Organisationn der Ersten Hilfe in einem Gerüstbaubetrieb

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Organisationn der Ersten Hilfe in einem Gerüstbaubetrieb"

Transkript

1 Organisationn der Ersten Hilfe in einem Gerüstbaubetrieb In keinem Bereich unserer Arbeitswelt ist ein Unfall wirklich auszuschließen. Unfälle sind auch durch erhöhtee Anstrengungen nicht immer zu vermeiden. Der Unternehmer ist verpflichtet, mit einer gut organisierten Ersten Hilfe für den Ernstfall gerüstet sein. Hierdurch trägt er dazu bei, Unfall- und Verletzungsfolgen zu mindern und die Fehlzeiten seiner Mitarbeiter zu reduzieren. Für die Organisation der Ersten Hilfe ist der Gerüstbauunternehmer verantwortlich. Er wird insbesondere durch den 10 des Arbeitsschutzgesetzes und der BGV A1 Grundsätze der Prävention ( 24 bis 28) hierzu verpflichtet. Pflichten des Unternehmers bezüglich der Organisation der Ersten Hilfe: Ausbildung der Ersthelfer Bereitstellung von Erste-Hilfe-Material Erstellen eines Alarmplans Gewährleistung der sofortigen Ersten Hilfe Sachkundiger Transport des Verletzten Vorstellung des Verletzten bei einem Arzt Dokumentation jeder Erste-Hilfe-Maßnahme in einem Verbandbuch Unterweisung und Information der Mitarbeiter

2 Ausbildung der Ersthelfer Bei Arbeitsunfällenn zu helfen ist eine Bürgerpflicht. Erste Hilfe will aber auch gelernt sein. Für die Grundausbildung ist die Absolvierung eines acht Doppelstunden umfassendenn Kurses bei einer zur Ausbildung von der Berufsgenossenschaft ermächtigten Organisation oder bei der Berufsgenossenschaft selber erforderlich. Alle zwei Jahre ist eine Nachschulung (a vier Doppelstunden) erforderlich. In der Praxis empfiehlt es sich, örtliche Organisationen wie das Deutsche Rote Kreuz, den Arbeiter-Samariter-Bund, die Johanniter-Unfall-Hilfe oder den Malteser-Hilfsdienst anzusprechen. In den meisten Fällen kennen diese Organisationen die Vorgänge und rechnen selbst mit der Berufsgenossenschaft die Ausbildung bzw. Nachschulung ab. Wie viele Ersthelfer benötigt ein Gerüstbauunternehmen? Bei zwei bis zwanzig anwesenden Mitarbeitern in einem Arbeitsbereich bzw. auf einer Baustelle ist mindestens ein Ersthelfer erforderlich. Bei mehr als 20 Mitarbeitern sind auf Baustellen 10% als Ersthelfer vorgeschrieben. Über die Vorschriften hinaus zu gehen und jeden Mitarbeiter zum Ersthelfer auszubilden kann mehrere Vorteile mit sich bringen: 1. Der Gerüstbaubetrieb ist frei von Zwängen bezüglich der Kolonnenzu usammenstellung. 2. Bei einem einzigen Ersthelfer auf der Baustelle besteht das Risiko, dass dieser selbst verunglückt. 3. Die Bereitschaft eines Jeden Erste Hilfe zu leisten fördert die Kollegialität im Team. Bereitstellung von Erste-Hilfe-Material Unter Erste-Hilfe-Material versteht man in erster Linie Verbandsmaterial. Es ist für den Ersthelfer leicht zugänglich aufzubewahren. Zum Verbandmaterial gehören Heftpflaster, Mullbinden, Wundschnellverbände, Fingerverbände, Fixierbinden, Dreieckstücher, Verbandspäckchen und metallisierte Kunststofffolien, die als Decke benutzt werden, aber auch Hilfsmittel wie Scheren und Einmalhandschuhe. Nach dem geltendenn Medizinproduktgesetz muss Verbandmaterial eine CE-Kennzeichnung tragen. Verbandsmaterial ist gegen Beschädigung und Verschmutzung zu schützen. Dies kann durch Verbandskästen oder Verbandsschränke erfolgen. Die Berufsgenossenschaftliche Regel Grundsätze der Prävention empfiehlt im Abschnitt den kleinen Verbandskasten nach DIN und den großen Verbandskasten nach DIN

3 Bei Baustellen und baustellenähnlichen Einrichtungen gelten für die Ausstattung mit Verbandskästen folgende Richtlinien: Zahl der Beschäftigten kleiner Verbandskasten großer Verbandska asten ab 51 2 für je 50 weitere Beschäftigtee zusätzlich ein großerr Verbandskasten Weiteree Festlegungen sind zu berücksichtigen: Zwei kleine Verbandskästen ersetzen einen großen Verbandskasten. Beide Verbandskästen unterscheiden sich nur in der Menge, nicht in der Art des Verbandsmaterials. Für Erste Hilfe Material in Baustellenfahrzeugen kann auch ein Kraftwagen-Verbandskasten nach DIN als kleiner Verbandskasten eingesetzt werden. Die Bestände an Heftpflastern sind für den Praxisgebrauch in der Regel nicht ausreichend, es empfiehlt sich den Kraftwagen-Verbandskasten zumindest mit einer Heftpflasterbox zu ergänzen. Erstellen eines Alarmplans Mit dem Alarmplan legt der Unternehmerr für seinen Gerüstbaubetrieb die Zuständigke eiten und Aufgaben bei Notfällen fest. Er musss alle im Betrieb mögliche Unfallgeschehen berücksichtigen. Das Meldeschema stelltt dar, welche Einrichtungen und Stellen für die Erste Hilfe in Betracht kommen. Die Ausgestaltung des Plans hängt von den Betätigungsfeldern, der Größe, der Struktur und den vorhandenen Ressourcen ab.

4 Hier einige beispielhafte Bestandteile eines Alarmplans: Meldung WER meldet? (Name) WAS ist passiert? WIEVIELE Verletzte? (Hergang, Verletzungen, Anzahl der Verletzten) WO ist es passiert? (genaue Ortsbeschreibung) WARTEN auf Rückfragen!! Unfall Notarzt rufen 112 Erste Hilfe leisten Anweisungen befolgen Vorgesetzten informieren Nächstes Krankenhaus: Nächstes BG-Krankenhaus: Sofortmaßnahmen einleiten Feuer / Explosion / Katastrophe Feuerwehr rufen 112 Gefährdeten Personen helfen Erste Hilfe leisten Türen aufschließen, NICHT ÖFFNEN! Fluchtweg folgen, Sammelpunkt aufsuchen Aufzug nicht benutzen Entstehungsbrand mit Feuerlöscher löschen Anweisungen befolgen Geschäftsleitung: Ersthelfer: Benachrichtigung Bauleitung: Fachkraft für Arbeitssicherheit: Kunde/Sicherheitsabteilung:

