Kompetenzzentrum für Sicherheit und Gesundheit

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1 Kompetenzzentrum für Sicherheit und Gesundheit Sicherheitstechnische Betreuung der Landesverwaltung Brandenburg Dipl.-Ing. Beate Pflugk, Leitende Fachkraft für Arbeitssicherheit Tel: 0331 / Mail to: beate.pflugk@ksg.brandenburg.de Stand: Juli 2016

2 Arbeitssicherheitsgesetz Land kommt mit Errichtung des Kompetenzzentrums (KSG) Bestellpflichten nach Untersetzung durch DGUV- Vorschrift 2 der UKBB als gesetzlicher UVT des Landes Brandenburg KSG errichtet zum als Landeseigener überbetrieblicher Dienst von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit () Umsetzung in der Landesverwaltung: AV ASiG Begleitend: IMAG (Interministerielle Arbeitsgruppe Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten in der Landesverwaltung)

3 LAVG Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit Fachaufsicht: MASGF AD Kompetenzzentrum TD Zentrale Servicestelle Potsdam Neuruppin Eberswalde Frankfurt/O. Cottbus AD Ärztlicher Dienst TD Technischer Dienst + Wünsdorf = 27 Fachkräfte für Arbeitssicherheit

4 Wir gewährleisten die sicherheitstechnische Betreuung für ca Beschäftigte in einem Flächenland mit vielen dezentralen Strukturen mit tw. hohem Anteil an Fahrzeiten. Wir arbeiten in Teams. Wir arbeiten weisungsfrei.

5 Sicherheitstechnische Betreuung von: Staatskanzlei (MP) MdF MdJEV Finanzämter, ZBB, TFA, BLB, LHK Gerichte, Staatsanwaltschaften, JVA MIK MASGF MBJS Polizeibereich (PP, PD, LKA, ZD Pol, FH Pol, ZABH, ZIT LSTE, LGB, LAköV LAVG, LASV, Rechtsmedizin Schulämter, LISUM, Schulbetreuung: 730 Schulen MWE MWFK MLUL MIL LBGR, Eichämter Landeshauptarchiv, BLDAM Umweltamt, LELF, LFB mit Oberförstereien, Nationalpark LBV, Landesbetrieb Straßenwesen

6 Sicherheitstechnische Betreuung von: Polizei Staatl. Schulämter Beschäftigte Beschäftigte Justiz LS Beschäftigte + beschäftigte Gefangene (800) Beschäftigte LFB Beschäftigte (hier: besonders hohe Gefährdung in der Forstwirtschaft und beim Holzeinschlag) + Landtag + LAkD + Landesrechnungshof + LDA + Verfassungsgericht des Landes Brandenburg

7 Pflichten der Dienststellen: die Leitungen der Dienststellen sind für die Umsetzung des Arbeitsschutzes verantwortlich (!) finanzielle Mittel wurden zum LAS aus den Einzelplänen der Ressorts umgesetzt nach Vorgaben der DGUV V2 werden die Einsatzzeiten für Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung ermittelt (Aufteilung zwischen und Betriebsarzt) Vereinbarungen zur Untersetzung: Jahresplan Dienststellen beteiligen und Betriebsarzt am ASA, sie berufen die Sitzungen ein und erstellen die Protokolle dazu KSG bekommt Informationen und alle Auskünfte, die zur Erfüllung der Aufgaben erforderlich sind

8 Pflichten des KSG: arbeitet mit der Dienststelle zusammen gemäß des gesetzlichen Auftrages und des festgeschriebenen Aufgabenkatalogs (benennt zuständige ) stellt sicher, dass das eingesetzte Personal über die entsprechende Fachkunde verfügt gewährleistet Zusammenarbeit zwischen und BA sichert (möglichst) die Teilnahme am ASA berät und unterstützt bei der Bedarfsermittlung und Aufteilung der Einsatzstunden dokumentiert geleistete Zeiten in geeigneter Form Anlage 4 AV ASiG berichtet der Dienststelle jährlich über die Erfüllung der vereinbarten Aufgaben erstellt einen jährlichen Bericht über Schwerpunkte und Erkenntnisse aus der Betreuungstätigkeit (Veröffentlichung im Intranet der Landesverwaltung)

9 Sicherung einer hohen Betreuungsqualität: abgestimmtes Vorgehen Arbeit im Team/Verwendung einheitlicher Unterlagen (Gefährdungsbeurteilung, Schulungskonzepte, Begehungsberichte ) dienstleistungsorientiertes Vorgehen nach Bedarf der jeweiligen Dienststelle auf der Basis der gesetzlichen Grundlagen ständige einschlägige Fortbildung im Rahmen der Selbstorganisation Synergieeffekte durch Angliederung beim LAVG Kontakt und Unterstützung durch die UK Brandenburg

10 Anbindung der Fachkraft für Arbeitssicherheit: Arbeitsschutzorganisation: Die Verantwortung liegt bei der Dienststellenleitung ( 3 ArbSchG) Übertragung der Verantwortung Obere Dienststellenleitung Mittlere Führungsebene Untere Führungsebene Beratung und Unterstützung durch Fachkraft für Arbeitssicherheit ( 6 ASiG) Freiwillig Beauftragte z. B. Brandschutz Mitarbeiter Geforderte Beauftragte z. B. Ersthelfer, SiBe

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