Psychische Belastung und die deutsche Rechtslandschaft
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- Kornelius Schulz
- vor 8 Jahren
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1 Psychische Belastung und die deutsche Rechtslandschaft Runder Tisch Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz Freiburg, 19. September RA FArbR Dr. Peter H.M. Rambach Dr. Fettweis& Sozien, Freiburg i.br. Aktuelle Initiativen - Vorschlag einer Anti-Stress-Verordnung der IG-Metall (2011) - Stressreport 2012 der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, veröffentlicht am DAK-Gesundheitsreport - Entwurf einer Verordnung zum Schutz vor Gefährdungen durch psychische Belastungen bei der Arbeit (BR-Drs. 315/13 v. 3.5.) RAFArbR Dr. Peter H.M. Rambach 1
2 Aktuelle Initiativen - Betriebsvereinbarung von Volkswagen über die Abschaltung der Server für Smartphones - Anträge von BT-Fraktionen (CDU + FDP BT-Drs. 17/13088; B 90/Die Grünen BT-Drs. 17/10867; Die Linke BT-Drs. 17/11042; SPD BT-Drs. 17/12818) mit Sachverständigen-Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales am Schutz vor psychischen Gefährdungen als zentrales Ziel der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) im Zeitraum 2017 (Überarbeitung von Regelwerken gem. 20a Abs. 2 ArbSchG) Aktuelle Initiativen - Gemeinsame Erklärung zur psychischen Gesundheit in der Arbeitswelt (BMAS, BDA, DGB RAFArbR Dr. Peter H.M. Rambach 2
3 Aktuelle Gesetzesänderung Gesetz zur Neuorganisation der bundesunmittelbaren Unfallkassen, zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und zur Änderung anderer Gesetze (BUK- Neuorganisationsgesetz BUK-NOG) u.a. Änderungen des Arbeitsschutzgesetzes: 4 Nr. 1 ArbSchG: Gesundheitsgefährdung physische und psychische Gesundheit. 5 Abs. 3 ArbSchG: Aufzählung der Gefährdungsfaktoren, die im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen sind: auch psychische Belastungen bei der Arbeit. Generalklausel 3 ArbSchGGrundpflichten des Arbeitgebers (1) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben. RAFArbR Dr. Peter H.M. Rambach 3
4 5 ArbSchGBeurteilung der Arbeitsbedingungen (1)Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des erforderlich sind. (2)( ) (3) Eine Gefährdung kann sich insbesondere ergeben ( ) 6. aus psychischen Belastungen bei der Arbeit. 618 BGB Pflicht zu Schutzmaßnahmen (1)Der Dienstberechtigte hat Räume, Vorrichtungen oder Gerätschaften, die er zur Verrichtung der Dienste zu beschaffen hat, so einzurichten und zu unterhalten und Dienstleistungen, die unter seiner Anordnung oder seiner Leitung vorzunehmen sind, so zu regeln, dass der Verpflichtete gegen Gefahr für Leben und Gesundheit soweit geschützt ist, als die Natur der Dienstleistung es gestattet. RAFArbR Dr. Peter H.M. Rambach 4
5 3 BildschirmarbeitsVBeurteilung der Arbeitsbedingungen Bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach 5 des Arbeitsschutzgesetzes hat der Arbeitgeber bei Bildschirmarbeitsplätzen die Sicherheits- und Gesundheitsbedingungen insbesondere hinsichtlich einer möglichen Gefährdung des Sehvermögens sowie körperlicher Probleme und psychischer Belastungen zu ermitteln und zu beurteilen. Die Rechtsprechung BAG v , 9 AZR 1117/06 Die von 5 Abs. 1 ArbSchG vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung dient auch dem Schutz des einzelnen Arbeitnehmers. Der Arbeitnehmer kann gestützt auf 618 Abs. 1 BGB deren Durchführung verlangen. RAFArbR Dr. Peter H.M. Rambach 5
6 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG Mitbestimmungsrechte (1)Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen: ( ) 7. Regelungen über die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie über den Gesundheitsschutz im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften oder der Unfallverhütungsvorschriften; - BR hat ein Initiativrecht - PR steht bei der Gefährdungsbeurteilung dienenden Befragungen der Beschäftigten kein Mitbestimmungsrecht zu (BVerwG v , 6 P 7.01) DIN EN ISO "Ergonomische Grundlagen bezüglich psychischer Arbeitsbelastung RAFArbR Dr. Peter H.M. Rambach 6
7 Aktuelles Schlagwort - Burnout Probleme: - bisher keine allgemeingültige, international anerkannte Definition - nicht vom Klassifikationssystem ICD-10 als psychische Erkrankung erfasst - teilweise über Ausweichdiagnosen erfasst (z.b. Depression) - vgl. Positionspapier der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde v ( RAFArbR Dr. Peter H.M. Rambach 7
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