5 Gewährleistung der sofortigen Ersten Hilfe Die Notwendigkeit einer sofortigen Hilfe wird an folgenden Umständen deutlich: Nach drei Minuten Atemstillstand ist eine folgenlose Wiederbelebung noch in 75% der Fälle möglich, nach fünf Minuten nur noch in 25%. Bei einem Atem- und Kreislaufstillstand geht der noch reversible Tod nach vier bis sechs Minuten in den irreversiblen biologischen Tod über. Bereits drei Minuten nach Eintritt eines Kreislaufstillstandes sterben 50% der Notfallpatienten. Je eher der Ersthelfer fachlichh richtig eingreifen kann, desto größer ist die Chance des Überlebens, der vollständigenn Wiederherstellung und eines komplikationsfreien Heilverlaufs. Entscheidend ist aber nicht nur die Zeit bis zur Erste-Hilfe-Leistung. Faktoren wie unverzügliche und richtige Absetzung des Notrufes, Erreichbarkeit des Unfallortes und Hilfestellungen und unterstützende Leistungen durch Baustellenanwesende sind gleichwertig zu sehen. Sachkundiger Transport des Verletzten Im 24 der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift A1 ist festgelegt das der Unternehmer dafür zu sorgen hat, dass Verletzte sachkundig transportiert werden. Dafür zu sorgen heißt, dass der Unternehmer die Transportmöglichkeit mit einem Rettungsdienst ermöglichen muss. Grundsätzlich genügt der Unternehmer seiner Verpflichtung, wenn er den Verletzten einem öffentlichen Rettungsdienst oder an einen betrieblichen Rettungsdienst übergibt. Es ist in der Regel nicht entscheidend, dass der Verletzte so schnell wie möglich ins Krankenhaus kommt, sondernn das er nach fachgerechter Versorgung am Ort des Geschehens durch einen schonenden Transport unter Überwachung der lebenswichtigen Funktionen befördert wird.

6 Vorstellung des Verletzten bei einem Arzt Eine gute Erste Hilfe ist die Grundlage für eine erfolgreiche Heilbehandlung. Grundsätzlich muss der Verletztee dem Arzt vorgestellt werden. Um keine übertriebenen Anforderung gen an die Betriebe zu stellen, verlangt die berufsgenossenschaftliche Vorschrift vom Unternehmer, dass der Verletzte dann dem Arzt vorzustellen ist, wenn Art und Umfang der Verletzung eine ärztliche Versorgung angemessen erscheinen lassen. Der Unternehmer hat im Rahmen seiner Möglichkeiten darauf hinzuwirken, dass Verletzte einem Durchgangsarzt vorgestellt werden, es sei denn der Verletzte ist nicht über den Unfalltag arbeitsunfähig oder aber die Behandlungsbedürftigkeit wird voraussichtlich nicht mehr als eine Woche betragen. Der Durchgangsarzt ist ein unfallmedizinisch besonders erfahrener niedergelassener oder an einem Krankenhaus tätiger Arzt. Über Suchseiten der Berufsgenossenschaften oder der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung kann man die Durchgangsärzte in seiner Umgebung finden. Dokumentation jeder Erste-Hilfe-Maßnahme in einem Verbandbuch Jede Erste-Hilfe-Leistung ist zu dokumentieren. Die Dokumentation ist fünf Jahre lang aufzubewahren. Die berufsgenossenschaftliche Vorschrift lässt offen, ob der Unternehmer die Dokumentationn in einem Verbandbuch, dem Verbandblock oder mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung vornimmt. Weiterhin wird dem Unternehmer nicht vorgeschrieben, wer oder welche Stelle mit der Dokumentation beauftragt wird. Sinnvoll und praxistauglich ist es, die Dokumentationspflicht den Ersthelfern anzugliedern oder aber dies an einer zentralen Anlaufstellee im Betrieb, zum Beispiel im Sekretariat, zu bearbeiten. Ein lückenloser Nachweis dient der Dokumentation des betrieblichen Geschehens, aber auch dem Nachweis eines ordnungsgemäßen Ablaufs der organisierten Ersten Hilfe. Eine lückenlose Dokumentation ist auch für die Durchsetzung der Leistungsansprüche eines Versicherten gegenüber dem Träger der gesetzlichen Unfallversicherung zwingend erforderlich. Die Aufzeichnungen sind in jedem Fall Daten, die vor dem Zugriff Unbefugter zu sichern sind. Das Unfallgeschehen ist nach Zeit, Ort und Hergang, Art und Umfang der Ve rletzung, sowie den Maßnahmen, die der Ersthelfer oder der ärztlich Erstversorgende ergriffen hat, zu dokumentieren. Schließlich sind die Namen von Verletzten, Ersthelfern und Zeugen festzuhalten.

7 Ausschnitt aus dem Meldeblock der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft: Unterweisung und Information der Mitarbeiter Die Unterweisung bezieht sich auf das Verhalten der Mitarbeiter bei einem Unfallereignis. Unterweisungsinhalt sollte sein: Wer ist Ersthelfer? Wie ist ein Notruf abzusetzen? Wem ist der Unfall zu melden? Wo befindet sich das Erste-Hilfe-Material? Welche Anordnungen sind bei einem Unfall zu befolgen? Wie ist die Erste Hilfe zu dokumentieren? Wie können Mitarbeiter die Ersthelfer unterstützen?

8 Der Unternehmer ist weiterhin verpflichtet durch Aushänge den Mitarbeitern Hinweise zur Ersten Hilfe zu geben. Dies geschieht am einfachsten durch das Aushangplakat Erste Hilfe (BGI 510), das kostenlos bei der Bauberufsgenossenschaft zu beziehen ist. Zudem ist der Alarmplan in die Unterweisung einzubeziehen. Die Unterweisung ist in einem angemessenen Zeitraum zu wiederholen, mindestens einmal im Jahr. Literatur: 1) Berufsgenossenschaftliche Vorschrift BGV A 1 Grundsätze der Prävention 2) Berufsgenossenschaftliche Information BGI 509 Erste Hilfe im Betrieb Abbildungen: Alle Grafiken / Tabellen wurden durch VR Arbeitssicherheit im Gerüstbau erstellt.

Unterweisungsmodul. Erste Hilfe

Unterweisungsmodul. Erste Hilfe Unterweisungsmodul Erste Hilfe Unterweisungsinhalte - Beispiele Rechtliche Grundlagen Ausbildung in Erster Hilfe Erste Hilfe - Ausstattung Erste Hilfe Verbandbuch Notfallmanagement PRAXIS-Handbuch der

Mehr

Erste Hilfe, Verbandbuch,

Erste Hilfe, Verbandbuch, Erste Hilfe, Verbandbuch, Unfallmeldung Unterweisung am 20.10.2012 Arbeitssicherheit im Gerüstbau Beratung Schulung Unterweisung Aufgabenwahrnehmung nach 6 Arbeitssicherheitsgesetz Viktor Ricken Fachkraft

Mehr

Gesundheit. ERSTE HILFE Organisation im Betrieb

Gesundheit. ERSTE HILFE Organisation im Betrieb Gesundheit ERSTE HILFE Organisation im Betrieb 2 ERSTE HILFE Hohes Verletzungsrisiko auf Baustellen Das Risiko eines Unfalls besteht immer und an jedem Arbeits - platz. Es gibt keinen Bereich in unserer

