Inhaltsübersicht. Die Broschüre erläutert Ihnen wichtige Vorschriften 21
|
|
- Guido Nikolas Gerhardt
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Inhaltsübersicht Seite Die Broschüre verschafft Ihnen einen Überblick 11 Was regelt das Gesetz? 12 Was ist wesentlich? 14 Was bleibt gegenüber der früheren Rechtslage unverändert? 15 Was ist zu tun? 16 Die Broschüre erläutert Ihnen wichtige Vorschriften 21 Der Arbeitgeber hat Sicherheitsfachkräfte und Betriebsärzte schriftlich zu bestellen Was bedeutet bestellen"? 22 Wodurch unterscheiden sich Arbeitsvertrag und Bestellung? 22 Warum ist die Bestellung notwendig? 22 Was heißt schriftlich"? 22 Der Arbeitgeber hat Sicherheitsfachkräften und Betriebsärzten im erforderlichen Umfang Aufgaben zu übertragen Was bedeutet Aufgaben übertragen"? 24 Um welche Aufgaben handelt es sich? 24 Was heißt im erforderlichen Umfang"? 24 Welchen Spielraum hat der Arbeitgeber? Welche Vertragsformen sind denkbar? 26 Welche Gesichtspunkte sind maßgebend? 26 Möglichkeiten für die innerbetriebliche Regelung Hauptamtliche oder nebenamtliche Lösung? 28 Was ist bei der nebenamtlichen Lösung zu beachten? 28 Der Arbeitgeber kann auch einen überbetrieblichen Dienst" mit Sicherheitsfachkräften und Betriebsärzten verpflichten Wie erfolgt die Bestellung eines überbetrieblichen Dienstes"? 30 Welche Stellung hat ein überbetrieblicher Dienst"? 30 Unter welchen Voraussetzungen kann der Arbeitgeber einen überbetrieblichen Dienst" mit befreiender Wirkung verpflichten? 30 Wer ist verantwortlich? 31 Wer kann Dienste" einrichten? 32 Wie viele Sicherheitsfachkräfte, wie viele Betriebsärzte hat der Arbeitgeber zu bestellen? Was sagt das Gesetz? 33 Wie regeln die Unfallverhütungsvorschriften die Einsatzzeiten? 33 Welche Ausnahmen gibt es? 34
2 Was gehört zu den Einsatzzeiten? 34 Wie können Einsatzzeiten personell auf Sicherheitsfachkräfte, Betriebsärzte und Hauptsicherheitsingenieure/Hauptbetriebsärzte aufgeteilt werden? 36 Sicherheitsfachkräfte und Betriebsärzte müssen die erforderliche sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Fachkunde haben Was bedeutet Fachkunde? 37 Wann kann der Arbeitgeber die erforderliche Fachkunde als erwiesen ansehen? 37 Und wenn es an Fachkunde fehlt? 37 Welche Anforderungen werden an Sicherheitsfachkräfte gestellt? 38 Sicherheitsingenieur 38 Sicherheitstechniker 38 Sicherheitsmeister 39 Außenseiter" 39 Bisherige Mitarbeiter 39 Welche Anforderungen werden an Betriebsärzte gestellt? 40 Wann Sicherheitsingenieur, Sicherheitstechniker, Sicherheitsmeister? Kann der Arbeitgeber wählen? 41 Was ist zu beachten? 42 Sicherheitsfachkräfte und Betriebsärzte unterstützen den Arbeitgeber in allen Fragen der Unfallverhütung und des Gesundheitsschutzes Was heißt unterstützen? 43 Wie ist die Stellung im Betrieb? 43 Den Sicherheitsfachkräften und Betriebsärzten obliegen insbesondere..." Welche Aufgaben sind das? 45 Wie haben Sicherheitsfachkräfte und Betriebsärzte die Aufgaben zu erfüllen? 45 Was umfassen die Aufgaben im einzelnen? 46 Sicherheitsfachkräfte und Betriebsärzte sind bei der Anwendung ihrer sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Fachkunde weisungsfrei Was heißt weisungsfrei? 49 Wo sind die Grenzen? 49 Wie wirkt sich die Weisungsfreiheit auf die Beteiligten aus? 50 Abgrenzung der Befugnisse: Sicherheitsfachkräfte und Betriebsärzte, leitende Sicherheitsfachkraft/leitender Betriebsarzt sowie Hauptsicherheitsingenieur/Hauptbetriebsarzt Eine Abteilung (Sicherheitsabteilung/betriebsärztlicher Dienst) wird eingerichtet. Was ist zu beachten? 51
3 Von der Bildung einer Abteilung (Sicherheitsabteilung/betriebsärztlicher Dienst) wird abgesehen. Welche Befugnisse hat dann die leitende Sicherheitsfachkraft/leitender Betriebsarzt? 51 Inwieweit kann die leitende Sicherheitsfachkraft/leitender Betriebsarzt Einfluß nehmen? 52 Welche Stellung und Aufgaben hat der Hauptsicherheitsingenieur/ Hauptbetriebsarzt? 52 (Leitende) Sicherheitsfachkraft und Betriebsarzt unterstehen fachlich unmittelbar dem Leiter des Betriebes" können unmittelbar dem Arbeitgeber" vorschlagen sind im Ablehnungsfall schriftlich zu bescheiden Was bedeutet die gesetzliche Regelung? 54 Wer ist Leiter des Betriebes"? 54 Wann geht ein Vorschlag an die Firmenleitung? 54 Und wenn der oberste Chef" ablehnt? 55 In welchem Umfang tragen Sicherheitsfachkräfte und Betriebsärzte Verantwortung? Was ergibt sich aus dem Arbeitssicherheitsgesetz? 56 Wie handeln Sicherheitsfachkräfte und Betriebsärzte verantwortungsbewußt? 