Sicherheitsbeauftragte

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1 DGUV Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Spitzenverband DGUV Arbeit & Gesundheit BASICS Sicherheitsbeauftragte

2 i N H A LT s V E R z E i c H N i s Ein Ehrenamt 3 Die Rechtsgrundlagen 4 Kenner der szene 7 Kollege unter Kollegen 9 Rechte und Pflichten 12 Die Aufgaben der sicherheitsbeauftragten 15 Fachleute fragen 20 Der Arbeitsschutzausschuss 21 checkliste für sicherheitsbeauftragte 24 Die Rechtsquellen 27 Medien 30 DGUV Arbeit & Gesundheit BAsics: sicherheitsbeauftragte Herausgeber: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), Mittel - straße 51, Berlin, Telefon: , Fax: , info@dguv.de, internet: Text: Gerhard Kuntzemann Redaktion: susanne Goebel, Marcus Hussing (verantw.), sankt Au gu s tin; Dagmar Binder, catherine Bauer, Wies baden Satz und Gestaltung: cicero Gesellschaft für Werbung und Kommu ni kation mbh, Wiesbaden Titelbild: Dominik Buschardt Fotos: s.3: Dominik Buschardt; s.4: Bildunion/Ott; s.6: Fotolia/Alterfalter; s.12/21: Frank schuppelius; s.17: Günther Hogen; s.23: ingram Publishing Cartoons: Jacek Wilk Herstellung: Alexandra Koch, Wiesbaden E-Book-Produktion: Ana Doneva, Wiesbaden; HsB T&M Vertriebs-GmbH, Grundstraße 12, Altenmünster Verlag: Universum Verlag GmbH, Taunusstraße 54, Wies baden, info@universum.de, internet: Vertretungsberechtigte Geschäfts - führer: siegfried Pabst und Frank-ivo Lube. Die Verlagsanschrift ist zugleich ladungsfähige Anschrift der im impressum genannten Vertretungsberechtigten des Verlags Druck: altmann-druck GmbH, Mahlsdorfer straße 13 14, Berlin Universum Verlag GmbH, 2013, Wiesbaden. Alle Rechte vorbehalten. issn , isbn , isbn (PDF) , isbn (epub)

3 > E I n EHREnAmT in den meisten deutschen Unternehmen und Verwaltungen gibt es sicherheitsbeauftragte. sie unterstützen den Unternehmer bei der Aufgabe, Arbeitsunfälle zu verhüten und die Mitarbeiter vor Gesundheitsgefahren zu schützen. Für diese Leistung erhalten sie kein Geld. sicherheitsbeauftragte sind ehrenamtlich tätig. Dieses Ehrenamt ist wichtig. Durch die tägliche Arbeit kennen sicherheitsbeauftragte die stärken und schwächen ihres Bereichs und überblicken, worauf es ankommt. sie wirken als Kollegen unter Kollegen auf sicherheitsgerechtes Handeln hin und tragen mit ihren Vorschlägen viel dazu bei, dass die Arbeit sicherer, gesünder und effizienter wird. Davon profi tieren alle im Unternehmen. Gesetzgeber und Unfallversicherungsträger sehen in den sicherheitsbeauftragten Aktivposten, die umfangreich in die Organisation des Arbeitsschutzes einzubinden sind. 3

4 D i E R E c H T s G R U N D L A G E N > D I E RECH TS G R u n D l AG E n Der Unternehmer kann nicht frei entscheiden, ob er sicherheitsbeauftragte bestellt oder nicht. in Be trie - ben, in denen mehr als 20 Mit arbeiter beschäftigt sind, muss mindestens ein sicherheitsbeauftragter vorhanden sein. Diese Forderung stellt das sozialgesetzbuch Vii (sgb Vii). Paragraph 22 bestimmt außerdem, dass die Ernen nung in Absprache mit der gewählten Mit - arbeitervertretung erfolgen muss: (1) In Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten hat der Unternehmer unter Beteiligung des Betriebsrates oder Personalrates Sicherheitsbeauftragte unter Berücksichtigung der im Unternehmen für die Beschäftigten bestehenden Unfall- und Gesundheitsgefahren und der Zahl der Beschäftigten zu bestellen Wie viele sicherheitsbeauftragte letztlich in einem Unternehmen erforderlich sind, ist in den Bestellstaffeln der Anlage 2 zur Unfallverhütungsvorschrift Grundsätze der Prävention (BGV A1/GUV-V A1) festgelegt. 4

