Arbeit & Gesundheit BASICS. Erste Hilfe
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- Christoph Lange
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1 DGUV Arbeit & Gesundheit BASICS Erste Hilfe
2 i N H A LT s V E R z E i c H N i s Notfälle kommen plötzlich und unerwartet 3 Erste Hilfe leisten kann jeder 6 Wissen ist Macht 9 Helfen will gelernt sein 11 Verbandkasten 15 inhalt der Betriebsverbandkästen 18 Wer macht was: Die Rettungskette 19 Verbandbuch zur sicherheit aufschreiben 22 Keine Angst vor Fehlern 24 Auf Erste Hilfe folgt ärztliche Hilfe 26 Merksätze 28 Rettungszeichen fu r Erste-Hilfe-Einrichtungen 29 Medien 30 DGUV Arbeit & Gesundheit BAsics: Erste Hilfe Herausgeber: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), Mittel straße 51, Berlin, Telefon: , Fax: , info@ dguv.de, internet: Text: Dipl.-ing. Joachim Berger, Hennef Redaktion: susanne Goebel, Marcus Hussing (verantw.), sankt Au gu s tin; Gernot Leinert, catherine Bauer, Wies baden Satz und Gestaltung: cicero Gesellschaft für Werbung und Kommu ni kation mbh, Wiesbaden Titelbild: Katja Berghäuser, Wiesbaden Fotos: s. 3: DiGiTALstock/B. Leitner; s. 4: K. Berghäuser; s. 5: Malteser Hilfsdienst e.v.; s. 8: fotolia/thomas Jansa; s. 10: fotolia/a1stock; s. 12/13: Getty images/yasuhide Fumoto; s. 14: DGUV/BGi/GUV-i 510-1; s. 15: fotolia/pixelot; s. 20: shutterstock images/lisa s.; s. 23: DGUV/BGi/GUV-i 511-1; s. 27: fotolia/babimu Cartoons: Jacek Wilk Herstellung: Alexandra Koch, Wiesbaden Verlag: Universum Verlag GmbH, Taunusstraße 54, Wies - baden, info@universum.de, internet: Vertretungsberechtigte Geschäfts führer: siegfried Pabst und Frank-ivo Lube. Die Verlagsanschrift ist zugleich ladungsfähige Anschrift der im impressum genannten Vertretungs berechtigten des Verlags Druck: altmann-druck GmbH, Mahlsdorfer straße 13 14, Berlin Universum Verlag GmbH, 2012, Wiesbaden. Alle Rechte vorbehalten. issn , isbn
3 > N ot Fälle ko m m e N plöt z l I CH u N D unerwa RT e T Wo wir uns auch immer aufhalten sei es am Arbeitsplatz oder zu Hause, im sportverein oder im straßenverkehr überall und zu jeder zeit können wir in situationen geraten, in denen andere Menschen nach einem Unfall unsere Hilfe brauchen. in den meisten Fällen kann schon mit einfachen Maßnahmen oder wenigen Hilfsmitteln einem verunglückten Menschen geholfen werden. in Großstädten und Ballungszentren sind Notarzt und Rettungswagen als organisierte professionelle Erste Hilfe meist schnell zur stelle. in ländlichen oder auch dünner besiedelten Regionen kann es aber bedeutend länger dauern, bis Rettungspersonal eintrifft. Deshalb sind lebensrettende sofortmaßnahmen durch Laienhelfer unerlässlich, denn für einen lebensgefährlich Verletzten verschlechtert jede Minute Verzögerung seine Überlebenschance deutlich. 3
4 N o T F ä L L E K o M M E N P L ö T z L i c H Lebensrettende Sofortmaßnahmen Die Grundzüge der lebensrettenden sofortmaßnahmen werden Führerscheinbewerbern in dem Kurs Lebensrettende sofortmaßnahmen am Unfallort vermittelt. Vieles von dem Gelernten gerät mit der zeit aber in Vergessenheit, wenn es nicht regelmäßig aufgefrischt wird. Stabile Seitenlage eines Bewusstlosen Mal ehrlich: Könnten sie jetzt spontan eine bewusstlose Person in der stabilen seitenlage lagern oder erinnern sie sich noch an den lebensrettenden Handgriff? zur Ausbildung als Ersthelfer im Betrieb gehört nach der umfangreichen Grundausbildung in Erster Hilfe ein regelmäßiges Wiederholungstraining. Mit diesem Auffrischen der Kenntnisse bleiben ihnen die erlernten Fähigkeiten in Erster Hilfe erhalten. 4