56 Welche Konsequenzen haben sie zu gewärtigen? 56 Und wenn der Arbeitgeber ihren Vorschlägen nicht entspricht? 58 Welche Rechte und Pflichten hat der Betriebsrat? Worin bestehen sie im wesentlichen? 59 Nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)? 59 Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)? 62 Welche Bedeutung hat der Arbeitsschutzausschuß? Wer gehört dem Arbeitsschutzausschuß an? 64 Wie ist der Arbeitsschutzausschuß zu organisieren? 64 Welche Aufgaben hat der Arbeitsschutzausschuß? 65 Die Broschüre nimmt für Sie Stellung zu besonderen Zweifelsfragen aus der Praxis 67 Sind Sicherheitsfachkräfte und Betriebsärzte zuständig für... Mitarbeiter einer Fremdfirma? 68 Leiharbeiter? 68 Außen-, Zweig-, Montagestellen? 68 Schulung der Mitarbeiter? 69 die Einberufung des Arbeitsschutzausschusses? 69 spezielle sicherheitstechnische Überwachungsaufgaben? 69 Beratung vor Vergabe von Aufträgen? 70 die Information neueingestellter Mitarbeiter über Sicherheitsfragen? 70 Verkehrssicherheitskontrollen von Privatfahrzeugen, die auf firmeneigenem Parkplatz abgestellt sind? 70
4 Haben Sicherheitsfachkräfte und Betriebsärzte ein Recht auf... Fortbildung in sicherheitstechnischen/arbeitsmedizinischen Fragen? 72 Information über ärztliche Untersuchungsbefunde (nur Sicherheitsfachkraft)? 72 Unterstützung durch den Arbeitgeber? 72 schriftliche Begründung der Ablehnung eines an die Betriebsleitung gerichteten Vorschlags? 72 Außerbetriebsetzung einer für mangelhaft befundenen Einrichtung? 73 Anweisungsbefugnis über das Arbeitssicherheitsgesetz hinaus? 73 Sind Sicherheitsfachkräfte und Betriebsärzte verpflichtet... einen Nachweis über ihre Tätigkeit zu führen? 75 ihr Aufgabengebiet selbst aufzubauen? 75 sich bei Montagearbeiten in anderen Betrieben um die dort geltenden Unfallverhütungsvorschriften zu kümmern? 75 sich zu einem sicherheitstechnischen/arbeitsmedizinischen Problem zu äußern, wenn sie den Umständen nach überfordert sind? 76 Haben Sicherheitsfachkräfte und Betriebsärzte die Möglichkeit... eigene Vorstellungen zur Arbeitssicherheit gegenüber dem Leiter des Betriebes" durchzusetzen? 77 den Arbeitgeber für die Sicherheit zu interessieren? 77 Die Broschüre gibt Ihnen Hinweise für die praktische Durchführung des Arbeitssicherheitsgesetzes im Betrieb 79 Was ist zunächst zu bedenken? Welche Vorschriften sind anzuwenden? 80 Welche externen Stellen sind zuständig? 80 Was ist betriebsintern zu regeln? 80 Welche Rechte und Pflichten ergeben sich für welche Personen im Betrieb? Für den Arbeitgeber? 81 Für Sicherheitsfachkraft und Betriebsarzt? 81 Für Vorgesetzte? 82 Für Betriebsrat? 82 Welche organisatorischen Maßnahmen sind für die Zusammenarbeit im Betrieb zu treffen? Wer hat mit wem zusammenzuarbeiten? 83 Wie ist der Informationsfluß zu regeln? 83 Wie sieht die Koordination aus? 83 Wie sollte das Unfallmeldewesen organisiert werden? 84 Welche Hilfsmittel gibt es für Sicherheitsfachkräfte und Betriebsärzte? Wie ermittelt man Schwerpunkte für Arbeitsschutzmaßnahmen? 86
5 Wie kann man Maßnahmen zur Einführung neuer Arbeitsschutzmaßnahmen planen? Was erleichtert die Prüftätigkeit im Arbeitsschutz? Wie nutzt man Hilfsmittel der Berufsgenossenschaft? Wie führt man werbliche Unfallverhütungsmaßnahmen im Betrieb durch? Wie ergreift man betriebliche Maßnahmen zur Sicherheit im Straßenverkehr? Wie motiviert man Mitarbeiter zum sicheren Verhalten? Wie kann man betriebliches Vorschlagswesen und Sicherheits-Wettbewerbe für die Arbeitssicherheit einsetzen? Die Broschüre zeigt Ihnen Muster, Modelle, Möglichkeiten für die Praxis: Anhang 1 Anhang 2 Anhang 3 Anhang 4 Anhang 5 Anhang 6 Anhang 7 Anhang 8 Anhang 9 Anhang 10 Anhang 11 Anhang 12 Anhang 13 Anhang 14 Anhang 15 Anhang 16 Anhang 17 Anhang 18 Anhang 19 Anhang 20 Anhang 21 Anhang 22 Bestellungsurkunde Aufgabenkatalog (Kurzfassung) Ausweis ( Sicherheitspaß") Verpflichtungsvertrag freiberufliche Lösung" Verpflichtungsvertrag überbetrieblicher Dienst" Stellenbeschreibung für Sicherheitsfachkraft" Stellenbeschreibung für leitende Sicherheitsfachkraft" Stellenbeschreibung für Sicherheitsfachkraft in Sicherheitsabteilung" Stellenbeschreibung für Hauptsicherheitsingenieur" Grundmodell: Hierarchische Gliederung Organisations-Modell: Hauptamtliche Lösung Organisations-Modell: Nebenamtliche Lösung Organisations-Modell: Kombinierte Lösung (hauptamtlich/nebenamtlich) Organisations-Modell: Freiberufliche Lösung Organisations-Modell: Überbetrieblicher Dienst Organisations-Modell: Kombinierte Lösung (Sicherheitsfachkraft/überbetrieblicher Dienst) Organisations-Modell: Großbetrieb Stellung und Zusammensetzung des Arbeitsschutzausschusses Geschäftsordnung für den Arbeitsschutzausschuß (Muster) Regelung der Information Innerbetriebliche Zusammenarbeit und Koordination Organisation der innerbetrieblichen Zusammenarbeit Zusammenstellung von Möglichkeiten