Mehr

BGI Dokumentation der Erste-Hilfe-Leistungen. BG-Information. (Verbandbuch) HVBG

BGI Dokumentation der Erste-Hilfe-Leistungen. BG-Information. (Verbandbuch) HVBG Berufsgenossenschaftliche Information für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit BGI 511-1 BG-Information Dokumentation der (Verbandbuch) vom April 2005 Fachausschuss Erste Hilfe der BGZ HVBG Hauptverband

Mehr

Hilfsmittel für die Praxis. Verbandbuch Erste Hilfe

Hilfsmittel für die Praxis. Verbandbuch Erste Hilfe Hilfsmittel für die Praxis Verbandbuch Erste Hilfe Vom Betrieb auszufüllen: Tabelle ergänzen Betriebsarzt: Telefon: Anschrift: Ersthelfer: Telefon: im Bereich: der Abteilung: Ggf. weitere Telefon: Ersthelfer

Mehr

Dokumentation der Erste-Hilfe-Leistung

Dokumentation der Erste-Hilfe-Leistung Verbandbuch Dokumentation der Erste-Hilfe-Leistung Über jede Erste-Hilfe-Leistung empfiehlt es sich nach der Unfallverhü- tungsvorschrift der Sozialversicherung Gartenbau-Berufsgenossenschaft für Landwirtschaft,

Mehr

Gesundheit. ERSTE HILFE Organisation im Betrieb

Gesundheit. ERSTE HILFE Organisation im Betrieb Gesundheit ERSTE HILFE Organisation im Betrieb 2 Hohes Verletzungsrisiko auf Baustellen Das Risiko eines Unfalls besteht immer und an jedem Arbeits - platz. Es gibt keinen Bereich in unserer Arbeits welt,

Mehr

Erst- und Folgeunterweisung. Arbeitssicherheit. Musterhausen, den

Erst- und Folgeunterweisung. Arbeitssicherheit. Musterhausen, den Erst- und Folgeunterweisung Arbeitssicherheit Musterhausen, den 13.01.2016 Die Erst- und Folgeunterweisungen sollen anhand folgender Themen durchgeführt werden: Gesetzliche Grundlagen Die Gefährdungsbeurteilung

Mehr

Gesundheit. ERSTE HILFE Organisation im Betrieb

Gesundheit. ERSTE HILFE Organisation im Betrieb Gesundheit ERSTE HILFE Organisation im Betrieb 2 ERSTE HILFE Hohes Verletzungsrisiko auf Baustellen Das Risiko eines Unfalls besteht immer und an jedem Arbeits - platz. Es gibt keinen Bereich in unserer

Mehr

Arbeitshilfe. Verbandbuch Erste Hilfe

Arbeitshilfe. Verbandbuch Erste Hilfe Arbeitshilfe Verbandbuch Erste Hilfe Vom Betrieb auszufüllen: Tabelle ergänzen Betriebsarzt: Ersthelfer: Ersthelfer: Notruf: Durchgangsarzt: Krankenhaus: Verbandbuch Erste Hilfe der Firma: Bereich/Abteilung:

Mehr

Unfallverhütungsvorschrift. Erste Hilfe (VSG 1.3)

Unfallverhütungsvorschrift. Erste Hilfe (VSG 1.3) Unfallverhütungsvorschrift Erste Hilfe (VSG ) Stand: 1. Januar 2000 in der Fassung vom 1. Mai 2017 Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Inhalt Seite 1 Grundsätze... 3 2 Erste-Hilfe-Leistung...

Mehr

Landesunfallkasse Nordrhein-Westfalen UIenbergstraße Düsseldorf Erste Hilfe in Tages einrichtungen für Kinder

Landesunfallkasse Nordrhein-Westfalen UIenbergstraße Düsseldorf  Erste Hilfe in Tages einrichtungen für Kinder Landesunfallkasse Nordrhein-Westfalen UIenbergstraße 1 40223 Düsseldorf http://www.luk-nrw.de Erste Hilfe in Tages einrichtungen für Kinder RECHTLICHE GRUNDLAGEN Die Landesunfallkasse Nordrhein-Westfalen

Mehr

DGUV Information Verbandbuch

DGUV Information Verbandbuch 20-020 DGUV Information 20-020 Verbandbuch Dezember 2015 Impressum Herausgeber: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.v. (DGUV) Glinkastraße 0 10117 Berlin Tel.: 030 276300 Fax: 030 27630 E-Mail: info@dguv.de

Mehr

Verbandbuch. Meldeblock zur Dokumentation von Erste-Hilfe-Leistungen FÜR EIN GESUNDES BERUFSLEBEN

Verbandbuch. Meldeblock zur Dokumentation von Erste-Hilfe-Leistungen FÜR EIN GESUNDES BERUFSLEBEN Verbandbuch Meldeblock zur Dokumentation von Erste-Hilfe-Leistungen FÜR EIN GESUNDES BERUFSLEBEN Impressum Verbandbuch Stand 03/2016 2016 Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege

Mehr

Unterweisungsmodul. Brandschutz

Unterweisungsmodul. Brandschutz Unterweisungsmodul Brandschutz Unterweisungsinhalte - Beispiele Rechtliche Grundlagen Brandschutz - Ziele Brandschutz - Grundelemente Brandschutz - Voraussetzungen Brandschutz - Brandklassen Brandschutz

Mehr

CIPA Regel Nr. 25 (beschlossen am in Duisburg)

CIPA Regel Nr. 25 (beschlossen am in Duisburg) CIPA Regel Nr. 25 (beschlossen am 29.04.2016 in Duisburg) Mindestanforderungen an die Maßnahmen der Ersten Hilfe und an das Erste Hilfe Material in der Binnenschifffahrt In der europäischen Binnenschifffahrt

Mehr

Flucht, Rettung und Erste-Hilfe-Leistung. Tipps

Flucht, Rettung und Erste-Hilfe-Leistung. Tipps Flucht, Rettung und Erste-Hilfe-Leistung Tipps Flucht, Rettung und Erste-Hilfe-Leistung Auch bei größter Vorsicht kann es zu einem Unfall kommen. Seine Folgen müssen so gering wie möglich gehalten werden.