5 Die Unfallversicherungsträger Berufsgenossenschaften und Unfallkassen geben je nach Branche und Unfallgeschehen unterschiedliche Mindestzahlen an. Diese beziehen sich auf die Anzahl der Beschäftigten im Betrieb. Hier zwei Beispiele: Berufsgenossenschaften für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) Zahl der Beschäftigten 21 bis bis bis bis 750 je weitere 250 Zahl der Sicherheitsbeauftragten mindestens 1 mindestens 2 mindestens 3 mindestens 4 mindestens 1 zusätzlich Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft (BG Verkehr) Zahl der Beschäftigten * Zahl der Sicherheitsbeauftragten * 21 bis bis bis bis 500 über 500 Beschäftigte mindestens 1 mindestens 2 mindestens 3 mindestens 4 mindestens 5 * Für Seefahrtsunternehmen gelten besondere Regelungen. Da in kleinen Betrieben meist kein Mitarbeiter mit fundiertem Arbeitsschutzwissen beschäftigt ist Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte sind externe Experten empfiehlt sich hier der Einsatz eines 5

6 D i E R E c H T s G R U N D L A G E N UNFALLVERHÜTUNGSUTENSILIEN! FRISCH VON IHREM SICHERHEITSBEAUFTRAGTEN! DIE NEUESTEN TRENDS! DIE BESTEN MODELLE! sicherheitsbeauftragten auch schon ab einer Betriebsgröße von circa zehn Mitarbeitern. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass sicherheitsbeauftragte gerade in diesen Betrieben zu einer spürbaren Ver bes - serung des Arbeitsschutzes beitragen. Es sind vor allem die kleinen Nachlässigkeiten, die einge fah renen Gewohnheiten, die immer wieder zu be - trieb lichen störungen und Unfällen führen. Hier kann ein geschulter sicherheitsbeauftragter durch Aufklärung seiner Kollegen viel leisten. 6 Besondere Gefahren Bestehen in einem Betrieb mit weniger als 20 Beschäftigten besondere Gefahren für das Leben und die Gesundheit der Mitarbeiter, kann der Unfallversicherungsträger im Einzelfall so - gar einen sicherheitsbeauftragten verlangen.

7 > K E n n E R DER SZ E n E Größere Betriebe haben eine interne Fachkraft für Ar beitssicherheit, sehr große eine ausgebaute Arbeits schutz - ab teilung. Auch in diesen Betrieben müssen sicher - heitsbeauf tragte bestellt werden. Warum eigentlich? Für die Gewährleistung von sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten im Betrieb ist immer zuerst der Unternehmer verantwortlich. Diese Verantwortung können ihm nicht die Fachkraft für Arbeitssicherheit und schon gar nicht sicherheitsbeauftragte abnehmen. Aber gerade in größeren Betrieben kann sich der Unternehmer nicht um alles persönlich kümmern. Er dele - giert Aufgaben der Arbeitssicherheit und des Gesund - heits schutzes an seine Führungskräfte (z. B. Werkleiter, Abteilungs leiter, Meister), die zunächst einmal als Vorgesetzte die daraus entstehende Verantwortung tragen (Linienverant wor tung). Da sie aber vor allem in der technisch, aber oft auch rechtlich sehr komplizierten Materie nicht alles wissen können, werden Fachkräfte für Arbeitssicherheit bestellt. sie haben eine branchenorientierte zusatzausbildung bezüglich Arbeits sicherheit und Gesundheitsschutz und befassen sich im Rah men ihrer Einsatzzeit ausschließlich und professionell mit dem Thema Arbeitsschutz. sie sind aber nicht verantwort lich für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, sondern sollen als fachkundige Berater des Unternehmers in diesen Fragen aktiv tätig werden. Deshalb haben sie 7

8 K E N N E R D E R s z E N E auch als Fachkraft für Arbeitssicherheit kein direktes Weisungsrecht innerhalb des Betriebs. sie müssen mit Argumenten dafür sorgen, dass die Vorgesetzten die notwendigen Maßnahmen umsetzen. Auch die Fachkraft für Arbeitssicherheit kann nicht ständig überall sein und kennt nicht jeden Winkel im Betrieb. Der sicherheitsbeauftragte soll deshalb als Bindeglied zwischen dem einzelnen Mitarbeiter, dem Betriebsarzt, der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Vorgesetzten wirken. Er ist in seinem Arbeitsbereich Experte und aufgrund seiner Orts-, Fach- und sachkenntnis bestens geeig net, mögliche Unfall- und Gesundheitsgefahren frühzeitig zu erkennen. Fachkraft für Arbeitssicherheit Führungskräfte Betriebsarzt Der Sicherheits beauftragte wirkt als Bindeglied, Multi - plikator, Vorbild und Interessenvertreter vor Ort. 8

9 DGUV Arbeit & Gesundheit BASICS Arbeit am Bildschirm Brandschutz Ergonomie Erste Hilfe Gefahrstoffe Grundregeln Hautschutz Heben und Tragen ladung sichern lärm leitern, Tritte, Kleingerüste Persönliche Schutzausrüstungen Rückengesundheit Sicherheitsbeauftragte Sicherheitszeichen Start in den Beruf Stolpern Rutschen Stürzen Stress umgang mit elektrischem Gerät Wege im Betrieb 32

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