6 Anhang 23 Diagramm für das Unfallmeldewesen im Betrieb 133 Anhang 24 Stichwortsammlung für Merkmale zur Erfassung von Gefahren und Unfällen 134 Anhang 25 Rahmenplanvorschlag für ein Arbeitsschutzkonzept 135 Anhang 26 Ausschnitt aus Standard-Netzplan 137 Anhang 27 Möglichkeiten für Statistik 138 Anhang 28 Zusammenstellung von Prüfobjekten, Einrichtungen und Maßnahmen, geordnet nach Sachgebieten 140 Anhang 29 Vordruck zur Erleichterung der Prüfung 141 Anhang 30 Muster für Prüfliste 142 Anhang 31 Muster für Jahresübersicht von Schwerpunktmaßnahmen im Arbeitsschutz 143 Anhang 32 Liste für Nachweis der eigenen Arbeitsleistung im Arbeitsschutz 144 Anhang 33 Ablaufskizze für den planmäßigen Einsatz von Hilfsmitteln der Berufsgenossenschaft 145 Anhang 34 Grundsätze für Anforderungen an Werbemittel 147 Anhang 35 Ablaufskizze für den Einsatz der Werbemittel 148 Anhang 36 Aufzählung von Möglichkeiten für betriebliche Maßnahmen zur Sicherheit im Straßenverkehr 149 Anhang 37 Schema für die praxisnahe Analyse rechtlicher Vorschriften 150 Anhang 38 Vereinfachte Darstellung der Ermittlung der Prämie (betriebliches Vorschlagswesen) 151 Die Broschüre macht Sie mit den Vorschriften im Wortlaut bekannt: 153 Arbeitssicherheitsgesetz" 155 Unfallverhütungsvorschrift Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (VBG 122) 164 Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte" (VBG 123) 169 Grundsätze über Hilfspersonal, Räume, Einrichtungen, Geräte und Mittel für Betriebsärzte im Betrieb (ZH1 /528) 173 Grundsätze über Ärzte, Hilfspersonal, Räume, Einrichtungen, Geräte und Mittel für überbetriebliche arbeitsmedizinische Dienste (ZH 1/539) 177 Wichtige Bestimmungen aus der Reichsversicherungsordnung (RVO) 182 Wichtige Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschrift Allgemeine Vorschriften" (VBG 1) 186 Aufzählung der Unfallverhütungsvorschriften der gewerblichen Berufsgenossenschaften 188 Zusammenstellung der Leitstellen Berufsgenossenschaftlicher Arbeitsmedizinischer Dienst e. V. (BAD) 192 Stichwortverzeichnis 193
(Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG)
Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG) Vom 12. Dezember 1973 (BGBl. I S. 1885) zuletzt geändert durch Artikel 226
Mehram Beispiel der Gefährdungsbeurteilung
Arbeits- und Gesundheitsschutz in Bibliotheken am Beispiel der Gefährdungsbeurteilung Inken Feldsien-Sudhaus Stand 11.04.2011 Arbeitsschutzgesetz ArbSchG Prävention als Ziel > s.a. "Grundsätze der Prävention
MehrArbeitssicherheitsgesetz
Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit ASiG Arbeitssicherheitsgesetz Ausgabe Dezember 1973 Stand Oktober 2006 4 05/07 BGM w Berufsgenossenschaft Metall
MehrDas Arbeitsschutz-Handbuch der Naturstein- und Kalkindustrie. Walter Nelles Deutscher Gesteinsverband e.v.
Das Arbeitsschutz-Handbuch der Naturstein- und Kalkindustrie Walter Nelles Deutscher Gesteinsverband e.v. Fahrplan! Einführung! Warum das ganze Notwendigkeit und Nutzen! Aufbau/Struktur des Arbeitsschutz-Handbuches!
MehrEinführung in die DGUV Vorschrift 2
Einführung in die DGUV Vorschrift 2 Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Ehrenamt@Arbeitsschutz- Herausforderung in der Wohlfahrtspflege 23./24. Juni 2016 - Wörlitz Nico Hohendorf Ablauf Betriebsärztliche
MehrK O N V E K T A. Am Nordbahnhof D Schwalmstadt. Verfahrensanweisung. Arbeitsschutz, Abfälle, Gefahrstoffe und Gefahrgut
K O N V E K T A A G Am Nordbahnhof D - 34613 Schwalmstadt Verfahrensanweisung Arbeitsschutz, Abfälle, Gefahrstoffe und Gefahrgut Geltungsbereich : Konvekta AG VA 06 04 02 00 Revisionsstand: 01 vom Freigabedatum
MehrEinführung 11. Betriebsärzte 15. Bestellung 15 Einsatzzeiten 17 Ausrüstung / Fortbildungskosten 17 Aufgaben 18
Einführung 11 Betriebsärzte 15 Bestellung 15 Einsatzzeiten 17 Ausrüstung / Fortbildungskosten 17 Aufgaben 18 Ärztliche Untersuchungen 19 Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach Rechtsvorschriften.
MehrGV01 Gesetze und Verordnungen
Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz ASiG) vom 12. Dezember 1973 (BGBl. I 1885), zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs.
