Einführung 11. Betriebsärzte 15. Bestellung 15. Einsatzzeiten 16. Ausrüstung / Fortbildungskosten 17. Aufgaben 17
|
|
- Gabriel Kaiser
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Einführung 11 Betriebsärzte 15 Bestellung 15 Einsatzzeiten 16 Ausrüstung / Fortbildungskosten 17 Aufgaben 17 Ärztliche Untersuchungen 18 Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach Rechtsvorschriften. 19 Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen, für die es Empfehlungen nach berufsgenossenschaftlichen arbeitsmedizinischen Grundsätzen gibt 20 Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz 21 Einstellungsuntersuchungen 21 Sonstige Untersuchungen 22 Rechte der Arbeitnehmer bei ärztlicher Untersuchung 22 Alternativen arbeitsmedizinischer Betreuung 26 Betriebseigene Betriebsärzte 27 Betriebsärzte aus einem überbetrieblichen Zentrum 27 Freiberuflich arbeitende Betriebsärzte 28 Fachkräfte für Arbeitssicherheit 30 Bestellung 30 Fachkundenachweis für Sicherheitsingenieure 30 Fachkundenachweis für Sicherheitstechniker, Sicherheitsmeister 30 Einsatzzeiten 31 Ingenieur, Meister oder Techniker? 32 Allgemeine Richtlinien zur Bestellung von Sicherheitsingenieuren 33
2 Allgemeine Richtlinien zur Bestellung von Sicherheitstechnikern und Sicherheitsmeistern 33 Aufgaben 34 Aufgabenkatalog 34 Fortbildung 35 Überprüfungen Unfalluntersuchungen 35 Erstattung von Unfallanzeigen 37 Arbeitssicherheitsprogramm der Bundesarbeitsgemeinschaft für Arbeitssicherheit (BASI) 38 Persönliche Schutzausrüstungen 39 Alternativen sicherheitstechnischer Betreuung der Betriebe 40 Fachkräfte für Arbeitssicherheit, die ganztägig (hauptamtlich) tätig sind. 41 Fachkräfte für Arbeitssicherheit, die nicht ganztägig (nebenamtlich) tätig sind 41 Überbetriebliches Zentrum einer Berufsgenossenschaft, des TÜV oder ähnlichen Organisationen 44 Überbetriebliches Zentrum auf privatwirtschaftlicher Basis 45 Freiberuflich tätige Fachkräfte für Arbeitssicherheit 45 Fachkraft für Arbeitssicherheit Sicherheitsbeauftragter 46 Ein Vorgesetzter kann kein Sicherheitsbeauftragter sein 47 Gegenseitige Ergänzung der Aufgaben 48 Berechnung der Einsatzzeiten 50 Unterschiedliche Einsatzzeiten bei gleicher Tätigkeit 50 Prinzip der Berechnung 51 Beispiel für die Berechnung 52 Berücksichtigung des Beschäftigungsverhältnisses 57 Checkliste 58 Schwellenwerte beim Einsatz von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit 59 Unabhängigkeit bei der Fachkunde 60 Leitender Betriebsarzt und leitende Fachkraft für Arbeitssicherheit. 60 Ablehnen der Empfehlungen durch den Arbeitgeber 62 6 r/>y
3 Zusammenarbeit mit dem Betriebs- und Personalrat 67 Unterrichtung, Zusammenarbeit 67 Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit sind Arbeitnehmer des Betriebes 68 Mitbestimmungsfälle 68 Ohne Zustimmung keine Bestellung 69 Initiativrecht bei Bestellung, Abberufung und Vertragsänderung 69 Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit als leitende Angestellte. 70 Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit sind keine Arbeitnehmer des Betriebes 71 Anhörung bei Verpflichtung, Entpflichtung und Veränderung der Aufgaben 71 Mitbestimmung bei der Auswahl des Betreuungsmodells 73 Fachkraft für Arbeitssicherheit als Betriebsratsvorsitzender 75 Betriebsarzt oder Fachkraft für Arbeitssicherheit als Unternehmer.. 75 Zusammenarbeit Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit 77 Arbeitsschutzausschuß 79 Organisation 81 Aufgaben 83 Richtlinien für die Tätigkeit 83 Mitbestimmung des Betriebsrates 86 Einflußnahmen der Behörden 87 Behördliche Anordnungen. : 87 Pflichten der Arbeitgeber 87 Anordnungen einer Behörde 88 Anhörungsverfahren 89 Erlaß einer Anordnung 89
4 Auskunfts- und Besichtigungsrechte 90 Auskunftsbefugnis 91 Zutritt und Besichtigungsbefugnis 91 Beteiligung des Betriebsrates 92 Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften 92 Öffentliche Verwaltung 94 Grundsätze 95 Gleichwertiger Arbeitsschutz 95 Verschiedene gesetzliche Unfallversicherungen 96 Verwaltungs-Berufsgenossenschaft 97 Gemeindeunfallversicherungsverband für das Saarland 97 Landesausführungsbehörde für Unfallversicherung des Saarlandes Richtlinie für die Verwaltungen und Betriebe des Bundes 98 Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege Abschließende Betrachtung über die Anwendung im öffentlichen Dienst. 99 Nichtanwendung des Gesetzes 100 Beschäftigte im Haushalt 100 Seeschiffahrt 100 Betriebe, die der Bergaufsicht unterliegen 101 Ausnahmen 102 Überbetriebliche Dienste 103 Mitbestimmung der Arbeitnehmer 104 Überbetriebliche Dienste Aufsichtsbehörden 105 Mischbetreuung durch Arbeitnehmer und überbetrieblichen Dienst. 106 Arbeitsschutzausschuß 106 S E H
