Gesucht werden: Ersthelfer in der Otto-Friedrich-Universität
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- Luisa Beltz
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1 PERSONALRAT UNIVERSITÄT BAMBERG INFO NR. 159/MAI 2007 Gesucht werden: Ersthelfer in der Otto-Friedrich-Universität Die Ersthelferausbildung ist eine Grundausbildung, die den Ersthelfer in die Lage versetzt, in der Regel bei allen im Betrieb vorkommenden arbeitsbedingten Verletzungen, vom kleinen Unfall bis zum Notfall, aber auch bei lebensbedrohlichen Situationen auf Grund solcher Erkrankungen, die nicht in einem inneren Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit stehen, die notwendigen vorläufigen Maßnahmen zu ergreifen. Soweit die Ersthelfer in einzelnen Betrieben die an sie zu stellenden Anforderungen allein auf Grund der durch die Grundausbildung ihnen vermittelten Fertigkeiten nicht erfüllen können, müssen sie zusätzlich ausgebildet werden. Der Ersthelfer ist im Ernstfall häufig auf sich allein gestellt; er kann nicht immer um Rat bitten. Verschiedene Situationen, die Anlässe für Erste-Hilfe-Leistungen abgeben, bilden deswegen die Ausgangspunkte für die einzelnen Lehrinhalte. Die zu vermittelnden Anwendungen der Ersten Hilfe werden nicht nur dargestellt und besprochen, sondern intensiv geübt. Ziel ist es, dem Laien Kenntnisse und Fertigkeiten so zu vermitteln, dass er die nötige Sicherheit für den Ernstfall, insbesondere für die Durchführung der lebensrettenden Maßnahmen, erhält. Anhand bestimmter äußerer Erscheinungsbilder oder leicht feststellbarer Symptome, wie Blutungen, Atemstillstand, Blutkreislaufstillstand, Bewusstlosigkeit, soll er die Gefahr für Gesundheit und Leben der Verletzten oder Patienten erkennen und ihr zielsicher begegnen können.
2 Der Ersthelfer-Lehrgang hat folgende Themen zum Gegenstand: 1. Allgemeine Verhaltensweisen bei Unfällen/Notfällen/Rettung 2. Kontaktaufnahme/Prüfen der Vitalfunktion 3. Störungen des Bewusstseins 4. Störungen von Atmung und Kreislauf 5. Knochenbrüche, Gelenkverletzungen 6. Bauchverletzungen 7. Wunden, bedrohliche Blutungen 8. Schock 9. Verbrennungen/thermische Schäden 10. Vergiftungen, Verätzungen Die Ausbildung erstreckt sich nicht auf die Verwendung von Hilfsmitteln, wie Erste-Hilfe- Geräte, medizinische Geräte, Krankentragen, sowie die Verabreichung von Gegenmitteln (Antidote). Lediglich die Verwendung des in den Verbandkästen nach DIN und DIN enthaltenen Erste-Hilfe-Materials ist Gegenstand der Ausbildung. Die Ausbildung zum Ersthelfer erfolgt mittels des Lehrganges Ausbildung in Erster Hilfe (Erste-Hilfe-Lehrgang), der acht Doppelstunden umfasst, wobei eine Doppelstunde aus zwei Unterrichtsstunden von je 45 Minuten besteht. Aufgaben des Ersthelfers Der Ersthelfer ist ein ausgebildeter Laie, der als Erster am Ort des Geschehens Maßnahmen ergreifen kann, um akute Gefahren für Leben und Gesundheit abzuwenden. Die Aufgaben des Ersthelfers ergeben sich aus Art und Umfang seiner Ausbildung zum Ersthelfer und seiner Weiterbildung. Er bleibt trotz seiner Ausbildung Laie. Er darf auf dem Gebiet der Ersten Hilfe nur das tun, was seinem Ausbildungsstand entspricht. Er hat stets zu beachten, dass Erste Hilfe durch Laien nur Notbehelf, aber kein Ersatz für ärztliche