MehrArbeitsschutzkonzept für
Arbeitsschutzkonzept für abwassertechnische Anlagen Vorstellung der Informationsbroschüre für Führungskräfte im Abwasserbereich 44. Lehrer- und Obleutebesprechung 2016 Kanal- und Kläranlagennachbarschaften
MehrDie Rolle der Fachkraft für Arbeitssicherheit bei der Koordination des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes
Die Rolle der Fachkraft für Arbeitssicherheit bei der Koordination des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes Bergische Universität Wuppertal Gliederung: Ausgangssituation/Entwicklung der sicherheitstechnischen
MehrArbeitsschutz in der EKD
Herzlich willkommen im Workshop 1 Arbeitsschutz in der EKD Strukturen-Rollen-Hilfestellungen Karsten Voshage Sicherheitsingenieur Eine kurze Abfrage per Handzeichen: Wer von Ihnen nimmt als Arbeitgeber
MehrVorschau. Checkliste zur Auswahl von Betriebsbeauftragten
Vorschau Bitte beachten Sie, dieses Dokument ist nur eine Vorschau. Hier werden nur Auszüge dargestellt. Nach dem Erwerb steht Ihnen selbstverständlich die vollständige Version im offenen Dateiformat zur
MehrGesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit ASiG Ausfertigungsdatum: 12.12.1973 Vollzitat: "Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere
MehrDGUV Vorschrift 2. Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Klaus Otte
DGUV Vorschrift 2 Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit Klaus Otte 1 Bis zum 31.12.2010 galten noch die Unfallverhütungsvorschriften BGV A2/ GUV-VA 6/7 Ab 01.01.2011
Mehr4 Anforderungen an Betriebsärzte
Brunhöber 4 Abschnitt 2 Betriebsärzte 4 Anforderungen an Betriebsärzte 62 Der Arbeitgeber darf als Betriebsärzte nur Personen bestellen, die berechtigt sind, den ärztlichen Beruf auszuüben, und die über
MehrRechte und Pflichten einer Sicherheitsfachkraft
Rechte und Pflichten einer Sicherheitsfachkraft IHK-Forum Arbeitsschutz 2014 Mönchengladbach, 30. Oktober 2014 IHK-Forum Arbeitsschutz, Rechte und Pflichten einer SIFA 30.10.2014 Folie 72 Wer bin ich?
Mehr508 BGI 508. Übertragung von Unternehmerpflichten
508 BGI 508 Übertragung von Unternehmerpflichten Mai 2005 2 Die materiellrechtlichen Voraussetzungen der Pflichtenübertragung sind dem 9 Abs. 2 Nr. 2 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) zu entnehmen.
MehrBGG 962 Grundsätze über Hilfspersonal, Räume, Einrichtungen, Geräte und Mittel für Betriebsärzte im Betrieb Ausschuß "Arbeitsmedizin"
BGG 962 Grundsätze über Hilfspersonal, Räume, Einrichtungen, Geräte und Mittel für Betriebsärzte im Betrieb Ausschuß "Arbeitsmedizin" April 1987 Vorbemerkung Diese Grundsätze stellen Hinweise für den Unternehmer
MehrArbeitssicherheit im Unternehmen
Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld Grundlage für ein funktionierendes Beschäftigungssystem ist die Schaffung und der Erhalt sicherer Arbeitsbedingungen. Dem Unternehmer obliegt die
Mehr(Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG)
Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG) Vom 12. Dezember 1973 (BGBl. I S. 1885) zuletzt geändert durch Artikel 3 Absatz
MehrEinführung 11. Betriebsärzte 15. Bestellung 15. Einsatzzeiten 16. Ausrüstung / Fortbildungskosten 17. Aufgaben 17
Einführung 11 Betriebsärzte 15 Bestellung 15 Einsatzzeiten 16 Ausrüstung / Fortbildungskosten 17 Aufgaben 17 Ärztliche Untersuchungen 18 Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach Rechtsvorschriften.
MehrUnfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit - DGUV Vorschrift 2. Häufig gestellte Fragen FAQs
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.v. (DGUV) Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit - DGUV Vorschrift 2 Häufig gestellte Fragen FAQs Gliederung: 1. Allgemeine
MehrUnfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit - DGUV Vorschrift 2 Häufig gestellte Fragen FAQs
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.v. (DGUV) Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit - DGUV Vorschrift 2 Häufig gestellte Fragen FAQs Gliederung: 1. Allgemeine
MehrVerantwortung im Arbeitsschutz 25.10.2011. Verantwortung im Arbeitsschutz. Inhalt. 1. Rechtspflichten
Verantwortung im Arbeitsschutz Referent: Gerhard Wenger Inhalt Wer hat Pflichten im Arbeitsschutz? - Inhalt, Umfang, Grenzen 2. Rechtsfolgen Welche rechtlichen Konsequenzen können sich aus Pflichtverletzungen
MehrHandlungsmöglichkeiten des Betriebsrats bei der Gestaltung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats bei der Gestaltung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes Mitbestimmungsrechte der betrieblichen Interessenvertretung Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) bestimmt als
MehrArbSch 1.2.02 Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG)
ArbSch 1.2.02 Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG) Vom 12. Dezember 1973 (BGBl I S. 1885) zuletzt geändert durch
MehrDie DGUV Vorschrift 2 Antworten zu den wichtigsten Fragen
Die DGUV Vorschrift 2 Antworten zu den wichtigsten Fragen INHALTSVERZEICHNIS ALLGEMEINES...2 1. Was ist die DGUV Vorschrift 2?...2 2. Für wen gibt es Änderungen durch die DGUV Vorschrift 2?...2 3. Wie
MehrGanzheitliche Organisation des Arbeits- und Gesundheitsschutzes Schwerpunkt Gefährdungsbeurteilung und Arbeitszeit
Ganzheitliche Organisation des Arbeits- und Gesundheitsschutzes Schwerpunkt Gefährdungsbeurteilung und Arbeitszeit Ralf Pieper, Prof. Dr. Bergische Universität Wuppertal Institut ASER e.v., Wuppertal Fachzeitschrift
Mehr7. Arbeitsschutztag in Magdeburg Beitrag der Arbeitsmedizin zum Arbeitsschutz
7. Arbeitsschutztag in Magdeburg Beitrag der Arbeitsmedizin zum Arbeitsschutz 28. September 2005 Dr. Annegret Schoeller 1 Gesundheitssystem in Deutschland Stationäre Versorgung Ambulante Versorgung Öffentlicher
MehrFünfter Nachtrag. zur Satzung. der. Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
Hauptverwaltung Fünfter Nachtrag zur Satzung der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft Seite 1 von 6 Die Satzung der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft vom 01.05.2005 in der Fassung des 4. Nachtrags
MehrDie wichtigsten Schwellenwerte für die arbeitsrechtliche Praxis
Die wichtigsten Schwellenwerte für die arbeitsrechtliche Praxis Schwellenwert Norm Anknüpfungspunkt Konsequenz 1 2 ff. ASiG Betrieb Je nach den Anforderungen der zuständigen Berufsgenossenschaft kann die
Mehr1.5 Die allgemein anerkannten Regeln der medizinischen Hygiene sind einzuhalten.