5 *. * "ft *. u.*»> > -. * -, * '. * % * \ -, " ", fj.- v T " 4', 1 ' t 14«V4 &\\ -. >. - \ - V Mi Einsatzzeit eines überbetrieblichen Zentrums 106 Fortbildung 107 Haftung der überbetrieblichen Dienste 107 Ordnungswidrigkeiten 108 Inkrafttreten 109 Verantwortung im Arbeitsschutz 110 Arbeitgeber, Unternehmer, Leiter einer Behörde u.ä 110 Vorgesetzte und Führungskräfte 111 Arbeitnehmer ohne Vorgesetztenfunktion 113 Sicherheitsbeauftragte 113 Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit 114 Betriebs- und Personalräte 115 Zusammenfassung 116 Amtliche Texte 117 Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit 117 Unfallverhütungsvorschriften 124 Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit 124 Betriebsärzte 124 Einsatzzeitentabellen 128 Öffentlicher Dienst 128 Bau-Berufsgenossenschaften 132 Bergbau-Berufsgenossenschaft 134 Berufsgenossenschaft der chemischen Industrie 135 Berufsgenossenschaft Druck und Papierverarbeitung 137 Süddeutsche Edel- und Unedelmetall-BG 139 Berufsgenossenschaft für den Einzelhandel 140 Süddeutsche Eisen- und Stahl-Berufsgenossenschaft 141 Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen 142 BG der Feinmechanik und Elektrotechnik 143 Q i'ääfe..'' V» V..Ve.*~'ZI
6 Fleischerei-Berufsgenossenschaft 145 Berufsgenossenschaft der Gas- und Wasserwerke 147 BG für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege 148 Großhandels- und Lagerei-Berufsgenossenschaft 149 Holz-Berufsgenossenschaft 151 Hütten- und Walzwerks-Berufsgenossenschaft 152 BG der keramischen und Glas-Industrie 153 Lederindustrie-Berufsgenossenschaft 156 Maschinenbau- und Kleineisenindustrie-BG 157 Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten 158 Steinbruchs-Berufsgenossenschaft 159 Textil- und Bekleidungs-Berufsgenossenschaft 160 Verwaltungs-Berufsgenossenschaft 162 Bergpolizeiverordnung über einen arbeitssicherheitlichen und einen betriebsärztlichen Dienst 164 Richtlinie für den betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Dienst in den Verwaltungen und Betrieben des Bundes 172 Richtlinien für den betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Dienst in der Landesverwaltung des Saarlandes 179 Allgemeine Verwaltungsvorschrift über das Zusammenwirken der technischen Aufsichtsbeamten der Träger der Unfallversicherung mit den Betriebsvertretungen 187 Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit 189 Jahreseinsatzzeit von vollbeschäftigten Sicherheitsfachkräften und Betriebsärzten 190 Anhang Anschriftenverzeichnis 191 Literaturverzeichnis 195 z.nzizzzz:rz:i 10 t? - v-:-iitzin
Einführung 11. Betriebsärzte 15. Bestellung 15 Einsatzzeiten 17 Ausrüstung / Fortbildungskosten 17 Aufgaben 18
Einführung 11 Betriebsärzte 15 Bestellung 15 Einsatzzeiten 17 Ausrüstung / Fortbildungskosten 17 Aufgaben 18 Ärztliche Untersuchungen 19 Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach Rechtsvorschriften.
MehrInhaltsverzeichnis.
Verzeichnis der Abkürzungen 9 Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung 11 Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Unfallforschung 12 Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg Ministerium für Arbeit, Gesundheit
MehrGesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG vom 12. Dezember 1973, (BGBl. I 1973 S. 1885, zuletzt geändert BGBl. I 1996
Mehr, S, A-M Wohlfahrtspflege Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (ehemals
Gültige Betriebsnummer des zuständigen Unfallversicherungsträgers (BBNR-UV) und das in Abhängigkeit der BBNR-UV jeweils gültige Format der Mitgliedsnummer () 01064065 Unfallkasse Sachsen 6 6 0-9 01627953
MehrGV01 Gesetze und Verordnungen
Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz ASiG) vom 12. Dezember 1973 (BGBl. I 1885), zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs.
