Umsetzung des Arbeitszeitgesetzes durch die Länderbehörden. Ursula Höfer Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Amt für Arbeitsschutz 1

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1 Umsetzung des Arbeitszeitgesetzes durch die Länderbehörden Ursula Höfer Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Amt für Arbeitsschutz 1

2 Umsetzung des Arbeitszeitgesetzes durch die Länderbehörden 2 17 Arbeitszeitgesetz - Aufsichtsbehörde (1) Die Einhaltung dieses Gesetzes und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen wird von den nach Landesrecht zuständigen Behörden (Aufsichtsbehörden) überwacht. (2) Die Aufsichtsbehörde kann die erforderlichen Maßnahmen anordnen, die der Arbeitgeber zur Erfüllung der sich aus diesem Gesetz und den auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen ergebenden Pflichten zu treffen hat..

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4 4 Was ist eigentlich Arbeitszeit? Arbeitszeit ist jede Zeitspanne, während der ein Arbeitnehmer gemäß den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und/oder Gepflogenheiten arbeitet, dem Arbeitgeber zur Verfügung steht und seine Tätigkeit ausübt oder Aufgaben wahrnimmt. Art. 1 Abs. 4 Nr. 1 RL 2003/88/EG

5 5 Was ist eigentlich Arbeitszeit? Bereitschaftsdienst - Sog. Jaeger Urteil; Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 9. September 2003; C-151/02 Arbeitsbereitschaft - Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 9. März 2005; 5 AZR 479/02 Rufbereitschaft - Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 04. Dezember 2013; 4 Sa 201/12

6 Belastung der Beschäftigten durch Arbeitszeit? 6 N=1174 Quelle: BGV, Arbeit und Gesundheit in Hamburg, 2013

7 Belastung der Beschäftigten durch Arbeitszeit? 7 Wochenendarbeit 1991 knapp 20 % der Beschäftigten am Wochenende 2010 ca. 30 % der Beschäftigten, davon die Hälfte auch am Sonntag. In einer repräsentativen Befragung in Hamburg im Jahr 2012 haben sogar 41,2 Prozent der Befragten angegeben, samstags oder sonntags arbeiten zu müssen.

8 Sonntagsbeschäftigung 8 Die Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen ist grundsätzlich nicht zulässig. 9 ArbZG

9 Sonntagsbeschäftigung 9 Das Arbeitszeitgesetz enthält Ausnahmen vom Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit! z.b. in Not- und Rettungsdiensten, im Gesundheitswesen, in Verkehrsbetrieben, in Energie- und Wasserversorgungsbetrieben in Hotels- und Gaststätten, bei Musik- und Theatervorstellungen, Filmvorführungen, und Genehmigungsmöglichkeiten 10 Abs. 1 Nr ArbZG 13, 15 ArbZG

10 Sonntagsbeschäftigung 10 Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 01. Dezember 2009; BVerfGE 125, Die Sonn- und Feiertagsgarantie fördert und schützt nicht nur die Ausübung der Religionsfreiheit. Die Arbeitsruhe dient darüber hinaus der physischen und psychischen Regeneration und damit der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 GG). Die Statuierung gemeinsamer Ruhetage zielt daneben auch auf den Schutz von Ehe und Familie (Artikel 6 Absatz 1 GG). Auch die Vereinigungsfreiheit lässt sich so effektiver wahrnehmen (Art. 9 Absatz 1 GG). Der Sonn- und Feiertagsgarantie kann schließlich ein besonderer Bezug zur Menschenwürde beigemessen werden, weil sie dem ökonomischen Nutzendenken eine Grenze zieht und dem Menschen um seiner selbst willen dient.

11 Sonntagsbeschäftigung 11 Grundsätze der ASMK für eine einheitliche Genehmigungspraxis der Länder bei Anträgen auf Sonn- und Feiertagsbeschäftigung Die Grundsätze sind im Internet veröffentlicht (Beschluss der ASMK in Band 1- Protokoll S.63 ff; Grundsätze in Band 2 - Anlagen S. 216 ff). 0_ASMK/Protokoll_90_ASMK_final_extern_barrierefrei.pdf

12 Erholungszeiten 12 Ruhepausen Bis 6 Stunden Von 6-9 Stunden Über 9 Stunden keine Pause min. 30 Minuten min. 45 Minuten Ruhezeit: Grundsätzlich 11 Stunden Ersatzruhetage bei Sonn- und Feiertagsbeschäftigung 15 Arbeitsfreie Sonntage

13 Nacht- und Schichtarbeit 13 Der Anteil der Erwerbstätigen, die in der Zeit zwischen und Uhr arbeiten, ist zwischen 1992 von 15 % auf 27% im Jahr 2011 gestiegen. Der Anteil der Erwerbstätigen, die regelmäßig nachts arbeiten, ist von 6,8% in 1991 auf 9,6 % in 2011 gestiegen. Statistische Bundesamt September 2012

14 Nacht- und Schichtarbeit 14 Gestaltung der Nacht- und Schichtarbeit nach gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen Ausgleich für Nacht- und Schichtarbeit

15 15 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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