BGG 963 Grundsätze über Ärzte, Hilfspersonal, Räume, Einrichtungen, Geräte und Mittel für überbetriebliche arbeitsmedizinische Dienste Ausschuß "Arbeitsmedizin" April 1987 Vorbemerkung Diese Grundsätze
MehrMEDIZIN UND TECHNIK. Sicherheit und Gesundheitsschutz in Fahrschulen 2001
Sicherheit und Gesundheitsschutz in Fahrschulen 2001 1 Leitgedanken der Betriebsführung Erfüllung gesetzlicher Vorgaben Wirtschaftlichkeit (Betriebsergebnis) 2 3 4 Schutzziele Die Schutzziele der staatlichen
MehrGefährdungsbeurteilung unter Mitwirkung des Betriebsarztes
Gefährdungsbeurteilung unter Mitwirkung des Betriebsarztes Dipl.-Min. Silvester Siegmann - Sicherheitsingenieur - Lernziele: Sinn und Zweck der Arbeitsplatzbeurteilung und begehung Praktische Durchführung
MehrWerkzeug. Checkliste Arbeitssicherheit
Werkzeug Checkliste Arbeitssicherheit Steckbrief Arbeitssicherheit Was? Warum? Die allgemeinen Aufgaben des Betriebsrates ( 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG) legen fest, dass dieser zur Überwachung der Einhaltung
MehrOrganisation des betrieblichen Arbeitsschutzes
Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes Dipl.-Ing. (FH) Martina Hefner 06.12.2013 Warum muss Arbeitsschutz organisiert werden? Der Unternehmer hat die erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung von
MehrDie arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung
Jeder Betrieb ist ab einem Beschäftigten durch das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) zur Bestellung eines Betriebsarztes und einer Fachkraft für Arbeitssicherheit verpflichtet. Die Form der Betreuung ist
MehrAmt, Anstellung und Mitbestimmung bei betrieblichen Beauftragten
Amt, Anstellung und Mitbestimmung bei betrieblichen Beauftragten Unter besonderer Berücksichtigung des Betriebsarztes von Dr. Christian Ehrich CFM C.F. Müller Juristischer Verlag Heidelberg Inhaltsverzeichnis
MehrGesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Ein Service der juris GmbH - www.juris.de - Seite 1 Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit Datum: 12. Dezember 1973 Fundstelle: BGBl I 1973, 1885 Textnachweis
MehrAllgemeine Unterstützungspflicht
Beschäftigte Allgemeine Unterstützungspflicht 15 (1) BGV A1 Nach ihren Möglichkeiten sowie gemäß Weisung des Arbeitgebers für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (Arbeitsschutz) zu sorgen. Auch
MehrDQS-Forum für Profis Arbeits- und Gesundheitsschutz Arbeitsmedizin und die neue DGUV Vorschrift 2
DQS-Forum für Profis 2011 Arbeits- und Gesundheitsschutz Arbeitsmedizin und die neue DGUV Vorschrift 2 Gliederung Themenübersicht Rechtsgrundlagen Focus arbeitsmedizinische Betreuung Umsetzung in die Praxis
MehrARBEITSSICHERHEIT, BRAND- UND STRAHLENSCHUTZ SICHER IST SICHER SRH DIENST- LEISTUNGEN
ARBEITSSICHERHEIT, BRAND- UND STRAHLENSCHUTZ SICHER IST SICHER SRH DIENST- LEISTUNGEN ARBEITSSCHUTZ SICHERHEIT UND GESUNDHEITSSCHUTZ VON MITARBEITERN HABEN PRIORITÄT Gemäß Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
MehrDGUV Vorschrift 2. Die Regelbetreuung in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten setzt sich aus zwei
Thomas Waldhecker Versuch einer Zusammenfassung: Grund für die Vorschrift: DGUV Vorschrift 2 Der Reformprozess zur betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung der Betriebe wird mit der DGUV
MehrGesund und sicher arbeiten
BMVZ - Erfahrungsaustausch Gesund und sicher arbeiten Christian Reinke, BGW Berlin, 30. April 2010 BuS Erstinfo 2010-1 Überblick Die BGW Aufgaben Leistungen Arbeitsschutzzahlen Der Bereich Betriebsärztliche
MehrBundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Bekanntmachung von Arbeitsmedizinischen Regeln. - Bek. d. BMAS v IIIb /6 -
Bekanntgemacht in: GMBl Nr. 5, 24. Februar 2014, S. 100 Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Bekanntmachung von Arbeitsmedizinischen Regeln hier: AMR 6.3 Vorsorgebescheinigung - Bek. d. BMAS
MehrGesetz über den Arbeitsschutz (Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz) in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg (KArbSchutzG)
Arbeitsschutzgesetz KArbSchutzG 4.550 Gesetz über den Arbeitsschutz (Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz) in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg (KArbSchutzG) (GVBl. 27. Band, S. 31) 1 Grundsatz (1)
MehrAusführungs- und Handlungshinweise "Sicherheitspass"
Ausführungs- und Handlungshinweise "Sicherheitspass" Vorbemerkung: Es ist erklärtes Ziel der RWE, dass jeder Mitarbeiter so gesund nach Hause geht, wie er gekommen ist. Dies gilt gleichermaßen für die
MehrDie WEG als Arbeitgeber. Rechtsanwalt Bernd Fritz
Die WEG als Arbeitgeber Rechtsanwalt Bernd Fritz Die WEG als Arbeitgeber Vorschau Es findet bei Ihnen eine jährliche Begehung auf der Liegenschaft statt, in welcher Arbeitsmittel und Arbeitsschutzmittel
MehrArbeitssicherheitsgesetz (ASiG) Umsetzung in der Bundesverwaltung: Einsatzzeiten optimieren.
Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) Umsetzung in der Bundesverwaltung: Einsatzzeiten optimieren Umsetzung des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) für die Bundesverwaltung Arbeitssicherheitsgesetz Umsetzung für
MehrGesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG vom 12. Dezember 1973, (BGBl. I 1973 S. 1885, zuletzt geändert BGBl. I 1996
MehrDer Sicherheitsbeauftragte. - Was sind Sicherheitsbeauftragte? - Aufgaben - Die Rechte - Die Pflichten - Die Verantwortung - gesetzliche Grundlagen
Der Sicherheitsbeauftragte - Was sind Sicherheitsbeauftragte? - Aufgaben - Die Rechte - Die Pflichten - Die Verantwortung - gesetzliche Grundlagen Was sind Sicherheitsbeauftragte Der Sicherheitsbeauftragte
MehrKompetenzzentrum für Sicherheit und Gesundheit
Kompetenzzentrum für Sicherheit und Gesundheit Sicherheitstechnische Betreuung der Landesverwaltung Brandenburg Dipl.-Ing. Beate Pflugk, Leitende Fachkraft für Arbeitssicherheit Tel: 0331 / 8683-600 Mail
MehrBestandsaufnahme AMS Arbeitsschutz mit System
Bestandsaufnahme AMS Arbeitsschutz mit System Bestandsaufnahme kurzer erster Check der betrieblichen Situation mit der VBG-Praxishilfe Quelltext: http://www.vbg.de/bt/index.html?url1=amsonline/amsdienst/2_fragebog/bestandsaufnahme.htm
MehrGrundlagen Arbeitsschutz. Dipl.-Ing. Roland Hilfenhaus RhönEnergie Effizienz + Service GmbH Fulda, 1. Juni 2017
Grundlagen Arbeitsschutz Dipl.-Ing. Roland Hilfenhaus RhönEnergie Effizienz + Service GmbH Fulda, 1. Juni 2017 Agendag Teil A: Allgemeine Grundlagen Einführung Rechtliche Grundlagen Pflichten des Arbeitgebers
MehrKommunikation und Zusammenarbeit im Arbeitsschutz im Unternehmen Rolle, Aufgaben und Fähigkeiten der Fachkraft für Arbeitssicherheit
Kommunikation und Zusammenarbeit im Arbeitsschutz im Unternehmen Rolle, Aufgaben und Fähigkeiten der Fachkraft für Arbeitssicherheit Sifa-Workshop BAuA Dresden 07./08.05.2015 Dipl.-Wirtsch. André Simon/
MehrAusführungs- und Handlungshinweise "Sicherheitspass"
Stand: 10.10.2009 RWE Rheinland Westfalen Netz WN-A HINWEISE SICHERHEITSPASS Seite: 1 Ausführungs- und Handlungshinweise "Sicherheitspass" Vorbemerkung: Es ist erklärtes Ziel der RWE, dass jeder Mitarbeiter
MehrFachkraft für Schutz und Sicherheit Ausbildungsrahmenplan
Zu vermittelnde Fähigkeiten und Kenntnisse Abschnitt A: Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten Lfd. Nr. Teil des Ausbildungsberufsbildes Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse
MehrArbeits- und Gesundheitsschutz an Schulen in NRW
Dienstbesprechung für Schulleiterinnen und Schulleiter B A D GmbH Arbeits- und Gesundheitsschutz an Schulen in NRW Dr. Jean Niquet Thomas Kieserling B A D Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik GmbH
MehrLeseprobe zum Download
Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen
MehrMustervertrag Sicherheitstechnische Betreuung von Arztpraxen im Unternehmermodell-AP
Mustervertrag Sicherheitstechnische Betreuung von Arztpraxen im Unternehmermodell-AP zwischen dem Praxisinhaber, Frau/Herrn Anschrift - im folgenden der Auftraggeber genannt - und Frau/Herrn - im folgenden
MehrGeeignete Untersuchungen?
Geeignete Untersuchungen? Vorstand 2. Konferenz für Sicherheitsfachkräfte, Betriebsräte, Betriebs- und Werksärzte 13. Mai 2015 Sprockhövel Ausgangslage Vorstand Absender Arbeitgeber drängen auf die Durchführung
MehrArbeits- und Gesundheitsschutz
Arbeits- und Gesundheitsschutz Das Arbeitssicherheitsgesetz ist für Sie wichtig TÜV SÜD Life Service GmbH Gesunde Mitarbeiter und ein sicheres Arbeitsumfeld sind die Grundlage Ihres unternehmerischen Erfolgs.