MehrBetriebsärztliche Betreuung Licht- und Schattenseiten
Betriebsärztliche Betreuung Licht- und Schattenseiten Dr. med. Wiete Hirschmann, Landesgewerbeärztin Landesamt für Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt Geschichtliche Entwicklung Rechtliche Grundlage
MehrQuelle: Fundstelle: BGBl I 1973, 1885 FNA: FNA 805-2. Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Gesamtes Gesetz juris-abkürzung: ASiG Ausfertigungsdatum: 12.12.1973 Textnachweis ab: 01.05.1976 Dokumenttyp: Gesetz Quelle: Fundstelle: BGBl I 1973, 1885 FNA: FNA 805-2 Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure
MehrDer Sicherheitsbeauftragte Partner für Arbeitssicherheit im Betrieb
Der Sicherheitsbeauftragte Partner für Arbeitssicherheit im Betrieb BG Berufsgenossenschaft Druck und Papierverarbeitung Der Sicherheitsbeauftragte Partner für Arbeitssicherheit im Betrieb Warum gibt es
MehrOrganisation des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
Organisation des Arbeits- und Gesundheitsschutzes Innerbetrieblich Die innerbetrieblichen Organe sollen ebenso wie die außerbetrieblichen Organe den Unternehmer bei der betrieblichen Sicherheitsarbeit
MehrGrundlagen im Arbeitsschutz Vorstellung der Berufsgenossenschaft Information und Unterstützung für Ihre Prävention
Grundlagen im Arbeitsschutz Vorstellung der Berufsgenossenschaft Information und Unterstützung für Ihre Prävention Angebot für heute Ihre Unfallversicherung Versicherungsschutz Wann bin ich versichert?
MehrDie Broschüre erläutert Ihnen wichtige Vorschriften 21
Inhaltsübersicht Seite Die Broschüre verschafft Ihnen einen Überblick 11 Was regelt das Gesetz? 12 Was ist wesentlich? 14 Was bleibt gegenüber der früheren Rechtslage unverändert? 15 Was ist zu tun? 16
Mehr(Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG)
Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG) Vom 12. Dezember 1973 (BGBl. I S. 1885) zuletzt geändert durch Artikel 226
MehrUnfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit - DGUV Vorschrift 2 Häufig gestellte Fragen FAQs
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.v. (DGUV) Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit - DGUV Vorschrift 2 Häufig gestellte Fragen FAQs Gliederung: 1. Allgemeine
Mehram Beispiel der Gefährdungsbeurteilung
Arbeits- und Gesundheitsschutz in Bibliotheken am Beispiel der Gefährdungsbeurteilung Inken Feldsien-Sudhaus Stand 11.04.2011 Arbeitsschutzgesetz ArbSchG Prävention als Ziel > s.a. "Grundsätze der Prävention
MehrPräventionsauftrag der Unfallversicherungsträger
Präventionsauftrag der Unfallversicherungsträger Zusammenarbeit mit den Arbeitnehmervertretungen, Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten 1 Rechtsrahmen Betriebsverfassungsgesetz : 87, 89,
MehrKompetenzzentrum für Sicherheit und Gesundheit
Kompetenzzentrum für Sicherheit und Gesundheit Sicherheitstechnische Betreuung der Landesverwaltung Brandenburg Zentrale Servicestelle in Potsdam-Bornim Max-Eyth-Allee 22; 14469 Potsdam Tel.: 0331-28891
MehrMustervertrag Sicherheitstechnische Betreuung von Arztpraxen im Unternehmermodell-AP
Mustervertrag Sicherheitstechnische Betreuung von Arztpraxen im Unternehmermodell-AP zwischen dem Praxisinhaber, Frau/Herrn Anschrift - im folgenden der Auftraggeber genannt - und Frau/Herrn - im folgenden
MehrArbeitssicherheitsgesetz
Arbeitssicherheitsgesetz Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit
MehrErfahrungsaustausch AMS/UMS 2011. Arbeitsschutzmanagement: Schwerpunkte aus der Arbeitsmedizin
Erfahrungsaustausch AMS/UMS 2011 Arbeitsschutzmanagement: Schwerpunkte aus der Arbeitsmedizin Gliederung Themenübersicht Rechtsgrundlagen Focus arbeitsmedizinische Betreuung Umsetzung in die Praxis Die
MehrInhaltsübersicht. Die Broschüre erläutert Ihnen wichtige Vorschriften 21
Inhaltsübersicht Seite Die Broschüre verschafft Ihnen einen Überblick 11 Was regelt das Gesetz? 12 Was ist wesentlich? 14 Was bleibt gegenüber der früheren Rechtslage unverändert? 15 Was ist zu tun? 16
MehrGesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit ASiG Ausfertigungsdatum: 12.12.1973 Vollzitat: "Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere
MehrBetriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit. vom März 1975, in der Fassung vom Juli 1989 1)
Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit vom März 1975, in der Fassung vom Juli 1989 1) mit Durchführungsanweisungen vom Juli 1989 1)In
MehrVorstand. Mehr Qualität im Arbeitsschutz durch die neue DGUV 2?!
