Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit. (DGUV Vorschrift 2) Neue Regelbetreuung in Betrieben > 10 Beschäftigte

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1 Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (DGUV Vorschrift 2) Neue Regelbetreuung in Betrieben > 10 Beschäftigte

2 Gliederung 1. Einführung 2. Fachpolitische / strukturelle Konzeptvorgaben 3. Inhalte der Konzeption 4. Wo gibt es weitere Infos? Seite 2

3 Reform der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung 1. Kleinbetriebsbetreuung - Regelbetreuung bis 10 Arbeitnehmer - alternative Betreuung (Unternehmermodell) 2. Regelbetreuung > 10 Arbeitnehmer Anforderungen: - gleichartige Anforderungen für gleichartige Betriebe - Gefährdungssituation des einzelnen Betriebes berücksichtigen - Ausgestaltungsspielräume der Betriebe stärken - Zusammenarbeit von BA und Sifa stärken - einheitliche Umsetzung bei BGen und Unfallkassen Seite 3

4 Fachpolitische/strukturelle Konzeptvorgaben - Gleichartige Anforderungen für gleichartige Betriebe: Grundbetreuung, 3 Betreuungsgruppen mit je festen Einsatzzeiten - Gefährdungssituation des einzelnen Betriebes berücksichtigen: betriebsspezifischer Teil der Betreuung - Ausgestaltungsspielräume der Betriebe stärken Aufteilung EZ auf BA/Sifa + Ermittlung betriebsspezifischer Umfang Seite 4

5 Grundprinzip neue Regelbetreuung der Betriebe > 10 Beschäftigte: Die Betreuung besteht aus Grundbetreuung und Betriebsspezifischer Betreuung Betriebsspezifische Betreuung Grundbetreuung Seite 5

6 Grundbetreuung Grundbetreuung Zeitangabe für Betrieb Seite 6

7 Grundbetreuung a) Einordnung von Branchen in 3 Betreuungsgruppen Gruppe I Gruppe II Gruppe III Einsatzzeit(Std/Jahr/AN) Su. BA und Sifa (ohne Degression) 2,5 1,5 0,5 b) Aufteilung von EZ auf BA bzw. Sifa durch Betrieb mit schriftlicher Vereinbarung (mind. 20 % für BA oder Sifa, in Gruppe III mindestens 0,2 h für BA oder Sifa) c) Arbeitsmed. Vorsorgeuntersuchung = betriebsspezifische Betreuung Seite 7

8 Kriterien für Einordnung von Branchen in Gefährdungsgruppen - Unfallgeschehen (meldepflichtige AU, neue Renten) - Berufskrankheitengeschehen (anerkannte, neue Renten) - Abstrakte Unfallgefahr - Arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren Einordnung der Branchen in Gefährdungsgruppe geht aus UVV hervor. Seite 8

9 Lfd. Nr. WZ- Kode Auszug aus Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008) WZ-Bezeichnung Erbringung von Dienstleitungen für den Bergbau und für die Gewinnung von Steinen und Erden Erbringung von Dienstleistungen für die Gewinnung von Erdöl und Erdgas x Erbringung von Dienstleistungen für den sonstigen Bergbau und die Gewinnung von Steinen und Erden 149 C ABSCHNITT C - VERARBEITENDES GEWERBE Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln Schlachten und Fleischverarbeitung x Gr. I Gr. II Gr. III Fischverarbeitung x Obst- und Gemüseverarbeitung x Herstellung von pflanzlichen und tierischen Ölen und Fetten x Milchverarbeitung x Milchverarbeitung (ohne Herstellung von Speiseeis) x x x Seite 9

10 Aufgabenfelder der Grundbetreuung 1. Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung (Beurteilung der Arbeitsbedingungen) 2. Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung - Verhältnisprävention 3. Unterstützung bei grundlegenden verhaltensbezogenen Maßnahmen - Verhaltensprävention 4. Unterstützung bei der Schaffung einer geeigneten Organisation und Integration in die Führungstätigkeit 5. Untersuchung von eingetretenen Ereignissen 6. Allgemeine Beratung von Arbeitgebern, Führungskräften, Personalvertretung 7. Erstellung von Dokumentationen 8. Mitwirkung in betrieblichen Besprechungen 9. Selbstorganisation Seite 10

11 Aufgabenfeld der Grundbetreuung, Beispiel 1. Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung 1.1 Unterstützung bei der Implementierung eines Gesamtkonzeptes zur Gefährdungsbeurteilung (GB) Beratung des AG bei der Organisation der GB - zum Grundanliegen informieren und sensibilisieren - betriebliches Konzept zur Umsetzung entwickeln - Regelungen zur Durchführung entwickeln - Konzept zur Implementierung eines ständigen Verbesserungsprozesses entwickeln Seite 11

12 Aufgabenfeld der Grundbetreuung, Beispiel Unterstützung der Führungskräfte - Zum Grundanliegen, zu betrieblichem Konzept und zu Regelungen zur Durchführung informieren und sensibilisieren - Führungskräfte zur eigenständigen Durchführung qualifizieren. 1.2 Unterstützung bei Durchführung der GB 1.3 Beobachtung der gelebten Praxis und Auswertung der GB... Seite 12

13 Betriebsspezifische Betreuung Ermittlung von Inhalt und Umfang im Betrieb Basis: Leistungskatalog Betriebsspezifische Betreuung Grundbetreuung Seite 13