Mehr

DGUV Information Verbandbuch

DGUV Information Verbandbuch 20-020 DGUV Information 20-020 Verbandbuch Dezember 2015 Impressum Herausgeber: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.v. (DGUV) Glinkastraße 0 10117 Berlin Tel.: 030 276300 Fax: 030 27630 E-Mail: info@dguv.de

Mehr

I. Checkliste Arbeitsschutzorganisation (ASO)

I. Checkliste Arbeitsschutzorganisation (ASO) 1.1. 1.2. 1.3. 1 Allgemeines Ist eine Gefährdungsbeurteilung (GBU) der einzelnen Arbeitsplätze vorhanden? ( 5,6 ArbSchG, 3 BetrSichV, 3 BGV A1, 6 GefStoffV, 4 BiostoffV,...) Werden die Mitarbeiter regelmäßig

Mehr

0.1 Allgemeine Themen

0.1 Allgemeine Themen Fragebogen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit VBG-Fragebogen FB 0.1 0.1 Allgemeine Themen Unterstützung zur Grund-Unterweisung Stand 04/2017 Version 1.0 Datum Mitarbeiter/in (Vorname/Name) Mitarbeiter/in

Mehr

Mitarbeiter-Unterweisung VOLKER PAULSEN Juni 2016

Mitarbeiter-Unterweisung VOLKER PAULSEN Juni 2016 Mitarbeiter-Unterweisung 2016 VOLKER PAULSEN Juni 2016 Arbeitssicherheit Arbeitsschutzgesetz und Arbeitsstättenverordnung: Auftretende Gefahren am Arbeitsplatz Geeignete Maßnahmen zur Arbeitsplatzsicherheit

Mehr

BAU SELBSTBEWERTUNG UNTERNEHMEN. Betrieblicher Arbeitsschutz im Unternehmen

BAU SELBSTBEWERTUNG UNTERNEHMEN. Betrieblicher Arbeitsschutz im Unternehmen SELBSTBEWERTUNG MIT DER BEARBEITUNG DER FOLGENDEN KURZEN AUSSAGEN DER VIER BEREICHE SCHÄTZEN SIE EIN, OB SIE GRUNDLEGENDE VERPFLICHTUNGEN BEI DER ARBEITSSICHERHEIT UND IM GESUNDHEITSSCHUTZ IN IHREM UNTERNEHMEN

Mehr

Folgende Hauptpunkte muss der Arbeitgeber beachten, um nicht im Brandfall einen Personenoder Sachschaden zu erleiden:

Folgende Hauptpunkte muss der Arbeitgeber beachten, um nicht im Brandfall einen Personenoder Sachschaden zu erleiden: Fa. FABBS e. K., Kirchwegtannen 11 in 63796 Kahl/M Kunden Info: Fachbüro für Arbeitssicherheit, Brandschutz, Beratung und Service Aktuelle Vorschriften und Rechtsvorschriften zur betrieblichen Brandschutzschulung

Mehr

Newsletter II. Quartal 2016

Newsletter II. Quartal 2016 Newsletter II. Quartal 2016 Sehr geehrte Leserinnen und Leser, wir freuen uns, dass Sie den Weg zu unserem Newsletter gefunden haben und wir hoffen, dass hier auch für Sie neue und interessante Informationen

Mehr

Checkliste. Erste Hilfe Brandschutz elektrische Anlagen elektrische Betriebsmittel TBBG TA Textil- und Bekleidungs- Berufsgenossenschaft

Checkliste. Erste Hilfe Brandschutz elektrische Anlagen elektrische Betriebsmittel TBBG TA Textil- und Bekleidungs- Berufsgenossenschaft TBBG Textil- und Bekleidungs- Berufsgenossenschaft Checkliste Erste Hilfe Brandschutz elektrische Anlagen elektrische Betriebsmittel Ausgabe 03/00 TA 20107 Checkliste für Mindestanforderungen an die Erste

Mehr

Verbandbuch. Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege FÜR EIN GESUNDES BERUFSLEBEN

Verbandbuch. Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege FÜR EIN GESUNDES BERUFSLEBEN Verbandbuch Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege FÜR EIN GESUNDES BERUFSLEBEN Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege Verbandbuch Stand 01/2007 2007 Berufsgenossenschaft

Mehr

Verbandbuch. Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege FÜR EIN GESUNDES BERUFSLEBEN

Verbandbuch. Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege FÜR EIN GESUNDES BERUFSLEBEN Verbandbuch Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege FÜR EIN GESUNDES BERUFSLEBEN Impressum Verbandbuch Erstveröffentlichung 07/2005, Stand 10/2013 2005 Berufsgenossenschaft für

Mehr

Die Unterweisung der Mitarbeiter erfolgt stets bei einer Neueinstellung oder Veränderung bzw. Erweiterung am Arbeitsplatz.

Die Unterweisung der Mitarbeiter erfolgt stets bei einer Neueinstellung oder Veränderung bzw. Erweiterung am Arbeitsplatz. Vlker Paulsen Quelle: dguv Arbeitssicherheit Das Arbeitsschutzgesetz 5 und die Arbeitsstättenverrdnung ArbStättV setzen sich dafür ein, dass Beschäftigte vr Gefahren am Arbeitsplatz durch geeignete Maßnahmen

Mehr

Unterweisungsmodul. Erste Hilfe

Unterweisungsmodul. Erste Hilfe Unterweisungsmodul Erste Hilfe Unterweisungsinhalte - Beispiele Rechtliche Grundlagen Ausbildung in Erster Hilfe Erste Hilfe - Ausstattung Erste Hilfe Verbandbuch Notfallmanagement CD-ROM PRAXIS-Handbuch

Mehr

Ruhe bewahren! Schnell, aber überlegt handeln! Unüberlegtes Handeln führt zu Panik

Ruhe bewahren! Schnell, aber überlegt handeln! Unüberlegtes Handeln führt zu Panik Brandschutzordnung der Universität Bayreuth I. Verhalten im Brandfall 1. Allgemeine Hinweise Ruhe bewahren! Schnell, aber überlegt handeln! Unüberlegtes Handeln führt zu Panik 2. Brand melden Die Brandmeldung

Mehr

VERHALTEN BEI BRÄNDEN UND UNFÄLLEN

VERHALTEN BEI BRÄNDEN UND UNFÄLLEN VERHALTEN BEI BRÄNDEN UND UNFÄLLEN ERSTINFORMATION UND AUSHÄNGE AUSGABE 2013 1 1 Herausgeber Rektor der Kunstakademie Münster Leonardo Campus 2, 48149 Münster Redaktion Tino Stöveken, Dezernat 1 Stand

Mehr

Notfallplan für die Arztpraxis. NAV-Virchow-Bund mein Vorteil, mein Verband

Notfallplan für die Arztpraxis. NAV-Virchow-Bund mein Vorteil, mein Verband NaV-Virchow-Bund, Verband der niedergelassenen Ärzte deutschlands e. V. Chausseestraße 119 b, 10115 Berlin, fon: (030) 28 87 74-0, fax: (030) 28 87 74-115 e-mail: info@nav-virchowbund.de internet: www.nav-virchowbund.de

Mehr

Notfallvorsorge in Klein- und Mittelbetrieben

Notfallvorsorge in Klein- und Mittelbetrieben in Klein- und Mittelbetrieben BG RCI, BP Chemie PB Halle rainer.schubert@bgrci.de Vortragstitel, Autor, Veranstaltung 31.08.2012 Was ist eigentlich ein Notfall? Notfall? Medizinischer Notfall Atemstillstand

Mehr

Verhalten bei Bränden und Unfällen. Erstinformation und Aushänge

Verhalten bei Bränden und Unfällen. Erstinformation und Aushänge Verhalten bei Bränden und Unfällen Erstinformation und Aushänge Ausgabe 2010 1 Herausgeber : Rektor der Kunstakademie Münster Leonardo Campus 2, 48149 Münster Redaktion : Tino Stöveken, Dez. 1 Stand :

Mehr

Für die erste Hilfe bietet sich oft keine zweite Chance.