Mehr Qualität im Arbeitsschutz durch die neue DGUV 2?! Ausgangslage Der Anhang 2 der BGV A 2 regelt die Einsatzzeiten von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten. Schon 2005 wurde mit einem
MehrBGV A 6. BG-Vorschrift Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit VBG
Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit BGV A 6 (bislang VBG 122) BG-Vorschrift Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit vom 1. Dezember
MehrGesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit ASiG Ausfertigungsdatum: 12.12.1973 Vollzitat: "Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere
MehrGesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit vom 12. Dezember 1973 (BGBl. I, S. 1885), zuletzt geändert durch Artikel 3 Absatz 5 des Gesetzes vom 20. April
MehrHintergrundinformationen - Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) - DGUV Vorschrift 2 Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Hintergrundinformationen - Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) - DGUV Vorschrift 2 Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit DGUV Vorschrift 2 Ab dem 1. Januar 2011 gibt es mit der
MehrArGUS Hamburg Arbeits- und Gesundheitsschutz ArGUS
ArGUS Zusammenarbeit Betriebsrat mit BG und Amt für Arbeitsschutz Wie kann der Betriebsrat diese Institutionen nutzen? Duales AS- System Staatl. Amt f. AS AfA GDA Autonom. AS BG Gesetze Verordnungen BAuA
MehrPraxisleitfaden Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII)
Praxisleitfaden Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII) Arbeitsschutz - Arbeitsunfall - Berufskrankheit Bearbeitet von Joachim Schwede 3. Auflage 2015. Buch. 240 S. Kartoniert ISBN 978 3 609 68697 4 Format
MehrArbeitssicherheitsgesetz
Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit ASiG Arbeitssicherheitsgesetz Ausgabe Dezember 1973 Stand Oktober 2006 4 05/07 BGM w Berufsgenossenschaft Metall
MehrBGV A7. BG-Vorschrift. Unfallverhütungsvorschrift. Betriebsärzte. BGFE Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und Elektrotechnik. (bisherige VBG 123)
Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit BGV A7 (bisherige VBG 123) BG-Vorschrift Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte vom 1. April 1998 mit Durchführungsanweisungen
MehrGV01 Gesetze und Verordnungen
Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz ASiG) vom 12. Dezember 1973 (BGBl. I 1885), zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs.
MehrBGV A7. BG-Vorschrift. Betriebsärzte. Unfallverhütungsvorschrift BGFE. (bisherige VBG 123)
Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit BGV A7 (bisherige VBG 123) BG-Vorschrift Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte vom 1. April 1998 mit Durchführungsanweisungen
MehrTools for Business Success WISSEN WERKZEUGE WEITERBILDUNGSMEDIEN. Bestellung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit
Tools for Business Success Fachkraft für WISSEN WERKZEUGE WEITERBILDUNGSMEDIEN Sofort nutzbar Permanente Updates In der Praxis erprobt Zwischen Firma vertreten durch und Herrn: Name, Vorname Personal-Nr.
MehrSicherheitsbeauftragte
DGUV Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Spitzenverband DGUV Arbeit & Gesundheit BASICS Sicherheitsbeauftragte i N H A LT s V E R z E i c H N i s Ein Ehrenamt 3 Die Rechtsgrundlagen 4 Kenner der szene
MehrDie DGUV Vorschrift 2 Antworten zu den wichtigsten Fragen
Die DGUV Vorschrift 2 Antworten zu den wichtigsten Fragen INHALTSVERZEICHNIS ALLGEMEINES...2 1. Was ist die DGUV Vorschrift 2?...2 2. Für wen gibt es Änderungen durch die DGUV Vorschrift 2?...2 3. Wie
MehrArbeitsmedizinische Vorsorge - Betriebsarzt
R echtliche R egelungen: Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) von 1973, Fachkraft für Arbeitssicherheit (FASi) und Betriebsarzt muss bestellt werden. BGV A 2: Betriebsärzte und FASi, nähere Ausführungen zu
Mehr(tq. Arbeitssicherheitsgesetz
(tq Arbeitssicherheitsgesetz Der Senat hat zur Durchführung des 16 des Arbeitssicherhei.setzes am 30. 5.1978 "Richtlinien über die Gewährleistung eines arbeitsmedizinischen und sicherheitstech. nischen
MehrDie DGUV Vorschrift 2. in der Pflegebranche
Die in der Pflegebranche 1 Themen Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig Grundsätzliches zur neuen Grundsätzliches zum Arbeitsschutz Akteure im Arbeitsschutz Chancen für die Weiterentwicklung des
MehrUnterweisungsbuch. .de. Bereich: Führungskraft: Angefangen: Abgeschlossen:
Unterweisungsbuch Bereich: Führungskraft: Angefangen: Abgeschlossen:.de Inhaltsverzeichnis Rechtsgrundlagen Seite 1 Mustervordruck zur Übertragung Seite 2 von Unternehmerpflichten Fachkraft für Arbeitssicherheit,
MehrDie BGV A2 ist seit dem 1. Januar 2011 durch die DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit abgelöst.
