Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) Umsetzung in der Bundesverwaltung: Einsatzzeiten optimieren.

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1 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) Umsetzung in der Bundesverwaltung: Einsatzzeiten optimieren

2 Umsetzung des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) für die Bundesverwaltung Arbeitssicherheitsgesetz Umsetzung für den Bund Richtlinie für den betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Dienst in den Verwaltungen und Betrieben des Bundes vom 28. Januar 1978

3 Warum soll die Richtlinie angepasst werden? Erweiterte Anforderungen an den Arbeitsschutz Orientierung am tatsächlichen Bedarf in den Behörden, mehr Flexibilität. Stärkung der Verantwortung der Leiterin/ des Leiters einer Behörde Mehr Transparenz über die Aufgaben der Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit

4 Warum soll die Richtlinie angepasst werden? Vereinheitlichung der Einsatzzeiten durch die DGUV Vorschrift 2. Sie gilt ab dem 1. Januar 2011 verbindlich für die gewerbliche Wirtschaft. ASiG: in der öffentlichen Verwaltung ist ein den Grundsätzen gleichwertiger arbeitsmedizinischer und sicherheitstechnischer Arbeitsschutz zu gewährleisten. Auch die Länder passen ihre Vorschriften an. SGB VII: Die Unfallverhütungsvorschriften der Unfallversicherungsträger sollen dabei berücksichtigt werden.

5 Optimierung der Einsatzzeiten Betriebsspezifische Betreuung Gesamtbetreuung Grundbetreuung

6 Optimierung der Einsatzzeiten Betriebsspezifische Betreuung Grundbetreuung Gruppe I Zeitvorgabe für Behörde Gruppe II Gruppe III 2,5 1,5 0,5

7 Optimierung der Einsatzzeiten Ermittlung in der Behörde Basis: Leistungskatalog Betriebsspezifische Betreuung Grundbetreuung

8 Wer hat welche Aufgabe? Leiter der Behörde Konsens finden Personalrat (Mitwirkung) beraten aufteilen + festlegen beraten Betriebsarzt kooperieren FASi

9 Schritt für Schritt 1. Information aller Beteiligten, Vorgehen abklären 2. Eingruppierung der Behörde, Feststellung der Zahl der Beschäftigten 3. Grundbetreuung: Ermittlung der genauen Inhalte, Aufteilung zwischen BA und FASi 4. Betriebsspezifische Betreuung: Ermittlung des Bedarfs anhand der Aufgabenfelder, Einschätzung des notwendigen Personalaufwandes BA/ FASi 5. Konsensbildung über Gesamtbetreuung zwischen Leiter der Behörde und Personalrat 6. Schriftliche Vereinbarung der Betreuungsleistungen 7. Information der Beschäftigten 8. Dokumentation der Maßnahmen und Ergebnisse der Leistungserbringung durch BA und FASi

10 Schritt für Schritt 1. Information aller Beteiligten, Vorgehen abklären 2. Eingruppierung der Behörde, Feststellung der Zahl der Beschäftigten 3. Grundbetreuung: Ermittlung der genauen Inhalte, Aufteilung zwischen BA und FASi 4. Betriebsspezifische Betreuung: Ermittlung des Bedarfs anhand der Aufgabenfelder, Einschätzung des notwendigen Personalaufwandes BA/ FASi 5. Konsensbildung über Gesamtbetreuung zwischen Leiter der Behörde und Personalrat 6. Schriftliche Vereinbarung der Betreuungsleistungen 7. Information der Beschäftigten 8. Dokumentation der Maßnahmen und Ergebnisse der Leistungserbringung durch BA und FASi regelmäßig überprüfen

11 Wie ist der Sachstand? Ressortabstimmung läuft noch: Einen ersten Richtlinienentwurf hat das BMI im Juli 2010 an die Ressorts verschickt. Inhaltlich weitestgehend deckungsgleich mit der DGUV Vorschrift 2. Derzeit bilaterale Klärung von Fragen und Verhandlungen bei Bedarf Ressortbesprechung Anhörung der Vertreterversammlung der UK Bund Die jetzige Richtlinie gilt solange, bis etwas Neues beschlossen ist. (Kein rechtsfreier Raum beim Bund!)

12 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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