Für die erste Hilfe bietet sich oft keine zweite Chance. Einfach sicher. Für die erste Hilfe bietet sich oft keine zweite Chance. Darum unterstützen wir Ihr Engagement für passendes Notfallmaterial. 50% Rabatt auf Erste- Hilfe-Produkte Für den Notfall gerüstet.

Mehr

Ärztliches Zeugnis zur Beurteilung der Eignung für die berufliche Tätigkeit. Sind bei Ihnen folgende Erkrankungen bekannt oder behandelt worden:

Ärztliches Zeugnis zur Beurteilung der Eignung für die berufliche Tätigkeit. Sind bei Ihnen folgende Erkrankungen bekannt oder behandelt worden: Arbeits-Betriebsmedizinisches-Institut Dr. Klaus Hensmann GmbH Karl-Vetter-Ring 15 76698 Ubstadt-Weiher Tel.07254-955 946 Fax 07254-77 99 974 Mobil 0170-542 620 9 Ärztliches Zeugnis zur Beurteilung der

Mehr

Sicherheit und Gesundheitsschutz von Beginn an Grundunterweisung für die Studierenden im ersten Semester

Sicherheit und Gesundheitsschutz von Beginn an Grundunterweisung für die Studierenden im ersten Semester Sicherheit und Gesundheitsschutz von Beginn an Grundunterweisung für die Studierenden im ersten Semester Inhalt Einführung Elemente der Grundunterweisung 1 Dokumentation Weitere Informationen Einführung

Mehr

ASI. Erste-Hilfe-Material ASI ASI - Arbeits-Sicherheits-Informationen - BGN

ASI. Erste-Hilfe-Material ASI ASI - Arbeits-Sicherheits-Informationen - BGN ASI Erste-Hilfe-Material ASI 0.9 ASI - Arbeits-Sicherheits-Informationen - BGN Themenübersicht Vorwort. Erforderliche Mindestausstattung des Betriebs mit Verbandkästen 3 (Erste-Hilfe-Material). Erste-Hilfe-Material

Mehr

Arbeitsschutz im betrieblichen Umfeld

Arbeitsschutz im betrieblichen Umfeld Rechtlicher Hintergrund Arbeitsumgebung zum Wohlfühlen Arbeitsschutzgesetz AIBU Seite 101 AIBU Seite 102 Belastung - Beanspruchung im Bürobereich Belastung - Beanspruchung im Bürobereich AIBU Seite 103

Mehr

Wissenswertes zum Thema Erste Hilfe

Wissenswertes zum Thema Erste Hilfe Wissenswertes zum Thema Erste Hilfe Die Mindestanforderungen von Erste-Hilfe-Sets und Verbandmaterialien für die unterschiedlichen Einsatzgebiete werden vom Gesetzgeber durch seine -Vorschriften bestimmt.

Mehr

Erst-, und Grundunterweisung

Erst-, und Grundunterweisung Erst-, und Grundunterweisung 1 1. Organisation / Struktur der Arbeitsicherheit - allgemeine Informationen Bereichs- / Betriebsleiter: Abteilungsleiter: Schichtführer: - Wer ist Vorgesetzter? Diese Informationen

Mehr

ERSTE HILFE rettet Leben. Seminar- und Kursangebote NRW 2012

ERSTE HILFE rettet Leben. Seminar- und Kursangebote NRW 2012 ERSTE HILFE rettet Leben Seminar- und Kursangebote NRW 2012 Erste Hilfe für den Führerschein Erste Hilfe für Betriebe, Behörden, Schulen & Kindergärten Erste Hilfe für Übungsleiter und Jugendbetreuer Erste

Mehr

Abt. Arbeits - und Umweltschutz. Brandschutz

Abt. Arbeits - und Umweltschutz. Brandschutz Abt. Arbeits - und Umweltschutz Brandschutz Es stellt sich die Frage warum viele Menschen die Gefahren eines Brandes falsch beurteilen. Vielleicht liegt es daran, dass manchen von uns folgende Aussagen

Mehr

Sicherheits- Unterweisung. Über das richtige Verhalten in einer Notsituation für Beschäftigte

Sicherheits- Unterweisung. Über das richtige Verhalten in einer Notsituation für Beschäftigte Sicherheits- Unterweisung Über das richtige Verhalten in einer Notsituation für Beschäftigte Inhalt 1. Einleitung 2. Erste Hilfe & Unfall 3. Brandfall 4. Bombendrohung & besitzerlose Gegenstände 5. Amoklauf

Mehr

Brandschutz. Arbeitshilfe für die betriebliche Unterweisung

Brandschutz. Arbeitshilfe für die betriebliche Unterweisung Brandschutz Arbeitshilfe für die betriebliche Unterweisung Brandschutz geht alle an Brände kosten in Deutschland zwischen 600 und 800 Menschen pro Jahr das Leben. Die meisten sterben dabei nicht durch

Mehr

Sicherheits- Unterweisung. Über das richtige Verhalten in einer Notsituation für Beschäftigte

Sicherheits- Unterweisung. Über das richtige Verhalten in einer Notsituation für Beschäftigte Sicherheits- Unterweisung Über das richtige Verhalten in einer Notsituation für Beschäftigte Inhalt 1. Einleitung 2. Erste Hilfe & Unfall 3. Brandfall 4. Bombendrohung & besitzerlose Gegenstände 5. Amoklauf

Mehr

Brandschutz- und Notfallmanagement. Ihre Sicherheit ist wichtig. TÜV SÜD Life Service GmbH

Brandschutz- und Notfallmanagement. Ihre Sicherheit ist wichtig. TÜV SÜD Life Service GmbH Brandschutz- und Notfallmanagement Ihre Sicherheit ist wichtig TÜV SÜD Life Service GmbH Vorbeugender Brandschutz ist nach wie vor das Sicherheitsthema Nummer eins. Wenn Sie Brandrisiken aktiv reduzieren,

Mehr

Unterweisen Allgemeines. Brandschutz. Arbeitshilfe für die betriebliche Unterweisung

Unterweisen Allgemeines. Brandschutz. Arbeitshilfe für die betriebliche Unterweisung Unterweisen Allgemeines Brandschutz Arbeitshilfe für die betriebliche Unterweisung Brandschutz geht alle an Fakten Brände kosten in Deutschland zwischen 600 und 800 Menschen pro Jahr das Leben. Die meisten

Mehr

Dokumentation der Erste-Hilfe-Leistungen. Verbandbuch

Dokumentation der Erste-Hilfe-Leistungen. Verbandbuch Dokumentation der Verbandbuch Verbandbuch der Firma Abteilung/Bereich Anschrift Ersthelfer Name Telefon Ersthelfer Name Telefon Notruf Arzt Name Telefon Anschrift Durchgangsarzt Name Telefon dokumentieren

Mehr

Der Sicherheitsbeauftragte. - Was sind Sicherheitsbeauftragte? - Aufgaben - Die Rechte - Die Pflichten - Die Verantwortung - gesetzliche Grundlagen

Der Sicherheitsbeauftragte. - Was sind Sicherheitsbeauftragte? - Aufgaben - Die Rechte - Die Pflichten - Die Verantwortung - gesetzliche Grundlagen Der Sicherheitsbeauftragte - Was sind Sicherheitsbeauftragte? - Aufgaben - Die Rechte - Die Pflichten - Die Verantwortung - gesetzliche Grundlagen Was sind Sicherheitsbeauftragte Der Sicherheitsbeauftragte

Mehr

Das Arbeitsschutz-Handbuch der Naturstein- und Kalkindustrie. Walter Nelles Deutscher Gesteinsverband e.v.

