1) ArbMedVV Ist dem Arbeitgeber bekannt, dass bei einem oder einer Beschäftigten gesundheitliche Bedenken gegen die Ausübung einer Tätigkeit bestehen, so hat er im Falle von 6 Abs. 4 Satz 2 die Gefährdungsbeurteilung zu überprüfen und unverzüglich die erforderlichen zusätzlichen Schutzmaßnahmen zu treffen. Bleiben die gesundheitlichen Bedenken bestehen, so hat der Arbeitgeber nach Maßgabe der dienst- und arbeitsrechtlichen Regelungen dem oder der Beschäftigten eine andere Tätigkeit zuzuweisen, bei der diese Bedenken nicht bestehen. Dem Betriebs- oder Personalrat und der zuständigen Behörde sind die getroffenen Maßnahmen mitzuteilen.
26 GB: Mit einem Gesundheitsschaden ist zu rechnen AMVU BM Disposition Arbeitsbed. Gesundheitsstörung Arbeitsbed. Überschreitung v. Standards Ergebnis: Ges. Bedenken zusätzliche Schutzmaßn Erkenntnis: Unzureichende Schutzmaßnahmen
27 GB: Mit einem Gesundheitsschaden ist zu rechnen AMVU BM Disposition Arbeitsbed. Gesundheitsstörung Arbeitsbed. Überschreitung v. Standards Ergebnis: Ges. Bedenken zusätzliche Schutzmaßn Erkenntnis: Unzureichende Schutzmaßnahmen Wiederh. GB zus. Maßnahmen? AP-Wechsel?
28 GB: Mit einem Gesundheitsschaden ist zu rechnen AMVU BM Disposition Arbeitsbed. Gesundheitsstörung Arbeitsbed. Überschreitung v. Standards Ergebnis: Ges. Bedenken zusätzliche Schutzmaßn Bescheinigung an Beschäftigten Erkenntnis: Unzureichende Schutzmaßnahmen Wiederh. GB zus. Maßnahmen AP-Wechsel?
29 Schema Gesundheitliche Bedenken nein Ges. Bed. kollektiv individuell ja Unzureichende Schutzmaßnahmen? nein ja zusätzl. Maßnahmen erforderl.? nein ja Herstellen zureichender Schutzmaßnahmen zusätzliche Schutzmaßnahmen Tätigkeitswechsel
30 Beiträge aus der arbeitsmedizinischen Vorsorge zur Gefährdungsbeurteilung
31 Gesundheitsüberwachung in Deutschland: Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung (ArbMedVV 2(1)) Arbeitsmedizinische Vorsorge ist Teil der arbeitsmedizinischen Präventionsmaßnahmen im Betrieb. Sie umfasst die Beurteilung der individuellen Wechselwirkungen von Arbeit und Gesundheit, die individuelle arbeitsmedizinische Aufklärung und Beratung der Beschäftigten, arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen sowie die Nutzung von Erkenntnissen aus diesen Untersuchungen für die Gefährdungsbeurteilung und für sonstige Maßnahmen des Arbeitsschutzes.
32 Gefährdungsbeurteilung Maßnahmen Untersuchungsanlass gegeben? ja Vorsorgeuntersuchungen Erkenntnisse Unzureichende Schutzmaßnahmen?
33 Erfolgsfaktoren für eine effektive AG- Beratung auf Basis der Vorsorge Vorsorgeplan Standardisierter Untersuchungsplan Beurteilungswerte Schulung der AN (Allgemeine Beratung!) und des AG Datenschutz-Organisation Flankierende gruppenbezogene arbeitsmedizinische Maßnahmen
34 Beratung des AG durch den Arzt Informationen zu Expositionen Allgemein verfügbare Information kollektive AN-Beratung Beobachtung des Krankheitsgeschehens Erkenntnisse aus Vorsorgeuntersuchungen Erkenntnisse aus sonstigen Untersuchungen Ärztliche Expertise Beurteilung Anonymisierung Verantwortung Beratung Arbeitgeber Maßnahmen
35 Gruppenbezogene AM-Maßnahmen (Bsp.) Betriebliche und überbetriebliche Surveillance-Systeme Sensibilisierung regionaler Ärzte, Informationsaustausch Kontakt zu regionalen Gesundheitsämtern Epidemiologische Studien (Zusammenarbeit mit regionalen Hochschulen) Vernetzung mit regionalen Betriebsärzten (Qualitätszirkel)
36 Arbeitsmedizinische Methoden der Gefährdungsbeurteilung und allgemeine Beratung -- Biomonitoring -- Allgemeine arbeitsmedizinisch-toxikologische Beratung
37 Biomonitoring Individuell oder kollektiv a) Ist die innere Belastung eines Probanden so hoch, dass die Verursachung einer Erkrankung befürchtet werden muss? b) Kann durch die Ermittlung erhöhter innerer Belastungen der/des Probanden gezeigt werden, dass die Arbeitsplatzsituation nicht den Arbeitsschutzstandards entspricht?
38 Einordnung Biomonitoring Vorsorgeuntersuchungen (organisatorisch) Vorsorgeuntersuchungen (inhaltlich) 6 (3) Anamnese und Untersuchung einschließlich Biomonitoring (Diagnostik) [[ 6 (2)]] Individuelle Beratung Ergebnis Bescheinigung Dokumentation Biomonitoring (Expo.- überwachung) 6 (2) Biomonitoring als betriebliche Maßnahme, z.b. als Studie oder i.r. ASiG, GefStoffV zur Expo.- Überwachung Erkenntnisse Beratung des Arbeitgeber, Gef.-Beurteilung
39 Allgemeine arbeitsmedizinische Beratung Ursprung: Angebotsuntersuchungen Allgemeine Beratung Grundlage: Gefährdungsbeurteilung Ist allgemeine arbeitsmed. Beratung erforderlich? Beteiligung des Arztes? Ziele der Beratung? Rückwirkung auf die Gefährdungsbeurteilung
40 Zusammenfassung (Thesen) Arbeitsplatzüberwachung ist als sekundäres Ziel auch in der individuumsbezogenen Konzeption der arbeitsmedizinischen Vorsorge enthalten. Nutzung der Erkenntnisse aus Vorsorgeuntersuchungen nicht auf statistische Auswertungen beschränkt. Biomonitoring zur Arbeitsplatzbeurteilung organisatorischer, aber nicht organischer Bestandteil der Vorsorgeuntersuchung. Allgemeine arbeitsmedizinische Beratung als Triebkraft für die Gefährdungsbeurteilung.
41 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
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