Neue Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit DGUV Vorschrift 2 Guten Tag, Die BGV A2 ist seit dem 1. Januar 2011 durch die DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte
MehrAuditfrageliste. Überprüfung der wirksamen Umsetzung der festgelegten Maßnahmen. AMS Handbuch Inhalt Anhang A2 Auditfrageliste
frageliste Überprüfung der wirksamen Umsetzung der festgelegten AMS Handbuch Inhalt Anhang A frageliste Handlungshilfe ", Bew ertung und Verbesserung des AMS" =erfüllt, =geringe Abweichung =kritische Abweichung/nicht
MehrBGV B 3. Lärm vom 1. Januar 1990, in der Fassung vom 1. Januar 1997. BG-Vorschrift. Unfallverhütungsvorschrift HVBG
In dieser Nachdruckfassung wurden lediglich die Festlegungen der Rechtschreibreform berücksichtigt. Hinweis: Seit April 1999 sind alle Neuveröffentlichungen des berufsgenossenschaftlichen Vorschriften-
MehrInformationen zu Arbeit & Gesundheit
Informationen zu Arbeit & Gesundheit Beratungsstelle Arbeit & Gesundhe it Arbeitsschutzorganisation im Betrieb lohnendes Betätigungsfeld für Interessenvertretungen Dieses Informationsblatt richtet sich
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Ruth Fuchs, Dr. Klaus Grehn, Pia Maier und der Fraktion der PDS Drucksache 14/8451
Deutscher Bundestag Drucksache 14/8686 14. Wahlperiode 22. 03. 2002 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Ruth Fuchs, Dr. Klaus Grehn, Pia Maier und der Fraktion der PDS
MehrUmsetzung der DGUV Vorschrift 2 Aktivitäten des Betriebsarztes und der Fachkraft für Arbeitssicherheit. FASI-Veranstaltung
Umsetzung der Aktivitäten des Betriebsarztes und der Fachkraft für Arbeitssicherheit FASI-Veranstaltung Dr. Frank Bell Inhalt ASiG, Fallbeispiel Sifa-Langzeitstudie Aktuelles und Ausblick Evaluation Betriebsärztemangel
MehrExistenzgründer/-innen
Es ist noch kein Meister vom Himmel gefallen GESUND UND SICHER STARTEN für Existenzgründer/-innen und Übernehmer/-innen zum Thema Das Projekt wird im Rahmen des Modellprogramms zur Bekämpfung arbeitsbedingter
MehrDie neue Regelbetreuung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz
Gesundheitlicher Arbeitsschutz Die neue Regelbetreuung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz Frank Hittmann Ab 01.01.2011 nur noch 9 gewerbliche Berufsgenossenschaften: Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische
MehrDie Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes
Die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes Timo Mänz Dezernat 35.1 Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik arbeitsschutz@rpks.hessen.de Übersicht Die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes
MehrQuelle: Fundstelle: BGBl I 1973, 1885 FNA: FNA Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Gesamtes Gesetz juris-abkürzung: ASiG Ausfertigungsdatum: 12.12.1973 Textnachweis ab: 01.05.1976 Dokumenttyp: Gesetz Quelle: Fundstelle: BGBl I 1973, 1885 FNA: FNA 805-2 Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure
MehrBetriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Unfallkasse München Müllerstraße 3 80469 München Postanschrift: 80313 München Telefon (0 89) 2 33-2 80 94 Telefax (0 89) 2 33-2 64 84 GUV-V A 6/7 (bisher GUV 0.5) Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte,
MehrZWEITER ABSCHNITT Betriebsärzte
Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit* (Arbeitssicherheitsgesetz ASiG) ERSTER ABSCHNITT 1 Grundsatz Der Arbeitgeber hat nach Maßgabe dieses Gesetzes
MehrBetreuungsumfang Zusammenfassung Begriff Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung 1 Grundprinzip: Bedarfsorientierte Betreuung 2 Betreuungsmodelle
TK Lexikon Gesundheit im Betrieb Betreuungsumfang Betreuungsumfang HI2563138 Zusammenfassung LI1502113 Begriff Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte unterstützen Unternehmen und Verwaltungen
MehrKooperation zwischen Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit
Kooperation zwischen Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit Dr. med. Barbara Matschke WissD`in BAuA FB 1 Grundsatzfragen und Programme Stabsstelle Senior Policy Advisor Inhaltsangabe Aktuelle
MehrBetriebsarzt bestellt.