Das Arbeitsschutz-Handbuch der Naturstein- und Kalkindustrie. Walter Nelles Deutscher Gesteinsverband e.v. Das Arbeitsschutz-Handbuch der Naturstein- und Kalkindustrie Walter Nelles Deutscher Gesteinsverband e.v. Fahrplan! Einführung! Warum das ganze Notwendigkeit und Nutzen! Aufbau/Struktur des Arbeitsschutz-Handbuches!

Mehr

Verhalten im Brandfall

Verhalten im Brandfall Verhalten im Brandfall Allgemeine Hinweise: Ruhe bewahren Schnell handeln Panik vermeiden Keine Aufzüge benutzen Gebäude unverzüglich über die Treppenhäuser verlassen Alarmierung: Brandmeldung an die Feuerwehr:

Mehr

Unterweisungsmodul. Brandschutz

Unterweisungsmodul. Brandschutz Unterweisungsmodul Brandschutz Brandschutz in der Zahnarztpraxis Rechtliche Grundlagen Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), UVV BGV A1 und BGR 133 Zahnarztpraxen sind mit Feuerlöscheinrichtungen auszustatten

Mehr

Allgemeine Sicherheitsunterweisung

Allgemeine Sicherheitsunterweisung Hochschule Augsburg - Arbeitsschutz / Notfallmanagement Allgemeine Sicherheitsunterweisung 21.03.2017 Hochschule Augsburg 1 Lageplan Schranke 8-10 Schranke 7 Schranke 3 Schranke 4 Schranke 1 Schranke 2

Mehr

Sicherheit im Einsatz

Sicherheit im Einsatz Landesverband Hessen e.v. Andere denken nach; Wir denken vor! Wer ist eigentlich zuständig? Unfallversicherung Bund und Bahn Sitz in Wilhelmshaven Zuständig für alle Unfälle die sich auf dem Weg, zum und

Mehr

Arbeitsschutz. Was Sie wissen sollten!

Arbeitsschutz. Was Sie wissen sollten! Arbeitsschutz Was Sie wissen sollten! INHALT: Ihre Ansprechpartner Wichtige Standorte und Rufnummern Gefährdungen vermeiden Festgestellte Mängel Zutritts- und Aufenthaltsverbote Allgemeine Hinweise und

Mehr

ASI. Erste Hilfe im Betrieb ASI 0.90. ASI - Arbeits-Sicherheits-Informationen - BGN

ASI. Erste Hilfe im Betrieb ASI 0.90. ASI - Arbeits-Sicherheits-Informationen - BGN ASI Erste Hilfe im Betrieb ASI 0.90 ASI - Arbeits-Sicherheits-Informationen - BGN Themenübersicht 1. Erste-Hilfe 3 2. Ausbildung von Ersthelfern 3 2.1. Erste-Hilfe-Ausbildung 4 2.2. Erste-Hilfe-Fortbildung

Mehr

Prüfkennzeichen für Fenster, Türen, Tore, Oberlichter und lichtdurchlässige Wände

Prüfkennzeichen für Fenster, Türen, Tore, Oberlichter und lichtdurchlässige Wände Brewes GmbH - Lindenallee 1-2 - 02829 Markersdorf - Tel.: 035829 / 628-11 - Fax: 035829 / 628-48 Prüfkennzeichen für Fenster, Türen, Tore, Oberlichter und lichtdurchlässige Wände In diesem Datenblatt erfahren

Mehr

> Erste Hilfe Was tun im Notfall? BASICS. sicher & gesund arbeiten

> Erste Hilfe Was tun im Notfall? BASICS. sicher & gesund arbeiten > Erste Hilfe Was tun im Notfall? BASICS sicher & gesund arbeiten > Inhaltsverzeichnis 1. Erste Hilfe organisieren... 4 2. Sofort aktiv werden... 8 3. Bewusstlosigkeit... 11 4. Blutende Wunden... 17 5.

Mehr

Schulsanitätsdienste Organisation und Leitung

Schulsanitätsdienste Organisation und Leitung Schulsanitätsdienste Organisation und Leitung Dr. Melanie Nguyen-Duong Ablauf eines Einsatzes des Schulsanitätsdienstes Notfall Meldung ans Sekretariat - per Melder oder Schultelefon - auch wenn Schulsani

Mehr

Sicherheits- Unterweisung. Über das richtige Verhalten in einer Notsituation für Studierende

Sicherheits- Unterweisung. Über das richtige Verhalten in einer Notsituation für Studierende Sicherheits- Unterweisung Über das richtige Verhalten in einer Notsituation für Studierende Inhalt 1. Einleitung 2. Erste Hilfe & Unfall 3. Brandfall 4. Bombendrohung & besitzerlose Gegenstände 5. Amoklauf

Mehr

Arbeits- und Gesundheitsschutz an der Universität Augsburg Präsidiumsgebäude

Arbeits- und Gesundheitsschutz an der Universität Augsburg Präsidiumsgebäude Informationen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz an der Universität Augsburg Präsidiumsgebäude Inhalt 1. Grundlagen zur Ersten Hilfe... 2 2. Vorbeugender Brandschutz... 4 3. Büro- und Bildschirmarbeitsplätze......

Mehr

Verbandbuch. Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege FÜR EIN GESUNDES BERUFSLEBEN

Verbandbuch. Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege FÜR EIN GESUNDES BERUFSLEBEN Verbandbuch Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege FÜR EIN GESUNDES BERUFSLEBEN Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege Notfallnummern und -adressen Verbandbuch

Mehr

Betriebliche Ersthelferausbildung

Betriebliche Ersthelferausbildung ASB Trainingszentrum Rettungsdienst In der Vahr 61-63 28239 Bremen Telefon: (0421) 41097-19 Fax: (0421) 41097-77 E-Mail: info@asb-trainingszentrum.de Internet: www.asb-trainingszentrum.de Erste-Hilfe-Grundlehrgang

Mehr

AA - Nr. 04/2010 Versions - Nr. 001 Arbeitsanweisung: Ansprechpartner im Arbeitsschutz

AA - Nr. 04/2010 Versions - Nr. 001 Arbeitsanweisung: Ansprechpartner im Arbeitsschutz Versions - Nr. 001 Arbeitsanweisung: Ansprechpartner im Arbeitsschutz Titel der Arbeitsanweisung: Ansprechpartner im Arbeitsschutz Zielsetzung der Arbeitsanweisung: Mit dieser AA soll gewährleistet werden,

Mehr

Sicherheits- Unterweisung. Über das richtige Verhalten in einer Notsituation für Studierende