14 Betriebsspezifischer Teil der Betreuung Bedarf an betriebsspezifischer Betreuung wird vom Unternehmer in einem Verfahren ermittelt, das Aufgabenfelder, Auslöse- und Aufwandskriterien berücksichtigt. Unternehmer prüft regelmäßig Aufgabenfelder auf Relevanz für betriebsärztliche/sicherheitstechnische Betreuung Beratung durch BA und Sifa Seite 14

15 Aufgabenfelder der betriebsspezifischen Betreuung I. Regelmäßig vorliegende betriebsspezifische Unfall- und Gesundheitsgefahren. Erfordernisse zur menschengerechten Arbeitsgestaltung mit 8 Aufgabenfeldern II. Betriebliche Veränderungen in den Arbeitsbedingungen und in der Organisation (i.d.r. temporär) mit 5 Aufgabenfeldern III. Externe Entwicklung mit spezifischem Einfluss auf die betriebliche Situation (i.d.r. temporär) mit 2 Aufgabenfeldern IV. Betriebliche Aktionen, Programme und Maßnahmen (i.d.r. temporär) mit 1 Aufgabenfeld Seite 15

16 Beispiel: Regelmäßig vorliegende betriebsspezifische Unfallund Gesundheitsgefahren sowie Erfordernisse zur menschengerechten Gestaltung 1.1 Besondere Tätigkeiten 1.2 Arbeitsplätze und Arbeitsstätten, die besondere Risiken aufweisen 1.3 Arbeitsaufgaben und Arbeitsorganisation mit besonderen Risiken 1.4 Erfordernis arbeitsmedizinischer Vorsorge 1.5 Erfordernis besonderer betriebsspezifischer Anforderungen beim Personaleinsatz 1.6 Sicherheit und Gesundheit unter den Bedingungen des demografischen Wandels 1.7 Arbeitsgestaltung zur Vermeidung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren. Erhalt der individuellen gesundheitlichen Ressourcen der Beschäftigten in Zusammenhang mit der Arbeit 1.8 Unterstützung bei der Weiterentwicklung eines Gesundheitsmanagements Seite 16

17 Anhang 4; B Leistungsermittlung (Beispiel) 1 Regelmäßig vorliegende betriebsspezifische Unfall- und Gesundheitsgefahren, Erfordernisse de menschengerechten Arbeitsgestaltung 1.1 Besondere Tätigkeiten Auslösekriterien a) Feuerarbeiten in Brand- und explosionsgefährdeten Bereichen b) Gefährliche Arbeiten an unter Druck stehenden Anlagen c) Arbeiten in gasgefährdeten Bereichen d) Andere gefährliche Arbeiten e) Arbeiten unter Infektionsgefahren f) Umgang mit ionisierender Strahlung g) Alleinarbeit h) Andere Tätigkeiten, die besondere Schutzmaßnahmen erfordern i) Tätigkeiten, die nicht typisch für den Wirtschaftszweig sind; j)... trifft zu ja / nein Aufwandskriterien Ermitteln und analysieren der Gefährdungssituation Tätigkeitsbezogene Risikobewertung Ermitteln des relevanten Standes der Technik und der ArbMed. Beratung zu Sollzuständen Entwickeln von Schutzkonzepten Umsetzung der Schutzkonzepte unterstützen und begleiten Wirkungskontrollen Gefährdungsbeurteilung fortschreiben Personalaufwand BA / Sifa Mind. ein "ja": betriebsspezifische Betreuung erforderlich Std. Std. Seite 17

18 Vorgehensweise zur Bestimmung der betriebsspezifischen Betreuung 1. Schritt Sichten der Aufgabenfelder: Relevanz feststellen 2. Schritt Auslösekriterien anwenden: Feststellen, ob Auslösekriterien zutreffen 3. Schritt Anwenden der Aufwandskriterien (dauerhaft bzw. temporär): In einer bestimmten Zeitperiode zu erreichende Niveaus bzw. inhaltlich zu leistende Unterstützung festlegen 4. Schritt Ermitteln des quantitativen Aufwandes auf Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit aufteilen 5. Schritt Abschließen einer betrieblichen Vereinbarung über die betriebsspezifische Betreuung, Dokumentation des Prozesses Seite 18

19 Zusammenfassung 1. Grundbetreuung Gefährdungen der Branche, Umfang in UVV geregelt inbes. Information (z. B. Gefährdungsbeurteilung), Organisation und Kommunikation 2. Betriebsspezifische Betreuung Gefährdungen im Betrieb, Inhalt und Umfang in Betrieb zu ermitteln Gefährdungsorientiertes, betriebsindividuelles Betreuungskonzept! Seite 19

20 Wie geht es weiter? - Zur Zeit Vorgenehmigungsverfahren bei BMAS - Beschlussfassungen durch Vertreterversammlungen der UV- Träger im Herbst Inkrafttreten zum Seite 20

21 Weitere Information Website DGUV (Link auf Startseite) - Musterentwurf DGUV Vorschrift 2 (mit Zuordnung der Branchen in Betreuungsgruppen I, II und III - Flyer (allgemeine Infos) - Hintergrundinformationen (u. a. Handlungshilfe) - Broschüre mit Musterbeispielen zur Ermittlung von Einsatzzeit (derzeit noch in Erarbeitung) Seite 21

22 Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit! Seite 22

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