5 Mit dem Rettungs - griff können Sie die verletzte oder bewusstlose Person in Sicherheit bringen Prüfen Sie Bewusstsein und Atmung des Verletzten Wenn sie als Erster eine verletzte Person auffinden sei es aus dem Familien-, Kollegen-, Freundeskreis oder auch eine ihnen unbekannte Person so ist sie auf ihre Hilfe angewiesen. selbst mit einfachen Maßnahmen und Mitteln können sie zum Lebensretter werden. 5
6 E R s T E H i L F E L E i s T E N K A N N J E D E R > e R STe HIlFe leist e N k A N N JeDeR Für einen Menschen mit Atem- oder Herzstillstand ist es ungeheuer wichtig, dass ihm so schnell wie möglich geholfen wird. Beginnen sie deshalb sofort mit den lebensrettenden Erste-Hilfe-Maßnahmen, denn mit jeder Minute Verzögerung verschlechtert sich die Überlebenschance in % Minuten Überlebenschance des Verletzten.. Die Grafik zeigt deutlich, dass bereits 3 bis 4 minuten nach eintritt des Notfalls (frühester zeitpunkt für das eintreffen des Rettungsdienstes) die Überlebenschance unter 50 % sinkt, nach 6 bis 7 minuten besteht kaum noch eine Überlebensaussicht. 6
7 Der professionelle Rettungsdienst kann in sehr günstigen Fällen drei bis fünf Minuten nach der Benachrichtigung am Notfallort sein. zwischen dem Eintritt des Notfalls und dem Eintreffen des Rettungsdienstes verstreicht somit kostbare und nicht wieder aufzuholende zeit. Deshalb ist ein sofort eingreifender Ersthelfer für den Verletzten extrem wichtig. in dieser zeitspanne von wenigen Minuten lassen sich in weniger ernsten Fällen schon einfache Maßnahmen zur Ersten Hilfe anwenden. Dafür braucht es kein aufwändiges Material und auch keine übermäßig detailgenauen Kenntnisse. Nach der korrekten Alarmierung des Rettungsdienstes kann der Ersthelfer selbst mit den vergleichsweise bescheidenen Mitteln eines Verbandkastens und positivem zuspruch sehr viel Gutes erreichen. Das wenige notwendige Wissen dazu ist leicht und schnell erlernbar. Weil ein Notfall überall und jederzeit eintreten kann, hat der Gesetzgeber im 323 c des strafgesetzbuchs eine grundsätzliche Verpflichtung zur Hilfeleistung vorgeschrieben: Wer bei Unglücksfällen, gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. 7
8 E R s T E H i L F E L E i s T E N K A N N J E D E R Diese strafbestimmung zeigt deutlich, dass die grundsätzliche Verpflichtung zur Hilfeleistung für jedermann besteht ganz gleich, ob man entsprechend ausgebildet wurde oder nicht. Und das bedeutet im Klartext: Jeder muss Hilfe leisten, so gut er es vermag. Eine Einschränkung dieser Pflicht besteht nur bei erheblicher eigener Gefahr oder bei anderen wichtigen Pflichten. so sind sie zum Beispiel als Nichtschwimmer nicht verpflichtet, in ein tiefes Gewässer zu springen, um einen ertrinkenden Menschen zu retten. Allerdings müssten sie versuchen, dem Ertrinkenden einen möglicherweise vorhandenen Rettungsring zuzuwerfen. in jedem Fall aber müssen sie auf schnellstem Wege andere Hilfe herbeiholen. Übrigens: Wer Erste Hilfe leistet und dabei etwas falsch macht, kann nicht bestraft oder auf schadensersatz verklagt werden, wer Hilfeleistung unterlässt hingegen schon. 8
9 DGUV Arbeit & Gesundheit BASICS Alkohol am Arbeitsplatz Arbeit am Bildschirm Brandschutz ergonomie erste Hilfe Gefahrstoffe Grundregeln Hautschutz Heben und Tragen ziehen und Schieben Hygiene ladung sichern lärm leitern, Tritte, kleingerüste persönliche Schutzausrüstungen Sicherheitsbeauftragte Sicherheitszeichen Start in den Beruf Stolpern Rutschen Stürzen Stress umgang mit elektrischem Gerät wege im Betrieb 32
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