MehrBergverordnung über den arbeitssicherheitlichen und den betriebsärztlichen Dienst. vom (Nds. MBl. S. 625)
Bergverordnung über den arbeitssicherheitlichen und den betriebsärztlichen Dienst vom 24.4.1998 (Nds. MBl. S. 625) Auf Grund des 65 Satz 1 Nr. 1, des 66 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b, Nr. 4 Buchst. c, Nrn. 6
MehrEinsatz vom Fremdfirmen
Information Einsatz vom Fremdfirmen Welche Verantwortung tragen Führungskräfte? - rechtlicher Rahmen - Steffen Röddecke Referat: Arbeitsschutz, Technische Sicherheit Bremen, den 15.05.2007 Röddecke Fremdfirmen
MehrArbeitsschutz an Schulen und Schulkindergärten
Arbeitsschutz an Schulen und Schulkindergärten Verwaltungsvorschrift vom 29. März 2001 Az.: 15-0304.5/83 1. Verantwortlichkeiten Für die Beachtung der staatlichen Arbeitsschutzvorschriften ist als Arbeitgeber
MehrGrundlagen Arbeitsschutz
Grundlagen Arbeitsschutz Dipl.-Ing. Roland Hilfenhaus GKU Gesellschaft für kommunale Umwelttechnik mbh Heinrichstraße 17/19, 36037 Fulda Telefon: 0661 12-403, Mobil: 0170 2731354 E-Mail: roland.hilfenhaus@gku-fulda.de,
MehrDGUV-Vorschrift 2 Umsetzung im Verwaltungsbereich
DGUV-Vorschrift 2 Umsetzung im Verwaltungsbereich Barbara Reuhl Arbeitnehmerkammer Bremen Bremerhaven, 05. April 2011 Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Regelbetreuung Betriebe mit mehr als zehn
MehrDGUV-Vorschrift 2 Umsetzung im Verwaltungsbereich
DGUV-Vorschrift 2 Umsetzung im Verwaltungsbereich Barbara Reuhl Arbeitnehmerkammer Bremen Bremen, 15. September 2011 Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Regelbetreuung Betriebe mit mehr als zehn
Mehr1. Sächsisches Arbeitsschutzforum Dresden, 13. Oktober Aus der Praxis einer Fachkraft für Arbeitssicherheit
1. Sächsisches Arbeitsschutzforum Aus der Praxis einer Fachkraft für Arbeitssicherheit Inhalt 1. Zur Person 2. Ziele des Arbeitsschutzes 3. Gesetze und Verordnungen 4. Bewertungsinstrumente - Gefährdungsbeurteilungen
MehrBetreuungsvertrag. zwischen. Hans-Heinrich Post Ingenieurdienstleistungen Arbeitssicherheit Post Süderstraße Stuhr
Betreuungsvertrag zwischen Mustermann GmbH vertreten durch Herrn Egon Muster Musterstraße 1 12345 Musterhausen - nachfolgend "der Auftraggeber" genannt - und Herrn Hans-Heinrich Post Ingenieurdienstleistungen
MehrSicherheitsbeauftragte
K.1.9.2.1_03/2009 Sicherheitsbeauftragte SGB VII BetrSichV ASR Dr Thomas Bruhn, Heiko Tolkmitt Definition umfassenden Arbeitsschutzes Arbeitsschutz umfasst Schutz von Leben und Gesundheit ( Sicherheit
MehrBGV A 3 * Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vom 1. April 1979, in der Fassung vom 1. Januar BG-Vorschrift. Unfallverhütungsvorschrift HVBG
Diese Nachdruckfassung wurde auf Grund der Inkraftsetzung der Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit", die die Ordnungsnummer BGV A2 erhalten hat, zum 1. Januar 2005
MehrCheckliste zur Beurteilung der Arbeitssicherheit, des Gesundheitsschutzes und des Umweltschutzes bei Auftragnehmern Service-Safety- Management SeSaM
Checkliste zur Beurteilung der Arbeitssicherheit, des Gesundheitsschutzes und des Umweltschutzes bei Auftragnehmern Service-Safety- Management SeSaM 01 Name des Unternehmens: 02 Firmenanschrift: 03 Telefon:
MehrArbeitsschutz und Gesundheitsschutz in der Arbeitnehmerüberlassung
Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz in der Arbeitnehmerüberlassung Frank Da Pont SLS-Steinrausch, den 31. März 2007 Vertragsarten im Überblick Zahlen zur Zeitarbeit Probleme beim Einsatz von Zeitarbeit
MehrSicherheit in der Lehrküche
Sicherheit in der Lehrküche Von der Gefährdungsbeurteilung zur Umsetzung von Maßnahmen in Schulen RPZ-Arbeitskreis Ernährungs- und Verbraucherbildung OBS Bunde - 23.04.2015 Günter Bruns + Uwe Carstens
MehrRechte und Pflichten des Betriebsrats beim Arbeits- und Gesundheitsschutz
Rechte und Pflichten des Betriebsrats beim Arbeits- und Gesundheitsschutz Der Betriebsrat ist als kollektive Interessenvertretung auch in den Bereichen Arbeits- und Gesundheitsschutz, Arbeitssicherheit,
MehrVerantwortung im Arbeits- und Gesundheitsschutz. - Technischer Direktor und Stellvertreter -
Verantwortung im Arbeits- und Gesundheitsschutz - Technischer Direktor und Stellvertreter - Der Technische Direktor und seine Stellvertreter sind für die Einhaltung von Vorschriften im Arbeits- und Gesundheitsschutz
MehrDie DGUV Vorschrift 2 aus der Sicht des Praktikers
Die DGUV Vorschrift 2 aus der Sicht des Praktikers Jörg Tyssen Dipl.- Sicherheitsingenieur Brandschutzbeauftragter Klinikum Leverkusen ggmbh Sicherheitstechnischer Dienst Der Gesundheitspark Leverkusen
MehrKompetenzzentrum für Sicherheit und Gesundheit
Kompetenzzentrum für Sicherheit und Gesundheit Sicherheitstechnische Betreuung der Landesverwaltung Brandenburg Zentrale Servicestelle in Potsdam-Bornim Max-Eyth-Allee 22; 14469 Potsdam Tel.: 0331-28891
MehrGesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit ASiG Ausfertigungsdatum: 12.12.1973 Vollzitat: "Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere
MehrKTF SSU- Management Plan
KTF-Berlin GmbH Josef-Orlopp-Str. 101 KTF SSU- Management Plan Sicherheit Ziel: Einhaltung und Überwachung der gesetzlichen Bestimmungen (Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG) hinsichtlich Sicherheit am Arbeitsplatz
MehrDer Sicherheitsbeauftragte Partner für Arbeitssicherheit im Betrieb