Zwischen Firma vertreten durch und Herrn: Name, Vorname Personal-Nr. wird folgendes vereinbart: Herr wird gemäß 2 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit
MehrGesunde Bildschirmarbeitsplätze. Manfred Franz - 1 -
Gesunde Bildschirmarbeitsplätze Manfred Franz - 1 - Negativbeispiel Manfred Franz - 2 - Gesetzliche Grundlagen Manfred Franz - 3 - Rechtliche Verankerung EU D Gesetzliche Unfallversicherung Rahmenrichtlinie
MehrMehr Eigenverantwortung für Betriebe
Mehr Eigenverantwortung für Betriebe Neue DGUV Vorschrift 2 bringt Änderungen der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung Die neue DGUV Vorschrift 2 Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit
MehrMustervertrag. Frau, Herrn... ... VERTRAG
Zwischen Mustervertrag Frau, Herrn -nachfolgend Fachkraft für Arbeitssicherheit oder FASi genannt und -nachfolgend Auftraggeber genannt wird folgender VERTRAG über die Verpflichtung nach dem Gesetz über
MehrVom 6. April 2006 (BGBl. I, Nr. 23, S. 1114) in Kraft getreten am 16. Mai 2006
Verordnung zur Regelung der Unfallverhütung in Unternehmen und bei Personen, für die die Unfallkasse des Bundes nach 125 Abs. 1 Nr. 2 bis 7 und Abs. 3 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch Unfallversicherungsträger
Mehr- herzlich Willkommen -
Fortbildungsveranstaltung Meine Praxis organisiert und sicher!? Der Arzt als Arbeitgeber was Sie alles -in Sachen Arbeitsschutzregeln müssen. - herzlich Willkommen - Dipl.-Ing. H. Jörg Damm Geschäftsführer
MehrDGUV Vorschrift 2 Eine neue Dimension im Arbeits- und Gesundheitsschutz
Eine neue Dimension im Arbeits- und Gesundheitsschutz Fachvereinigung Arbeitssicherheit e.v. FASI Präsidium Stand: 16.03.2011 Themenübersicht Warum gibt es eine neue Vorschrift? Anforderungen an die Neufassung
MehrVereinbarung zwischen der Evangelischen Kirche in Deutschland und der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft Hamburg
Vereinbarung EKD Verwaltungs-Berufsgenossenschaft über Veranlagung 8.340 Vereinbarung zwischen der Evangelischen Kirche in Deutschland und der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft Hamburg vom 20. Mai/3. Juli
MehrNiedersächsischer Fragebogen zur Arbeitsschutzorganisation nach 3 (2) Arbeitsschutzgesetz Betriebsdaten:
Niedersächsischer Fragebogen zur Arbeitsschutzorganisation nach 3 (2) Arbeitsschutzgesetz Betriebsdaten: - Name und Anschrift des Betriebes : Betriebsnummer: Anzahl Beschäftigte: männl.: weibl.: Jugendl.:
MehrDie Rolle der Fachkraft für Arbeitssicherheit bei der Koordination des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes
Die Rolle der Fachkraft für Arbeitssicherheit bei der Koordination des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes Bergische Universität Wuppertal Gliederung: Ausgangssituation/Entwicklung der sicherheitstechnischen
MehrZweiter Nachtrag. zur Satzung. der. Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
Zweiter Nachtrag zur Satzung der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft 2. Nachtrag zur Satzung der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft Seite 2 Die Satzung der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
MehrWie baut man ein gesundes Unternehmen auf?
Ausgangssituation I Wie baut man ein gesundes Unternehmen auf? Thomas Kraus Viele Unternehmer wissen nicht, worauf in den Feldern Arbeit und Gesundheit zu achten ist Unternehmer haben keine Zeit, sich
MehrSTB Pflichtenheft. Sicherheitstechnische Beratung und Betreuung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz und der berufsgenossenschaftlichen Vorschrift BGV A2
STB Pflichtenheft Sicherheitstechnische Beratung und Betreuung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz und der berufsgenossenschaftlichen Vorschrift BGV A2 Vorbemerkung Grundsätzlich ist jeder Arbeitgeber 1
MehrGUV-I 8541. Unterweisungsbuch. Unternehmen/Betrieb: Bereich: Verantwortliche. Januar 2006
8541 GUV-I 8541 Unterweisungsbuch Unternehmen/Betrieb: Bereich: Verantwortliche Führungskraft: Angefangen: Funktion: Abgeschlossen: Januar 2006 Herausgeber: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.v.
