DGUV Information Verbandbuch

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1 DGUV Information Verbandbuch Dezember 2015

2 Impressum Herausgeber: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.v. (DGUV) Glinkastraße Berlin Tel.: Fax: info@dguv.de Internet: Titelfoto: Olivier DIRSON/Fotolia.com DGUV Information (bisher BGI/GUV-I 511-1) zu beziehen bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger oder unter

3 Verbandbuch Firma: Abteilung/Bereich: Das Verbandbuch ist nach der letzten Eintragung noch 5 Jahre lang aufzubewahren. ( 2 Abs. 6 der DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention ) DGUV Information Dezember 2015

4 Lfd. Nr. Name der verletzten bzw. erkrankten Person Datum und Uhrzeit Angaben zum Hergang des Unfalls bzw. des Gesundheitsschadens Ort (Unternehmensteil) Hergang Art und Umfang der Verletzung bzw. Erkrankung

5 Namen der Zeugen Datum und Uhrzeit Erste-Hilfe-Leistung Art und Weise der Erste-Hilfe-Maßnahmen Name des Ersthelfers/ der Ersthelferin

6 Aufzeichnung der Erste-Hilfe-Leistung Über jede Erste-Hilfe-Leistung müssen nach 2 Abs. 6 der DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention Aufzeichnungen geführt und fünf Jahre lang aufbewahrt werden. Die Aufzeichnungen sind vertraulich zu behandeln. Die Angaben dienen als Nachweis, dass die Verletzung/Erkrankung bei einer versicherten Tätigkeit ein- bzw. aufgetreten ist. Diese Aufzeichnungen können sehr wichtig sein, wenn z. B. Spätfolgen eintreten sollten. Diese Aufzeichnungen der im Betrieb erfolgten Erste-Hilfe-Leistungen sind nicht zuletzt auch Informationsquelle für die Erfassung, Untersuchung und Auswertung von nicht meldepflichtigen Arbeitsunfällen, die vom Betriebsarzt/Betriebsärztin und von der Fachkraft für Arbeitssicherheit durchzuführen sind. Verfahrenshinweis: Es ist dem Unternehmer/der Unternehmerin nicht vorgeschrieben, wer oder welche Stelle im Betrieb mit der Dokumentation zu betrauen ist. Sinnvoll erscheint es, diejenigen damit zu betrauen, die die Erste Hilfe durchführen, also z. B. Ersthelfer/Ersthelferin, Betriebssanitäter/ Betriebssanitäterin oder Betriebsarzt/Betriebsärztin. Gleichgültig wer aufzeichnet, in jedem Fall handelt es sich um Daten, die gegen den Zugriff Unbefugter zu schützen sind. Dies kann insbesondere durch organisatorische Maßnahmen (z. B. schriftliche betriebliche Anweisungen) erfolgen.

7 Erste-Hilfe-Material Bezeichnung DIN 1316 KFZ - Verbandkasten DIN Kleiner Betriebs- Verbandkasten DIN Großer Betriebs- Verbandkasten Heftpflaster 500 cm x 2,5 cm, Spule mit Außenschutz Fertigpflasterset bestehend aus: Wundschnellverband 10 cm x 6 cm Fingerkuppenverbände Fingerverbände 12 cm x 2 cm Pflasterstrips 1,9 cm x 7,2 cm Pflasterstrips 2,5 cm x 7,2 cm Verbandpäckchen DIN K, 300 cm x 6 cm mit Kompresse 6 cm x cm Verbandpäckchen DIN M, 00 cm x cm mit Kompresse cm x 10 cm Verbandpäckchen DIN G, 00 cm x 10 cm mit Kompresse 10 cm x 12 cm 1 Verbandtuch DIN BR, 0 cm x 60 cm Verbandtuch DIN A, 60 cm x 0 cm 2 2 Fixierbinde DIN 6163 FB 6, 00 cm x 6 cm 3 2 Fixierbinde DIN 6163 FB, 00 cm x cm Rettungsdecke mindestens 210 cm x 160 cm Kompresse 10 cm x 10 cm 2 Augenkompresse 5 cm x 7 cm 1 2 Kälte-Sofortkompresse mindestens 200 cm² 2 2 Dreiecktuch DIN 1316 D 1 Verbandkastenschere DIN 5279 A Verbandkastenschere DIN 5279 B 190 Medizinische Handschuhe zum einmaligen Gebrauch 2 Folienbeutel 5 10 Vliesstofftuch 2 Feuchttuch zu Reinigung unverletzter Haut Erste-Hilfe-Broschüre/Anleitung zur Ersten Hilfe Inhaltsverzeichnis KFZ- Verbandkasten DIN 1316 Erste-Hilfe-Material Verbandkasten B Kleiner Verbandkasten für Betriebe DIN Erste-Hilfe-Material Verbandkasten C Großer Verbandkasten für Betriebe DIN Erste-Hilfe-Material Verbandkasten E

8 Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse Gustav-Heinemann-Ufer Köln Tel.: Fax: Bestellungen: Hauptverwaltung Köln Webcode: Telefon: / Telefax: / versand@bgetem.de

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