Der Sicherheitsbeauftragte Partner für Arbeitssicherheit im Betrieb BG Berufsgenossenschaft Druck und Papierverarbeitung Der Sicherheitsbeauftragte Partner für Arbeitssicherheit im Betrieb Warum gibt es
MehrRichtlinie für den betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Dienst in den Verwaltungen und Betrieben des Bundes
Richtlinie für den betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Dienst in den Verwaltungen und Betrieben des Bundes vom 28. Januar 1978 (GMBl. S. 114) zuletzt geändert am 10. November 1981 (GMBl. S. 516)
MehrNeues BG-Konzept der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung kleiner Betriebe
Neues BG-Konzept der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung kleiner Betriebe Information Gerhard Strothotte, Berufsgenossenschaftliche Zentrale für Sicherheit und Gesundheit (BGZ) des
Mehr1 Checkliste für neue Betriebsräte im Arbeits- und Gesundheitsschutz
1 Checkliste für neue Betriebsräte im Arbeits- und Gesundheitsschutz Diese Checkliste soll Neueinsteigern bei den ersten Schritten im Arbeits- und Gesundheitsschutz unterstützen und Betriebsräten die wiedergewählt
MehrArbeitnehmerschutzrecht
Arbeitnehmerschutzrecht Schutz der Arbeitnehmer in besonderen Situationen Schutz besonderer Personengruppen Die Grundrechte der Arbeitnehmer haben Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen des Arbeitgebers
Mehr1 Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung (Beurteilung der Arbeitsbedingungen)
Anhang 3 listet zu den Aufgabenfeldern der Grundbetreuung nach Anlage 2 Abschnitt 2 unverbindlich mögliche Aufgaben von Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit auf, die im Rahmen der gesetzlich
MehrUnd tschüss! Was Sie über das Thema Abfindung wissen müssen. 36 Betriebsräte, Die Zeitschrift für Betriebsräte in Deutschland
Die Zeitschrift für Betriebsräte in Deutschland 1 2016 Und tschüss! Was Sie über das Thema Abfindung wissen müssen 20 So kommt der BR an Informationen! 30 Das Freihandelsabkommen TTIP 36 Betriebsräte,
MehrDie geänderten Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung nach der Änderung der BetrSichV
Die geänderten Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung nach der Änderung der BetrSichV Dip.-Ing.(FH) Dipl.-Inform.(FH) Mario Tryba Sicherheitsingenieur Vorbemerkungen: Die Gefährdungsbeurteilung ist
MehrVorwort Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis... 15
Inhaltsverzeichnis Vorwort................................. 11 Abkürzungsverzeichnis....................... 13 Literaturverzeichnis......................... 15 Kapitel 1. Spielregeln im Arbeitsrecht...
MehrInteressantes zu Arbeitssicherheit
Interessantes zu Arbeitssicherheit Stand 12.05.2014 Wer MUSS wann benannt, engagiert, oder beauftragt werden? Sicherheitsbeauftragter (Sib): Ab 21 Mitarbeiter (mehr als 20) sind Unternehmen verpflichtet
MehrArbeitssicherheit bei Eigenbauarbeiten
Arbeitssicherheit bei Eigenbauarbeiten Die VBG Berufsgenossenschaft ist gesetzliche Unfallversicherung (Krankenkasse ist gesetzliche Krankenversicherung,...) Alle Unternehmen müssen alle Arbeitnehmer bei
MehrDie DGUV Vorschrift 2 - Darstellung der Vorschrift und Vorstellung von Handlungshilfen
Die DGUV Vorschrift 2 - Darstellung der Vorschrift und Vorstellung von Handlungshilfen Dipl.-Ing. Thomas Nolde DGUV Vorschrift 2 Folie 1 Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit DGUV Vorschrift
Mehr508-1 BGI Bestätigung der Übertragung von Unternehmerpflichten
508-1 BGI 508-1 Bestätigung der Übertragung von Unternehmerpflichten Mai 2005 2 Bestätigung der Übertragung von Unternehmerpflichten (siehe 9 Abs. 2 Nr. 2 OWiG, 13 Abs. 2 ArbSchG, 15 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII,
MehrVerbesserung der Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes
GDA-Arbeitsprogramm ORGA Verbesserung der Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie Geschichtliche Entwicklung des dualen Arbeitsschutzsystems Staatlicher
MehrAusbildungsrahmenplan für DRK-Einsatzeinheiten
Themen-Nr.: 201 Thema: 1. Einführung und Beschreibung des Fachdienstes Technik und Sicherheit Zeit: ½ UE 1 (=30 Minuten) Inhalt: Begrüßung Vorstellung des Lehrgangsverlaufes Handwerkliche Aufgaben im DRK
MehrAusbildungsrahmenplan für die innerbetriebliche Ausbildung zur Medizinischen Fachangestellten
Ausbildungsrahmenplan für die innerbetriebliche Ausbildung zur Medizinischen Fachangestellten gemäß Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt l Teil I Nr. 22 S. 1097 vom 5. Mai 2006 Die beziehen sich auf die
MehrGefährdungsbeurteilungen nach dem Arbeitsschutzgesetz als Instrument der Entlastung
Gefährdungsbeurteilungen nach dem Arbeitsschutzgesetz als Instrument der Entlastung Aufstehen für die Pflege 13. und 14. Juni 2016, Göttingen Bernd Fischer Aufsichtsperson BGW Dresden Inhalt 1. Was ist
MehrBetriebsvereinbarung Organisatorische Vorkehrungen
Betriebsvereinbarung Organisatorische Vorkehrungen 1. Geltungsbereich Diese Betriebsvereinbarung gilt für alle Arbeitnehmer der GDV Dienstleistungs- GmbH & Co. KG in Hamburg. Der Begriff Arbeitnehmer umfasst
MehrArbeits- und Gesundheitsschutz: Zwischen Pflichtaufgabe und Erfolgsfaktor
Arbeits- und Gesundheitsschutz: Zwischen Pflichtaufgabe und Erfolgsfaktor - Rechtliche Rahmenbedingungen - Rechtsanwältin Andrea Gau, UVB Allgemeine Rechtsquellen Europarecht z. B. Rahmen-RiLi 89/391/EWG
Mehr