Sicherheits- Unterweisung. Über das richtige Verhalten in einer Notsituation für Studierende Sicherheits- Unterweisung Über das richtige Verhalten in einer Notsituation für Studierende Inhalt 1. Einleitung 2. Erste Hilfe & Unfall 3. Brandfall 4. Bombendrohung & besitzerlose Gegenstände 5. Amoklauf

Mehr

Hierdurch werden die Gefährdung von Mitarbeitern und Umweltbelastungen minimiert. Revisionsstand: 4 Erstellt: Gabriele Dietz Freigegeben: Ralf Plumpe

Hierdurch werden die Gefährdung von Mitarbeitern und Umweltbelastungen minimiert. Revisionsstand: 4 Erstellt: Gabriele Dietz Freigegeben: Ralf Plumpe 1. Zweck Diese Verfahrensanweisung regelt die wesentlichen Abläufe in dem Bereich Arbeitssicherheit in den teilnehmenden Betrieben der QM-Matrix-Zertifizierung. Die Einhaltung der Vorschriften des Arbeitsschutzes

Mehr

Schulungen bei Jungbluth

Schulungen bei Jungbluth Schulungen bei Jungbluth WIR BILDEN SIE AUS! Ausbildung und Unterweisung für Fahrer von Flurförderzeugen Ausbildung Hubarbeitsbühnen-Bediener Sicherheitsunterweisung Erdbaumaschinenführer Praktische Abseilschulungen

Mehr

Gefährdungsbeurteilung Dokumentation

Gefährdungsbeurteilung Dokumentation Gefährdungsbeurteilung ARBEITNEHMERKAMMER BREMEN WIE ERSTELLE ICH EINE ANGEMESSENE GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG DIENSTAG, 23. AUGUST 2016 sauber gemacht! Gefährdungsbeurteilung Vorbereiten der Gefährdungsbeurteilung

Mehr

Arbeitssicherheitsunterweisung 2016

Arbeitssicherheitsunterweisung 2016 Arbeitssicherheitsunterweisung 2016 Bitte bestätigen Sie die Kenntnisnahme dieser Präsentationsinhalte per E-Mail an: Melanie.Scheyda-Fasting@westfa.de Verfasser: Melanie Scheyda-Fasting, QHSE Arbeitssicherheitsunterweisung

Mehr

KTF SSU- Management Plan

KTF SSU- Management Plan KTF-Berlin GmbH Josef-Orlopp-Str. 101 KTF SSU- Management Plan Sicherheit Ziel: Einhaltung und Überwachung der gesetzlichen Bestimmungen (Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG) hinsichtlich Sicherheit am Arbeitsplatz

Mehr

Anweisung. Hülsen aufsammeln / aufkehren und in den Hülseneimer entsorgen. Plastik und Papierverpackungen in den Wertstoffeimer entsorgen

Anweisung. Hülsen aufsammeln / aufkehren und in den Hülseneimer entsorgen. Plastik und Papierverpackungen in den Wertstoffeimer entsorgen Anweisung Jeder Schütze hat seinen Schießstand nach Beendigung des Schießens sauber zu verlassen Hülsen aufsammeln / aufkehren und in den Hülseneimer entsorgen Plastik und Papierverpackungen in den Wertstoffeimer

Mehr

Kurz-Instruktion 12. Nachdruck mit freundlicher Genehmigung der Fleischerei-Berufsgenossenschaft Mainz, Deutschland

Kurz-Instruktion 12. Nachdruck mit freundlicher Genehmigung der Fleischerei-Berufsgenossenschaft Mainz, Deutschland Lektion 1: Wichtige Informationen Lektion 2: Erste Massnahmen Lektion 3: Sofortmassnahmen Lektion 4: Notruf Lektion 5: Nachgehende Organisation Informationen für den Instruierenden Wissenstest mit Lösung

Mehr

Vorschriften Vorschriften nach neuer Nummer sortiert, aufsteigend. Regeln Regeln nach neuer Nummer sortiert, aufsteigend

Vorschriften Vorschriften nach neuer Nummer sortiert, aufsteigend. Regeln Regeln nach neuer Nummer sortiert, aufsteigend Vorschriften Vorschriften nach bisheriger Nummer sortiert, aufsteigend Vorschriften Vorschriften nach neuer Nummer sortiert, aufsteigend BGV/GUV-V A1 DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention DGUV V2

Mehr

Notfallorganisation. Notfallorganisation - Notfallkonzept

Notfallorganisation. Notfallorganisation - Notfallkonzept Notfallorganisation Ver.1.0 1 Notfallorganisation Bei Verletzungen und akuten Erkrankungen muss rasche und sachkundige Hilfe gewährleistet sein. Handelt es sich um nicht ortsfeste Arbeitsplätze, ist die

Mehr

Die Azubi-Formel: sicher + richtig + gut = TOP AUSBILDUNG. Kopiervorlage Arbeitsblatt A1

Die Azubi-Formel: sicher + richtig + gut = TOP AUSBILDUNG. Kopiervorlage Arbeitsblatt A1 Kopiervorlage Arbeitsblatt A1 Die Azubi-Formel: sicher + richtig + gut = TOP AUSBILDUNG d. h. so arbeiten, dass der oder die Auszubildende sich nicht verletzt oder erkrankt d. h. nach den geltenden Gesetzen

Mehr

Haupt-prozess Teilprozess Beschreibung Beteiligte Methoden Formular/ Dokumente

Haupt-prozess Teilprozess Beschreibung Beteiligte Methoden Formular/ Dokumente Prozessbeschreibung Arbeitssicherheit Allgemeines Die TERTIA beschäftigt eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit. Ihre Aufgabe ist es, in allen Fragen der Sicherheit die Beschäftigten zu beraten und

Mehr

Allgemeine Unterstützungspflicht

Allgemeine Unterstützungspflicht Beschäftigte Allgemeine Unterstützungspflicht 15 (1) BGV A1 Nach ihren Möglichkeiten sowie gemäß Weisung des Arbeitgebers für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (Arbeitsschutz) zu sorgen. Auch

Mehr

Auflistung Ersthelfer

Auflistung Ersthelfer Auflistung Ersthelfer Name Ihr Vorteil als Know-NOW User: Auflistung Ersthelfer Freie Grundausbildung 1. Fortbildung* 2. Fortbildung* Arbeitsbereich Nutzung kostenloser Tools und Experten-Links Bemerkungen

Mehr

Brandschutz. Kurz-Instruktion 7 ABZ

Brandschutz. Kurz-Instruktion 7 ABZ Lektion 1: Alarmplan Lektion 2: Verhalten im Brandfall Lektion 3: Brandbekämpfung Lektion 4: Brandverhütung Informationen für den Instruierenden Wissenstest mit Lösung Dokumentation ABZ Lektion 1: Alarmplan:

Mehr

Die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes

Die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes Die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes Timo Mänz Dezernat 35.1 Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik arbeitsschutz@rpks.hessen.de Übersicht Die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes

Mehr

Notruf an der Hochschule Fulda

Notruf an der Hochschule Fulda Notruf an der Hochschule Fulda Sollte im Notfall Hilfe gebraucht werden, bitte erst die Rettungskräfte alarmieren und anschließend die interne Meldung an die Hausmeister weiter geben. Der Notruf sollte

Mehr

Sicheres und Umweltgerechtes Verhalten auf dem Gelände der Continental Reifen Deutschland GmbH. Werk Aachen!

