Verbandbuch. Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege FÜR EIN GESUNDES BERUFSLEBEN
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- Annika Wetzel
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1 Verbandbuch Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege FÜR EIN GESUNDES BERUFSLEBEN Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
2 Verbandbuch Stand 01/ Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege BGW Herausgeber Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege BGW Hauptverwaltung Pappelallee 35/37, Hamburg Telefon: (040) Telefax: (040) Bestellnummer U036 Gestaltung & Satz Kerstin Wendel, Hamburg Druck Druckhaus Dresden GmbH, Dresden Gedruckt auf Profisilk chlorfrei, säurefrei, recyclingfähig, biologisch abbaubar nach ISO-Norm
3 Notfallnummern und -adressen Verbandbuch von: Jede Verletzung und jede Erste-Hilfe-Leistung im Betrieb muss schriftlich festgehalten werden zum Beispiel in einer Kartei, als Computerdatei Verbandbuch der: oder in einem Verbandbuch. Firma Dokumentiert werden müssen Zeit und Ort, Unfallhergang und Verletzung oder Gesundheitsschaden, Erste-Hilfe-Maßnahmen, sowie die Namen des Verletzten, von Zeugen und Erst-Helfern. Diese Angaben dienen als Nachweis, Ersthelfer: dass ein Gesundheitsschaden bei einer versicherten Tätigkeit eingetreten ist. Anschrift Name Telefon Ersthelfer: Das kann sehr wichtig werden zum Beispiel, wenn Spätfolgen eintreten. Name Telefon Unter anderem deshalb müssen diese Aufzeichnungen fünf Jahre lang aufbewahrt werden! Notruf: Telefon Dieses Verbandbuch bietet aber auch wichtige Anhaltspunkte zum Unfallgeschehen und zu Schwerpunkten oder zur Erste-Hilfe-Organisation in Ihrem Betrieb. Arzt: Name Telefon Anschrift Durchgangsarzt: Name Telefon Anschrift Notfalladresse: z. B. Unfallkrankenhaus, nächstes Krankenhaus 3
4 4
5 Dokumentation Verletzungen und Erste Hilfe Jede Verletzung und jede Erste-Hilfe-Leistung im Betrieb müssen schriftlich festgehalten werden zum Beispiel in einer Kartei, als Computerdatei oder in einem Verbandbuch. Dokumentiert werden müssen Zeit und Ort, Unfallhergang, Art und Schwere der Verletzung oder des Gesundheitsschadens. Erste-Hilfe-Maßnahmen sowie die Namen des Verletzten, von Zeugen und Erst-Helfern. Diese Angaben dienen als Nachweis, dass ein Gesundheitsschaden bei einer versicherten Tätigkeit eingetreten ist. Das kann sehr wichtig werden zum Beispiel, wenn Spätfolgen eintreten. Unter anderem deshalb müssen diese Aufzeichnungen fünf Jahre lang aufbewahrt werden! Dieses Verbandbuch bietet aber auch wichtige Anhaltspunkte zum Unfallgeschehen und zu Schwerpunkten oder zur Erste-Hilfe-Organisation in Ihrem Betrieb. 5
6 Angaben zum Hergang bzw. des Gesundheitsschadens Lfd. Datum Name des Ort Verletzung und Ursache Nr. Verletzten Petra Station C, Kanülenstichverletzung: M. steckte Kappe Musterfrau Zimmer 13 auf benutzte Kanüle und Spritze in Schürzentasche. Punktförmiger Stich in Oberschenkel. Kanüle wurde bei Patient Klaus Mustermann, geb , auf der Station für i.m. Injektion verwendet. 6
7 Zeugen Ersthelfer oder Arzt Erste-Hilfe-Maßnahmen oder Behandlung Anne Müller, Station B Desinfektion mit Alkohol (82%), Pflaster, Weiterleitung zum Betriebsarzt zur Feststellung von Immun- bzw. Impfstatus 7
8 Angaben zum Hergang bzw. des Gesundheitsschadens Lfd. Datum Name des Ort Verletzung und Ursache Nr. Verletzten 8
9 Zeugen Ersthelfer oder Arzt Erste-Hilfe-Maßnahmen oder Behandlung 9
10 Angaben zum Hergang bzw. des Gesundheitsschadens Lfd. Datum Name des Ort Verletzung und Ursache Nr. Verletzten 10
11 Zeugen Ersthelfer oder Arzt Erste-Hilfe-Maßnahmen oder Behandlung 11
12 Angaben zum Hergang bzw. des Gesundheitsschadens Lfd. Datum Name des Ort Verletzung und Ursache Nr. Verletzten 12
13 Zeugen Ersthelfer oder Arzt Erste-Hilfe-Maßnahmen oder Behandlung 13