MehrErläuterungen und Ergänzungen zum Fragebogen Seite 1
Seite 1 Grundsätzliche Organisation von Arbeitssicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz 1. Erläuterungen: Die Verantwortlichkeiten im Unternehmen müssen für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz
MehrNebentätigkeitsrecht im öffentlichen Dienst
Herwig v. Zwehl Nebentätigkeitsrecht im öffentlichen Dienst Juristische Gesamtbibliothek leshnische Universität Darmstadt Luchterhand Vorwort Abkürzungsverzeichnis V XIII Literaturverzeichnis XVII A. Einführung
MehrPsychische Belastungen vermindern Rechtliche Grundlagen der Mitbestimmung
Psychische Belastungen vermindern Rechtliche Grundlagen der Mitbestimmung Wolfgang Groß, Arbeitnehmerkammer Bremen Abteilung Mitbestimmung und Technologieberatung Betriebliche Interessenvertreter können
MehrAbbildungs Verzeichnis 13 Abkürzungsverzeichnis 19 Symbolverzeichnis 21
Inhaltsverzeichnis Abbildungs Verzeichnis 13 Abkürzungsverzeichnis 19 Symbolverzeichnis 21 1 Einleitung 23 1.1 Problemstellung 23 1.2 Aufbau der Arbeit 24 1.3 Zeitliche Abgrenzung 25 2 Grundlagen 27 2.1
MehrGesunde Bildschirmarbeitsplätze. TL Tag Donaueschingen, Manfred Franz
Gesunde Bildschirmarbeitsplätze TL Tag Donaueschingen, Manfred Franz 2015-1 - Negativbeispiel TL Tag Donaueschingen, Manfred Franz 2015-2 - Gesetzliche Grundlagen TL Tag Donaueschingen, Manfred Franz 2015-3
Mehr14. Arbeitsschutztag für Mittel- und Oberfranken Unterweisungen verhaltensbedingte Prävention
14. Arbeitsschutztag für Mittel- und Oberfranken Unterweisungen verhaltensbedingte Prävention 22.09.2015 Unterweisung verhaltensbedingte Prävention Verantwortung im Arbeitsschutz Gesetzliche Grundlagen
MehrHandlungshilfe für Kommunen und kommunale Unternehmen bis 10 Beschäftigte
99962 GUV-X 99962 Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit Handlungshilfe für Kommunen und kommunale Unternehmen bis 10 Beschäftigte Januar 2013 Impressum Herausgeber: Kommunale Unfallversicherung
MehrBGV A2 NMBG. Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Unfallverhütungsvorschrift
Berufgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit BGV A2 BG-Vorschrift Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit vom 1. Juli 2005 NMBG
MehrDas neue BG-Konzept der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung kleiner Betriebe -BGV A2-
Das neue BG-Konzept der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung kleiner Betriebe -BGV A2- Wuppertal, 30.11.2004 Gerhard Strothotte Berufsgenossenschaftliche Zentrale für Sicherheit und
MehrBetreuungsstufen des betriebsärztlichen Dienstes der SCHENCK TECHNOLOGIE- UND INDUSTRIEPARK GMBH für externe Kunden
Betreuungsstufen des betriebsärztlichen Dienstes der SCHENCK TECHNOLOGIE- UND INDUSTRIEPARK GMBH für externe Kunden Ansprechpartner Dr. Alexander Schmidt Betriebsarzt SCHENCK TECHNOLOGIE- UND INDUSTRIEPARK
MehrBetriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit BG-Vorschrift BGV A2 Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit Stand 01. Januar 2009
MehrAmt, Anstellung und Mitbestimmung bei betrieblichen Beauftragten
Amt, Anstellung und Mitbestimmung bei betrieblichen Beauftragten Unter besonderer Berücksichtigung des Betriebsarztes von Dr. Christian Ehrich CFM C.F. Müller Juristischer Verlag Heidelberg Inhaltsverzeichnis
MehrArbeitsschutz und Arbeitssicherheit
Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit Ergänzbarer Kommentar zum Arbeitsschutzgesetz und zum Arbeitssicherheitsgesetz Begründet von Matthias Nöthlichs ehemals Ministerialdirigent im Bundesministerium für
MehrBetriebsärzte und Fach kräfte für Arbeitssicherheit
DGUV Vorschrift 2 Betriebsärzte und Fach kräfte für Arbeitssicherheit Unfallverhütungsvorschrift vom 1. Januar 2011 Inhaltsverzeichnis Erstes Kapitel Seite Allgemeine Vorschriften 1 Geltungsbereich...