Maßnahmen ist. In dem durch Aus- und Weiterbildung gestellten Rahmen obliegt es ihm, bei Notfällen die notwendigen lebensrettenden Sofortmaßnahmen zu ergreifen und den Verletzten so lange zu betreuen, bis Fachpersonal - der Sanitäter oder der Arzt - ihn übernimmt. Es ist zwar seine wichtigste Aufgabe, bei einem Notfall einsatzbereit zur Stelle zu sein und zu helfen, es ist aber nicht seine einzige. Der Ersthelfer hat auch in Fällen, die nicht den Grad einer lebensbedrohlichen Störung erreichen, Hilfe zu leisten. In Betrieben, die über keinen dauernd anwesenden Betriebsarzt und keinen Betriebssanitäter verfügen, ist es seine Sache, Verletzte mit leichteren Verletzungen im Rahmen der Ersten Hilfe zu versorgen und auf den Weg zum Arzt zu bringen. Außerdem kann der Unternehmer ihn mit der Aufgabe betrauen, die notwendige Dokumentation z. B. im Verbandbuch zu führen. Ihm kann der Unternehmer auch die Kontrolle über das vorzuhaltende Erste-Hilfe-Material übertragen. Auf keinen Fall ist es
3 Sache des Ersthelfers, Medikamente, z. B. Kopfschmerztabletten, an Betriebsangehörige auszugeben.!!!!!! Wichtige Terminhinweise!!!!!! Aktionstag Gesunde Hochschule der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Die Veranstaltung findet am ab 20 Uhr in Raum N 232 im Markushaus statt. Unter den Themen Aktion alkoholfreier Arbeitsplatz sowie Alkohol in Hochschulen werden eine Reihe von 20-minütigen Vorträgen stattfinden, außerdem werden Krankenkassen mit Informationsständen im Vorraum präsent sein und auf einzelne Gesundheitsfragen durch Informationsbroschüren näher eingehen. Bitte vormerken: Unser diesjähriger Betriebsausflug geht heuer am Donnerstag, nach Eichstätt. Alle Informationen und der genaue Tagesablauf wird Ihnen im nächsten Info mitgeteilt. Vorsitzender: Otto J. Band (Tel:1112) Jäckstraße 3 Sekretariat: Margit Heer (Tel.:1111) Jäckstraße 3, Stellvertreter: Renate Straßberger (Tel:1522) F21-UB, Wolfgang Schubert (Tel:1007) U5
4 PR-Mitglieder: Anita Bögendörfer (Tel:1084) K 20/22, Roswitha Braun (Tel:1829/2179) M 3/ U 11, Gerlinde Dachwald (Tel:1066) K 22, Andrea Denninger (Tel: 1570) F21-UB, Harald Dörr (Tel:1089) K 20/22, Margit Heer (Tel:1111) Jäck 3, Wolfgang Schubert (Tel:1107) U5 Rainer Lautenbacher (Tel:1044) K 16, Ludwig Seelmann (Tel:1067) K 22, Jugendvertreter: Christoph Hafenrichter OTTO-FRIEDRICH-UNIVERSITÄT ABT. III BAMBERG An alle Beschäftigten der Otto-Friedrich-Universität Bamberg ABTEILUNG III: WIRTSCHAFT UND VERWALTUNG Sachbearbeiterin: Sonja Hein Bamberg, Kapuzinerstraße 20/ Bamberg Tel. +49 (0)951 _ Fax +49 (0)951 _ sonja.hein@ zuv.uni-bamberg.de Wichtige Information Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Unser Zeichen III/2 Sehr geehrte Damen und Herren, damit Sie rechtzeitig Ihre Freizeit über die Weihnachtsfeiertage planen können, möchten wir Sie jetzt schon darauf hinweisen, dass die Hochschulleitung aus Gründen der Kostenersparnis beschlossen hat, die Gebäude der Otto-Friedrich- Universität Bamberg am 27. und 28. Dezember 2007 zu schließen. Die ausfallende Arbeitzeit kann entweder durch Gleit- bzw. Urlaubstage ausgeglichen werden. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Schmitt-Huhn Regierungsdirektorin
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