14 Angaben zum Hergang bzw. des Gesundheitsschadens Lfd. Datum Name des Ort Verletzung und Ursache Nr. Verletzten 14
15 Zeugen Ersthelfer oder Arzt Erste-Hilfe-Maßnahmen oder Behandlung 15
16 Angaben zum Hergang bzw. des Gesundheitsschadens Lfd. Datum Name des Ort Verletzung und Ursache Nr. Verletzten 16
17 Zeugen Ersthelfer oder Arzt Erste-Hilfe-Maßnahmen oder Behandlung 17
18 Angaben zum Hergang bzw. des Gesundheitsschadens Lfd. Datum Name des Ort Verletzung und Ursache Nr. Verletzten 18
19 Zeugen Ersthelfer oder Arzt Erste-Hilfe-Maßnahmen oder Behandlung 19
20 Ein neues Verbandbuch Ein Blick auf das Unfallgeschehen Sie sind mit Ihren Eintragungen auf der letzten Seite angekommen. Blättern Sie doch einmal bevor Sie das alte Verbandbuch zur Seite legen (Fünf Jahre aufbewahren nach BGV A1, 24) und ein neues beginnen, die Seiten noch einmal durch. Fällt Ihnen etwas auf? Gibt es Arbeitsplätze, an denen sich Unfälle häuften? Vielleicht viele Stolper- und Sturzunfälle, Stich- und Schnittverletzungen mit Nadeln und Kanülen? Unfälle an bestimmten Wochentagen oder häufig zur gleichen Tageszeit? Unfälle mit bestimmten Instrumenten, Geräten und Maschinen? Vielleicht fällt Ihnen ein, wie sich diese Unfälle vermeiden ließen? Tun Sie etwas gegen erkannte Unfallgefahren. Sprechen Sie uns ruhig auch mal an. Die Berater in Ihrer zuständigen Bezirksstelle helfen Ihnen gern. Im Notfall helfen können Lernen Sie helfen werden Sie Ersthelfer. Zwischen den Berufsgenossenschaften und den ermächtigten Ausbildungsstellen zur Ersten Hilfe gibt es entsprechende Ausbildungsvereinbarungen. Die ermächtigten Ausbildungsstellen finden Sie im Internet unter Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) übernimmt bei ihren Kunden und Versicherten die Ausbildungskosten für die vorgeschriebene Anzahl Ersthelfer (BGV A1, 26). Auskunft erhalten Sie von einer der Ausbildungsstellen oder bei der BGW. 20
21 Schriften zur Ersten Hilfe BGV A1 Grundsätze der Prävention BGI 503 Anleitung zur Ersten Hilfe U 036 BGW Verbandbuch BGI Plakat Erste Hilfe DIN A2 21
22 Ihre zuständigen Präventionsdienste Grundsätzliches und Beitragsfragen Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) Hauptverwaltung Pappelallee 35/ Hamburg Telefon (040) Telefax (040) Internet Präventionsdienste (Bezirksstellen) Berlin Karlsruher Straße 19/ Berlin Telefon (030) Telefax (030) Bochum Universitätsstraße Bochum Telefon (0234) Telefax (0234) Delmenhorst Fischstraße Delmenhorst Telefon (04221) Telefax (04221) Dresden Gret-Palucca-Straße 1a Dresden Telefon (0351) Telefax (0351) Hamburg Schäferkampsallee Hamburg Telefon (040) Telefax (040) Hannover (Außenstelle von Magdeburg) Anderter Straße Hannover Telefon (0511) Telefax (0511) Karlsruhe Neureuter Straße 37 b Karlsruhe Telefon (0721) Telefax (0721) Köln Bonner Straße Köln Telefon (0221) Telefax (0221) Magdeburg Keplerstraße Magdeburg Telefon (0391) Telefax (0391) Mainz Göttelmannstraße Mainz Telefon (06131) Telefax (06131) München Wallensteinplatz München Telefon (089) Telefax (089) Würzburg Röntgenring Würzburg Telefon (0931) Telefax (0931)
23 /28 20/22 Hamburg Delmenhorst Hannover Magdeburg Berlin Bochum Köln Dresden Mainz Würzburg Karlsruhe / München / Auf der obigen Karte finden Sie die Städte verzeichnet, in denen die BGW mit einem Standort vertreten ist. Die farbliche Kennung zeigt, für welche Region ein Standort jeweils zuständig ist. Jede Region ist in viele Bezirke aufgeteilt. Die Nummern der Bezirke entsprechen den ersten beiden Ziffern der Postleitzahlen. Sie müssen also nur die ersten beiden Ziffern Ihrer Postleitzahl auf der Karte heraussuchen, um zu wissen, welche Stelle der BGW für Sie zuständig ist. 23
24 01/2007 U036 Pappelallee 35/ Hamburg Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
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