MehrArbeitssicherheitsgesetz (ASiG) Umsetzung in der Bundesverwaltung: Einsatzzeiten optimieren.
Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) Umsetzung in der Bundesverwaltung: Einsatzzeiten optimieren Umsetzung des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) für die Bundesverwaltung Arbeitssicherheitsgesetz Umsetzung für
MehrUnterweisungsbuch. Unternehmen/Betrieb: Bereich: Verantwortliche. Gesetzliche Unfallversicherung
Unterweisungsbuch Unternehmen/Betrieb: Bereich: Verantwortliche Führungskraft: Funktion: Angefangen: Abgeschlossen: Gesetzliche Unfallversicherung Herausgeber Bundesverband der Unfallkassen Fockensteinstraße
Mehra) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, den Zuschlag erteilende Stelle sowie Stelle, bei der die Angebote einzureichen sind:
Öffentliche Ausschreibung nach VOL/A Sicherheitstechnische Betreuung (Fachkraft für Arbeitssicherheit) gemäß den Richtlinien der DGUV Vorschrift 2 nach 6 Arbeitssicherheitsgesetz und betriebsärztliche
MehrWie hat sich die "DGUV Vorschrift 2" praktisch bewährt?
Wie hat sich die "DGUV Vorschrift 2" praktisch bewährt? Übersicht Der Vortrag enthält folgende Punkte: Vorstellung Betreuung gemäß BGV A 2 (bis 2010) Betreuung gemäß DGUV Vorschrift 2 (ab 2011) Änderungen
MehrLeseprobe zum Download
Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen
MehrBetriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit
DGUV Vorschrift 2 Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (DGUV Vorschrift 2) 1. Januar 2011 Die Vertreterversammlung der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft hat
MehrIMPFEN IM BETRIEB VERBESSERUNGSMÖGLICHKEITEN Dr. Jürgen Commeßmann, Landesverband Bayern Süd, Nationale Impfkonferenz 16.05.2013 in München.
IMPFEN IM BETRIEB VERBESSERUNGSMÖGLICHKEITEN Dr. Jürgen Commeßmann, Landesverband Bayern Süd, Nationale Impfkonferenz 16.05.2013 in München. 2 VDBW e.v. der größte Interessenverband der Betriebsund Werkärzte
MehrArbeits- und Gesundheitsschutz an Schulen in NRW
Dienstbesprechung für Schulleiterinnen und Schulleiter B A D GmbH Arbeits- und Gesundheitsschutz an Schulen in NRW Dr. Jean Niquet Thomas Kieserling B A D Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik GmbH
MehrTaschenkommentar zum Betriebsverfassungsgesetz
Taschenkommentar zum Betriebsverfassungsgesetz von Prof. Dr. Dr. h.c. Manfred Löwisch Direktor des Instituts für Wirtschaftsrecht, Arbeits- und Sozialversicherungsrecht der Universität Freiburg 3., vollständig
MehrBestellung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit
Zwischen Firma vertreten durch und Herrn: Name, Vorname Personal-Nr. wird folgendes vereinbart: Herr wird gemäß 5 Abs. 1 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für
MehrAusführungs- und Handlungshinweise "Sicherheitspass"
Ausführungs- und Handlungshinweise "Sicherheitspass" Vorbemerkung: Es ist erklärtes Ziel der RWE, dass jeder Mitarbeiter so gesund nach Hause geht, wie er gekommen ist. Dies gilt gleichermaßen für die
MehrVorab speziell für MAVen Gesetze und Hinweise zur Möglichkeit der Mitgestaltung und Mitbestimmung beim Arbeits- und Gesundheitsschutz.
01.01.2013 Die MAV und der Arbeits- und Gesundheitsschutz Liebe KollegInnen im Nachfolgenden findet Ihr das Präventionskonzept zum Arbeits- und Gesundheitsschutz in der EKHN. Zusammengestellt von den Fachkräften
MehrZahlen, Daten, Fakten auf einen Blick
Zahlen, Daten, Fakten auf einen Blick Die BG BAU Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft ist die gesetzliche Unfallversicherung für die Bauwirtschaft und baunahe Dienstleistungen in Deutschland. Wir
MehrArbeitsschutzkonzept für
Arbeitsschutzkonzept für abwassertechnische Anlagen Vorstellung der Informationsbroschüre für Führungskräfte im Abwasserbereich 44. Lehrer- und Obleutebesprechung 2016 Kanal- und Kläranlagennachbarschaften
MehrArbeitsschutz in der EKD
Herzlich willkommen im Workshop 1 Arbeitsschutz in der EKD Strukturen-Rollen-Hilfestellungen Karsten Voshage Sicherheitsingenieur Eine kurze Abfrage per Handzeichen: Wer von Ihnen nimmt als Arbeitgeber
Mehr