Sicheres und Umweltgerechtes Verhalten auf dem Gelände der Continental Reifen Deutschland GmbH. Werk Aachen! Sicheres und Umweltgerechtes Verhalten auf dem Gelände der Continental Reifen Deutschland GmbH www.continental-corporation.com Werk Aachen! Division Reifen Werk Aachen Sicherheit im Werk Aachen 2 Sicherheit

Mehr

Brandschutz/Evakuierungshelfer

Brandschutz/Evakuierungshelfer Brandschutz/Evakuierungshelfer Programm 1. Einführung 2. Ziele 3. Organisation an der KU (Brandschutzordnung) 4. Aufgaben Brandschutz/Evakuierungshelfer 5. Wissen/Grundlagen Brandlehre, Brandklassen 6.

Mehr

Dokumentation der Erste-Hilfe-Leistungen

Dokumentation der Erste-Hilfe-Leistungen SP 5.1/5 Dokumentation der Erste-Hilfe-Leistungen Verbandbuch VBG Ihre gesetzliche Unfallversicherung www.vbg.de Jede Erste-Hilfe-Leistung im Betrieb muss schriftlich festgehalten werden, zum Beispiel

Mehr

Erste Hilfe 1. Bronze Silber Gold Spezial BK JS KN KK F 1H N LK/WK

Erste Hilfe 1. Bronze Silber Gold Spezial BK JS KN KK F 1H N LK/WK Erste Hilfe 1 63 2 Erste Hilfe Die Rettungskette Die Hilfeleistung bei einem Unfall kann vereinfacht wie eine Kette verstanden werden. Diese Kette besteht aus fünf Gliedern. Die einzelnen Maßnahmen bei

Mehr

Brände verhüten. Verhalten im Brandfall

Brände verhüten. Verhalten im Brandfall Brände verhüten Offenes Feuer verboten Verhalten im Brandfall Ruhe bewahren Brand melden Feuerwehr 112 Wo brennt es (Anschrift u. Ort)? Was brennt? Sind Menschen in Gefahr? Wer meldet den Brand? In Sicherheit

Mehr

Unterweisungskurzgespräch Erste Hilfe

Unterweisungskurzgespräch Erste Hilfe Unterweisungskurzgespräch Erste Hilfe Lektion 1: Wichtige Informationen Lektion 2: Erste Maßnahmen Lektion 3: Sofortmaßnahmen Lektion 4: Notruf Lektion 5: Nachgehende Organisationen Informationen für Unterweisende

Mehr

Fachkompetenz Arbeitsschutz

Fachkompetenz Arbeitsschutz benjaminndte fotolia.com Fachkompetenz Arbeitsschutz Abbildung 8: Erste-Hilfe-Ausbildung im Betrieb 4 Fachkompetenz Arbeitsschutz Ein wirksames Tätigwerden der Sicherheitsbeauftragten setzt deren fachliche

Mehr

Die WEG als Arbeitgeber. Rechtsanwalt Bernd Fritz

Die WEG als Arbeitgeber. Rechtsanwalt Bernd Fritz Die WEG als Arbeitgeber Rechtsanwalt Bernd Fritz Die WEG als Arbeitgeber Vorschau Es findet bei Ihnen eine jährliche Begehung auf der Liegenschaft statt, in welcher Arbeitsmittel und Arbeitsschutzmittel

Mehr

Medizinische Task Force Rahmenkonzept Teil 10 Teileinheit Patiententransport

Medizinische Task Force Rahmenkonzept Teil 10 Teileinheit Patiententransport Medizinische Task Force Rahmenkonzept Teil 10 Teileinheit Patiententransport Stand xx.2014 BBK. GemeinsamVorläufiger handeln. Sicher leben. unter Vorbehalt der Zustimmung Konzeptstand 1 Autor: Holger Schmidt

Mehr

Unterweisung Übertragung von Unternehmerpflichten

Unterweisung Übertragung von Unternehmerpflichten Unterweisung Übertragung von Unternehmerpflichten "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher

Mehr

Erste-Hilfe-Artikel. Vorschriften und Normen Erste-Hilfe-Artikel

Erste-Hilfe-Artikel. Vorschriften und Normen Erste-Hilfe-Artikel Erste-Hilfe-Artikel Vorschriften und Normen... 139 Erste-Hilfe-Artikel... 142 Warum Erste-Hilfe-Artikel? Erste Hilfe Artikel Um Erste Hilfe leisten zu können, müssen entsprechende Einrichtungen in den

Mehr

Sicherheitsunterweisung

Sicherheitsunterweisung Sicherheitsunterweisung Univ.-Prof. Dr. rer.nat. Karl-Heinz Glaßmeier 20. Juni 2017 Inhalt der Sicherheitsunterweisung 1. Erstellung eines anonymisierten Lageplans des vierten und fünften Stockes mit Lage

Mehr

Fortbildungen im Bereich Güterverkehr

Fortbildungen im Bereich Güterverkehr Fortbildungen im Bereich Güterverkehr Angebote für die Soldata 2017 Ladungssicherung gemäß VDI 2700a In dieser Schulung vermitteln wir Ihnen das erforderliche Wissen zu rechtlichen Grundlagen, der Wirkung

Mehr

Werkstattordnung. der Schülerfirma

Werkstattordnung. der Schülerfirma Werkstattordnung der Schülerfirma Präambel Im Interesse einer harmonischen Zusammenarbeit aller Beteiligten sowie der Gewährleistung einer hohen Arbeitssicherheit mit dem Ziel, die Schülerfirma zum Nutzen

Mehr

Arbeitsschutz Leben Mit Sicherheit Dipl.-Ing. (FH) Dirk Füting LE10/11. Arbeitsschutz Leben Mit Sicherheit Dipl.-Ing. (FH) Dirk Füting.

Arbeitsschutz Leben Mit Sicherheit Dipl.-Ing. (FH) Dirk Füting LE10/11. Arbeitsschutz Leben Mit Sicherheit Dipl.-Ing. (FH) Dirk Füting. und Arbeitswissenschaft,, LE/11 und Arbeitswissenschaft... Der rote Faden: Klausurrückgabe Erste Hilfe Brandschutz Modul M1 an der Beuth Hochschule für Technik Berlin Klausur PZ 1.1 Erste Hilfe Erste Hilfe

Mehr

BRANDSCHUTZ UND NOTFALLMANAGEMENT Ihre Sicherheit ist wichtig

BRANDSCHUTZ UND NOTFALLMANAGEMENT Ihre Sicherheit ist wichtig BRANDSCHUTZ UND NOTFALLMANAGEMENT Ihre Sicherheit ist wichtig Vorbeugender Brandschutz ist nach wie vor das Sicherheitsthema Nummer eins. Wenn Sie Brandrisiken aktiv reduzieren, beugen Sie schlimmen Folgen

Mehr